In der Post habe ich heute die Abmahnung von Anwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann gefunden, über die ich hier berichtet habe. Der Brief war ungewöhnlich dick und enthielt tatsächlich nicht nur zwei Seiten, sondern vier Seiten. Und siehe da, da war noch eine weitere Abmahnung drin. Mit dieser Abmahnung soll mir nun anscheinend die Berichterstattung zur Abmahnung im Namen eines Polizeipräsidenten a.D. komplett untersagt werden.
Im Abmahnschreiben wird behauptet, dass ich über eine zivilrechtliche, presserechtliche Auseinandersetzung mit dem Polizeipräsidenten a.D. berichte, dies unzulässig sei, die Persönlichkeitsrechte des Mandanten verletze und daher die gesamte Darstellung diesbezüglich zu unterlassen sei.
In dem Unterlassungsbegehren werde ich dann aufgefordert, mich dazu zu verpflichten, zukünftig identifizierend über eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir und dem Polizeipräsidenten a.D. zu berichten und/oder berichten zu lassen.
Wie soll ich da noch berichten können? Wie kann diskutiert werden, ob der Polizeipräsident a.D. eine absolute Person der Zeitgeschichte ist - ich meine, angesichts dieser Chronik des rbb spricht viel dafür - ohne dass bekannt wird, um welche Person der Zeitgeschichte es bei den Berichten geht? Wie kann die Frage diskutiert werden, ob die materielle Wahrheit, wer der Sohn des Polizeipräsidenten ist, bei der juristischen Bewertung dieses Falles eine Rolle spielt?
Die Frist, mit der ich mich zur Unterlassung verpflichten soll, ist gestern Abend um 18:00 Uhr abgelaufen. In Anbetracht des Welt-Artikels mit Titel “Alter und neuer Polizeipräsident liegen in erbittertem Streit” kann ich mir auch nicht einmal beim Landgericht Berlin vorstellen, dass hier auch eine Maulkorb-Verfügung wie gegen die Junge Welt oder gegen Rolf Schälike erlassen wird.Ich werde versuchen, mich nun noch am Wochenende um Rechtsrat zu bemühen und dann im Einklang mit der Rechtslage zu reagieren.
Ich möchte nicht verschweigen, dass ich persönlich als juristischer Laie solche Berichtsverbote, wie sie vom LG Berlin gegen die Junge Welt und gegen Rolf Schälike ausgesprochen wurden, und es nun wohl auch gegen mich erwirkt werden soll, für grundgesetzwidrig halte.
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Hallo Marcel,
ich wuensche dir viel Erfolg gegen diese Abmahnung.
Gruss
Milan Petrovic
(Barcelona)
Ich wünsche Dir auch alles Gute, es ist wirklich zum… Kotzen.
Hallo Marcelo,
bins nochmal. Bei all den Lachnummer fällt mir ein, das ja H. Prof. Dr. Kocks sich als Schwein bezeichnet hat, was seine Handeln während des Arbeitstages angeht. Abends ist er dann normaler Familienmensch. Dieses, wie ich es nenne KOCKS,SCHE-Schweinssyndrom scheint in D sehr in Mode zu kommen.Zumindest bei einigen Polkern und bei sehr vielen VW-Managern einschliesslich VW-Betrebsratsvorsitzenden.
Ich wuensche dir ein starkes Durchhaltevermoegen.
Einen solidarischen Gruss
Milan Petrovic
(Barcelona)
Aus einem Anwaltsschreiben:
Die Gerichtsverfahren sind in der Regel öffentlich. Geregelt wird diese Öffentlichkeit im Gerichtsverfassungsgesetz. Aber: Berichtet werden darf aus diesen Verfahren jedoch nur, soweit ein “berechtigtes Interesse” besteht.
Wenn nach einer Definition des Begriffes “berechtigte Interessen” gesucht wird, erlebt man eine bittere Enttäuschung. Bestenfalls wird definiert, es komme auf das Rechtsgefühl an. Zu diesem Thema gubt es wissenschaftliche Veröffentlichungen.
Letztendlich entscheidet der Richter nach seinen eigenen Vorstellungen. Wenn man Glück hat, haben sich in Rechtsprechung und Literatur Fallgruppen gebildet.
Was bei den Entscheidungen der Richter Unterschiedliches vertreten wird, ist gut bekannt.
Es würde mich nicht wundern, wenn Justizverantwortliche in Berlin zum Verhältnis der Gerichte zur Presse Besprechungen durchführen.
Kann mir durchaus vorstellen, dass es Richter gibt, welche zornesrot die Ansicht vertreten, Gerichtsurteile dürften nicht kritisiert werden; es sei denn es würde sich um vorsätzliche Rechtsbeugung handeln.
Man kann sich gut vorstellen, welche Urteile solche Richter zu Veröffentlichungen von www.buskeismus.de und www.mein-parteibuch.de fällen würden.
Für Marcels Abmahnungen bedeutet dies alles: Nur, wenn Marcel den Richter überzeugen kann, dass ein Informationsinteresse bestand (das die betroffenen Persönlichkeitsinteressen überwiegt), kann er gewinnen.
Nebenbei: Unwahr darf in aller Regel nicht berichtet werden. Das ist allgemein bekannt. Alledings entscheiden ebenfalls die Richter was wahr und was unwahr ist.
Eine Fallgruppe, die sich zu Gunsten von Marcel in der Rechtsprechung herausgebildet hätte, ist auch guten Medienanwälten nicht bekannt. Man kann sicher davon ausgehen, dass es solche Fallgruppen noch nicht gibt.
Noch eines:
Eine Rechtsprechung, nach der über Zivilverfahren schlechthin nicht berichtet werden dürfte, gibt es nicht.
Hallo Herr Bartels,
eine Abmahnung über einen Berichterstattung einer Abmahnung. Da fängt das Jahr abmahnungsmässig aber wirklich schlecht an. Wohnsitz nach Barcelona verlegen oder so ähnlich, dann ist es aus. Oder Scherz (t weglassen) von Alois Glück fiktiv interviewen lassen. Ganz normale Streitauslagerung.
Zahnärzte pflegen da zu witzeln, dass man genau den Nerv getroffen hat, wenn der Behandelte sich so wehrt…
MfG
Daniel
Da scheint der Schwanz mal wieder mit dem Hund zu wedeln!
Verbal bist du den Herren offenbar höchst unbequem.
Wenn du es jetzt noch schaffst, dass sie mit jeder neuen Spitze einen finanziellen Schaden, wie auch immer geartet, erleiden, dann kannst du als
Till Bartelspiegel
all den Deppen in Deppenland,
-in 40 Jahren heißt es dann mal Altersland- deinen Spiegel vorhalten!
Und ein paar Monate Gefängnis entlasten dich der Sorge um die tägliche Nahrungsbeschaffung, mal von den Heizkosten momentan abgesehen.
Stelle einfach deine Zahlungen ein. In Gottes Namen!
Dann wird alles gut!
Dann wird es Dir wohl bald so ergehen, wie den Schweinen in China.
Zum besseren Verständnis: http://www.poli...erfung_auc.html
@ 8/Strelon: Zum Thema Schweine fällt mir folgendes spontan ein: Saublöder Abmahn-Wahnsinn in Deutschland. Glücklicherweise ist es in Deutschland noch nicht so, dass Schweine sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen können. Glücklicherweise bin ich nicht so blöd wie eine Sau und sage meine Meinung unter meinem richtigen Namen. Wer das tut, der ist saublöd.
@8:
Ich sehe den Zusammenhang zwischen den Schweinen in China und der deutschen Zensur nicht. Oder sollte es sich lediglich um Linkspam handeln?
MfG
Daniel
Ehemalige Polizeipräsidenten haben wie der bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber, der von Radio Transparency als gelernter Mobber bezeichnet wurde, ein Leben lang Staatsgewalt gegen vermeintlich Kleinere ausgeübt. Welche Auswirkungen das auf den Charakter haben kann, ist bekannt. Es treten Abnutzungserscheinungen auf, zumindest ist eine Neigung dazu nicht von der Hand zu weisen.
Soviel noch zu den Berufsgruppe, der Herr Scherzt angehörte.
http://www.rbb-...ag_1266870.html
Die Mutter der von den Kollegen zu Tode gemobbten Polizisten Silvia Braun führte einen mehrjährigen Streit und erhielt am Schluß 10 000 € Schmerzensgeld für ihre Tochter.
Ich füge gewöhnlich folgenden Hinis dazu, wenn ich über Abmahnungen berichte:
Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Abmahnungen im Internet ist das Urteil des Amtsgericht Detmold vom 21.10.1996 - 8 C 408/96
http://www.jurp...pr/19980178.htm
Das verlinkte Urteil ist bloß ein uraltes Amtsgerichtsurteil und sagt nicht zum Persönlichkeitsrecht des Anwaltes, der das Abmahnschreiben verfasst hat. Genau da liegt aber der Knackpunkt bei der Veröffentlichung von Abmahnschreiben. In diesem Beitrag hier ging es allerdings nicht um die Veröffentlichung vn Abmahnschreiben, sondern um identifizierende Berichterstattung. Die Berliner und Hamburger Landgerichte sehen auch da die Möglichkeit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Letztlich treffen die Gerichte dann eine Abwägungsentscheidung. Man könnte dazu auch sagen, es herrscht rechtlich diesbezüglich blanke Willkür.
Hallo Marcel, ich wünsche Dir auch alles Gute für Deinen Erfolg und hoffe weiterhin, dass Du Deine Aufklärungsarbeit aufrechterhalten kannst. Ich weiß nicht, ob dieses jetzt hier rein passt, aber ich muss etwas abweichend vom Thema berichten.
*****
Da meine Oma zu uns in den Ort gezogen ist, konnte ich einige Gespräche mit ihr führen und Ahnenforschung betreiben. Laut Ihren Fotos, schriftlichen Vorlagen und Erzählungen, war Ihr Vater der erste Polizeipräsident von der damaligen Mark Brandenburg. Herr Fritz Karl Schwuchow, hatte damals seinen Sitz in Potsdam und arbeite im engen Kreis mit dem damaligen Militärkommandanten Oberst Werin und Hermann Elflein zusammen.
Seine Daten sind nacheinander aus den Berichten im Internet, in den Fachbüchern gelöscht und gefälscht worden. Meine Oma berichtete weiterhin, dass dieser irgendwann abgesetzt wurde und zum Schluss den Beruf eines Lehrers ausführte. Mich würde es sehr interessieren, warum er aus den letzten Foren gelöscht wurde und warum auch das letzte Archiv, dass über Ihn berichtete und wo ich ihn fand, nicht mehr im Internet auffindbar ist.
Er baute zusammen mit Werin und Herr Elflein nach 1945 die Polizei in der Mark Brandenburg komplett neu auf und dann … Was war dann? Dann erscheint überall ein neuer Name als Polizeipräsident und dieser wird auch noch als erster dargestellt. Blanker Hohn….. Mein Urgroßvater wurde einfach aus den Geschichtsbüchern gelöscht und keiner fragt warum, weil es keiner weiß! Das Familienerbe der “von Schwuchow´s” befindet sich jetzt in Polen. Dieses damalige Gut, wurde in Ostpreußen Schwuchow genannt und heute Swochow. Die “von Schwuchow´s” wurden enteignet. Meine Urgroßmutter hieß Margarete und war die damalige Frau von Fritz Karl Schwuchow. Nach dem Krieg sind sie beide nach Potsdam gezogen und haben 11 Kinder - Schwuchow, hervorgebracht.
Margarete war zuvor verlobt mit Manfred von Richthofen, heiratete aber nach seinen Abschuß, meinen Urgroßvater Herrn Fritz Schwuchow im Dorf Schwuchow.
Dieses wollte ich bloss hier hinzufügen, weil dieses Thema hier gut reinpasst…
Viel Glück bei Deiner weiteren Aufklärung und Teu teu teu für die Zukunft
Magnus
[…] [8] vgl. etwa http://www.abma...ung-internet.de , http://www.abmahnwelle.de , http://www.rett...das-internet.de , http://www.mein...pitel/abmahnung und http://www.forenabmahnungen.de […]
Das Gut Schwuchow gehört der Erbengemeinschaft Schwuchow.Mein Opa war 1.Polizeichef in Potsdam.Wäre schön wenn Sie sich melden
Monika
ich habe zuspät gelesen das mein Sohn Magnus schon einen Beitrag schrieb .Hier noch einige Anmerkungen
Der Titel „Eine Stadt steht auf“ verrät, dass die beiden jungen Autorinnen Nancy Beckmann und Susanne Gromoll, beide Archivfachangestellte, diese Leistungen positiv bewerten.
Dem kann nicht widersprochen werden. Ob es die zunächst übernommenen alten Verwaltungsbeamten unter dem von der Besatzungsmacht ernannten ersten Nachkriegsoberbürgermeister Dr. Friedrich Bestehorn waren, Kommunisten wie Polizeichef Fritz Schwuchow und Stadtschulrat Hans Riebau oder der 1. Bürgermeister Georg Spiegel (SPD), sie setzen sich nach der Stunde Null aufopferungsvoll dafür ein, die notleidende Bevölkerung vor dem Hungertod zu bewahren und ihr ein Dach über dem Kopf zu geben.
alles gute-wir wissen was kämpfen heisst in unserer Familie-wäre trotzdem schön wenn Sie sich melden
Ich gehe mal davon aus, dass man Dich nur einschuechtern will. Zur Zeit mache ich mich selber kundig was rechtliche Probleme im Bezug auf ein Forum angeht. Da es um Manufacturing Engineering geht werden politische Problem weniger aufkommen, dafuer aber Dinge in Sachen copyright. Vielleicht solltest Du dem Rechtsanwalt kurz mal anschreiben und nachfragen, was er denn nun eigentlich zu beanstanden hat. Was will er denn nun nicht ueber den Polizeipraesidenten A.D. berichtet haben?
[…] Auch in der Hamburger Xxxxxx-Kammer des Schreckens wurde heute mal wieder gegen Blogger wegen angeblicher Verletzungen von Persönlichkeitsrechten verhandelt. So gab es heute da zum Beispiel eine Verhandlung zu einem Verfahren Callactive GmbH vs. Niggemeier. Der Journalist Stefan Niggemeier, der neben seinem persönlichen Weblog auch noch beim “berühmten” Bildblog mitmacht, ließ sich dabei, für Insider der deutschen Blogosphäre sicherlich wenig überraschend, von einem Anwalt der bestens bekannten Berliner Kanzlei Schertz Bergmann vertreten. […]
Abmahnungen. Ein Unwesen das mehr und mehr um sich greift. Jeder Strauchdieb der es mit Ach und Krach geschafft hat sich durchs Jurastudium zu quälen, aber in seinen zerebralen Leistungen zu bescheiden ist, auch nur Nachbars Lumpi wegen Scheißen auf dem Gehweg zu vertreten, betätigt sich neuerdings ím Abmahnunwesen und versuicht so seine Kasse aufzubessern.
Wann gibt es endlich Hartz 5? (Dann auch für unterversorgte Anwälte)
[…] beauftragen wird. Die Kanzlei Schertz-Bergmann ist ja nicht nur wegen ihrer Vorgehensweise gegen Parteibuch und Buskeismus […]
[…] und nun erfahren auch die Leser von Stefan Niggemeier, der im Termin von einem Anwalt der für ihre Abmahnungen berüchtigten Kanzlei Schertz Bergmann vertreten wurde, scheibchenweise, wie es um kritischen Journalismus in […]