Auf Buskeismus.de gibt es einen bemerkenswerten Prozessbericht von einer Verhandlung Dr. Thomas Middelhoff gegen Gruner + Jahr AG & Co. KG vor der Pressekammer des LG Hamburg.
Dr. Thomas Middelhoff, der Vorstansvorsitzende der Karstadtquelle AG, wurde dabei vertreten von der Berliner Kanzlei Schertz, für die Rechtsanwalt Dominik Höch auf die Bühne in den Gerichtssaal gegangen ist. Für den Verlag Gruner + Jahr AG & Co. KG, der unter anderem die Zeitschrift Capital herausgibt, ist RA Helmuth Jipp auf die Bühne in den Gerichtssaal gegangen. Richter Andreas Buske hat Regie geführt die Verhandlung geleitet.
Wie mir bekannt ist, hat Rechtsanwalt Jipp in einem anderen äußerungsrechtlichen Verfahren die Kanzlei Schertz mit der Wahrnehmung seiner privaten Interessen beauftragt, wobei bei der Kanzlei Schertz mit der Sache Rechtsanwalt Höch betraut war. Richter Andreas Buske weiß meinen Informationen zufolge von dem Mandat.
Profis, wie sie sind, haben sich das aber im Gerichtssaal anscheinend weder die Anwälte noch der Richter anmerken lassen. Um so bemerkenswerter war wohl die Vorstellung.
Ist die Rechtsprechung in Deutschland alles nur Theater?
Worum es in diesem Fall geht, hat sich mir nicht erschlossen, ist aber auch wohl nicht weiter wichtig.
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| Der GG-Tod |
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Worum es in DIESEM Fall geht, ist mir
auch nicht ohne Weiteres schlüssig.
http://www.oldblog.de/?p=361
Allerdings doch nach-verfolgens-wert!
Am Sonntag lief ein Bericht in der ARD, der einen geplanten Film über den Conterganskandal zum Thema hatte. Die Herstellerfirma dieses Medikaments hat ihn per EV gestoppt, natürlich in Hamburg. Schande über dieses Gericht!
Der Prozessbericht ist allerdings bemerkenswert - bemerkenswert dumm. Ein alter Mann, der von jeher Recht gebrochen hat und Rechtsbrüche gutheißt, auf seinem Kreuzzug gegen einen Richter, den er in seinem kleinen Mikrokosmos für “böse” hält. Ein Sektierer, der Jünger und Guru gleichermaßen ist. Ein typischer Vertreter der dumm-deutschen Rentner-Mentalität. Hätte er sich nicht diesen Richter als Sündenbock für seine Taten ausgesucht, so würde er - mit den Ellbogen auf einem bestickten Kissen - mit dem Feldstecher aus dem Fenster schauend Falschparker aufschreiben und der zuständigen Behörde melden. Aber eines muss man ihm lassen: Er ist lustig. Und dafür danke ich dem alten Mann.
Ach so, zur Sache: Natürlich ist es absolut normal und passiert täglich an vielen Gerichten, dass es solche “Kreuzvertretungen” gibt. Im Gegensatz zu Schälike und offenbar auch zu Marcel sind Anwälte durchaus in der Lage, Fälle voneinander sachlich und formell zu trennen und sich in der einen Angelegenheit gegenüberzustehen, während sie in der anderen Sache auf der gleichen Seite sind. Das Defizit liegt hier eher bei den Betrachtern, die sich dies nicht vorstellen können (mangelnde Kapazität?) als bei den RAs. Was daran in irgendeiner Form bemerkenswert ist, bleibt ungeklärt - oder sollte es nur deswegen bemerkenswert sein, weil diese - wie erwähnt alltägliche - Konstellation vor einem “ganz, ganz bösen Richter” stattfand?
@Max,
genau richtig, hauptsache die Kasse klingelt bei den Rechtsverdrehern!
@ Ich bin’s:
Genau so ist es. Oder hast Du etwa andere Ideale? Wenn ja: Lügner!
Max #3, 4 hat Recht.
Das Verhalten von Anwalt Jipp, Anwalt Höch und der Kanzlei Dr. Scherz widerspricht nicht der Berufsordnung für Reechtsanwälte.
Allerdings verhalten sich so von den mir durch die Pressekammer ca. zwei Dutzend bekannten Anwälten nur diese so.
Insofern hat Max nicht Recht, dass dieses Verhalten absolut normal ist.
Mehrere andere Anwälte haben mir erklärt, dass es leider in solchen Fällen ein standesrechtliches Problem gibt. Kein formales, aber ein ethisches.
Eine Besonderheit der Anwälte der Kanzlei Dr. Schertz und des Anwalts Jipp: Diese Anwälte fallen zusammen mit nur noch einem anderen Anwalts gegenüber den anderen mir bekannnten Anwälten dadurch auf, dass diese die anderen Anwälte scharf angehen, der Lüge bezichtigen etc.
Dieses Verhalten ist nicht üblich.
Zur Information:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA):
§ 3 Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit
(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.
(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für alle mit ihm in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft gleich welcher Rechts- oder Organisationsform verbundenen Rechtsanwälte. Satz 1 gilt nicht, wenn sich im Einzelfall die betroffenen Mandanten in den widerstreitenden Mandaten nach umfassender Information mit der Vertretung ausdrücklich einverstanden erklärt haben und Belange der Rechtspflege nicht entgegenstehen. Information und Einverständniserklärung sollen in Textform erfolgen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass der Rechtsanwalt von einer Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft zu einer anderen Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft wechselt.
(4) Wer erkennt, dass er entgegen den Absätzen 1 bis 3 tätig ist, hat unverzüglich seinen Mandanten davon zu unterrichten und alle Mandate in derselben Rechtssache zu beenden.
Allerdings verhalten sich so von den mir durch die Pressekammer ca. zwei Dutzend bekannten Anwälten nur diese so.
Dann schau Dir mal eine kleinere Stadt mit Amts- und/oder Landgerichtsbarkeit an. Dort ist es aufgrund der begrenzten Anzahl der Anwälte und der Tatsache, dass die Mandantschaft am liebsten einen Anwalt “vor Ort” hat, gar nicht anders möglich und weder ein standesrechtliches noch ein ethisches Problem. Es geht gar nicht anders. Solange kein Interessenkonflikt vorliegt, ist das die einzige Möglichkeit. Und abends treffen sich die RAs, die gestern gegeneinander und heute die Gegenseite von gestern vertreten, abends auf ein freundschaftliches Bier.
ZU Max #8:
Das kenne ich auch aus meiner DDR-Zeit.
Wir arbeiteten in der Sowjetunion für den Kraftwerksbau als Industrievertreter und stritten mit dem Außenhandelsunternehmen um die Kostenaufteilung unserer gemeinsamen außenwirtschaftlichen Tätigkeit.
Jede Firma hatte einen eigenen angestellten Anwalt. Vor Gericht wurde gestritten, jeder machte den anderen lächerlich und mies. Es war ein Gaudi.
Anschließend gingen wir alle gemeinsam Bier trinken und lachten über den Staat.
Es war je alles Volkseitgentum. Gestritten wurde aus Spaß.
Was bei Euch in der kleinen Stadt los ist, weiß ich nicht.
Kann mir gut vorstellen, dass man in einem Boot sitz und einfach aus Spaß die Richter entscheiden lässt. Es geht um praktische Fragen. Richterliche Entscheidungen rentieren sich.
So kann und wird es wahrscheinlich auch mit Middelhoff und Gruner + Jahr sowie deren Anwälten sein. Sitzen alle in einem Boot.
Ist aber nicht immer so.
Ich bin grundsätzlich für mehr Meinungs- und Äußerungsfreiheit und möchte nicht von einem Anwalt vertreten sein, welcher parallel oder irgendwann meinen Kläger vertrat.
Ich kann es mir auch rein menschlich schlecht vorstellen, dass nachdem öffetnlich demonstrierten Gezanke Anwalt Höch den Anwalt Jipp wirklich ordentlich vertreten kann.
Ich kenne beide Anwälte und messe denen keine allzu hohe menschliche Qualitäten zu.
Das mag in Eurer kleinen Stadt anders sein. Man alles menschlicher, vernünftiger sein.
Nicht umsonst gibt es jedoch es Paragrafen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
Die paragrafen sind ja nicht meinetwegen geschaffen worden.
Ich komme nicht aus der kleinen Stadt, aber als Bewohner einer deutschen Millionenstadt kann ich durchaus über den eigenen Tellerrand blicken und finde es gerade deshalb erstaunlich, welche Schlüsse Du ziehen kannst, ohne dass ich auch nur ansatzweise Anlaß zu einer solchen Spekulation gegeben hätte.
Aber toll ist Dein Ansatz schon: Wir schaffen eine Institution, die überwacht, dass ein RA in seinen circa 30-40 Berufsjahren niemals weder eine juristische noch eine natürliche Person vertritt, die vielleicht schon einmal seine Gegenpartei gewesen ist. Mandanten sollte es bei Strafe verboten sein, einen ehemals gegnerischen Anwalt, dessen Arbeit sie damals zu schätzen gelernt haben, Vollmacht zu erteilen. Bravo! Bürokratischer Staatssozialismus pur.
Natürlich kann man auf dem platten Land abschätzen, wer mit wem am Besten kann und welcher Anwalt mit welchem Richter in die Kirche geht.
Im Prinzip sind das meist juristische Kaffekränzchen. Mal fällt die Waage hierhin mal dorthin, der Mandant bezahlt.
@Max: Ihren angeblichen juristischen über alle Zweifel erhabenen Übermenschen für den Kampf um das Recht, oder geht der Mandant vor(?), gibt es in Wahrheit nicht oder sehr selten.
Ihren angeblichen juristischen über alle Zweifel erhabenen Übermenschen für den Kampf um das Recht, oder geht der Mandant vor(?), gibt es in Wahrheit nicht oder sehr selten
Nein, es ist umgekehrt, leider ist die Wahrnehmung verzerrt und die Informationsaufnahme bei vielen nur noch selektiv. Es gibt weit über 130.000 redliche Anwälte und geschätzte einige Hundert Rechtsmißbraucher - aber die sind es, über die berichtet wird und die es schaffen, den Berufsstand im Ansehen derer, die zu so einfachen Gedankengägen wie diesem nicht fähig sind (damit sind auch Sie gemeint), in den Schmutz zu ziehen. Das ist die Krux mit der Kritik - viele derer, die sie aussprechen, sind nicht zur differnzierten Betrachtung fähig und leisten der berechtigten Kritik nur einen Bärendienst - ihr Beitrag ist ein Prachtbeispiel für dümmlich-polemische Pseudokritik ohne Substanz und Hintergrund. Aber jeder so, wie er es kann; Sie können halt nicht mehr.
Zudem ist das vermehrte Auftreten abzockerischer Rechtsverdreher nicht die Ursache. Auch wenn Sie mir spätestens jetzt nicht mehr folgen können: Es ist der Gesetzgeber, der es Anwälten möglich macht, gegen Recht zu verstossen, ohne verfolgt zu werden. Die Sache ist ganz einfach: Rechtsmißbrauch auch “im Kleinen” strafrechtlich sanktionieren und die alten Säcke in den Kammern mitsamt der standesrechtlichen Regelungen ersetzen. Schon würden ein paar hundert Anwälte entweder zu “Übermenschen” werden oder bei Aldi Regale auffüllen. Das wäre beides eine Alternative, solange man bei der Nietzeschen Definition des Übermenschen bleibt. (Da werden Sie auch nachlesen müssen, aber das bildet. Viel Spass dabei.)
Minus “e” im letzten Satz.
Zu Max:
Mit ehemals gegenerischen Anwälten habe ich schon gute Erfolge erreicht. Darum geht es nicht.
Hast Du wenigstens das verstanden?
Ich kann mir nicht helfen, ich finde diesen angeblichen Interessenkonflikt auch an den Haaren herbei gezogen. Aber die Logik des Schälikismus ist für mich sowieso sehr häufig wenig nachvollziehbar.
@Max Umgekehrt? Ich kenne zu 99% nur Flaschen und Abzocker, was ich auch belegen könnte. Und einige tummeln sich dabei durchaus auf der Gegenseite. Ja selbst die, die gewonnen haben, sind Flaschen, weil sie ihren Eid gebrochen haben.
Warum werden die paar Hundert nicht beseitigt?
Richtig ist, daß tatsächlich einige beseitigt werden. Nur sind das eher harmlose Fische.
So so, nicht die abzockende Gilde ist schuld, sondern der Gesetzgeber, der es möglich macht.
Der pöhse Gesetzgeber gibt einen zu großen Spielrahmen vor, den es “auszunutzen” gilt. Man hat ja sonst nichts zu tun?
Im übrigen widersprechen Sie Ihrer eigenen Theorie, wenn Sie behaupten, “Rechtsmißbrauch auch “im Kleinen” strafrechtlich sanktionieren und die alten Säcke in den Kammern mitsamt der standesrechtlichen Regelungen ersetzen. Schon würden ein paar hundert Anwälte entweder zu “Übermenschen” werden…”
Wie können hunderte RAte zu Übermenschen werden, wenn es 130.000 abzgl. der einigen Hundert schwarzen Schafe schon sind?
Tatsächlich haben Sie Recht! Aufgrund der alten Säcke etc. stehen ca. 128.000 Flaschen gegen 2.000 redlich versuchende.
Ich weiß, das System ist so, also machen wir mit! Schließlich will man auch Porsche fahren….
Max, Sie sind einfach nur naiv…
Ob das Verhalten der beiden Anwälte den empfohlenen anwaltlichen Regeln entspricht, kann festgestellt werden an der Reaktion dieser beiden Anwälte auf den Bericht über das Kaspetheater.
Wenn jemand schreiben würde, BMW und Daimler beliefern konkurriende Firmen mit ihren Standardautos, dann wird BMW oder Daimler bestimmt nichts dagegen haben.
Man sehen ob die beiden Anwälte sich als Lieferant von Standardprodukten analog BWM und Daimler empfinden.
Zu Kalus #15:
Kannst Du den Inhalt b7zs. Sinn dieser Logik verstehen?
Oder ist das ebenfalls nicht nachvollziehbar?
@Hansi:
Ich kenne zu 99% nur Flaschen und Abzocker, was ich auch belegen könnte.
Das tut mir leid für Sie, vielleicht liegt es an Ihnen? Statt relativer Zahlen wären absolute aber deutlich interessanter und vor allem aussagekräftig. 100% der Anwaälte aus Schwerte bei Dortmund, die ich kenne, sind Abzocker. Aber ich kenne nur einen von dort. Ergo: Ihre Aussage ist also keine Aussage, weil es keine Aussage gibt.
Warum werden die paar Hundert nicht beseitigt?
Lesen. Lösung stand anbei.
So so, nicht die abzockende Gilde ist schuld, sondern der Gesetzgeber, der es möglich macht.
Bei Rechtsverdrehern ist genau das leider Realität - die Damen und Herren haben es gelernt, in rechtlichen Grauzonen und am Rande der Legalität zu arbeiten und tun dies, solange der Gesetzgeber ihnen die Freiheit dazu gibt. Wenn Grauzonen und Randgebiete trocken gelegt werden, kann man sich in Ihnen nicht bewegen. Klare Gesetzesformulierungen sind die Lösung.
Der pöhse Gesetzgeber gibt einen zu großen Spielrahmen vor, den es “auszunutzen” gilt. Man hat ja sonst nichts zu tun?
Keine Ahnung, was Sie zu tun haben. Interessiert mich aber auch nicht. Der Begriff “Spielrahmen” läßt aber erahnen, mit welcher Ernsthaftigkeit Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Sie sollten besser weiter spielen.
Im übrigen widersprechen Sie Ihrer eigenen Theorie, wenn Sie behaupten, “Rechtsmißbrauch auch “im Kleinen” strafrechtlich sanktionieren und die alten Säcke in den Kammern mitsamt der standesrechtlichen Regelungen ersetzen. Schon würden ein paar hundert Anwälte entweder zu “Übermenschen” werden…”
Gehen wir also davon aus, daß die paar hundert bis ein paar Tausend Rechtsverdreher nach meiner Vorstellung sowohl standes- als auch strafrechtlich sanktioniert würden. Danach wären die meisten - z.b. das Kaliber Nikolaus S. oder Günter F. v. G. keine Anwälte mehr. Diese könnten dann bei Aldi zu Übermenschen heranwachsen. Der Rest, die kleinen Fische, hat das verdient, was ein jeder erstmals im kleinen Rahmen straffällig gewordener Mensch auch erwarten darf: DIe Chance zur Bewährung. Was das mit Übermenschen zu tun hat, bleibt Ihr Geheimnis, juckt mich aber auch nicht. Nietzsche jedenfalls scheint nicht zu Ihrem Bildungsstandard zu gehören - man kann ja nicht alles haben, nicht wahr?
Ach so: Wo ist der Widerspruch? Wäre schön, wenn Sie mal konkret würden, anstatt dampfzuplaudern.
Wie können hunderte RAte zu Übermenschen werden, wenn es 130.000 abzgl. der einigen Hundert schwarzen Schafe schon sind?
Rein subjektive Einschätzung Ihrerseits, aber völlig unbelegt. Von daher: Wert- und aussagelos. Sie sollten versuchen, etwas gehaltvoller zu werden - sonst könnte man Sie schnell für eine Luftpumpe halten.
Tatsächlich haben Sie Recht! Aufgrund der alten Säcke etc. stehen ca. 128.000 Flaschen gegen 2.000 redlich versuchende.
Wiederholung: Rein subjektive Einschätzung Ihrerseits, aber völlig unbelegt. Von daher: Wert- und aussagelos. Sie sollten versuchen, etwas gehaltvoller zu werden - sonst könnte man Sie schnell für eine Luftpumpe halten.
Ich weiß, das System ist so, also machen wir mit! Schließlich will man auch Porsche fahren….
“Man”? Deswegen pauschalisieren Sie so gerne: Sie hätten auch gerne einen Porsche. Mein Tipp: Waschen und rasieren Sie sich, dann bekommen Sie auch einen Job
Mir persönlich reicht mein alter Ford. Naja, Hauptsache Sie wissen, dass das “System” (Welches? Feindbild?) so ist. Da wäre wohl selber jemand ein “Übermensch” in seiner eigenen Definition.
Max, Sie sind einfach nur naiv…
Aus Ihrem Munde nehme ich diesen Vorwurf gerne an, weil Sie Ihre Substanzlosigkeit ausführlichst bewiesen haben. Von daher werden Sie es verstehen, dass ich unbeschwert in diesen Tag gehe. Ihnen aber alles Gute, sie brauchen es!
Zu Max #18:
Lasst mich raten: Max ist ein Provokateur, welche gerne andere in unüberlegte Abenteuer zu treiben versucht, was ihn in seinem Leben nur bei Dummen möglicherweise gelungen ist.
Diskustieren mit ihm ist fast sinnlos, weil er zu viel zu wissen glaubt und fehlende Argumente durch platte Beleidigungen ersetzt.
Lediglich ein Beispiel für seine überragenden Argumente:
Danach wären die meisten - z.b. das Kaliber Nikolaus S. oder Günter F. v. G. keine Anwälte mehr. Diese könnten dann bei Aldi zu Übermenschen heranwachsen.
Max denkt, er hätte damit überzeugt. Vergisst jedoch dass es einen Unterschied gibt als “Übermensch” bei Aldi oder als Anwalt innerhalb des Rechtssystems tätig zu sein.
Bei Aldi ist man allen gleichgesetzt. Unterschiede bestehen beim finanziellen Vermögen (Geld) und den Beziehungen.
Bei den Anwälten kommt wesentlich hinzu, dass diese als unabhänguge Organe der Rechtspflege vom Staat besonders geschützt werden und staatliche Funktionen übernehmen. Damit besitzten diese mehr Rechte als der normale Bürger.
Das eigene finanzielle Vermögen spielt eine geringere Rolle.
So sieht es mit jedem Argument von Max aus.
Er verlangt von anderen Details, bewegt sich jedoch selbst an der Oberfläche der Oberflächlichkeit.
Natürlich ist Max ein Provokateur!
Natürlich versagt der Gesetzgeber, die Anwaltskammern und die meisten der Anwälte selbst! Schließlich könnte jeder der einzelnen v.g. dies durch entsprechendes Handeln beenden.
Auch versäumen die meisten Anwälte “zufällig” gegen kriminelle Richter vorzugehen. Richter haben schließlich einen noch viel größeren / zu großen Spielraum.
Wäre deren Spielraum in den gesetzlichen Rahmen zurück gedrängt, würden viele Verfahren überhaupt nicht stattfinden können.
Schließlich wollen 130.000 Anwälte ernährt werden.
Selbstverständlich lege ich höhere Maßstäbe bei Anwälten an. Diese werden durch die Bank nicht erfüllt. Einige erfüllen sie wenigstens zum Teil.
Leute am Rander Legalität zu bescheißen ist doch kein Problem. Nur muß man dies wollen. Ich bin für Fair Trade
[…] Ein Schelm, wer nun denkt, der Stern hätte einen Exklusivvertrag mit der Ex-Terroristin abgeschlossen und bei der Verteidigung des Persönlichkeitsrechtes ginge es weniger um die Resozialisierung als vielmehr darum, mit juristischem Theater möglichst hohe Einnahmen durch die exklusive Verteidigung, Vermarktung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten erzielen zu können. […]