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19. Mai 2007

E.ON Energie - Stromriese stolpert über Ameise

von @ 11:32. abgelegt unter Recht und Unrecht, Mobbing

Im ungleichen Kampf zwischen David und Goliath vor deutschen Arbeitsgerichten ist ein Riesenschritt erfolgt. Der Schalke Fan ist als kleine Ameise eine lange, einsame Strecke mit noch immer ungewissen Ziel gelaufen. Er ist gefallen, aufgestanden und hat nun ein Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) erstritten. Eine riesige Tat, die einfach unser aller Respekt verdient.

Wieoft haben in den letzten Jahren Arbeitsrichter Mobbingopfer vor deutschen Gerichten abblitzen lassen? Arbeitsrichter, die in der Regel nie am Band oder in einem Großraumbüro gearbeitet haben, richten über Schicksale und vernichten ggf. ganze Familien. Welch ein Trauerspiel wenn Golf - und Segelfreunde über arme Würstchen und deren Zukunft entscheiden. Diesmal hat es die Kanzlei RAe. Neef & Schrader, Hannover aber nicht geschafft. Ein kleiner David hat die richtige Schleuder gefunden, aufgehoben und in Bewegung gesetzt. Im übrigen die Kanzlei, die mich zu dem Verzicht meines Arbeitsplatzes “überredet” hat und die auch den Fall Gebauer so trefflich gewonnen hat. Die Wunderwaffe der Konzerne Volkswagen und E.ON hat diesmal versagt. Aber wie man auch hier sieht ist nicht jeder Sieg einer Schlacht gleichbedeutend mit dem Gewinn des Krieges.

Aber auch dieser Krieg ist noch nicht zu Ende. Für die Mobbingopfer in Deutschland ist es aber ein Riesenschritt in Richtung arbeitsrechtlicher Gerechtigkeit. Mobbingofper brauchen mehr politische Lobby. Mobbing ist nicht sozialadäquat und die Gedanken von den richtungsweisenden Urteilen von Peter Wickler (Landesarbeitsgericht aus Thüringen) müssen fester Bestandteil von Arbeitsgerichtsprozessen werden. Wie mehrfach in seinem Handbuch erwähnt muß eine Gesamtschau erfolgen. Diesem Gedanken folgte nun auch das BAG. Meinen Dank dafür. Wäre doch auch unfassbar, sollten Ansprüche aus Mobbinghandlungen verjähren nur weil diese nicht rechtzeitig vorgebracht werden können. In den meisten Prozessen geht es doch vorrangig um den Erhalt des Arbeitsplatzes. Als Arbeitnehmer darf man eben doch ein mobbingfreies Umfeld und fehlerfreie Vorgesetzte erwarten, Herr Neef!

Die Ausrede mit den Fristen ist nun vom Tisch! :)

14 Kommentare zum Beitrag “E.ON Energie - Stromriese stolpert über Ameise”

  1. Toni sprach

    Wie immer ein schöner Bericht - wenn nur die ganzen Rechtschreibfehler nicht währen.

  2. Mein Parteibuch sprach

    Ja, Toni, für Rechtschreibung könntest Du wohl Experte werden, wenn das Wörtchen “währen” nicht wäre.

  3. macdet sprach

    ups :) ich hatte schon einen Schreck bekommen! Die Tatsachen sollte Toni aber schon zur Kenntnis nehmen! Viva la Schalke!

  4. Q sprach

    Ich finde, dass Mobbing schon im Urteil des LAG Thüringen vom 10.04.2001 (5 Sa 403/00) gerichtlich geradezu perfekt definiert und “gewürdigt” wurde. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht selbst durch Eingriffe in deren Persönlichkeits- oder Freiheitssphäre zu verletzen, diese vor Belästigungen durch Mitarbeiter oder Dritte, auf die er einen Einfluss hat, zu schützen, einen menschengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und die Arbeitnehmerpersönlichkeit zu fördern. Zur Einhaltung dieser Pflichten kann der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird. Den Text des Urteils gibt es z. B. unter http://www.hens..._5Sa403_00.html

  5. bed sprach

    “Ansprüche aus Mobbinghandlungen verjähren nicht, nur weil diese nicht rechtzeitig vorgebracht werden können.”
    Warum steht der Kern der Geschichte nicht als Einführung?
    Nicht jeder hat Zeit und Lust so einen Beitrag bis zum Ende zu lesen. Wenn man Anfangs auf das Thema hingewiesen wird, sollte das hilfreich sein ;)
    PS: Das meiste sind wohl eher Tippfehler. Daran zu erkennen, das die Buchstabenfolge vertauscht ist.

  6. Huggy sprach

    Wen interessieren schon Tipfehler die passieren?

    >>

    Heinrich Heine, (1797-1856)

  7. Huggy sprach

    Fehlendes Zitat

    —Diejenigen fürchten das Pulver am meisten, die es nicht erfunden haben.—

    Heinrich Heine,
    (1797-1856)

  8. Gudrun Hoffmann sprach

    Freuen wir uns am Erfolg, der berichtet wird und “määäckern” wir nicht über Formen. Wenn wir ein Ziel erreichen wollen, sind die Kräfte zu bündeln und Nebensächliches ist einfach zu ignorieren. Wenn das Ziel erreicht ist, ist “Feinarbeit” wieder nötig.
    Es wäre schade, wenn politische Arbeit nicht statt fände, weil die Rechtschreibung als wichtiger angesehen wird.

  9. macdet sprach

    :) Meine Kleine! Du hast wie so oft Recht!

  10. fennek sprach

    @5 bed - danke. ich stand gerade wie der sprichwörtliche ochs’ vorm scheunentor und hatte ein riesiges “?” über meinem kopf hängen, weil mir absolut unklar war, worums eigentlich geht.

    @macdet - kommen se aufn punkt mann! :)

  11. Mobbing-Gegner Blog sprach

    Bundesarbeitsgricht — Klagen gegen Mobbing können auch rückwirkend Erfolg haben…

    Mobbing-Klagen nicht fristgebunden

    Klagen gegen Mobbing unterliegen nicht automatisch den Fristen für Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche. Die Feinheiten stehen im Parteibuch….

  12. Harry Sky sprach

    Dem Artikel von “macdet” ist nichts hinzuzufügen, außer dass wir Opfer uns gegenseitig noch besser unterstützen müssen und die Öffentlichkeit viel früher informiert werden muss. Mir hat das “Geschäftsgeheimnis” und “Auflösungsrecht des Richters” das Genick gebrochen. Die Kollegin in Ludwigsburg war da cleverer und wir sollten daraus lernen.Die Politik muss endlich erkennen, das Grundsatzurteile wie die in Erfurt und das BAG Urteil 2 AZR 400/05 sofort in Gesetze einfließen müssen und der § 54 aus dem ArbGG gestrichen gehört. Und wer das Zeitgeschehen versteht und aufmerksam verfolgt, stellt eines fest, England, Spanien, Frankreich und Schweden haben zum Beispiel nicht nur eine Mindestlohnregelung, sondern auch eine gesetzliches Verbot von Mobbing und für die Opfer eine erhebliche sozialer Rechtssprechung. Warum sind wir wieder in Europa das Schlusslicht? Warum ist Deutschland hier nicht Weltmeister, wo wir das doch angeblich so gerne sind?

  13. Stromanbieter E.ON: illegal Wettbewerb ausgeschaltet? » sprach

    […] Europäische Union (EU) rief den größten Europäischen Stromanbieter E.ON nun zur Ordnung. Nach Angaben des Berliner Tagesspiegels muss der Konzern nun eine relativ milde […]

  14. mobbing-gegner.de blog sprach

    Linux, OS X und erfolgreiche Werbung…

    Das Linux und Mac OS X einfach besser sind, und der Sänger sich auf Windoof und allg. IT Probleme bezieht, davon gehe ich einfach mal aus. Der Tipp zum Video kommt von einer anderen Mobbingseite. Die Große Ameise hat IT Backgroundwissen und jede Me…

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