Beim Betreiber von Mein Parteibuch ist gestern mal wieder ein urheberrechtlich geschütztes Fax eingegangen, das dem Betreiber von Mein Parteibuch als juristischem Laien nur schwer verständlich ist.
Diesmal kam das urheberrechtlich geschützte Fax von einer Anwaltskanzlei aus Karlsruhe, deren Name zu nennen die Unterzeichnerin Dr. K. L. untersagt hat, weil das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist. Einfach zu verstehen ist das für einen Laien wahrlich nicht, gerade wo es doch in einem späteren Absatz des Faxes, wo es um Einträge im Parteibuch Wiki geht, als nett bezeichnet wird. Selbstverständich hält sich Mein Parteibuch an das Urheberrecht und wahrt natürlich auch die Persönlichkeitsrechte von Anwaltskanzleien.
Im einzelnen scheint es in dem 9-seitigen Fax um die Seiten
Forum Schuldnerberatung,
Bericht über UGV Inkasso GmbH,
Homepage Bürger gegen Nepp,
Rechtsanwaltskanzlei Wehnert & Kollegen,
UGV Inkasso GmbH,
Erinnerung,
Ärger e.V.,
Eidesstattliche Vermögensversicherung,
Factoring,
FKH in Heuchelheim und
Anwaltskanzlei Müller-Hof
im Parteibuch Wiki zu gehen.
Etwas irritierend ist es, dass anscheinend Inhalte in das Parteibuch Wiki gelangen konnten, die von der Unterzeihnerin des Faxes als unwahre Tatsachenbehauptungen und verleumderische Äußerungen bezeichnet werden können. Mein Parteibuch wird sich nun so schnell wie möglich daran machen, sich wie empfohlen sorgfältig rechtlich zu vergewissern und die wertvollen Hinweise umzusetzen. Eine Fristsetzung wäre wirklich nicht nötig gewesen.
Mein Parteibuch begrüßt es, wenn kompetente Juristen aktiv dabei mithelfen, Mein Parteibuch zu verbessern und so dazu beitragen, dass die Pressefreiheit in Deutschland auch wirklich gute Egrbnisse hervorbringt.
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| Hundescheisse |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Kennt Ihr die Lügengeschichte über UGV Inkasso GmbH und die Firma FKH in Heuchelheim
Was es so alles Verlogenes im Internet gibt, und das noch dazu seit 2003.
Sollte der Bericht zufällig stimmen, was niemnand glauben tut, dann sollten diese Schmierfinken des Europäischen Verbraucher Zentrum an Buskes Worte denken: Jeder soll das Recht haben, mit sienen Taten allein gelassen zu werden..
Haltet Euch an diese weisen Worte.
also keine abmahnung mit kostennote?
Nein, keine Kostennote. Das Wort Abmahnung wurde in dem Schreiben nicht benutzt. Dafür steht da jedoch etwas von “formalen rechtlichen Schritten”, falls die Frist von acht Tagen nicht eingehalten wird.
Ein urheberrechtlich geschütztes Fax…
Marcel Bartels soll wegen einiger, anscheinend nicht ganz korrekter Einträge im Parteibuch-Wiki ein urheberrechtlich geschütztes Fax vom Anwalt eines Inkasso-Unternehmens bekommen haben. Moment… Das hatten wir doch schon mal!
Wie ich also hörte…
Hallo,
Die Sache mit den Abmahnungen hat nur dann ein Ende, wenn das Parteibuch 100% über das Ausland läuft. Hierzu kann man sich vielleicht die Beiträge von “bogo” in dieser Diskussion durchlesen. Die Diskussion erstreckt sich über 4 Seiten - meiner Meinung nach sind die Meinungsäusserungen von “bogo” recht fundiert und gut begründet. Als Lösung könnte man dateiload.com in Erwägung ziehen, mit WHOIS-Protection. Dann hat das Abmahnkasperletheater ein Ende.
In der gleichen Diskussion erwähnt der Diskutant “Fragolino”, dass er “seit über 2 Jahren mit einer UK LTD für ein Web-Projekt” arbeitet. Vielleicht ist das auch ein Weg?
Marcel, mit Impressum in Deutschland geht es nicht weiter. Es gibt folgende Ansätze:
- Webhosting bei dateiload.com mit WHOIS-Protection,
- UK LTD gründen und im Impressum angeben, schreckt zumindest ein bisschen ab,
- Kostenloses Weblog in den USA (zB WordPress.com), am Besten mit Tor anonymisiert, um die Sicherheit zu erhöhen, ganz ohne Impressum. Verstößt zwar evtl. gegen deutsches Recht, aber plausible Abstreitbarkeit ist gegeben, somit keine Nachweisbarkeit. Die moralische Rechtfertigung für diesen einfachen Gesetzesverstoß ergibt sich aus den Menschrechten (freie Rede).
Wenn Unrecht Gesetz ist, dann wird Widerstand zur Pflicht.
Tja,
so ist das nun mal in einem Staat, der von Anwälten regiert wird.
Betrüger werden vom Gesetz geschützt und können mit Brachialgewalt die Berichterstattung über sich verhindern. Und verdienen noch Milliarden daran.
Heute hat ja auch der Freispruch der Gebrüder Schmidtlein, das Aushängeschild der Gemeinde Büttelborn, gezeigt, dass sich Verbrechen in Deutschland lohnt. Sie haben mit ihrer Abzocke über die Lebenserwartungsseiten mehrere Millionen verdient und müssen lächerliche 24.000 EURO davon abgeben. Der Rest bleibt als Reingewinn.
Polizei-Verlage und UGV Inkasso verdienen genauso daran. Und die Anwälte kassieren Milliarden.
Was mir dazu einfällt, ist nicht druckreif.
“Etwas irritierend ist es, dass anscheinend Inhalte in das Parteibuch Wiki gelangen konnten, die von der Unterzeihnerin des Faxes als unwahre Tatsachenbehauptungen und verleumderische Äußerungen bezeichnet werden können.”
Das hatte ich auf meiner Seite auch schon; habe meinen Webmaster gefragt, wie diese Äußerung auf unsere Seite kommt, ohne dass wir die gelesen haben. Über eine Methode hatten wir ja schon gesprochen …
Irritierend ist auch, welche der Inhalte den verleumderisch sind. Abdruck des Impressums? Nennung des Namens? Verweis auf andere Seiten ohne Wertung?
Bahnhof? Hühnerhaufen? ARGH.
*lol* Warum schreibt das betroffene Unternehmen nicht gleich eine Gegendarstellung ins WIKI, die Möglichkeit gäbe es doch.
Ja, schon wieder ein urheberrechtliches geschütztes Fax. Dieses Fax hat sicherlich eine geistige Höhe, die unbedingt Urheberrechtsschutz verdient. Die Anwaltskanzlei mag es nicht, wenn Ihre geistigen Ergüsse einer öffentlichen Diskussion zugänglich sind. Warum darf der geneigte Leser dieses geistige Werk nicht lesen, wenn es doch der Wahrheit entspricht, was in diesem Werk verbreitet wird. Es sollen sogar Verbraucherschützer unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten. Ja solche bösen Vereine…
Warum sehen manche Gerichte AG Schwelm, AG Fürstenfeldbruck, AG Frankenthal die Forderungen der FkH GbR nicht als berechtigt an? Hat diese FkH GbR überhaupt die Forderungen gekauft, deren diese sich berühmt?
Na ja, dann haben sich diese Gerichte eben geirrt, oder?
@Marcel: Dass Du Dir diesen Scheiß auch immer wieder reinziehst…. Ich hätte schon längst die Schnauze voll und würde mich mit diesen Rechtsverdrehern nicht mehr abgeben. Bedingt natürlich auch eine gewisse Zurückhaltung beim Publizieren.
Mit dieser sehr interssanten Frage, ob Anwaltsschriftsätze Urheberrechtsschutz genießen, hat sich der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 1986 auseinandergesetzt. ( Fundstelle: BGH GRUR 1986, 739 ff)
Maßgebend ist für den Urheberrechtsschutz des Anwaltschriftsatze, ob dieser Schriftsatz eine individuelle Eigenprägung erkennen läßt, indem er sich von einer durchschnittlichen Stoffsammlung und einer bloß ungeordnet aneinandergereihten Materialwiedergabe deutlich abhebt.
Entscheidend ist, ob der Anwaltsschriftsatz ein rechtswissenschftliches Werk mit geistiger Höhe (Schöpfungshöhe) darstellt. Man muss sich schon sehr anstrengen, um sich vorzustellen dass bei einem Schriftsatz, den eine renomierte Anwaltskanzlei im Auftrag der UGV Inkasso GmbH zum Zwecke der Abmahnung verfasst, ein rechtswissenschaftliches Werk mit einer geistigen Schöpfungshöhe ist. Sofern sich die Frau Dr. K.L. aus Karlsruhe sich wirklich angestrengt und ein rechtswissenschaftliches Werk verfasst hat, dann genießt das Werk Urheberrechtsschutz. Sofern es nur eine durchschnittliche Stoffsammlung und eine bloß ungeordnete aneinandergereihte Materialwiedergabe handelt, dann genießt dieses Werk kein Urheberrechtsschutz.
Ferner hat eine Anwaltskanzlei per se nie ein umfassendes Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht ist - wie bei juristischen Personen auch - sehr beschränkt. (vgl. BGH, Urt. v. 3. Juni 1986 – VI ZR 102/85)
Ich denke, dass die Frau K.L. aus Karlsruhe sehr wohl weiß, dass Ihr Schriftsatz kein wissenschaftliches Werk mit Schöpfungshöhe ist. Die Anwältin will nur nicht, dass man Ihr Werk öffentlich kritisiert, was der Fall wäre, wenn diese Person sich einer wissenschaftlichen Diskussion stellen würde.
[…] das letzte Woche erwähnte urheberrechtlich geschützte Fax aus Karlsruhe gibt es nun eine Antwort: Sehr geehrte Frau Dr. […]
@12, diese Rechtsauslegung hilft nicht gegen eine einstweilige Verfügung vom LG Hamburg, welches das Recht anders auslegt. Es gibt auf buskeismus.de irgendwo auch einen Bericht, wonach das Anwaltsschreiben sowohl vom Urheberrecht als auch vom Persönlichkeitsrecht sehr weitgehend geschützt ist. Dass man die Eilverfügung des LG Hamburg vielleicht nach einem langen Prozess bis zum BGH wieder rückgängig machen kann, ist auch ein schwacher Trost.
Hi,
ich wurde vor einem Jahr abgemahnt. Kostenpunkt 590 Euro. Nun bin ich bei www . mediaon . de und habe dort sogar meine .de Domain beibehalten. Kann ich jedem empfehlen. Bei ausländischen Providern habe ich immer Angst hier kann auch auch anrufen und haben eine deutsche Adresse und wirklich TOP Service.
Medion kann gar nichts dagegen machen, wenn sie von der unberechenbaren deutschen Justiz zur Herausgabe deiner Daten und zur Sperrung Deiner Webseite gezwungen werden. Dank zwingendem deutschen Admin-C Eintrag bei der Denic hat jeder, der mit der deutschen Justiz gegen die Webseite vorgehen will, einen passenden Klagegegner.
Wenn Du nachdem Du mit reichlich Klagen überzogen wurdest, könntest Du nicht mehr in der Lage sein, die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. Dann kann auch Medion nichts dagegen tun, dass Dir letztlich die deutsche Domain gepfändet wirst. Aufgrund der Pfändbarkeit deutscher Domains und der fehlenden Möglichkeit von anonymen Whois-Einträgen sollte vor .de Domains dringend gewarnt werden.
Hättest Du bei einem ausländischen Provider gehostet und dabei auf die Angabe eines Impressums verzichtet, dann hättest Du Dir vermutlich 590 Euro Abmahnkosten gespart. Der einzige Weg, um dem deutschen Abmahnwahn und der korrupten Justiz in Deutschland zu entkommen, ist die Kombination von anonymer Domain, ausländischen Provider und Verzicht auf’s Impressum.
Hi,
bin ebenfalls bei mediaon. Das was du schreibst ist nicht ganz richtig. Mediaon lässt alles über den Hauptsitz in der USA und Türkei freischalten. Frag den Support mir wurde wörtlich gesagt “deutsche Gesetze interessieren uns nicht, bei uns gilt türkisches Recht.” Gleichzeit kann jeder Kunde ein Impressum mit einer Kanzlei in Hong Kong nutzen und google mal etwas über privacyprotect.org dann wirst du sehen dass es nicht sicher ist.
@Actros
Das Mediaon deutsches Recht nicht interessiert, funktioniert genau so lange, wie sie keine deutsche Infrastruktur nutzen. De-Domains haben zwingend einen deutschen Admin-C, bei dem Post ankommen muss, weil sonst die Domain gelöscht wird. Das interssiert medion aber vermutlich nicht, wenn deine Domain gelöscht wird.
Das mediaon-Rechenzentrum in Chicago in Verbindung mit einer cno-Domain mit whois-Protection und anonymer Bestellung ist aber womöglicherweise keine schlechte Variante.
Erzähl doch mal, wo privacyprotect.org versagt hat. Das wäre schon interessant. Hast Du mal einen Link dazu?
usa-dateiload würde ich lieber die Finger von weg lassen. Eigentlich wollte ich zu diesem Anbieter da es mir mit den Abmahnungen hier zuviel wird und habe das gefunden http://blog.web...ge.de/item/1229 nun habe ich über einen Bekannten diesen Anbieter shinjiru.com gefunden und alles läuft bestens.