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16. Januar 2007

Datenschutz bei der Polizei in Darmstadt

von @ 13:23. abgelegt unter Recht und Unrecht, Polizei, Bundesdatenschutzgesetz, Hessen

Weil in Hessen auf Datenschutz so viel Wert gelegt wird, dass Täter nicht von Opfern bloßgestellt werden dürfen, wurden vor nicht einmal zwei Wochen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses von Amtsrichter Eckhard Laudi sämtliche Computer, Datenträger und Bildschirme von Ulrich Brosa beschlagnahmt.

Bei der Polizei in Darmstadt sieht man den Datenschutz lockerer. 41 Anfang Februar 2006 erstellte Einsatzprotokolle des Polizeipräsidiums Südhessen wurden, wie der Kölner Rechtsanwalt Günter Reinert entdeckt hat, von der Polizei im Internet veröffentlicht, die laut Echo-Online auf 13 Seiten nicht nur Namen, Geburtsdatum und aktuelle Adresse der Kontrollierten, sondern auch eventuelle Vorstrafen, Automarke, Kennzeichen sowie Gesetzesverstöße beinhalten. Die Darmstädter Polizei zeichnet sich dabei durch besondere Hartnäckigkeit bei der Begehung der Tat aus, denn auch nachdem sie auf die Rechtswidrigkeit ihrer Veröffentlichungen hingewiesen wurde, sollen die von Gesetzes wegen zu schützenden Daten, wie bei Blogger Denny Schierz unter dem Titel “Datenschutz alla Darmstadt”

http://tinyurl.com/ykf682

bewiesen wird, weiterhin im Internet abrufbar sein.

In Deutschland gilt eigentlich das Prinzip des gleichen Rechtes für alle. Was sind nun die Konsequenzen für die Darmstädter Polizei?

Gegen den Justizkritiker Ulrich Brosa aus dem hessischen Amöneburg wurde, wie ein Blick auf http://www.althand.de/fralud.html zeigt, ein möglicher Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch Staatsanwalt Franosch gleich von Amts wegen verfolgt und erst danach der für die Ermittlungen notwendige Strafantrag vom angeblichen Opfer, einem Polizistensohn, eingeholt. Bei der Darmstädter Polizei hingegen wird nun geprüft, ob es möglicherweise irgendwelche Konsequenzen gibt - von Strafrecht oder Hausdurchsuchung ist da keine Rede.

Im Falle von Ulrich Brosa wurde die Hausdurchsuchung mit Ermittlungen begründet, ob Ulrich Brosa auf seiner Webseite wirklich einen 640 x 214 Pixel großen Schnipsel Bundeszentralregisterauszug veröffentlicht hat, aus dem hervorgeht, dass der Sohn eines Polizisten, wo Ermittlungen der lokalen Behörden durch besondere Unfähigkeit gekennzeichnet waren, schon einmal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, jedoch von Strafe abgesehen wurde. Bei der Darmstädter Polizei gab es trotz des viel umfangreicheren veröffentlichten Materials keine Hausdurchsuchung.

Ulrich Brosa wurde von der Marburger Polizei wegen des Verdachtes auf einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz von der Polizei brutal gefesselt und einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Von einer erkennungsdienstlichen Behandlung der an der Tat in der Polizei Darmstadt beteiligten Polizisten ist mir nichts bekannt.

Da bin ich nun verwirrt. Ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz in Hessen nun eine schlimme Straftat oder nicht? Wie wird der Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Tranzparenz in Hessen aufgelöst?

Bei Polizei und Justiz in Darmstadt scheint man das mit dem Datenschutz ja recht locker zu nehmen und sich stattdessen für Transparenz von geheimen Dokumenten einzusetzen. Auch die CDU in Fulda schreibt Transparenz ganz groß.

Kann ich daraus schließen, dass damit belegt ist, dass gleiches Recht für alle in Hessen nicht gilt, oder dass zu vermuten ist, Motiv für die Hausdurchsuchung bei Ulrich Brosa sei Rache von Amtsrichter Eckhart Laudi für die Veröffentlichungen im Internet über ihn gewesen?

4 Kommentare zum Beitrag “Datenschutz bei der Polizei in Darmstadt”

  1. Max sprach

    Was für ein Beweis! Was für eine Recherche! :-)

  2. Klaus sprach

    @2
    Jupp, mal eben ein paar Themen zusammen mixen, die überhaupt keinen Zusammenhang haben, und hinterher war wahrscheinlich wieder alles nur Satire.

    Ich finde den Fall Brosa sehr bedenklich, aber auf manche krausen Gedankengänge muss man erstmal kommen …

  3. Franz-Josef Hanke sprach

    Hallo zusammen,
    ich finde Marcels Darstellung mit Bezügen auf den Fall Brosa durchaus passend. Dr. Ulrich Brosa wird wegen eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz sehr hart rangenommen, während die Polizei in Darmstadt fast ein Jahr lang 41 Fälle begangen hat.
    War das ein Versehen? Sicherlich!
    Die Presseerklärung der Humanistischen Union Hessen dazu vom Dienstag (16. Januar) fordert wirksamere Sicherungs-Mechanismen und ein “ordentliches” Datenschutz-Konzept ein.
    Ähnlich hat sich am gestrigen Abend auch der hessische Datenschutz-Beauftragte Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch geäußert. Er sprach von einem “Daten-GAU”.
    Jedenfalls müsste jetzt eigentlich eine Hausdurchsuchung im Polizeipräsidium Südhessen stattfinden und die Anwesenden müssten “erkennungsdienstlich behandelt” werden, wenn es in Hessen wirklich absolute Gleichheit vor dem Gesetz gäbe, oder?
    Von Handschellen und dem gewaltsamen Auseinanderdrücken der Finger wollen wir ja gar nicht reden!
    Inzwischen hat Dr. Ulrich Brosa die “Protokolle” der Polizei von der Aktion am Donnerstag (4. Januar) erhalten. Sie sind sehr aufschlussreich!
    Soviel einstweilen!
    fjh

  4. Berger sprach

    Der Unterschied bei beiden Vorgängen ist nur der, dass die es sich bei der Polizei um ein Versehen gehandelt hat und nicht um Vorsatz.

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