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2. Juni 2007

Terminankündigung LG Berlin am Dienstag

von @ 8:28. abgelegt unter Pressefreiheit, Recht und Unrecht, Abmahnung, Zensur, Buskeismus

Scherzartikel
Scherzartikel
Copyleft2006 Lurusa Gross

Am Dienstag, den 05.06.2007, findet um 11:30h im abhörsicheren Bunkerkeller im Raum I/143 des LG Berlin eine Verhandlung gegen ein Berichtsverbot über eine äußerungsrechtliche Auseinandersetzung zum Aktenzeichen - 27 O 219/07 - statt.

In dem Hauptsacheverfahren beim LG Berlin geht es um die Bestätigung oder Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Hamburger Betreiber der Buskeismus-Seite, Rolf Schälike, die Berichterstattung über die rechtliche Auseinandersetzung um eine Abmahnung verboten wurde.

Bei der Klage geht es um viel. Sollte die einstweilige Verfügung des klagenden Hamburger Presseanwaltes Helmuth J., der die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann mit seiner Vertretung beauftragt hat, bestätigt werden, dann wäre die Berichterstattung über Abmahnungen und öffentliche Gerichtsverfahren dazu zukünftig in Deutschland praktisch so gut wie unmöglich. Für die Meinungsfreiheit in den Ring steigen wird Sebastian Wolff-Marting von der Berliner Kanzlei SEWOMA®.

Unklar ist, warum der Hamburger Presseanwalt Helmuth J. den Hamburger Webseitenbetreiber nicht vor der Pressekammer in Hamburg, sondern in Berlin, verklagt. Möglicherweise ist es ja die fachliche Qualität der Argumentation von Rechtsanwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz-Bergmann, die den bekannten Hamburger Presseanwalt vom Gerichtsstandort Berlin überzeugt hat.

Zwar ist das Landgericht Berlin bereits in der Vergangenheit mit mehreren einstweiligen Verfügungen aufgefallen, mit der eine identifizierende Berichterstattung über äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen verboten wurde. In zwei spektakulären Fällen, über die Mein Parteibuch berichtet hat, wurden die Verfügungen der “Geheimjustiz” allerdings in der Berufung beim Kammergericht später wieder aufgehoben.

9 Kommentare zum Beitrag “Terminankündigung LG Berlin am Dienstag”

  1. Bernd sprach

    ist das eine öffentliche Sitzung?

  2. Rolf Schälike sprach

    Es ist eine öffetnliche Sitzung im Hauptsachverfahren.
    Der Klageantrag lautet:
    es ist zu unterlassen

    identifizierend über privatrechtliche Auseinadersetzungen zwischen dem Beklagten und dem Kläger zu berichten und/oder berichten zu lassen wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift “Fall Helmuth J***” geschehen.

    Nicht mehr und nicht weniger. Beispiele meiner Berichterstatung wurden der Klage bzw. den Schriftsätzen beigelegt, ohne irgendwelche Passagen wegen Schmähung, Beleidigung, Unwahrheit etc. anzugreifen bzw. zu nennen.

  3. Franz-Josef Hanke sprach

    Ich wünsche viel Erfolg bei dieser Auseinandersetzung.
    Die freie Berichterstattung kommt immer mehr unter die Räder.
    fjh

  4. Q sprach

    Wie ich [Link zu boocompany entfernt] entnehme, stört sich der Kläger offenbar daran, dass Gerichtsprozesse in der Regel öffentlich sind. Anders ist eine Bemerkung in der Kalgeschrift nicht zu verstehen, die da lautet: Genauso gut könnte sich jetzt jeder in zivilrechtliche Verhandlungen vor dem Amtsgericht setzen, den Bleistift zücken und protokollieren, was dort so vor sich geht.

    Genau Herr J.: hier kann sich tatsächlich jeder kann in ein Gericht setzen und mitschreiben, was da geschieht. Mit Bleistift, Kuli, Füller oder Faserstift. Das Ganze nennt sich Transparenz. Und falls es bei Ihnen noch nicht angekommen ist: eben diese ist ein Kriterium für Demokratie. Wenn Ihnen die nicht paßt, so gibt es auf diesem Globus hervorragende Alternativen. Z. B. die Übersiedlung in die VR China, nach Nordkorea oder Tschtschenien, um nur einige Gegenden zu nennen, die dem Geschmack des Herr Anwaltes wohl mehr entsprechen. Gute Reise!

  5. nils sprach

    was muss einem eigentlich schreckliches widerfahren, damit man nach abitur und abgeschlossenem studium solche sachen von sich gibt? gibts nicht ein gesetz, was leuten mit einer solchen einstellung verbietet rechtsaanwalt/polizist/politiker zu werden?
    nils

  6. Mein Parteibuch sprach

    @bernd
    Selbstverständlich ist das eine öffentliche Sitzung.

  7. Ulla sprach

    Wie ist das Ganze denn ausgegangen?
    Gibt es einen Bericht?

  8. Rolf Schälike sprach

    Richter Mauck hat gesagt, dass es sich bei unserem Fall um eine rein private Auseinandersetzung handelt, welche nichts mit Biskeismus zu tun hat. Das es sich Passagen aus www.buskeismus.de handelt sei unerheblich bei dieser Bewertung der Sachlage.

    Gegen Buskeismus hätte Richter Mauck nichts. Wir haben ihm das nicht abgenommen.

    Auf den Einwand, dass in den Anlagen zur Klage und den Schriftsätzen des Klägers Beispiele von Berichten aus www.buskeismus.de enthalten sind, und dass die beiden einzigen angekreuzten “Beanstandungen” nichts mit dem Gegenstand des Verbots “Der Fall X. xxx” zu tun haben, erwiderte der Klägeranwalt, das sei nur zur Demonstration meiner Geisteshaltung beigelegt worden, habe jedoch nichts mit der Aussage, dass es sich lediglich um eine rein private Sache des klagenden Anwalts hadelt, und nichts mit seiner Tätigkeit als Anwalt in den anderen in www.buskeismzus.de beschriebenen Fällen zu tun hat.

    Wir hatten den Eindruck, dass trotz unser geplanten Beantragung von Schriftsatzfristen Mauck noch am gleichen Tag entschieden worden wäre.
    Dem sind wir mit einem juristischen Trick entgegengekommen. Wir haben keine Anträge gestellt. Das bedeutet juristisch gesehen, dass wir nicht anwesend waren.
    Damit ergeht ein Versäumnisurteil. Gegen dieses können wir Beschwerde einlegen und das Verfahren weiter führen.
    Jetz kennen wir die Argumentationsweise des Gerichts und des Klägers und können uns darauf konzentriert vorbereiten.

    Insgesamt ist das Zitieren von Anwaltsschreiben etc. nicht erlaubt. Dazu gibt es eine relativ restriktive Rechtssprechung.

    Erlaubt zu zitieren ist es, wenn man sich mit der Rechtssprechung an sich beschäftigt und dazu aus Anwaltsschreiben zitier. Das tun wir.

    Zu dieser juristischen Möglichkeit gibt es einen Beschluss 7 W 152/06 des Kammergerichts Berlin.
    Dünn, aber trotzdem.

    Als Ganzes haben die Juristen Helmuth Jipp, Johannes Eisenberg, Christian Schertz u.a. es erreicht, dass aus deren Anwaltsschreiben nicht zitiert werden darf. Sogar nicht indirekt.

    Ich bin dabei dazu im Zusammenhang mit der Dienstag-Sitzung am 05.06.07 des Landgerichts Berlin Zivilkammer 27, Richter Mauck, Bömer und von Bresinsky zu schreiben.

    Habe mich gestern zunächst mal mit der Rechtssprechung bezüglich Zitierung aus Anwaltsschreiben etc. beschäftigt.

    Verheerend die Geheimnistuerei unter der scheinheiligenArgumentation des Urheber- und neuerdings des Persönlichkeitsrechts.

  9. mein-parteibuch.com » Die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme sprach

    […] mit seiner Vertretung beauftragen wird. Die Kanzlei Schertz-Bergmann ist ja nicht nur wegen ihrer Vorgehensweise gegen Parteibuch und Buskeismus […]

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