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4. Juni 2007

MeinProf hat gegen Prof gewonnen

von @ 2:11. abgelegt unter Recht und Unrecht, Forenhaftung

Wie aus einer Mitteilung des MeinProf-Blogs hervorgeht, hat MeinProf.de, ein studentische Bewertungsplattform für Hochschulkurse und –dozenten, vor dem Landgericht Berlin gegen einen Professor gewonnen, der MeinProf wegen beleidigender Kommentarinhalte auf Unterlassung verklagt hat.

Im MeinProf-Blog heißt es:

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden.

Es gibt also doch noch Hoffnung, dass Gerichte sich an Gesetze halten. Mit dem Urteil bestätigt das Landgericht Berlin die gesetzliche Lage des §10 TMG, derzufolge eine Haftung von Forenbetreibern erst ab Kenntnisnahme zu bejahen ist und verneint den Sonderweg, den die Hamburger Rechtsprechung im Forenurteil zum Heise-Verlag gegangen ist, und den sie im Supernature-Urteil noch einmal bestätigt hat.

Mein Parteibuch ist der Überzeugung, dass eine lebendige Diskussion in einem Meinungsforum des Internets, das nicht 24/7 Personal für die Moderation hat, nur dann praktisch zustande kommen kann, wenn Meinungen nicht solange zurückbehalten werden, bis sie jeweils einzeln von einem Moderator geprüft wurden.

Auf dieser Basis funktionieren das News-Protokoll, in dem eine Vorab-Zensur von Meinungen technisch gar nicht vorgesehen ist, das Forum der SPD-Parteizeitung Vorwärts und zahlreiche andere Foren im Internet. Vandalismus von Personen, die mit provozierenden oder rechtswidrigen Äußerungen wie im Parteibuch-Beitrag “Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor” die Diskussion stören wollen, ist dabei bei der Veröffentlichung von Meinungen fremder Nutzer im weltweiten Netz nie ganz auszuschließen. Erhält der Administrator Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder sonstigem Vandalismus, soll er beseitigt werden. Genauso steht das nicht zufällig im Gesetz, sondern war politisch hart erkämpft.

Geradezu absurd mutet es an, wenn Gerichte den freien Meinungsaustausch in Deutschland durch unerfüllbare Interpretationen der im Gesetz fixierten Haftungsregelungen unmöglich machen. Was dann passiert, kann sich jeder an drei Fingern abzählen - sobald sich das rumgesprochen hat, dass in Deutschland nicht möglich ist, wandert die deutschsprachige Forenlandschaft ins Ausland ab und entziehen sich damit der deutschen Gerichtsbarkeit komplett. Dass das im deutschen Interesse liegt, darf wohl bezweifelt werden.

Nachtrag: Inzwischen liegt auch die Urteilsbegründung vor.

2 Kommentare zum Beitrag “MeinProf hat gegen Prof gewonnen”

  1. Hartmut Pilch sprach

    Der Prof dürfte sich ärgern, dass er nicht in Hamburg geklagt hat. Goldene Zeiten für die Hamburger Gerichtskasse kündigen sich an.

  2. macdet sprach

    und ich wollte dich damit gerade aufmuntern! :)

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