Katze

Mein Parteibuch BlogNo Copyright - Kopieren erlaubt

Ein Internet-Tagebuch mit Katzenbildern

[Mission Statement] [Krieg ist illegal]

[International]   [Headlines]   [Forum]   [Wiki]   [Ticker]   [Mitmachen]

7. April 2007

Jony Eisenberg schreibt in der taz zu unkalkulierbaren Prozessrisiken

von @ 21:02. abgelegt unter Pressefreiheit, Recht und Unrecht, Zensur, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit

In der taz von heute gibt es auf Seite sieben einen bemerkenswerten Artikel eines gewissen Herrn Jony Eisenberg mit Titel “Recht haben wird unbezahlbar“. Jony Eisenberg erklärt darin, dass die bei den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen entstehenden hohen Prozessrisiken jede freie Berichterstattung zu unterbinden drohen und bei der gegenwärtigen Rechtsprechungslage geradezu unkalkulierbar und unvermeidbar sind. Oops.

Um so löblicher erscheint der Artikel, wenn man bemerkt, dass Jony Eisenberg in einer Fußzeile zu dem Artikel vorgestellt als taz-Mitgründer, Presseanwalt und Genosse der taz vorgestellt wird. Jony Eisenberg erklärt in seinem Artikel die für die Pressefreiheit verheerenden Auswirkungen des in Fachkreisen bestens bekannten Stolpe-Urteils, demzufolge das Persönlichkeitsrecht schon verletzt ist, wenn eine Formulierung deutungsoffen ist und eine dieser möglichen Deutungen das Persönlichkeitsrecht verletzt. Oops.

Jony Eisenberg wirbt aufgrund der auch für die taz lebensbedrohlichen Tendenz der Rechtsprechung nach dem Stolpe-Urteil für einen Prozessfonds unter dem Dach der taz-Genossenschaft, in den Leser und Leserinnen für die Durchsetzung der freien Berichterstattung spenden können. Jony Eisenberg berichtet, dass der taz einige bedeutende Auseinandersetzungen bevorstehen, deren Details aber “aus den eben skizzierten Gründen” in der taz nicht veröffentlicht werden können. Schade, dabei wäre es sicher auch für die breite Öffentlichkeit interessant zu wissen, welcher Anwalt diese Prozesse wie führt. Willkürlich fernliegendes Textverständnis, was buchstäblich an den Haaren herbeigezogen wäre, wäre sicherlich, dahinter eine unausgesprochene Frage nach dem Honorar zu vermuten. Oops.

Wobei vielleicht anzumerken ist, dass die Berichterstattung über Äußerungsprozesse vom skandalösen Stolpe-Urteil vermutlich vermutlich nur am Rande betroffen ist. Viel wichtiger für der Einschränkungen in der Berichterstattung über äußerungsrechtliche Rechtsstreitigkeiten ist nach Erfahrung von Mein Parteibuch das Urteil 27 O 605/98 des Landgerichts Berlin, demzufolge aus zum Zwecke der Rechtewahrnehmung übermittelten Schriftsätzen in der Presse nicht zitiert werden darf. Im Internet ist dieses für die Pressefreiheit verheerende Urteil auf der Webseite des Klägers zu finden, einem gewissen Rechtsanwalt Johannes Eisenberg. Oops.

Man darf nun sicherlich die Frage stellen, welchen Wert die “bedeutenden Auseinandersetzungen” der taz für die Pressefreiheit haben, wenn darüber nicht ebenso breit und ausführlich öffentlich berichtet wird wie über den Fall des ehemaligen Politoffiziers im Grenzregiment der DDR Sven Hüber gegen den Buchautor Roman Grafe, bei dem Rechtsanwalt Johannes Eisenberg den Kläger vertreten hat und das Berliner Kammergericht letztlich zugunsten des Beklagten Buchautors entschieden hat, dass eine Namensnennung zulässig ist. Vielleicht darf man ja auch die Frage stellen, warum Rechtsanwalt Johannes Eisenberg nicht mit dem Betreiber der Buskeismus-Seite im Dienste der Meinungsfreiheit zusammenarbeitet. Ungehörig wäre sicher die Frage, ob eher gegen eine nicht genehme Tendenz der in der Realität der täglichen deutschen Rechtsprechung recht deutlich durchschimmernden Interessenjurisprudenz oder gegen die Interessenjurisprudenz an sich Widerstand ausgeübt werden sollte. Oops.

Das Engagement von Jony Eisenberg im Sinne der Meinungsfreiheit wider den “kleinbürgerlichen Geschmacksmustern” der Instanzgerichte ist sicherlich lobenswert. Dabei ist nicht nur die taz von der willkürlich anmutenden äußerungsrechtlichen Rechtsprechung in Deutschland betroffen. Mein-Parteibuch.de beispielsweise wurde aufgrund der katastrophalen äußerungsrechtlichen Lage bereits geschlossen. Wünschenswert wäre es aus hiesiger Sicht jedoch auch, dass der taz-Redakteur Jony Eisenberg sich auch mal bei Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für ein eindeutiges Engagement für mehr Meinungsfreiheit einsetzt. Oops.

Und wenn ein prominenter Anwalt öffentlich kundtun würde, dass bisher von ihm erfolgreich vertretene Standpunkte für ein starkes Persönlichkeitsrecht letztlich zu einer unerträglichen Einschränkung der Meinungsfreiheit geführt haben, dann würde das sicherlich einen mindestens ebenso großen Effekt im Sinne der Meinungsfreiheit haben wie ein Artikel von Jony Eisenberg in der taz. Auch ein Anwalt muss schließlich nicht jedes Mandat annehmen. Das wäre dann wirklich ein großer Schritt vorwärts im Sinne der Meinungsfreiheit in Presse und Internet. Sic.

19 Kommentare zum Beitrag “Jony Eisenberg schreibt in der taz zu unkalkulierbaren Prozessrisiken”

  1. Rolf Schälike sprach

    Intressant ist auch der Fall der Alten Dame, in welchem Johannes Eisenberg zunächst erfolgreich versucht hat, die Berichterstattung über die fragwürdige Tärigkeit von Betreuern und der Stadtväter zu verbieten.
    Inzwischen hat die Gerechtigkeit gesiegt.

  2. Franz-Josef Hanke sprach

    Scheibchenweise stirbt die Meinungsfreiheit und andere bürgerliche Freiheitsrechte in Deutschland. Der eine wirft schnell noch ein Schäufle Dreck drauf, der andere ein paar Schäuble Gesetze. Und einer, der brav mitgegraben hat an diesem Urnenfeld, der bejammert hinerher wortreich das, woran er selber mitgestrickt hat.
    In Deutschland verkommt das Recht allmählich zur willigen Hure der Wohlhabenden, die jedem zu Willen ist, der nur genügend Taler locker macht. Doch eine andere Justiz ist möglich.
    Frohe Ostern
    fjh

  3. Frohe Ostern!Franz-Josef Hanke sprach

    In Deutschland verkommt die Justiz allmählich zu einer Hure, die jedem zu Willen ist, der nur genügend Geld hinlegt. Doch eine andere Justiz ist möglich.

  4. Osterhase sprach

    @Franz-Josef
    Kardinal Lehmann hat heute dazu aufgerufen, auch Menschen mit tiefer Schuld nicht aufzugeben. mir scheint, das ist ein guter Gedanke und auch Anwälte sollten da mit einbezogen werden.

  5. DaRockwilda sprach

    Das wird sich nur ändern wenn der Bürger seinen Abgeordneten vorschreibt, den Rechtsrahmen zu ändern. Wenn diese Forderung aufkommt werden sofort ein paar Beispiele von “böser” Meinungsäußerung wie Holocaustleugnung und Beleidigung gehyped, damit der Bürger wieder für eine Zensur ist.

  6. Mein Parteibuch sprach

    @DaRockwilda
    Das größte Problem für Lobbyismus im Sinne der Meinungsfreiheit bei Abgeordneten ist, dass es abgesehen von Art 2 GG gar keinen Rechtsrahmen dafür gibt.

    Es gibt überhaut kein Gesetz, was geändert werden könnte, um der Meinungsfreiheit zu einem höheren Stellenwert gegenüber dem Persönlichkeitsrecht zu verhelfen. Davon abgesehen haben Politiker allerdings auch keienrlei Interesse an mehr Meinungsfreiheit. Das ist plausibel, wenn man davon ausgeht, dass, wenn alles öffentlich bekannt wäre, was sie so anstellen, das bei vielen Politikern zum Ende der Karriere führen würde.

    Für eine Stärkung der Meinungsfreiheit fehlt es an allen Ecken und Enden. Es fehlt an einem Gesetz, das Geändert werden könnte, am Willen der Poliiker, am Problembewußtsein in der Bevölkerung und auch am Willen der Massenmedien, für die die unkalkulierbaren juristischen Kosten ein wichtiges Mittel sind, um sich Konkurrenz durch nachwachsende Medien vom Leibe zu halten.

  7. DaRockwilda sprach

    @Mein Parteibuch:

    “Es gibt überhaut kein Gesetz, was geändert werden könnte, um der Meinungsfreiheit zu einem höheren Stellenwert gegenüber dem Persönlichkeitsrecht zu verhelfen.”

    Hm zugegebenermaßen bin ich da unbewandert, aber es müsste doch zumindest im Strafgesetzbuch oder im BGB irgendwelche Passagen geben, die diese oder jene Äußerung zu einem juristisch greifbaren Gegenstand machen.

    Davon ging ich zumindest bislang aus.

  8. Rolf Schälike sprach

    Es gibt gesetztliche Möglichkeiten.

    Den § 917 ZPO
    Arrestgrund bei dinglichem Arrest
    (1) Der dingliche Arrest findet statt, wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

    für äußerungsrechtlche Fragen als nicht gültig zu erklären.

    Es gibt auch andere gesetzliche Möglichkeiten.

    Abmahnungen bei Äußerungen mit maximal 20,00 € zu erlauben.

    Ansonsten nur die strengen Regeln, welche für Entschädigungen gelten, für Äuerungverbote zuzulassen.

    Zu erlauben, dass Äußuerungen, welche von den Abgeordneten fallen, ebnfalls die normalen Bürger tätigen dürfen.

    Die Telekommunikatinsgesetzte können internhetfreundlicher gestaltet werden.

    Die so genannten “rechtsfreie” Räume werden sich durchsetzen. Interessant in diesem Zusammehang “Second Life”.

  9. Rolf Schälike sprach

    Jonny Eisenberg im taz-Artikel zu der Stolpe-Entscheidung:
    Auf Grundlage dieser Rechtsprechung wird jetzt geklagt, was das Zeug hält. Eine Gemeinde aus NRW, ein Landesverband einer politischen Partei, ein hoher BKA-Bulle, der dienstlich ins Visier der Presse gerät, ein ehemaliger Kanzler, ein internationaler Konzern, ein Vorstandsvorsitzender eines Energiemultis, sie alle machen “Persönlichkeitsrechte” geltend und strangulieren die Presse. Die Instanzgerichte missbrauchen die Rechtsprechung, um willkürlich selbst fernliegende Textverständnisse buchstäblich an den Haaren herbeizuziehen, ihren kleinbürgerlichen Geschmacksmustern folgend, um mit diesen dann die Berichte zu verbieten - und zwar mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen. Ein einfacher Unterlassungsprozess kann leicht bei zwei Instanzen und einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH 30.000 Euro kosten. Bei einer konzernfreien Zeitung wie der taz ist das schnell ruinös.

    Johannes Eisenberg in Hüber-Grafe-Prozess als Vertretre des Klägers:

    Die Stolpe-Entscheidung, die Babyhoust-Entscheidung ist anzuwenden.

    Er [der Klöger] ist verantwortlich für die Todesschüsse; so kann es verstanden werden.

    Richter Herr Neuhaus musste dem Anwalt Johannes Eisenberg erklären:

    Wenn es bei unserer Entscheidung bleibt, dann folgendes, was die Stolpe-Entscheidung betrifft.

    Nicht jeder, der im Werk [Buch]erscheint, fällt gleich unter die Überschrift.
    _____

    Der Versuch des Anwalts Johannes Eisenberg, die verruchte Stolpe-Entscheidung in Feld zu führen, ist gründlich misslungen.

  10. Franz-Josef Hanke sprach

    Einen Vorschlag hat Peter Briody auf der Internetseite der Humanistischen Union Marburg unter www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=232 unterbreitet: Die Abschaffung des Beleidigungs-Paragraphen.
    Weitere Maßnahmen sollten hinzukommen.
    Schließlich kann man auch ein neues Gesetz zum Schutz der Meinungsfreiheit formulieren, wenn man das für nötig hält. Nachdenken sollte man darüber zumindestens.
    Über ein Qualitätsmanagement in der Justiz und andere Projekte wird der Arbeitskreis Justizreform des HU-Ortsverbands Marburg bei seiner nächsten Sitzung am 12. Mai diskutieren.
    Interessierte sind dazu herzlich willkommen. Für Neu-Einsteiger ist aber eine vorherige Anmeldung erforderlich.
    Liebe Grüße

  11. Meudalherr sprach

    @10 - die Abschaffung des Beleidigungsparagraphen - ich würde eher den Schwerpunkt auf die Forderung nach der Abschaffung der Tatbestände Gotteslästerungsparagraph und Verunglimpfung des Bundespräsidenten legen. Dort ist die Situation meiner Meinung nach noch eindeutiger und man soll ja besser in kleinen Schritten vorgehen, mit vielen kleinen Schritten kann man vielleicht ein bisschen was verändern. Der große Wurf Beleidigungsparagraph abschaffen wird höchstwahrscheinlich sowieso nicht gelingen. Aber mit diesen kleinen Delikten, das wäre auch schon mal ein kleiner Anfang in Richtung Meinungsfreiheit.

    Denn ich möchte gern einmal sachliche Kritik an unserem gegenwärtigen Bundespräsidenten äußern können, habe aber immer Angst, mich wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten strafbar zu machen. Und gerade unser gegenwärtiger Bundespräsident, der hat schon einiges an Kritik verdient, aber auch dieser überkommene § 90 StGB hindert daran. Ich bin sicher, dass auch sehr bekannte Journalisten sich etwas kritischer über unseren Bundespräsidenten äußern würden, wenn es § 90 StGB nicht geben würde. Eine überflüssige Vorschrift.

    Merke: Die Abschaffung von § 166 StGB und von § 90 StGB dürfte leichter durchzusetzen sein als die Abschaffung des § 185 StGB.

  12. Mein Parteibuch sprach

    @Rolf
    Es gibt selbstverständlich Möglichkeiten für den Gesetzgeber, die Meinungsfreiheit auch im Rahmen der bestehenden Gesetze zu stärken. Eingriffe in die ZPO zum Erschweren des Missbrauches einstweiliger Verfügungsverfahren wären da tatsächlich ein wirklich guter Anfang.

    Eine drastische Reduzierung der Streiwerte und der sich daraus berechnenden Anwaltskosten bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten wären auch ein Weg, um durch de Hintertür zu mehr Meinungsfreiheit zu kommen, wobei es interessanterweise bisher auch zu äußerungsrechtlichen Streitwerten keinerlei Gesetz gibt. Dass die Politik hierbei bisher komplett untätig ist, ist ein deutliches Zeichen davon, dass die heutigen Politiker nicht gewillt sind, sich +berhaupt für eine Stärkung der Meinungsfreiheit einzusetzen.

    Der Kern des Problems steckt aber darin, dass Gerichte sich unter Verweis auf Art 2 Grundgesetz anmaßen dürfen, Artikel 5 Grundgesetz im Wege der Nachzensur nahezu komplett auszuhebeln, obwohl es dafür außer dem Grundgesetz praktisch keinerlei gesetzliche Grundlage gibt. Ein vernünftiges Gesetz zur Durchsetzung des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit sollte dafür sorgen, dass heute zivilrechtlich reihenweise abgeurteilter Äußerungen keine Rechtsverletzung mehr darstellen. Im diese nahezu gesetzlose Rechtsprechung zu ändern, müssten Gesetze geschaffen werden, aus denen klar hervorgeht, dass solche Klagen abgewiesen werden müssen.

    @Franz-Josef
    Strafrechtlich erscheint weniger der Beleidigungsparagraf als das entscheidende Problem, als vielmehr die Instrumentalisierung nahezu beliebiger Gesetze zur Verfolgung von Personen, die eine missliebige Meinung vertreten. Wie das funktioniert, zeigt das Vorgehen gegen Ulrich Brosa in aller Deutlichkeit. Im Verfahren gegen Ulrich Brosa spielt beispielsweise der Beleidigungsparagraf keine Rolle. Gegen die Instrumentalisierung von Gesetzen hilft es kaum, das eine oder andere abstruse Gesetz abzuschaffen, weil dann einfach auf andere Gesetze ausgewichen wird. Auch helfen neue Gesetze kaum, denn auch die können wieder instrumentalisiert werden.

    Wichtiger scheint hier die Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit zu sein. Wichtigster Schritt dazu könnte es sein, die Publikation von Gerichtsakten und in öffentlichen Prozessen berücksichtigten Schriftstücken grundsätzlich ebenso zu erlauben wie die Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen auf Video. Öffentlichkeit würde es vermutlich deutlich schwieriger machen, die Justiz einseitig zu instrumentalisieren.

  13. DPMS INFO - hosted by www.OBY.de - Weblog Berlin - Humorvolle, extravagante Themen - Skurriles aus der Juristenwelt - Unterhaltsame Pressemeldungen, satirisch kommentiert - Tagesaktuelle Themen rund um Boulevard, Computer, Marken, Medienrecht, Musik, Inte sprach

    […] dazu auch Mein-Parteibuch von Marcel Bartels. « Stoppt den Walfang Ähnliche […]

  14. logisch sprach

    Gotteslästerung soll Spannungen vorbeugen die den inneren Frieden stören.

  15. Netzkrümel vom 20. April 2007 · Happy Arts Blog sprach

    […] • Abmahnungen, die zweite: Die TAZ titelt „Recht haben wird unbezahlbar“ und greift damit ein Problem auf, welches in der Blogosphäre schon ausführlich diskutiert wird. Das dieses Thema nicht rein akademischer Natur ist, lässt sich am Beispiel Media Markt gegen Media-Blöd.de beobachten. via Mein-Parteibuch.com […]

  16. gerd sprach

    RA Eisenberg hat als taz Anwalt ein Meilenstein-Urteil
    im Prozess gegen Freiherr von
    Gravenreuth erreicht.

  17. mein-parteibuch.com » Interview mit Johannes Eisenberg bei Telepolis sprach

    […] Monaten ohne Bewährung wegen versuchtem Betrug gibt es nun auf Telepolis ein Interview mit Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der als Anwalt der taz die der Verurteilung zugrundeliegende Strafanzeige eingereicht […]

  18. » Blog Archiv » Die Illusion des deutschen Rechtsstaates sprach

    […] wird, dann ist das für diese nicht existenzbedrohlich. Bei weniger finanzstarken Zeitungen gilt das allerdings nur noch eingeschränkt. Und für Webseitenbetreiber, die weder einen millionenschweren Konzern hinter sich stehen haben, […]

  19. mein-parteibuch.com » Der BND klagt gegen das Internet sprach

    […] den Auftritt des BND- und taz-Anwaltes Johannes Eisenberg, der sich erst kürzlich in der taz über unkalkulierbare Prozessrisiken beklagt und zu Spenden für die taz aufgerufen hatte. Interessant wird es sicher auch zu beobachten […]

Kommentieren (Erlaubte Tags)

Börse
Börse
Copyleft2008 Lurusa Gross

Mirrors

Recherche

Netradio

Aktionen

Parteibuch Forum

Letzte Kommentare

Ältere Beiträge

Archiv

April 2007
M D M D F S S
« Mrz   Mai »
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30  

Literaturtip

Tod im Milliardenspiel

Umfrage zu 9/11

Werbung

Information zu
Internetvictims

Kapitel

Sonstiges

Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei

Sponsored Links

RSS-Feeds

Termine

Neu im Parteibuch Wiki

Parteibuch Ticker (Feed)

International (Feed)

Media News Clips

Counter & Stuff

[19 queries. 9.475 seconds. 10 level2 caches. Top ]