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7. Mai 2007

Anmerkung zum Supernature-Urteil

von @ 17:07. abgelegt unter Recht und Unrecht, Deutschland, Politik, Meinungsfreiheit, Forenhaftung, Buskeismus

Vom Supernature-Urteil gehen für die Meinungsfreiheit in Deutschland wichtige Signale aus.

Durch das Urteil zum Supernature-Forum hat sich die mit dem berüchtigten Urteil zu den Foren des Heise-Verlages eingeleitete besondere Rechtsprechung zur Forenhaftung, die das Haftungsprivileg des §10 TMG bzw §6 MDStV letztlich vollständig aushebelt, weiter verfestigt. Praktisch kommt diese besondere Hamburger Rechtsprechung einem vollständigen Verbot von Webseiten mit unmoderierten Komemntaren oder anderen durch Nutzer eingestellten Inhalten in Deutschland gleich.

Mein Parteibuch zeigt, wo der Weg dieser Art der Rechtsprechung und Gesetzgebung hinführt.

Da in Deutschland ein Webseitenbetreiber aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes überall verklagt werden kann, sollten alle irgendwie in Deutschland greifbaren Betreiber von Webseiten mit interaktiven nutzergenerierten Inhalten diese katastrophale rechtliche Lage in Deutschland dringend und möglichst rechtzeitig berücksichtigen.

Direkte Folge dieser Rechtsprechung ist es, dass wegen die Haftung für von fremden Personen eingestellte Inhalte jeder noch so sorgsame Webseitenbetreiber inganz Deutschland zukünftig damit rechnen muss, für die Inhalte von Dritten zur Verantwortung gezogen zu werden, die dieser in der Absicht, den Webseitenbetreiber zu schädigen, auf der Webseite einstellt, ohne dass er von den Inhalten überhaupt Kenntnis hat. Damit ist jeder Webseitenbetreiber, auf dessen Webseite Nutzerinhalte unmoderiert veröffentlicht werden, beliebiger Willkür ausgesetzt.

Betreiber von Webseiten, die die Verhältnisse in Deutschland kritisieren und Kommentare und das Einstellen anderer Inhalte durch Nutzer ohne Vorabmoderation auf ihrer Webseite zulassen wollen, sollten deshalb ihre Webseiten schließen oder vollständig in den Untergrund gehen.

Der deutschen Rechtsprechung unterliegende Internetanbieter wie Hoster und Domain-Provider sollten zukünftig von allen Webseitenbetreibern, die nicht vorab moderierte von Nutzern eingestellte Inhalte anbieten, konsequent gemieden werden.

Die politischen Folgen der Zensur sind gravierend. Dass Deutschland bei den unkalkulierbaren Rechtsrisiken als weltweit bedeutender Standort für Internetprojekte keine Chance hat, versteht sich von selbst. Es geht dabei aber nicht nur darum, ob die deutsche Internetwirtschaft ins Ausland abwandert und Projekte wie Google, Wikipedia oder Archive.org hier erst gar nicht entstehen könnten.

Viel interessanter können die Auswirkungen auf die Meinungsbildung in Deutschland sein. Wenn die für die öffentliche Meinungsbildung in Deutschland maßgeblichen Projekte bald nur noch aus dem Ausland kommen, dann verliert die deutsche Politik die Kontrolle über das demokratische Geschehen in Deutschland.

Weiter so, volle Kraft voraus in die Staatsform der von außen gelenkten Diktatur einer Bananenrepublik. Wenn es soweit ist, dann möge sich aber bitte kein deutscher Politiker darüber beschweren, dass nicht deutsche Politiker, sondern Unternehmer aus dem Ausland die öffentliche Meinung in Deutschland prägen werden und auch kein Politiker sagen, er hätte nicht gewusst, was hier gerade mit der Meinungsfreiheit und anderen für eine Demokratie typischen Grundrechten passiert.

22 Kommentare zum Beitrag “Anmerkung zum Supernature-Urteil”

  1. Franz-Josef Hanke sprach

    Vielleicht der letzte kommentar von mir, da ich wohl demnächst nirgendwo mehr schreiben darf, wenn mein-parteibuch.com Recht hat und der Buskeismus Recht behält!
    Gerade rerst hat www.hu-marburg.de ein eigenes Diskussionsforum freigeschaltet. Diese Arbeit hat sich für den Programmierer gelohnt!
    fjh

  2. Peterle sprach

    Los Marcel, fusszeilige jeden Kommentar mit einer ausdrücklichen Distanzierung und baue eine Selbst-Zensur Funktion, die jedem Benutzer beliebige Ausschwärzung von ungeprüften Beitrags- und Kommentarpassagen erlaubt, ein! Grosszügig ausgeschwärzte Passagen vereiteln zwar den Content aber stellen ja auch irgendwie selbst wieder Content (Meinungsrecht-Satire) dar. Und wenn die nächste Wiki-Abmahnung kommt kannst du wenigstens den guten Willen nachweisen und den gestrengen Richter in Punkto Streitwert milde stimmen..
    Und nebenbei - Was ist eigentlich los hier? Ist dein Faxgerät kaputt? Die Kategorie Fanpost stagniert irgendwie seit Wochen..

  3. Meudalherr sprach

    “in den Untergrund gehen” - wie ist es mit der Gründung einer Limited nach britischem Recht, nach irischem Recht, nach Hong Kong Recht? Das Impressum sollte vorzugsweise in einem (ehemaligen) Commonwealth-Land liegen, evtl. geht auch Kanada.

    Könnte man nicht gemeinsam eine Limited gründen, um die Kosten zu senken? Ich wäre daran interessiert, Marcel. Bei Interesse könnten wir uns die Kosten halbieren - gemeinsam eine Limited und jeder hat sein eigenes Weblog, aber gemeinsam ein Impressum, wobei die Limited haftet.

    UK-Limited = 1 Euro Haftung, keine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter

    DE-GmbH = 25.000 Euro Haftung (glaube ich)

    (Ich kann mich im Detail irren, aber so ist die grobe Richtung, UK-Gesellschaftsrecht ist besser als DE-Gesellschaftsrecht.)

    Mir ist eine eigene Limited zu teuer (ca. 1000 Euro, kann auch billiger sein). Aber gemeinsam könnte das gehen, jeder 500 Euro, wenn man das gemeinsam macht.

    Eine Überlegung ist es Wert, ich will nicht immer nur anonym mit Tor unterwegs sein.

  4. Rolf Schälike sprach

    Marcel schreibt:
    Praktisch kommt dieser besondere Hamburger Rechtsprechung einem vollständigen Verbot von Webseiten mit unmoderierten Komemntaren oder anderen durch Nutzer eingestellten Inhalten in Deutschland gleich.

    Soweit ich es verstanden habe, berifft das Urteil Forenbetreiber mit eigenem Internetauftritt. D.h. der Forum-Betreiber schreibt selbst einen Text. Dann ist er für die Inhalte der anderen ohne Vorwarnung verantwortlich.

    Ist der Betreiber lediglich ein Foren-Anbieter ohne eigene Texte, dann gilt das moderatere Heise-Urteil. Unmoderierte Kommentare wären zulässig.

    Beide Urteile sind jedoch Schritte in Richtung zur absoluten Zensur und Meinungsunterdrückung.

  5. Peterle sprach

    @3 Und dann noch Kunta Kinte als Geschäftsführer und nach jeder abmahninduzierten Pleite neu gründen oder was? :) Die vorgeschlagene Haftungsumgehung eignet sich für den Zweck nicht. Toll ist eine Kapitalgesellschaft um mit beinahe legalem Zock und Nepp ordentlich Bimbes abzuräumen und Geist zu machen bevor die Sache publik wird und jemand das Konto arrestiert. Regelmässige Anwalts-”gebühren” kann man damit leider nicht sparen.
    Wie wärs mit knackigen Zensurbalken, die nur gegen Gebühr verschwinden und einem Nondisclosure-Agreement bei Vertragsschluss? :)

  6. xxl-killababe sprach

    der Vorschlag von Meudalherr muss gründlich überdacht werden denn sollte einer der Richter der Meinung sein mit dem Urteil Schmidtlein und Co, Primacall, Tele2 und all den Pappenheimern damit den Weg in eine Sorglose Zukunft zu ebnen irrt hier total. Auch Marcels Zielgruppe befreit sich damit nicht von Kritik. Die Meinungsfreiheit hat einen Status erreicht die nicht mit Staatlicher Zensur wegradiert werden kann. Die ISP’s in Deutschland werden ihre Server einen nach den anderen abschalten können weil keiner mehr nur eine punkt .de Seite haben will. Deutschland Deutschland über alles — der Deutschen Wirtschaft Paradebeispiel Siemens… keiner weiß was aber.. ?

  7. Mumba sprach

    Wer annimmt, durch eine vorgeschobene Ltd. nach “britischem Recht” deutsche Gesetze umgehen zu können, der täuscht sich gewaltig, das ist totaler Kokolores.

  8. Jochen Hoff sprach

    Hamburger Richter halt. Die wollen den Spielraum für eine Gegenöffentlichkeit möglichst gering halten um als Zeitungs- und Medienstadt aktuell zu bleiben.

    Wenn sie das Internet wie eine Zeitung behandeln, verhindern sie Konkurrenz für ihre Freunde.

    Das muss man doch verstehen.

    Rechtssprechung hat übrigens selten etwas mit Recht zu tun.

  9. Bernd sprach

    @Mumba: Wortwahl zweifelhaft, Inhalt richtig! Für Delikte, wie zum Beispiel Beleidigung, StGB §185, kann du dich nicht hinter einer GmbH oder Ltd. verstecken. Vielleicht kann Marcel sagen, ob der Umzug einer Webpage hilft; ich bin skeptisch!

  10. Rolf Schälike sprach

    Zu 8#:
    Die Pressekammer Hamburg ist keinesfalls Freund der Presse.
    Die Pressekammer ist de facto eine Zensurkammer. Die Boulevardpresse (Springer, Burda u.a.) verliert in Hamburg meistens. Die taz ebenfalls.

    Die anderen Zeitungen verlieren keinesfalls selten, wie auch die öffentlich rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, von den Privaten ganz zu schweigen.

    Von der Tendenz her wird die Presse in Richtung des “Neuen Deutschland” oder der “Sächsischen Zeitung” [DDR-SED-Zeitungen] gedrängt.

    Alles geregelt, “bestens” recherchiert, Kritik an der Wirtschaft lediglich im erlaubten Maße. Namensnennung nur nach Wunsch der Politiker und anderer Akteure. Das öffentliche Bild wird weit entfernt sein von der Wirklichkeit.
    Prüderie, Verlogenheit, Kleinkariertheit, interne Beziehungsgruppen, zentrale Vorgaben, Orwelsche Kontrolle und Geschichtsschreibung, Verlust des kollektiven Gedächstnisses in allen Sphären des Lebens (z.B. auch des handwerklichen Könnenns) werden die Presse- und Meinungsbildungslandschaft bestimmen.

    Wohin das führt, wissen wir.
    Wir kommen aus der Zukunft.

    Das “Neue Deutschland”, die “Prawda” hatten Traumauflagen. Die Journalisten in den real sozialistisachen Ländern waren einflussreich, und hatten Ansehnen unter den rücksichtslosen Strebern.

    Weshalb soll es bei uns anders werden?

    Eine ehemalige FDJ-Sekretärin für Politik und Propaganda haben wir ja schon an der Spitze unseres Michelstaates.

    Jeder Mensch hat das Recht, mit seiner Vergangenheit allein gelassen zu werden. So das Bundesverfassungsgericht.
    Jeder Mensch darf jedoch seine Vergangenheit nutzen, um heute auf andere Menschen weiterhin Einfluss zu nehmen, und die anderen Menschen für sich zu gebrauchen nach seiner eigenen Art und Weise.

    Einschränkungen gibt es lediglich staatlicher und gesetzlicher Art (Knast, Berufsverbot, Psychiatrie, formale Bedigungen für bestimmte Berufe und Dienststellungen etc.).

  11. pete sprach

    “besondere Rechtsprechung zur Forenhaftung, die das Haftungsprivileg des §10 TMG bzw §6 MDStV letztlich vollständig aushebelt”

    Das hat der BGH doch auch schon:
    http://www.aufr...-von-foren.html

  12. Rolf Schälike sprach

    Zu 11#
    Im zitierten BGH-Urteil heißt es, “nach Kenntnis” der Störung.

    Das LG HH Supernature-Urteil sagt, ein Forumbetreiber mit eigenem Auftritt hat alle Beiträge - auch die fremden - zu prüfen. D.h. er kann zur Haftung herangezogen werden auch ohne Kenntnis der Störung.

    Was jedoch verbotswürdig ist und was nicht, bleibt in beiden Fällen offen.

    Man kann abmahnen, ohne eine Recht aufs Verbot zu besitzen.
    Das Risiko bleibt beim Forumbetreiber.

    Klage Regeln, was erlaubt und was verboten ist, gibt es nicht.
    Es bleibt den freien und unabhängigen Richtern überlassern, das zu entscheiden.

    Das ist die Zensurmethode in Deutschland Heute.

  13. Kurt sprach

    Ein sauber geschriebener Artikel von dir, Marcel.
    Habe daher den neuen Link in meiner Blogroll gezielt hierher gesetzt.

    Ich sehe diese Sache allerdings nicht ganz so düster wie Du (siehe ‘Rentner Anton’ im Gulli-Board).

    - Schaun mer mal, was die nächste Instanz bringt. -

    Kurt

  14. Staatsfeind sprach

    Ein Grund mehr keine dt. TLD mehr zu nehmen und sich zu schützen so gut es geht :D

  15. otti sprach

    Wegsehen hat schon immer höher im Kurs gestanden als Hinsehen und das Maul aufmachen in Untertanen-Deutschland.

  16. Franz-Josef Hanke sprach

    Mit einer LTD zu flüchten, ist eine illusionäre Vorstellung. Deutsche Richter werden das schon zu verhindern wissen.
    Die berechtigte Kritik an der Justiz formiert sich. Der HU-Arbeitskreis “Justizreform” trifft sich dazu am Samstag (12. Mai) in Marburg.
    Allen Interessierten erstatten wir hinterher gerne Bericht.
    Herzliche Grüße
    fjh

  17. Mein-Parteibuch.com » Offenes Netzwerk sprach

    […] als logische Konsequenz einer kurzsichtigen Gesetzgebung und Zensur-Rechtsprechung wie sie im Supernature-Urteil zum Ausdruck gekommen ist, betrachtet wird. Mein Parteibuch möchte aber gleichzeitig betonen, […]

  18. Feldherr sprach

    Und wer badet den Scheiß aus ?
    U.a. die Webhosting-Firmen in Deutschland, diese werden sicherlich auch merken, das immer mehr Kunden in sichere Gefielde abwandern werden.

  19. Meudalherr sprach

    @ 18 - Hallo Feldherr,

    Webhosting-Firmen - selbst wenn die ein paar Kunden verlieren sollten, der Wirtschaftsstandort Deutschland wird insgesamt gestärkt, denn Investoren können vertrauen, dass die Regierung das deutsche Volk unter Kontrolle hat. In China wird auch investiert von Ausländern, denn das dortige Regime hat seine Bürger unter Kontrolle. Wettbewerb und Wirtschaftsleistung gibt es auch ohne Meinungsfreiheit. Oder warum wird in Deutschland teilweise mit Wettbewerbsrecht argumentiert, um freie Meinungsäusserung zu unterbinden?

  20. Mein-Parteibuch.com » MeinProf hat gegen Prof gewonnen sprach

    […] den die Hamburger Rechtsprechung im Forenurteil zum Heise-Verlag gegangen ist, und den sie im Supernature-Urteil noch einmal bestätigt […]

  21. Mein-Parteibuch.com » Die Illusion des deutschen Rechtsstaates sprach

    […] des Äußerungsrechtes, wie sie beispielsweise in der widersprüchlichen Rechtsprechung zur Forenhaftung zu finden ist, aufgrund der hohen Gerichtskosten schlicht existenzbedrohlich. Die fehlende […]

  22. » Blog Archiv » Die Illusion des deutschen Rechtsstaates sprach

    […] Rechtsstaatlichkeit des Äußerungsrechtes, wie sie beispielsweise in der widersprüchlichen Rechtsprechung zur Forenhaftung zu finden ist, aufgrund der hohen Gerichtskosten schlicht existenzbedrohlich. Die fehlende […]

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