Warum sind eigentlich Handelsregisterauszüge selbst für Fachleute so schwer zu lesen? Mein Parteibuch liegt die Kopie eines Handelsregisterauszuges vom AG Frankfurt/Main vor, demzufolge ein gewisser Hans-Jürgen Lutz nicht mehr Geschäftsführer einer “Abwicklungsgesellschaft Architikturkeramik Gießen GmbH” und die Gesellschaft aufgelöst sei. Weil das so schwer zu verstehen ist, möchte Mein Parteibuch seinen Lesern die Frage stellen, was das wohl bedeutet:
Abwicklungsgesellschaft Architikturkeramik Gießen GmbH, Gießen. Bestellt als Liquidator: Klaus Dieter Reimund Hebenstreit, Hamburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Hans-Jürgen Lutz, Hamburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. 13.2.2007
Was bedeutet so ein Registerauszug wohl? Bei Baupool-Online findet sich ein Artikel mit Titel “Konkursverwalter flüchtet und torpediert Erweiterung bei Gail” aus dem Gießener Anzeiger vom 01.02.2003, wo es um eine “Gail Architektur-Keramik GmbH” geht. Der Registerauszug bedeutet wohl, dass Hans-Jürgen Lutz bei der Abwicklungsgesellschaft Architikturkeramik Gießen GmbH noch bis zum 13.2.2007 Geschäftsführer war. Wer mag wohl der Gesellschafter sein, der einen Geschäftsführer einer deutschen GmbH in Kanada arbeiten lässt? Aber das stimmt schon, so ein Job lässt sich sicher prima von Kanada aus erledigen.
Aber da gibt es noch mehr Fragen, die sich einem Laien so stellen könnten. Wenn eine Gesellschaft aufgelöst wird, bedeutet das wohl, dass da was zu verteilen da ist? Möglicherweise gibt es da gar nichts zu verteilen. Aber schön wäre es sicherlich, wenn sich - beispielsweise überraschend - eine wertvolle Tongrube oder so was angefunden hätte.
Mal angenommen, es gäbe einen Kuchen zu verteilen, wer würde dann wohl Kuchenstückchen bekommen? Wenn es denn ein schönes Stück Kuchen gäbe, dann könnte man das sicherlich, nachdem Hongkonger Brecher das in kleine Stücke gebrochen haben, nach einem Flug mit einem Zeppelin in Europas größtem Indoor-Schneepark in Wittenburg verspeisen.
Mein Parteibuch wünscht, sicher auch im Namen seiner Leser, für diesen Fall schon mal guten Appetit.
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Was ist denn bitte an dem Handelsregisterauszug so schwer zu verstehen? Sind die Angaben denn nicht eindeutig?
Und wer bitte sind die Fachleute, die sich mit dem Lesen eines Handelsregisterauszugs schwer tun?
Der Handelsregisterauszug ist eindeutig.
Die Deutung lässt jedoch viel Spielraum, wenn die Personen und die Objekte der Geschäftstätigkeit bekannt sind.
Ausreichend Platz für einen staatswaltlichen Anfangsverdacht.
Das ist schon sehr merkwürdig. Es kann aber auch sein, dass der Gesellschafter das nicht sofort ins HR eintragen ließ. Ist ja auch immer ein Verwaltungsaufwand.
hmm soweit ich weiss bedeutet aufgelöst = liquidationsverfahren beendet. kannst ja mal beim handelsregister nachfragen!
nein. auflösung -> liquidation -> löschung.
Wie um Himmels Willen will man denn aus diesem Handelsregisterauszug, der schlicht und ergreifend die Auflösung einer Gesellschaft anzeigt, einen Anfangsverdacht für eine Straftat konstruieren?
Die Gail-Inax Architekturkeramik GmbH dürfte wie weitere Gesellschaften (z.B. “Gail-Inax Tongruben GmbH” u.a.) als sogenannte “Auffanggesellschaft” für die insolvente Boizenburg-Gail-Inax AG von Hans-Jürgen Lutz als Alleingesellschafter errichtet worden sein. H.J. Lutz war wohl auch alleiniger Geschäftsführer. Mit anderen Worten dürfte das gesamte Vermögen der insolventen Boizenburg-Gail-Inax AG in diese verschiedenen “Auffangegsellschaften” überführt worden sein, und damit nicht nur unmittelbar dem Vermögen des H.J. Lutz als Alleingesellschafter zugeflossen, sondern der Insolvenzmasse auch entzogen worden sein. Das ist insoweit unüblich, als in der Regel Auffangesellschaften z.B. von den Gesellschaftern oder Geschäftsführern der insolventen Gesellschaft oder Strohleuten dieser Gesellschafter gegründet werden, um den Geschäftsbetrieb der insolventen Gesellschaft so in neuer Rechtsform fortführen zu können und die Gläubiger der insolventen Gesellschaft abzuhängen. Die Gründung einer Auffanggesellschaft durch den Insolvenzverwalter selbst ist absolut unüblich; zumal üblicherweise für die Überführung der Vermögenswerte der insolventen Gesellschaft auch ein entsprechender Kaufpreis an die Insolvenzmasse zu leisten wäre. Ob H.J. Lutz für die Überführung der Vermögenswerte einen Kaufpreis an die Masse der insolventen Boizenburg-Gail-Inax AG gezahlt hat, dürfte allerdings zu bezweifeln sein. Jedenfalls sind z.B. die Tongruben in Gießen bzw. dem Westerwald wegen der besonderen Qualität des dortigen Tons von ganz erheblichen Wert im mehrstelligen Millionenbereich. Um so mehr wundert es, dass die im Gläubigerausschuß vertretenen Gläubiger gegen die Gründung dieser Auffanggesellschaften keine erkennbaren Einwände erhoben haben.
Die Liquidation dieser ehemaligen Auffanggesellschaft in Gießen durch einen Hamburger Liquidator, der bereits frühzeitig in anderem Zusammenhang mit der “Angelegenheit Lutz” befaßt gewesen sein soll, bedeutet zunächst auf jeden Fall, dass die Gesellschaft jedenfalls nicht insolvent ist, mithin die ggf. vorhandenen Vermögenswerte die Verbindlichkeiten übersteigen. Anderenfalls müßte der Liquidator sofort Insolvenzantrag stellen. Völlig unklar ist noch, wer “Nutznießer” dieser Konstellation ist - das dürfte davon abhängen, wer Gesellschafter dieser Gesellschaft ist. Denn diesem fließt nach Beendigung der Liquidation das dann noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu.
Nach seiner “Flucht” Ende 2002 soll H.J. Lutz sich im übrigen in Hong Kong um einen Bauauftrag bei der Erweiterung des dortigen Flugahfens beworben haben - wohl mit einem Maschinenpark der Firma Zeppelin aus Hamburg, die u.a. mit sog. “Brechern” (Maschinen zum brechen von Beton etc.) der Firma Caterpillar aus den USA handelt. Zumindest einer dieser Brecher, die der Fa. Zeppelin “abhanden” gekommen waren (es sollen im Zusammenhang mit H.J. Lutz mehrere Brecheranlagen abhanden gekommen sein) befand sich Mitte Ende 2002/ Anfang 2003 definitiv in Hong Kong. Es wundert deshalb, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg in dieser Richtung wohl nichts unternommen hat, H.J. Lutz dort habhaft zu werden; zumal wohl schon ein sog. insolvenzrechtlicher Haftbefehl des Hamburger Insolvenzgerichts vorgelegen haben dürfte und obwohl in einem Artikel im Hamburger Abenblatt im Juli 2003 davon die Rede war, dass eine Spur nach Hong Kong führe und H.J. Lutz dort mit Brechern ein Straßenbauunternehmen habe, welches aus Bauschutt Granulat herstellte. Unklar ist auch, wie und warum die teuren Brecheranlagen der Firma Zeppelin bzw. Caterpillar überhaupt so einfach “abhanden” kommen konnten. Ggf. nicht nur ein Fall für die dortige Innenrevision.
Zum Schluß: Das ganze Geld, welches H.J. Lutz beiseite geschafft haben soll, soll übrigens irgendwie verbaucht sein. Es ist einfach weg!
Das dürfte zumindesten einen professionellen “Kopfgeldjäger” aus Gießen und Umgebung freuen. Denn dieser “Fahnder”, der zwischenzeitlich ein “legal advisors Unternehmen” in Zug in der Schweiz gegründet hat, soll erklärt haben, H.J. Lutz nach dessen “Flucht” in Kanada (!) aufgespürt zu haben und dem ihm zustehenden “Anteil” an dem Vermögen der Boizenburg-Gail-Inax-AG von H.J. Lutz in Millionenhöhe zurückerstattet bekommen zu haben. Überprüft ist das allerdings nicht.
Sollte H.J. Lutz diesem “Kopfgeldjäger” wirklich alles gegeben haben, so dass jetzt nichts mehr übrig ist?
[…] Frage, wo das veruntreute Vermögen geblieben ist, wird vorsichtshalber erst gar nicht gestellt. Und erst recht werden keine Probleme […]