In den Zeitungen war gestern viel darüber zu lesen, dass Vize-Kanzler Franz Müntefering am Montag in der Sache 7 U 70/06 (324 O 556/05) Doris Schröder-Köpf vs. Gruner + Jahr AG & Co. KG Druck- und Verlagshaus (”Stern”) als Zeuge vernommen wurde. In dem Verfahren geht es um einen Aspekt der Frage, wie die Entscheidung zur Neuwahl des Bundestages im Jahr 2005 getroffen wurde. Was in allen Zeitungen, die ich betrachtet habe, fehlte, ist ein Satz, der sich bei Buskeismus-Forscher Rolf Schälike findet:
Eidesstattliche Erklärung von Müntefering ist falsch
Konsequenzen hat das für Franz Müntefering natürlich keine. Warum auch? Da kann man sicher nicht von besonders wohlwollenden Richtern sprechen. So etwas ist doch unwichtig. Würde ein Katzenbildblogger in einer eidesstattlichen Erklärung irgendwas falsches versichern, hätte das sicher auch keine Konsequenzen.
Schließlich ging es ja auch nur um eine Nebensächlichkeit. Warum also sollte man über eine Nebensächlichkeit berichten? Also hat die Presse das klugerweise lieber gleich ganz weggelassen.
Ein Hoch auf die deutsche Presse, die die Bevölkerung in Deutschland umfassend und kritisch informiert.
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| Höhlenforscher |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Zum oben angesprochenen Vorgang »eidesstattliche Erklärung« kann ich nichts sagen.
Ich weiß nur eines: Die deutsche Presse lese ich schon seit langer Zeit nicht mehr, dafür aber mehrmals täglich Mein Parteibuch. Und während ich diese Zeilen schreibe, habe ich ein breites Grinsen in meinem Gesicht. Und ein bisschen Tränen in den Augen - einerseits aus Freude, dass es im Internet Gesinnungsgenossen (um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin kein SPD-Genosse) gibt und andererseits aus Trauer über den Zustand die gegenwärtigen Politik in der schönen Protz-Hauptstadt an der Spree.
Aber spontan fällt mir die schon eine Weile zurückliegende Strafanzeige gegen die SPD wegen (Wähler) - Betruges ein: »Franz Müntefering ist als ehemaliger Parteivorsitzender der SPD für dieses Vorgehen verantwortlich zu machen.«
Nun ja, der Wähler fühlt sich betrogen, keine Frage. Aber Betrug im strafrechtlichen Sinne ist etwas anderes
Ich weiß übrigens von einer Person, die vor einigen Jahren schonmal eine Strafanzeige gegen Müntefering eingelegt hatte - diese Strafanzeige ist selbstverständlich eingestellt worden. Ach ja, ich kann notfalls auch beweisen, dass es diese Strafanzeige gegeben hat.
Ich selbst hätte diese beiden Strafanzeigen niemals gestellt, denn ich bin ein treuer Untertan, der den Politikern blind vertraut.
Ich kann schon verstehen, dass der juristische Laie an eine Strafanzeige denkt, obwohl eine Strafbarkeit nach meiner Überzeugung ganz klar nicht gegeben ist. Aber nicht jeder hat umfangreiche juristische Kenntnisse.
Marcel, wann kommst auch du zu den anonymen Bloggern? Zumindest solange deine diversen Rechtsstreitigkeiten noch nicht ausgestanden sind, solltest du ernsthaft darüber nachdenken, auf Meinungsäußerungen unter deinem richtigen Namen zu verzichten. Oder möchtest du als Märtyrer in der gegenwärtigen Schein-Demokratie enden?
StGB §370 Steuerhinterziehung
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer … den Finanzbehörden oder anderen Behörden über
steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige
Angaben macht …
StGB §307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion
herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen
oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Es geht doch nichts über gerechte Gesetze………..:-)
StGB § 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur einen Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
(3) Der Versuch, eine in Abs. 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, b, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.
Das beschreibt doch genau unsere demokratischen Verhältnisse, ich finde
Absatz eins ist hier sehr wohl anzuwenden
M.M.
[…] Parteibuch wurden wir alle nochmal darauf hingewiesen, dass Parteien normalerweise keine kriminellen […]
“Die Mächtigen haben immer gelogen”,
stammt wohl von Nietsche.
Wie ein CDU-Politiker beim Lügen, insbesondere bei einer Falschaussage vor Gericht ertappt wurde, steht hier:
http://www.luegen-gail.de.vu/
Die Leute, die das herausbekommen haben, sind selbstverständlich mit Strafverfahren überzogen worden. Das Strafverfahren gegen
Lügen-Gail jedoch wurde von der Staatsanwaltschaft Gießen eingestellt.
Es lohnt sich jedoch in allen diesen Dingen unnachgiebig zu bleiben. Die hessische Justiz hat ihre kriminellen Freunde dermaßen hemmungslos unterstützt, dass auch ihr Ruf lädiert ist. Es dauert dann nicht mehr lange, bis die “Amtsträger” aus ihren Ämtern gefeuert werden.
Siehe dazu auch
http://www.alth...de/opifran.html
Eine falsche eidesstattliche Erklärung bzw. Zuegenaussage vor Gericht braucht keine Lüge zu sein.
Im konkreten Fall ging es darum, hat Müntefering die Kalender [den Kalender] geprüft, was er in der Eidessattlichen Erklärung bzw. in der schriftlichen Zeugenaussage behauptete, oder hat er prüfen lassen.
Dem Gericht ist es erlaubt, habe geprüft beim Minister gleichzusetzten mit habe prüfen lassen, und damit jeden zu verfolgen, wer behauptet, Müntefering habe gelogen.
Die Aussage habe geprüft war eben nur falsch, nicht mehr und nicht weniger, ohne juristische Folgen, denn diese sind nicht erforderlich.
So wird es das Gericht sehen, und so haben es alle zu sehen.
War nur ein kleiner Fehler [Ungfenauigkeit] in der Erklärung von Müntefering.
Wer macht schon keine Fehler. Fehler sind noch lange keine Lügen.
Wehe dem, welcher es anders sieht.
Wozu haben wir unsere lieben Gerichte mit den vielen Äußerungaverboten.
[…] Parteibuch hatte bereits im Beitrag Betrifft: Eidesstattliche Erklärung von Franz Müntefering auf eine bemerkenswerte Zeugenvernehmung in einem skurilen Prozess, der auf der von Rolf […]
@ 2: Was ist denn an den Normen ungerecht?