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26. Januar 2007

LG Hamburg: Widerspruch gegen Kostenfestsetzungsbeschluss abgewiesen

von @ 13:18. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Politik, CDU, Abmahnung, Rechtsanwalt, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit, Buskeismus, Einstweilige Verfügung, Kassel

Wie ich von Rolf Schälike erfahren habe, wurde mein Widerspruch gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zur einstweiligen Verfügung wegen zitatweiser Veröffentlichung eines an mich gerichteten Schreibens eines Anwaltes der Kasseler Kanzlei Herold Flashar Gehb durch das Landgericht Hamburg abgewiesen.

Eine Begründung für den Tenor, dass ich die Kosten für die von der Kanzlei Unverzagt von Have im Auftrag von Jörg Flashar eingereichte einstweilige Verfügung zahlen muss, obwohl ich vorher für das Zitieren aus dem Anwaltsschreiben nicht abgemahnt wurde, liegt mir noch nicht vor.

Demnach werde ich die 532,90 Euro, die ich an den Hamburger Anwalt des Kasseler Rechtsanwaltes zu zahlen hatte, wohl vorerst nicht wiederbekommen. Stattdessen werde ich wohl demnächst noch Gerichtskosten für die Entscheidung des Landgerichtes Hamburg zu zahlen haben.

Nun könnte man natürlich fragen, wieso Rechtsanwalt Jörg Flashar aus Kassel, dessen Kanzleikollege Dr. Jürgen Gehb für die CDU im Bundestag sitzt, auch angesichts dessen, dass eine Frau Corina Flashar Stadtverordnete in Kassel ist, für eine einstweilige Verfügung gegen mich nach Hamburg geht. Angesichts der seltsamen Entscheidung der Hamburger Dunkelkammer wundert es mich nun aber nicht mehr, dass der Anwalt der MEG AG, der in einem Artikel der HNA als zukünftiger Aufsichtsrat der MEG AG bezeichnet wird, für die einstweilige Verfügung gegen mich nach Hamburg zu Richter Buske gegangen ist.

7 Kommentare zum Beitrag “LG Hamburg: Widerspruch gegen Kostenfestsetzungsbeschluss abgewiesen”

  1. odenwald-geschichten sprach

    OT!
    Weil du ja auf rotglut.org verlinkst interessiert es dich vielleicht das der Betreiber von rotglut.org wegen seiner Beiträge nun im Knast sitzt.
    Siehe dazu:

    pressemitteilung-von-mario-dolzer

    Das wichtigste der Pressemitteilung ist der Punkt Linkhaftung der auch dich betrifft.
    Nur zur Info!

  2. Tony sprach

    Na, wenn man nicht auf roglut.org linken darf, dann aber (noch) auf google.de:
    http://www.goog...amp;btnG=Search
    (Einfach die gecachten Seiten anschauen)
    Ich glaube wer immer dahinter steht hat Spass daran mit Schlamm zu schmeissen. Falls sich die Justiz dem anschliesst ist das traurig.

  3. Tony sprach

    Derjenige/diejenigen die hinter roglut stehen können aber auch gut mit Schlamm werfen. Wo sind wir nur hingekommen.

  4. Anonymous sprach

    Nur eine Welt ohne einen Dialerparasiten ist eine gute Welt.

  5. jirjen?! sprach

    Wundert’s dich? Wenn ihr eine Beschwerde hättet einreichen sollen, dann nicht gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss, sondern gegen den Beschluss des LG vom 11.10.2006, in dessen letzten Punktes stand, dass Du die Kosten des Verfahrens zu tragen hast.
    Solche Einwendungen gegen Kostenfestsetzungsbeschluss vorzubringen und nicht gegen den Kostentragungsbeschluss ist ein ziemlich blöder Fehler.

  6. jirjen?! sprach

    Wundert’s dich? Wenn ihr eine Beschwerde hättet einreichen sollen, dann nicht gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss, sondern gegen den Beschluss des LG vom 11.10.2006, in dessen letzten Punktes stand, dass Du die Kosten des Verfahrens zu tragen hast.
    Solche Einwendungen gegen Kostenfestsetzungsbeschluss vorzubringen und nicht gegen den Kostentragungsbeschluss ist ein ziemlich blöder Fehler.

  7. Volker Lehnert sprach

    zu punkt 5,möchte ich noch was hinzufügen:
    sicherlich gegen den beschluss einspruch einnehmen,gegen den späteren kostenfestsetzung auch,die kosten nicht leisten,das ist zudem eine schuldeingeständnis.
    dem beschluss ist vorerst zufolgen,für die kostenr
    echnung allerding brauch nicht gezahlt werden da der rechtsweg
    noch nicht erschöpft ist,ist vorzeitig nicht bindent.

    auf mein portal näher beschrieben.
    daten von beschluss oder schreiben vom rechtsanwalt darf auf dem portal gelegt werden
    darüber besteht ein urteil,nachzulesen mein portal,darüber
    würde ich mir keine gedanken machen.
    dazu hier:
    http://web1177....ppenurteil2.jpg

    das urteil immer auf dem portal legen.

    edito
    v.lehnert

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