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26. Januar 2007

Noch eine Abmahnung von der Kanzlei Schertz Bergmann

von @ 18:08. abgelegt unter Über dieses Blog, Pressefreiheit, Recht und Unrecht, Abmahnung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit

Presseball
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Copyleft2006 Lurusa Gross

Das Landgericht Hamburg hat vor einiger Zeit eine einstweilige Verfügung gegen mich wegen der Veröffentlichung einer Abmahnung in Zitatform erlassen. Heute habe ich erfahren, dass ich nach Auffassung des Landgerichts Hamburg obendrein die Kosten für diese einstweilige Verfügung bezahlen muss, obwohl ich vorher nicht wegen der Zitate aus dem Abmahnschreiben abgemahnt wurde.

Beim Landgericht Berlin wurde mir anlässlich einer vorherigen Veröffentlichung eines anderen Abmahnschreibens als anonyme pdf-Datei erklärt, dass die Veröffentlichung von Abmahnschreiben das Persönlichkeitsrecht des abmahnenden Anwaltes auf freie berufliche Entfaltung verletze und ich demnach, wenn ich über eine Abmahnung berichte, diese in meinen eigenen Worten beschreiben möge.

Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat für das Zitieren aus der mir später per einstweiliger Verfügung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte.

Gestern habe ich eine neue Abmahnung von Rechtsanwalt Dominik H. erhalten, der sich selbst vertretend meint, ich hätte in dem Bericht über die von ihm stammende Abmahnung von Polizeipräsident a.D. Georg Schertz gegen mich unwahr berichtet. Mir wird in der neuen Abmahnung nahegelegt, das erste an mich gerichtete Schreiben richtig zu lesen.

Ich kann nicht erkennen, was falsch sein soll an dem Satz:

Rechtsanwalt Dominik H. von der Kanzlei Dr. Schertz Bergmann erklärt mir in der Abmahnung, dass der bekannte Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz der Sohn des Polizeipräsidenten von Berlin a.D. Georg Schertz sei.

Zu der Frage, ob der bekannte Medienrechtler Dr. Christian Schertz der Sohn des Polizeipräsidenten a.D. Georg Schertz, der einem Bericht des rbb zufolge zuvor auch mal Landgerichtsrat, Kammergerichtsrat und Vizepräsident des Amtsgerichts in Berlin gewesen sein soll, ist, äußert sich Anwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann in seinem neuerlichen Abmahnschreiben nicht.

Gerne würde ich nun wörtlich aus den Abmahnschreiben zitieren, damit sich Leser selbst en Bild von der Situation machen können. Das scheint aber - siehe oben - in Deutschland aufgrund des Persönlichkeitsrechtes zur freien beruflichen Entfaltung von Anwälten verboten zu sein.

Ich will deshalb den gegen mich in der neuerlichen Abmahnung erhobenen Vorwurf nochmal mit eigenen Worten versuchen, zu verdeutlichen. In dem ersten Schreiben teilt mir Anwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann mit, er vertrete Polizeipräsident a.D. Georg Schertz. Aus einem weiteren Satz geht hervor, dass der Sohn seines Mandanten das Bankhaus Sal. Oppenheim in dem Zivilgerichtsverfahren, über das ich berichtete, vertritt.

Ich halte das für Wortklauberei. Die Rechtsprechung entlang der Wortklauberei war das, was ich in meinem Bericht über die Verhandlung zum Buch “Der Bankier” kritisiert habe. Ich halte das für Zensur und denke, dass sich auf diesem Wege sämtliche Berichterstattung, die nicht genehm ist, juristisch verhindern lässt. Ich halte diese umfassende Form der Auslegung des Persönlichkeitsrechtes, die meiner Meinung nach dazu führt, dass nur noch Streichkonzerte veröffentlicht werden können, für nicht konform mit dem Grundgesetz, das freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit garantiert.

Zur neuerlichen Abmahnung von Dominik H. aus der Kanzlei Schertz Bergmann habe ich keine Unterlassungserklärung abgegeben.

PS: Bemerkenswert finde ich auch den Artikel in der Welt mit Titel: Alter und neuer Polizeipräsident liegen in erbittertem Streit. Da wird Polizeipräsident a.D. Georg Schertz mit einem Satz zitiert, wo auch das Wort Zensur fällt.

19 Kommentare zum Beitrag “Noch eine Abmahnung von der Kanzlei Schertz Bergmann”

  1. DPMS INFO - hosted by www.OBY.de » Kann ich mal den Sohn des Polzeipräsidenten a.D. sprechen? sprach

    […] Kein Schertz! […]

  2. Rolf Schälike sprach

    Auch Streichkonzerte können Verboten unterliegen.
    Streickonzert ist nicht gleich Streichkonzert.

  3. Marco sprach

    Nur damit ich das nun richtig verstehe.
    - Eine Wiedergabe einer Abmahnung ist nicht erlaubt.
    - Ein Zitieren einer Abmahnung ist ebenfalls nicht gestattet.

    Somit ist dann quasi auch die Überarbeitung eines Artikels, indem die abgemahnten Passagen aus dem Orginaltext entfernt werden, nicht gestattet, da ja der geneigte und informierte Leser an Hand der Unterschiede selbst auf den Inhalt der Abmahnung schließen könnte, was wiederum einem Quasi-Zitat gleich kommen könnte.

    Da fragt man sich ernsthaft, ob dieses Kraut standardmäßig an rechtswissenschaftlichen Fakultäten vertrieben wird. Das muß gut sein ;-)

  4. otti sprach

    Wow!
    Was für ein rechter Rechtsstaat.
    Da freut sich das Grundgesetz (GG).
    Geh,geh fort (GGF)!

  5. spitz sprach

    Dann darf man wohl demnächst nicht mehr aus Gerichtsurteilen zitieren, da das Persönlichkeitsrecht des urteilenden Richters auf freie berufliche Entfaltung verletzt wird.

  6. Koh-Phangan.de wurde abgemahnt! » Abgemahnt! Dann zahlen und klappe halten! sprach

    […] Muss man eine Abmahnung hinnehmen und zahlen? Was ist mit den Persönlichkeitsrechten des Abgemahnten? Was ist wenn die Abmahnung unberechtigt ist? Kann und muss dieser Anwalt nicht für seine Worte gerade stehen? Zum Thema: […]

  7. Ich bins sprach

    Die Obrigkeit in unserem Feudalistischen Staat möchte nicht mehr, dass man über sie berichtet, da dies ihre Persönlichkeitsrechte belasten würde! Pfui! Das dumme Volk könnte ja mitbekommen welchen Bockmist erzapft wird.

  8. Mein Parteibuch » Dritte Abmahnung von der Kanzlei Schertz Bergmann sprach

    […] In der Post habe ich heute die Abmahnung von Anwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann gefunden, über die ich hier berichtet habe. Der Brief war ungewöhnlich dick und enthielt tatsächlich nicht nur zwei Seiten, sondern vier Seiten. Und siehe da, da war noch eine weitere Abmahnung drin. Mit dieser Abmahnung soll mir nun anscheinend die Berichterstattung zur Abmahnung im Namen eines Polizeipräsidenten a.D. komplett untersagt werden. […]

  9. Journalistenbüro sprach

    Nochmals der Vorschlag, uns den Krempel mal zu schicken, dann schauen wir, was sich daraus journalistisch machen lässt. Die Sammelmappe ist zwar schon sehr dick, aber ein paar Kopien passen da noch rein.

  10. Inspector sprach

    Na, ist doch klar:
    Der Rechtsanwalt will sicher gehen, das möglichst wenige etwas von seiner zweifelhaften Arbeit mitbekommen. Er will ja auch noch nach der Abmahnwelle legale Aufträge bekommen. Seinen Namen und den der Kanzlei wird man sich sicherlich merken können….?

    Zitat:
    […] Muss man eine Abmahnung hinnehmen und zahlen? Was ist mit den Persönlichkeitsrechten des Abgemahnten? Was ist wenn die Abmahnung unberechtigt ist? Kann und muss dieser Anwalt nicht für seine Worte gerade stehen? Zum Thema: […]

    Antwort:
    Wenn du es noch nicht mitbekommen hast: Abgemahnte haben keine Persönlichkeitsrechte- sie sind praktisch Freiwild für arbeits- und auftragslose Rechtsanwälte und ihre Mandanten. Das ist jedenfalls mein Eindruck….

  11. Digi421 sprach

    Dann verwahre ich mich dagegen, daß meine Postings demnächst in irgendeiner Art und Weise dazu benutzt werden, mich abzumahnen, denn die Widergabe, in welcher Form auch immer, verstößt gegen mein persönliches Entfaltungsrecht als Forenbetreiber…

  12. Frank Rademacher sprach

    Xxx Rechtsanwalt ist einfach ein Xxxx. In Bayern kommt es gelegentlich vor das man sich fragt was soll das ganze mit diesem aufgeblähtem Recht, hin oder her. Ich kann mich an einen Fall erinnern. Bei dem ein RA nahe dem Justizpalast in München am helllichten Tag von 3 Männern aus seiner Kanzlei gezehrt, in einen Sack gesteckt wurde und angebunden an die Anhängekupplung eines Auto zweimal um den Maximiliansplatz gezogen wurde. Die Abendzeitung berichtet darüber. Er hat sich offensichtlich so ziemlich alle Knochen gebrochen die brechbar waren. Es ist zwischenzeitlich anständiger Anwalt geworden.

  13. Arno Boldt sprach

    Natürlich gibt es im GG eine Gewichtung hinsichtlich der fundamentalen Rechte. So ist die Meinungsfreiheit in Deutschland natürlich eingeschränkt. Das Persönlichkeitsrecht; v.a. aber oder in Verbindung mit der Menschenwürde, steht über dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Das hat seine Begründung (in der Geschichte) und Berechtigung - so jedenfalls meine Meinung.

    In Deutschland darf man eben niemanden verleumnden. Sobald man aber für seine Äußerung Beweise hat und die in journalistischer Manier (mit den nötigen Pflichten) vorlegt, so betrifft es - meiner Meinung nach - nicht mehr den Tatbestand des verletzten Persönlichkeitsrechtes. Insofern haben das Recht auf Meinungsäußerung und die Pressefreiheit hier ihren Standort, wo sie wirken können und aber auch: müssen.

    Und noch eines zum Zitat. Das Schildern von Abmahn-Inhalten ist eben nicht gleich den Zitaten. Natürlich macht sich der Leser daraufhin ein Bild, was in der Abmahnung steht. Aber gerade hier macht die Justiz eben einen Unterschied, den man für sich nutzen kann; und dann auch sollte.

    Viel Glück für die nächsten Hürden, Marcel!

  14. Whistleblower sprach

    Das ganze Äußerungsrecht ist nichts weiter als ein Irrgarten zur Verschleierung der Willkür.

    Wenn man aus einer Abmahnung zitiert, kann man wegen Störung der beruflichen Entfaltung des Anwaltes verknackt werden. Fasst man eine Abmahnung hingegen in eigenen Worten zusammen, so kann man wegen falscher, weil ungenauer, Berichterstattung verknackt werden.

    Reicht das nicht, um jemandem einen Maulkorb zu verpassen, der auch wirklich sitzt, dann gibt es von Richter Mauck einstweilige Verfügungen, die die identifizierende Berichterstattung zu einer rechtlichen Auseinandersetzung komplett verbieten. Die Identifizierbarkeit wird dabei so weitgehend verstanden, dass, falls es irgendjemand anders doch herausbekommen sollte, um welchen Fall es geht, die Verfügung verletzt ist.

    Damit kann der abmahnende Anwalt dann nach herzenslust lügen und unfair spielen, da das Opfer der deutschen Justizwillkür nicht mal mehr öffentlich auf das Unrecht, das ihm geschieht, aufmerksam machen darf.

  15. Mein-Parteibuch.com » Kippt die deutsche Gerechtigkeit die deutsche Zensur? sprach

    […] Buchautor Roman Grafe hat sich in seinem Buch mit den Ideologen, die hinter der mörderischen Ideologie des DDR-Grenzregimes standen, beschäftigt und Namen genannt. Einer der von Roman Grafe in seinem Buch namentlich genannten Personen, ein früherer Politoffizier der Grenztruppen, der jetzt im Personalrat der deutschen Bundespolizei tätig ist, gefiel es nicht, was Roman Grafe geschrieben hat. Und so ging die Geschichte ihren den Lesern von Mein Parteibuch bereits bestens bekannten Weg der Zensur eines Buches durch Urteile des Landgerichtes Berlin. Auch dass Berichte über die Zensur in SZ und FAZ selbst wiederum erfolgreich mit dem Äußerungsrecht angegriffen wurden, dürfte Leser von Mein Parteibuch - am heutigen Dienstag findet im LG Berlin übrigens um 11:45h die hier bereits angekündigte Verhandlung gegen Werner Rügemer statt - ebenso wenig wie das Verschwinden von Webseiten überraschen. Und dass das LG Berlin wieder einmal eine seiner berüchtigten Maulkorbverfügungen erlassen hat, mit der Roman Grafe eine identifizierende Berichterstattung über die äußerungsrechtliche Auseinandersetzung verboten wurde, dürfte Leser von Mein Parteibuch kaum noch überraschen. […]

  16. A. R. Kern sprach

    Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und der Maffia ? Antwort : Die Maffia hält ihr Wort !

  17. Mein-Parteibuch.com » Terminankündigung LG Berlin am Dienstag sprach

    […] die einstweilige Verfügung des klagenden Hamburger Presseanwaltes Helmuth J., der die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann mit seiner Vertretung beauftragt hat, bestätigt werden, dann wäre die Berichterstattung […]

  18. Kowalsky sprach

    Kommt eine Sau uns scheißt dir auf den Teller. Für diese Dienstleistung hat man 1.000 Euro an die Sau zu zahlen. Warum die Sau das darf, liegt an der Wildschweinordnung für Hausschweine. Natürlich blickt man nicht durch. Kein Problem im Schweinestall. Man holt sich bei einer anderen Sau Rat. Danach zahlt man an diese 500 Euro für die Beratung, dass man die ersten 1.000 zu bezahlen hätte. Wäre das ganze kein Saustall, müsste man es Rechtsstaat nennen.

  19. Kai sprach

    Artikel 5 GG Absatz 1
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    6 Jahre Jura - Internetanschluss -> Ferrari und Haus in Florida - nach mir der Tot der Meinungsfreiheit.

    Aber: 80% alle Politiker sind Anwälte - die Lobby ist “Unantastabar”

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