Auf das letzte Woche erwähnte urheberrechtlich geschützte Fax aus Karlsruhe gibt es nun eine Antwort:
Sehr geehrte Frau Dr. L.,
herzlich möchte ich Sie als neue – hoffentlich nun regelmäßige – Leserin von Mein Parteibuch willkommen heißen. Sehr gefreut habe ich mich über ihr 9-seitiges urheberrechtlich geschütztes Fax vom 22.05.2007.Mein Parteibuch begrüßt es, wenn kompetente Juristen dabei mithelfen, Mein Parteibuch zu verbessern und so aktiv dazu beitragen, dass die Pressefreiheit in Deutschland auch wirklich gute Ergebnisse hervorbringt.
Selbstverständlich wurden alle Ihre Wünsche berücksichtigt.
Sollten Sie oder Ihre ehrenwerte Mandantschaft weitere Wünsche oder Anregungen zur Verbesserung von Mein Parteibuch haben, scheuen Sie sich bitte nicht, mich nochmals zu kontaktieren. Gerne wird Mein Parteibuch auch weiterhin Werbung für Ihr Haus machen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Bartels
Aufgrund der in Deutschland nicht vorhandenen Pressefreiheit empfiehlt Mein Parteibuch seinen Lesern, sich zum Themenkomplex UGV Inkasso GmbH und FkH GbR auf Webseiten zu informieren, die nicht deutscher Jurisdiktion unterliegen.
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| Wohl bekomm's |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Scheut man im neolieberalen Kapitalismus das Licht der Öffentlichkeit?
Interessant auch das googeln nach UVG Inkassi GmbH oder FKG GbR
@1, Es gibt sehr viele Geschäftemacher, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen und eine ihnen zu Diensten stehende Zensurjustiz, die das Internet als eine Quelle der Unordung (d.h. der Herausforderung überkommener Ordnungen, in denen man sich bequem eingerichtet hat) begreift.
Mit liberalem Denken, egal ob alten oder neuen, echten oder korrumpierten Stils, hat das alles nicht das geringste zu tun. Liberale Denker aller Art vertrauen auf die Selbstregulierungskräfte des Meinungswettstreits und nicht auf gerichtliche Eingriffe.
sehr schön, wieviel kompetente Juristen es in Deutschland gibt, die doch sehr bemüht sind, dass der Wahrheit und der Gerechtigkeit zum Sieg verholfen wird. Was natürlich stutzig macht ist die Tatsache, dass diese wahrheitsliebenden Juristen Ihre Werke urheberrechtlich schützen müssen.Sehr verwunderlich…
Merkwürdig nur, dass die Schöpferin des tollen urheberrechtlich geschützten Werks es dann als eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ansieht, wenn der Name der Kanzlei, für die sie arbeitet, genannt wird. Sonst wird doch immer erklärt, dass dasUrheberrecht ein Schutzrecht für Künstler ist, die dadurch die gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung bekommen sollen, die ihnen für ihr Werk gebührt.
Warum also möchte Frau Dr. Rechtsanwältin dann nicht mit ihrem Werk namentlich genannt werden?
Naja, wenn ich Rechtsanwältin und “Lehrbeauftragte an der Hochschule Karlsruhe” wäre, dann wäre ich da sicher auch nicht stolz drauf.
Selbstverständlich muss man so kompetenten Juristen und Juristinnen einfach Respekt zollen, wie Sie sich um das Wohl Ihrer Mandantschaft sorgen, dass Sie sogar urheberrechtlich geschütze Schreiben verfasssen, die nach eigenen Angaben unwahre Behauptungen unterbinden sollen. Merkwürdig ist nur, dass die Mandantschaft dieser Anwältin wohl seit Jahren versucht, mit Abmahnungen und Prozessen öffentliche Kritik zu unterbinden…Merkwürdig ist auch, dass wohl gegen die Mandantschaft und deren Auftraggeber strafrechtlich ermittelt wird..