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24. Mai 2007

INSM gegen Wikimedia vor OLG Köln gescheitert

von @ 15:28. abgelegt unter Recht und Unrecht, INSM, Meinungsfreiheit, Lobbyismus, Einstweilige Verfügung

Wie im Wiki des Vereins Wikimedia Deutschland e.V. nachzulesen ist, ist heute die hinter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) stehende PR-Agentur Berolina.pr GmbH vor dem Oberlandesgericht Köln endgültig mit ihrem Antrag gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. wegen einer inzwischen gelöschten Bemerkung im Archiv der Diskussionsseite zum Artikel INSM in der Wikipedia zu erreichen.

Wie allgemein bekannt ist, betreibt der gemeinnützige Verein Wikimedia Deutschland e.V. die Domain wikipedia.de, von der aus Benutzer automatisch auf die Hauptseite der deutschsprachigen Wikipedia (de.wikipedia.org) weitergeleitet werden. Betreiber der Wikipedia ist aber nicht der Verein Wikimedia Deutschland e.V., sondern die Wikimedia Foundation, Florida (USA).

Den Kölner Richtern ist ein Kompliment für die weise Entschiedung zu machen. Schießlich will doch wohl niemand, dass die Webseite www.wikipedia.de wieder mal abgeschaltet wird oder bald so aussieht wie die französische Webseite www.wikipedia.fr.

Unklar ist es aus hiesiger Sicht, warum die vom INSM-Watchblog beäugte INSM nicht die Wikimedia Foundation in Florida verklagt hat. Der Artikel in der Wikipedia zur INSM, der immer der erste rote Punkt in der SEO-Matrix ist, würde schließlich nicht durch die Schließung der Webseite www.wikipedia.de verschwinden. Und auch in den USA gilt, dass eine Verleumdung oder üble Nachrede juristisch angegriffen werden kann, sofern sie nicht wenigstens den Kriterien von Substantial Truth entspricht. Die in den USA üblichen millionenschweren Streitwerte hätten der INSM, die sich dank großzügiger Finanzausstattung durch den Arbeitgeberverband Gesamtmetall die Prozesskosten sicher leisten kann, außerdem die Chance geboten, ihre segensreiche Tätigkeit vor einem großen internationalen Publikum ausführlich darzulegen und so für ein positiveres Image zu sorgen.

Neugierig ist Mein Parteibuch, ob die INSM nun auch noch den Scherz drauf hat, dem Wikimedia Deutschland e.V. jetzt noch eine Rechnung zu schicken.

5 Kommentare zum Beitrag “INSM gegen Wikimedia vor OLG Köln gescheitert”

  1. Tim 'avatar' Bartel sprach

    Dem Satz “Den Kölner Richtern ist ein Kompliment für die weise Entschiedung zu machen.” kann ich in dem obigen Kontext nicht zustimmen.

    Die Berufung wurde von der Klägerin zurückgezogen (weil sie zu der Überzeugung gekommen ist, dass sie das OLG nicht von ihrer Sicht der Dinge überzeugen konnte). Dieses sah zum einen die Aussage eher als Meinungsäußerung und nicht als Schmähung an, zum anderen schloss es sich dem LG an und bezweifelte die Aktivlegitimation der Klägerin.

    Zurück zum obigen Kontext: Der Richter war der Ansicht, dass gesetzt den Fall, dass die Äußerung klar rechtswidrig sei, der Wikimedia Deutschland e.V. entweder die Weiterleitung kappen oder aber dafür Sorge tragen müsste, dass er die Möglichkeit hat auf die Inhalte der Wikipedia Einfluss zu nehmen. (So oder so ähnlich hat er es formuliert.) Mit dieser Ansicht steht das OLK Köln allerdings bisher alleine da.

  2. Meudalherr sprach

    “entweder die Weiterleitung kappen oder aber dafür Sorge tragen müsste, dass er die Möglichkeit hat auf die Inhalte der Wikipedia Einfluss zu nehmen” - ich empfehle allen Richtern, sich mal mit dem Wesen des Internets etwas eingehender zu beschäftigen. Der Lebenssachverhalt muss subsumiert werden. Dazu muss man den Lebenssachverhalt auch verstehen. Sorry für meine harten Worte, aber Deutschlands Richter gehen Leuten wie mir an die Substanz.

  3. INRK » Blog Archive » Wikipedia.de setzt sich durch sprach

    […] Der Verein Wikimedia Deutschland hat sich möglicherweise gegen eine einstweilige Verfügung erfolgreich zur Wehr gesetzt. Im politischen Weblog Mein Parteibuch wird auf den Vorgang Bezug genommen. […]

  4. Franz-Josef Hanke sprach

    Wenn es nicht mehr erlaubt wäre, seine Meinung über einen Verein zu äußern, der massiv Meinungsmache betreibt, dann könnte man wohl kaum noch von Demokratie reden.
    Der “Meudalherr” hat Recht, wenn er die Lebensfremdheit mancher Richter anprangert: Eine Verlinkung kann niemals mit dem Einverständnis zu allen Inhalten der verlinkten Seite gleichgesetzt werden!
    Die neoliberale “Reform” der Sprache und der Meinungen ist der INSM anscheinend noch nicht gut genug gelungen, dass sie jetzt so laut aufjault. Getroffene Hunde bellen laut.
    fjh

  5. OLG Köln: INSM zieht den Schwanz ein und klagt weiter gegen Wikimedia « INSM-Watchblog sprach

    […] Mein Parteibuch: INSM gegen Wikimedia vor OLG Köln gescheitert […]

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