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2. Januar 2007

Fotospaß (mit Jurist)

von @ 2:02. abgelegt unter Recht und Unrecht, Abmahnung, Urheberrecht

Fotografieren ist eine tolle Sache, die in der Regel allen Beteiligten viel Spaß bereitet. Eine besonders schöne Location zum Fotografieren ist zum Beispiel das am Joseph-Beuys-Weg in Mölln gelegene Kunstschloss Wrodow. Wer als Fotograf dann noch ein hübsches Mädel, äh Modell, findet, dass er fotografieren kann, der kann wirkliche nette Fotos machen, und so ist es nicht verwunderlich, dass ein Aktfotoclub im Schloss Wrodow sogar schon eine Ausstellung organisiert hat.

Eine solche Ausstellung zum Thema Lichtbilder und Lustbilder ist ganz bestimmt, ich finde, daran kann kein Zweifel bestehen, Kunst von Weltgeltung. Auch die Presse ist voll auf den Zug aufgesprungen und so erfährt die Weltöffentlichkeit beispielsweise in einem Artikel des Nordkuriers vom 23.09.2005, den “Dadman” Wolfgang Rennett netterweise auf seiner Webseite veröffentlicht hat, dass Nils Becker das Viereck des Photopapiers konsequent für ungewöhnliche Arrangements nutze.

Wenn es der Nordkurier schreibt, dann muss es ja wohl stimmen. Unterstrichen wird die hohe Kunst der Aktfotografie noch dadurch, dass im Nikon Info Board steht jemand mit Namen Nils Becker als Fortgeschrittener drin und bei der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg sich eine Ausstellung findet, wo ein Nils Becker Aussteller ist.

Männer zu finden, die gern auf den Auslöser drücken, scheint allerdings weit weniger schwierig zu sein, als fotogene Modells zu finden zu finden, die sich vor der Kamera ausziehen. Wer gerade kein fotogenes Modell zur Hand hat, kann natürlich auch einem hübschen Mädel Geld dafür versprechen, sich vor der Kamera auszuziehen und fotografieren zu lassen. Wenn dem Mädel eine CD mit den Bildern versprochen wird, und auch versprochen wird, dass es selbstverständlich vor jeder Veröffentlichung einzeln noch mal um Erlaubnis gefragt wird, dann könnten 100 Euro als Gage für das Mädel schon reichen. Schließlich macht es auch Spaß, sich fotografieren zu lassen.

Blöde ist dann natürlich, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Modell und Fotograf gibt, was Aktfotografie und was Pornografie ist. So kommt es dann, dass schon mal ein Shooting vorzeitig abgebrochen wird, das Mädel irgendwas unterschreibt oder auch nicht und auch später Meinungsverschiedenheiten auftauchen können, ob denn nun das Geld bezahlt worden sei oder nicht. Solange das Mädel eine CD mit den Bildern bekomt, ist doch alles in Butter.

Das Modell Angelique hat nach eigener Aussage zwar kein Geld, aber immerhin eine CD mit Bildern von sich bekommen. Was liegt da näher, als die Bilder an jemanden wie Lars Dresske weiterzugeben, der damit machen kann, was er will, und so wenigstens zu einem Teil des Modellhonorars zu kommen? Schließlich gibt es doch ein Recht am eigenen Bild. Und so gab es die Bilder von Angelique bei Ebay mit Modelllizenz für 19,38 Euro zu kaufen. Der eine oder andere Leser wird schon richtig geraten haben, dass der Fotograf davon nicht gerade begeistert ist und nun der Jurist aus der Überschrift in die Handlung dieser Geschichte zum Fotospaß eingebunden wird.

Der Jurist Dr. Daniel Kötz ist Kennern nicht nur durch eine Veröffentlichung zum Fotorecht ein Begriff. Viele Blogger erinnern sich sicher noch an seine 1576,44 Euro teure Doppelabmahnung von KüchenTV-Blogger Mario wegen des Bloggens zweier geflickerter Starlett-Bildchen.

Mit Schreiben vom 29.12.2006 teilt Dr. Daniel Kötz Lars Dresske mit, dass Nils Becker u.a. als Fotograf tätig sei, er Angelique bezahlt habe und ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt habe. Bis zum 09.01.2006 soll Lars Dresske eine Unterlassungserklärung abgeben. Lars Dresske sei zum Schadensersatz verpflichtet. So weit ist mir das verständlich.

Unverständlich finde ich aber, dass Dr. Daniel Kötz nur 100.000 Euro Gegenstandswert für die Kunstwerke angesetzt hat. Zwar beschränkt Dr. Daniel Kötz seine Kostennote damit lobenswerter Weise selbstlos auf nur 2065,03 Euro, aber wie steht die Kunst denn so da? Da Lars Dresske außerdem noch unter Nennung von Name und Anschrift sowie der erzielten Preise Auskunft darüber geben soll, wem er Lizenzen erteilt habe, werden sich die finanziellen Verluste des Fotografen sicher schon irgendwie ausgleichen lassen. Aber wenn bedenkt, dass es selbst die alte Badewanne von Joseph Beuys schon 1976 vor Gericht auf 180.000 Mark gebracht hat, dann finde ich 100.000 Euro Gegenstandswert für Fotos von fast einem ganzen Tag wirklich skandalös niedrig angesetzt.

PS - an die hier mitlesenden Juristen: Lars Dresske sucht noch einen Anwalt. Mehr als das, was die Prozesskostenhilfe hergibt, ist aber wohl an Honorar nicht drin. Falls sich trotzdem jemand findet, bitte eine E-Mail an mich zur Weiterleitung schicken.

201 Kommentare zum Beitrag “Fotospaß (mit Jurist)”

  1. Luke sprach

    Vielleicht könnten Udo V. und sein Stalker um das Mandat pitchen.

  2. Daniel sprach

    Sehr toll auch das verwandte Angebot bei eBay:

    “Templates-Flasch-Grafik für ihre Homepage und Werbung”

    Flasch-Grafik? :D Ist das ein Template für die anonymen Alkoholiker? :lol:

    MfG

    Daniel

  3. stefan sprach

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich verstehe. Was genau ist denn jetzt Kern der Aussage?

    LG
    Stefan

  4. Max sprach

    Also bitte… die Sache ist eindeutig und jede Empörung fehl am Platze. Der Fotograf ist der Urheber und solange er nachweislich keine Rechte abgetreten hat, darf auch das Modell nicht tun, was es (sie) will. Und das Streitwerte astronomisch angesetzt werden, gehört zum Handwerk und ist nur Ausgangsbasis für Verhandlungen. Und das es für diesen juristisch klasklaren Fall keine Prozesskostenhilfe gibt, ist auch klar, weil die Gewährung der PKH von den Erfolgsaussichten abhängt, die hier gleich null sind. Das wäre ja auch noch schöner, so mancher scheint zu glauben, die PKH sei ein Selbstbedienungsladen. Das Einzige, was Lars versuchen kann: Sich beim Modell schadlos halten. Dresske wird zahlen müssen. Er hat gegen die Urheberrechte des Fotografen verstossen und ist ganz klar zu Schadenersatz verpflichtet. Prozesskostenhilfe kriegt er dafür (glücklicherweise) nicht. Wenn er es also auf die billige Tour will, dann soll er verhandeln. Das ist seine einzige Möglichkeit. Den der Auslöser ist nicht der unverschämte Streitwert, sondern sein unverschämter Verstoss gegen Urheberrechte. Dabei kommt es übrigens nicht auf das Können des Fotografen an, den Du hier mit VHS-Rhetorik runterzumachen versuchst. Schon schade, dass Du in diese Schublade greifen musst, um den Empörten zu spielen. Es gab Zeiten, da warst Du mal differenzierter.

  5. Max sprach

    Kurze Ergänzung: Ich rechtfertige nicht den astronomisch hohen Streitwert. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, die Kosten für Abmahnungen zu begrenzen. Das kann aber nicht dazu führen, dass Marcel dem Fotografen mit schlecht gelungenem Sarkasmus (auch das will gelernt sein) auf den Schlips tritt. Wie schon erwähnt: Die Rechtslage ist eindeutig. Das Modell hat sich mit Ihrer Einwilligung fotografieren lassen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen beim Fotografen, solange nichts anderes vereinbart wurde. Welche Naivität, hier das Recht am eigenen Bild ins Spiel zu bringen, nachdem das Modell genau auf dieses Recht verzichtet hat. Und die Einforderung des Honorars ist auch nicht auf diesem Wege möglich. Einfach nur lächerlich. Lieber Marcel, Dein Beitrag ist wirklich unter aller Sau - und Du scheinst auch nicht zu begreifen, was Ursache und was Wirkung in diesem Fall ist. Und unser Rechtssystem lässt sich nicht nach Schlagworten wie “Recht am eigenen Bild” nach Gutdünken zurechtbiegen. Ich wünsche mir für`s neue Jahr, dass Deine Beiträge nicht auf diesem Niveau bleiben und dass Du nicht auf jeden Zug aufspringst. Denn in diesem Fall hat Desske gegen Rechte verstossen und er täte sich gut, wenn er sich bedeckt hielte und verhandelt statt nun das Abmahnopfer zu geben. Er ist der Auslöser der Angelegenheit und nun muss er die Suppe auch auslöffeln.

  6. Stefan sprach

    Nachdem ich (als Mitspieler im Eingangs erwähnten Aktfotoclub) mal nachgefragt habe, stellt sich mir das auch so dar. Der Streitwert, da brauchen wir nicht drüber reden.

    Nach meinem aktuellen Kenntnisstand sind aber die Fotos unberechtigt zur Weiterbearbeitung gegeben worden. Was - Recht am eigenen Bild hin oder her - so nicht ulässig sein kann, wenn entsprechende Rechte an den Bildern beim Fotografen liegen - und er eben diese nicht weiter- oder abgibt.

  7. Quackator sprach

    Unstrittig scheint folgendes zu sein:
    1) Modell und Abgemahnter haben eindeutig
    gegen geltendes deutsches Recht verstossen.
    2) Du hast Dir nicht die Mühe gemacht, eine Stellungnahme der anderen Seite einzuholen,
    sondern im klassischen Beissreflex (Abmahnung - wuff!) sofort losgelegt.
    3) Du unterstellst dem Fotografen hier de facto Pornographie und Betrug (Nichtzahlung eines vereinbarten Honorars).

    Du kennst die Bilder nicht (ich auch nicht), lässt Dich aber durchaus derart über sie, den Fotografen und den Sachverhalt aus, dass man das durchaus strafrechtlich als Beleidigung und üble Nachrede würdigen könnte.

    Ein ganz kleines bisschen journalistische Sorgfalt und zumindest Abklärung des Sachverhalts wäre hier sehr angebracht gewesen.

    So aber muss ich sagen, dass Du verdammt schlecht in das neue Jahr startest.

  8. Rolf Schälike sprach

    Darf denn ein Fotograf nicht - das eigene Recht behaltend - auch dem Modell das Recht geben, mit den Bildern das zu machen, was sie möchte - auch verkaufen bzw. verkaufen lassen?

    Darf ein Fotograf nicht eigene Bilder weitergeben und das Model diese verkaufen, ohne das der Fotograf etwas davon abbekommt?

    Darf ein Fotograf Modells fotografieren und alle/b> danach die Bilder ohne Zustimmung des Modells verbreiten?

    Bedarf das nicht alles klarer Vereinbarungen?

  9. Quackator sprach

    Ergänzung:
    Nachdem ich mir jetzt auch das Ebay-Angebot angesehen habe, stellt sich das nach meinem Rechtsverständnis zumindest als versuchter Betrug dar, der erheblichen Vermögensschaden bei arglosen Käufern verursachen kann. Wer immer die Bilder kauft kann die Nutzungsrechte nicht wie ausgelobt erwerben - schlicht weil der Verkäufer dazu nicht berechtigt ist. Eine entsprechende Abmahnung oder Schadenersatzklage wegen Verstoss gegen das Urheberrecht träfe also den arglosen Käufer. Der könnte dann zwar den Verkäufer regresspflichtig machen, aber da sind wir wieder bei den Taschen des nackten Mannes, in die man nicht hineingreifen kann.

    Schaut man mal in die Bewertungen rein, sind allein 12 der ersten 16 Bewertungen DVDs mit dem inkriminierten Inhalt. Mutmasslich sind da noch weitere Fotografen betroffen, er bewirbt den Artikel ja mit “10 Shootings”, bewertet diese selbst mit je 150 bis 200, zusammen 2000 Euro, das macht dann selbst nach seiner eigenen Einschätzung für diese 12 Verkäufe 24.000 Euro Schaden. Ohne jetzt alle Bewertungen nachzuzählen. Aber ich bin mir sicher, dass Dr. Kötz das gezählt hat….

    Auch diesen Sachverhalt hätte ich in einem ausgeglichenen Bericht gerne erwähnt gesehen.

  10. Quackator sprach

    @Ralf: Selbstverständlich kann ein Fotograf Nutzungsrechte einräumen wie es ihm beliebt, das kann für das Model auch auch das Recht sein die Bilder nach eigenem Ermessen und auf eigene Rechnung weiterzuverkaufen und weiterzulizensieren. Der Fotograf darf die Bilder selbst nur dann veröffentlichen, wenn das Model dem zugestimmt hat. Dazu gibt es eine Veröffentlichungserklärung (”Model Release, Modellvertrag”). Diese kann so formuliert werden, dass er jede einzelne Veröffentlichung separat genehmigen lassen muss (wie hier anscheinend geschehen) oder pauschal die Nutzung (ggf mit räumlichen oder zeitlichen Einschränkungen) gestatten. Mich würde jetzt eine Stellungnahme des betroffenen Fotografen interessieren.

  11. Max sprach

    “Beissreflex” trifft den Sachverhalt exakt.

    @ Rolf Schälike:

    Darf ein Fotograf nicht eigene Bilder weitergeben und das Model diese verkaufen, ohne das der Fotograf etwas davon abbekommt?

    Ja, dies bedarf aber einer Vereinbarung.

    Darf ein Fotograf Modells fotografieren und danach die Bilder ohne Zustimmung des Modells verbreiten?

    Ja, denn er ist der Urheber und das wird er immer bleiben. Es steht ihm aber frei, mit dem Modell andere Vereinbarungen zu treffen. Die Rechtsprechung geht bei nicht getroffenen Vereinbarungen davon aus, dass der Urheber (der Fotograf) alle Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt.

  12. Rolf Schälike sprach

    Wir haben in Deutschland keine Formpflicht bei Verträgen. Mündliche Vereinbarung haben Gültigkeit.

    Ist es wirklich so, dass, falls nichts Schriftliches vorliegt, das Modell keine Möglichkeit hat, nachzuweisen, dass es andere mündliche Vereinbarungen gab als es der Ahnwalt behauptet?

  13. Quackator sprach

    Update (Bin ja neugierig, hab mal mit dem Fotografen telefoniert, was eigentlich Aufgabe des Autors gewesen wäre):

    Das Shooting fand nach Aussage des Fotografen gegen Zahlung eines Honorars von 100 Euro statt, das Model hat eine Veröffentlichungserklärung (Model Realease) unterschrieben. Dieser Vertrag räumt dem Model *keine* kommerziellen Rechte ein. Das Honorar wurde unter Zeugen bezahlt und vom “Manager” des Models eingesackt. Das Shooting wurde regulär beendet, es gab nicht einmal freizügigen Akt sondern nur verdeckten Akt und Teilaktaufnahmen.

    Jetzt kann sich sicher jeder mal so seine Gedanken machen……

    Marcel: ICH fände eine Entschuldigung jetzt angebracht.

  14. Rolf Schälike sprach

    Was heißt *Manager* des Modells?

    Steck da doch nicht ein verkapptes “juristisch sauberes” System dahinter?

    Enttäusche Modells habe ich bei Buske mehrmals erlebt.

    Verdienen tun die Agenturen und Anwälte.
    Die Fotografen erhalten nach gewonnenem Prozesse das Geringste, falls überhaupt etwas.

  15. Quackator sprach

    @Max: Nein, der Fotograf kann die Bilder nur dann veröffentlichen, wenn er vom Model eine entsprechende Veröffentlichungserklärung unterzeichnet bekommt. Sowas wird allerdings leider zu oft mündlich geregelt. Das zuständige Kunsturhebergesetz regelt das “Recht am eigenen Bild” und sagt, dass eine Zustimmung im Zweifel erfolgt ist, wenn dafür ein Honorar gezahlt wurde.
    @Ralf: Wenn es nichts schriftliches gäbe, stünde Aussage gegen Aussage, das Gericht würde in freier Beweiswürdigung vorgehen. Hier gibt es aber einen klaren Vertrag, eine Honorarquittung und eine saubere juristische Faktenlage, soweit ich das als Nichtjurist beurteilen kann.
    Zu “Manager” sage ich jetzt besser nicht, was ich denke. Es ist aber meiner Meinung nach nicht das, was es sein möchte.

    Und ich möchte jetzt nicht in der Haut von Model und “Manager” stecken….. ich vermute mal einfach auf’s Blaue hinaus, dass sie alle möglichen Blogger die für Beiträge zum Thema Abmahnung bekannst sind angeschrieben haben, dazu vielleicht noch verschiedene Zeitungsredaktionen. Also gezielt versucht haben, den Fotografen zu diskreditieren mit dem Anwurf der Pornografie. So wie Marcel haben sich vielleicht noch weitere Schreiber ungeprüft vor diesen Karren spannen lassen. Ich würde dagegen zivil- und strafrechtlich vorgehen. Und zwar volle Kanne.

  16. Lars Dresske sprach

    hallo, ich bin lars dresske, also der betroffene. um hier mal die stimmung die hier teilweise gegen den verfasser des artikels gemacht wird etwas einzudämmen, möchte ich hier auch nochmal stellung zu nehmen.

    mir selbst liegt von seiten des models ein exklusiver und unbefristeter übertragungsvertrag vor, indem mir erlaubt wird die bilder zu verkaufen und zu nutzen, sowie unterlizenzen zu vergeben. der fehler daran scheint zu sein, das das model gar nicht das recht hatte solch einen vertrag zu unterschreiben da sie ja nicht urheberrechtlicher ist. aber, da bei dem damaligen shooting (wo ich übrigens auch anwesend war und das model begleitet habe) meines wissens erstmal kein gültiger schriftlicher vertrag zu stande gekommen ist und falls doch definitiv nicht das vereinbarte honorar gezahlt wurde und somit ein wichtiger bestandteil eines eventuellen vertrages nicht erfüllt wurde, hat das model auch persönliche rechte am eigenen bild. da auch mündlich vereinbart wurde, das der fotograf ohne zustimmung des models keine bilder veröffentlichen darf, kann auch kein schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, da kein schaden entstanden sein kann. (es durften ja keine bilder veröffentlicht werden) im übrigen hat der fotograf anders als vereinbart das model zu weitaus freizügigeren fotos gedrängt, so das das model ohnehin schon ziemlich verstört gewesen ist.

    da mir solch ein übertragungsvertrag von dem model vorliegt, sowie eine schriftliche erklärung, das kein honorar gezahlt wurde und vereinbart wurde, das jede veröffentlichung durch das model genehmigt werden muss, was es nie getan hat, ich auch nicht gewußt habe, wer hier was für rechte hat, habe ich daher diese bilder bei ebay angeboten.

    auch wurden bei dem damaligen shooting von einem 2.ten model und diesen fotografen sowie eines weiteren fotografen bilder gemacht und da gibt es, anders als bei diesen fall schriftliche gültige verträge (wo klar geregelt wurde das das model alle rechte abgibt), wo die bilder auch nicht bei ebay angeboten worden sind.

    für die weiteren bilder aus shootings die ich noch bei ebay angeboten habe, wurde mit den jeweiligen fotografen vereinbart, das das model die bilder frei nutzen darf und auch verkaufen kann. somit gibt es da denn erstmal keine schwierigkeiten.

    dreist bei einem vereinbarten honorar von 100,00 € finde ich gegenüber streitwert 100.000 € ja ziemlich unverhältnissmäßig.

    im übrigen will ich hier noch erwähnen, ich alleinerziehend mit einer kleinen tochter bin und mir zu weihnachten mit dem verkauf noch ein paar taler dazuverdienen wollte. ich sowieso kein geld habe. ich hatte bereits die eidestattliche versicherung abgegeben, ich hier irgendwelche forderungen, wenn es so sein sollte, ich diese bezahlen muss, sowieso nicht bezahlen kann.

    also, sollte mir hier ein anwalt gegen diese abzockermethoden zur seite stehen wollen, der nicht gleich von mir 10.000 € gebühren haben möchte, wäre ich sehr dankbar.

    ich hoffe, ich hier ein wenig klarheit schaffen konnte, in diesem sinne

    …mein jahr fängt damit bombe an!!!

    hätte ich gewußt was ich damit auslöse, hätte ich auf die ca. 300,00 € die das ganze mir gebracht hat und davon 139,00 € + 49,00 € weihnachtsgeschenk für meine tochter waren(nitendogs) gerne verzichtet.

    auch hätte mich ja mal der fotograf anschreiben können, man wäre sich vielleicht vorher einig geworden, er jetzt sicherlich bei meiner finanziellen situation auch auf die kosten sitzen bleiben wird!

  17. VG sprach

    Lars du bist schon ein toller “Manager” wenn du jetzt die Schuld auf das Model abwälzen willst obwohl du daneben standst als die Verträge unterschreiben wurden und das Geld bezahlt wurde.

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und das sich Unrecht nicht lohnt ist auch gut so.

  18. Rolf Schälike sprach

    Hallo Lars Dresske.

    Bis Du unter 40, dann lohnt es sich, Titel gegen Dich zu haben. Irgendwann wirst Du Geld haben.

    Dann sind die Titel eine Art Rente für den Anwalt und ein wenig (fast Null) für den Fotografen.

    Wir arbeiten doch alle für die Zukunft und bauen Rechte und Eigentum auf.

    Auf Deine Mittellosigkeit wirst du nicht bis zum Tod bauen können.

    Insofern ist das Ganze schon interessant für die Öffentlichkeit.

  19. Lars Dresske sprach

    an VG, ich bin kein manager und wälze auch hier nichts ab. ich habe das model begleitet, nicht mehr und nicht weniger.

  20. Andreas Skowronek sprach

    @ Luke # 1:

    Vielleicht könnten Udo V. und sein Stalker um das Mandat pitchen.

    Kleiner Insidertipp:
    Du hast das Attribut “mutmaßlicher” vergessen.

  21. Quackator sprach

    Die Zeugen sagen aber, dass der anwesende “Manager” das Geld eingesackt hat. Das bist dann wohl Du gewesen, auch wenn Du jetzt sagst Du wärst kein Manager. Gestehst Du damit jetzt noch öffentlich eine Unterschlagung zu Lasten des Models? Nur damit wir uns richtig verstehen?

    Und die 300 Euro, die Du angeblich nur eingenommen hast - war das Dein Anteil und das Model hat auch 300 Euro bekommen? Also zusammen 600 Euro? Bei durchschnittlich 15 Euro je Auktion also über den Daumen 40 DVDs. Die bewertest Du ja selbst mit 2000 Euro, das wäre also ein Schaden von 80.000 Euro nach Deiner eigenen Rechnung? Der Rest bis zu den 100.000 Euro Streitwert ist dann nur aufgerundet, da bin ich mir ganz sicher.

  22. VG sprach

    @Lars du hast das Shooting vermittelt und die gesamte Kommunikation lief über dich, deine Adresse steht im Vertag als Modelanschrift.

    klar bist du kein Manager (deswegen auch die” “) aber du hast so getan als ob.

  23. Stefan sprach

    Aua:
    “im übrigen will ich hier noch erwähnen, ich alleinerziehend mit einer kleinen tochter bin und mir zu weihnachten mit dem verkauf noch ein paar taler dazuverdienen wollte. ich sowieso kein geld habe. ich hatte bereits die eidestattliche versicherung abgegeben, ich hier irgendwelche forderungen, wenn es so sein sollte, ich diese bezahlen muss, sowieso nicht bezahlen kann.”

    Nachdem ich jetzt noch ein paar Inside-Infos habe, finde ich das hier noch übler. Jetzt ist es erstens die arme Tochter für die das alles passiert und zweitens ist Lars jetzt pleite. Aha.

    Langsam wird es arg bunt.

    @Marcel:
    Der AFC bereitet gerade eine ausführliche Stellungnahme vor, die ich Dir nacher mit Bitte um Veröffentlichung als Gegendarstellung zusende, sofern das angedacht wird. Als Mitglied möchte ich nämlich auch nicht so unkommentiert Deinen Beitrag stehen lassen.

  24. Quackator sprach

    Grins….. er steht im Vertrag als Modelanschrift drin? Und behauptet trotzdem es gäbe keinen Vertrag? Gesteht damit absichtliches Handeln und bewusste Falschaussage? Ich möchte jetzt nicht über seinen Aufenthaltsort mutmassen zum Zeitpunkt der Verteilung des Intellekts….

  25. Peter sprach

    Hi@all
    jetzt schauen wir uns das mal von meiner Seite aus an.

    Ich habe diese Bilder bei eBay erworben und dachte damit Rechtssicherheit zu haben.:-(
    http://cgi.ebay...em=180047443989

    Ich habe 24 Bilder genutzt um auf einen Teil meiner Homepage meinen Usern die Bilder als Feature zugänglich zu machen.

    Diese Seite wurde laut google analytics in dem Zeitraum der Onlinestellung bis zur Abmahnung 132x aufgerufen.
    Davon werden sogar die meisten Aufrufe von mir sein da ich die Bilder mit mehreren Browsern kontrolliert habe.

    Ich zahle immer für alle Bilder Lizenzgebühren!
    So soll es und muß es ja auch sein.

    Das ich aber jetzt über 1000€ für eine Abmahnung zahlen soll, wofür ich im Grunde nicht verantwortlich bin kann ich nicht nachvollziehen?

    Ich wäre natürlich froh über eine gütige Einigung.
    Es wäre schön wenn mir ein Fotokollege einen Kontakt zu Herrn Becker ermöglichen könnte?

    Vielen Dank

    mfg

    Peter Marth
    02684/979582
    info@europe-service.de

  26. Stefan sprach

    Hallo Peter,
    ich bin sicher, dass Du mit Deiner Einstellung Probleme vermeiden / verringern kannst. Der Rechteinhaber liest hier mit und wird wohl mit Dir Kontakt aufnehmen. So wie ich ihn kenne, liegt ihm nichts daran “Abzocke” zu betreiben und Ihr Euch daher gut einigen können :-D

    Grüsse vom
    Optimisten
    Stefan

  27. Max sprach

    Hier gilt der Grundsatz: “Dummheit schützt vor Strafe nicht.” Nun muss mit Rechteinhaber und dessen Anwalt verhandelt werden, denn dieser wird ersteinmal auf sein Honorar pochen. Man kann dann als ultima ratio noch um den Streitwert verhandeln, aber all das kostet auch wieder Geld für den eigenen Anwalt.
    Wie gesagt: Im Zweifelsfall muss das Modell regreßpflichtig gemacht werden - ob das glückt, steht auf einem anderen Blatt. Teuer wird es nun sowieso und leider macht auch Marcel keine gute Figur bei dieser wirklich üblen Posse. Hoffentlich bleibt es ein Ausrutscher im Silvester-Nachrausch.

  28. Lars Dresske sprach

    …Ausrutscher in der Sylvesternacht. So würde ich es am liebsten stehenlassen. Als Nachtrag zu meinen obigen Thread möchte ich hier noch einfügen, das ich mir erstens der Folgen des Verkaufs der Bilder nicht bewußt war (ich weiss dummheit schützt vor strafe nicht) ich dachte mir nichts schlimmes dabei. Weiterhin möchte ich nach Telefonaten mit Herrn Becker und Rechtsanwalt Koetz meinen obigen Thread revidieren und bitte die Leser hier, diesen als nicht geschrieben anzusehen, mit dem Hinweis das keine Pornografischen Bilder Seitens von Herrn Becker angestrebt wurden. Ich wünsche mir eine gütliche Einigung, nach der es zur Zeit auch aussieht und entschuldige mich bei Herrn Becker!!! Macht es nicht zu teuer!!!!!!!!!!!

  29. Peter sprach

    @Max “Dummheit schützt vor Strafe nicht.”
    Na der ist Klasse.

    Wenn ich rechtsgültig einen Arktikel bei eBay kaufe dann bin ich ja nicht dumm.;-)
    Dann wäre es erst einmal meines Wissens nach ein Betrug von der Seite des Verkäufers.
    Da aber beim Verkäufer wie oben beschrieben ist nichts zu holen ist, dann erst bin ich der “Dumme”.:-(

    Über den Sinn und Unsinn von Abmahnungen brauchen wir hier sicher nicht zu diskutieren.
    Das Schadet auch meinem Blutdruck. Zumahl ich nächste Woche eine IHK Prüfung habe.:-(

    Auch ein Anwalt muß in einem solchen Fall (wie bei mir) sicher nicht direkt mit der großen Keule schwingen.

    Ich bin zur Zeit Umschüler und leider auch nicht mit Talern gesegnet.
    Als Zeichen meines Guten Willens und da @stefan meint das dem Fotokollegen nichts an “Abzocke” liegt würde ich gerne einen Vorschlag machen. Es gibt bei eBay (Diskussionsforen > Marktplatz Deutschland) einen Verein “Ebayer helfen Kinderhospiz”.
    http://www.kind...z-loewenherz.de

    Ich könnte mir eine Spende von 150-200€ vorstellen und werde in diversen Foren auch zu disem Thema einen Beitrag schreiben um andere User darauf aufmerksam zu machen. Somit kommt das Geld an Menschen die es wirklich brauchen können. Für mich pers. ist das schon “viel” Geld.

    Vielleicht hat der Herr Dr. Kötz auch Verständnis für meine Situation, in die ich durch meinem Kauf bei eBay geraten bin und hat auch ein bischen Herz für Kinder?

    mfg

    Peter Marth

  30. Max sprach

    Bravo, Lars! Du zeigst, dass es auch anders geht. Kompliment.

  31. Quackator sprach

    Ich hoffe dann mal bloss, dass entsprechende Beiträge wie der hier nirgends anders auftauchen. Wenn Du da noch irgendwo was abgesetzt hast, schickst Du am Besten ganz schnell eine Gegendarstellung hinterher und nimmst alles zurück…..

  32. Max sprach

    @Peter:

    Wenn ich rechtsgültig einen Arktikel bei eBay kaufe dann bin ich ja nicht dumm.;-)

    Wenn Du bei Ebay einen Artikel ersteigerst, der Diebesgut ist oder Bilder, an denen der Verkäufer keine Rechte hat, dann hast Du keinen rechtsgültigen Kauf getätigt, weil der “Verkäufer” kein Eigentum bzw. keine Rechte an der Sache besessen hat. Ein solcher Kaufvertrag ist von Anfang an ungültig. Dann bist Du zwar nicht dumm, aber leider der Dumme :-)

  33. Quackator sprach

    @Peter: Hut ab! Ich bin mir sicher, Dr. Koetz hat ein Herz für Kinder.

  34. oli.m sprach

    ich war an dem tag, allerdings mit eigenem model, ebenfalls im kunstschloss wrodow und kann da evtl noch ein paar angaben beisteuern (auch gern als offizieller zeuge).

    - es wurde definitiv ein vertrag unterzeichnet (auch wenn mir der wortlaut nich bekannt ist)

    - da ich herrn becker kenne und weiß, dass er ausschließlich auf honorarbasis mit modellen arbeitet, habe ich keine zweifel daran, dass ein honorar gezahlt wurde. vorallem weil damals im persönlichen gespräch die kosten für modelle, location etc ausführlich besprochen wurden.

    - lars dresske trat nicht nur als einfache begleitung auf, sondern hat die belange der modelle aktiv vertreten, sich somit als eine art “manager” präsentiert

  35. Stefan sprach

    @28
    Ich finde das alles mehr als ungeschickt. Und
    ehrlich? Spätestens jetzt hätte ich persönlich einen sehr viel größeren Hals als zuvor, weil ich jetzt den Eindruck gewinne, dass Du unter “Druck” mit der Wahrheit rausrückst und vorher möglicherweise Dein Ansinnen war, mit Nebelkerzen eine Stimmung gegen die Gegenseite zu erzeugen, die nicht gerechtfertigt war…

    Vielleicht auch einfach nur ungeschickt.

  36. Dr. Daniel Kötz sprach

    Guten Tag Herr Marth,

    ich selbst habe keine Ansprüche gegen Sie, sondern mein Mandant. Sie vermengen da etwas. Das betrifft auch Äußerungen von Herrn Dresske.

    In diesem Zusammenhang eine mildtätige Spende an ein Kinderhospiz zu erwähnen, zeigt Ihren Zynismus.

    Ich erwähne nur am Rande, daß ich genau das tue - ich spende weitaus mehr Geld, als Sie meinem Mandanten schulden. Mithin: Ihr Schadensersatz wird sich jedenfalls teilweise am Wunschort wiederfinden, machen Sie sich da keine Sorgen.

    Gruß,
    Daniel Kötz

  37. Quackator sprach

    @Dr. Koetz: Wir sind uns doch einig, dass die Forderung gegen Herrn Marth daraus resultiert, dass er sich von Herrn Dresske hat täuschen lassen, und dass er zumindest in gutem Glauben gehandelt hat, oder? Herr Marth zählt damit zu den Geschädigten, und da wäre ich in vergleichbarer Lage geneigt Milde vor Recht walten zu lassen. Er bietet an, ein Opfer zu bringen, das ich persönlich hoch anständig finde. Mir wäre unter den Umständen nicht wohl bei dem Gedanken, einem kooperativen ebenfalls geschädigten Menschen Schadenersatz abzuverlangen (und natürlich Ihre Kostennote durchzusetzen). Ich nehme nicht an, dass sie den gesamten Umfang Ihrer Kostennote spenden wollen/werden? Da mache ich mir nun Gedanken, wer denn nun mit dem Vorwurf des Zynismus vom persönlichen Ertrag ablenken will.

    Sie sind ganz sicher auf der legalen Seite, aber ich finde genau dies hier ist ein Grund für den schlechten Ruf der Anwälte.

    Ich habe jedes Verständnis dafür einen Straftäter bis zum Anschlag zu verfolgen, aber im Falle des ebenfalls geschädigten Herrn Marth, der die beanstandeten Bilder sofort von der Website genommen hat und ein Angebot für eine Strafe gemacht hat, fehlt mir jedes Verständnis für ihr Vorgehen.

    Denn dieses Angebot zu akzeptieren hätte ein klares Signal gesetzt, dass sich nicht jeder Anwalt auf Biegen und Brechen bedient.

    Tut mir leid, ich bin da Gerechtigkeitsfanatiker…..

  38. Stefan sprach

    @Quackator
    mich dünkt, die beiden Herren wissen mehr als wir… sowohl die schnelle Spendenbereitschaft erscheint mir… ungewöhnlich (ich würde mich anders verhalten), als auch die harsche Antwort des Anwalts.

    Das wird spannend :-D

  39. Quackator sprach

    Entschuldigung, ich habe nachgedacht. Dr. Koetz schreibt, er habe keine Ansprüche gegen Herrn Marth. Ich nehme an, das bedeutet, dass er seine Kostennote storniert. Der Herr Becker ist auch ein netter Mensch, der wird auch keine Forderung gegen einen ebenfalls Geschädigten durchsetzen lassen/wollen. Freuen wir uns also für das Kinderhospiz, und ich nehme jedes böse Wort über “die Anwälte” zurück.

  40. Daniel sprach

    Es ist schon interessant, wie hier ein “Quackator”, der anscheinend mit dem Abmahnenden oder dessen Rechtsbeistand identisch ist, hier Stimmung gegen den Abgemahnten macht. Wenn letztlich kein ordnungsgemäßer Vertrag nachgewiesen werden kann, hat der Fotograf die Urheberrechte und das Model das Recht am eigenen Bild. Abgesehen davon sind 100 Euro / Tag für ein Aktmodel eine Frechheit, selbst wenn es ein Amateur ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Exklusivrechte handelt, die der Knippser da offenbar für sich beanspruchen will. Wer da nun den Vertrag unterschrieben und die Peanuts eingesteckt hat oder nicht, wird wohl hoffentlich irgendwie belegbar sein sein. Angebliche “Manager”, die vielleicht gar kein Recht hatten, für die scheinbar vertretenen Models Erklärungen abzugeben, können nun einmal keine rechtswirksamen Erklärungen abgeben. Unter dem Strich wird das wohl mal wieder ein juristisches Gemetzel, bei dem es am Ende nur Verlierer gibt und die Bilder dürfen am Ende ggf. gar nicht mehr veröffentlicht werden, weil einer der Beteiligten Unterlassung verlangen kann und darauf dann Dank des anwaltlichen Schnellschusses bis zum Sankt Nimmerleinstag besteht.

    Ein paar nackte Models zwecks Ablichtung in ein Schloss zu stellen und daraus mittelmäßige W*chsvorlagen zu erstellen, ist ja auch so superb kreativ, dass man den Urhebern beinahe ein gottgleiches Wesen unterstellen möchte.

    Im Übrigen, Herr Kötz, falls sie wirklich jener welcher sein sollten, wirkt es ziemlich bigott, sich mit Spenden für Kinder brüsten zu wollen, während man gleichzeitig wegen Peanuts juristisch auf mittellose Alleinerziehende eindrischt. Aber Sie müssen ja morgens in den Spiegel sehen können, ohne das Kötzen zu bekommen…

    Wer in diesem Kommentar Zynismus findet, darf ihn behalten und auch Unterlizenzen vergeben.

    MfG

    Daniel

  41. VG sprach

    @Daniel du lehnst dich verdammt weit aus dem Fenster
    kennst du die Fotos?
    warst du dabei

    Das Model hatte an dem Tag zwei Shootings
    also 200€ Tagesverdienst
    Kannst du da mithalten?

    Nur ein sehr kleiner Teil der Fotos kann man als Aktfoto bezeichnen. Auf den meisten Bildern sind die Models komplett uns sehr elegant gekleidet.

    Und auf ebay haben sich die Bilder wohl sehr gut verkaufen

    Also Daniel wenn man keine Ahnung hat einfach Schnabel halten
    sonst bekommen die Anwälte noch mehr Arbeit

  42. Rolf Schälike sprach

    Hier wird wiedermal Geld gemacht ohne Leistung. Anwälte und Richter betätigen sich als Geld-Umverteiler.

    Alles nach Gesetz. Formalismus soll obsiegen.

    Funktioniert aber nicht bedingungslos.
    Das wird auch ein Dr. Koetz mitbekommen.

    Über die Spendengeilheit kann ich nur lachen.

  43. Quackator sprach

    Wie kommst Du darauf, dass ich mit Nils Becker oder/und Dr. Daniel Koetz identisch sein könnte? (Bin ich nicht) Und ich entnehme an keiner Stelle dieses Threads, dass sich das Modellhonorar auf einen ganzen Tag der Leistung bezieht, vielleicht war es ja auch nur eine Stunde? Immerhin haben ja mehrere Fotografen mit dem Modell gearbeitet? Woher beziehst Du Dein Wissen?

    Und woraus resultiert Deine Einschätzung, dass es sich bei den Aufnahmen um mittelmässige Wichsvorlagen handelt?

    Mutmassungen wie Deine sind genau das, was der Zweck dieser Hetzkampagne sein sollte.
    Gratuliere, Du hast Dich erfolgreich zum Brot gemacht.

  44. Rolf Schälike sprach

    Zu 43: Woher?

    Das ist das Schicksal anonymer Poster.

  45. Quackator sprach

    Hmmmm, was entscheidet “Daniel” von “Quackator”? Ist “Daniel” nicht genau so anonym wie mein Nickname, der sich aus meinem ungewöhnlichen Nachnamen entwickelt hat?

    Wir können uns darauf einigen, dass er mich nicht kennt, den Abgemahnten nicht, vermutlich auch Dr. Koetz und Nils Becker nicht. Er vermutet aber, ich könnte mit Nils Becker oder/und Dr. Koetz identisch sein.

    Du heisst doch bestimmt auch Horst Galuschka, Rolf Schälike kann man ja gar nicht heissen, oder? Also versuch’s mal andersherum. Wir wissen ja noch nicht mal ob “Marcel Bartels” auch wirklich im Ausweis Marcel Bartels heisst, und vielleicht zeigt das Bild ja auch nicht ihn sondern den jungen Erich Honecker?

    Also noch mal: Woher will er das entnehmen?
    Und komm mir nicht mit Anonymität, so lange Du Dich hinter einem so durchsichtigen Pseudonym wie Rolf Schälike versteckst…. :-)

  46. Daniel sprach

    Nas ja, ich halte den angeblichen Beitrag von Daniel Kötz eh für einen Fake. Anwälte geben meist aus Narzissmus mindestens immer ihre URL an.

    MfG

    Daniel

  47. Daniel sprach

    @ VG:

    Ich habe lediglich auf einige mögliche Fallstricke für beide Seiten hingewiesen. Wenn darüber hinaus Amateurfotografen ihre Amateurmodels oder deren “Manager” verklagen, entbehrt das nicht ein gewissen Komik: “Wir verdienen zwar nicht so viel wie die Großen, verhalten uns aber genauso dumm und treffen uns für Hühnerkämpfe bei Gerichten…” :roll:

    Im Übrigen solltest Du nicht übersehen, dass hier mindestens 2 verschiedene Versionen der Geschichte vorliegen und die (beweisbare) Wahrheit wahrscheinlich mal wieder irgendwo in der Mitte liegen wird.

    MfG

    Daniel

  48. Quackator sprach

    Na gut, Du pflegst in Ermangelung von Faktenwissen also Deine Klischees. Gut, dass wir drüber gesprochen haben. Und ich glaube, dass gerade Dr. Koetz es nicht nötig hat, bei jeder Gelegenheit www.koetzlaw.de zu posten. Das ist in Branchenkreisen (ja, ich bin auch Fotograf) eine sehr bekannte Adresse.

    Möchtest Du noch was sagen zu der Frage ob Du die Bilder gesehen hast oder woraus Du sonst Deine Einschätzung ziehst, dass es sich um “mittelmässige Wichsvorlagen” handelt?

    Nur der guten Ordnung halber…..

  49. Rolf Schälike sprach

    Quackator #45:
    So etwas Dussliges habe ich schon lange nicht gelesen.

    Besuche mich in:
    22673 Hamburg,
    Bleickenallee 8.
    Kannst mich auch anrufen
    040 39 88 48 12.
    Mail: r.schaelike@schaelike.de

    Gib mir Deine Mail-Adresse oder Faxnummer, und ich sende Dir die Kopie meines Personanlausweises.

    Dass ich nicht Daniel bin, kannst Du an meinem Stil erkennnen, welches sich von dem von Daniel unterscheidet. Auch an meine typischen Tippfehlern etc.

    Inzwischen erscheinst Du mit sehr unseriös.

    Bei Dir alles nur Vermutungn und Spinnereien.

  50. VG sprach

    @Daniel
    Fakt ist das du die Bilder nicht kennst (im Gegensatz zu mir)
    Fakt ist das du nicht dabei warst (im Gegensatz zu mir)

    Fakt ist das du auf beleidigende Art Sachen behauptest die weder Lars Dresske noch Dr. Koetz als Vertreter von Nils Becker behaupten

    Du machst also eine dritte Version der Geschichte
    rein aus deine nicht gerade sauberen Fantasie

  51. Max sprach

    Wenn letztlich kein ordnungsgemäßer Vertrag nachgewiesen werden kann, hat der Fotograf die Urheberrechte und das Model das Recht am eigenen Bild.

    Die Vermutung liegt nahe, aber sie ist trotzdem völlig falsch :-)

  52. Quackator sprach

    Du hast Mail….

  53. Quackator sprach

    52 bezieht sich auf 49.

  54. Daniel sprach

    @ VG:

    Ich gehe davon aus, dass die Bilder, die auf den von Marcel verlinkten Sites zu finden waren unter dem Titel “Lustbilder” zu den Ergebnissen des VHS-Shootings gehören.

    Mfg

    Daniel

  55. Quackator sprach

    Wie kommst du jetzt auf VHS? Und auf welche Bilder auf welchen Sites beziehst Du Dich jetzt konkret? Immerhin ist auf keiner der verlinkten Sites etwas von Nils Becker zu sehen. Durchaus viele Bilder von anderen Fotografen, aber eben nicht von ihm…. Wenn Du irgendwo Bilder gefunden hättest die klar seinen Namen tragen und Du Dir daraus ein begründbares Bild gemacht hättest, könnte man Dir ja noch Verständnis entgegenbringen, aber so festigt sich der Eindruck, dass die Phantasie mit Dir durchgeht.

  56. Max sprach

    Die Sache ist doch eigentlich einfach:

    Das Urheberrecht ist immateriell und personengebunden. Selbst wenn der Fotograf nicht bezahlt hätte, hat er trotzdem die Urheberrechte, weil er nun einmal die Fotos gemacht hat und damit der Urheber ist.
    Die Annahme, das nun das “Recht am eigenen Bild” das Urheberrecht ausser Kraft setzt, ist absurd - denn der Urheber hat die Bilder nun einmal gemacht.

  57. VG sprach

    @Daniel du behauptest also die VHS stellt Wichsvorlagen aus?

    Und das mit Steuergelder! Da haben wir jetzt ja endlich unseren Skandal.

  58. Rolf Schälike sprach

    Anonym scheint Quackator doch nicht zu sein.

    Dann plaudere doch mal aus der Fachecke?

    Wie teuer sind für Dich die Modellaufnahmen, einschlicßlich Kosten für Assistenten etc.
    Was erhalten die Beteiligten?
    Wie kalkulierst Du?

    Was machst Du mit den unverkäuflichen Bildern?

    Inwiefern schaden solche eBay-Vekäufe Deinem Geschäft?

    Wieviel Prozesse, böse Schreben etc. gibt es seitens der Modells oder gegen diese?

    Das wär doch interessant zu erfahren, um zu begreifen, was hier ablief und abläuft.

  59. Rolf Schälike sprach

    zu Max #56:

    So einfach ist es nicht mit dem Urheberrecht.

    Ein Nichtprofifotograf wird für seine Fotos keine Entschädigung einklagen können.

    Ebenfalkl kann ein Nichtprofi-Modell - z.B. eine verkäuferin - nicht auf Honorar bestehen.

    Für die Montags-Nacktfotos zahlt die Buld z-B. keien Honorar und die Mädels können es auch nicht einklagen.

    Entschädigungen können nur die einklagen, welche auch Fotos verkaufen und damit leben.

    Da beginnt das Wechselspiel zwischen Fotograf, Agentur, Anwalt und Richter.

    Viel Bluff, viel Missverständnisse.

    Mit Inkompetenz und Faulheit der Richter, Gegenanwälte etc. wird gerechnent.

  60. Peter sprach

    Bitte beim Wechselspiel mich nicht vergessen! ;-)
    Wurde eBay als Plattformbetreiber des Angebots auch verklagt, oder haben die eine zu große Rechtsabteilung?

  61. Max sprach

    Ein Nichtprofifotograf wird für seine Fotos keine Entschädigung einklagen können.

    Wo lebst Du denn?? Natürlich kann er das, es gibt sogar Regelsätze, die von Fotografenorganisationen erstellt und von Gerichten beachtet werden - und das bezieht sich auch ganz klar auf “Nichtprofis” - wobei “Nichtprofifotograf” erst einmal definiert werden muss. Selbst wenn er nur einmal im Leben mit einer Pocketkamera ein Bild geschossen hat, kann er dafür HONORARERSATZ und/oder SCHADENERSATZ verlangen - er muss das aber auch ordentlich begründen. Ausserdem bezieht sich die Festsetzung eines Streitwertes nicht auf die tatsächliche Summe, die der Fotograf hätte verdienen KÖNNEN, sondern auf den MÖGLICHEN Verdienst- und Honorarausfall. Der Streitwert ist doch eh nur wichtig für die Festzsetzung des RA-Honorares, wäre es zu einer Verhandlung gekommen, wären davon vielleicht maximal 5000 EUR übriggeblieben, aber nichtsdestotrotz relativiert das nicht den Rechtsbruch. Zu glauben, dass man, nur weil man kein Profi ist, keinen Anspruch auf Honorar und/oder Schadenersatz hat, ist schon ziemlich dreist und beweist lediglich, dass Du einer Selbstbedienungsmentalität erlegen bist. Und nach solchen Äußerungen bin ich mir nicht mehr sicher, was ich für schlimmer halte: Den Abmahnwahn mit astronomischen Streitwerten oder die Geisteshaltung von Leuten Deines Schlages, die die persönlichen Verdienste Anderer nicht akzeptieren können. Auch an Typen wie Euch geht das Prinzip des geistigen Eigentums kapput.

  62. Max sprach

    Wurde eBay als Plattformbetreiber des Angebots auch verklagt, oder haben die eine zu große Rechtsabteilung?

    Hierzu gibt es eine riesige Stange gleichlautender Urteile. Ebay ist nicht verantwortlich für Rechtsbrüche durch Käufer und/oder Verkäufer. Das wäre ja auch noch schöner. Dann könnte Rolf ja diverse geistige Schöpfungen anderer auf Ebay verkaufen und anschliessend empört alle Schuld von sich weisen, weil Ebay ja die Plattform dafür anbietet. Ich weiss: Ein einfaches Weltbild erleichtert die Sache ungemein, aber muss es so einfach sein?

  63. stefan sprach

    Oh Oh…

    also erstmal: Daniel, weißt Du was man machen sollte, wenn man keine Ahnung hat? Du hast Dich - unwissentlich? - mittlerweile völlig…. kommunikationsungeeignet dargestellt.

    @Rolf:
    Ich ruf Dich zu Deinen Fragen aus #58 an

  64. Peter sprach

    @Max aber dem Käufer dem kann man an den Karren fahren.:-(
    Man mag mir verzeihen wenn ich mir ein wenig ver@rscht vorkomme…..

  65. Max sprach

    @Peter:
    aber dem Käufer dem kann man an den Karren fahren.:-(

    Dem Verkäufer kann man ebenso an den Karren fahren. Das ist hier auch ausführlich geschildert worden. Ein bisschen weniger selektives Lesen wäre angebracht.

  66. Peter sprach

    @max ich wette, wenn du der Käufer an meiner Stelle wärst dann hättest du eine andere Sichtweise über die erhaltene Kostennote von 1057,69€. Das hat leider nichts mit selktivem lesen zu tuen……….

  67. Peter sprach

    Sorry, es sollte “selektivem” werden.

  68. Max sprach

    Peter: Ich kann das sehr gut verstehen und ich würde mich schnellstens schadlos halten - beim Verkäufer.

  69. stefan sprach

    Interessant, wie schnell man manche Irritationen aus der Welt schaffen kann, wenn man nur mit den Leuten redet :-D

    Insofern danke ich Rolf für das nette Telefonat: Ich verstehe seinen Standpunkt deutlich besser als vorher und konnte ihm wohl auch klar machen, wer hinter welchem Namen hier welche Rolle innehat.

    So ist das. Sprechenden Menschen wird geholfen :-D

  70. Quackator sprach

    @58: Natürlich nicht. Aber ich zeige mich wenigstens mit schönen Frauen und nicht gerade mit dem Paten von St. Petersburg. (Gorbi ist ja okay, aber Sobtschak?)

    Die URL ist mein Privatvergnügen, aktuellere Bilder findest Du hier:
    http://www.dues...d40/sample.html

    Aber gut, zu Deinen Fragen:
    Der Preis für eine Produktion hängt von vielen Dingen ab. Shooting vor Ort, Shooting im Studio, muss ein Set gebaut werden oder kann man auf der grünen Wiese fröhlich darauf losknipsen? Kann man natürlichen Liebreiz wirken lassen oder muss ein Make-up Artist eimerweise Rissflächenspachtel auflegen? Haben die Haare Spannkraft oder muss man das Model von einem Hairstylisten entlausen und kämmen lassen? Reicht Strassenkleidung oder muss ein Requisiteur/Stylist bemüht werden? Oder gar Kleidung gekauft werden? Muss vielleicht eine Location gesucht und bezahlt werden, muss man so was vielleicht von einem Scout extern erledigen lassen? Reicht eine Handkamera oder muss die grosse Anlage eingesetzt, vielleicht auch transportiert werden? Ist man in einer halben Stunde fertig oder braucht man zwei Tage und entsprechend doppelte Anfahrt oder Hotelübernachtungen und Verpflegung? Braucht man tagsüber Catering vor Ort, muss man vielleicht zusätzliche Ausrüstung mieten?

    Die Beteiligten erhalten was man verhandelt und was der Auftraggeber absegnet. Die meisten Profis rechnen Tages- oder Stundensätze ab. Ab einer gewissen Grösse rechnet man auch Nutzungshonorare nach Nutzung ab, das kann räumlich und zeitlich begrenzt sein. Ein Kampagnenbild für Burberry oder Samsonite zum Beispiel kann vom Kunden meist nur für ein Jahr verwendet werden, längere Verwendung wird separat berechnet.
    Ich kalkuliere entweder Tagessatz plus Kosten oder ich kalkuliere ein Komplettbudget und muss dann zwecks Profitmaximierung alle Kosten minimieren. Nehmen wir mal nur die Gestellungskosten, dann kann mich ein Foto 50 Euro Modellhonorar kosten und in 5 Minuten erledigt sein, es kann aber auch mit allen Randkosten und Nebenbedingungen in die Zehntausende gehen und mehrere Tage benötigen.

    Ich arbeite fast nur im Auftrag, da wird vom
    Kunden abgenickt und bezahlt oder so lange weitergeschossen bis es passt. Je nach Vertrag gehen die Bilder dann bei Bildagenturen in die Zweitverwertung.

    Ein solcher Verkauf bei Ebay würde mein Geschäft mit Bildagenturen massiv beeinträchtigen oder gar unmöglich machen.
    Zumindest aber mögliche Verkaufspreise stark beschädigen.

    Ich hab in 25 Jahren Berufspraxis genau zwei Mal mit Modellen Ärger gehabt, in einem Fall ein Betrugsversuch seitens des Modells dass dafür nach kurzem Wühlen eine Strafanzeige mit 8 verschiedenen Straftatbeständen kassierte (Bewährungsstrafe). Die hatte auch Geld genommen und einen Vertrag unterschrieben und sich dann gedacht sie zeigt mich an und versucht mir per EV die Nutzung zu verbieten. Für den Antrag musste sie wie üblich an Eides statt versichern die Wahrheit zusagen. Als der von ihr unterschriebene Vertrag dann auf dem Tisch des Gerichts lag, war das natürlich unzweideutig ein Meineid. Plus anderer Vergehen inclusive Sozialbetrug und Steuerhinterziehung. Im zweiten Fall habe ich dem Modell die Nutzung untersagt, die Bilder wurden vernichtet. Da habe ich durch kausales Handeln des Modells einen Job nicht bekommen und deutlich vierstelliges Geld verloren. Hatte dann wenig Verständnis dafür, dass sie mir den Verkauf kaputtmachte aber selbst die Bilder nutzen wollte. Ansonsten sind Streitigkeiten bei klaren Regelungen die Ausnahme, aber ich verstehe im Ernstfall in Richtung der Straftäter keinerlei Spass. Ich hab allerdings auch kein Verständnis dafür andere Geschädigte gleich mitzuverfolgen. Speziell nicht wenn wie hier volle Kooperation gegeben ist.

  71. Quackator sprach

    @58: Das Urheberrecht ist ein unveräusserliches Persönlichkeitsrecht, und das gilt unabhängig davon, ob man beruflich Nutzungsrechte verkauft oder nicht. Es entsteht zwar kein materieller Schaden, aber es ist eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte, die zu Schadenersatzansprüchen führen kann.

  72. Rolf Schälike sprach

    Max #61:

    Selbst wenn er nur einmal im Leben mit einer Pocketkamera ein Bild geschossen hat, kann er dafür HONORARERSATZ und/oder SCHADENERSATZ verlangen - er muss das aber auch ordentlich begründen.

    Das ist gerade das Problem: ORDENTLICH BEGRÜNDEN

    Wie kann ein Nichtprofi beweisen (begründen), dass er Schaden hatte.

    Ich fotografiere viel.

    Habe aber nur zwei Foto in meinem Leben verkauft: das eine 1975 für 500 Mark der DDR an ein Kalender-Verlag und ein anderes für 300 Mark der DDR an die Fotothek in Dresden.

    Da reicht aber nicht aus, um z.B. ein von mir geamchtes Foto von unserer Straße an “Bild” zu senden, welches die veröffentlichen.
    Honorar werde ich nicht einklagen können, wenn vorab nicht welches vereinbart war.

  73. Peter sprach

    Mal so als Anmerkung. Ich hatte die letzten Tage Zeit und habe auch etwas im Netz gesucht. Dieses Bilderpack wird auch oftmals aus Nürnberg online verkauft. Da frag ich mich ob das auch mit Einverständniss des Fotografen ist?

    Selbst programmiere ich hier und da ein paar PHP Scripte. Diese wurden auch schon bei eBay von anderen verkauft.
    Mich ehrt das. Dann wird es wohl gut sein. Schade ist es für die User denen ich das alles kostenlos zur Verfügung gestellt habe. Meine 20 Doamins habe ich jetzt abgeschaltet. Wer weiß aus was einem noch ein Strick gedreht wird. Traurig aber wahr………

  74. Max sprach

    @Rolf:

    Ist das wirklich so schwer??

    Wie kann ein Nichtprofi beweisen (begründen), dass er Schaden hatte.

    Die Verletzung des Urheberrechtes ist ein Rechtsbruch, der zum SCHADEN des Urhebers begangen wird. Der Schaden ist der “Diebstahl” geistigen Eigentums. Anders als eine Körperverletzung, die eine physische Verletzung als Folge hat, ist eine Urheberrechtsverletzung im imateriellen Bereich zu finden. Durch die Urheberrechtsverletzung alleine (das Wort sagt es schon) ist ein Schaden entstanden, für den Schadenersatz verlangt werden kann.

  75. Peter sprach

    Was halten denn die Profis von § 10 UrhG?
    http://www.jura...eberschaft.html

  76. Quackator sprach

    Wenn man an die Bild ein Foto sendet mit einer klaren Preisangabe, und die das drucken ohne nachzuverhandeln dann müssen sie Deine Forderung begleichen. Meist werden sie jedoch nur “Anstrichhonorar” nach eigener Tarifliste zahlen. Oder Dir was anderes vorschlagen. Wer denen einfach nur so ein Bild zur Verfügung stellt muss damit leben, dass sie es drucken und nicht von sich darauf kommen, dass die selbstlose Spende Geld kosten soll. Dafür gibt es genug Deppen, die sogar noch Geld zahlen würden, wenn ein Bild von Ihnen in der Bild gedruckt wird. Auch hier: Vorher Klartext spart späteres Heulen.

    Und wenn Du ein Bild mit hohem Nachrichtenwert hast, das so schnell wie möglich nach dem Ereignis die Redaktion erreicht und technisch druckreif ist, dann ist es egal ob Du vorher schon mal ein Bild verkauft hast oder nie im Leben. Das Bild muss eben aussagekräftig und technisch ausreichend oder besser sein.

  77. Quackator sprach

    @75: Trifft hier nicht zu, das Gegenteil ist ja bewiesen.

  78. Max sprach

    Peter: Ist ein wirklich toller Paragraph mit hübschen Absätzen. Aber was willst Du uns damit sagen?

  79. Peter sprach

    @Quackator zum Zeitpunkt meiner Abmahnung nicht. Auch habe ich den Anwalt auf die eBay Auktion nach dem löschen meiner Seite aufmerksam gemacht.

    @Max sagen wir mal ich will meinen Hals aus der Schlinge haben……………….

  80. Max sprach

    Peter: Klar willst Du das. Aber mit dem §10 kommst Du da nicht weiter. Es ist ja unbestritten, wer der Urheber ist.

  81. Quackator sprach

    @Peter: Ich würde Dich nicht verfolgen - Du bist ebenfalls betrogen worden. Mal sehen, wie das jetzt weitergeht. Vielleicht ist Dr. Koetz ja doch ein netter Mensch. Zum Wohle der Kinder.

  82. Peter sprach

    *grrrrr* Ihr Fotofreaks seid ein lustiges Völkchen………
    Seit der Abmahnung ist es unbestritten. Vorher bin ich von der vor mir liegenden gedruckten Lizenz ausgegangen.
    O cives, cives quaerenda pecunia primum est, virtus post nummos………

    @Quackator leider hat sich der Fotograf noch nicht gemeldet. Bin mal gespannt.

  83. Max sprach

    Seit der Abmahnung ist es unbestritten.

    Nein. Der Urheber war immer schon der Fotograf, nichts anderes ist möglich. Es tut mir wirklich leid für Dich, aber Du bist auf jemanden reingefallen, der angegeben hat, die Rechte zu besitzen. Dadurch ist der Urheber aber immer noch der Gleiche, weil dieses Recht an diese eine Person gebunden ist und nicht veräußert werden kann - und so ist es auch, wenn jemand anderes behauptet, der Urheber zu sein. Und was das nun mit Tugend und Gelderwerb aus Deinem Zitat zu tun hat, bleibt auch diesmal schleierhaft…
    Zum mindestens dritten Male: Du hast nun einen Anspruch gegen den, der vorgegeben hat, die Rechte zu besitzen. Sofern man Dir keine Fahrlässigkeit unterstellen kann, wirst Du diesen in seine Verantwortung nehmen müssen, sofern es nicht zu einer gütlichen Einigung mit allen Beteiligten kommt.

    Übrigens: Ich bin kein Fotofreak, ich hab nicht mal am Handy ne Kamera.

  84. Peter sprach

    @Max Das mit der Tugend verstehen Leute die welche haben……..
    Unrecht erleiden ist auf jeden Fall besser als Unrecht tun!

    Da der Typ nichts hat, brauch ich auch nicht klagen. Eine Strafanzeige werde ich natürlich stellen.

  85. Quackator sprach

    @Max: Man muss ihm zugute halten, dass er sich bescheissen lassen hat. Er hat - wenn man seiner Aussage glaubt (woran ich keine Zweifel habe) - in gutem Glauben gehandelt und gezielt diese Bilder gekauft weil sie als lizenzfrei angeboten wurden. Wenn er jetzt alle seine Aktivitäten im Netz einstellt, dann ist das Urheberrecht genau die Keule gegen jede Kultur, die es nicht sein sollte. Aber ich denke, das werden die Beteiligten untereinander regeln.

  86. Quackator sprach

    @ Peter wg 82: Du hast seine Mailadresse, wenn ich recht informiert bin. Was hindert Dich ihn selbst zu kontaktieren?

  87. Peter sprach

    @Quackator das eine Mail vor Gericht nicht zählt. Und schon hab ich den nächsten Fehler gemacht………..
    Oder ich bekomme noch eine Abmahnung wegen spammen?
    Das mach ich lieber per Einschreiben mit Rückschein.

  88. stefan sprach

    @84:
    Keine Strafanzeige weil er mittellos ist? Klar, warum auch, der bleibt es ja immer :-D Will sagen: Wenn Dir Unrecht widerfahren ist, solltest Du das ahnden.

    @86: AFAIK hält sich der Fotograf bedeckt, sein Anwalt hat Ermessensspielraum zur Regelung.

  89. Quackator sprach

    @87: Man kann sich ja erstmal formlos unterhalten. Und dann gegebenenfalls das Ergebnis eines Gesprächs unter Erwachsenen auf gleicher Augenhöhe schriftlich fixieren. Wenn man sich einig wird, hat man nichts verloren, wenn man sich nicht einig wird, kann man sich immer noch vor Gericht prügeln.

  90. Max sprach

    @Quackator: Natürlich ist er ein Opfer und er tut mir auch wirklich leid, selbst wenn er mir unterstellt, keine Tugend zu haben :-) Aber anstatt nun - wie geschehen - sinnlos nach Paragraphen zu wühlen um - so wörtlich - “den Kopf aus der Schlinge zu ziehen” sollte lieber - um bei der Metapher zu bleiben - mit dem Geschädigten und seinem Rechtsanwalt verhandeln. Es gibt da ja offenbar guten Willen auf allen Seiten. Dadurch und durch unangebrachte Horaz-Zitate lässt er nicht gerade den Eindruck aufkommen, die Sache gütlich regeln zu wollen. Aber er ist sicherlich ziemlich wütend im Augenblick und dafür habe ich volles Verständnis.

  91. Rolf Schälike sprach

    Max # 74
    Die Verletzung des Urheberrechtes ist ein Rechtsbruch, der zum SCHADEN des Urhebers begangen wird.

    Weiss ich nicht genau, ob die Aussage so allgemein stimmt.
    Rechtsbruch ist erst Rechtspruch, wenn es für den konkreten Fall einen Richterspruch gibt.

    So habe ich bis jetzt Buske verstanden.

    Bei Betrug ist es ähnlich. Was Betrug ist, dürfen nur Richter entscheiden.

    Der Schaden ist der “Diebstahl” geistigen Eigentums.

    Schaden wird am Ende immer mit Geld berechnet. Nicht jeder Diebstahl verursacht geldwerten Schaden.

    Anders als eine Körperverletzung, die eine physische Verletzung als Folge hat, ist eine Urheberrechtsverletzung im imateriellen Bereich zu finden. Durch die Urheberrechtsverletzung alleine (das Wort sagt es schon) ist ein Schaden entstanden, für den Schadenersatz verlangt werden kann.

    Nicht für jede Urheberrechtsverletzung kann eine geldwerte Entschädigung eingeklagt werden.

    Kleines Beispiel.

  92. Max sprach

    Sorry, Rolf, aber Du scheinst mir derart verbrämt, dass Du nicht mehr zwischen Realität und Deinem Wunschdenken unterscheiden kannst.

    Gerade in dem von Dir angeführten Urteil sagt das Gericht klipp und klar, daß der urheberrechtliche Schutz nicht vorliegt, Du aber machst im Satz vor dem Link daraus eine Urheberrechtsverletzung. Wie kann man nur so fernab von Gut und Böse sein? Du behauptest also genau das Gegenteil dessen, was im Urteil, auf das Du Dich beziehst, gesprochen wird. Du betreibst nichts anderes als “Buskeismus”. Und ein Rechtsbruch ist immer ein Rechtsbruch, unabhängig von einem Richterspruch??? Wieviele Rechtsbrüche werden jeden Tag abgemahnt und von Abgemahnten akzeptiert weil sie rechtlich korrekt sind, ohne dass jemals ein Richter damit zu tun hat? Hunderte. Und das schiebst Du einfach beiseite, damit Dein Weltbild wieder in Ordnung ist und behauptest, ein Rechtsbruch Das ist einfach lächerlich und absurd.

    Mal ganz klar:

    Wenn ein Rechtsbruch zu dem Zeitpunkt, an dem er begangen wird, kein Rechtsbruch wäre, könnte er nicht verfolgt werden.
    Ein Dieb, der etwas klaut, im Augenblick des Klauens aber keinen Diebstahl begeht, weil dies erst nachträglich festgestellt werden müsste, könnte weder beschuldigt noch verurteilt werden, weil er keinen Diebstahl begangen hat.

    Geh mal in Dich und stell Dir die Frage, ob Dir nicht die nötige Objektivität fehlt.

  93. Max sprach

    Der letzte Satz im ersten Absatz muss nach “Rechtsbruch” wie folgt ergänzt werden: ” wäre kein Rechtsbruch, solange er nicht von einem Richter als solcher erkannt wird?”

  94. Quackator sprach

    Rolf hat mir tatsächlich seinen Perso als Scan geschickt. Zumindest den Skurrilitätsrekord hält er damit unangefochten.

  95. Rolf Schälike sprach

    zu Max #93, 94
    Vermutlich haben wir Missverständnisse im Sprachgebrauch.

    Ich gehe davon aus, dass hier über eine Rechtsverletzung diskutiert wird, welche richterlich noch nicht als solche bestätigt ist.

    In einem solchen Fall kann es passieren, dass wenn jemand im Internett schreibt “Musterman hat eine Rechtsverletzung begangen”, dieser Mustermann erfolgreich abgemahnt werden kann wegen übler Nachrede. Nicht jeder Richter wird bestätigen, dasseine Rechtsverletzung vorlag.

    In meinem Beispiel (#91) meinte der Antragsteller und mit ihm gute Fachanwälte, dass eine Urheberrechtsverletzung im konkreten Fall vorlag.

    Die Richter sahen es anders. Die Ursache könnte simpel gewesen sein: es ging um den Antrag auf Rechtsbeihilfe, welcher abgelehnt wurde.

    Wird nun der Antragstelle behaupten, der Nachahmer hätte eine Urheberrechtsverletzung begangen, so kann der Antragsteller wegen übler Nachrede erfolgreich abgemahnt werden.

    Du behauptest also genau das Gegenteil dessen, was im Urteil, auf das Du Dich beziehst, gesprochen wird. Du betreibst nichts anderes als “Buskeismus”.

    Darauf kann ich genauso antworten: Alles was Du schreibts ist Quatsch und Blödsinn.

    Wir können uns auf dieser “Argumentatiins”ebene weiter “sachlich” unterhalten. Liegt lediglich an Dir, ob wir die anderen damit langweilen wollen.

  96. Rolf Schälike sprach

    Quackator sprach #94
    Zumindest den Skurrilitätsrekord hält er damit unangefochten.

    Ich schlage vor, alle Skurile zu vergasen, oder großzügigerweise mit Deiner Erlaubnis lediglich abzusondern.

    Bist Du schon auf die Idee gekommen, dass Deine Fotos von manchen als skuril gesehen werden. Ich möchte mal behaupten, es sind Millionen in der Welt, die wegen Deinen Fotos kotzen.

    Ich gehöre nicht zu diesen Millionen.

    Von Künstlern im anderen Verhalten Skuriles zu sehen kommt mir skuril vor.

    Aber wahrscheinlich bist Du nur Handwerker, kein Kreativer.

  97. Max sprach

    Das ist dann wohl der richtige Zeitpunk, sich Popcorn und Cola zu holen.

    Aber wahrscheinlich bist Du nur Handwerker, kein Kreativer.

    Wunderbar :-) Das nenne ich sachlich. Irgendwie erscheinst Du mir verwirrt.

  98. Max sprach

    Ich gehe davon aus, dass hier über eine Rechtsverletzung diskutiert wird, welche richterlich noch nicht als solche bestätigt ist.

    Du willst es nicht verstehen. Ein Richter muss eine Rechtsverletzung nicht bestätigen. Sie ist einfach eine Solche. Punkt. Aus.

  99. Rolf Schälike sprach

    Max 98#
    Ein Richter muss eine Rechtsverletzung nicht bestätigen. Sie ist einfach eine Solche. Punkt. Aus.

    Lieber Max. Ist leider nicht so.
    Man darf niemanden straflos öffentlich Betrüger nennen, wenn das von einem Richter nicht bestätigt wird. Betrug ist nun mal auch eine Rechtsverletzung.

    Mann darf niemanden öffentlich Urheberrechtsverletzung vorwerfen, wenn das gerichtlich nicht bewiesen werden kann.
    Gerichtsentscheidungen haben wenig mit der materiellen Wahrheit zu tun.

    Du meinst wahrscheinlich die materielle Wahrheit. Du kannst diese materielle Wahrheit besitzen, rechtens braucht diese nicht zu sein. Denn es geht um die juristische Wahrheit, welche sich von der materiellen unterscheidet, aber mit Strafen und anderen Unannehmlichkeiten verbunden ist.

    So wirr sind die Gerichtsprozesse und die Gerichtsentscheidungen.

    Juble mir das bitte das nicht unter, was andere verzapfen.

    #97 Zu Unsachlichkeit:

    Sehe bitte in den Spiegel, falls Du einen hast. Ansnsten schicke ich Dir einen.
    Benötige dafür Deine Adresse.

    Skuril, was?

  100. Daniel sprach

    @ #98, Max:

    Achso, dann dürfen also zukünftig wieder Händler Dieben selbst die Hände abschlagen, wenn Richter und deren Urteile nicht mehr notwendig sind. Anwälte können wir uns dann ja auch gleich sparen und verteile dafür lieber Schusswaffen an die Bevölkerung. Manche Leute hegen ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Ob eine Rechtsverletzung vorliegt, entscheidet in Deutschland immer noch ein Richter. Vielleicht sollte man für manche Fotografen BGB und StGB als Comic oder Fotostory rausbringen, damit sie es verstehen… :roll:

    MfG

    Daniel

  101. Max sprach

    @ Rolf:

    Man darf niemanden straflos öffentlich Betrüger nennen, wenn das von einem Richter nicht bestätigt wird. Betrug ist nun mal auch eine Rechtsverletzung.

    Du irrst auf ganzer Linie. In vielen Fällen darf man nicht einmal verurteilte Betrüger als solche bezeichnen. Du wirfst mit Deinem Halbwissen viele Sachverhalte durcheinander. Den Punkt, den Du nun ansprichst, bezieht sich auf das Persönlichkeitsrecht und hat nichts damit zu tun, ob die Rechtsverletzung “richterlich” festgestellt wurde. Es gibt viele Fälle, in denen die Persönlichkeitsrechte eines Verurteilten höher eingeschätzt werden als die Äußerungsrechte anderer und es untersagt wurde, diese als Straftäter wie z.b. “Betrüger” zu bezeichnen. Wie schon gesagt: Das sind zwei Teilbereiche, einmal das Strafrecht (Verurteilt oder nicht) und dann das Zivilrecht (Äußerungsrecht/Persönlichkeitsrechte).

    @Daniel, 100:

    Krude Sachen schreibst Du da. Wenn es so wäre, wie Rolf schreibt, dann bräuchten wir keine Richter mehr, weil eine Straftat zum Zeitpunkt der Tat keine wäre. Dann müsste man die Hände selber abschlagen, weil man eine Tat dann nicht nachträglich inkriminieren kann. Aber weil es anders ist, können Rechtsbrüche auch verfolgt werden. Und das ist gut so. Nur so funktioniert das Rechtssystem. Ich habe also genau das Gegenteil dessen geschrieben, was Du mir unterstellst. Du solltest vielleicht besser wieder spielen gehen, die nötige Reife, ein paar einfache Sätze zu verstehen, fehlt Dir ja leider.

  102. Rolf Schälike sprach

    Zu Max 100#
    Nicht jeden gerichtlich fixierten Betrüger darf man auch öffentlich als Betrüger bezeichen. Das ist ABC und allgemein bekannt.

    Dir scheint aber nicht bekannt zu sein, dass Betrüger auch als solche [Betrüger] genannt werden dürfen, ohne dass diese strafrechtlich als Betrüger verurteilt werden oder wurden.
    Die starfrechtiche Verurteilung erfolgt bei Anklage dirch einen Staatsanwalt, d.h. im Interesse des Staates.

    Der Staat besitzt nicht bei jedem Betrüger das Interesse, diesen strafrechtlich zu verurteilen.

    Das ist alles ABC. Und noch vieles mehr ist ABC.

    Du verstehst nicht oder möchtest es nicht verstehen, dass auch strafrechtlich nicht veruteilte Betrüger als solche bezeichnet werden dürfen.
    Man darf z.B. auf Anfragen mitteilen, Mustermann ist wegen Betrug als Geschäftsführer entlassen worden, oder einer Bank mitteilen, Mustermann wollte diese Bank betrügen und nutzte dabei unsere Firmenbriefbögen.

    Das darf man aber nur, wenn auch ein Zivilgericht (nicht unbedingt das Strafgericht) feststellt, dass wirklich Betrug vorlag.

    Ohne dieser richterlichen Feststellung kann man wegen übler Nachrede Abmahnungen erhalten und sogar strafrechtlich verfolgt werden.
    Bei einer strafrechtlichen Verfolgung von Äußerungen hat man jedoch mehr Möglichkeiten und Rechte, dem Gericht nachzuweisen, dass Mustermann wirklich ein Bertüger ist oder war. Deswegen wird zwar einem die Äußerung verboten, aber seltener wird wegen einer Äußerung strafrechtlich vorgegangen.

    Daselbe dürfte bei den Vorwürfen bezüglich Urheberrechtsverletzungen der Fall sein.

    Auf diesem Gebiet [Urhebrrecht] habe ich jedoch weniger praktische Erfahrungen, weil ich mich auf das Äußerungsrwecht - das Grundrecht zur Vermeidung von Betrug und sonstigen kriminellen Handlungen - konzetriere.

    Nebenbeibemerk: Staatsanwaltschaften beginnen Betrug zu verfolgen erst nachdem Zivilgerichte diesen festgestellt haben. Selten umgekehrt.

  103. Peterle sprach

    HAHAHA! * Popcorn *
    Na wenigstens hat der Beklagte einen objektiven Nachweis über den Wert der Bilder(19,38 EUR, falls der Käufer ein echtes Schnäppchen gemacht hat vielleicht das 3 oder 4fache höchstens…) :)

  104. Max sprach

    Bevor ich ins Bett gehe:

    Dir scheint aber nicht bekannt zu sein, dass Betrüger auch als solche [Betrüger] genannt werden dürfen, ohne dass diese strafrechtlich als Betrüger verurteilt werden oder wurden.
    Die starfrechtiche Verurteilung erfolgt bei Anklage dirch einen Staatsanwalt, d.h. im Interesse des Staates.

    Redest Du von der Verurteilung des Betrügers oder dessen, der einen nicht wegen Betrugs verurteilten als solchen bezeichnet?

    Der Staat besitzt nicht bei jedem Betrüger das Interesse, diesen strafrechtlich zu verurteilen.

    Wie jetzt? Da ist also jemand schon ein Betrüger, bevor er wegen Betrugs verurteilt ist? Das sog. “Unschuldsprinzip” ist Dir also auch schnuppe? Gut zu wissen.

    Das ist alles ABC. Und noch vieles mehr ist ABC.

    Es ist Dein ABC und ich wette, dass es nur diese drei Buchstaben umfasst. Bis Du bei Z angelangt bist, dauert es noch lange.

    Man darf z.B. auf Anfragen mitteilen, Mustermann ist wegen Betrug als Geschäftsführer entlassen worden, oder einer Bank mitteilen, Mustermann wollte diese Bank betrügen und nutzte dabei unsere Firmenbriefbögen.

    Das macht man oft. Man darf es aber nicht. Ob es verfolgt wird, liegt vor allem daran, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung existiert. Es gibt genug Paranoide und auch genug Abmahnanwälte, die Straf- und Zivilgerichte zur Genüge beschäftigen.

    Ohne dieser richterlichen Feststellung kann man wegen übler Nachrede Abmahnungen erhalten und sogar strafrechtlich verfolgt werden.

    Meine Rede. Das ist übrigens nur der strafrechtliche Teil. Auch zivilrechtlich kann man solche Äußerungen unterbinden.

    Auf diesem Gebiet [Urhebrrecht] habe ich jedoch weniger praktische Erfahrungen, weil ich mich auf das Äußerungsrwecht - das Grundrecht zur Vermeidung von Betrug und sonstigen kriminellen Handlungen - konzetriere

    Ich denke, Du musst Dich damit noch sehr lange beschäftigen, verstanden hast Du es noch nicht.

    Staatsanwaltschaften beginnen Betrug zu verfolgen erst nachdem Zivilgerichte diesen festgestellt haben. Selten umgekehrt.

    Ah ja. Ist das eine der Grundregeln in Deiner Welt? Die Realität sieht zum Glück anders aus. Aber mit der hast Du es ja nicht so sehr.

    So mein Lieber, ich denke, Du hast Dich ausreichend demontiert. Es würde sich lohnen, sich mit Dir Hobby-Demagogen ausführlich zu beschäftigen. Dein Wissen ist derart marginal, die Schlussfolgerungen daraus aber derart global, dass einem schnell der Eindruck entsteht, bei Dir eine Form des Größenwahns zu entdecken. Mir jedenfalls hat es Freude gemacht, mit Dir zu reden und ich danke Dir für den Spass. Deine Entschuldigung nehme ich übrigens an. Alles Gute, Du wirst es brauchen!

  105. Rolf Schälike sprach

    Max 104#
    Redest Du von der Verurteilung des Betrügers oder dessen, der einen nicht wegen Betrugs verurteilten als solchen bezeichnet?

    Ich spreche von dem Recht, einen Betrüger als Betrüpger zu bezeichnen. Dieses Recht besteht leider nur, wenn ee ein Gericht erlaubt.
    Die Erlaubnis kann gegeben werden, ohne dass der Betrüger als Betrüger strafrechtlich verurteilt wird.
    Verstanden?

    Wie jetzt? Da ist also jemand schon ein Betrüger, bevor er wegen Betrugs verurteilt ist? Das sog. “Unschuldsprinzip” ist Dir also auch schnuppe? Gut zu wissen.

    Bist Du schwer bei Begriff?
    Ich versuche es zu erklären:
    Natürlich ist jemannd ein Betrüger auch ohne richterlicher Genehmigung. Bloß sagenm darf man das nicht.
    Das Zivilgericht stellt fest, dass jemand ein Betrüger ist und dann darf man diesen auch so bezeichnen (nicht immer - ABC).
    Das bedeutet aber nicht, dass der Staatsanwalt diesen auch anklagt und es ein Strafverfahren gibt.
    D.h., der Betrüger bleibt nicht vorbestraft.
    Begriffen?

    Ah ja. Ist das eine der Grundregeln in Deiner Welt? Die Realität sieht zum Glück anders aus. Aber mit der hast Du es ja nicht so sehr.

    Ich möchte mal behaupten, Du spinnst jetzt und hast einen sitzen.
    Also, gute Nacht.

    Eine Gute-Nacht-Bemerkung:
    Wenn Menschen nicht auf Argumente eingehen, dann verfolgen diese unlautere Ziele oder sie arbeiten im Auftrag oder sie sind korrupt, bestenfalls einfach dumm.

    Zu wen gehörst Du?

    Hoffentlich zu den Dummen. Die sind seltener gefährlich.

  106. Quackator sprach

    @ Rolf, 96:

    Auf das Niveau lasse ich mich nicht herab.
    Geh spielen. Plonk.

  107. nur ein Gast sprach

    Mag es sein, dass diese ehemals recht vernünftige Diskussion gerade in ein unsinniges “ich hab aber doch recht” Geplänkel abdriftet?

    Schade eigentlich!

  108. steff sprach

    Quackator schrieb in #70: ‘Da habe ich durch kausales Handeln des Modells einen Job nicht bekommen und deutlich vierstelliges Geld verloren.’

    Wirklich schön. Und genau deshalb frage ich mich immer, warum sich Models für 100 (vielleicht “sogar” mal für ein paar 100 Euro) das Recht am eigenen Bild abkaufen lassen. Was andere dann damit “verdienen”: tja, ihr Ding.

    Och Mädels, seid doch keine “Blödchen”: verlangt Prozente an ALLEN Einnahmen oder sagt nein! Verkauft keine Rechte sondern nur Lizenzen! (Klappt natürlich nur, wenn es der Markt hergibt, sprich: wenn es nicht mehr genug “Blödchen” gibt.)

  109. Quackator sprach

    @108:
    Naja, wenn das Model denn auch ähnlich viel dafür tun würde wie ich…..

    Die kommt pünktlich zum Shooting rein, und gehen wenige Stunden später wieder beschwingt nach Hause. Da habe ich schon Tage vorher den Set gebaut oder die Location gescoutet, da habe ich alle notwendigen Genehmigungen eingeholt, habe mit dem Kunden mehrfach zusammengesessen und das Konzept besprochen, habe für Futter, Requisiten, Stylisten, Make-up Artist gesorgt, und natürlich finanziere ich mit meinem Honorar auch die Ausrüstung, die Studiomiete, die Computer, alle Versicherungen, Strom/Gas/Wasser. Der Job ist für die meisten Models nach wenigen Stunden bis maximal einem Tag vorbei. Dann muss aufgeräumt werden, eventuelle Mietausrüstung muss zurückgebracht werden, geliehene Requisiten dito, Vorräte müssen aufgestockt werden, und nicht zuletzt müssen die Bilder druckfertig gemacht werden, was meist einen weiteren Tag frisst. Da liegen die “Blödchen” schon lange wieder auf der Couch und streicheln ihren Hund. Natürlich trage ich auch für all das die unternehmerische Verantwortung, und natürlich heisst “Tagessatz” nicht, dass man 30/31 Tage im Monat verkauft.

    Kostenrechnung ist aber sicher nicht Deine besondere Stärke, oder? Ich glaube fast Du wärst der ideale Model-”Manager”. Hatten wir hier im Thread ja schon einen, der war genau so schlau wie Du.

    Kannst Du Schlaumeier “verdienen” jetzt besser erklären?

  110. Rolf Schälike sprach

    Zu Steff #108:
    Die meisten Models verkaufen sich für Null Euro. Auch unsere Fotograf weiss das und man kann durchaus annehmen, dass auch bei ihm nicht alle Models Geld oder eine andere geldwerte Getgenleistung erhalten.

    Die Erkenntnis kommt bei manchen “Models” später.
    Nicht selten sehen sich die Mädels noch Jahre später als bieder verheiratete Frauen mit süßen Kindern nackt an Tankstellen in großen Kalendern hängen etc.
    Vor Gericht verlieren Sie.
    Die “Bild” zahlt angeblich für ihre Nackedeien nichts. Habe ich bei Buske gehört.

    Versuchen die Mädels verspätet zu ihrem Recht zu kommen, dann steigen die Abzock- und andere Anwälte ein, und die Mädels haben neben den moralischen auch finazielle Verluste.

    Klappt natürlich nur, wenn es der Markt hergibt, sprich: wenn es nicht mehr genug “Blödchen” gibt.

    Der Markt ist kein unabhängiges Gestüm.
    Dieser wird beieflusst durch Werbung, Presse und verstärkt durch Gerichtsentscheidungen.
    Richter entscheiden über Preise.

    Man kann heute ohne Leistung lediglich durch Gerichtsprozesse reich werden.

    Betrifft Prominente, vor allem viele Adlige.
    Aber auch andere.

  111. Rolf Schälike sprach

    Quackator 109#:

    Und wie passen Deine Argumente zu den Urheberrechten und den Rechten am eigenen Bild, welche auch ohne Liestung viel Geld kosten können.

    Deine berechtigten und richtigen Argunmente gelten auch für Prominente, z.B. für Frau Christiansen.

    Diese lässt sich zwar nicht nackt knipsen, aber erhält bestimmt mehr als 100,00 Euro, wenn Du mit dem gleichen oder sogar mehr Aufwand die gemachten Bilder vermak