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24. Februar 2007

Verschwundene und wieder aufgetauchte Webseiten

von @ 0:32. abgelegt unter Informationszeitalter, Zensur

Eine Zensur findet nicht statt, steht im Grundgesetz. Die as Bundesverfassungsgericht hat bereits 1972 ausgeführt, dass das grundgesetz an dieser Stelle irreführend ist, weil damit nach Auffassung der Richter lediglich gemeint ist, dass keine Vorzensur stattfindet. Die Nachzensur ist hingegen sehr effektiv.

Damit gelingt es der Justiz immer wieder, justizkritische Webseiten abzuschießen und die Betreiber zur Warnung für alle anderen einzusperren oder sonstwie kaputt zu machen. Sehr zum Missfallen der Zensoren lassen sich Gedanken nicht ungedacht machen und einmal veröffentlichte wichtige Informationen nur selten wirklich vernichten.

Nachdem Webseiten wie euro-antimobbing.org und gesellschaftsmuell.com bereits seit geraumer Zeit nur fast verschwunden sind, ist nun auch das wichtige österreichische Justizblog Blaulicht und Graulicht trotz Schließung immer noch über die Waybackmaschine zu erreichen. Auch die zur Verschleierung der Zensur streng geheimen Informationen, was eigentlich genau zensiert wird, unterliegen selbst wiederum der Zensur. Trotzdem sind vom Zensurblog noch einige Seiten im Google-Cache erreichbar.

Im Informationszeitalter ist es für Zensoren nicht mehr ganz so leicht, missliebige Webseiten klein zu kriegen. So ist die durch die Zensur in Deutschland vorübergehend abgeschaltete Webseite rotglut.org beispielsweise wieder aufgetaucht, und einen neuen Beitrag gibt es da nun möglicherweise sehr zum Missfallen der Zensoren auch.

Wenn denn nun noch für die eine oder andere Landplage in Nadelstreifen oder Anwaltsrobe der Widerruf der Bewährung erfolgt, dann wäre in einem Teilbereich des deutschen Rechtssystems das Recht zumindest teilweise wieder vom Kopf auf die Füße gestellt.

35 Kommentare zum Beitrag “Verschwundene und wieder aufgetauchte Webseiten”

  1. Mobbing-Gegner Blog sprach

    Die Macht der Zensur in den Zeiten des Internets…

    Gerade lese ich (immer nach meiner Liebligszeitung) das Parteibuch.

    Ich freue mich das es die Seite ROTGLUT.ORG und sein Betreiber es geschaft haben. Beide scheinen frei zu sein. In dem Bericht beschreibt Marcel eine wichtige Dinge der Neuzeit. Ab…

  2. Meudalherr sprach

    Was mich wundert ist der Umstand, dass die Webpräsenz www.walterorlean.de seit mehr als zwei Jahren online ist und noch immer nicht zensiert wurde.

    Kürzlich stand in der Tageszeitung, dass ein Blogger in Ägypten zu vier Jahren Haftstrafe verurteilt worden sein soll, und eine Menschenrechtsorganisation interveniert hat. Vielleicht sollten wir den Schwerpunkt darauf legen, Bloggern im Ausland zu helfen. Wir haben zwar auch Probleme hier in Deutschland, aber im Ausland ist das häufig noch sehr viel schlimmer. Also wenn hier mal eine Woche Ordnungshaft verhängt wird, dann ist das noch gar nichts gegenüber einer mehrjährigen Haftstrafe im Ausland. Als ich denke, dass wir hier in Deutschland auch sehr wertvolle Hilfe für das Ausland leisten können. Wir sollten uns nicht nur um den Buskeismus kümmern, sondern um sehr viel schlimmere Rechtsordnungen im Ausland, und zwar in dem wir ausländischen Webloggern helfen. Wenn jemand konkrete Vorschläge und Ideen hat, nur her damit!

  3. Mein Parteibuch sprach

    @Meudalherr
    Für die Meinungsfreiheit kommen kurze und lange Inhaftierungen auf das selbe raus - in beiden Fällen bleibt davon praktisch nichts übrig. Das scheint eher eine Frage der Taktik der Herrschenden zu sein.

    Die vergleichsweise kurzen Haftstrafen wegen Verstoßes gegen die Nachzensur, die sich wie im Falle des deutschen Dissidenten Kurt Werner auch schon mal auf einige Monate summieren können, haben für die Herrschenden den Vorteil, dass das öffentliche Aufsehen gering ist und keine Menschenrechtsorganisation interveniert.

    Ausländische Blogger zu unterstützen ist sehr wichtig, um der deutschen Käseglocke zu entfliehen. Bisher fehlt es der deutschen Blogosphäre noch an Blogs, die auf das Knüpfen von Beziehungen im Ausland spezialisiert sind.

    Wenn deutsche Blogger beispielsweise ägyptische Weblogs mit auf ihre Plattform nehmen würden, dann wäre ägyptischen Bloggern womöglich sehr geholfen. Andersherum könnten dann auch deutsche Blogger womöglich auf die Solidarität einer internationalen Gemeinschaft zählen. Durch internationale Solidarität unter Bloggern hat es die jeweilige landesspezifische Zensur schwerer, missliebige Inhalte zu entfernen.

    Um die Sache zu starten, wäre es sicher hilfreich, wenn auch deutsche Weblogs in englischer Sprache führen, damit eine Kommunikation mit Ausländern auch möglich ist. Um den Aufwand für das englischsprachige Bloggen nicht ausufern zu lassen, wäre es vielleicht ratsam, ein Gemeinschaftsblog zu führen.

    Unter www.mein-parteibuch.org/blog gibt es einen bisher sehr bescheidenen englischsprachigen Ansatz. Vielleicht macht da ja noch jemand als Autor mit?

  4. Franz-Josef Hanke sprach

    Hallo,
    das Angebot finde ich gut. Noch besser fände ich ein internationales multilinguales Blog mit der Basis-Sprache Englisch, das sich ausschließlich um die Unterdrückung der Meinungsfreiheit im Internet kümmert. Dort müssten Fälle gesammelt, Aktionen dagegen gestartet und der weitere Fortgang der jeweiligen Angelegenheit verfolgt werden.
    Für´s Erste ist das englischsprachige Parteibuch aber auch in Ordnung.
    Liebe Grüße
    fjh

  5. Kundschafter der Friesen sprach

    Sehr geehrter Herr “Mein Parteibuch”,

    der Blogger in Ägypten wurde eingesperrt, weil er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft

    - böswillige Gerüchte verbreitet habe, die die öffentliche Sicherheit gefährden

    außerdem warf man ihm vor:

    - Verleumdung des ägyptischen Präsidenten;

    - Anstiftung zum Umsturz des Regimes auf der Grundlage von Hass und Verachtung;

    - Anstiftung zum Hass gegen den Islam und dazu, den öffentlichen Frieden zu verletzen;

    - Veröffentlichung von Themen, die den Ruf Ägyptens schädigen.

    Mit anderen Worten: das Verhalten des jungen Mannes hat den ägyptischen Machthabern inkl. der religiösen Führer ganz und gar nicht in den Kram gepasst, und es ist in der Tat zu vermuten, dass es sich bei der Inhaftierung um eine illegale staatliche Repression, um Zensur handelt.

    Ist dies aber mit dem Blogger Fastix, der rund einen Monat in Deutschland in Haft saß, vergleichbar? Klar, vergleichen kann man alles: Wolken mit Taxis, Birnen mit Äpfeln, Nonnen mit Prostituierten.

    Und Gefängnis ist Gefängnis, möchte man meinen. Allerdings darf man getrost davon ausgehen, dass es in einem deutschen Gefängnis humaner, hygienischer und auch sonst angenehmer zugeht, als in dem arabischen Pendant.

    Wichtiger aber ist: Wurde Fastix eingebuchtet, weil er den deutschen Staat beleidigt hat? Weil er das Christentum verhöhnte? Weil er sich über Angie Merkels Frisur mokierte? Weil er den Umsturz des BRD-Regimes plante? Weil er grundsätzlich aufhören soll, seine höchsteigene Meinung kundzutun?

    Mitnichten! Natürlich nicht. Es handelt sich ganz offensichtlich um einen Privatkrieg zwischen ihm und einer anderen Privatperson. Um gerichtliche Verfügungen, die nicht eingehalten wurden, um Gegendarstellungen, die nicht abgedruckt wurden. Für die vorgenannten Vergehen sieht die deutsche Rechtsprechung Strafen und Ordnungshaft vor.

    Natürlich kann man die deutsche Justiz kritisieren. Man kann sogar in Frage stellen, ob Verhängung der Haft angemessen war, ob etwas anderes dahinter steckt.

    Vielleicht wäre es dann aber nützlich, die Begründungen der Justiz vorliegen zu haben. Dann kann man sie gleich viel besser kritisieren (oder gegebenenfalls einsehen, dass alles seine Ordnung hatte).

    Man kann allerdings auch, wie Sie das tun, vorab schon mal von Zensur usw. sprechen und das ganze mit der Situation des ägyptischen Bloggers vergleichen, der zweifellos nur deshalb im Knast sitzt, für die kommenden 4 Jahre, weil er von seinem elementaren Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

    Dass sie nicht das Erste tun (auf Fakten waren und dann urteilen), sondern das Zweite (einfach drauflos bewerten), lieber Herr “Mein Parteibuch”, das erstaunt mich nicht im Geringsten - bei dem, was Sie sonst so von sich geben.

    Links zum Thema:

    http://www.gull...ach-2007-02-21/

    http://www.oden...geschichten.de/

  6. Hartmut Pilch sprach

    Sind die Friesen besonders justizgläubig?

    Vermtutlich hatte auch alles bei dem ägyptischen Blogger seine Ordnung. Die Zensur funktioniert dort vermutlich streng rechtsstaatlich. Man kann mit rechtsstaatlichen Mitteln sehr gut Meinungsäußerungen riskant und kostspielig machen.

    Wahrscheinlich ist der ägyptische Blogger in die Mühlen eines an sich ziemlich vernünftigen Systems von Paragrafen geraten.

    Die Entscheidung, ob man an die innere Vernunft der Justiz glauben und sich an ihr orientieren will, bleibt jedem selbst überlassen.

  7. Franz-Josef Hanke sprach

    Hallo,
    meines Erachtens ist die Meinungsfreiheit in einem wahrhaft demokratischen Staat ein so hochwertiges und unverzichtbares Gut, dass jede Einschränkung sehr genau begründet sein muss.
    Die beiden - wahrscheinlich nicht in allen Details vergleichbaren -Fälle habe ich nur am Rande verfolgt. dennoch betrachte ich die Entwicklung der bundesdeutschen Justiz auch in diesem Punkt mit Sorge.
    So möchte beispielsweise die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Sicherungsverwahrung für Jugendliche einführen. Das ist eine Bankrott-Erklärung!
    Liebe Grüße
    fjh

  8. Mein Parteibuch sprach

    @Kundschafter der Friesen
    Wo Du Dir die Mühe gemacht hast, einen so ausfürhrlichen Kommentar zu schreiben, sollst Du auch eine ausführliche Antwort bekommen. Der Fall der Zensur des deutschen Bloggers Fastix läßt sich trotz deiner Blindheit durchaus mit dem Fall des ägyptisches Bloggers Kareem Amer vergleichen.

    Als erstes können wir den Hoster vergleichen. Da hatte Kareem Amer mit Blogspot offenbar mehr Rückhalt als Fastix ihn bei 1und1 hatte, denn das Weblog karam903 ist immer noch online, während rotglut.org den ganzen letzten Monat gesperrt war. Die Zensur in Deutschland ist hier offenbar erfolgreicher.

    Dann können wir die Dauer der Inhaftierung vergleichen. Kareem Amer hatte, wie hier zu lesen ist, für seine Äußerungen im Oktober 2005 zwölf Tage abzusitzen. Jörg Reinholz wurde im Januar 2007 hingegen für 29 Tage eingesperrt. Kareem Amer sitzt ferner seit dreieinhalb Monaten erneut ein und wurde im Februar 2007 für seine Äußerungen weiterhin zu vier Jahren Haft verurteilt. Jörg Reinholz wurden zwischenzeitlich im Gullibord von ganz bestimmten Personen zehn Jahre Haft in Aussicht gestellt. Der Vergleich läßt zwei Schlussfolgerungen zu: möglich ist, dass die Strafen in Ägypten härter sind, und möglich ist auch, dass Kareem Amer den Zensoren bloß eher ins Netz gegangen ist ud Jörg Reinholz demnächst eine ähnliche Strafe zu erwarten hat.

    Dass ein Gefängnisaufenthalt in Deutschland generell angenehmer als in Ägypten ist, erscheint wie eine bequeme Pauschalisierung. Eigentlich sollte man doch meinen, dass es jeweils auf die konkreten Haftumstände ankommt. Wird man als Gefangener von Wärtern oder Mithäftlingen misshandelt, werden Häftlingen lebenswichtige Medikamente vorenthalten oder sind Wärter korrupt genug, gegen Zahlung kleiner Geldbeträge nahezu alles zu erlauben? Da ist der Strafvollzug in Deutschland wahrlich nicht so toll.

    Nun kommt der Teil, wo Dir Blindheit vorzuwerfen ist. Du betrachtest zwar die Begründungen der Justiz jeweils ausführlich, vernachlässigst jedoch die Gründe. Jedem denkenden Menschen sollte klar sein, dass die Begründung für eine willkürliche Repressionsmaßnahme zur Zensur völlig nebensächlich ist, und entscheidend allein die Gründe sind.

    Der Grund für die Bestrafung Kareem Amer ist, dass er den Herrschern der Religionsschule Al-Azhar auf die Füße getreten ist. Der Grund für die Bestrafung von Fastix ist, dass er Personen, deren Beziehungen er in seinem Dialerdiagramm beschrieben hat, auf die Füße getreten ist. Die Gründe sind also sehr ähnlich, nur dass die mächtigen Personen, denen auf die Füße getreten wurde, jeweils andere sind.

    Zur Begründung der Bestrafung von Kareem Amer lässt sich sagen, dass solche eine Begründung deutschen Zensoren selten passiert. Die Begründung der Bestrafung von Kareem Amer ist kein Anzeichen einer besonders gut funktionierenden Zensur, denn eine gut funktionierende Zensur sorgt dafür, dass sie geräuscharm ist. So ist die plumpe Begründung zwar nur eine Nebensächlichkeit, aber sie ist dumm. Wenn solche dummen Zensurbegründungen dann auch noch öffentlich bekannt werden, dann haben die Machthaber in Ländern, die westlichen Regierungen suspekt sind, im nachhinein mit Kampagnen von westlichen Menschenrechtsaktivisten zu kämpfen.

    Ähnlich dumme Begründungen gibt es in Deutschland zwar seltener, aber es gibt sie auch. Allerdings unterliegen besonders dumme Begründungen für eine Zensur in deutschen Geheimprozessen selbst auch wiederum einer besonders strengen Zensur, so dass sie einem breiten Publikum nicht bekannt sind. Eine ausgiebige Recherche in der Richterdatenbank fördert jedoch erstaunliches Begründungen für Repressionsmaßnahmen in Deutschland zutage.

    In der Regel funktioniert die Zensur in Deutschand jedoch effektiver und geräuschärmer. So werden Querulanten erst gemobbt, dann möglichst zu eigenem Fehlverhalten provoziert, im weiteren Verlauf finanziell runiert, dadurch meistens ihrer sozialen Bindungen beraubt und wenn möglich für verrückt erklärt. In den seltenen Fällen, wo ein Querulant in Deutschland das alles übersteht, muss er danach mit staatlichen Intrigen wie willkürlichen Anschuldigungen unter Zuhilfenahme von untergeschobenen Beweise und falschen Zeugenaussagen durch den Mächtigen in jeder Beziehung willfährige Staatsdiener rechnen. Für die ganz renitenten Fälle von Personen, die partout nicht ihren Mund halten können oder wollen, gibt es in Deutschland dann noch die finale Lösung, wie sie hier, hier und hier zu bestaunen ist.

    Das soll nicht heißen, dass Kareem Amer nicht unsere Solidarität verdient. Im Gegenteil, Kareem Amer hat sich offenbar sehr couragiert gegen den Missbrauch religiöser Machtstellungen ausgesprochen und verdient deshalb unsere Solidarität. Dabei sollten wir jedoch nicht die deutschen Opfer der Zensur übersehen. Genauso verdient auch Fastix unsere Solidarität. Die Zensur hier in Deutschland macht sehr viele Menschen kaputt, von denen bisher kaum jemand Notiz nimmt.

  9. Kundschafter der Friesen sprach

    Sehr geehrter Herr Pilch!

    “Sind die Friesen besonders justizgläubig?”, fragen Sie.

    Bitte sehen Sie sich meinen Beitrag nochmals an, besonders jene Passage: “Natürlich kann man die deutsche Justiz kritisieren. Man kann sogar in Frage stellen, ob Verhängung der Haft angemessen war, ob etwas anderes dahinter steckt.”

    Ansonsten: Selbstverständlich sollte man, nicht nur wir Friesen, an die Justiz glauben. Die hohe Zahl an Privatklagen in Deutschland zeigt, dass die Bürger ihr Vertrauen durchaus in die deutsche Justiz setzten; wäre dem nicht so, würden sie gar nicht erst versuchen, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen. Auch der Blogger Fastix gehört zu diesen Menschen, denn er selbst hat Klage erhoben bzw. diverse Verfügungen vor Gericht beantragt.

    Das Problem bei Zivilklagen ist folgendes: Zwei Parteien stehen einander gegenüber, häufig fühlen sich beide (absolut) im Recht. Das Gericht entscheidet dann, gibt dem einen oder dem anderen Antrag statt, oder es entscheidet irgendwo in der Mitte. So kommt es, dass viele Klagende/Beklagte sich ungerecht behandelt sehen und an der Justiz zweifeln. Das liegt einfach in der Natur der Sache. Und selbstverständlich sind auch Richter nur Menschen, treffen Fehlurteile oder - auch das soll es geben - beugen sogar das Recht.

    Fehlurteile lassen sich nie vollständig ausschließen, in keinem System der Welt, und sei es noch so demokratisch. Dass das alles folgerichtig auch in Deutschland passiert, lässt aber nicht den Rückschluss zu, dass es hierzulande zugeht wie in China oder Ägypten.

    “Vermtutlich hatte auch alles bei dem ägyptischen Blogger seine Ordnung”, schreiben Sie weiter.

    Dazu müsste man die gesetzliche Situation in Ägypten im Einzelnen kennen. Man darf aber gewiss davon ausgehen, dass dieses Land nicht demokratisch ist, dass es sich auch nicht um einen Rechtsstaat wie etwa die Bundesrepublik Deutschland handelt. Somit spielt es gar keine Rolle, ob sich die ägyptische Justiz an die eigenen Regeln hält oder nicht. Sie kann ohnehin machen was sie will, oder muss tun, was die Obrigkeit oder andere mächtige Interessengruppen von ihr verlangen.

    Sofern hat der ägyptische Blogger gar keine Chance, gegen das himmelschreiende Unrecht, welches ihm angetan wird, vorzugehen. Sie, Herr Pilcher, müssen doch wohl zugestehen, dass es zwischen einer solchen Situation und jener, in der sich Blogger Fastix befindet, ganz erhebliche Unterschiede bestehen.

    Sie sagen: “Wahrscheinlich ist der ägyptische Blogger in die Mühlen eines an sich ziemlich vernünftigen Systems von Paragrafen geraten.”

    Paragrafen, die vor allem das ägyptische Regime vor aufmüpfigen Bürgern schützen sollen, das darf man wohl ohne zu übertreiben behaupten.
    Blogger Fastix hingegen hat es mit Paragrafen des BGBs und des Strafgesetzbuches zu tun, die das Zusammenleben der Menschen untereinander in der Bundesrepublik regeln sollen.
    In seinem Fall davon auszugehen, dass die Richter staatliche Instruktionen befolgen, um das “Ansehen Deutschlands” zu erhalten, “das Christentum vor Hass zu schützen” und die “Beleidigung des Bundespräsidenten” zu verhindern, wäre falsch und lässt sich auch nie und nimmer beweisen.

    Ihre Frage “Sind die Friesen besonders justizgläubig?” impliziert zudem möglicherweise, dass im Fall Fastix nicht nur die zivilrechtliche Auseinandersetzung inkl. ihrer strafrechtlichen Folgen (aufgrund der Verstöße gegen verschiedene richterliche Beschlüsse) eine Rolle spielen, sondern irgendwelche düsteren, die Demokratie und Meinungsfreiheit bedrohenden Faktoren.

    Wer eine solche Verschwörung sieht, nichts anderes wäre Derartiges, möge das Thema recherchieren, seine Thesen belegen und begründen. Alles andere wäre das Streuen von Gerüchten, das Verbreiten unbewiesener Theorien. Und wer diese dunklen Hintergedanken nicht hat, so die Unterstellung, der ist justizgläubig.

    Ich interpretiere Ihren Beitrag so: Wer nicht das Schlimmste vermutet, nicht immer gleich Demokratie und Meinungsfreiheit gefährdet sieht, der ist Ihrer Meinung nach naiv. Man könnte das aber mit Fug und Recht auch genau andersherum sehen.

    MoinMoin
    Kundschafter der Friesen

  10. StefanHH sprach

    Es wird in Berlin im April eine Veranstaltung mit dem Kollegen Udo Vetter geben: http://www.lawb...-das-bloggen-2/

    Da sollte “Mein Parteibuch” dringend teilnehmen.

    Und zum Thema Zensur: Wer anderen Leuten auf die Füße tritt, braucht eben in Deutschland ein gewisses Standvermögen. Denn hier muss sich niemand zu Unrecht auf die Füße treten lassen. Und über die Frage, ob nun zu Unrecht oder zu Recht auf die Füße getreten wurde, entscheiden die Gerichte und nicht ein selbstherrliche Blogger.

    Z.B. bin ich der Meinung, dass Marcel ein antiisraelischer Verschwörungstheoretiker ist. Dagegen kann Marcel sich wehren, in dem er diesen Beitrag selbst zensiert oder mir eine Abmahnung schickt. Da ich auf meiner Meinung bestehen werde, könnte es dazu kommen, dass wir das gerichtlich klären lassen müssen. Wo liegt da im Normalfall (Fehlurteile und Missbrauch sind leider nicht immer ausgeschlossen) das Problem?

  11. Kundschafter der Friesen sprach

    Sehr geehrter Herr Hanke!

    Sie schreiben: “…meines Erachtens ist die Meinungsfreiheit in einem wahrhaft demokratischen Staat ein so hochwertiges und unverzichtbares Gut, dass jede Einschränkung sehr genau begründet sein muss.”

    Da bin ich anderer Meinung: Die Meinungsfreiheit ist nicht nur in demokratischen Staaten ein hohes Gut - sie ist ein elementares Menschenrecht, so elementar, dass Gesetze, die dieses Recht einschränken, selbst Unrecht sind.

    “Die beiden - wahrscheinlich nicht in allen Details vergleichbaren -Fälle habe ich nur am Rande verfolgt.”

    Hier geht es meines Erachtens nicht um Details sondern um ganz grobe Dinge. Der eine Blogger wurde von einem Staatanwalt seines Landes vor Gericht gebracht und wegen angeblicher illegaler Äußerungen verurteilt, die zweifellos die Öffentlichkeit, die Gesellschaft schlechthin, und den Islam betreffen. In Deutschland kann man sich weitgehend und nach Lust und Laune über die Unfähigkeit der Regierung, das unvorteilhafte Aussehen der Kanzlerin, die Unsinnigkeit des Christentums äußern, wenn man denn solcher Meinung ist.

    Bei dem deutschen Blogger Fastix geht es, nach allem was bisher bekannt wurde, um eine private Auseinandersetzung mit einem Geschäftsmann, dessen Geschäftspraktiken er kritisiert.

    In Deutschland gibt es neben der Meinungsfreiheit auch, glücklicherweise, Persönlichkeitsrechte. Und jeder, der diese seine Rechte verletzt sieht, kann sich an ein ordentliches deutsches Gericht wenden. Wie man sich vorstellen kann, gibt es bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Meinungsfreiheit häufig Reibereien. Mein Nachbar kann meinen, ich sei ein Idiot, er darf selbiges aber nicht öffentlich verkünden (jedenfalls solange nicht, bis ich erfolgreich die Unterlassung verfügt habe). Das ist die Grenze seiner Meinungsfreiheit.

    Die Gerichte in Deutschland sind pausenlos mit solchen Fragen (Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte) beschäftigt. Sie haben sich seit geraumer Zeit auch mit Anträgen des Bloggers Fastix zu beschäftigen, bzw. mit Anträgen, die gegen ihn gerichtet sind.

    Was im Einzelnen beschlossen wurde ist mir, wie den meisten von uns, nicht bekannt. Sicher scheint nur, dass der Blogger Fastix sich nicht an die Beschlüsse gehalten hat. Da die deutschen Gerichte aber nicht nur Urteile erlassen, sondern selbige auch durchzusetzen haben, verfügen sie über diverse Zwangsmaßnahmen: Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft.

    Das wird seit Jahrzehnten, eigentlich seit Bestehen der Bundesrepublik, so gehandhabt. Wieso deshalb, jetzt im Jahre 2007, plötzlich Demokratie und Meinungsfreiheit bedroht sind und die Justiz mit Sorge betrachtet werden muss, das erschließt sich zumindest mir nicht. Auch der Vergleich mit Ägypten, wo es rechtlich augenscheinlich drunter und drüber geht (z.B. werden koptische Familien, deren Töchter von Moslems entführt und zwangsislamisiert werden, vor Gericht nicht gehört) scheint mir an den Haaren herbeigezogen zu sein.

    “So möchte beispielsweise die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Sicherungsverwahrung für Jugendliche einführen. Das ist eine Bankrott-Erklärung!”

    Auch das hat nicht mit dem Privatkrieg zweier Blogger im deutschen Internet zu tun. Dennoch:
    Hier hat Frau Zypries ausnahmsweise Recht. Meiner Meinung nach gehört das Jugendstrafrecht nahezu komplett abgeschafft.
    Ein 20-jähriger Straftäter, der aus Habgier, Hass oder sonstigen niederen Motiven vier Leute erschossen hat, kann nicht länger als für zehn Jahre ins Gefängnis, und wenn man ihm keine psychische Erkrankung nachweisen kann, muss man ihn danach freilassen. Häufig ist es so, dass auch Schwerstkriminelle nach 7 Jahren wieder auf freiem Fuß sind.

    Wenn man der Ansicht ist, dass sowieso die Gesellschaft, der Staat an allem Schuld ist, mag das ja in Ordnung sein. Für die Opfer ist das oft ein Hohn, und für die friedfertige restliche Gesellschaft eine nicht hinnehmbare Bedrohung: die Rückfälligkeitsquote bei Gewalttätern ist erschreckend hoch, trotz kostenintensiver Therapien und Resozialisierungsprogramme.
    Zypries Vorschlag ist ein richtiger Schritt in der Hinsicht, dass den Menschen wieder Verantwortung für ihre Taten zugestanden und auch zugemutet wird - eine Hinwendung zur Realität.

    Mit freundlichen Grüßen
    KdF

    dennoch betrachte ich die Entwicklung der bundesdeutschen Justiz auch in diesem Punkt mit Sorge.
    So möchte beispielsweise die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Sicherungsverwahrung für Jugendliche einführen. Das ist eine Bankrott-Erklärung!
    Liebe Grüße
    fjh

  12. Mein Parteibuch sprach

    @Stefan Meyer-Pleus
    Vorab: der Name Marcel Bartels steht als Nr. 43 in der Teilnehmerliste der re:publica.

    Wenn Du schreibst, dass, wer anderen Leuten auf die Füße tritt, in Deutschland ein gewisses Standvermögen braucht, dann meinst Du mit dem gewissen Standvermögen vermutlich einfach nur viel Geld. Ist das gerecht, dass nur, wer viel Geld hat, sich kritisch zu anderen Leuten äußern darf?

    Wenn Du schreibst, dass sich hier niemand zu Unrecht auf die Füße treten lassen muss, dann ist das schlicht falsch. Auch wem zurecht auf die Füße getreten wurde, kann sich dagegen sehr effektiv wehren, wenn er genug Geld hat. Über die Frage, ob nun zu Unrecht oder zu Recht auf die Füße getreten wurde, entscheiden selbstherrliche Gerichte. Wenn ein dummer oder korrupter Richter entscheidet, dass die Erde eine Scheibe ist, und alles andere eine gemeine Verleumdung derjenigen, die mit der Wissenschaft von der Erde als Scheibe viel Geld verdienen, dann ist es nicht mehr möglich, die Behauptung aufzustellen, die Erde sei eine Kugel.

    Wer genug Geld hat, oder bessere Beziehungen zu den Richtern, kann mit einer hinreichend großen Menge an Geld dafür sorgen, dass derjenige, der weniger Geld hat, am Ende finanziell ruiniert ist und sogar ins Gefängnis muss, wenn er es wagt, auf sein Grundrecht der freien Meinungsäußerung zu bestehen.

    Dass Problem in der gerichtlichen Klärung von Äußerungen liegt darin, dass Fehlurteile und Missbrauch der Normalfall sind. Je intensiver man sich mit dem deutschen Äußerungsrecht beschäftigt, desto deutlicher wird es, dass die Komplexität des Äußerungsrechts in Deutschland nichts weiter als ein juristischer Irrgarten zur Verschleierung der Willkür korrupter und politisch abhängig agierender Richter ist.

  13. StefanHH sprach

    Marcel,

    sehr erfreulich, dass du an dieser Veranstaltung teilnimmst. Dein Lernbedarf ist ja groß genug.

    “Wenn ein dummer oder korrupter Richter entscheidet, dass die Erde eine Scheibe ist, und alles andere eine gemeine Verleumdung derjenigen, die mit der Wissenschaft von der Erde als Scheibe viel Geld verdienen, dann ist es nicht mehr möglich, die Behauptung aufzustellen, die Erde sei eine Kugel.”

    Das ist schlichtweg falsch. Die Frage nach der äußeren Form der Erde ist außerstande, jemanden zu beleidigen. Deswegen kann dort jeder meinen, was er will.

    “Je intensiver man sich mit dem deutschen Äußerungsrecht beschäftigt, desto deutlicher wird es, dass die Komplexität des Äußerungsrechts in Deutschland nichts weiter als ein juristischer Irrgarten zur Verschleierung der Willkür korrupter und politisch abhängig agierender Richter ist.”

    Bei allem Respekt vor deinen unerfreulichen Erfahrungen: Die Landgerichte in Hamburg und Berlin sind nicht das Maß der Dinge. Es sind nur die unteren Instanzen und wenn man gemein wäre, könnte man sagen, dass es nicht verwunderlich ist, dass die Richter dort hängen bleiben und es nicht zu Richtern am OLG, BGH schaffen.

    Und wer sich gegen ungerechte Behandlung / Abmahnungen wehren will, wird in diesem Land finanziell nicht runiniert. Denn wer sich einen Prozeß nach seinen Einkommensverhältnissen nicht leisten kann, hat bei begründeter Rechtsverteidigung Anspruch auf Prozeßkostenhilfe.

  14. Mein Parteibuch sprach

    @Stefan
    Du irrst leider in allen Punkten.

    Ob die Frage nach der äußeren Form der Erde imstande ist, jemanden zu beleidigen oder in seinem Persönlichkeitsrecht zu verletzen, entscheidest nicht Du, sondern das entscheiden Richter, die sich - wie schon oben ausgeführt - bei äußerungsrechtlichen Prozessen eben regelmäßig nicht an Leitlinien von Recht und Gerechtigkeit halten. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten reicht es, einen Gerichtsort hinter sich zu haben, um die Aussage zu verbieten, dass die Erde eine Kugel ist. Bei heftiger Gegenwehr von jemandem, der die 3000 Euro Pflichtanwaltsgebühren für einen Antrag beim BGH hinlegen kann, kann es dann allerdings auch noch nötig sein, die zuständigen beim BGH zu schmieren, um die missliebige Aussage letztinstanzlich verbieten zu lassen. Deine Meinung zur Form der Erde darfst Du nur deshalb frei äußern, weil niemand ein Interesse daran hat, dort eine Meinung zu verbieten. Das sieht bei leicht abgewandelten Fragen allerdings schon ganz anders aus.

    Damit, dass Du sagst, die Landgerichte in Berlin und Hamburg seien nicht das Maß der Dinge, beweißt Du erneut Deine Inkompetenz. Zum einen sehen diese Landgerichte sich aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes als für alles zuständig an.

    Zum anderen agieren das rote und das schwarze Landgericht nicht unabhängig von den Berufungsgerichten. Die Machthaber in den Parteien sind bestrebt, einen kompletten Rechtszug für ein Rechtsgebiet an einem Ort - Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - vollständig mit Parteisoldaten zu besetzen. Möglich wird den Machthabern dies durch die politische Auswahl der Kandidaten, die eingestellt und befördert werden. Merke: Regelmäßig werden in Deutschland nicht besonders fähige Richter an OLG und BGH befördert, sondern besonders unfähige, die zur Kompensation ihrer Unfähigkeit besonders treu ergebene Parteisoldaten sind.

    So kommt es, dass die für die Landgerichte zuständigen Berufungsgerichte zufällig genau die gleiche Meinung vertreten wie die erstinstanzlichen Gerichte. Entscheidet der Parteifürst, die Erde ist eine Scheibe, dann werden sämtliche Parteisoldaten an den Gerichten seines Rechtszuges dieser Rechtsauffassung folgen.

    Zur PKH: Prozesskostenhilfe gibt es nur für Personen, die bereits ruiniert wurden und über Prozesskostenhilfe entscheiden in Deutschland wiederum Richter, die dafür sorgen, dass Prozesskostenhilfe nur dann gewährt wird, wenn daraus keine Schwierigkeiten für das Gericht erwachsen, also beispielsweise politisch abhängig agierende Richter nicht in Erklärungsnotstände gebracht werden.

  15. StefanHH sprach

    Marcel, deine Beiträge zur Justizwirklichkeit und geltendem Recht in Deutschland sind immer wieder erheiternd. Besonders an trüben Wintertagen wie heute. Das Problem ist, dass ich dich ja nicht so dumm weiter leben lassen will, du mir ja aber sowieso nichts glauben wirst.

    Mein Vorschlag: Druck deinen Beitrag 14 aus und zeige ihn einem Rechtsanwalt deines Vertrauens. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hast du ja eine Anwaltskanzlei in Berlin, die dich regelmäßig bei deinen Rechtsstreitigkeiten vertritt. Wetten, Marcel, dass der Rechtsanwalt deines Vertrauens dir nicht um den Hals fällt und sagt: “Ja, genauso wie in deinem Beitrag ist das in Deutschland.”

  16. Mein Parteibuch sprach

    @Stefan
    Öffentlich würde dem Beitrag aus Angst vor Mobbing und Schikane sicher kein Rechtsanwalt beipflichten. Schließlich will keiner das Schicksal von Rechtsanwalt Walter Orlean teilen.

    Hinter vorgehaltener Hand teilen jedoch einige Rechtsanwälte genau wie Hochschullehrer für das Äußerungsrecht in Deutschland diese Ansichten.

    Aufschlussreich wäre es sicher, jemanden wie Rechtsanwalt Hans-Jürgen Lutz, der bei seinem segensreichen Wirken stets über beste Kontakte zur Politik verfügt hat, mal eingehnd öffentlich zur Funktionsweise der deutschen Justiz im Detail zu befragen. Leider haben die Machthaber in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zufällig überhaupt kein Interesse daran, dass dieser Mann auspackt. Und so wissen sie das wirkungsvoll zu verhindern, notfalls gibt es dann später eben wieder so eine Schlagzeile wie bei Dieter Diekmann.

    Natürlich ist auch der Kenntnisstand von Rechtsanwälten in Deutschland sehr unterschiedlich. Manche Rechtsanwälte haben tatsächlich keine Ahnung, wie die Entscheidungsfindung bei Richtern abläuft und wundern sich dann über die Entscheidungen der Richter. Kaschiert wird die naive Ahnungslosigkeit dann häufig mit sinnfreien Sprichwörtern wie “Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.”

  17. Kundschafter der Friesen sprach

    Sehr geehrter Herr “Mein Parteibuch”,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wie ich bereits in einem anderen Beitrag dargelegt habe, und wie Ihnen sicherlich ohnehin bekannt ist, gibt es vor deutschen Gerichten ständig Querelen bezüglich der Reibungspunkte Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte. Leider kann ich Ihrer Stellungnahme nicht entnehmen, warum es sich bei Fastix’ Angelegenheit nicht um einen konventionellen Rechtsstreit sondern um einen exemplarischen Fall - welcher die Meinungsfreiheit im ganz Besonderen tangiert und überdies mit der keinesfalls unabhängigen Justiz in Ägypten in Verbindung gebracht werden kann - handeln soll.

    “Der Fall der Zensur des deutschen Bloggers Fastix läßt sich trotz deiner Blindheit durchaus mit dem Fall des ägyptisches Bloggers Kareem Amer vergleichen”, schreiben Sie.

    Ich habe eingeräumt, dass man alles miteinander vergleichen kann. Von mir aus Tomaten mit Planeten oder Gewürze mit ausgedehnten Spaziergängen. Von Belang ist nur, zu welchem Fazit man kommt. Danke der Nachfrage bezüglich meiner Sehkraft, die ist trotz fortgeschrittenen Alters noch immer vorzüglich. Sie sprechen hier des Öfteren von Zensur. Eine solche findet ja laut Grundgesetz nicht statt, dennoch gibt es eine Zensurbehörde, nämlich die “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien” (vormals “…Schriften”). Aber wir sind uns gewiss darin einig, dass diese mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun hat.

    Daher die Frage von einem Blinden an einen Seher: Von was oder wem sprechen Sie, wenn Sie die Zensur als solche meinen? Wer gibt Ihrer Meinung nach die Zensierung unliebsamer Äußerungen in Auftrag? Handelt es sich um bestimmte Personen oder um ein nebuloses Geflecht aus solchen, dem schwer auf die Schliche zu kommen ist? Nach welchen Richtlinien wird diese Zensur ausgeübt, und wo sind diese Regeln niedergeschrieben? Wer hat die Regeln festgelegt? Soweit ich sie verstehe, findet die Zensur statt, explizit, um den Blogger Fastix mundtot zu machen.
    Woher wussten die ominösen, von Ihnen noch zu benennenden Zensoren, vor welchen Gerichten die Angelegenheit Fastix verhandelt wird? Wie haben sie konkret Einfluss auf die Beschlüsse und nachfolgenden Ordnungsverfügungen genommen? Wieso haben die Zensoren überhaupt ein solch großes Interesse daran, dass Fastix’ Gegner nicht mit jenen Äußerungen bedacht wird, die Fastix zuvor im Internet von sich gegeben hat? Warum sind die Zensoren nicht auf Fastix Seite und unterbinden stattdessen die Meinung seines Gegners? Andererseits ist Fastix’ Gegner, so ist es auf rotglut.org nachzulesen, mit einigen seiner Anträge auch nicht durchgekommen. Ist das ebenfalls Zensur? Oder ist es nur Zensur, wenn Fastix mit seinen Anliegen nicht durchkommt?

    In welcher Form sind die deutschen Richter, Staatsanwälte, Justizangestellten in die allgemeinen Zensurbemühungen eingebunden? Gibt es Direktiven aus der Regierung, den Parteien, anderen mächtigen Interessengruppen? Wie werden diese Direktiven weitergeleitet? Per Einschreiben, Email, Fax? Oder handelt es sich um etwas Metaphysisches. um ein stilles Übereinkommen, in das jeder involviert ist, der beispielsweise das Zweite Staatsexamen bestanden hat und verbeamtet wurde?

    “Als erstes können wir den Hoster vergleichen. Da hatte Kareem Amer mit Blogspot offenbar mehr Rückhalt als Fastix ihn bei 1und1 hatte, denn das Weblog karam903 ist immer noch online, während rotglut.org den ganzen letzten Monat gesperrt war. Die Zensur in Deutschland ist hier offenbar erfolgreicher.”

    Selbstverständlich können wir auch hier wieder vergleichen. Besser gesagt, wir können wild spekulieren. Zumal vermutlich Sie, Herr Mein Parteibuch, ebenso wenig über die juristischen oder nicht-juristischen Hintergründe des temporären Verschwindens von rotglut.org wissen wie ich. Aber da man offensichtlich trotz Unkenntnis der genauen Sachlage zu allem eine Meinung haben soll, eine solche auch von mir: Vielleicht konnten Fastix’ Gegner rotglut.org schließen, weil es zwischen Deutschland und jenem Land, auf dem die Seite gehostet wurde, ein Rechtshilfeabkommen gibt. Das heißt, Gerichtsbeschlüsse konnten über Landesgrenzen hinweg durchgesetzt werden. Die ägyptische Justiz/Regierung würde Kareem Amers Seite gern dauerhaft schließen, kann das aber mangels Rechtshilfeabkommen nicht, und dem Hoster ist es egal, was die Ägypter von ihm wollen.

    “Jörg Reinholz wurden zwischenzeitlich im Gullibord von ganz bestimmten Personen zehn Jahre Haft in Aussicht gestellt. Der Vergleich lässt zwei Schlussfolgerungen zu: möglich ist, dass die Strafen in Ägypten härter sind, und möglich ist auch, dass Kareem Amer den Zensoren bloß eher ins Netz gegangen ist ud Jörg Reinholz demnächst eine ähnliche Strafe zu erwarten hat.”

    Ich bin zwar kein Jurist, aber bitte glauben Sie mir: Fastix wird niemals zehn Jahre ins Gefängnis kommen, weil er Sachen verbreitet, die er nicht verbreiten darf, oder weil er Gegendarstellungen nicht ins Netz stellt. Über ein mögliches Strafmaß wird, so weit ich weiß, auch nicht im Gulliboard, sondern in einem deutschen Gericht entschieden, das sich nach deutschen Gesetzen zu richten hat.

    “Dass ein Gefängnisaufenthalt in Deutschland generell angenehmer als in Ägypten ist, erscheint wie eine bequeme Pauschalisierung. Eigentlich sollte man doch meinen, dass es jeweils auf die konkreten Haftumstände ankommt. Wird man als Gefangener von Wärtern oder Mithäftlingen misshandelt, werden Häftlingen lebenswichtige Medikamente vorenthalten oder sind Wärter korrupt genug, gegen Zahlung kleiner Geldbeträge nahezu alles zu erlauben? Da ist der Strafvollzug in Deutschland wahrlich nicht so toll.”

    Jeder Deutsche, der eine Strafe im Orient abzusitzen hat, wird den Versuch unternehmen, den Strafvollzug nach Deutschland zu verlegen.

    “Du betrachtest zwar die Begründungen der Justiz jeweils ausführlich, vernachlässigst jedoch die Gründe. Jedem denkenden Menschen sollte klar sein, dass die Begründung für eine willkürliche Repressionsmaßnahme zur Zensur völlig nebensächlich ist, und entscheidend allein die Gründe sind.”

    Die Begründung der Justiz (für die Inhaftierung) kann ich nicht betrachten, da ich sie nicht kenne - allenfalls vom Hörensagen über Gulli usw. Den zweiten Satz verstehe ich ehrlich gesagt nicht, mir fällt aber jedoch auf, dass die “Repressionsmaßnahme Zensur” von Ihnen zwingend vorausgesetzt wird, und die Persönlichkeitsrechte eines Dritten (desjenigen, der die Verfügungen erwirkt hat) grundsätzlich negiert werden.

    “Der Grund für die Bestrafung Kareem Amer ist, dass er den Herrschern der Religionsschule Al-Azhar auf die Füße getreten ist. Der Grund für die Bestrafung von Fastix ist, dass er Personen, deren Beziehungen er in seinem Dialerdiagramm beschrieben hat, auf die Füße getreten ist. Die Gründe sind also sehr ähnlich, nur dass die mächtigen Personen, denen auf die Füße getreten wurde, jeweils andere sind.”

    Herrn Amer wurde im Wesentlichen die Störung der öffentlichen Ruhe vorgeworfen, dem Blogger Fastix die Nichteinhaltung richterlicher Beschlüsse in einer zivilrechtlichen Angelegenheit. Fastix kann sich, so er will, öffentlich und negativ über die Kanzlerin, die katholische und evangelische Kirche, über das Verhältniswahlrecht, über was er will, äußern. Soweit ich weiß, darf er bestimmte, genau definierte Vorwürfe nicht wiederholen, jedenfalls bis ein endgültiges Urteil vorliegt.
    Dem einen wird also grundsätzlich das Recht auf allgemeine freie Meinungsäußerung beschnitten, der andere hat etwas Bestimmtes zu unterlassen. Dazwischen liegen Welten, lieber Herr Mein Parteibuch! Wenn ich nicht mehr sagen darf, mein Nachbar ist ein Trickbetrüger, ist das nicht dasselbe, als wenn ich nicht mehr sagen darf, die SPD sei eine Ansammlung politisch inkompetenter Personen. Das eine verletzt, soweit gerichtlich festgestellt, Persönlichkeitsrechte einer bestimmten Person, das andere ist in der Tat eine ganz persönliche freie Meinungsäußerung.

    “Zur Begründung der Bestrafung von Kareem Amer lässt sich sagen, dass solche eine Begründung deutschen Zensoren selten passiert.”

    Hier haben wir sie wieder: Ihre nebulösen Zensoren! Das hier ein deutsches Gericht ganz unabhängig zu einem (wenn auch in Ihren Augen unrichtigen) Urteil gekommen ist und dieses durchgesetzt hat, darauf kommen Sie wohl gar nicht? Stellen Sie sich vor, jemand veröffentlich über Sie die hässlichsten Dinge: Sie hätten strafrechtliche relevante Untaten begangen. Haben Sie nicht das Recht, gerichtlich die Unterlassung einzufordern? Und wenn der Betreffende sich dann noch immer nicht daran hält, erwarten Sie dann nicht, dass das Gericht Ordnungsmaßnahmen verhängt? Wäre das alles Zensur? Ein deutsches Gericht muss einem solchen Begehren in aller Regel sogar stattgeben.

    “Die Begründung der Bestrafung von Kareem Amer ist kein Anzeichen einer besonders gut funktionierenden Zensur, denn eine gut funktionierende Zensur sorgt dafür, dass sie geräuscharm ist.”

    Pardon, aber das ist doch Mumpitz. In der DDR, wo es ja nun wirklich Zensur noch und nöcher gab, ging das Regime auch nicht zimperlich vor. Kritiker wurden eingesperrt, ausgewiesen oder praktischerweise devisenbringend an den Westen verkauft. In China wurden und werden Kritiker gar nicht so geräuscharm erschossen, und auch in der UdSSR war es nicht viel anders. Die grölenden Nazis des III. Reiches, die ganze Redaktionsstuben dem Erdboden gleichmachten kann man auch nicht als sensible Meinungsunterdrücker bezeichnen.

    “So ist die plumpe Begründung zwar nur eine Nebensächlichkeit, aber sie ist dumm. Wenn solche dummen Zensurbegründungen dann auch noch öffentlich bekannt werden, dann haben die Machthaber in Ländern, die westlichen Regierungen suspekt sind, im nachhinein mit Kampagnen von westlichen Menschenrechtsaktivisten zu kämpfen.”

    Das kommt immer noch darauf an, wo solche Dinge geschehen. Wäre ein amerikanischer Blogger zu vier Jahren Haft verurteilt worden, Frau Roth würde mit weit aufgerissenen Augen in den Talkshows dagegen gestikulieren und argumentieren.

    “In der Regel funktioniert die Zensur in Deutschand jedoch effektiver und geräuschärmer.”

    Ja, das liegt vor allem daran, dass es sie gar nicht gibt.

    Gruß nach Berlin
    Kundschafter der Friesen

  18. Q sprach

    @ Marcel: “während rotglut.org den ganzen letzten Monat gesperrt war. Die Zensur in Deutschland ist hier offenbar erfolgreicher.”

    Sorry, aber das ist schlicht Stuss. rotglut.org läuft auf einem Mietserver (IP = 217.160.34.120), der u. a. auch die Domains it-schule.de und fastix.de beherbergt. Dieser Server hing. Und da J. R. bekanntlich daran gehindert war einzugreifen, blieb der Fehler bis zu seiner Entlassung bestehen. Eine Zensur ist schlicht nicht nachweisbar.

  19. Q sprach

    @17: das es in Deutschland keine Zensur geben soll, kann nur ein politisch völlig Blinder behaupten. Schon ein Blick auf http://odem.org...sfreiheit/zeigt, dass auch staatliche Institutionen solche vollziehen. Die dort beschriebenen Zustände bestehen bis heute fort.

  20. Q sprach

    Korrektur: Der Link muss natürlich lauten: http://odem.org...ationsfreiheit/

  21. Kundschafter der Friesen sprach

    Lieber Herr oder Frau Q,

    vielen Dank für Ihren heiteren Link. Besonders lustig fand ich:

    “Stand: 30. Januar 2003″

    Dass uns die rheinländischen Jecken vor vier Jahren den Zugang zu einigen Nazi-Seiten sperren wollten ist in der Tat hochbrisant und ein Zeichen schlimmster Zensur, wie er nicht mal in der Ostzone üblich war.
    Andererseits, da sich solcher Müll offenbar noch immer problemlos aufrufen lässt und vermutlich bis zum Ende aller Zeiten aufrufen lassen wird, hat es sich vermutlich lediglich um einen Karnevalsscherz der Düsseldorfer Jecken gehandelt.

    Sobald Sie, Herr oder Frau Q, die Gedankenpolizisten sprich staatlichen Zensoren dabei ertappen, wie sie Bücher aus Büchereien und Läden entfernen, Seiten aus kritischen Zeitschriften herausreißen und das Internet abschalten, geben Sie mir Bescheid.

    Weil ich bin so politisch blind, dass ich von all dem nicht mitbekomme.

  22. Mein Parteibuch sprach

    @Friese
    >gibt es vor deutschen Gerichten ständig Querelen bezüglich der Reibungspunkte
    >Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte
    Die daraus resultierende Rechtsprechung läßt sich durchaus als Zensur bezeichnen. Das Bundesverfassungsgericht nannte diese Art der Zensur explizit Nachzensur und die widerspreche, im Gegensatz zur Vorzensur, nicht dem deutschen Grundgesetz.

    >Leider kann ich Ihrer Stellungnahme nicht entnehmen, warum es sich bei Fastix’
    >Angelegenheit nicht um einen konventionellen Rechtsstreit sondern um einen
    >exemplarischen Fall handeln soll.
    Dieser Fall ist ein ganz gewöhnlicher äußerungsrechtlicher Rechtsstreit und damit exemplarisch für die deutsche Nachzensur.

    >welcher die Meinungsfreiheit im ganz Besonderen tangiert
    Durch diese ganz alltägliche Rechtsprechung zur Zensur wird es Personen, die weniger Geld im Rücken haben, unmöglich gemacht, auf gravierende Missstände öffentlich und nachhaltig hinzuweisen.

    >und überdies mit der keinesfalls unabhängigen Justiz in Ägypten in Verbindung gebracht werden kann
    Wie bereits oben erläutert, ist auch die deutsche Rechtsprechung selbstherrlich und keineswegs unabhängig.

    >Eine solche findet ja laut Grundgesetz nicht statt,
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor langer Zeit entschieden, dass mit der Zensur, die laut Grundgesetz nicht stattfindet, lediglich die Vorzensur gemeint ist. Dass im Grundgesetz geschrieben steht, eine Zensur finde nicht statt, ist leider irreführend und entspricht nicht den Tatsachen.

    >Von was oder wem sprechen Sie, wenn Sie die Zensur als solche meinen?
    Von der Nachzensur durch die äußerungsrechtliche Rechtsprechung.

    >Wer gibt Ihrer Meinung nach die Zensierung unliebsamer Äußerungen in Auftrag?
    Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Auftraggeber, die übrigens nicht immer mit den Klägern identisch sein müssen.

    >Handelt es sich um bestimmte Personen
    Es handelt sich um unterschiedliche Personen, die ganz reale Namen haben, welche jedoch aufgrund der unter der vorgeschobenen Begründung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht zulässig ist.

    >Nach welchen Richtlinien wird diese Zensur ausgeübt, und wo sind diese Regeln niedergeschrieben?
    Es gibt keine Regeln, es herrscht pure Willkür, die durch komplizierte gesetzliche Regelungen - beispielsweise zum Persönlichkeitsrecht - verschleiert wird.

    >Soweit ich sie verstehe, findet die Zensur statt, explizit, um den Blogger Fastix mundtot zu machen.
    Ja, das ist das Ziel der Zensurbestrebungen gegen fastix.

    >Woher wussten die ominösen, von Ihnen noch zu benennenden Zensoren, vor welchen
    >Gerichten die Angelegenheit Fastix verhandelt wird?
    Die Namen und Methoden der Zensoren im Fall Fastix zu benennen, verstößt gegen die unter dem Vorwand des Schutzes des Persönlichkeitsrechtes von einer selbstherrlichen Rechtsprechung entwickelten äußerungsrechtlichen Zensurbestimmungen. Aus diesem Grund kann hier darauf leider nicht näher eingegangen werden. Wie die Zensur in seinem Fall genau funktioniert, lässt sich nach Lesen der Artikel der Beiträge Webseite rotglut.org ansatzweise erahnen. Sich ein genaueres Bild von der Funktionsweise der Zensur zu machen, ist leider für die Öffentlichkeit nicht möglich, da anwaltliche Zensurbegehren unter dem Vorwand des Schutzes von Persönlichkeitsrechten selbst wiederum der Zensur unterliegen.

    Der Fall der Zensur von rotglut.org zeichnet sich insgesamt dadurch aus, dass sich selbstgefällige Richter bedenkenlos zur Zensur instrumentalisieren lassen.

    >In welcher Form sind die deutschen Richter, Staatsanwälte, Justizangestellten
    >in die allgemeinen Zensurbemühungen eingebunden?
    Sie exekutieren die Zensurbegehren.

    >Gibt es Direktiven aus der Regierung, den Parteien, anderen mächtigen Interessengruppen?
    Ja.

    >Wie werden diese Direktiven weitergeleitet?
    Üblich ist es in Deutschland, dass Direktiven im Wege des vorauseilenden Gehorsams erfüllt werden. Manchmal ist allerdings zusätzlicher Abstimmungsbedarf notwendig, der sich ab und zu dadurch erkennen läßt, dass Gerichte längere als übliche Entscheidungsfristen benötigen. Entsteht ein solcher Abstimmungsbedarf, so werden Direktiven üblicherweise übergeben durch freundschaftliches Zur-Seite-nehmen bei gemeinsamen Zusammentreffen, die zum Beispiel bei Partei- und Wohltätigkeitsveranstaltungen, in Golf- oder Hockeyclubs unauffällig möglich sind sowie durch Gespräche zwischen Mandant und Rechtsanwalt mit anschließenden Gesprächen zwischen Rechtsanwälten und Richtern.

    >Per Einschreiben, Email, Fax?
    Nein, denn Zensur ist eine diskrete Angelegenheit, bei der zum Wohl aller Beteiligten es vermieden wird, schriftlichen Beweise zu produzieren.

    >Oder handelt es sich um etwas Metaphysisches. um ein stilles Übereinkommen, in das jeder
    >involviert ist, der beispielsweise das Zweite Staatsexamen bestanden hat und verbeamtet wurde?
    Nein, es geht um ganz konkrete Seilschaften. Ein stilles Übereinkommen gibt es allenfalls in der Form, dass jedem bewusst ist, dass Juristen, die es wagen, den Mund aufzumachen, ernste Probleme bekommen, so wie es hier dokumentiert ist.

    >Zumal vermutlich Sie, Herr Mein Parteibuch, ebenso wenig über die juristischen oder nicht-juristischen
    >Hintergründe des temporären Verschwindens von rotglut.org wissen wie ich.
    Ihre Vermutung ist falsch.

    >Die ägyptische Justiz/Regierung würde Kareem Amers Seite gern dauerhaft schließen,
    >kann das aber mangels Rechtshilfeabkommen nicht, und dem Hoster ist es egal, was
    >die Ägypter von ihm wollen.
    Dem Hoster ist das sicher nicht egal. Die Mächtigen hinter ihm stehenden Personen wollen Keems Seite jedoch nicht schließen.

    >Fastix wird niemals zehn Jahre ins Gefängnis kommen, weil er Sachen verbreitet, die er nicht verbreiten darf, oder
    >weil er Gegendarstellungen nicht ins Netz stellt.
    Wenn er für seine Meinungsäußerungen zehn Jahre ins Gefängnis geht, dann wird vermutlich die Begründung geschickter gewählt sein.

    >Über ein mögliches Strafmaß wird, so weit ich weiß, auch nicht im Gulliboard,
    >sondern in einem deutschen Gericht entschieden,
    Richtig, es entscheiden selbstherrliche Richter nach eigenen willkürlichen Maßstäben.

    >das sich nach deutschen Gesetzen zu richten hat.
    Deutsche Richter sind in einem geschickt gemachten Zusammenspiel aus richterlicher Unabhängigkeit und Quasi-Beamtenstatus entgegen dem Wortlaut des Richtergesetzes faktisch nicht an das Gesetz gebunden, sondern vielmehr einem preußischen Beamten gleich den Weisungen ihrer politischen Vorgesetzten unterworfen.

    >mir fällt aber jedoch auf, dass die “Repressionsmaßnahme Zensur” von Ihnen zwingend vorausgesetzt wird, und die
    >Persönlichkeitsrechte eines Dritten (desjenigen, der die Verfügungen erwirkt hat) grundsätzlich negiert werden.
    Das liegt vermutlich daran, dass ich den Fall besser kenne.

    >Herrn Amer wurde im Wesentlichen die Störung der öffentlichen Ruhe vorgeworfen,
    Nochmal: der letztendlich in Stellung gebrachte Vorwurf ist völlig nebensächlich. Der Grund ist wichtig.

    >dem Blogger Fastix die Nichteinhaltung richterlicher Beschlüsse in einer zivilrechtlichen Angelegenheit.
    Auch hier wieder: die letztendlich in Stellung gebrachten Vorwürfe sind völlig nebensächlich. Wichtig sind die Gründe. Diese können hier im konkreten Fall Fastix aufgrund der Zensur nicht im Detail ausgeführt werden.

    >Fastix kann sich, so er will, öffentlich und negativ über die Kanzlerin, die katholische und
    >evangelische Kirche, über das Verhältniswahlrecht, über was er will, äußern.
    Großer Irrtum. Das kann er nur solange, wie er damit diesen Personen oder Institutionen so auf die Füße tritt, dass es sie schmerzt. Hätte er das notwendige Publikum, um diesen Personen und Institutionen schmerzen zu bereiten, dann kämen von dort mit ziemlicher Sicherheit auch hefige Zensurversuche. Versuche mal etwas Substanzielles über die vorgenannten Personen und Institutionen zu veröffentlichen, wo die Buchstaben “IM” drin vorkommen, dann lernst Du, wie die Zensur funktioniert.

    >Dem einen wird also grundsätzlich das Recht auf allgemeine freie Meinungsäußerung beschnitten, der
    >andere hat etwas Bestimmtes zu unterlassen.
    Nochmal: die justiziellen Begründungen sind nebensächlich. Tatsächlich brauchte auch Kareem bloß Abstand von seinen religionskritischen Äußerungen nehmen.

    >Dazwischen liegen Welten, lieber Herr Mein Parteibuch!
    Diese Welten sind nichts als Spiegelungen einer einsetig gefärbten rosa Brille.

    >Wenn ich nicht mehr sagen darf, mein Nachbar ist ein Trickbetrüger, ist das nicht dasselbe, als wenn ich nicht
    >mehr sagen darf, die SPD sei eine Ansammlung politisch inkompetenter Personen.
    Auf deinem Klo darfst Du beides behaupten.

    >Das eine verletzt, soweit gerichtlich festgestellt, Persönlichkeitsrechte einer bestimmten
    >Person, das andere ist in der Tat eine ganz persönliche freie Meinungsäußerung.
    Du irrst. In der Öffentlichkeit kann Dir in Deutschland beides von der Zensur verboten werden. Ersteres unter dem Vorwand einer Persönlichkeitsrechtsverltzung durch eine unbewiesene Behauptung, zweiteres unter dem Vorwand einer Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Organisation durch Schmähkritik.

    >Das hier ein deutsches Gericht ganz unabhängig zu einem (wenn auch in Ihren Augen
    >unrichtigen) Urteil gekommen ist und dieses durchgesetzt hat, darauf kommen Sie
    >wohl gar nicht?
    Doch, die Idee, dass die Gerichte als Zensoren in diesem Fall unabhängig, selbstherrlich und rechtsfehlerbehaftet entschieden haben, habe ich oben bereits für plausibel befunden. Im Ergebnis kommt das auf das gleiche raus: jemand, der eine legitime Ansicht vertritt, landet zur Durchsetzung der Zensur ungerechtfertigt im Gefängnis.

    >Stellen Sie sich vor, jemand veröffentlich über Sie die hässlichsten Dinge:
    Veröffentlichungen derart gibt es unendlich viele im Internet.

    >Sie hätten strafrechtliche relevante Untaten begangen.
    Von einer ganz bestimmten rechtschreibschwachen Seite hat es bereits völlig aus der Luft gegriffene Unterstellungen von Verbindungen von Mein Parteibuch zum Themenbereich Kindesmissbrauch gegeben.

    >Haben Sie nicht das Recht, gerichtlich die Unterlassung einzufordern?
    Was soll das bringen? Die Peinlichkeit falscher Unterstellungen fällt doch nur auf denjenigen zurück, der soclhe aus der Luft gegriffenen Unterstellungen verbreitet. Wirklich schmerzhaft wären solche peinlichen Unterstellungen ohnehin nur, wenn sie wahr wären. Ergo: außer zum Missbrauch eignet sich das deutsche Äußerungsrecht zu gar nichts.

    >Und wenn der Betreffende sich dann noch immer nicht daran hält, erwarten Sie dann nicht, dass
    >das Gericht Ordnungsmaßnahmen verhängt?
    Deiner Logik zufolge, ist auch die Todesstrafe angemessen, um die weiße Weste von Kriminellen äußerungsrechtlich zu verteidigen.

    >Wäre das alles Zensur?
    Ja.

    >Ein deutsches Gericht muss einem solchen Begehren in aller Regel sogar stattgeben.
    Nein, muss es nicht. Selbst wenn Gerichte dem Gesetz folgen würden, hätte eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf Meinungsfreiheit stattzufinden.

    “Die Begründung der Bestrafung von Kareem Amer ist kein Anzeichen einer besonders gut funktionierenden Zensur, denn eine gut funktionierende Zensur sorgt dafür, dass sie geräuscharm ist.”

    >DDR, China, UdSSR, Nazis des III. Reiches … nicht als sensible Meinungsunterdrücker bezeichnen
    Die Zensur dieser Machthaber funktionierte jeweils anders. Aufgrund dieser Dummheiten sind einige davon auch in große Bedrängnis geraten.

    >Wäre ein amerikanischer Blogger zu vier Jahren Haft verurteilt worden, Frau Roth würde mit
    >weit aufgerissenen Augen in den Talkshows dagegen gestikulieren und argumentieren.
    Du scheinst ja Frau Roth gut zu kennen. Praktisch passiert gar nichts, auch wenn jemand missliebiges in einem befreundeten Land wie den USA hingerichtet wird.

    >>“In der Regel funktioniert die Zensur in Deutschand jedoch effektiver und geräuschärmer.”
    >Ja, das liegt vor allem daran, dass es sie gar nicht gibt.
    Damit widersprichst Du dem Bundesverfassungsgericht, dass die Nachzensur explizit als legitime Form der Zensur vorsieht. Die Zensur in Deutschland arbeitet jedoch nicht nur mit legalen Methoden.

    @Q
    Der Server von 1und1 hat sicherlich ganz von allein ein Verzeichnis angelegt, mit dem seine Datenausgabe auf Localhost umgestellt wurde. Wenn so etwas passiert, denn nennt man das wohl nun “hängen des Servers”. Danke für die technische Belehrung.

  23. Meudalherr sprach

    @ 18 (und @22/letzter Absatz): “Der Server hing”: Vielleicht magst du Recht haben. Aber aus meiner Sicht spricht vieles dafür, dass absichtlich auf localhost umgeleitet worden sein könnte. Das hatte dann bei meinem Computer zur Folge, dass auf XAMPP unter Windows weitergeleitet wurde. Also der Server dort hat durchaus funktioniert, es war halt eine Weiterleitung auf localhost. Wie diese Weiterleitung jetzt technisch im einzelnen durchgeführt wurde (.htaccess oder mittels refresh oder auf andere Art und Weise), das weiß ich nicht mehr, ist auch egal. Und eine solche Weiterleitung dürfte regelmäßig nur durch vorsätzliches Verhalten zu Stande kommen. Also dafür kenne ich mich einfach zu gut aus. Aber du hast bestimmt recht, nachweisbar ist eine Zensur wohl kaum. Auch wenn es der Lebenserfahrung widerspricht, so erscheint es doch als nicht ganz ausgeschlossen, dass der Server von ganz allein eine Weiterleitung auf localhost ohne menschliches Zutun eingerichtet haben könnte.

  24. Q sprach

    @21:

    Lieber Kundschafter der Friesen,

    es ist sicher nicht meine Schuld, dass Du ein ausgemachter Dummkopf bist. Fangen wir mit den grundlegenden Defiziten an. Du schreibst:

    > Besonders lustig fand ich: “Stand: 30. Januar 2003″

    Nun hatte ich bereits bemerkt: “Die dort beschriebenen Zustände bestehen bis heute fort.” Zudem kommt es nicht darauf an, ob ein Beispiel staatlicher Zensur aktuell ist, sondern dass es solche Fälle gibt.

    Zu: “Dass uns die rheinländischen Jecken vor vier Jahren den Zugang zu einigen Nazi-Seiten sperren wollten ist in der Tat hochbrisant und ein Zeichen schlimmster Zensur, wie er nicht mal in der Ostzone üblich war.”

    nur so viel: es gibt nun einmal die sogn. Rezipientenfreiheit des GG §5. http://www.artikel5.de/ Danach ist es völlig unerheblich, ob von Behörden brauner Dreck gesperrt wird oder andere Seiten. So etwas ist schlicht nicht zulässig. Wollte man das akzeptieren, Dummköpfe wie Du tun das, verzichtet man auf die Freiheit des demokratischen Deutschland insgesamt. Womit wir beim obigen Vergleich mit der “Ostzone” wären. Ich habe etwas dagegen, wenn mich staatliche Büttel bevormunden wollen. Egal, ob die nun im Auftrag eines anerkannt totalitären Regimes arbeiten oder nicht. Ich ziehe es in jedem Fall vor, mir ein eigenes Urteil zu bilden. Und das schließt die Einornung von Neonazi-Dreck ein.

  25. Q sprach

    @22: frag doch bitte einfach bei J. R nach und berichte dann die Fakten. Mir ging und geht es einzig darum, dass wilde Spekulationen ohne solche Nachprüfung die Glaubwürdigkeit beschädigen, mit der man sich gegen Tendenzen wenden kann, die im Ergebnis Zensur bedeuten. Hättest Du also berichten können, dass J. R. einen Eingriff an seinem Server feststellen konnte, so wäre das eine Information gewesen. Statt dessen hast Du eine Vermutung als Tatsache präsentiert. Und das ist m. E. schädlich. Im Übrigen könntest Du ja gern einmal erklären, warum es J. R. seit seiner Entlassung offenbar problemlos gelingt, sich der “Zensur” zu widerstehen. Wollte 1&1 wirklich eine von wem auch immer angeordnete “Zensur” durchsetzen, so wäre es den Betreibern des RZ wohl ein Leichtes den Zugriff seitens J. R. völlig zu blockieren.

  26. Kundsch. der Frie sen sprach

    Sehr geehrter Herr Mein Parteibuch,

    Sie schreiben: “Die daraus resultierende Rechtsprechung laesst sich durchaus als Zensur bezeichnen. Das Bundesverfassungsgericht nannte diese Art der Zensur explizit Nachzensur und die widerspreche, im Gegensatz zur Vorzensur, nicht dem deutschen Grundgesetz.”

    Selbstverstaendlich. Sonst waere es rechtlich gar nicht moeglich, Bemerkungen aus Publikationen herauszubekommen, die gegen das Persoenlichkeitsrecht verstossen. Es kann sich auch um strafrechtlich relevante Inhalte handeln (z.B. Aufrufe zu Mord und Vergewaltigung, Leugnen des Holocaust, Anleitungen zur Drogenherstellung) oder um Passagen, die gegen das Urheberrecht verstossen. Ich persoenlich wuerde so etwas auch nicht als Nachzensur (von der Allgemeinheit eher ungebraeuchlicher Begriff) bezeichnen. Zensur als Massnahme des Staates, um sich vor unliebsamen Kritik zu schuetzen, vor Machtverlust, als Bevormundung des Buergers, sieht wohl etwas anders aus.

    “Dass im Grundgesetz geschrieben steht, eine Zensur finde nicht statt, ist leider irrefuehrend und entspricht nicht den Tatsachen.”

    Ich selbst habe auf die Bundespruefstelle hingewiesen, deren Aktivitaeten ich im UEbrigen fuer hoechst bedenklich halte und deren Existenz fuer mich ein Relikt aus vergangenen Zeiten darstellt, in den die Kontrolle der Presse und Kunst durch die Obrigkeit zum guten Ton gehoerte. Dies hat aber, wie gesagt, mit dem Fall Fastix nicht zu tun.

    “>Von was oder wem sprechen Sie, wenn Sie die Zensur als solche meinen?
    Von der Nachzensur durch die aeusserungsrechtliche Rechtsprechung.”

    Man sollte kurz etwas dazu sagen, warum Persoenlichkeitsrechte eingeklagt werden koennen. Menschen kann man nicht nur koerperlich verletzten, sondern auch damit, dass man sie beleidigt, mit Worten demuetigt, sie verleumdet usw. Solche Dinge sind daher auch strafrechtlich relevant. Leider greift das Strafrecht nicht immer, u. a. nicht, weil es bereits Geschehenes ahndet und Kuenftiges nicht immer verhindern kann. Deshalb kann ein Geschaedigter im Zivilrecht auch stets als Klaeger und im Strafrecht u. U. als Nebenklaeger auftreten. Einen Menschen kann man mit Worten mitunter verletzen wie mit Taten. Man kann ihn um seinen guten Ruf bringen, bei den Mitmenschen unmoeglich machen, ihn beruflich ruinieren, ihn in den Tod treiben.
    Es ist ueberhaupt nicht einsehbar, warum sich eine Privatperson nicht gerichtlich gegen Verunglimpfungen wehren koennen soll, warum sie keine Unterlassung von anderen verlangen kann, wenn nachweislich gegen Gesetze verstossen wird und Unwahres, Unbewiesenes behauptet wird. Ob dem so ist, darueber haben im Streitfall ordentliche Gerichte zu entscheiden – ich persoenlich wuesste keine bessere Loesung. Das Vorschalten von Schiedsmaennern und –Frauen ist ebenfalls sinnvoll, um die Gerichte zu entlasten.

    “Die Namen und Methoden der Zensoren (…) zu benennen, verstoesst gegen (…) Zensurbestimmungen.”

    Aus Zensurgruenden kann man nicht ueber die Zensur sprechen. Das halte ich nicht nur fuer schade sondern auch fuer unglaubwuerdig.

    “Das liegt vermutlich daran, dass ich den Fall besser kenne.”

    Ich bezweifle, dass Sie Akteneinsicht geniessen.

    “>Wenn ich nicht mehr sagen darf, mein Nachbar ist ein Trickbetrueger (…) die SPD sei eine Ansammlung politisch inkompetenter Personen.
    Auf deinem Klo darfst Du beides behaupten.”

    Solange nichts anderes dabeisteht ist immer die die OEffentlichkeit gemeint. Bitte lenken Sie nicht ab.

    “Du irrst. In der OEffentlichkeit kann Dir in Deutschland beides von der Zensur verboten werden.”

    Wieso reden Sie von Zensur, wenn Sie Gerichte meinen? Ich lebe nicht in Ihrem Weltbild, in dem es von Bedrohungen und Hintermaennern nur so zu wimmeln scheint.

    “…zweiteres unter dem Vorwand einer Persoenlichkeitsrechtsverletzung einer Organisation durch Schmaehkritik.”

    Natuerlich koennen Sie Organisationen und Firmen kritisieren und schmaehen. Sie duerfen nur nicht luegen und verleumden, weil das geschaeftsschaedigend sein koennte. Sie koennen sagen, die Schokolade der Fa. Muellermeier schmeckt nicht, aber nicht: sie ist immer schimmlig und macht impotent. Sonst waere ja dem unlauteren Wettbewerb Tor und Tuer geoeffnet. Wohl darf aber vergleichende Werbung betrieben werden.

    “>Sie haetten strafrechtliche relevante Untaten begangen.
    Von einer ganz bestimmten rechtschreibschwachen Seite hat es bereits voellig aus der Luft gegriffene Unterstellungen von Verbindungen von Mein Parteibuch zum Themenbereich Kindesmissbrauch gegeben.”

    Das ist infam. Wenn Ihnen so etwas nichts ausmacht, ist das Ihr Glueck und Ihre Sache. Anderen Menschen macht es etwas aus, Sie gehen vor Gericht, und das ist deren gutes Recht.

    “>Waere das alles Zensur?
    Ja.”

    Damit waere dann die jegliche weitere Diskussion mit Ihnen hinfaellig.
    Guten Abend
    Kundschafter

    PS: Ihr Spamfilter ist nervig.

  27. Kundsch. der Frie sen sprach

    Sehr geehrte Frau Q,

    glauben Sie nicht, dass Sie sich inzwischen ausreichend zum Popanz gemacht haben? Habe lediglich den ersten Satz Ihrer Antwort gelesen und festgestellt, dass Sie aufgrund der Ihnen fehlenden Argumente persoenlich werden müssen.
    Mit Leuten wie Ihnen gebe ich mich nicht ab.
    Vielen Dank für Ihr Verstaendnis.
    K.d.F.

  28. Rolf Schälike sprach

    Zu Stephan HH #10:
    Wo liegt da im Normalfall (Fehlurteile und Missbrauch sind leider nicht immer ausgeschlossen) das Problem?

    Das Problem besteht darin, dass Auseinandersetzung zu Äußerungen nicht vor ein äußerungsrechtliches Gericht gehören.

    Das Gericht ist nicht in der Lage, die materielle Wahrheit zu bestimmen. Es kann nur Kosten sowie Einnahmen für die aufwändigen Strafprozesse produzieren, und das Geld in die Taschen der Anwälte umverteilen.

    Typisches Beispiel sind die Auseinadersetzungen von Messner mit seinen früheren Bergfreunden vor dem Landgericht Hamburg.

    Es ist wahnsinnig anzunehmen, dass die Hamburger Richter die Wahrheit feststellen können, was in den Bergen pasierte.

    Ähnlich ist es bei den meisten Äußerungsprpozessen.

    Geld entscheidet über die juristische Wahrheit.

  29. Rolf Schälike sprach

    Zu fastix:

    Schaut Euch doch mal an, was ihm alles vorgeworfen wurde, und wofür er anstelle zu zahlen, lieber saß.

    Ich kann keinen einzigen Fall finder, der gerechtfertigt wäre, Gerichte zu belästigen.

    Alles eine Farce.

    Wenn die Gerichte trotzdem mitmachen, dann stecken staatliche Interessen dahinter udn wir landen bei Zensur.

  30. Rolf Schälike sprach

    Zu Ägypten und Deutschland.

    Die sowjetischen GULAG-Lager waren schlimmer als die KZ´s. Die Überlebensschancen waren in den sowjetischen GULAG´s geringer, auch für die einsitzenden Kommunisten.

    Das rechtfertigt nicht, die deutsche KZ´s als etwas niedliches und rechtmäßíges zu qualifizieren, auch wenn 1933- 945 streng nach Gesetzen gehandelt wurde.

    Dass unterscheidet eben uns Deutsche - auch die deutschen DDR-Oberen - von den Oberen in manch anderen Ländern.

    Es bleibt trotzdem staatlicher Mord und staatliche Zensur.

    Bei uns ist, wie immer, alles verdeckter.

    Die deutsche Scheiße stinkt angenehmer, und der Schaum auf dieser sieht besser aus.

    Scheiße bleibt trotzdem Scheiße und Schaunm bleibt Schaum.

  31. Anonymous sprach

    Rotglut.org gibt es nun unter:

    http://fastix.d...rg/rotglut.org/

  32. Mein-Parteibuch.com » Späte zweite Strafe für Zivilcourage sprach

    […] Justizkritiker kennen die Praxis seit langem, dass missliebige Richter gemobbt werden. Auf der verschwundenen Webseite euro-antimobbing.org wurde beispielsweise unter dem Menupunkt “Richter (BGH) mobben Richter […]

  33. Tobias Claren sprach

    @ Kundschafter der Friesen

    Man muss nicht an die Justiz glauben um sie in Anspruch zu nejmen.

    Wenn ich Anzeige erstatten würde, dann will ich damit erst mal sichergehen dass sich die Justiz nicht um den Fall gekümmert hätte bevor ich meine Privatjustiz einschalte. Ich plane einen entsprechenden Onlinepranger, und habe z.B. schon einen Essener Chirurgen (Andreas Lahr) gefunden der öffentlich im TV (am 22.6. um 18 Uhr auf 3Sat wiederholt) einer Frau drohte sie für unzurechnungsfähig zu erklären wenn sie nicht freiwillig mitkomme. Privatadresse usw. werden dann veröffentlicht. Der Spruch dass er dass nicht verantworten könne (mit dem Ton, dass er Probleme kriegen könnte) ist insofern schon absoluter Unfug, das er sogar noch dabei gefilmt wurde. Er hätte also immer einen Beweis dass er nicht helfen musste, ja sogar nicht helfen durfte.
    Wenn das so einer bei mir versuchen würde, hätte ich das Recht die Entführung mit allen Mitteln zu verhindern. Auch wenn die Täter dabei sterben würden.
    Ich glabe eher, er hatte Angst um sein Ansehen in der Öffentlichkeit, schließlich hätte ja z.B. der dumme Pöbel gesehen dass er eine “alte kranke Frau” nicht ins Krankenhaus mitnimmt (auf ihren Wunsch). Da beim dummen Pöbel die Selbstbestimmung nicht viel Wert ist (Wer nicht zu verbergen hat…), und Gefühlsverseuchtes Denken höher liegt, werten Sie das als “schlecht”. Man sollte Richtern und Staatsanwälten wärend eines Prozessen die rechte Hirnhälfte betäuben…..

    Das BRD ein Rechtsstaat, Muharharhar…..
    Seht mal in die Top-Listen von Amnesty und Co..
    Ich erinnere nur an das Gezeter als die Türker einen Jungen verknacken wolte der über eine türkische Flagge lief.
    DIe Gesetze in Deutschland dazu sind praktisch identisch! Auch die Haftstrafen!
    Ich wünsce mir ein entsprechendes T-Shirt mit brennder Dt. Flagge. In den USA gibt es z.B. welche wo draufsteht dass Flaggenverbrennen ein Recht ist. Natürlich mit brennender US-Flagge drunter. Will hier keine rGeld verdienen?So etwas müsste doch einen Absatzmarkt haben?
    Religionen und hohe öffentliche Ämter könnten genauso behandelt werden.
    Das T-Shirt mit dem gekreuzigten Schwein könnte neuaufgelegt werden.

  34. mein-parteibuch.com » Sekteninfo-Bayern geschlossen sprach

    […] große Webseiten-Sterben in Deutschland geht weiter. Auf Sekteninfo-Bayern konnten Leser bis vor kurzem noch wertvolle […]

  35. mein-parteibuch.com » Diskussion zum Aufbau von Gegenöffentlichkeit sprach

    […] Verschwundene und wieder aufgetauchte Webseiten […]

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