Im Prozess gegen die HU Marburg, wo sich ein Kaufmann, der seinen Namen in dem Zusammenhang nicht so gern in der Öffentlichkeit sieht, sich nicht als aggressiver Neofaschist bezeichnen lassen mochte, hat es am 09.03.2007 einen Vergleich gegeben. Demzufolge haben bei Kostenaufhebung der Kläger 2/3 und die HU Marburg 1/3 der Gerichtskosten zu tragen. Weitere Einzelheiten können dem Artikel von Jens Bertrams mit Titel “Maulkorb für Bürgerrechtler? - Justiz bagatellisiert Meineid und Morddrohungen” entnommen werden.
Dass der Kläger in einer vorprozessualen eidesstattlichen Erklärung wahrheitswidrig von ihm ausgegangene Morddrohungen bestritten hatte, betrachtete das Gericht demnach nach einer Berichtigung der eidesstattlichen Versicherung, nachdem deren Wahrheitswidrigkeit aufgeflogen war, als nebensächlich. Und überhaupt, eine im Jahr 2002 ausgestossene Morddrohung sei dem Bericht zufolge kaum dazu angetan, im Jahr 2006 von einer aggressiven Person zu sprechen. Selbstverständlich sei auch die Gründung eines Vereins, der in seinem Namenszug mit der in Runenschrift gestalteten 88, also den Zahlencode für “Heil Hitler”, trägt, kein Grund, sich als Neofaschist bezeichnen lassen zu müssen.
Unter dem Eindruck des klaren Blicks der Vorsitzenden Richterin für die rechtliche Lage und der bedrohlich hohen Kosten des Rechtsweges hat Franz-Josef Hanke für die HU Marburg dann dem oben angegeben Vergleich zugestimmt und sich verpflichtet, eine Pressemitteilung aus dem Jahre 2006 abzuändern. Hurra, hoch lebe der deutsche Rechtsstaat.
Wie wäre es damit, wenn die Politik ihre Arbeit macht und sich einmal mit Rechtsextremismus in der deutschen Justiz der Gegenwart beschäftigt, anstelle dessem, dass sie die Bürger in sinnlosen Sonntagsreden dazu auffordert, sich gegen Rechtsextremismus einzusetzen.
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Die Politik will doch gar nichts, dass die Bürger sich gegen den Rechtsextremismus einsetzen. Und die Justiz handelt entsprechend. Oder warum wurde vor wenigen Monaten jemand verurteilt, weil er kommerziell Gegenstände mit durchgestrichenen Hakenkreuzen verkauft hatte?
Es geht darum, den Bürger politisch unmündig zu halten. Mal wird der Holocaust-Leugner zu einer mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, denn für den Nationalsozialismus sein, das ist böse. Und auf der anderen Seite wird halt auch derjenige verurteilt, der sein Gutmenschentum übertrieben zur Schau stellt.
Am besten, man spricht überhaupt nicht über den Nationalsozialismus, das will unsere Politik so, die Justiz ist ja bekanntlich von der Politik indirekt abhängig.
Also lag tatsächlich eine Drohung aus dem Jahr 2002 vor? Also dieser Vorgang liegt nicht Jahrzehnte zurück, sondern gerade mal wenige Jahre.
Naja, mit der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit, da gibt es in Deutschland halt große Probleme. Kein Wunder, die Juristenausbildung hat sich schon seit sehr langer Zeit nicht geändert, zumindest nicht grundsätzlich. Das wäre aber notwendig, um auch Richter für die Probleme der Gegenwart angemessen zu sensibilisieren.
Ja, die Morddrohungen lagen vor. Das Problem ist nicht unbedingt Faschismus in der deutschen Justiz, sondern eine Art von Sorglosigkeit, Oberflächlichkeit und Halbherzigkeit, zumindest in diesem Rechtsstreit, die schon fahrlässig ist!
Zunächst zu den Prozesskosten: Nach meinen Schätzungen wird die HU-Marburg 53 Euros zahlen müssen, Berger-88-Gründer C.A. etwa 1000 Euros: 107 Euros an die Gerichtskasse, den Rest an seine Prozessbevollmächtigten. Meiner Meinung nach wäre aber noch mehr herauszuholen gewesen, vor allen Dingen für die Wertschätzung der HU in der Öffentlichkeit. Die Leute lieben mutige Menschen.
Dann zu den Nazis: Es gibt so viele davon, dass sich alle Parteien um sie reißen, leider auch die hessische SPD. Bei der CDU nimmt die Anbiederei jedoch ganz andere Größenordnungen an. Koland Roch hat die Wahlen 1999 gewonnen, weil er rechtsextremen Parteien wie REPs und NPD die Hälfte ihrer Wählerschaft abgeknöpft hat. Koch hat das geschafft mit launigen Sprüchlein wie “Heil-Hitler machen ist doch nur eine Mutprobe”, mit Kampagnen gegen die doppelte Staatsbürgerschaft und mit fremdenfeindlichen Wahlkampfveranstaltungen.
Es gibt deshalb zwei Arten von Nazis: Die der ersten Art kommen als Wähler der CDU in Betracht, die der zweiten Art dagegen nicht.
Die der ersten Art, wie die ‘einheimischen’
Berger-88- und der ‘einheimische’ TSV 1888, werden gehegt und gepflegt.
http://www.alth...de/bumstsv.html
An der zweiten Art dagegen reagieren sich Polizei, Justiz und Presse ab, wenn sie vorzeigen wollen, wie wunderbar anti-nazi sie sind.
http://www.alth...e/aktionsb.html
Wir hatten in Amöneburg auch einen Nazi der zweiten Art. Er nannte sich Manuel Mann und hatte das “Aktionsbüro Mittelhessen” eröffnet. Gegen diesen Mann leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren nach dem anderen ein, größtenteils schikanös. Z.B., dass er zu spät zu einer selbst veranstalteten Demo gekommen sei. Wenn Oberstaatsanwalt Jörg sich als Antifaschist aufschminken wollte, verwies er auf Anklagen gegen Manuel Mann. Die Oberhessische Presse nannte Mann straflos einen “Rechtsextremisten”.
Die Leute haben den Schwachsinn geglaubt. Am 26.8.2006 hatte Mann dann eine Nazi-Demo in Marburg angemeldet. Gegen ihn etablierte sich ein mächtiges “Bündnis gegen Rechts”. Hunderte Anti-Mann-Plakate wurden in Marburg geklebt und dutzende Anti-Mann-Demos wurden angemeldet. Ich versuchte zu erklären, dass Mann eine politisch bedeutungslose Witzfigur ist. Am 26.8.2006 fiel die Mannsche Nazi-Demo in Marburg einfach aus. Die “machtvollen” Anti-Mann-Demos liefen ins Leere. Stattdessen
feierten die Berger-88- ein paar Kilometer weiter “Kirchweihfest”, verprügelten Ausländer und schlugen meine Haustür ein.
http://www.alth...nd.de/kwfh.html
[…] Einer Bürgerrechtsorganisation wird gerichtlich verboten, über einen stadtbekannten Nazi und seine Straftaten zu berichten. In Deutschland im Jahre 2007 - nicht etwa 1937, wie man rein vom Sachverhalt her annehmen könnte, wenn man den Anachronismus Internet mal außer Acht läßt. […]
Hallo,
Ulrich Brosas Einschätzung über Manuel M. teile ich nicht ganz. Ganz so harmlos, wie Ulrich tut, ist der Mensch meiner Einschätzung nach dann doch nicht.
Aber wahrscheinlich ist er wirklich selber ein wenig öffentlichkeitsgeil und deswegen so hervorgetreten in der allgemeinen Wahrnehmung.
Ebenso wie Ulrich Brosa auch, halte ich indes diejenigen Neonazis für gefährlicher, die sich nach außen als harmlose junge leute guerieren und oft auch so eingeschätzt werden.
Die gestrige Gerichtsverhandlung kommentiere ich als Betroffener selber nicht. Das haben andere schon hinreichend getan.
Allen Unterstützerinnen und Unterstützern gilt aber mein besonderer dank.
Liebe Grpüße
fjh
@ 3: Wurden denn wirklich nur die Gerichtskosten geteilt und nicht die gesamten Kosten des Rechtsstreits, wie es im Beitrag steht?
Danke für den Hnweis. Dem Bericht von Jens Bertrams zufolge wurden die Gerichtskosten geteilt. Der Parteibuch-Beitrag wurde in dem Punkt korrigiert.
Ich versuche mal, das Problem mit den Augen der Jutiz zu sehen, wie ich das bis heute bei Buske gelernt habe.
Die Justiz muss Interessenausgleich betreiben. Persönliche Neigungen der Richter werden hinter angehangen. Maßgebend sind die Gesetze.
Das liefert natürlich einen ernormen Spielraum. Diesen haben wir im Prozess gegen die HU Marburg erlebt.
Formal juristische kann dagegen schwerlich vorgegangen werden, zumal ein Vergleich getroffen wurde.
Es bleibt allgemein der Richterin überlassen, Meineid zu berücksichtigen oder nicht. Haben wir ebenfalls bei Frau Dr. Raben (Vorsitzenden Richterin beim HansOLG) erlebt bei der Zeugenbefragung von Müntefering. Meineid bzw. falsche Zeugenaussage wurde nicht Mal thematisiert, auch nicht vom Stern-Anwalt Helmuth Jipp (Beklagtenanwalt).
Von der Sicht der Richterin passiert in Marburg nichts Gefährliches. Niemand ist totgeschlagen worden.
Sie kann durchaus überzeugt sein, nun geschlichtet, und Zeichen dafür gesetzt zu haben, dass Ausländer einen großen Bogen um Marburg machen.
Möchte man die 88-Vertreter empfindlich juristisch bestrafen, dann ist es nicht leicht; kostet viel Zeit und Geld, und muss zeitnah erfolgen im Rahmen der Gesetze, welche zu interpretieren und anzuwenden, die Richter in Margung das Recht haben.
So funktioniert unser Staat mit seinen drei unabhängigen Gewalten: Legislative, Exekutive, Judikative.
Ohne Geld, Zeit und Organisation bleibt lediglich der private Erfolg im Rahmen der Familie und der Freunde.
Hallo,
die Gerichtskosten wurden im Verhältnis zwei Drittel zu Ein Drittel aufgeteilt. Die sonstigen Prozesskosten wurden gegeneinander aufgehoben. Da die HU Marburg nicht anwaltlich vertreten war, bleiben die von Dr. Ulrich brosa errechneten 53 Euro als Kosten für den HU-Ortsverband Marburg übrig.
fjh
Rolf Schälike: “Aus Sicht der Richterin passiert in Marburg nichts Gefährliches. Niemand ist totgeschlagen worden.”
Das ist nicht so. Es ist im Landkreis Marburg-Biedenkopf viel einfacher gewaltsam zu sterben als in Städten wie Berlin und Hamburg. Das meiste geschieht bei so genannten Verkehrsunfällen. Die Todesrate bei Verkehrsunfällen ist hier zehnmal höher als in Berlin.
Drei Versuche, mich plattzumachen sind aktenkundig und sanktioniert worden, wenn auch nur in lachhafter Weise. Aber versucht wurde es sicher dutzendfach oder mehr. Ich habe eine Reihe von Tricks entwickelt um aus lebensgefährlichen Situationen lebend herauszukommen, doch werde mich darüber nicht verbreiten.
Zur Lektüre
http://www.alth...de/studmar.html
http://www.alth...e/studmar1.html
http://www.alth...e/bumswand.html
Ulrich Brosa, ich hatte gehofft, Du hast meine Ironi und mein Sarkasmus in 8 verstanden.
Sogar physisch Totgefahrene und Totgeschlagene brauchen noch lange nicht von den Richtern ebenfalls als Totgefahrene und Totgeschlagene definiert zu werden.
Dass HU Marburg anwaltlich nicht vertreten war, war bestimmt ein psychologischer Fehler.
AG-Richter begrüßen verbal zwar die eigene Vertretung, aber im Innern gehen diese davon aus, ein Nichtjurist kann und darf sich nicht allein vertreten.
Darin besteht ein rieseiges Problem in der Rechtssprechung, denn auch anwaltliche Vertretung garantiert keinesfalls Qualität. Anwaltliche Vertretung ist oft schlechter als die eigene Vertretung.
Qualität der Argumente, auch der juristichen, bestimmt allein noch lange nicht den Ausgang eines Prozesses, auch wenn das Recht auf der eigenen Seite liegt.
Lieber Rolf,
hätten wir uns anwaltlich vertreten lassen wollen, hätten wir höhere Kosten riskiert.
Mit dem einen oder der anderen Vertreter(in) des Anwaltsstands haben wir hier nicht unbedingt nur gute Erfahrungen gemacht.
Im Übrigen wurde diese ganze Geschichte ja über einen Antrag auf Einstweilige Verfügung durchgezogen, so dass uns gar nicht allzu viel Zeit blieb, die Sache intensiver mit befreundeten AnwältInnen zu diskutieren.
Letztlich waren die Ausgangsvoraussetzungen ja auch so klar, dass wir nie glauben mochten, es könne da Probleme geben: Eine falsche Eidesstattliche Versicherung als Dreh- und Angelpunkt des Antrags war von uns mit Dokumenten der Justiz selbst widerlegbar!
Ulrich Brosa hatte uns aber im Voraus gewarnt, dass das noch nicht bedeuten musste, dass wir tatsächlich Recht bekommen. Er hat Recht behalten.
Ich werde mich zu diesem Verfahren aber nicht weiter äußern.
Im Übrigen empfinde ich manche Debatten im Nachhinein auch nicht als besonders förderlich.
fjh