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23. Januar 2007

Neue Rheinische Zeitung

von @ 21:46. abgelegt unter Presseschau, Deutschland, Köln

Anlässlich der heute von mir besuchten Verhandlung zur Schwärzung des Buches “Der Bankier - Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim” habe ich heute das erste Mal von einer Online Zeitung namens Neue Rheinische Zeitung gehört.

Was es nicht alles gibt. Und Peter Kleinert zeigt mit der Neuen Rheinischen Zeitung auch Mut, schwierige Themen anzufassen. In der letzten Woche gab es beispielsweise einen von vielen Menschen unterzeichneten Artikel mit Titel “Arisierungen: Böse Taten, keine Täter?“, wo ein Urteil des OLG Köln zu Grundstückskäufen von Mitgliedern der Familie Neven DuMont im Nationalsozialismus besprochen wird.

Wermutstropfen ist, dass die Neue Rheinische Zeitung leider nicht mit Web 2.0 Features wie rss-Feed ausgestattet ist, und auch keine Möglichkeit bietet, die Beiträge zu kommentieren.

5 Kommentare zum Beitrag “Neue Rheinische Zeitung”

  1. Meudalherr sprach

    Auf der einen Seite ist die Holocaust-Lüge unter Strafe gestellt. Auf der anderen Seite ist es rechtlich umstritten, wenn jemand die Meinung vertritt, irgendjemand habe von den Arisierungen im Nationalsozialismus profitiert.

    Also meiner Meinung nach geht es der Justiz darum, den Bürger möglichst unmündig zu halten. Die Justiz geht auch nicht nur einseitig gegen so genannte »Antifaschisten« vor und beschlagnahmt dort die Computer. Die Justiz geht natürlich auch gegen Leute vor, die die Holocaust-Lüge verbreiten - auch dort wird der Computer gegebenenfalls mal beschlagnahmt.

    Also ich will sagen: Die Justiz der Gegenwart ist gar nicht einseitig gegen links oder gegen rechts, sondern einfach gegen politische Meinungsäußerung.

    Man bedenke nur, dass ein »Antifaschist« gewerblich in Baden-Württemberg durchgestrichene Hakenkreuze (auf T-Shirts gedruckt, auf Buttons etc.) verkauft hat, und wegen Volksverhetzung angeklagt wurde.

    Gleichzeitig gab es ein Problem in Deutschland mit der Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen - kaum ein Täter ist wegen der Taten damals bestraft worden. Das Argument war: “NS-Täter haben Anrecht auf altersgerechte Schonung“.

    Der Umgang mit der nationalsozialistischen Zeit ist verlogen, nicht ehrlich, und keineswegs überzeugend. Warum nicht einfach mal der Meinungsfreiheit den Vortritt lassen?

  2. Andreas Skowronek sprach

    Weiterer Vorschlag: Und selbst die RichterInnen, denen an politisch mündigen und couragierten BürgerInnen gelegen ist, sehen sich dann bestens ausgestatteten Unternehmensjuristen bzw. von Unternehmen beauftragte Juristen gegenüber.
    Vgl. Oppenheim ./. Rügemer

  3. njus sprach

    Die Justiz der Gegenwart ist gar nicht einseitig gegen links oder gegen rechts, sondern einfach gegen politische Meinungsäußerung.
    Wird da jetzt freie Meinungsäußerung mit Holocaustleugnung gleichgesetzt? Soviel Unsinn in einem Satz ist ja kaum auszuhalten. Der Staat ist sicher nicht gegen links oder rechts sondern gegen Gesetzesbrecher und dazu gehören: Holocaustleugner, Volksverhetzer und terroristische Gruppen die Anschläge (z.b. am PC) planen. Die Anwendung von Gewalt und der Aufruf zur Gewaltanwendung fallen selbstverständlich nicht unter die Meinungsfreiheit. Sowas sollte einem mit ein bisschen Verstand ja auch einleuchten.

  4. Meudalherr sprach

    @ 3/njus - Ausschluss der Holocaustleugnung: “Eine Mindermeinung hält dem entgegen, dass hiermit die Äußerung einer bestimmten Meinung unter Strafe gestellt werde.” - warum soll eine unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sein?

    Aber wie auch immer - mir geht es ja eigentlich nur darum, den Widerspruch innerhalb der verschiedenen gerichtlichen und gesetzgeberischen Wertungen aufzuzeigen. Wenn die Holocaustleugnung strafbar ist, warum sollen dann nicht bestimmte Vorgänge als Arisierungsprofite bezeichnet werden dürfen?

    Ich jedenfalls halte die Aufteilung in Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung für lebensfremd. Eine Tatsachenbehauptung ist grundsätzlich immer auch eine Meinungsäußerung - die Justiz sieht das anders. Meiner Meinung nach ein unhaltbarer Zustand für eine Demokratie. Aber wir Deutschen müssen sowieso immer vor der freien Meinungsäußerung geschützt werden.

    Im übrigen ist die Holocaustleugnung in den USA straffrei. Also zwingend ist das nicht, die Holocaustleugnung unter Strafe zu stellen.

  5. Arno Boldt sprach

    Also der Vergleich mit den USA bzgl. Straffreiheit bei Holocaustleugnung kann man nicht so einfach ziehen, wie es hier geschehen ist. Die Wurzeln sind doch vollkommen anders.

    Zur näheren Information s. den folgenden Link:
    http://usaerkla...afe-in-den-usa/

    Beste Grüße,
    Arno Boldt.

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