Die von mir gestern angekündigte heutige Verhandlung der Verbotsanträge der Bank Sal. Oppenheim jr. & Cie. gegen Passagen aus dem Buch “Der Bankier - Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim” war aus Sicht der Demokratie in Deutschland ein Trauerspiel. Wenn weiterhin so mit unserem Kulturgut Buch und der Pressefreiheit umgegangen wird, wie es heute im Landgericht Berlin geschehen ist, dann sollte man kritische Bücher lieber gleich öffentlich verbrennen lassen. Vielleicht versteht dann der eine oder andere Wähler eher, wie es hier in Deutschland um die Pressefreiheit bestellt ist.
Wäre das Problem nicht so ernst, könnte man die unter den Buchstaben a) bis r) jeweils einzeln verhandelten Punkte, die Buchautor Werner Rügemer heute in einer entwürdigenden Erbsenzählerei vor Gericht verteidigen musste, als lächerlich bezeichnen. In Anbetracht der Vielzahl der Prozesse, die die Bank Oppenheim gegen Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Buch und der Berichterstattung über die juristischen Attacken angezettelt hat, ist die Vielzahl der angegriffenen Einzelpunkte allerdings nicht mehr lächerlich, sondern schikanierend.
Wie so ein Verfahren funktioniert, wird deutlich, wenn man sich überlegt, dass die Kosten für die von der Bank Oppenheim mit Hilfe der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann losgetretene Prozesslawine für eine Bank zwar nur Peanuts sind, für einen Buchautoren hingegen absolut existenzbedrohlich sind. Folglich hat Hasso Schultze, der Anwalt von Werner Rügemer, der Bank Rechtsmissbrauch vorgeworfen.
Richter Mauck hat diesen meiner Meinung nach völlig berechtigten Einwand damit beiseite gewischt, dass es das gute Recht jedermanns sei, gegen so ziemlich alles und jeden zu klagen. Das Gericht habe zu entscheiden, ob die Klage nicht nur zulässig, sondern auch begründet ist. Da muss ich Richter Mauck Recht geben. Die Pressekammer des Landgerichts Berlin unter Vorsitz von eben jenem Richter Mauck ist es, die die Verantwortung für die einstweilige Verfügung, die Buchschwärzungen und damit auch für das Zustandekommen dieser Verhandlung trägt.
Aus meiner Nase war dann ein übler Gestank nicht mehr wegzubekommen, als ich mir überlegt habe, xxxxx xxxx Xxxxxx Xxxx xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx xxxxxx. Xxx xxx xxx xxxx Xxxxxxx xxxxxxxxxxx: xxx Xxxx xxxxxxx xxxx xx Xxxxxx xxxxxxxxx xxxx Xxxxxxx xxx. Xxxx xxx xx Xxxxx, xxxxx xxx Xxxx Xxxxxxxxx xxxx xxxx xx Xxxxxx xxxxxxxxx xxxx Xxxxxxx xxxxxxxxxx, xxx xxx xxx xxxx Xxxxxxx xxxxxxxxxxx. Xxxx xx Xxxxxx xxxxx xxx Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx xxxxx Xxxx. In Anbetracht dessen, dass ich die meiner Meinung nach höchstens mittelmäßige Leistung heute wieder einmal vor Gericht erleben durfte, glaube ich nicht, dass Rechtsanwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann der Grund dafür ist, dass die Kölner Bank Oppenheim den Kölner Buchautoren Werner Rügemer hier in Berlin verklagt.
Xxx xxxx xxx xx xxxxxxxxx xx xxx Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxx, xxxx xxx Xxxx Xxxxxxxxx xxxxx xxxx Xxxxx xxxxx, xx xxxx xxxxx xxx Xxxx xx xxxxxx? Ich weiß es nicht. Xxxxxx xx xxxxxxxxxxxxxxx xxxx, xxxx xxxxxx xxxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxx xxx xxxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx xx xxxxxxxxxxxx? Xxx xx xxxx xxxxxxxxxxxxxx, xxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx xxx xxxxxxxx xxx? Wer ist eigentlich beim Kammergericht für Berufungen gegen die Entscheidungen der Pressekammer des Landgerichtes zuständig?
Der Donnerstagskreis der Berliner SPD hat sich gestern mit einer Solidaritätserklärung für Werner Rügemer hervorgetan. Das ist löblich. Das reicht aber nicht, um die Freiheit des Wortes zu gewährleisten. Wie kann es passieren, dass eine Kölner Bank hier nach Berlin kommt, um einen Kölner Autoren mit Kleinigkeiten juristisch zu attackieren, ohne dass unser Berliner Richter diesem Treiben einen Riegel vorschiebt? Ich hatte immer gedacht, die Parteien sorgen für die Besetzung der Richterstühle.
Es ist mir unbegreiflich, dass so etwas wie die heute gesehene Verhandlung in der freiheitsliebenden Stadt Berlin passiert, wo nahezu alle Räder stillstehen ohne die Zustimmung der SPD, die mit zurecht stolz auf ihren Kampf für die Freiheit des Wortes in der Tradition von Otto Wels verweist.
Dazu, all die nebensächlichen Details wiederzugeben, die die Bank Oppenheim zum Anlass für die Prozesslawine genommen hat, habe ich gerade keine Lust. Ich hoffe, Rolf Schälike bekommt die Details halbwegs zusammen. Wenn nicht, dann kann ich ja hier im Parteibuch vielleicht eine Fortsetzungskomödie aus den Wahrheiten der Bank zu den einzelnen Detailpunkten machen. Das würde bestimmt lustig wirken.
Der nächste Prozesstermin ist schon im Februar. Ich werde berichten.
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| Müllsamler |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Lieber Marcel,
kann es sein, dass der Verlag des inkriminierten Buchs in Berlin residiert?
Wenn dem nicht so ist, dann stellt sich wirklich die Frage, warum ein Kölner Bankhaus gegen einen Kölner Autoren in Berlin klagt und verhandelt.
Leider entpuppt sich die deutsche Justiz bei genauerem Hinsehen derzeit als sehr durchwachsen. Was wir in Marburg jüngst im Fall Brosa erleben mussten, ist wirklich atemberaubend.
Auch dem HU-Ortsverband Marburg möchte ein Mitglied der rechtslastigen Amöneburger Burschenschaft “Berger-88-” verbieten lassen, öffentlich auf eine Verhandlung zwischen ihm und Dr. Brosa mit dem Hinweis aufmerksam zu machen, dass der Betreffende dem Amöneburger Physiker dr. Ulrich Brosa Morddrohungen zugesandt hat. Der Strafbefehl gegen den Täter, in dem die Staatsanwaltschaft Marburg dessen Geständnis beurkundet hat, liegt uns in Kopie vor.
Dennoch hat der Betreffende gegenüber dem Amtsgericht Kirchhain eidesstattlich versichert, er habe Brosa nie Morddrohungen geschickt.
Wir haben den Namen des netten Herrn übrigens gar nicht veröffentlicht. In Amöneburg kennen viele ihn aber als “Ortsdiener Fritz”. Seine “Kleine Amöneburger Geschichte” ist ein Rechtsfertigungsversuch für faschistische Gewalt gegen Brosa.
Hart verfolgt werden heutzutage aber leider eher die Antifaschisten als die Neonazis.
In jedem Fall ist es dringlich, die Meinungsfreiheit gegen alle Einschüchterungs- und Gängelungsversuche zu verteidigen.
fjh
wo nahezu alle Räder stillstehen ohne die Zustimmung der SPD, die mit zurecht stolz auf ihren Kampf für die Freiheit des Wortes in der Tradition von Otto Wels verweist.
Was Politiker sagen, ist normalerweise das Gegenteil von dem, was sie tun.
So, wie in Deutschland regiert wird, ist die Presse- und Meinungsfreiheit für Politiker eine existenzielle Bedrohung.
Du kannst nicht erwarten, daß sich Politiker ernsthaft dafür einsetzen.
[…] Anlässlich der heute von mir besuchten Verhandlung zur Schwärzung des Buches “Der Bankier - Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim” habe ich heute das erste Mal von einer Online Zeitung namens Neue Rheinische Zeitung gehört. […]
Ich sage es zwar nicht zum ersten Mal, aber: das ist die Folge davon, dass man nicht ausnahmslos jede Meinungsäusserung legalisiert. Wenn man solche Sachen wie “Persönlichkeitsrecht” haben und “Verleumdung” verbieten will, dann muss man damit leben, dass wegen solchen Dingen auch geklagt wird. Auf eine Klage muss dann schliesslich jeder ein Recht haben. Und da wir eine monopolisierte Justiz haben (anstatt unabhängiger Schiedgerichte) gewinnt derjenige, der die besten Beziehungen zur Justiz pflegt.
Davon mal abgesehen: Was hat die SPD mit Freiheit zutun? Die SPD ist darauf ausgerichtet, Menschen Vorschriften zu machen, damit die SPD-Klientel das bekommt, was sie wollen (ob das immer so funktioniert sei mal dahingestellt, da die SPD sich dabei selten geschickt anstellt). Freiheit jedoch ist, wenn es keine Vorschriften gibt.
[…] Da habe ich gedacht, ich könnte das neue Jahr ohne Abmahnungen überstehen, aber nichts da, Pustekuchen. Gerade eben ich per Fax etwas erhalten, was so aussieht wie eine Abmahnung. Es scheint dabei um den Artikel Drama im Landgericht Berlin zu gehen. […]
… und eine Zensur gibt es doch! Wie hies nochmals das Buch? Ach ja, Grundgesetz, das waren damals schöne Zeiten.
[…] Ich halte das für Wortklauberei. Die Rechtsprechung entlang der Wortklauberei war das, was ich in meinem Bericht über die Verhandlung zum Buch “Der Bankier” kritisiert habe. Ich halte das für Zensur und denke, dass sich auf diesem Wege sämtliche Berichterstattung, die nicht genehm ist, juristisch verhindern lässt. Ich halte diese umfassende Form der Auslegung des Persönlichkeitsrechtes, die meiner Meinung nach dazu führt, dass nur noch Streichkonzerte veröffentlicht werden können, für nicht konform mit dem Grundgesetz, das freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit garantiert. […]
[…] Ich meine, ohne Menschen wie fastix wäre es nicht möglich, sich in Deutschland kritisch über Personen wie Ferdinand Piëch, Angela Merkel, Edmund Stoiber, Gerhard Schröder, Frank-Walter Steinmeier, August Hanning, Sigmar Gabriel, Brigitte Zypries, Jörg Haider, Ehrhart Körting oder Roland Koch oder Unternehmen wie Media Markt, die Bank Oppenheim oder die MEG24 zu äußern. Ich glaube, fastix verdient unser aller Solidarität. [Trackback URI] [Permalink] […]
Meinungsfreiheit hin oder her. Sie wird in Deutschland zurecht durch andere fundamentale Rechte (Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht) beschnitten. Das hat - wen wundert es - historische Gründe, ist vollkommen gerechtfertigt und gehört zum Charakter der wehrhaften Demokratie.
Wir sollten uns vor Augen halten, dass keiner verleumndet werden möchte; und dass es das Recht eines jeden ist, dagegen vorzugehen. Wer möchte das missen? Daher kann ich diejenigen nicht verstehen, die für eine totale Meinungsfreiheit sind.
Dass man Zitate von Abmahnungen nicht bringen darf, mag wohl das Persönlichkeitsrecht der genannten Berufsgruppe tangieren - obwohl ich das nicht so recht nachvollziehen kann. Entscheidend ist dann aber, und das sagte ich auch in einem anderen Post (der übrigens - weshalb auch immer - gelöscht wurde! (Soviel zur Meinungsfreiheit!)), dass die Justiz hier zwischen Zitat und selbständig gewählten Worten zur Wiedergabe des Inhalts unterscheidet. Hier kann man sich eine Lücke zunutzen machen und das schilden, was passiert ist.
Beste Grüße,
Arno Boldt.
>Meinungsfreiheit hin oder her.
Was soll uns das sagen?
>Sie wird in Deutschland zurecht durch andere fundamentale Rechte
>(Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht) beschnitten.
Das ist eine unbewiesene Behauptung. Zudem geht sie nciht einmal im Ansatz auf die Frage ein, wie der Grundrechtskonflikt zwischen Meinungsfreiheit und Menschenwürde oder Persönlichkeitsrecht gelöst werden sollte und wer darüber entscheiden soll.
>Das hat - wen wundert es - historische Gründe
Meinst Du damit die Tatsache, dass die Meinungsfreiheit im Nationalsozialismus beschnitten wurde, damit böse kommunistische Anwälte die guten regierenden Nazis nicht durch Vorhaltung ihrer Verbrechen bloßstellen konnten?
>ist vollkommen gerechtfertigt
Das ist die bloße Wiederholung der unbewiesenen Behauptung.
>gehört zum Charakter der wehrhaften Demokratie
Das ist wieder eine unbewiesene Behauptung. Auf dem Niveau haben die Nazis im dritten Reich auch argumentiert.
>Wir sollten uns vor Augen halten, dass keiner verleumndet werden möchte;
Schön, nur hat das nichts mit dem Buch der Bankier und den sich anschließenden Prozessen zu tun. Um Verleumdung geht es da gar nicht. Es da vielmehr darum, mit Klagen zu vielen kleinen nebensächlichen Details die Publikation der wesentlich unangenehmeren schwerwiegenderen Tatsachen zu verhindern.
>und dass es das Recht eines jeden ist, dagegen vorzugehen.
Um Verleumdung geht es hier gar nicht. Auch hier wird nicht deutlich, dass Du Dich irgendwie mit einer Abwägung der Grundrechte auseinandergesetzt hättest.
>Wer möchte das missen?
Ein Dieb beispielsweise, hinter dem die Leute herrufen “Haltet den Dieb!”, der wird die Möglichkeit nicht missen wollen, die Leute dafür zu verklagen, dass sie mit der unbewiesenen Tatsachenbehauptung sein Persönlichkeitsrecht verletzen.
>Daher kann ich diejenigen nicht verstehen, die für eine totale
>Meinungsfreiheit sind.
Dafür, dass Deinem Denken enge Grenzen gesetzt sind, kann niemand etwas. Und auch nicht jeder kann dem Grundgesetz zustimmen, wo steht: “Eine Zensur findet nicht statt.” Praktisch wird das jedoch so umgesetzt, dass diejenigen, die reichlich Geld haben, alles äußern können, diejenigen, die weng Geld haben, nichts äußern können.
> Dass man Zitate von Abmahnungen nicht bringen darf, mag wohl das
> Persönlichkeitsrecht der genannten Berufsgruppe tangieren - obwohl ich
> das nicht so recht nachvollziehen kann.
Genau darum geht es. Das komplizierte Äußerungsrecht ist ein Irrgarten zur Verschleierung der richterlichen Willkür. Das Äußerungsrecht ist nicht nachvollziehbar.
> Entscheidend ist dann aber, und das sagte ich auch in einem anderen Post
>(der übrigens - weshalb auch immer - gelöscht wurde!
Da gab es womöglich ein Mehrfachposting, dass vermutlich als Spam aufgefasst wurde. Auf dieses Posting von Dir ist sogar eine Antwort erfolgt.
>(Soviel zur Meinungsfreiheit!)
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, jeden Flame und jeden Spam an seiner eigenen Hauswand zu dulden, den jemand anders da drauf kritzelt. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, jedermanns Hauswand bekritzeln zu können und ein Recht darauf zu haben, dass es stehen bleibt. Es bedeutet jedoch, seine eigene Hauswand nach belieben bekritzeln zu können.
Kurz: Du kannst Deine Meinung gern auf Deiner Webseite veröffentlichen - und wenn es Meinungsfreiheit gibt, wirst Du deswegen nicht verklagt werden.
>dass die Justiz hier zwischen Zitat und selbständig gewählten Worten zur
>Wiedergabe des Inhalts unterscheidet.
Dazu gab es hier bereits eine Antwort, die darlegt, dass Du Dich diesbezüglich in einem Rechtsirrtum befindest.
> Hier kann man sich eine Lücke zunutzen machen und das schilden, was
> passiert ist.
Dank richterlicher Willkür gibt es diese Lücke in der Praxis nicht.
@ 10: Ich glaube, dem Kommentator unter der Ordnungsziffer 9 ging es darum, darauf hinzuweisen, dass die Meinungsfreiheit gegenüber anderen Grundrechten - insbesondere dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welches auch aus der Menschenwürde hergeleitet wird - abgewogen werden kann. Das ist aber nichts Neues und wird im Grunde genommen auch von niemandem bestritten. Dass die Meinungsfreiheit Grenzen kennt, darüber sind wir uns im Grundsatz, glaube ich, schon einig.
Die Frage ist nur: Wo genau zieht man die Grenze? Und es heißt doch auch im Grundgesetz, dass auf gar keinen Fall der Wesensgehalt eines Grundrechts eingeschränkt werden darf. Also es darf weder der Wesensgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingeschränkt werden noch der Wesensgehalt der Meinungsfreiheit.
Die Rechtsprechung schützt halt mittlerweile das allgemeine Persönlichkeitsrecht sehr ausufernd, und dadurch wird möglicherweise der Wesensgehalt der Meinungsfreiheit tangiert.
Außerdem ist es durchaus richtig zu sagen, dass derjenige, der sehr viel Geld hat, sehr viel mehr sagen kann als derjenige mit wenig Geld.
Die Kritik am gegenwärtigen Äußerungsrecht ist sehr vielschichtig, und im Ergebnis muss man leider feststellen, dass Deutschlands Rechtsprechung eben den Wesensgehalt der Meinungsfreiheit nicht gewährleistet.
Ein gutes Beispiel sind die zahlreichen Abmahnungen und die einstweiligen Verfügungen gegen Mein Parteibuch, die meiner Meinung nach ganz überwiegend ungerechtfertigt sind, aber das ist ja hier schon sehr häufig gesagt worden.
Dass das Äußerungsrecht nicht nachvollziehbar ist, das ist im Großen und Ganzen richtig. Man benötigt eine mehrjährige Ausbildung, um sich so einigermaßen auszukennen. Oder man liest Mein Parteibuch. Wenn man dann auch noch sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen möchte, dann benötigt man einen sehr großen Geldbeutel.
Und weil auch ich diesen großen Geldbeutel nicht habe, bin ich mittlerweile anonym unterwegs, um mich vor Abmahnungen zu schützen.
Die Unterscheidung zwischen Zitat und selbst gewählten Worten wirkt auf mich sehr lebensfremd. Also das einzige, was ich akzeptieren kann, ist, dass man sagen kann, ein Zitat muss immer einen Zitatzweck haben, das ist ein allgemeiner Grundsatz. Es muss irgendein Interesse erkennbar sein, jemanden zu zitieren. Und genau dieses Interesse lag bei den Zitaten, die dem Parteibuch verboten wurden, meiner Meinung nach immer vor, zumindest in denjenigen Fällen, die ich gesehen habe.
Im Übrigen kann man ganz klar sagen: Die Menschenwürde steht natürlich als oberstes Verfassungsgut ganz vorne, noch über der Meinungsfreiheit. Aber definiere mal bitte Menschenwürde! Da soll eine Äußerung, die in einem Ministerium geäußert wurde, bei der Menschen mit Parasiten verglichen wurden, durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein. Um so etwas geht es. Das ist evtl. bereits Volksverhetzung, wenn man Menschen mit Parasiten vergleicht, hier geht die Menschenwürde vor, außerdem ist Volksverhetzung sowieso nicht vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst.
Und durch das Zitat aus einem anwaltlichen Schreiben wird doch wohl kaum die Menschenwürde verletzt, das behauptet auch niemand, aber man spricht immer wieder vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder von der Berufsfreiheit oder von irgendwelchen sekundären Dingen. Das ist ja auch nicht alles vollkommen abwegig, aber im Ergebnis halt unerträglich.
Wieweit kann ein Recht beschnitten werden, dass nahezu gar nichts mehr übrig bleibt?
Mal ein kleines Bild: Der Schreiner hat eine große Holzplatte, zum Beispiel 3 m x 2 m, wie viel kann er von dieser Holzplatte abschneiden, dass diese Holzplatte sich noch für einen Tisch eignet? Beispielsweise könnte ein Tisch eine Breite von 2 m und eine Tiefe von einem Meter haben, das wäre sicherlich noch ein Tisch. Könnte man aber noch von einem Tisch sprechen bei einer Breite von 50 cm und einer Tiefe von 25 cm? Da wird schon problematisch. Und liegt ein Tisch vor, wenn die Breite lediglich 25 cm ist, die Tiefe aber lediglich 12,5 cm? Nein, dann ist kein Tisch mehr vorhanden, dann hat man eine kleine Holztafel.
Ganz genauso verhält es sich auch mit der Meinungsfreiheit. Grundsätzlich gibt es ein sehr weites Feld von Äußerungen, ein Ausschnitt aus allen möglichen Äußerungen ist die Meinungsfreiheit (beispielsweise ist die Aufforderung, Straftaten zu begehen, ganz klar keine Meinungsäußerung). Also die Meinungsäußerungsfreiheit ist bereits ein Ausschnitt. Und dieser Ausschnitt wird immer weiter begrenzt durch allgemeines Persönlichkeitsrecht, Berufsfreiheit des Rechtsanwalts, und so weiter.
Als ich halte das Bild mit dem Schreiner und der Tischplatte und dem Absägen für ganz anschaulich.
Es gibt lediglich eine Lücke, wenn man anonym im Internet unterwegs ist, aber auch diese Lücke ist nur sehr eng.
Im Ergebnis ähnelt Deutschland mehr einer Diktatur als einer Demokratie. Denn ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie.
Hallo zusammen.
@Meudalherr, genau das meinte ich. Dachte nicht, dass ich mich so unverständlich ausgedrückt habe. Hab Dank’ für dein Aufzeigen.
@Mein Parteibuch: Grundsätzlich sind wir auf derselben Seite. Daher das obige nicht als Affront betrachten. @11 hat es ins richtige Licht gerückt.
Danke für den Hinweis bzgl. meines anderesn Kommentars. Habe ich überblättert - mein Fehler.
Beste Grüße,
Boldt.
Hallo Arno Boldt,
Gut, dann sind wir schonmal im Grunde genommen so in etwa auf einer Linie. Das Problem mit der gegenwärtigen Rechtsprechung ist halt, dass bezogen auf den Einzelfall kein Weltuntergang für die Meinungsfreiheit vorliegt. Aber jeder Einzelfall, der von der Rechtsprechung zulasten der Meinungsfreiheit entschieden wird, hat eben eine sehr viel weitergehende Ausstrahlungswirkung auf noch gar nicht getätigte Äußerungen. Das ist das Thema bei Buskeismus.de - will ich jetzt nicht im Detail ausführen.
Also was kann eine Äußerung unzulässig machen?
- zitieren aus einer anwaltlichen Abmahnung, wobei natürlich die Genehmigung des abmahnenden Anwalts nicht vorliegt.
- inhaltliche Wiedergabe einer anwaltlichen Abmahnung, wobei der abmahnende Anwalt identifizierbar ist.
In diesen beiden genannten Fällen liegt noch nicht einmal eine falsche Tatsachenbehauptung vor, das muss man sich einmal vor Augen halten! Also dass das falsche Zitat, das sinnentstellende Zitat unzulässig ist, okay, dagegen habe ich noch nichts. Aber das korrekte Zitieren, was sollte daran falsch sein? Und wenn eine anwaltliche Abmahnung mit eigenen Worten inhaltlich wiedergegeben wird, dann wäre das immerhin ein Kompromiss, aber das ist dann schon wieder identifizierende Berichterstattung.
Und was bleibt übrig von der Meinungsfreiheit? Man könnte jetzt am Ende nur noch ein abstraktes Lehrbuch schreiben, welche Konstellationen bei Abmahnungen auftreten können, was da so ganz abstrakt entstehen könnte. De facto kann man fast gar keine Berichterstattung mehr betreiben, nur noch theoretische Wissenschaft, wobei natürlich dann auch reale Fälle so stark verfremdet werden müssten, dass es dann häufig schon fiktive Fälle werden könnten. De facto könnte man keine Berichterstattung mehr betreiben, sondern könnte sich schon so langsam nicht mehr journalistisch und investigativ betätigen, sondern als juristischer Repetitor für mögliche künftige Abmahnungsopfer oder künftige Abmahnanwälte. Das bleibt übrig von der Meinungsfreiheit, wenn man sie zu stark beschneidet. Da gibt es keinen Freiraum mehr für Journalismus, man kann sich einen anderen Beruf suchen.
Also über den Hebel allgemeines Persönlichkeitsrecht (und andere Grundrechte) wird das Grundrecht auf Pressefreiheit beziehungsweise Meinungsfreiheit nahezu vollständig ausgehebelt. Und genau das ist der Vorwurf. Man kann nicht unendlich viel von einem Grundrecht beschneiden, so dass nur noch eine verstümmelter Rest übrig bleibt. Und genau das ist der Fall in Deutschland.
Das Buch der Bankier ist mit großer Wahrscheinlichkeit eines der besten Beispiele der Gegenwart, wie die Meinungsfreiheit möglicherweise sogar im Wesensgehalt ausgehebelt wird. Ein Rechtsstreit über den Inhalt eines Buches, das ist kein Rechtsstreit über einen Autounfall - und das können Deutschlands Richter sehr gut, sie können sehr gut subsumieren, wer ist hat den Autounfall verursacht, wurde beim Fahren auf der Straße gegen Sorgfaltspflichten verstoßen? Wurde die Reparatur des Autos korrekt durchgeführt? Also solche zivilrechtlichen Streitigkeiten, da sind unsere Gerichte sehr gut. Aber sobald es um Meinungsfreiheit geht, versagen sie häufig vollständig.
Kleine Anmerkung noch am Rande: Ich glaube, dass Richter zumindest gelegentlich dazu tendieren, einfaches Bundesrecht - konkrete zivilrechtliche Normen - auf die Verfassung anzuwenden. Ein ganz konkreter Fall ist die Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont. Das ist ein Grundsatz im Zivilrecht. Dieser wird aus §§ 133, 157 BGB abgeleitet. Und im Fall der Stolpe-Rechtsprechung, der ja bekanntlich nicht Stasi-Mitarbeiter genannt werden möchte, halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass möglicherweise dieses Denken aus dem Zivilrecht auf das Verfassungsrecht angewendet wurde. Also es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einfaches Gesetzesrecht auf Verfassungsrecht angewendet wird.
Und damit gibt es wirklich ein Problem, denn jeder Richter sollte auch die juristische Methodenlehre beherrschen, nämlich dass Verfassungsrecht einfaches Bundesrecht bricht, also da scheint so einiges drunter und drüber zu gehen bei dem einen oder anderen Richter. Man sieht das Recht vor lauter Paragraphen nicht mehr könnte man in Anlehnung an das Sprichwort man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sagen.
Es zieht sich halt wie ein roter Faden durch die Rechtsprechung, dass die Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewährleistet wird. Und mit der Meinungsfreiheit steht und fällt unsere Demokratie.
Grüße
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