Im Informationszeitalter bringen es die Gesetzmäßigkeiten der Ökonomie der Aufmerksamkeit mit sich, dass Personen, die einen Mord begangen haben, der öffentlich bekannt geworden ist, regelmäßig mehr vom knappen Gut Aufmerksamkeit bekommen als Menschen, die kein schweres Verbrechen begangen haben.
Das deutsche Persönlichkeitsrecht ermöglicht es Medien und Juristen, solche Aufmerksamkeit in bare Münze umzuwandeln. Die mit dem Lebach-Urteil eingeleitete Rechtsprechung der weiten Auslegung des Persönlichkeitsrechtes entpuppt sich inzwischen als ein für einen bestimmten Personenkreis sehr lukrativen Generalangriff auf das kollektive Gedächtnis.
Mit Erstaunen nahmen Medien und Blogger in den letzten Tagen zur Kenntnis, dass eine in den 80er Jahren wegen Mordes verurteilte und gerade begnadigte ehemalige RAF-Anführerin mit Hilfe ihres Anwaltes Helmuth Jipp die Bild-Zeitung unter anderem wegen der Bezeichnung als Mörderin abmahnt.
Im Bildblog sind dazu passend schlaue Artikel erschienen, wo unter anderem das Bekenntnis zum “freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland” in Frage gestellt wird. Zur Erläuterung ist im Bildblog nachzulesen, dass die Legitimität der Klagen aus dem 1973 im sogenannten Lebach-Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur Rechtsdoktrin erhobenen Vorrang des Persönlichkeitsrechtes von Tätern auf Resozialisierung gegenüber dem Recht der Öffentlichkeit auf Information abzuleiten ist. Finanzielle Aspekte dieses umfassenden Persönlichkeitsrechtes werden im verklärt idealistisch gezeichneten Bild vom Rechtsstaat, wo auch der Anwalt Helmuth Jipp - wenn auch sein Name im Bildblog falsch geschrieben wurde - erwähnt wird, - sicher völlig zufällig - jedoch nicht so eingehend betrachtet.
Dabei wäre es sicher spannend auf einen Artikel im Markenblog zu einer anderen Abmahnung von Helmuth Jipp im Namen der Ex-Terroristin einzugehen, wo das auch von ihm selbst gezeichnete Bild vom idealistisch geprägten Verfechter des Persönlichkeitsrechtes Risse bekommt. Da geht es um eine Domain, die jemand zur freundlichen Übergabe an die Ex-Terroristin registriert hat. Da findet sich nämlich ein Hinweis auf ein kommentarlos von Helmuth Jipp abgebrochenes Telefongespräch, nachdem der finanzielle Charakter der Abmahnung angesprochen wurde. Auch dazu, wie der Bericht über den gestrigen Auftritt von Helmuth Jipp vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona, wo er eine Strafzahlung von Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike begehrte, in das vom Bildblog gezeichnete Bild vom heroischen Verteidiger des Persönlichkeitsrechtes passt, mag sich jeder selbst seine Gedanken machen.
Wer dann ein bisschen weiter googelt, der wird schnell feststellen, dass der Anwalt der Ex-Terroristin, Helmuth Jipp, ansonsten schon seit längerem als Anwalt der Zeitschrift Stern bekannt ist. Und wer dann ein bisschen weiter schaut, der findet ein Editorial von Stern-Chefredakteur Andreas Petzold, in dem dieser unter voller Namensnennung der Ex-Terroristin erklärt, diese “steuerte die Mordkampagne der RAF”. Davon, dass Helmuth Jipp nun auch den Stern im Namen seiner Mandantin, der Ex-Terroristin, abmahnen lässt, ist jedoch nichts bekannt.
Ein Schelm, wer nun denkt, der Stern hätte einen Exklusivvertrag mit der Ex-Terroristin abgeschlossen und bei der Verteidigung des Persönlichkeitsrechtes ginge es weniger um die Resozialisierung als vielmehr darum, mit juristischem Theater möglichst hohe Einnahmen durch die exklusive Verteidigung, Vermarktung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten erzielen zu können.
Ein anderer Fall: Kaum 10 Jahre nach der Tat erhält der 1998 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilte Mörder des Geschäftsmannes Jakub Fiszman, wie auf der Buskeismus-Seite zu lesen ist, Prozesskostenhilfe um gerichtlich durchzusetzen, dass in der Öffentlichkeit die für ihn wenig schmeichelhafte Tatsache, dass er wegen Mord verurteilt wurde, in Vergessenheit gerät. Erfolgreich stellt der inhaftierte Täter über seinen Anwalt Dr. Stopp beim Landgericht Hamburg Anträge auf einstweilige Verfügung gegen Betreiber von Internetseiten, auf denen Berichte über den Täter und die Tat archiviert sind. Auch in den auf Widerspruch der Beklagten angesetzten mündlichen Verhandlungen werden einstweilige Verfügungen gegen die Berliner Verlag GmbH (Tagesspiegel), die Christian Oswald GmbH & Co. KG, die Reiff Verlag KG, die Universität des Saarlandes, die ISG und die Rhein-Main.Net GmbH vom Landgericht Hamburg bestätigt. Ob die Rechtsprechung zur Löschung des kollektiven Gedächtnisses bestand haben wird, kann dahingestellt bleiben, denn der Anwalt bekommt sein Geld in jedem Fall - entweder von den Betreibern der Webseiten oder durch die Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse.
Ob das von denjenigen, die das deutsche Grundgesetz geschrieben haben, so beabsichtigt war, darf sicherlich bezweifelt werden. Und es darf sicherlich, selbst wenn das Bildblog das möglicherweise nicht wahrhaben will, auch bezweifelt werden, dass den Verfassungsrichtern, die das Lebach-Urteil 1973 gefällt haben, die Konsequenzen, die sich daraus im heutigen Internetzeitalter ergeben, klar waren.
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Hallo,
Ob ehemaliger DDR-Politoffizier, der für den letzten Mauertoten moralisch möglicherweise nicht verantwortlich war, oder ob ehemalige RAF-Terroristin - meiner Meinung nach sollte das Interesse an historischer Wahrheit das Interesse an der Resozialisierung deutlich überwiegen.
Es kann doch nicht das Problem der Presse sein, immer nur umfangreiche Abwägungen zu treffen, und immer nur auf einen übertriebenen Persönlichkeitsschutz Rücksicht zu nehmen.
Dann soll der Staat doch ein Persönlichkeitsrechtsschutzprogramm komplett finanzieren - ehemalige Terroristen, ehemalige DDR-Politoffiziere erhalten eine neue Identität, eine neue Perücke, einen falschen Bart, eine chirurgische Gesichtsoperation, und über diese neue Identität darf dann halt nicht berichtet werden. Das könnte man dann mit so einem Programm vergleichen, wie es das möglicherweise in den USA für Ex-Geheimdienstmitarbeiter gibt oder in Italien für Zeugen in Mafiaprozessen.
Was mich immer wieder ärgert, das ist, dass man Abmahnungen mit Geldforderungen versenden kann, obwohl die Berichterstattung doch vollkommen wahrheitsgemäß erfolgt. Soll der Staat doch selbst diese Geldforderungen begleichen, warum soll das jeweilige Presseorgan das bezahlen?
Wie auch immer - ich kann nur eines sagen: Letztlich spielt die Meinung der deutschen Rechtsprechung für mich keine Rolle mehr, denn notfalls geht das Ganze halt über das Ausland.
Das Lebach-Urteil betrifft auch nur einen Einzelfall und sollte meiner Meinung nach bei diesem Einzelfall bleiben. Ständige Rechtsprechung sollte das nicht bleiben. Sonst sollte der Gesetzgeber hat mal klarstellen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht von ehemaligen Terroristen halt überlagert. Da hat ein Terrorist halt mal ein Leben lang Pech gehabt, das ist auch für mich Rechtsstaat. Soll der Staat ihm doch eine neue Identität geben, soll der ehemalige Terrorist doch geschützt durch den Staat in Anonymität mit einem neuen Personalausweis leben können, es sollte das Problem des Staates sein, die Resozialisierung durchzuführen. Resozialisierung ist nicht das Problem der Presse. Ob einem ehemaligen Terroristen die Resozialisierung gelingt, ist einzig und allein sein eigenes Problem, nicht aber dass der Presse. Pech gehabt.
Man kann halt für beide Seiten wahrscheinlich ganz gute Argumente finden - ich kann nur eines sagen: Mit einer freien Presse und der freien Meinungsäußerung steht und fällt die Demokratie. Und diese ständigen Einschränkungen, die sind in der gesamten Summe meiner Meinung nach einfach nicht mehr hinnehmbar. Warum soll man einen Mörder nicht mehr als solchen bezeichnen und benennen dürfen? Immerhin wird er nicht hingerichtet, wir haben keine Todesstrafe, er darf sogar wieder in Freiheit leben. Ich denke, das sollte genügen. Von mir aus können Ex-Terroristen auch gern auswandern, sich eine neue Staatsbürgerschaft suchen, wenn es denen hier in Deutschland nicht gefällt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der Inkasso-Anwältinen-Kanzlei Mumme & Partner, welche noch nach 10 Jahren für die Betroffenen überraschend Forderungen der Bahn, Post, des gestorbenen Ehegatten eintreibt, von denen die Betroffenen nichts mehr wissen (Kannten diese nicht oder haben diese vergessen. Oft fehlen den Betroffenen Unterlagen über schon löngst erfolgte Zahlungen).
Es sind meist kleine Beträge, welche sich über die Jahre wegen den Anwaltsgebühren etc. in erhebliche Beträge gewandelt haben.
Ich hatte dazu seinerzeit Material zusammengestellt, und erhalte regelmäßig traurige Mails von hilflosen Menschen.
Bei solchen Geldforderungen durch de facto staatliche Unternehmen gelten andere Zeiträume als beim Vergessenmüssen der Handlungen von Mördern, Betrügern, Schmarotzern und anderen Schwerstrechtsbrechern.
Einerseits verstehe ich, dass eine Resozialisierung durch ein überzogenes Aufrühren der Vergangenheit nicht gefährdet werden soll.
Doch, doch.
Aber es kommt auf den Einzelfall an. Wenn ein Angehöriger eines Opfers beispielsweise immer wieder Arbeitgeber und die soziale Umwelt eines sich verzweifelt um Resozialisierung Ex-Täters über dessen Taten informiert, dann kann (man beachte: kann) das zu weit gehen und einer Resozialisierung entgegen stehen.
Aber das, was gierige Anwälte sowie das Richterrecht aus dieser Argumentation gemacht haben, das hat mit dem ursprünglichen Gedanken (Resozialisierung!) nichts mehr zu tun. Das ist eine beschämende Schieflage im Rechtssystem, finde ich.
Denn im Zweifel hat die Meinungsfreiheit (nach dem noch nicht durch Europarecht außer Kraft gesetzten GG) Vorrang, eindeutig sogar. Es muss möglich sein, zutreffende Tatsachen zu berichten. Es ist daher immer (!) abzuwägen, und nur eine unverhältnismäßige oder die Resozialisierung tatsächlich bedrohende Berichterstattung kann eingeschränkt werden.
Dass die Resozialisierung der Ex-Terroristen tatsächlich durch eine Berichterstattung bedroht ist, halte ich in diesem konkreten Fall als Argumentation für völlig idiotisch. Wer zur Person der Zeitgeschichte geworden ist, der kann wohl schwerlich verlangen, dass seine Taten nicht mehr zur Sprache gelangen.
Leider: Ich habe, unabhängig von diesem Fall, den Eindruck, dass gierige, ekelhafte Abmahnanwälte Beute machen auf Kosten des Rechtsstaats und der Bürger.
Wenn das so ist, dann wäre das in meinen Augen sogar ziemlich uneingeschränkt vergleichbar mit denen, die im finsteren Mittelalter dem Gewerbe der Wegelagerei nachgingen.
Der Unterschied: Die Wegelagerer des Mittelalters waren einerseits primitiver, und andererseits i.d.R. mit ihren Forderungen im Vergleich zu modernen Abmahnanwälten maßvoller und ließen sich mit dem Gegenwert z.B. einer normalen Tageskasse besänftigen.
Das wären beispielsweise 50 Euro - 200 Euro.
Dem Rechtsfrieden wäre gedient.
Aber nicht im Fall dieser EX-Terroristen. Hier gibt es nur Eines, und das ist eine freie Berichterstattung.
Verbesserung:
“Aber es kommt auf den Einzelfall an. Wenn ein Angehöriger eines Opfers beispielsweise immer wieder Arbeitgeber und die soziale Umwelt eines sich verzweifelt um Resozialisierung bemühenden Ex-Täters über dessen Taten informiert, dann kann (man beachte: kann) das zu weit gehen und einer Resozialisierung entgegen stehen.”
Ich bezweifle ja, dass Frau Mohnhaupt um der “Ökonomie der Aufmerksamkeit” willen an Morden beteiligt war. Ich bin auch nicht sicher, ob Du die Intentionen von bildblog.de wirklich verstanden hast. Das Ziel Resozialiserung ist nun ‘mal seit den 70ern des 20ten-Jahrhunderts gesetzt. Wer heute unterschiedliche Behandlungen für RAF-Mitglieder fordert, erklärt nachträglich deren Forderung nach Behandlung als politsche Gefangene als berechtigt. Vermeiden kann man das eigentlich nur, wenn man ihnen weiter die Behandlung angedeihen läßt, die jeder andere Gewaltverbrecher auch erhält; Chancen auf Freilassung und ein bürgerliches Leben nach Verbüssung der Strafe inklusive. In einem bin ich mir zudem völlig sicher: die geifernden Hasstiraden eines F.J. Wagner in der Blöd-Zeitung sind absolut widerwärtig. Mit der Einschätzung bin ich nicht allein, wie ein kurzer Blick z. B. auf http://www.lawb...-spaten-geburt/ zeigt. Vielleicht solltest Du auch einmal darüber nachdenken, dass es wohl einen Unterschied macht, ob man den schlechten Ruf eines Straftäters für eigene, kommerzielle Zwecke ausnutzt. Das geschmacklose und ungenießbare Massenblatt wird schließlich verkauft. Jede reisserische Schlagzeile dient letztlich nur der Auflagesteigerung. Es ist m. E. mehr als zweifelhaft, dass dieses Interesse dazu berechtigt die Persönlichkeitsrechte eines ehemaligen Straftäters zu verletzten. Wem es nicht paßt, dass auch solche Personen Persönlichkeitsrechte besitzen, soll das von mir aus gern sagen. Ich möchte nur nicht in einem Land leben, wo schmierige Journalisten ungestraft Hetzjagden a la BLÖD-Zeitung veranstalten und F.J. Wagner als Stalker agieren können. Dabei ist es mir völlig egal, wem dies gilt, ob einem “Florida Rolf”, Rudolf (Rudi) Dutschke, Jürgen Trittin, Frau Mohnhaupt oder sonst wem. Schließlich ist nicht völlig auszuschliessen, dass dieses Blatt auch Dich, mich oder jeden anderen in diesem Land ähnlich verfolgt. Beispiele dafür, wie die Kasse des Verlags mit dem Schicksal einzelner zum klingen gebracht wird, gibt es ja mehr als genug.
Das Anwalt Jipp nicht gerade ein Sympathieträger ist, ändert auch sicher nichts daran, dass er die Interessen von Mandanten erfolgreich vertritt. Und wer die Zeit der RAF beschreibt, kann daran weder durch Anwalt Jipp noch sonst jemandem wirklich gehindert werden.
Die Bild hat eine Auflage von mehr als 3 Millionen und wird von noch mehr Millionen gelesen. Zusammen mit anderen Boulevard-Zeitungen und -Zeitschriften sind es bestimmt fast zwei Dutzend Millionen Menschen, welche diese Art der Presse tragen.
Welche Alternativen gibt es zu der Boluevardpresse? Was tun mit den Menschen, welche diese gern lesen?
Etwa, eine staatlich kontrollierte Presse und Zwangserziehung zum Neuen Menschen?
Das “Neue Deutschland” und die “Prawda” waren zwar keine Skandalblätter, aber von den Folgen her nicht besser. Die vorgeplanten Lebensläufe wären ebenfalls keine ernsthafte Alternative.
Ob die Abmahnungen von Frau Mohnhaupt gegen Bild, noch dazu vertreten von einen Anwalt, welcher die Berichterstattung über seine persönlichen Prozesse verbieten möchte, weil es angeblich niemandes etwas angeht, der richtige Weg zur Resozialisierung von Frau Mohnhaupt ist, bezweifle ich ernsthaft.
Das Halten von Internetarchiven mit namentlcher Nennung der Kriminellen dürfte kaum der Resozialisierung Krimineller schaden.
Schwer vorzustellen, dass Frau Mohnhaupt selbst auf die Idee kann, nicht als Mörderin bezeichnet werden zu dürfen. Sie dürfte drüber stehen. Erst die Abmahnungen machen daraus Sensationen.
Die Auflagen bei “Bild” und dem “Stern”, welchen Anwalt Helmuth Jipp vertritt, steigen durch diesen Presserummel und Abmahnwahnsinn.
Frau Mohnhauot wird erneut zum Spielball.
Was wirklich abläuft, werden wir bestenfalls im Interent, verfolgt durch Abmahnungen, erfahren.
Die Geschichte und die Zusammenhängfe um die RAF werden weitehin im Dunklen bleiben.
@Q
Dass Du schreibst, das Ziel der Resozialiserung sei nun mal seit den 70ern des 20ten-Jahrhunderts gesetzt, erlaubt den Schluss, Du könntest den Artikel nicht recht verstanden haben, dessen Ursprung die Angewidertheit gegenüber der Praxis der Geschäfte mit dem Namen der Mörder ist. Aufgrund des ausufernden Persönlichkeitsrechtes sollte dabei natürlich auch zwischen den Zeilen gelesen werden, da Klartext juristisch nicht machbar ist.
Im Artikel wird weder das Ziel der Resozialisierung von Straftätern in Frage gestellt noch die Ökonomie der Aufmerksamkeit als Motiv für die Morde der RAF behauptet. Und erst recht ist der Artikel keine Rechtfertigung für die Hetztiraden der Bild-Zeitung.
Der Artikel handelt davon, dass die Medien und Anwälte, die sich mit den Namen von Mördern eine goldene Nase verdienen, Kotzreiz auslösen.
Widerwärtig ist die Hetzkampagne der Bild-Zeitung, wo sie mit der Ernte der Früchte des Hasses, die sie selbst vor einigen Jahrzehnten gesät hat, ihre Auflage steigert.
Genauso widerwärtig ist die jüngste mit seriösem Anstrich versehen Artikelserie im Stern zur RAF, wo auch mit den Namen von Mördern versucht wird, als die Auflage in die Höhe zu treiben.
Ganz zufällig vertritt nun Stern-Anwalt Helmuth Jipp eine der Mörderinnen. Wenn er dann behauptet, es gehe ihm bei den Prozessen gegen Konkurrenzmedien darum, dass die Resozialisierung nicht durch auflagenorientierte Berichte in widerwärtigen Medien gefährdet wird, dann kann man ihm das glauben. Man kann aber auch glauben, er würde dabei zufällig die Mission erfüllen, den Stern vor unliebsamer Konkurrenz bei der Vermarktung von Namen von Mördern zu schützen. Wer die Verteigidung des Persönlichkeitsrechtes für ein knallhartes Business hält, in dem Profit-Interessen dominieren, der könnte auch das für widerwärtig halten.
Das zweite im Artikel angeführte Beispiel lässt vermuten, dass es so etwas wie eine Verwertungsindustrie für die verletzten Persönlichkeitsrechte von Mördern gibt.
Wer die Artikel im Bildblog liest, der könnte meinen, das Bildblog sei das Zentralorgang der persönlichkeitsrechtsschützenden Industrie. Die Argumentation dort ist nahezu deckungsgleich mit der von Medienanwälten. Außerdem wird auch im Bildblog polemisiert und der Zweck der Resozialisierung durch Namensnennung in dem Kontext untergraben. Wer vermutet, auch dahinter stecken kommerzielle Interessen - sei es durch das moralische Bestellen des Geschäftsfeldes für Medienanwälte, sei es durch das Erhöhen der eigenen Zugriffszahlen durch das Nennen der Namen von Mördern, der könnte auch das für widerwärtig halten.
Insgesamt liegt der Verdacht nahe, dass Mörder die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte als eine Art marktfähiges Gut verkaufen können. Um Resozialisierung geht es in der Industrie zur Verwertung von Persönlichkeitsrechten sicher nicht wirklich. Dieser Artikel handelt vom Ekel, den man gegenüber den an den beteiligten Personen empfinden kann.
Aha! Der Satz Mit Erstaunen nahmen Medien und Blogger in den letzten Tagen zur Kenntnis, dass eine in den 80er Jahren wegen Mordes verurteilte und gerade begnadigte ehemalige RAF-Anführerin mit Hilfe ihres Anwaltes Helmuth Jipp die Bild-Zeitung unter anderem wegen der Bezeichnung als Mörderin abmahnt. ist also der Angewidertheit geschuldet, dass Geschäfte mit dem Namen von Mördern gemacht werden. Und der Hinweis auf ein Ausufern des Persönlichkeitsrechtes soll und der “Ökonomie der Aufmerksamkeit ” dann vermutlich so verstanden werden, dass die begnadigte Frau Mohnhaupt ihren Namen ausschlachtet, wenn sie sich bei der Abmahnung der “Konkurrenz” des ebenfalls am Namen einer Mörderin verdienenden, absolut verdammungswürdigen RA Jipp bedient. Das bestätigt in dem Zusammenhang Dein Satz: Insgesamt liegt der Verdacht nahe, dass Mörder die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte als eine Art marktfähiges Gut verkaufen können. No, my dear! Hier liegt eher der Verdacht nahe, dass Du Deine ungaren Gedanken zum Thema ordnen solltest. Du kochst einen absolut ungeniesbaren Eintopf aus dem an den Haaren herbeigezogenen Vorwurf, Frau Mohnhaupt würde ihrePersönlichkeitsrechte vermarkten und hätte um der höheren Bekanntheit ihres Namens Morde begangen, deren Rendite sie nun gemeinsam mit RA Jipp geniessen will. BILD wird von Dir geradezu als Opfer solcher unterstellten Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechten hingestellt, was bildblog.de natürlich nicht versteht. Wenn hier einer etwas nicht verstanden hat, dann Du. Bildblog in dem Zusammenhang als Zentralorgang der persönlichkeitsrechtsschützenden Industrie zu bezeichnen zeigt deutlich, wie sehr Du Dich verrannt hast.
@ 6: Rolf, wer sagt, dass die Abmahnungen von Frau Mohnhaupt gegen Bild “der richtige Weg zur Resozialisierung” sind? Es geht darum, ob sie überhaupt eine Chance auf Resozialisierung erhält. Die will der Springer Verlag mit dem revolverblat ihre nihct gewähren und aus dieser Position Kasse machen. Wenn BILD mit reisserischen Artikeln und neuen Bildern von Frau M. deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft behindert, ihre Chancen auf ein privates Leben topediert, dann hat sie einen Anspruch auf Abwehr solcher Versuche. Wer das für falsch hält, möge von mir aus andere Gesetze anstreben. Jedenfalls besteht zur Zeit dieser Anspruch, der sicher nicht deshalb verwirkt wird, weil RA Jipp ein unangemehmer Zeitgenosse ist.
Wobei ergänzend zu Marcel zu sagen ist, dass dieser in der Tat erhebliche, einfachen Kotzreiz bereits deutlich übersteigende Ekel ganz allgemein auftritt, und zwar in Zusammenhang damit, dass beutemachende Abmahnanwälte offenkundig keinerlei Respekt gegenüber der Meinungsfreiheit und den Bürgern haben.
Was fragen lässt, inwieweit man solche Anwälte, die im Kern das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verhöhnen, tatsächlich zu den “Organen der Rechtspflege” zählen sollte.
Bei beutemachenden Abmahnanwälten und der zunehemden Professionalisierung ihres üblen Treibens handelt sich m.E. bereits um eine Struktur, die teils industrielle Züge aufweist. Im Übrigen ist es außerordentlich suspekt, wenn ausgerechnet daa Persönlichkeitsrecht (bei Personen der Zeitgeschichte!) als Materiallager juristischer Beutezüge dient.
Dass hier, recht eindeutig, sogar der Versuch begangen wird, das Persönlichkeitsrecht auch noch in ein Instrument des Schädigungswettbewerbs (Stern gegen
BLÖDBILD) zu verwandeln, das sollte bei jedem anständigen, politisch denkenden Menschen, vielleicht sogar bei Frau Justizministerin Zypries, angemessenen Ekel auslösen.zu Q 9#:
Frau Mohnhaupt braucht Unterstützung und Freunde, vor allem neue Freunde.
Die neuen Freunde hätten ihr bestimmt abgeraten, gleich in den ersten Tagen zu klagen.
Nun kann man nicht neue Freunde in der ersten Tagen, erst recht nicht aus dem Knast hinaus erhalten.
Ich weiß wovon ich spreche. habe selbts 1984-85 10,5 Monate im DDR-Knast als DDR-Verbrecher gesessen, und es wurde dann im Weasten versucht, mich zu vereinnahmen (instrumentalisieren).
Es ist nicht leicht, im unbekannten Umfeld eine eigene, unabhängigwe Meinung zu bilden.
Für Frau Mohnhaupt wird nach 24 Jahren das Umfeld unbekannt sein, sie wird auch nicht die vielen Wandlungen der Einzelnen hautnah mitbekommen haben, auch wenn sie Zeitungen und Fernsehen im Knast hatte.
Die Bild-Kampagne würde sich von allein totlaufen, wenn nicht der “stern” und die Klagen nun ein Dauerfeuer erzeugen.
Wir wissen, wie lange Gerichte für Entscheidugnen brauchen: Jahre.
Über Jahre wird die Resozialisierung durch ihre zweifelhaften Anwälte mitbestimmt.
Hoffentlich hat Frau Mohnhauot die Kraft, das zu erkennen.
Anderenfalls werden wir die RAF in einer neuen Form wieder erleben.
Nebenbeibemerkt ist Frau Mohnhaupot nicht die erste RAF-Täterin, welche entlassen wurde.
Die Resozialisierung hat bei den anderen geklappt, trotz Bild.
Sollte die Resozialisierung bei Frau Mohnhaupt nicht klappen, dann ist der “stern” nich unbeteiligt daran.
@Q
Ein Verkauf der Persönlichkeitsrechte war natürlich bei der Tat nicht geplant, sondern ist der Notlage der Haft geschuldet. Die Täter erhalten von der gezielten Verwertung der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes eher wenig. Diejenigen, die daran gut verdienen, sind die Medien, die mit den Sensationsgeschichten ihre Auflagen steigern und Anwälte, die sich die üppigen Honorare für äußerungsrechtliche Streitigkeiten einstecken können oder mit der Vermarktung von Persönlichkeitsrechten von Tätern indirekt die Begleichung von Honoraren einer strafrechtlichen Verteidigung erreichen.
Dass die Industrie zur Vermarktung von Tätern dank Lebach-Urteil so funktioniert wie sie funktioniert, darüber darf man sicher angewidert sein. Kritik daran als das Verlassen der freiheitlich-demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes anzuprangern, hat durchaus Wesenszüge der Demagogie, für sonst in der Bild-Zeitung zu finden ist.
Über mögliche Ursachen für die sehr einseitigen Artikel des Bildblog kann sich dann jeder selbst seine Gedanken machen. Dabei sollte er nicht vergessen, sich zu fragen, ob es wohl eine nette Anwaltskanzlei gibt, die dem Bildblog hilfreich zur Seite steht, wenn die Bild-Zeitung das Bildblog attackiert. Scheinheilige Geschäftemacherei mag er dann denken.
Auch juristisch ist die Lage alles andere als eindeutig. Einig ist man sich wohl darin, dass, würde einer der Täter nun in einer Talkshow auftreten, das Persönlichkeitsrecht insofern aufgeweicht würde, dass zumindest wieder eine namentliche Berichterstattung zulässig wäre. Wie es aber aussehen sollte, falls es einen - geheimen - Vertrag geben sollte, der die Nicht-Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch bestimmte Medien vorsieht, darüber hat die Rechtsprechung bisher nicht entschieden.
Die hier angeführten Geschäfte mit den Namen von Mördern sind auch beileibe nicht die einzigen Beispiele. Von einer anderen Ex-Terroristin berichtet der Kölner Stadtanzeiger, dass bereits 13 Anträge auf einstweilige Verfügungen beim LG Berlin vorlägen.
@Dr Dean
Das ethische Problem der Vermarktung von Täter-Storys ist tatsächlich auch in der Politik schon seit langem bekannt. In der NDR-Sendung Zapp wurde darüber beispielsweise im Jahre 2004 schon berichtet, und dabei auch der Hinweis nicht vergessen, dass vor allem Anwälte davon profitieren. Leider hat sich an der Situation trotzdem bis heute wenig geändert.
Insgesamt bleibt der Eindruck, es geht hier um alle möglichen Geschäfte mit dem Namen von Mördern, nicht jedoch um die Verteidigung der Chancen auf Resozialisierung von ehemaligen Straftätern.
@12: Nun, die Gefahr, dass Frau M. in Talkshows auftritt, ist derzeit wohl eher gering. es heisst, dass Langzeithäftlinge erst wieder lernen müssen für sich selbst zu sorgen und mit der Umwelt zurecht zu kommen. Da wäre ein öffentlicher Auftritt, noch dazu vor laufenden Kameras, sicher kontraproduktiv.
Was Deine Behauptung angeht, die Lage wäre juristisch alles andere als eindeutig, zitiere ich von http://www.sued...kel/131/108023/
Auch ein wegen mehrfachen Mordes verurteilter Mensch hat in diesem Staat, der die Todesstrafe nicht kennt, vielerlei Rechte. Zu den wichtigsten zählen das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf eine Perspektive auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe und das Recht auf Resozialisierung. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu in überzeugenden, die Republik prägenden Leitentscheidungen schon fast alles gesagt. …
Mohnhaupt ist nicht vogelfrei. Auch sie hat ein Recht auf Persönlichkeitsschutz und auf Resozialisierung.
@11: natürlich braucht Frau M. Unterstützung durch Freunde. Es ist gut, wenn sie welche hat. Dass solche zu finden angesichts der Vita und der Zeit nicht einfach ist, versteht sich. Ich bezweifle aber, dass echte Freude ihr raten sollten, die Hetzkampagnen der Springer Postille hinzunehmen. Als Freiwild braucht sie sich jedenfalls nicht behandeln lassen, ob das dem Boulvard paßt oder nicht. Und wenn das “Journalisten” wie Wagner nicht raffen, wird das m. E. zu Recht teuer.
Die Vorstellung, die RAF würde durch die Beauftragung eines RA Jipp wieder auferstehen ist eine abenteuerliche Spekulation. Der Anwalt mag ziemlich unangenehm sein, aber er wird auf Dauer kaum den von Dir unterstellten Einfluß auf die Wiedereingliederung von Frau M. nehmen können. Beim Springer Verlag ist es nun vermutlich nicht sinnvoll, sich eines Wald-und Wiesenanwaltes zu bedienen. Die bekannteren Alternativen zu RA Jipp gelte nun auch nicht gerade als Klosterschüler. Insofern ist es letztlich egal, wen Frau M. beauftragt. Das mehrfach merkbefreite Blatt versteht es eh nur, wenn es finanziell schmerzt. Ich würde in ähnlicher Situation auch mit den größten Kanonen schiessen, die zur Verfügung stehen. Wobei es durchaus Hamburger Pragmatismus entspräche, auch die größte Kanaille einzusetzen, wenn das Erfolg verspricht. Und das wird es vermutlich, wobei ich es begrüssne würde, wenn man den Gewinn der Kampagne komplett einziehen könnte und würde.
Zu Q 13′:
Nach “Stolpe” kannst Du durchaus behaupten
Anderenfalls werden wir die RAF in einer neuen Form wieder erleben. ist gleich
Die Vorstellung, die RAF würde durch die Beauftragung eines RA Jipp wieder auferstehen ist eine abenteuerliche Spekulation..
Für mich ist RAF allerdings nicht nur eine in sich geschlossene Organisation und auch nicht nur Mord.
Wenn ich von einen neuen Form spreche, dann meine ich gerade eine Form, in welcher der staatlich nicht sanktionierte Mord fehlt. Verwaschene Organisationsstrukturen mit zenralen Figuren wird es eben geben, und diese sind im Augenblick im Entstehen. Gegen diese Sichtweise kann ich mich nicht wehren.
Die beteiligten Anwälte streiten das natürlich ab, und haben gute Gründe dafür.
RAF ist Ideologie: Kompromisslosigkeit, sofort klagen, ohne abzuwarten, im Namen anderer auftreten, das Bestehen auf kompletten Lösungen, sich als Freiwild fühlen, die anderen es teuer kommen lassen … .
Zu: Die bekannteren Alternativen zu RA Jipp gelte nun auch nicht gerade als Klosterschüler.
Die bekannten Anwälte, welche ich erlebe, unterscheiden sich gewaltig. Ich könnte schon Gruppen formulieren:
- Skandalanwälte
- Abzockeranwälte
- Idealisten
- Promianwälte
- seriöse Fachanwälte
- verantwortungsbewuste Anwälte
- reine Abmahnanwälte
- reine Abgemahntenanwälte
- bescheidene Anwälte
- freche Anwälte
- Selbstrdarsteller
- Schauspieler
- Theoretiker
Klosterbrüder gibt es in Deutschland Gott sei Dank wenige. Unter den Anwälten kenne ich keine.
Ob Frau Mohnhaupot anwaltlichen Rat im Äußerungsrecht heute schon benötigt, mag ich zu bezweifeln. Bestimmt hat sie wichtigere Dinge zu regeln.
@14: Nana! Eine Bemerkung, die Du einem “Stolpe” zuschreibst - warum die Anführunsgzeichen, wenn es der ist? - aus dem Zusamenhang gerissen, ist meilenweit von der Behauptung entfernt, der Einsatz RA Jipps würde zur Wiedergeburt der RAF beitragen. Ich sehe auch an keiner Stelle Bestrebungen von Anwälten Organisationen wie die RAF, egal in welcher Form, zu stützen oder deren Entstehen zu fördern. Eine Diskussion auf den Niveau wäre albern und müßig. Gefahr drohen dem Staat und seinen Bürgern heute nicht von Terroristen, sondern von Ministern, Parlamentarieren, Parteibonzen, wissenschaftlichen Handlangern, Medien, diversen Klüngeln und Interessensverbänden; kurz der ganzen neoliberalen Mischpoke.
Wenn ich von “Alternativen zu Jipp” schreibe, meine ich das in Bezug auf seinen Einsatz für Frau M. Andere, mehr oder weniger angenehme oder auch unangenehme Berufskollegen von RA Jipp sind mir dabei schnurz.
Deine Zweifel in Bezug auf dei Notwendigkeit anwaltlicher Vertetung gegenüber der Boulevard-Zeitung in Ehren. Aber ohne “Hammer” bringst Du das Blatt gewiß nicht dazu, die Persönlichkeitrechte entlassener Straftäter zu beachten. Jedenfalls wurde solches in den letzten Jahrzehnten nicht beobachtet.
Zu Q #15:
“Stolpe” steht in Anführungsstrichen, weil es sich nicht um ein Zitat von Stolpe, sondern um die berüchtigte Stolpe-Entscheidung des BVerfG handelt, gemäß der bei mehrdeutigen Äußerungen die Deutung des Betroffenen in Äußerungsprozessen gilt. Bei Buske sprechen die Richter und Anwälte oft nur von “Stolpe”, “laut Stolpe” etc.
Zu
Ich sehe auch an keiner Stelle Bestrebungen von Anwälten Organisationen wie die RAF, egal in welcher Form, zu stützen oder deren Entstehen zu fördern.
Auch im Umfeld der RAF haben nicht alle Beteiligten das Entstehen der RAF bewusst gefördert. Solche Erscheinungen, wie die RAF, sind sehr vielschichtig.
Das Merkmal “Mord” sowie “bewaffneter Kampf” ist zwar deren Kennzeichen, aber nicht das Wesen.
Ob nun Hammer benutzt werden, oder Kalaschnikows, oder alte verrostete Pistolen - wo ist da der Unterschied?
Aufrufe zur Nutzung von “Hammern” können mehr Unheil bewirken als die konkreten Morde der RAF, der der RAF unterschobenen Morde oder der bewusst nicht verhinderten Morde (z.B. Mord an Ulrich Schmücker).
Wie sah es eigentlich aus mit den RAF-Leuten, welche in der DDR 1978 bis 1989 wohl recht erfolgreich resozialisiert waren.
Wird “stern” dieses Thema ebenfalls behandeln?
Wo war der Aufschrei nach 1989 als die Resozialiserungsphase unterbrochen wurde durch deutsche Gerichte?
Was hat da Helmuth Jipp gemacht?
Weiss das jemand?
@Q #13:
Du schreibst, die Gefahr, dass Frau M. in Talkshows auftrete, sei im Moment eher gering, weil es heisse, Langzeithäftlinge müssten erst wieder lernen für sich selbst zu sorgen und mit der Umwelt zurecht zu kommen. Richtig, dass Frau M. öffentlich auftritt, wäre derzeit recht ungeschickt. Bei den Gründen dafür liegst Du jedoch ziemlich weit daneben.
Ihr Anwalt Helmuth Jipp formuliert das hier im Interview mit Welt Online etwas anders:
“In dem Moment, in dem Frau Mohnhaupt öffentlich auftritt, darf sich die Öffentlichkeit mit ihr befassen, und zwar in einer Art und Weise, die ihr sicherlich nicht gefallen wird.”
Er gibt also als Grund dafür, dass er seiner Mandantin davon abrät, öffentlich aufzutreten, ehrlicherweise an, dass sie sich damit selbst wieder zu einer öffentlichen Person machen würde und jedermann über sie wieder namentlich berichten dürfte.
Ob man nun denkt, der Anwalt habe dabei vor allem das psychische Wohl seiner Mandantin im Auge, oder ob man denkt, der Anwalt hätte dabei vor allem die vielen lukrativen Äußerungsprozesse im Auge, die er nach einem Talk-Show-Auftritt seiner Mandantin wohl verlieren würde, oder ob man denkt, der Anwalt befürchtet, dass der Stern damit seine Vorzugsstellung bei der Berichterstattung verlieren würde, bleibt jedem selbst überlassen.
Man könnte aber auch meinen, wer glaubt, die Industrie zur Verwertung von Persönlichkeitsrechten, bei der es um viel Geld geht, richte sich am Wohl der Frau M. aus, sei diesbezüglich reichlich naiv.
Was den Artikel in der SZ angeht, so wurde hier nie bestritten, dass auch verurteilte Straftäter Rechte haben. Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass derzeit im großen Maßstab ein ziemlich ekeliger Missbrauch mit diesen Rechten stattfindet.
So wie die rechtliche Lage derzeit ist, können einerseits finanzkräftige Medien wie die Bild-Zeitung die Rechte von Straftätern nahezu nach belieben verletzen und andererseits Straftäter, ihre Vertragsmedien und Vertragsanwälte gut an diesen Rechten verdienen.
Auf der Strecke bleibt neben der Moral die Meinungsfreiheit, was soweit geht, dass selbst Namen aus Geschichtsbüchern gelöscht werden müssen. Der Versuch, das Spannungsverhältnis von Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit auszutarieren, ist hier gründlich missraten.
Und was sagt unser KDF-Ekschperte dazu?
Fragt sich was die jeweiligen Täter in ihren Lebensläufen, die man ja gemeinhin für die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses benötigt, für ihre jeweiligen Haft-Zeiten hinein schreiben. Unter dem Gesichtspunkt dass so eine Person z.B. in einer Bäckerei im Verkauf tätig ist - was macht das am Ende noch für einen großen Unterschied wenn dieser Mensch die letzen 30 Jahre tadellos gelebt hat? Anders ist es bei einer Verurteilung wegen z.B. Bestechung, Unterschlagung, etc. Da wird man sich mit deutlich mehr Sorge fragen können, ob die nachfolgende Periode eine echte Abkehr war oder lediglich das Talent sich nicht erwischen zu lassen deutlich gesteigert werden konnte. Grundeinstellungen ändern sich eher selten, in beiden Fällen. Aber ihre Ausprägungen kann man sehr wohl (oder auch nicht) ändern. Im terroristischen Fall ist die Grundeinstellung wohl so etwas wie ein innerer Freiheitsdrang gegen eine staatlich-gesellschaftlich ummantelte Fremdbeherrschung. Das wird einem sogenannten “freien Unternehmer” gedanklich durchaus näher liegen, angesichts seiner fast tagtäglichen Erfahrungen mit diesem Bereich. Jedoch die beiden Bereichen zu Grunde liegenden Theorien sind natürlich in ihren Konsequenzen doch deutlich verschieden, selbst wenn beide Kreise sich in der Regel organisieren - sie tun das in deutlich anderer Art.
“In dem Moment, in dem Frau Mohnhaupt öffentlich auftritt, darf sich die Öffentlichkeit mit ihr befassen, und zwar in einer Art und Weise, die ihr sicherlich nicht gefallen wird.”
Aha. soll wohl die Gesamtsituation auf dem Meidiensektor beschreiben.
Kaum machste einen Piel auf, schon dürfen sie dich zerfleischen.
Durchaus eine gewisse Portion Weisheit dabei, kann ich so stehen lassen.
Grundlrechtlich gesehen heisst das, wenn du von deinem Recht auf
freie Meinung in Form einer Äusserung Gebrauch machst, dann kannst
du damit rechnen, dass dein Persönlichkeitsrecht verloren geht.
[…] aufgelisteten Grundrechte wie dieses transatlantischen Politikern, staatstragenden Juristen und anderen Verbrechern schon lange ein Dorn im Auge, die mit größtmöglicher Härte bekämpft […]