In den Zeitungen war gestern viel darüber zu lesen, dass Vize-Kanzler Franz Müntefering am Montag in der Sache 7 U 70/06 (324 O 556/05) Doris Schröder-Köpf vs. Gruner + Jahr AG & Co. KG Druck- und Verlagshaus (”Stern”) als Zeuge vernommen wurde. In dem Verfahren geht es um einen Aspekt der Frage, wie die Entscheidung zur Neuwahl des Bundestages im Jahr 2005 getroffen wurde. Was in allen Zeitungen, die ich betrachtet habe, fehlte, ist ein Satz, der sich bei Buskeismus-Forscher Rolf Schälike findet:
Offener Brief
To whom it may concern
Bei der Ankündigung von Neuwahlen im Mai 2005 habe ich Franz Müntefering beim Wort genommen, bin in die SPD eingetreten und habe mich unter meinem eigenen Namen in die politische Diskussion eingebracht. Inzwischen erscheinen mir die Worte von Franz Müntefering, mit denen er mich bewogen hat, in die SPD einzutreten und mich für die Wiederwahl von Gerhard Schröder öffentlich zu engagieren, ebenso als Heuchelei wie mir die Deckelung der Abmahnkosten durch den Vorschlag von Brigitte Zypries als bewusst zur Irreführung der Öffentlichkeit ausgeworfene Nebelkerze erscheint.
Durch die Erfahrungen mit meiner Webseite bin ich inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass öffentliches Engagement von deutschen Politikern nur solange erwünscht ist, wie Duckmäuser den in den von ihnen kontrollierten Massenmedien verbreiteten Unfug nachplappern. Ebenso bin ich zwischenzeitlich davon überzeugt, dass öffentliches Gehör findende Meinungsäußerungen von vielen Politikern und einigen diesen Politikern nahestehenden Richtern und anderen Juristen nicht erwünscht sind, sondern als Gefahr der Aufdeckung von Straftaten und anderem Fehlverhalten ebenso konsequent wie listenreich bekämpft werden.
Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt würde.
Nachdem ich in den letzten Tagen mit vier Abmahnungen belästigt worden bin und vom Landgericht Hamburg meine Verpflichtung zur Zahlung von mehr als 500 Euro “Anwaltskosten” für eine einstweilige Verfügung, die mir untersagt, ein Anwaltsschreiben zu veröffentlichen, bestätigt wurde, beabsichtige ich nun, keine neuen kritischen Beiträge auf meiner Webseite Mein-Parteibuch.de mehr zu veröffentlichen.
Marcel Bartels, 28.01.2007
Die Zensur hat gegen die Meinungsfreiheit damit allerdings nur scheinbar gewonnen.
Mein-Parteibuch.de wird zwar nun auf Druck der Zensur hin geschlossen werden, der Geist wird sich jedoch hoffentlich unter den für deutsche Zensoren schwerer zu attackierenden Adressen www.Mein-Parteibuch.com und www.Mein-Parteibuch.org fortentwickeln.
Die eingehenden Links zu mein-parteibuch.de werden natürlich weiterhin funktionieren. Anstelle dessen, dass ich ein kritisches Weblog unter meinem Namen betreibe, möchte ich mich zukünftig mehr darauf konzentrieren, Wegweiser zum Auffinden und zur Verbreitung kritischer Rechercheergebnisse und Meinungen zu geben. Wer gern kritische Informationen, Meinungen und Gedanken liest, wird in den Parteibüchern sicherlich weiter fündig werden. Wer kritische Informationen zur Veröffentlichung hat, die von den Medien boykottiert werden, möge mir diese bitte weiterhin per E-Mail zukommen lassen.
Meine Meinung werde ich natürlich auch weiter kundtun, diese werde ich jedoch nicht mehr regelmässig mit meinem Namen zeichnen. Außerdem beabsichtige ich, die hier in Mein Parteibuch angesammelten Inhalte vollständig zum Download bereitzustellen. Vielleicht findet sich ja der eine oder andere, der diese Inhalte als Initialen Content für “Sein Parteibuch” benutzt und darauf aufbauend weitere kritische Inhalte ansammelt.
1. Nachtrag 01.02.2007: Hier gibt es nun einen anonymisierten Datenbank-Dump des Weblogs www.mein-parteibuch.de zum Download (8,5 MB). Der Export verwendet als Table-Prefix die Zeichenkette “pb_”, sollte sich deshalb auch parallel zu bestehenden Wordpress-Installationen installieren lassen ohne die zu stören. Ich habe das Einspielen getestet mit wordpress 2.1 (de), php5, mysql 5. Zugang für den Admin-Bereich ist Benutzer “admin”, Passwort: “parteibuch”. Eine genaue Installationsanleitung und weitere Dumps folgen später.
2. Nachtrag 01.02.2007: Hier gibt es nun einen XML-Export der aktuellen Version aller Artikel des Parteibuch Wikis zum Download (0,5 MB).
China ist mitten in Deutschland.
Bei einigen meiner Leser ist in meinem Beitrag zur Inhaftierung von fastix durch unsere rechtsstaatlichen Organe mein Vorwurf auf Unverständnis gestoßen, die Verhältnisse zur freien Meinungsäußerung in Deutschland seien mit denen in China vergleichbar. Mit diesem Beitrag möchte ich diesen schwerwiegenden Vorwurf an die deutsche Politik und Justiz sowohl bekräftigen als auch erläutern und zu Solidarität mit Fastix aufrufen.
Vorab möchte ich sagen, dass ich persönlich noch nie in China war, und meine Informationen zur Situation der freien Meinungsäußerung in China im wesentlichen auf die von Georg Blume in der Zeit veröffentlichten Artikel Staat gegen Blogger, Roter Held der Pressefreiheit sowie Die neuen Kulturrevolutionäre zurückgehen. Wer meinen Vergleich der Situation der Meinungsfreiheit in Deutschland und in China kritisieren möchte, möge sich bitte zunächst diese Artikel zu Gemüte führen, um zu verstehen, auf welche Informationen ich meinen Vergleich stütze.
Nun möchte ich den Vergleich beginnen. In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch ein Gesetz im Verfassungsrang, nämlich dem Grundgesetz, garantiert. (more…)
In der Post habe ich heute die Abmahnung von Anwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann gefunden, über die ich hier berichtet habe. Der Brief war ungewöhnlich dick und enthielt tatsächlich nicht nur zwei Seiten, sondern vier Seiten. Und siehe da, da war noch eine weitere Abmahnung drin. Mit dieser Abmahnung soll mir nun anscheinend die Berichterstattung zur Abmahnung im Namen eines Polizeipräsidenten a.D. komplett untersagt werden.
Dialer-Mann Mario Dolzer hat es stolz auf seiner Webseite berichtet. Gulli bestätigt die Meldung nun unter Hinweis auf einen Beschluss des LG Kassel, der Gulli vorliegt. Demnach scheint es also wahr zu sein, dass Fastix wegen seiner kritischen Veröffentlichungen in seinem Blog rotglut.org ins Gefängnis gesperrt wurde.
Das Landgericht Hamburg hat vor einiger Zeit eine einstweilige Verfügung gegen mich wegen der Veröffentlichung einer Abmahnung in Zitatform erlassen. Heute habe ich erfahren, dass ich nach Auffassung des Landgerichts Hamburg obendrein die Kosten für diese einstweilige Verfügung bezahlen muss, obwohl ich vorher nicht wegen der Zitate aus dem Abmahnschreiben abgemahnt wurde.
Beim Landgericht Berlin wurde mir anlässlich einer vorherigen Veröffentlichung eines anderen Abmahnschreibens als anonyme pdf-Datei erklärt, dass die Veröffentlichung von Abmahnschreiben das Persönlichkeitsrecht des abmahnenden Anwaltes auf freie berufliche Entfaltung verletze und ich demnach, wenn ich über eine Abmahnung berichte, diese in meinen eigenen Worten beschreiben möge.
Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat für das Zitieren aus der mir später per einstweiliger Verfügung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte.
Wie ich von Rolf Schälike erfahren habe, wurde mein Widerspruch gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zur einstweiligen Verfügung wegen zitatweiser Veröffentlichung eines an mich gerichteten Schreibens eines Anwaltes der Kasseler Kanzlei Herold Flashar Gehb durch das Landgericht Hamburg abgewiesen.
Im Nachgang zum Verfahren 27 O 1044/06 Rechtsanwalt Freiherr v. G. gegen mich wegen Veröffentlichung eines anonymisierten Abmahnschreibens in pdf-Form, in dem ich einen Vergleich geschlossen hatte, gibt es nun auch eine Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin.
Unter dem Titel “FCR: Insolvenz-Anträge gestellt” berichtete Martina Wewetzer letzte Woche in der HNA, dass eine Firmengruppe namens Fair Car Retailer (FCR) aus dem Raum Kassel in die Insolvenz gegangen ist. Mehr als 100 Mitarbeiter scheinen von der Pleite betroffen zu sein. Oh, mit Kassel hatte ich doch dank eines unerwünschten Telefonanrufes auch schon mal was zu tun.
Gestern habe ich darüber berichtet, dass die Urteilsverkündigung zur Klage von Sigmar Gabriel gegen mich auf Zahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten überraschend verschoben wurde. Die Gründe habe ich gestern am Telefon jedoch nicht erfahren.
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| Schälike in Koeln |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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