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8. März 2007

Gerichtstermine - HU-Marburg, Rügemer, Ringer

von @ 16:56. abgelegt unter Recht und Unrecht

Gerichtstermine werden zunehmend zu Happenings der justizkritischen Opposition in Deutschland. Mein Parteibuch unterstützt diesen Trend gern und weist nachfolgend auf die einige interessante Gerichtstermine hin.

Bereits am morgigen Freitag, den 09.03.2007, findet um 10 Uhr in Raum 154 des Amtsgerichts Marburg eine Verhandlung gegen die Humanistische Union Marburg statt. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der HU-Marburg.

Am Dienstag nächster Woche, also am 13.03. findet um 11:45h beim Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, im allseits beliebten Partyraum 143, eine weitere hoffentlich gut besuchte Verhandlung gegen den allseits beliebten Buchautoren Werner Rügemer statt. Nach unbestätigten Informationen von Mein Parteibuch hätte ein Anwalt der Kanzlei Schertz Bergmann gern 15.000 Euro Schmerzensgeld von Werner Rügemer. Falls gerade kein Maulkorb greifbar ist, rät Mein Parteibuch Zuschauern vorsichtshalber, mit einem großen, über den Mund geklebten Pflaster zur Prozessbeobachtung zu erscheinen.

Ein Geheimtip von Mein Parteibuch ist die Verhandlung am 20.03.07 um 9.00 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Raum 1007, Kirchstraße 6, 10557 Berlin zum AZ: (234Ds) 79 Js 186/05 (616/05) in einer Strafsache gegen einen Ringer. Bemerkenswert ist, dass der angeklagte Ringer auf den öffentlichen Termin selbst großen Wert legt. Wer sich auf den Termin einstimmen möchte, möge sich den ersten Teil der Berliner Räuberpistole - Ringer zu Gemüte führen, die immer noch auf Teil zwei wartet.

11 Kommentare zum Beitrag “Gerichtstermine - HU-Marburg, Rügemer, Ringer”

  1. otti sprach

    Wenn schon im Namen des Volkes geurteilt wird, sollten die Bürger ganz genau hinsehen. Das ist um des Rechts willen dringend geboten.

  2. otti sprach

    Ein über den Mund geklebtes Heftpflaster könnte vom Gericht als Missachtung aufgefasst werden. Andererseits kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass gerade “Maul halten” Sinn und Zweck der ganzen Veranstaltung ist, was unzweideutig nicht im Interesse des Volkes liegen kann.

  3. Meudalherr sprach

    Otti,

    Ich denke, dass der Vorschlag mit dem über dem Mund geklebten Pflaster im übertragenen Sinn gemeint war. Im übrigen würde ich kein Heftpflaster empfehlen, sondern ein metallic-farbenes Klebeband (kriegt man im Baumarkt - sieht man in diversen US-Fernsehserien). Jedoch würde sich so wohl niemand in den Gerichtssaal setzen, denn der Gerichtssaal selbst ist kein Ort für Demonstrationen. So etwas würde dann möglicherweise der Würde des Gerichts widersprechen, wobei die Frage ist, ob eine solche überhaupt vom Gesetzgeber vorgesehen ist, aber das würde jetzt zu weit führen, das im Detail zu erläutern.

    Und darauf möchte ich mal hinweisen: Es ist möglich, vor Gerichtsgebäuden Demonstrationen abzuhalten. Solche Demonstrationen müssen angemeldet werden, werden natürlich auch genehmigt. Besonders spaßig ist es, wenn man dann Fotos von einer solchen Demonstration macht und im Internet veröffentlicht. Also Berichterstattung über die Demonstration und Beschreibung der Bilder. Das ärgert auch ganz schön, und ist juristisch relativ unangreifbar. Wichtig ist es, dass man Juristen angemessen ärgert, denn Ärger ist ein Weg zur Erkenntnis.

    Oder man nimmt gleich seinen Camcorder mit, überspielt die gefilmte Demonstration per FireWire auf den eigenen PC und komprimiert die ganze Angelegenheit mit dem Windows Movie Maker, der bei Windows XP dabei ist, und stellt am Schluss die ganze Angelegenheit ins Internet.

    Wie wäre es denn mit einem Interview von Prozessbeteiligten vor dem Gerichtsgebäude mit einem Camcorder? Dieses Interview dann hier im Parteibuch öffentlich verlinken. Wenn ich in Berlin wohnen würde, dann würde ich euch bei Interesse meinen Camcorder für einen derartigen Zweck ausleihen.

    Also der Zeitpunkt für Internetfernsehen, der ist so langsam gekommen. Es muss nur umgesetzt werden. Sorry, wenn ich hier ein bisschen vom eigentlichen Artikel abweiche, aber das ist schon wichtig, darauf hinzuweisen, dass Demonstrationen vor Gerichtsgebäuden ein äußerst wirksames Mittel sind, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.

    Beispielsweise ist der bekannte Buchautor, der sich möglicherweise mit einem modernen Bankhaus beschäftigt hat, im traditionellen Fernsehen bisher noch stark unterrepräsentiert. Da könnte man noch was machen auf der Internetebene.

    Natürlich ist das Filmen im Gerichtssaal nicht erlaubt, wohl aber das Filmen vor dem Gerichtsgebäude, natürlich muss man aufpassen, wen man filmt, mit der Erkennbarkeit, und so weiter.

    Aber da könnte man dramaturgisch noch ein bisschen was rausholen, und dem Zuschauer einen Eindruck vermitteln, was denn beispielsweise in »Partyraum 143« so los gewesen sein könnte.

    Also ich würde dem Parteibuch-Blogger vorschlagen, künftig nicht so sehr den Schwerpunkt auf Berichterstattung aus dem Gerichtssaal zu legen, sondern auf Berichterstattung vor dem Gerichtsgebäude - entsprechende Demonstrationen müssten natürlich organisiert werden. Aber dazu reichen schon ein gutes halbes Dutzend aus. Bei der Demonstration gegen die GEZ damals war das glaube ich auch nur ein gutes Dutzend, also so eine Demonstration muss nicht besonders groß sein, einer malt ein paar Plakate, die anderen halten diese Plakate in die Luft, die ganze Angelegenheit mal filmen.

    Hoffentlich war das jetzt nicht zu sehr weit weg vom Thema, das wollte ich aber mal loswerden, denn die Justizkritik ist erst am Anfang und kann medial noch richtig schön ausgeschlachtet werden.

  4. Rolf Schälike sprach

    Noch ein Termin:
    Donnerstag, den 29.03.2007, 13:00, Amtsgericht Hamburg-Altona, Saal 214,
    22765 Hamburg, Max-Brauen-Allee 91
    Anwalt Helmuth Jipp vs. Rolf Schälike - Az. 319C C 257/06.

    Verhandelt wird die erste Klage wegen Informationen in www.buskseismus.de unter Anwälte (Rechtsanwälte) und Kanzleien zum Anwalt Helmuth Jipp.
    Ich hatte behauptet, dass Anwalt Helmuth Jipp als Einzelanwalt von zu Hause aus arbeitet. Das stimmt nicht, denn er ist ein professioneller Anwalt und arbeitet keinesfalls als Küchenanwalt. Seine Mandanten beweisen dies.

    Angeblich ist der Prozess eine reine privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen Anwalt Helmuth Jipp und mir, über welche ich nicht berichten darf - Dazu gibt es eine Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.11.05, Az. 27 O 1264/06. Ich werden bis zum Verfassungsgericht auf dem Recht der Berichterstattung besthen.

    Angeblich interessiert sich die Öffentlichkeit nicht für diese Form der Zensur über Abmahnkosten und Unterfwerfungsforderungen, welche Anwalt Helmuth Jipp gegen mich gewählt hat.

    Es geht um die Kosten der Abmahnung und um Ordnungsgeld.

    Insofern wichtig für alle, welche über Medienanwälte berichten.

    Dürfen diese in eigener Sache bei einfachen Abmahnungen nach RGV abrechnen.

    Sind die Abgemahnten verpflichtet, Kosten- und Prozessrisiken einzugehen?

    Wie können die Kostenrisiken minimiert werden?

  5. Meudalherr sprach

    Herr Schälike, ich wünsche Ihnen alles Gute in der Angelegenheit. Man kann es nicht oft genug wiederholen. Der Abmahnwahnsinn in Deutschland ist wirklich saublöd.

    Ich jedenfalls glaube nicht, dass die Rechtsprechung Deutschland in der Lage ist einzusehen, dass der Wesensgehalt von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit ernsthaft gefährdet sein könnte. Aber möglicherweise hat schon der eine oder andere Blogger die Konsequenzen gezogen und ist halt anonym im Internet unterwegs.

    Warum legen Sie eigentlich Ihre Webpräsenz nicht ins Ausland, Herr Schälike? Zum Beispiel könnten Sie eine britische Limited gründen, die kostet wohl nur einige 100 EUR, jährlich vielleicht noch zusätzlich 100 EUR, schon ein kleines Sümmchen, aber wer ständig aus dem Gerichtssaal berichtet, sollte das wirklich in Erwägung ziehen. Das dürfte doch auf Dauer sehr viel billiger sein als sich ständig hier in Deutschland vor Gericht zu streiten, oder? Dann soll doch der bekannte Medienanwalt aus Hamburg künftig seine Abmahnung an die britische Limited schicken, warum machen Sie nicht eine solche Lösung?

    Und wie wäre es außerdem mit Buskeismus.com? Das lässt sich dann glaube ich nicht so leicht pfänden. Immer schön an die Zukunft denken.

  6. Rolf Schälike sprach

    Zu Meudalherr #5

    Als Gerichtreporter kann ich nicht anonym sein. Oft bin ich die Einzige Öffentlichketi, genauer die Einzige Pseudoöffentlichkeit uim Gerichtssaal. Da ist es doch ein Leichtes, den Berichterstatter zu identifizieren.

    Ausserdem bin ich nachweisbar schon wegen meinen typischen Tippfehlern und meinem Stil.

    Meine Berichterstattung ist von den meisten Profianwälten gewünscht. Ich erfülle eine Funktion und genieße als Ganzes deren Schutz. Gute und professionelle Anwälte scheuen nicht meine Berichterstattung, eher das Gegenteil.

    Ich erhalte Beratung von einigen der besten und erfolgreichsten Anwälten. Das geht nur, wenn ich bekannt und erreichbar bin.

    Insofern denke ich, dass der Anwalt Helmuth Jipp und die Kanzlei Dr. Scherz mit ihren Anwälten in meinem Fall den kürzeren ziehen werden, denn diese Anwälte liegen nicht im Trend.

    Sollte ich mich irren, kann ich immer noch anders entscheiden und ausweichen.

    Da ich in Diktaturen meine Lebenserfahrungen gesammelt habe - Sowjetunion und DDR - besitze ich einen gewissen Vorteil im Ausweichen gegenüber Kriminellen an gesamtsellschaftlichen Interessen und Bremsern von unausweichlichen Entwicklungen.

    Ich habe auch nicht die Hoffnung verloren, dass Anwalt Helmuth Jipp und die Anwälte der Kanzlei Dr. Scherz verstehen lernen, dass ich der falsche Feind [Gegner] für diese bin.

    Meine Feinde [Gegner] sind diese Anwälte nicht.

    Erkenntnisse kosten eben ihre Zeit.

  7. Franz-Josef Hanke sprach

    Hallo,
    zunächst zu Demonstrationen vor Gerichtsgebäuden:
    Das klingt einfacher als es ist. Man kann so etwas tun. Aber deswegen die Berichterstattugn aus dem Gerichtssaal zu vernachlässigen, wäre sträflich. Dennn dort spielt ja letzlich die Musik!
    In unserem Falle www.hu-marburg.de bin ich sehr gespannt, ob ein Gericht einen Einstweiligen Antrag auf einer unwahren Eidesstattlichen Versicherung aufbauen wird.
    Allen anderen Angegriffenen wünsche ich Erfolg und Gelassenheit.
    Wir werden uns keinen Maulkorb verpassen lassen!
    fjh

  8. Meudalherr sprach

    Sehr geehrter Herr Schälike,

    Natürlich können Sie als Gerichtsreporter nicht anonym sein. Das mit dem anonym bezieht sich nur auf Leute, die ausschließlich auf fremde Berichterstattung verweisen, nicht aber auf solche, die selbst von der Quelle berichten. Das ist klar, dass Sie als Gerichtsreporter immer identifiziert werden können.

    Den Eindruck habe ich auch, dass es außer Schälike eigentlich keine wirklich unabhängige Stimme aus dem Gerichtssaal gibt. Aber das würde ja auch viel Geld kosten, wenn Deutschlands Zeitungen unabhängige Berichterstattung aus dem Gerichtssaal finanzieren wollten, das ist denen zu teuer. So verkommen ist halt unsere Demokratie.

    Die Wahrheit wird von den Richtern festgelegt, dabei ist die Wahrheit doch gar kein Rechtsgut, oder? Ich frage mich immer sehr häufig, was unsere Richter eigentlich schützen wollen bei all den verschiedenen Interessen? Eigentlich ist es doch die Aufgabe, das in Art. 20 Grundgesetz festgelegte Demokratieprinzip zu schützen, wozu indirekt auch der Wesensgehalt der Meinungsfreiheit (Art. 5) gehört. Und da muss ein Medienanwalt aus Hamburg halt mal in Kauf nehmen, wenn über ihn berichtet werden sollte. Die Sache mit dem Telefonbucheintrag (gleiche Adresse für Kanzlei und Wohnung, wenn ich mich richtig erinnere) ist doch wohl ein Indiz dafür, dass keine falsche Tatsachenbehauptung vorliegt. Und genau so wurde doch möglicherweise argumentiert. Also ich finde das Ganze ziemlich absurd, einer Demokratie unwürdig. Die Richter tun sich keinen Gefallen, wenn sie der freien Rede nicht mal den Vortritt lassen möchten. Und durch eine derartige Berichterstattung wird doch keinesfalls die Menschenwürde des Medienanwalts aus Hamburg angegriffen, behauptet im übrigen auch keiner. Wohl aber scheint es doch auch um das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu gehen, das indirekt mit der Menschenwürde zu tun hat. Also auf der einen Seite steht Art. 20, auf der anderen Seite Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1.

    Nun scheint aber die Rechtsprechung häufig zu vergessen, dass eben nicht nur Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 zu schützen ist, sondern eben auch Art. 20 Grundgesetz. Und bei Art. 20 Grundgesetz handelt es sich um ein fundamentales Verfassungsprinzip. Man müsste mal mehr mit Art. 20 Grundgesetz argumentieren, ich glaube, das wäre vielleicht eine gute Strategie.

    Also man kann durchaus darüber diskutieren, ob ein Verbot der Berichterstattung über einen Medienanwalt in Hamburg, der nicht von zuhause aus arbeiten möchte, ein Verstoß gegen das grundlegende Verfassungsprinzip Demokratiegebot (Art. 20) sein könnte. Die Rechtsprechung sollte eine derartige Berichterstattung über den Medienanwalt aus Hamburg zulassen, um ihr eigenes Ansehen zu schützen. Denn anderenfalls könnte bei unbedarften Bürgern der laienhafte Eindruck entstehen, bei unseren Richtern könnte es sich möglicherweise um Verfassungsfeinde handeln - diesem Eindruck möchte ich auf jeden Fall präventiv entgegenwirken.

    Auch durch eine noch so scheinbar ausgewogene Rechtsprechung darf an unseren Verfassungsprinzipien nicht gerüttelt werden.

    Aber es geht halt auch meiner Meinung nach eigentlich gar nicht, dass man Berichterstattung aus dem Gerichtssaal betreibt, die Gründe sind Ihnen ja bestens bekannt, auch erst durch Buskeismus.de habe ich ja viele Gründe etwas genauer kennen gelernt. Vielen Dank auch dafür, Buskeismus.de hat mir geholfen, das Äußerungsrecht der Gegenwart etwas genauer einschätzen zu können. Da ich sehr weitgehend auf die Wahrnehmung meines Grundrechts auf Meinungsfreiheit verzichte, spare ich sehr viel Geld. Buskeismus.de - dadurch bin ich gut gewarnt, ich will kein Lehrgeld zahlen, ich bin ein guter Untertan, ich würde niemals für meine Überzeugung ins Gefängnis gehen.

    Meiner Meinung nach müsste man mal eine Kampagne starten, dass Wahrheit kein Rechtsgut ist.

    Und mir ist es ein Rätsel, wie die Angelegenheit mit dem Anwalt, der nicht von zuhause aus arbeiten möchte, einerseits eine falsche Tatsachenbehauptung sein soll (ist Wahrheit ein Rechtsgut?) und andererseits eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegen soll (kann durch die Berichterstattung über eine privatrechtliche Auseinandersetzung in einer Bagatelle ein Persönlichkeitsrecht verletzt werden?).

    Also die Sache mit dem Medienanwalt aus Hamburg, der glücklicherweise kein Küchenanwalt ist, das ist meiner Meinung nach ein gutes Beispiel dafür, dass der Wesensgehalt der Meinungsfreiheit durch Deutschlands Rechtsprechung möglicherweise nicht mehr gewährleistet sein könnte.

    Meiner Ansicht nach müsste ein Ziel sein, auch die falsche Tatsachenbehauptung grundsätzlich als vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst anzusehen. Denn - ich wiederhole mich - Wahrheit ist kein Rechtsgut.

    Also ich glaube, wenn man das argumentativ gut aufbaut, dann könnte es schon aus der Justiz auch den einen oder anderen geben, der das ähnlich sehen könnte.

    Wir benötigen notfalls eine Neufassung des Art. 5 Grundgesetz, der klarstellt, dass der Schutzbereich der Meinungsfreiheit weiter als bisher zu fassen ist.

    So eine Angelegenheit wie die Sache mit dem Nicht-Küchenanwalt, also solche Dinge sollten nicht mehr abgemahnt werden dürfen.

    Nicht jeder hat halt eben mal ein paar 10.000 EUR oder noch mehr Geld, um sich die Meinungsfreiheit angemessen leisten zu können.

    Grüße

    Sehr geehrter Herr Hanke,

    Ich versuche halt pragmatische Lösungen zu entwickeln, optimale Lösungen für den kleinen Geldbeutel - Berichterstattung über eine Demonstration vor dem Gerichtsgebäude ist halt billiger als Berichterstattung aus dem Gerichtssaal.

    Grüße

  9. Andreas Skowronek sprach

    Hey, jetzt macht mal nicht so´nen Wind um die paar Prozesse. Habe erst heute Nacht ein tolles Video der Naumann-Stiftung entdeckt und kann nur sagen: Selbst mit einer Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung lebt es sich echt prima; vorausgesetzt man trägt den Namen “Lambsdorff”.

  10. Andreas Skowronek sprach

    # 8 schrieb:

    Meiner Meinung nach müsste man mal eine Kampagne starten, dass Wahrheit kein Rechtsgut ist.

    Das hat niemals jemand behauptet. Bei diesen Streitigkeiten geht es nicht um ein vermeintliches Rechtsgut “Wahrheit”, sondern um das Rechtsgut “Ehre”.

    Zumindest im Fall “Sal. Oppenheim vs. Werner Rügemer” geht es um etwas ganz Anderes, woran ich hier erinnern möchte: Werner Rügemer wird auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Anspruch genommen, weil er über den verstorbenen Bankier Informationen geschrieben hat, die er anderen Publikationen (darunter auch Springers WELT) entnommen hat.

    Wir dürfen gespannt sein, wie das Gericht diesen Vorwurf würdigen wird.

    Und vor allen Dingen bin ich gespannt, ob die von mir ach so geliebte “Achse der Guten” und die “Pro-Israel-Fraktion” in Klein-Bloggersdorf aufschreien wird vor Schmerzen (wie sie das im “Fall Cicero” getan hat), wenn das Gericht gegen Rügemer und für das Bankhaus Oppenheim nebst derer, die dort ihre Millionen steuer-optimiert verwalten lassen, entscheiden sollte.

    Warten wir ab.

  11. Rolf Schälike sprach

    Zu “von zu Hause aus arbeiten”.

    Viele, falls nicht die meisten Anwälte meinen, das bedeute, man ist ein Küchenanwalt, d.h. nicht seriös, mache alles, was kommt, auch ohne Ahnung zu haben.

    Helmuth Jipp meint, “von zu Hause aus arbeiten” bedeute, nicht professionell zu arbeiten.

    Beides ist beleidigend und verletzt die Ehre. Bei unserer Äußerungssprechung reicht es aus, dass ein Teil der Rezipienten - der duchschnittliche, wenn es sein muss, aber auch der pribvelegierte, wenn man es möchte - meint, die Äußerung “von zu hause aus arbeiten” sei beleidigend.

    Icvh arbeite selbts von zu hause aus mit meheren Mutarbeitern und habe diese Denkweise der Anwälte nicht gekannt.

    Für mich spricht, dass in meiner Darstellung des Anwalts Helmuth Jipp seine hervoragenden Mandanten mit angegeben waren: Magazin Stern, Wallraff u.a.
    Damit entfällt “Küchenanwalt” bzw. “unprofessionell”, denn diese Mandanten wüprden keine Küchenwanlt beauftragen, sich vor der Pressekammer zu streiten.

    Die Richter dürfen jedoch entscheiden, ob das auch wirklich so zu sehen ist. So etwas heißt Abwägung

    Im konkreten Fall habe ich eine Unterlassungserklärung abgegeben [inzwischen vpon dieser zurückgetreten, was jedoch diese nich automatisch ungültig macht], und es geht nur um die Kosten.

    Bei den Kosten ist neben der Tatsache, dass falls ein Äußerungsanwalt in eigener einfacher Sache abmahnt, ihm nicht das Recht zusteht, die vollen Gebühren (über 600,00 EUR) zu berechnen. Eine einheitlioche Rechtsprechung gibt es jedoch dazu noch nicht.

    Ist die Äußerung nicht abmahnenswert, dann hat er gar nichts zu berechnen.

    Helmuth Jipp ist dafür bekannt, kleine unbedeutende Sachen aus den Texten herauszusuchen und damit konsequent zu klagen. Da ist er nicht der ERinzige. Das istr professionelle und wird von den akzeptiert.

    Es ist nicht von den Hand zu weisen, dass es dem klagenden Anwalt um ganz was anderes in Falle der Berichterstattung in www.buskeismzus.de geht.

    Nebenbeibemerkt, dieser Anwalt ist der Einzige welcher gegen mich klagt.

    Normalerweise erfülle ich solche unerheblichen Wünsche problemlos, und kann Dankesmails von wesentlich angeseheneneren und noch professioneller arbeitenden Anwälten vorlegen.

    Eigentlich möchte ich von solchen kleinen Anwälten nicht angegangen werden.

    Da bewundere ich Rotglut. Wäre mir zu lästig.

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