Im Berlin Blawg der Kanzlei SEWOMA® ist heute zu lesen, dass gegen zwei Hinterleute des inzwischen verschwundenen Abmahnvereins “Ehrlich währt am längsten”, von denen einer wegen des Verdachtes auf Betrug seit dem 14.12.2006 in Untersuchungshaft sitzt, Anklage wegen in 392 Fällen zu Unrecht eingestrichener Abmahnkosten in Höhe von etwa 149 Euro erhoben wurde.
Was lange währt, wird endlich gut, könnte man meinen, doch es sind noch viele Fragen offen.
Zuerst einmal ist die Frage offen, ob es sein kann, dass nur zwei Täter, nämlich der Hauptbeschuldigte und seine Tochter, für den gewerbsmäßigen Abmahnbetrug verantwortlich sind. Bereits ein Blick in das schweizer Vereinsregister zeigt, dass noch mehr als die beiden nun angeklagten Personen mit dem Verein verbunden waren. Was haben diese Personen gedacht, warum der Verein in der Schweiz gegründet wurde? Im Offshore-Informationszentrum finden sich auch Informationen zu einer versuchten Vereinsgründung in Deutschland, für die immerhin sieben Personen notwendig sind. Ist es wirklich vorstellbar, dass diese Personen alle keine Ahnung von der Abzocke hatten?
Auch könnte man die Frage stellen, woher die Angeklagten ihr juristisches Know-How hatten. Es könnte natürlich sein, dass die Angeklagten sich einfach nur bei einem Anwalt schlau gemacht haben, der angibt, vorrangig im Bereich Inkasso, Vollstreckungs-, Internet- und Wettbewerbsrecht tätig zu sein. Es ist aber sicherlich auch legitim, die Frage zu stellen, wie es mit einer Mitverantwortung von Juristen aussieht. Ist es nicht legitim zu fragen, welche - zumindest moralische - Verantwortung beispielsweise der frühere Rechtsbeistand des Abmahnvereins Ehrlich währt am längsten trägt? Was mag auf Seminaren erzählt werden, die der frühere Rechtsbeistand von “Ehrlich währt am längsten” veranstaltet?
Und sollte man nicht auch fragen, wie es geschehen konnte, dass das Landgericht Itzehoe unter dem Aktenzeichen 5 O 118/06 eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung der Abzocke erlassen hat und damit den Anschein der Rechtmäßigkeit der Abzocke erweckt hat?
Auch könnte man fragen, ob der von der Staatsanwaltschaft angegebene Schaden von etwa 54.272 Euro richtig berechnet ist. Selbst wenn jeder der mehr als 5.000 Abgemahnten sich nur eine Stunde mit der unberechtigten Abmahnung auseinandergesetzt hätte, entspräche das bei einem angenommenen durchschnittlichen Stundensatz von 20 Euro schon einem zusätzlichen Schaden von mehr als 100.000 Euro. Und dabei sind Kosten für anwaltliche Beratungen zur Abwehr der unberechtigten Forderung nicht einmal enthalten. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der versucht wurde, eine möglichst hohe Beute beizutreiben, könnte man meinen, der tatsächlich entstandene Schaden sei noch viel höher.
Offen ist auch die Frage, wie es sein kann, dass es offenbar viel zu lange gebraucht hat, um den Hauptbeschuldigten aus dem Verkehr zu ziehen. Im Bericht von Heise.de zur Anklage wird außerdem noch eine einschlägige Vorstrafe des Hauptbeschuldigten und eine mögliche Verbindung mit einem weiteren Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten aus Sandkrug wegen 3192 Fällen von strafbaren Werbung im Zusammenhang mit Kaffeefahrten erwähnt. Im Verbraucherrechtsblog von Joachim Geburtig findet sich in einem Kommentar zum Beitrag “Reisegewinne ins sprichwörtliche Blaue - N.W.W. Limited Schönefeld” bereits am 13.05.2006 ein Hinweis auf ein dubioses Reiseangebot einer Firma Rosen-Reisen aus Sandkrug. Bei Boocompany ist gar ein Forums-Eintrag von Juni 2005 dokumentiert, der auf eine zum Hauptbeschuldigten gehörende Abzockfirma “Trend Reisen & Verwaltung” hinweist. Wie kommt es, dass der Vorbestrafte Hauptbeschuldigte Ende 2006 überhaupt noch auf freiem Fuß war, und so die Gelegenheit hatte, die ihm nun vorgeworfenen 392 Taten vollendeten Betruges und die ihm nun nicht mal mehr vorgeworfenen über 5.000 Taten versuchten Betruges zu begehen?
Weiterhin könnte man fragen, wie es sein kann, dass die Information der Öffentlichkeit über den groß angelegten gewerbsmäßigen Betrug mit den Mitteln des Äußerungsrechtes erfolgreich angegriffen werden konnte. Wer im Internet nach weiteren Informationen über den Hauptbeschuldigten sucht, wird schnell festellen, dass viele Informationen online auf deutschen Servern nicht mehr verfügbar sind. Viele Informationen über groß angelegte Betrügereien können, wenn überhaupt, dann nur noch Offshore veröffentlicht werden. So stellt sich die Frage, ob die nicht mehr vorhandenen Information über die bisherigen unseriösen Geschäftstätigkeiten auch mit Hilfe des restriktiven deutschen Äußerungsrechtes, mit dem sogar das bloße Nennen von Namen verboten werden kann, gekippt wurden. Könnten Betrugsversuche mit dem Internet nicht viel schneller gestoppt werden, wenn es nicht mehr möglich wäre, Webseiten zum Verbraucherschutz in Deutschland mit Hilfe der Gerichte zu zensieren? Wäre es nicht sinnvoll, zu diesem Zweck das Äußerungsrecht gründlich zu liebralisieren?
Abschließend stellt sich die Frage nach der Verantwortung der Politik für solche Betrügerein. Keine Frage ist, dass die von Bundesjustizministerin beabsichtigte Einführung einer Deckelung von Abmahnkosten für urheberrechtliche Abmahnungen in einfach gelagerten Fällen des nichtgewerblichen Bereiches auf 50 Euro keinerlei Einfluss auf diese Art von Betrügereien haben wird, da es hier nicht um Urheberrechtsverletzungen geht.
Ob bei der Frage, ob die deutsche Politik zu dumm ist, etwas an den unhaltbaren Zuständen der schon fast alltäglich gewordenen Abmahnbetrügereien zu ändern, oder ob sie nicht gewillt ist, wirksame Gesetze gegen solche Betrügereien zu erlassen, von denen letztlich nur Anwälte finanziell wirklich profitieren, die Information eine Rolle spielen mag , dass etwa 20 Prozent aller Bundestagsabgeordneten von Beruf Juristen sind, mag jeder selbst beurteilen.
Auch die Frage, ob es solche Politiker verdient haben, wiedergewählt zu werden, oder ob man als Wähler angesichts dessen, dass von den Wählern nicht gewollte Politiker über die mit der Zweitstimme gewählten Listen letztlich doch in den Bundestag kommen, vielleicht trotz 5%-Hürde mal anderen als den im Bundestag vertretenen Parteien seine Stimme geben sollte, mag sich jeder selbst beantworten.
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| Christian das Schweinchen |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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>in Untersuchungshaft sitzt, Anklage wegen in 392 >Fällen zu Unrecht eingestrichener Abmahnkosten in >Höhe von etwa 149 Euro erhoben wurde.
Ist das richtig? Kommentar bitte löschen
Manche Leute könnten denken: Den Kerlen gehören die Eier abgeschnitten!
@#2:
Die Frage ist, wem man das wünschen sollte: denen, die Gesetze auf diese Art missbrauchen, oder denen, die solche Gesetze mit enormen Missbrauchpotential beschließen.
MfG
Daniel
Der Peter Wagner Verein hat keinen Schaden angerichtet im Gegenteil. Er ist eher der Till-Eulenspiegel der Profi-Abmahnmafia gewesen.
Wagner hatte seine juristischen Ideen aus einem Wettbewerbszentrale-WBZ-Abmahnung-Verfahren wegen “verbotenen” Omnibus-Kaffeefahrten mit Omas?
Da hat er sich gedacht:
“Wenn das Geldverdienen mit Abmahnungen soooo einfach ist, dann mache ich das auch.”
Die Wettbewerbszentrale sind die Abmahn-Profis (ca 15000 pro Jahr), denen käme man höchstens mit dem Datenschutzgesetz bei:
Die WBZ unterhalten nämlich seit 4 Jahren sogar ein online-Beschwerde-Formular zum “Leute denunzieren” bereit, damit genug Abmahnkundschaft reinkommt.
Auch Mediamarkt hatte seine Abmahnwellen erst nach Bekanntschaft mit der WBZ gestartet? Das ist ähnlich wie bei Wagner gelaufen, nur wegen “ich bin doch nicht blöd”.
Immerhin kann sich die Tochter jetzt Ihr Magenband einsetzen lassen. Dabei ist FRESSEN doch total verständlich. Schliesslich hat Sie nur noch die HUNDE……! Denn jetzt muss Papa wohl doch EHRLICH sitzen!
@Zacharias: Da ist sehr viel wahres dran! Ich hatte auch schon ungebetene Bekanntschaft mit der Wettbewerbszentrale!