China ist mitten in Deutschland.
Bei einigen meiner Leser ist in meinem Beitrag zur Inhaftierung von fastix durch unsere rechtsstaatlichen Organe mein Vorwurf auf Unverständnis gestoßen, die Verhältnisse zur freien Meinungsäußerung in Deutschland seien mit denen in China vergleichbar. Mit diesem Beitrag möchte ich diesen schwerwiegenden Vorwurf an die deutsche Politik und Justiz sowohl bekräftigen als auch erläutern und zu Solidarität mit Fastix aufrufen.
Vorab möchte ich sagen, dass ich persönlich noch nie in China war, und meine Informationen zur Situation der freien Meinungsäußerung in China im wesentlichen auf die von Georg Blume in der Zeit veröffentlichten Artikel Staat gegen Blogger, Roter Held der Pressefreiheit sowie Die neuen Kulturrevolutionäre zurückgehen. Wer meinen Vergleich der Situation der Meinungsfreiheit in Deutschland und in China kritisieren möchte, möge sich bitte zunächst diese Artikel zu Gemüte führen, um zu verstehen, auf welche Informationen ich meinen Vergleich stütze.
Nun möchte ich den Vergleich beginnen. In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch ein Gesetz im Verfassungsrang, nämlich dem Grundgesetz, garantiert. In China, so wird die Stahlmaus Liu Di zitiert, wird die Meinungsfreiheit ebenfalls von der Verfassung garantiert.
Um die Meinungsfreiheit in China und in Deutschland zu vergleichen, müssen wir also genauer hinschauen. Zuerst einmal schauen wir uns die Medien und die Presselandschaft an. In China kontrolliert die KP, wie kritisch Medien und Presse berichten dürfen. Hier in Deutschland kontrollieren das die Landgerichte und eine Heerschar von Anwälten ebenso effektiv.
In China sind die finanziellen Strafen für Verstöße gegen das chinesische Äußerungsrecht recht niedrig. In Deutschland sind die Strafen dagegen existenzbedrohlich.
In China gibt es eine Liste verbotener Zeichen. In Deutschland gibt es mit §86a StGB eine Liste verbotener Symbole. Weiterhin ist es in China verboten, einen Anschein zu erwecken, der nicht erweckt werden darf. Das ist auch in Deutschland verboten.
Aus China ist zu vernehmen, Gerichtsreportagen und Justizkritik seien ein heikles Thema. In Deutschland bergen Gerichtsreportagen und Justizkritik die Gefahr, mit allerlei Tricks von Einflussnahme auf den Arbeitgeber, über Abmahnungen bis hin zu schön zurecht gedrehten Strafanzeigen schikaniert zu werden. Das gilt nicht nur im Internet, sondern, wie der Bericht beim Mobbing-Gegner Justizkritik - Balance-Akt zwischen den Stühlen zeigt, auch für Gerichtsreporter finanzstarker Printmedien.
Gefährlich und nicht ganz einfach ist es in China über Korruption zu berichten, wie Li Xinde es tut. Das ist allerdings auch in Deutschland nicht ganz einfach. Ich glaube, das geht nur, wenn es Menschen gibt, die sich nicht einschüchtern lassen und die sich nicht den Mund verbieten lassen.
Li Datong hat erfahren müssen, dass es in China schwierig ist, darüber zu berichten, welche rechtlichen Massnahmen ergriffen wurden, um die Publikation der eigenen Berichte zu unterbinden. Aber auch in Deutschland werden vom LG Berlin reihenweise einstweilige Verfügungen erlassen, mit denen Betroffenen untersagt wird, über äußerungsrechtliche Rechtsstreitigkeiten, die sie selbst betreffen, zu berichten.
In China werden Webseiten bei Missfallen verboten. In Deutschland werden missliebige Webseiten stattdessen gepfändet. Das Ergebnis unterscheidet sich nicht.
Gemeinsam ist China und Deutschland, dass es mutige und standfeste Menschen wie Liu Di, Li Datong, Li Xinde oder Jörg Reinholz braucht, damit korrupte und kriminelle Seilschaften in Politik, Wirtschaft und Justiz mit der Gefahr rechnen müssen, dass ihr unredliches Handeln auffliegt.
Die Stahlmaus erklärt auf Seite 5 des Artikels “Die neuen Kulturrevolutionäre“, dass Verhaftungen so genannter Internet-Dissidenten deshalb immer unter dem Vorwand eines konkreten Gesetzesbruchs erfolgen. Das kommt mir aus Deutschland bekannt vor: die Verhaftung von Fastix erfolgte auch nicht, weil er ein Internet-Dissident ist.
Ich meine, ohne Menschen wie fastix wäre es nicht möglich, sich in Deutschland kritisch über Personen wie Ferdinand Piëch, Angela Merkel, Edmund Stoiber, Gerhard Schröder, Frank-Walter Steinmeier, August Hanning, Sigmar Gabriel, Brigitte Zypries, Jörg Haider, Ehrhart Körting oder Roland Koch oder Unternehmen wie Media Markt, die Bank Oppenheim oder die MEG24 zu äußern. Ich glaube, fastix verdient unser aller Solidarität.
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| Amöneburg den Amöneburgern |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
Der lange und lesenswerte “Brötchen-Text” beim Alarmschrei bezieht sich zwar auf ein etwas anderes Thema, ist aber durchaus auch hier passend. Vor allem in seiner Beurteilung der Rechtsmittel.
Einen großen Teil der die Medien vertretenden [beratenden, kontrollierenden] Heerschar von Anwälten habe ich persönlich erlebt und berichte über deren Auftritt [Arbeit] vor deutschen Gerichten.
Abmahnungen mal anders betrachtet
Einen meiner Meinung nach guten Artikel fand ich über die Kommentare zu einem anderen Fall.
Sebastian von Alarmschrei.de beleuchtet das Thema Abmahnungen ziemlich gut finde ich. Als Beispiel nimmt er dabei das mittlerweile bekannte Brötchen. Auf …
@all
Ich bin, wie ich oben in minem Artikel bereits angekündigt habe, nicht gewillt, hier Kommentare von Leuten zu ertragen, die ganz offensichtlich meinen Artikel einschliesslich der zugrunde liegenden in der Zeit veröffentlichten Artikel Staat gegen Blogger, Roter Held der Pressefreiheit sowie Die neuen Kulturrevolutionäre nicht gelesen haben.
Weiterhin werde ich es in den Kommentaren zu diesem Artikel nicht hinnehmen, wenn hier ganz bestimmte Kreise, zu denen ich hier meine Meinung wegen der fehelenden Meinungsfreiheit in Deutschland nicht darlegen werde und stattdessen lieber die Lektüre von fastix Seite rotglut.org nahelege, versuchen, diese Seite hier für ihre Propagandazwecke missbrauchen.
Wenig hilfreich ist es auch, auf den Kommentar-Spam dieser Leute hier zu antworten, weil das nur dazu führt, dass ich dann zwei Kommentare verschieben muss und eine nicht von diesen Leuten gewünschte Diskussion erschwert wird.
Ich habe deshalb eine Reihe der hier bisher abgesetzten Kommentare zu den Keksen verschoben oder gleich ganz gelöscht.
Ich schliess mich mal erwartungsgemaess der Kritik an. Es mag interessant sein, die Verhaeltnisse in China und in Deutschland zu vergleichen, gar zum einen oder anderen Augenoeffner fuehren. Aber ich hab schon zuviel ueber einsitzende, bloggende Dissidenten in China getickert sowie ueber die Umstaende, die sie auf Jahre hin in chinesische Knaeste brachten. Fastix da einzureihen, ist in meinen Augen ein Schlag ins Gesicht der auf Jahre eingeknasteten Chinesen. Bei denen von einer Moeglichkeit zur “guetlichen Beilegung” keine Rede sein konnte.
Ich kann einem Vergleich der Verhältnisse Deutschland/China nicht viel abgewinnen. Der ergibt sich m. E. auch nicht zwingend daraus, dass es im Ergebnis ggf. in beiden Ländern Probleme damit gibt, das Recht auf Meinungsäußerung wahrzunehmen. Würde man sich allein am Ergebnis orientieren, so wäre Tod durch Altersschwäche auch mit Mord zu vergleichen. Tod sind die betrachteten Subjekte ja in beiden Fällen. Ich sage nicht, dass ich es nicht bedenklich finde, wie leicht es in Deutschland fällt unbequeme Meinungen zu unterdrücken oder sich die politische Unterstützung für die eigene Sicht zu kaufen, wenn man genug Geld hat. Nur würde einem in China vermutlich noch so große Geschicklichkeit bei der Kritik nicht vor der Zensur, dem Gefängnis oder Schlimmeren bewahren. Genau das ist hier in Deutschland und in diesem Konflikt schon noch anders. Wenn J. R. taktisch besser operiert hätte, für gute Ratschläge empfänglicher wäre, würde jetzt der Dialer-Parasit hinter schwedischen Gardinen sitzen. Wo er wohl immer noch landen kann, da er die Umsetzung bestehender Anordnungen von Gerichten mit nahezu der gleichen Beharrlichkeit verweigert wie J. R.
Mich stört an einem Vergleich mit China auch, dass man nebenbei den Eindruck vermittelt, die Lösung wäre die gleiche wie in China. Und das ist eben nicht der Fall. In China gab es nie eine Demokratie, hier schon. Und auch wenn diese hier eine nur sehr kurze Historie hat und längst unter Siechtum leidet, so ist es m. E. doch ein erheblicher Unterschied, ob man die demokratische Idee wiederbeleben oder erst etablieren muss. Hier zuckt der demokratische Staat noch, der Patient ist aber nicht völlig tot, ein Wiedererstarken ist möglich. In China gibt es derzeit nicht einmal einen Leichnam der Demokratie zu betrauern, weil es einen demokratischen Staat nie gab. Hier besteht also noch eine kleine Hoffnung auf Evolution, dort wird es ohne Revolution aber gar nicht gehen.
Von einer Möglichkeit zur gütlichen Beilegung kann angesichts der existenzvernichtenden finanziellen Schädigungen durch die Zensur in Deutschland wohl kaum eine Rede sein.
Wer nach den “gütlichen Einigungsversuchen” durch finanzielle Existenzvernichtung und Domainpfändung in Deutschland dann nicht mit Schweigen quittiert, sondern hartnäckig weiter publiziert, sondern weitere “gütliche Einigungsversuche” zu seinen Publikationen ablehnt, der muss auch in Deutschland mit Inhaftierung rechnen.
Und, wenn ich die Stahlmaus (Hast Du den Artikel überhaupt gelesen?) richtig verstanden habe, dann gibt es auch in China jede Menge “gütliche Einigungsversuche”, bevor eine Inhaftierung erfolgt.
In China gibt es allerdings anscheinend deutlich mehr Solidarität unter Bloggern und Internetpublizisten, etwas, was Du hier mit einem “Schlag ins Gesicht” nicht gerade beförderst.
@Q
Deine Aussagen halte ich für falsch und von Unwissenheit geprägt. Hast Du die von mir verlinkten Artikel Staat gegen Blogger, Roter Held der Pressefreiheit sowie Die neuen Kulturrevolutionäre wirklich gelesen?
Du schriebst:
Geschicklichkeit verhindert weder in Deutschland noch in China die Zensur. In China bestimmt das Propagandaministerium, was weg muss, hier sind es beliebige Landgerichte. Allerdings sind in China die finanziellen Strafen dafür, sich nicht einer voauseilenden Zensur unterworfen zu haben, auch gemessen an den Einkommen, deutlich geringer als hier.
Geschicklichkeit kann jedoch sowohl in Deutschland - Dir gelingt das zum Beispiel durch Verschleierung deiner Identität - als auch in China - lies, was die Titanmaus auf Seite 5 des Artikels “Die neuen Kulturrevolutionäre” sagt - eine Gefängnisstrafe verhindern.
Schlimmeres ist in Deutschland auch nicht zu verhindern, schau Dir nur an, was aus Tron, Karl Koch und Lars Oliver Petroll geworden ist. Wer sich dann noch die völlig unzureichende staatliche Aufklärung der Verbrechen anschaut, den mag der Verdacht beschleichen, die potentiellen Täter hätten Einfluss auf die Aufklärung nehmen können. Oder schau Dir mal den Fall Kurt Hetschko an, da werde ich den Verdacht nicht los, dass da jemand mit einem gestellten Verfahren in den Knast geschickt wurde, um die Begehung eigener Straftaten zu ermöglichen. Und ja, so etwas gibt es in China auch.
Darüber schreiben darf man in Deutschland allerdings nicht, denn dann schlägt die Zensur in Deutschland mit finanziellem Schadensersatz zu.
Marcel, ja, ich habs gelesen, und ich bin nach wie vor der Ansicht, du vergleichst Aepfel mit Gluehbirnen. Aber lass gut sein, ich denke, da kommen wir nicht zueinander.
Zwei Diktaturen habe ich erlebt, befürchte in eine Dritte zu geraten.
Auch in Diktauren gibt es gütliche Einigungen, und jeder kann obsiegen oder verlieren. Nicht wenige erfolgreiche Akteure und Herrscher gelangen in Diktaturen in den Knast oder verlieren sogar ihren Kopf [Leben].
Auch in Dikaturen gibt es glückliche Menschen und Meinungsfreiheit.
Wo es mehr Einschränkungen für die persönliche Freiheit und die Entwickung der Persönlichkeit gibt, in Deutschland oder China mag ich nicht beurteilen.
Marcels Analyse und Beispiele weisen darauf hin, dass unsere Vorstellungen von China oberflächlich bis falsch sind, wie auch unsere Wahrnehmung der Wirklichkeit in Deutschland.
In der DDR hatte ich 1996 Beufsverbot als Physiker erhalten. Die Deutsche Justiz Heute sieht mich als Verfolgten von 1966 bis 1971 und dann wieder von 1974 bis 1985 an. Dazu gibt es Urteile.
Jeder Mensch, welcher die DDR kennt, weiss, dass es bei Verfolgungen keine Unterbrechungen gab. Die Deutsche Justiz darf es anders bewerten und sehen.
Weshalb dürfen wir die Verfolgungen in China nicht ebenfalls mit den Maßstbäben der heutigen deutschen Justiz messen?
Verurteult wurde ich 1984 u.a. wegen meinem Ausreiseantrag in dem die einzige Begründung lautete: “Wegen jahrzehntelanger persönlicher, beruflicher und politischer Entwürdigung bitte ich um Entlassung aus der Staastbürgerschaft der DDR”. Das war für die Dresdenr Richter Verleumdung, keine Meinungsäußerung.
Die Verbreitung [Öffentlichkeit] war gewährt durch den Postweg vom Briefkasten zur Abteilung Inneres des Stadtbezirks Mitte in Dresden [der richtige Adressat].
Mit hoher Sicherheit kann ich richtig annehmen, auch bei der Pressekammer Hamburg und der Pressekammer Berlin würde dieser mein Ausreiseantrag als Verleudung gesehen werden und wegen dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes der Deutschen Demokratischen Republik würden die Gerichte mir kostenpflichtig und strafbewehrt diese Äußerungen verbieten. Nötigenfalls mit Androhung und Realisierung von Haftstrafe[n].
Die Sensibilität von Marcel genießt meine Hochachtung.
Zu Korrupt:
Aber ich hab schon zuviel ueber einsitzende, bloggende Dissidenten in China getickert sowie ueber die Umstaende, die sie auf Jahre hin in chinesische Knaeste brachten. Fastix da einzureihen, ist in meinen Augen ein Schlag ins Gesicht der auf Jahre eingeknasteten Chinesen.
Hast Du die einsitzenden, bloggenden chinesischen Dissidenten gefragt, ob diese die Verfolgung von Bloggern in Deutschlang nicht einreihen würden in die eigene Verfolgung, und mit diese mit der ihrigen vergleichen wollen?
Nicht wenige DDR-Bürgerrechtler werden in Deutschland Heute wegen ihren Äußerungen empfindlich bestraft und mit Haftstafen bedroht.
Nebenbeibemerkt für Äußerungen, für welche diese in der DDR nicht bestraft worden wären.
Dort durfte man ungestraft behaupten, der und der arbeite mit der Staatssicherheit zusammen.
Verboten war Kritik an und Offenbahrung von Umweltverbrechen.
Sieht in Deutschland Heute nicht anders aus.
Die Begründungen und Strafen fallen alledings anders aus. Aber es gibt auch mehr zu verlieren für den Deutschen Heute.
Etc., etc.
“Wer lesen kann ist klar im Vorteil.” Marcel berichtet lediglich über einen weiteren (kleinen) Beitrag zum spürbaren Abbau demokratischer Grundrechte, wie sie seit Jahren schleichend praktiziert werden und von einem nicht geringen Teil der Bevölkerung in unserem Land aus Unkenntnis oder Desinteresse hingenommen werden.
Er stellt Fastix aka. Jörg Reinholz eben nicht alleine in eine Reihe mit chinesischen Dissidenten, sondern zeigt zu Recht auf, das dies nur ein
weiterer Fall von vielen in einer langen Reihe von umstrittenen bis empörenden Entscheidungen (bundes-)deutscher Gerichte ist.
Aber es ist ja alles so “legal” ….
Auch ich kann dieses Gefasel von Möglichkeit zu “gütlichen Beilegung” nicht mehr lesen !!!
Fakt ist, und das ist der einzige Punkt in dem ich Marcel widersprechen möchte, dass hier ganz offensichtlich ein Mensch bewußt für seine
Überzeugung in den Knast gegangen ist und dies verdient meinen höchsten Respekt !!!
Zitat:
“(…)Die werde ich im Knast absitzen. 500 Euro pro Tag, Krankenversicherung, ausgewogene Ernährung und die Genugtuung für die Pressefreiheit 6 Tage in den Knast zu gehen.(…)”
(Quelle:http://board.gulli.com/thread/591594-buchtipp-schwarzbuch-datenschutz-ausgezeichnete-datenkraken-der-big-brother-awards/#14)
Ob es sich nun hierbei um die aktuelle Klamotte handelt oder um einen anderen Fall ist mir unbekannt aber auch völlig egal. Denn in diesem Satz spiegelt sich die Grundüberzeugung von Jörg aka. Fastix wieder.
Man muss Marcel, sein Blog, nicht in allen Einzelheiten mögen, man muss Jörg und seine Seite nicht mögen, aber beide (und viele andere) verdienen Respekt, den sie unterscheiden sich wohltuend von windigen Anwälten, korrupten und kriminellen Politikern, willfährigen Staatsanwälten und Richtern, etc.
Ich persönlich schätze die Menschenrechtslage in China in so weit ein, dass sich vieles dort noch liberalisieren läßt, während Deutschland wirtschaftlich vor die Hunde geht und die “Kontrollmaßnahmen” in Gegesatz zu China eher zunehmen werden, anstatt liberalisiert zu werden. Der gesellschaftliche Zug in Deutschland fährt in Richtung Kontrolle des Einzelnen statt Freiheit des Einzelnen. Man sollte sich das im Hinterstübchen behalten und viele Diskussionen in Deutschland mal durchdenken, dann kommt einem das Grausen, wohin diese Gesellschaft driftet…
Früher gab es derartige Abmahnungen und Prozesse zwischen Prominenten und der Presse. Zeigen die hier dargestellten Vorgänge nicht den Beudetungswandel des Internets und den entsprechenden Übergang auf das Internet? Wer heute nicht verlemudet werden will, muß sein diesbezügliches Recht auch im Internet durchgesetzt wissen. Die Abmahnungen hier sind sicher ein Extremfall, aber es ist ja auch noch nicht gesagt, daß diese rechtens sind und insoweit ein Prozeß zulasten des Beklagten ausgeht. Wie stellt Ihr euch eigentlich ein Abmahnrecht vor, daß die Interessen der Abzuahnenden ebenso berücksichtigt wie die Interessen der Abmahner? Reicht hier der Zypries-Vorschlag der Deckelung der Abmahngebühren?
Die Verhältnisse in Deutschland sind nicht mit China vergleichbar. Das meine ich getrost behaupten zu können, die politischen, sozialen und kulturellen Bedingungen dort sind grundlegend anders. Meine persönlichen Erfahrtungen gründen sich auf einen dreimonatigen Aufenthalt in Peking, Shanghai und Kanton, der allerdings schon einige Zeit zurück liegt.
Aber auf der Erscheinungsebene sind im Bereich des Internet manche Vorgänge ähnlich. Webseiten werden ohne Gerichtsurteile geschlossen, technische Provider werden von Wirtschaftsunternehmen massiv unter Druck gesetzt, wenn sie ihre Interessen gefährdet sehen und Internetnutzer mit kritischen Beiträgen gehen existenzielle Risiken ein. Deshalb kann ich Marcel Bartels verstehen.
Will sagen - wer heute im Internet als identifizierbare Person auftritt und sich kritisch äußert, sollte finanziell gut abgesichert sein. Denn selbst dann, wenn er presserechtlich alles richtig macht, geht er hohe Risiken ein.
Die Sache fängt für Privatpersonen schon mit der Wahl der Gerichtes an. Die Gegner können sich den Gerichtsstand frei wählen. In Pressesachen landet die Angelegenheit sowieso vor dem Landgericht. Da ist ein Anwalt Pflicht. Man hat also zunächst nur Kosten: Eine weite Fahrt zu einem Gericht irgendwo in Deutschland, ein fremder Anwalt, den man sich dort engagieren muß. Denn die Fahrt des heimischen Rechtsvertreters ist in der Regel viel zu teuer. Das alles kostet und meist bleibt man trotzdem auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Gerichte neigen dazu, die Kontrahenten in Vergleiche zu zwingen.
Durchschaubare Regeln gibt es sowieso nicht - neben Internetrecht, Presserecht, Urheberrecht, Strafrecht kann man auch mal wegen Wettbewerbsrecht vor den Kadi gezerrt werden. Wer als Laie will das alles durchschauen, selbst Fachleute können da ins Straucheln kommen. Und ist man ganz vorsichtig beim Schreiben kritischer Themen - dann darf man Ross und Reiter möglich gar nicht nennen. Das brisante Thema zerrinnt unter den Fingern möglicher juristischer Kalamitäten.
Kritische Internetschreiberlinge machen keine Gewinne mit ihren Webseiten, haben keine Einnahmen durch ihre Arbeit. Die Gullis, Dolzers, Schmittleins usw verdienen mit ihren dubiosen Geschäftsmodellen eine Menge. Und haben ein großes, finanzielles Interesse daran, ihre Kritiker mundtot zu machen. Man kämpft also mit ungleichen Waffen. Die einen können Anwaltskosten als Geschäftsausgaben absetzen, für die anderen sind das existenzbedrohende Ausgaben.
Deshalb sage ich - unterstützt Fastix, last ihn nicht hängen. Auch wenn er formal nicht immer das Richtige gemacht hat. Man versuchte ihn systematisch in den Ruin zu treiben - durch zahllose, formal oft sinnlose Prozesse auf Nebenkriegsschauplätzen. Und hat das offensichtlich auch geschafft. Trotzdem - Fastix hat auf die Richtigen eingehauen, mit allem was ihm zur Verfügung stand. Auf die Dialerbetrüger, auf die Webseiten-Kostenverschleierer, auf die Porno-Linker und auf deren Anhang - einschließlich deren selbstgefällige Rechtvertreter.
Zum Schluss noch jenem Korrupt ins Stammbuch, der versucht sich überall bei diesem Thema einzumischen. Du versuchst Dich seit Jahren als Vernebler zu betätigen, um die mehr als merkwürdigen Geschäftspraktiken Deines Bosses Gulli schön zu schreiben. Du bist ein Teil des Problems.
OskarMaria
@chris k.
Der Entwurf von Brigitte Zypries betrifft das Äußerungsrecht überhaupt nicht.
Würde dieser Vorschlag neben dem Urheberrecht auch andere Rechtsgebiete - vor allem das ins uferlose ausgeuferte “allgemeine Persönlichkeitsrecht” - mit abdecken, wäre das tatsächlich ein Riesen-Schritt in richtig Meinungsfreiheit im Internet.
So aber ist das nichts weiter als eine Nebelkerze.
@8 (Marcel): Es steht Dir frei, meine Meinung nicht zu teilen. Es ist jedoch unerwartet dumm zu unterstellen, sie wären von Unwissenheit geprägt. Einmal ist das kein Argument, (natürlich habe ich die verlinkten Dokumente gelesen,) weshalb ich anderen jungen Menschen bei ähnlichen Äußerungen entgegne, dass ich täglich u. U. mehr vergesse als sie voraussichtlich jemals lernen werden. Zum anderen mag es Dir nicht einleuchten, aber J. R. hätte sehr wohl Möglichkeiten gehabt seine in Teilen durchaus berechtigte Kritik so zu artikulieren, dass kein AG, LG oder was auch immer ein Urteil gegen ihn gefällt hätte. Und das hätte nicht bedeutet, dass er diese Kritik nicht hätte äußern können. In China aber hilft Dir das gar nicht, weil Kritik an sich faktisch unstatthaft ist und die Folgen härter sind. So weit sind wir in Deutschland doch noch nicht, dass man seine Kritik mit dem Leben bezahlt. Und das läßt sich mühelos auch aus den von Dir verlinkten Beiträgen herauslesen.
Selbst wenn also die erste Auseiandersetzung gewöhnlich einschlägt wie der sprichwörtliche Blitz aus heiterem Himmel, so ist wohl keiner gezwungen jeden Furz zum Anlaß für wilde Spekulationen zu nehmen und laufend Berichte über den eigenen Fall voller Emotion zu verfassen. Dabei ist der Dialer-Parasit doch angreifbar genug, wäre gerade in jüngster Zeit eiskalt zu erledigen. So schmeckt Rache doch sogar am Besten. Und bezüglich einiger Randfiguren hätte J. R. es oft genug besser bei Verweisen auf Berichte z. B. bei A. John belassen. Der hat es m. E. deutlich besser verstanden z. B. über einen bekannten Anwalt und dessen Machenschaften zu berichten. Wenn man eine eigene Auseinandersetzung pflegt, dann berichtet man selbst nicht laufend teils völlig ungares Zeug, sondern publiziert dann, wenn man den Gegner erfolgreich ans Kreuz genagelt hat. So schwer ist das gar nicht. Und genau dann schreibt man natürlich überall da, wo der sich gewöhnlich herumtreibt oder wo er gut bekannt ist. Wie man inzwischen weiß, outet der sich sogar selbst.
Man sollte sich auch einmal fragen, ob gut gemeint automatisch gut gemacht bedeutet. Es ist m. E. wenig sinnvoll, sich aufzureiben, nervlich und finanziell, und dabei relativ erfolglos zu bleiben, sich dann die Wunden zu lecken und im Ergebnis lediglich die Ungerechtigkeiten hier mit denen anderswo vergleichen zu können. Besser ist es das System zu verstehen und sich dann zunutze zu machen. Wer einfach nur losblubbert, ohne Taktik alles herausschleudert, was ihn bewegt, der beraubt sich der Möglichkeiten gezielten, rationalen Vorgehens, der Überraschung des Gegners usw. Am Ende wird er mit leeren Händen darstehen, wird u. U. zum Gespött der Leute.
Zu 17:
Wenn
- das HasnOLG einen Unterschied macht zwischen “Razzia” und “Hausdurchsuchung”, und das erstere mit der Begründung verbietet, hätten Sie “Hausducrchsuchung” geschrieben, dann wäre das erlaubt,
- “Zusammenarbeit mit der Staatsicherheit” auch als “IM (Infomreller Mitarbeiter)” ausgelegt werden darf, und damit vom Bundesverfassungsgeruicht verboten wird,
- wenn “von zu Hause aus arbeiten” als nicht prpfessionell arbeiten ausgelegt werden darf, um verboten zu werden,
dann gibt es keine Möglichkeiten, eindeutig zu schrieben und sicher zu sein, in gerichttlichen Auseinadersetzungen zu obsiegen. Die Deutungsmöglichketi eigener Außerungren ist nicht mehr möglich. Andere dürfen es deuten (Stolpe-Entscheidung) und der durvchschittliche Deutsche Leser, wie ihn das Gericht definiert, entscheidet.
Der Unterscheid zwischen China und Deutschland Heute besteht im Wesentlichen darin, dass solch drastischen Urteile nicht gefällt werden brauchen und nicht gefällt werden.
Die Deliquenten in Deutschland sind leichter zu zähmen.
Ändert sich dass, dann genügen die heutigen deutschen Gesetze und die heutige Bereitschaft der Richter und der Bevölkerung, drastische Urteile wie in China zu fällen und zu dulden.
Rolf, bitte lies erst einmal genau, was ich geschrieben habe. Salopp formuliert läuft es im konkreten Fall darauf hinaus, dass es besser gewesen wäre, J. R. hätte gelegentlich die Schnauze gehalten, bzw. sie erst dann aufgerissen, wenn er den Bären erlegt hat. Das gelingt hier durchaus und seine Gegner waren und sind auf Grund ihrer eigenen Fehler leicht “abzuschiesen”.
Ich teile ja auch durchaus einen großen Teil Deiner Einschätzungen zu Richter Buske. Aber wer daraufhin bzw. wegen rotglut.org China und Deutschland vergleicht, liegt m. E. stärker daneben als bei den Äpfel und Birnen. Was Du bitte nicht so verstehen solltest, als wäre Meinungsfreiheit in Deutschland nicht bedroht. Sie steht und fällt mit der Demokratie, und um die steht es hier keineswegs zum Besten. Man kämpft aber suboptimal, wenn man im blinden Zorn und aus Verzweiflung nur den Holzhammer zu schwingen weiss und mit dem frontal angreift.
Zu Q. Vergleiche.
Natürlich sind Vergleiche mit China und anderen Diktaturen - Deutschland 1933-45, Sowjetunion, DDR, Irak - problematisch und nicht immer hilfreich.
Äpfel und Birnen sind allerdings ähnlich, ähnlicher als China und Deutschland.
Marcel ergreift ein Thema, welches mich seit Jahrzenten bewegt.
Schon 1985 - kurz nach meiner Übersiedlung von Dresden nach Hamburg - habe ich dazu eine kleineGeschichte geschrieben und veröffentlicht.
Auf meiner Web-Size www.eurodiva.de DDR und Deutschland Heute wollte ich mich diesem Thema widmen.
Leider kamen die juristischen Themen zwangsläufig dazwischen.
Es geht dabei um Geschichtbewältigung, Lehren für die Zukunft sowie Überwindung unserer deutschen und westlichen selbstvernichtenden Überheblichkeit.
Heute ist das Thema sehr aktuell beim Versuch, unsere Werte und Spielregeln der gesamten Welt aufzudrücken.
Da sind solche Vorstöße, wie Marcel diese leistet, für unseren deutschen Gesundheitszustand von großer Bedeutung.
BVerfGE 42, 143, 159 – Deutschland-Magazin:
«Es wäre mit der Bedeutung, die das Grundgesetz der freien Rede und namentlich der unabhängigen Presse zuerkennt, nicht in Einklang zu bringen, wenn dem Einzelnen vorgeschrieben würde, in welcher Form er seine gedanklichen Beiträge “angemessen“ auszudrücken hätte. Doch besteht zumindest graduell ein erheblicher Unterschied: in aller Regel – wenngleich nicht immer – lassen sich Formulierungen ohne Schwierigkeit auswechseln, ohne daß der Gedanke als solcher darunter leidet. Die Pflicht zur Rücksicht auf die Persönlichkeit anderer führt deshalb im allgemeinen so lange nicht zu einer praktischen Beschränkung der freien Rede, als dies durch den Gebrauch einer anderen, nicht kränkenden Ausdrucksform geschehen kann.»
BVerfGE 85, 1, 15 – Bayer-Aktionäre:
«Daher endet der Schutz der Meinungsfreiheit für Tatsachenbehauptungen erst dort, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist unrichtige Information kein schützenswertes Gut. Das Bundesverfassungsgericht geht deswegen davon aus, daß die erwiesen oder bewußt unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfaßt wird (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]).»
BVerfGE 93, 266, 317 f. – Soldaten sind Mörder:
«Das Grundgesetz hat nicht von ungefähr als Schranke der Meinungsfreiheit ausdrücklich das Recht auf persönliche Ehre genannt. Auch ohne diese besondere Heraushebung käme dem Recht auf persönliche Ehre als Ausdruck der Persönlichkeit und als Ausfluß der Menschenwürde, die zu schützen und zu achten Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist (Art. 1 I GG) schrankensetzende Bedeutung zu, und das insbesondere auch bei Äußerungen in der Öffentlichkeit. Dem Verfassungsgeber genügte dies nicht. Sein Anliegen war, mit der im Grundgesetz verankerten Begrenzung der Meinungsfreiheit nachdrücklich einer Ausuferung des politischen Meinungskampfes in den persönlichen Bereich hinein entgegenzuwirken. Weil der bisherige Ehrenschutz vor dem Hintergrund der vor allem in der Zeit der Weimarer Republik gemachten Erfahrungen (vgl. Huber, Dt. Verfassungsgeschichte seit 1789 VII, 1984, S. 534f., 544 [Magdeburger Prozeß des Reichspräsidenten]) allerseits als ungenügend angesehen wurde, wurde im Jahre 1949 das Recht der persönlichen Ehre als ausdrückliche Schranke der Meinungsfreiheit in das Grundgesetz aufgenommen und damit eine Grundlage für einen Ehrenschutz geschaffen, der diesen Namen verdient.»
BGH, NJW 1974, 1762 – Deutschlandstiftung:
«Der Kritiker ist auch dort, wo er keine Tatsachenbehauptung aufstellt, sondern nur ein negatives Werturteil abgibt, zur Rücksichtnahme auf die Ehre des Angegriffenen verpflichtet. Zwar wird von ihm nicht verlangt, das mildeste Mittel zur Verdeutlichung seines Standpunktes einzusetzen. Doch muß seine Kritik nach Art und Aussagegehalt sachbezogen sein. Das berechtigte Interesse der Presse daran, sich an einer solchen Auseinandersetzung der Meinungen zu beteiligen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang zu dem erörterten Gegenstand steht und lediglich aus dem äußeren Anlaß der Interessenwahrung gemacht wird. Je schwerer der Vorwurf wiegt, um so höhere Anforderungen sind an die Angemessenheit einer solchen Kritik zu stellen.»
BGH, NJW 2006, 601:
«Liegt es nahe, aus mehreren unstreitigen Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende) Schlussfolgerung zu ziehen, so ist jedenfalls eine bewusst unvollständige Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger nahe liegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen kann (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193). Eine Tatsachenbehauptung, die nur Teilwahrheiten vermittelt und dadurch beim Adressaten der Äußerung zu einer Fehleinschätzung des Angegriffenen führt, ist schon aus diesem Grund rechtswidrig (vgl. Senatsurteile BGHZ 31, 308, 316; vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73 - NJW 1974, 1762, 1763 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193, 195 m.w.N.). Es dürfen also nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - aaO).»
Zu 21:
Die aufgezählten Urteile bestätigen die chinesischen Verhältnisse bei uns in Deutschland.
Alles nach Gesetz und Recht. Richter entscheiden.
Die chinesischen Urteile und Begründungen werden nicht anders klingen: nach Gesetz und Richter entscheiden.
Lese Dir doch einmal das Urteil von 1984 des Dresdner Bezirksgerichtes gegen mich durch.
Hätte im Wesentlichen auch in Deutschland Heute Bestand, was Bücherverbote betrifft sowie die Verbreitung von Inhalten [Passagen] verbotener Bücher.
Bis zwei Jahre Knast kann heute bestraft werden. Ich saß in Dresden 10,5 Monate. Das Urteil wurde kassiert.
Noch die DDR hat mir 1990 Entschädigung gezahlt.
Wo siehtst Du da die Unterschiede?
Ich bin kein Einzelfall gewesen.
Kennst Du das Bahro-Urteil. Hat ebenfalls unter zwei Jahren gesessen als Buchautor.
“Zwischen uns und dem Feind einen klaren Trennungsstrich ziehen! Mao
Wenn der Feind uns bekämpft, ist das gut und nicht schlecht:
Ich bin der Meinung, daß es für uns - sei es für den Einzelnen, für eine Partei, eine Armee oder eine Schule - schlecht ist, wenn der Feind nicht gegen uns Front macht - denn in diesem Fall würde es doch bedeuten, daß wir mit dem Feind unter einer Decke steckten. Wenn wir vom Feind bekämpft werden, dann ist das gut; denn es ist ein Beweis, daß wir zwischen uns und dem Feind einen klaren Trennungsstrich gezogen haben. Wenn uns der Feind energisch entgegentritt, uns in den schwärzesten Farben malt und gar nichts bei uns gelten läßt, dann ist das noch besser; denn es zeugt davon, daß wir nicht nur zwischen uns und dem Feind eine klare Trennungslinie gezogen haben, sondern daß unsere Arbeit auch glänzende Erfolge gezeitigt hat. Mao Tse Tung, 26. Mai 1939″
Zitat aus Ulrike Meinhof’s Konzept Stadtguerilla April 1971
http://www.nadi...rd+raf/004.html
QUO VADIS Blogger?
Wenn die Judikative die “Wahrheit” inhaftiert, dann wird sie in die Illegalität gedrängt.
VAE VICTIS - wehe den besiegten
Ich hoffe inständig, daß der Gerechtigkeit geholfen wird. Ansonsten sind die ganzen Diskussionen die hier geführt werden gegenstandslos. Denn ich vertraue allen die immernoch mit ihrem Namen für eine gerechte Sache geradestehen, daß sie auch weiterhin nicht aufgeben werden die Betrüger in den Reihen der Mächtigen auszumachen und zu bekämpfen. Auch wenn dies bedeuten sollte in die Anonymität des WWW abzutauchen.
In diesem Sinne
Grüße aus dem anonymen Norden der Republik
der weniger Mutige
Zu Egal 21#:
Aus BVerfGE 42, 143, 159
Die Pflicht zur Rücksicht auf die Persönlichkeit anderer führt deshalb im allgemeinen so lange nicht zu einer praktischen Beschränkung der freien Rede, als dies durch den Gebrauch einer anderen, nicht kränkenden Ausdrucksform geschehen kann.»
In der Pressekammenr Hamburg wird offen davon gesprochen, falls es keine Möglichkeit gibt, keine kränkende Ausdruckform zu finden, dann soll eben gar nicht berichtet werden.
Der Schutzt des Persönlichkeitsrechts und des rechts auf Seölbstdarstellung bestätigt das ebenfalls.
Über Vorbilder für beispielhaftes Familienleben und Umgang mit Kindern darf nicht berichtet werden, welche Probleme diese mit den eigenen Kindern haben.
Man darf z.B. nicht berichten, dass jemand vor drei Jahren andere um Millionen betrogen hatte und deswegen in Gefängnis saß.
Die Menschen haben das Recht, mit ihren Taten allein gelassen zu werden. Das ist die Meinung der Richter.
Das Recht anderer, Vorsicht walten zu lassen beim Kontakt mit früheren Betrügern, spielt hierbei keine Rolle.
Glaubhaftigekeitsprüfungen von Vorbildern sind nicht erlaubt.
Etc., etc.
So, ich habe mir also mal die ganze Geschichte vom gulli-board reingezogen. Und andere Links angeschaut. Zumindest ist mir J.R nicht mehr ganz so ein Heiliger, wie er hier gerne hingestellt wird.
@ rantanplan
natürlich ist es schön, wenn der Feind einen bekämpft, weil damit eine klare Position bezogen wird. nur: die Feinde (Staat, Wirtschaftsunternehmen), gegen die viele (deutsche) Internetaktivisten kämpfen, sind übermächtig, weil sie im Übermaß über eine Ressource verfügen: Geld. Sie können sich ungebrenzt Rechtshilfe kaufen. Andere (beispielsweise Rechtsanwälte) haben einen Wissensvorteil, den ein einfacher Aktivist nicht ausgleichen kann. Und wenn dann noch das “Recht” für die Zwecke von Staat, Wirtschaft (und Rechtsanwälten) gebeugt wird, dann ist auf lange Sicht sogar die Demokratie gefährdet. In diesem Stadium befinden wir uns gerade. Das sollte allen zu denken geben.
Antidemokratische Tendenzen entdeckt man nicht nur bei solchen Urteilen, sondern auch im alltäglichen Geschehen, man möchte nur an die allerörtliche Videoüberwachung erinnern, an die Gesetzesinitiative zur “Onlineüberwachung” etc. pp.
Ansonsten teile ich noch weitestgehend die Meinung von Q. Manchmal taktisch handeln, sich die Worte genau überlegen ist meist nicht falsch.
Und dir Mario: Auch wenn ich deine Meinung nicht immer teilte, so schätze ich doch dein Eintreten für gewisse Werte. Ich hoffe dies geht dir nicht verloren, auch in neuer Betätigung.
Gruß D
So, ich habe mir also mal die ganze Geschichte vom gulli-board reingezogen. Und andere Links angeschaut. Zumindest ist mir J.R nicht mehr ganz so ein Heiliger, wie er hier gerne hingestellt wird.
@ rantanplan
natürlich ist es schön, wenn der Feind einen bekämpft, weil damit eine klare Position bezogen wird. nur: die Feinde (Staat, Wirtschaftsunternehmen), gegen die viele (deutsche) Internetaktivisten kämpfen, sind übermächtig, weil sie im Übermaß über eine Ressource verfügen: Geld. Sie können sich ungebrenzt Rechtshilfe kaufen. Andere (beispielsweise Rechtsanwälte) haben einen Wissensvorteil, den ein einfacher Aktivist nicht ausgleichen kann. Und wenn dann noch das “Recht” für die Zwecke von Staat, Wirtschaft (und Rechtsanwälten) gebeugt wird, dann ist auf lange Sicht sogar die Demokratie gefährdet. In diesem Stadium befinden wir uns gerade. Das sollte allen zu denken geben.
Antidemokratische Tendenzen entdeckt man nicht nur bei solchen Urteilen, sondern auch im alltäglichen Geschehen, man möchte nur an die allerörtliche Videoüberwachung erinnern, an die Gesetzesinitiative zur “Onlineüberwachung” etc. pp.
Ansonsten teile ich noch weitestgehend die Meinung von Q. Manchmal taktisch handeln, sich die Worte genau überlegen ist meist nicht falsch.
Und dir Mario: Auch wenn ich deine Meinung nicht immer teilte, so schätze ich doch dein Eintreten für gewisse Werte. Ich hoffe dies geht dir nicht verloren, auch in neuer Betätigung.
Gruß D
@24:
Man darf z.B. nicht berichten, dass jemand vor drei Jahren andere um Millionen betrogen hatte und deswegen in Gefängnis saß.
BVerfG - Lebach
Die Menschen haben das Recht, mit ihren Taten allein gelassen zu werden. Das ist die Meinung der Richter.
BVerfG - Lebach
Das Recht anderer, Vorsicht walten zu lassen beim Kontakt mit früheren Betrügern, spielt hierbei keine Rolle.
Falsch. Wenn derjenige zB wieder die Geschäfte macht/anstrebt/anbietet, die ihn dereinst in den Knast gebracht haben, darf man das sehr wohl erwähnen. Wahrnehmung berechtigter Interessen nennt sich das.
Wenn Dein Nachbar mal wegen Steuerhinterziehung saß, dann darfst Du das nicht breit treten. Abgesessen und gut ist es. Wenn er hingehen “Steuersparmodelle” anbietet, kannst Du drüber berichten. Du sitzt doch so oft beim Buske, lass es Dir mal erklären…
Egal 26#
Die Betrüger, welche Millionen mit den “Neuen Medien” abzockten und betstraft wurden, versuchenes es heute z.B. mit der Nanotechnologie und anderen neuen Technologien.
In der Auseindersetzung mit diesen Typen darf man nicht an deren Taten zu Zeiten des Betruges mit den “Neuen Medien” erinnern.
Habe ich bei Buske gelernt.
Zu Egal #26
Lebach
Das Lebach-Urteil besagt:
Leitsatz
….
Hierbei kann keiner der beiden Verfassungswerte einen grundsätzlichen Vorrang beanspruchen. Im Einzelfall ist die Intensität des Eingriffes in den Persönlichkeitsbereich gegen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzuwägen.
Damit ist der Willkür der Richter Tür und Tor geöffnet.
Anonymus in 27 und 28 war ich, Rolf Schälike
www.buskeismus.de
Wie wäre es mit www.mein-parteibuch.cn ???
Solange du nichts gegen China schreibst, solltest du dort ungestört sein.
Der Vorschlag von Arno Nühm ist nicht schlecht.
www.mein-parteibuch.ch keien schlechte Idee.
Seinerzeit konnte man in die Sowjetunion postlagernd auf das Zentrale Postant (zentraler Telegrfa) in der Sowjetunion verbotete Literatur russischer Autoren auf Deutsch und Englisch (Überstezungen) senden uind auch ungestört abholen.
Wurde nicht beschlagnahmt.
Nun sind die Chinesen möglicherweise schlauer.
In den Auseinadersetzungen mit Kriminellen und Diktauren sollte man durchaus die Gegenkandidaten nutzen dürfen. Man brazucht sich nicht sleber dabei schmutzig machen.
Und hier rotglut:
http://fastix.d...hten.php?start=
[…] PS: Hier gibt es auch noch eine hübsche Gute-Nacht-Lektüre Tags:Deutschland Grundgesetz Verfassung […]
[…] deutschen Fernsehen gibt es Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch Inhaftierungen nur in China, eine schlimme Medienmonopolisierung in Venezuela, Einschüchterungen durch […]
[…] aber der Betreiber des Blogs rotglut.org Anfang des Jahres schon einmal inhaftiert war, erscheint es durchaus vorstellbar, dass der real existierende deutsche Rechtsstaat hier im […]
Salve
Obwohl ich die Verhältnisse in Deutschland nur aus dem Netz kenne.. ein paar grundsätzliche, evtl. anmassende Anmerkungen von mir…
Demokratie nennt sich die beste aller schlechten Staatsformen. Wieso Demokratie so schlecht funktioniert ist recht einfach, der Aufwand ist enorm. Bürger müssen Rechte wahrnehmen und immer wieder dafür kämpfen. Machen es die Bürger nicht, verlieren sie nach und nach die entsprechenden Rechte. Was bleibt sind Pflichten.
Eines dieser Rechte ist die Meinungsfreiheit, die doch eher unwichtig ist. Zumindest empfinden das diejenigen so, die sich nicht mit den kleinen Anfängen auseinander setzen. Hier, auf dieser Seite wird unter “Profis” diskutiert, mit Spezialfällen auf Urteile / Vorfälle aufmerksam gemacht. Aber, so leid es mir tut, nicht mundgerecht für den normalen Durchschnittsuser im Netz. Ich nehme mich davon nicht aus, auch ich verwende zu oft einen Schreibstil der etwas undurchsichtig ist, nehme bezug auf stinktrockene Quellen (die zu lesen oft eine Qual ist).
Was nun besser ist, das chinesische Modell oder das deutsche.. das lasse ich mal dahingestellt. Wirtschaftlich effektiver ist sicherlich die chinesische Variante. Übrigens, mein Vatr sagte schon vor 30Jahren, dass unsere Demokratien schlimmer seien als der Komunismus in Russland und China. Einfach, weil Freiheit oft nur vorgetäuscht ist. Die Chinesen wissen wenigstens, woran sie sind.
Fazit… kürzere Artikel und diese in den entsprechenden Newsplattformen veröffentlichen. Damit kommen wir weiter. Machen wir Propaganda für das Volk, sprechen wir die gleiche Sprache.
Ehm… ich habe die beschriebenen Artikel nicht gelesen. Entschuldigt bitte auch, dass ich diesen Artikel für mein Statement missbrauche.. so ganz passt es nicht zum Thema. Aber auch in China versuchen die Blogger für das Volk und nicht für die anderen Blogger zu schreiben.
Gruss
Christian
[…] China mitten in Deutschland ist, wissen Parteibuch-Leser nicht erst seit gestern. Normal ist auch, dass der Staatsschutz in […]