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19. Dezember 2006

Prozessbericht vom LG Berlin: Anwalt X gegen Rolf Schälike

von @ 23:37. abgelegt unter Recht und Unrecht, Rechtsanwalt, Zensur, Meinungsfreiheit, Buskeismus, Einstweilige Verfügung

Heimarbeit
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Copyleft2006 Lurusa Gross

Heute gab es um 12:15h beim LG Berlin eine Verhandlung über einen Widerspruch von Rolf Schälike über eine von der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann im Auftrag des Hamburger Medienanwaltes X* erwirkte einstweilige Verfügung. Den Streit nachzuvollziehen, fiel mir schwer und ich hatte auch den Eindruck, dem Gericht und dem Klägeranwalt ist dies nicht ganz einfach gefallen. Sollten in meinem nachfolgenden Gerichtsbericht Fehler enthalten sein oder ich damit jemand auf den Schlips treten, so bitte ich, mir das mitzuteilen. Gern ändere ich das dann.

Ursprünglich war der Stein des Anstoßes wohl eine Stelle in der Anwaltsliste auf der von Rolf Schälike betriebenen Buskeismus-Seite zur äußerungsrechtlichen Gerichtsberichterstattung. Dort erwähnte Rolf Schälike unter anderem, dass Anwalt X als Einzelanwalt von zu Hause aus arbeite. Anwalt X ging dagegen vor. Rolf Schälike hat im Nachgang dazu das Haus, in dem Kanzlei und Wohnräume des Anwaltes liegen, nebst Klingelschild, auf dem es nur einen Klingelknopf gibt, fotografiert, und die Fotos inklusive einer Umfrage, ob man angesichts dieser Tatsachen sagen könnte, der Anwalt arbeite von zu Hause aus, ins Internet gestellt.

Das gefiel dem Medienanwalt auch nicht und so verlangte er erneut Unterlassung. Rolf Schälike gab eine Unterlassungserklärung ab, in der er sich strafbewehrt zur Unterlassung der Veröffentlichung solcher Bilder verpflichtete, jedoch die Zahlung der Strafe gegebenenfalls zugunsten der Staatskasse und nur hilfsweise zugunsten des möglicherweise in seinen Rechten verletzten Anwalts leisten wollte.

Daraufhin hat der Hamburger Medienanwalt X gegen den Hamburger Gerichtsberichterstatter Rolf Schälike zum einen eine Vertragsstrafe für einen angeblichen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung gefordert und zum anderen über die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann eine einstweilige Verfügung beantragt und bei der Berliner Pressekammer durchgewinkt bekommen. Vor Gericht wurde also nun wegen der Kosten darum gestritten, ob die ursprüngliche Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr beseitigte oder nicht.

Der Verfügungskläger ist nicht erschienen; für ihn erschien Rechtsanwalt H. von der Kanzlei Schertz Bergmann. Rolf Schälike wurde vertreten von Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting vom Berlin Blawg der Sewoma. Das war kein leichtes Mandat, meine ich. Die Pressekammer des Landgerichts Berlin war mit der üblichen Stambesetzung, dem Vorsitzenden Richter M. sowie Richter von B. und Richterin B., sowie einer Protokollführerin besetzt. Außer mir waren nch zwei weitere Zuschaer anwesend.

Zu Beginn der Verhandlung fragte Richter M. Rolf Schälike, ob er nicht doch eine Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch abgeben wolle. Rolf Schälike bejahte, dass er sich verpflichten wolle, keine Bilder mehr vom Haus des Anwalts X zu veröffentlichen. Dabei versuchte Rechtsanwalt H. Rolf Schälike ins Wort zu fallen, was Rolf Schälike jedoch mit einer lautstarken Beschwerde dagegen, und unter Hinweis darauf, dass Rechtsanwalt H. das immer so mache, zurückwies. Richter M. gab derweil eine Unterlassungserklärung zu Protokoll.

Rolf Schälike bestand jedoch darauf, dass zunächst einmal in das Protokoll aufgenommen wurde, dass seine erste ursprünglich abgegebene Unterlassungserklärung so zu verstehen sei, dass sie ernst gemeint und deshalb vom Erklärungsempfänger anzunehmen gewesen sei. So wurde die Unterlassungserklärung wieder aus dem Protokol gestrichen und stattdessen die ernsthafte Absicht der ersten Unterlassungserklärung ins Protokoll aufgenommen.

Rechtsanwalt H. erklärte, die Unterlassungserklärung könne nur akzeptiert werden, wenn sie hinreichend strafbewehrt und eindeutig sei und drohte damit, dass sein Mandant sonst das Hauptsacheverfahren eröffnen würde. Die ins Protokoll diktierte ernsthafte Absicht zur ersten Erklärung wurde daraufhin noch einmal verlesen. Rolf Schälike lies noch das Datum der ersten Erklärung einfügen, da es dazu bereits zwei Erklärungen gab. Rechtsanwalt H. erklärte Rolf Schälike, dass er von ihm einfach in Ruhe gelassen werden wolle. Rolf Schälike entgegnete daraufhin, dass er, Rechtsanwalt H. ja damit angefangen habe, dem Redenden ins Wort zu fallen. Rechtsanwalt H. lies zu Protokoll geben, dass er darin keine wirksam abgegebene Unterlassungserklärung sehe. Richter von B. fragte Rolf Schälike sichtlich genervt, warum er denn von der vorformulierten Unterlassungserklärung der Kanzlei abgewichen sei. Rolf Schälike erklärte, dass dies geschehen sei, weil sie nicht eindeutig formuliert war. Richter M. erklärte bezüglich des Termins, dass es wegen §93 ZPO ohnehin egal sei. Das Gericht erklärte dann, es habe Bedenken und zog sich zur geheimen Beratung zurück.

Kurz darauf wurde die Entscheidung verkündet, dass das Gericht in der bisherigen Erklärung keine wirksam abgegebene Unterlassungserklärung sehe. Rolf Schälike gab daraufhin eine neue Unterlassungserklärung mit gleichem Tenor zu Protokoll. Rechtsanwalt H. nahm diese Unterlassungserklärung an und erklärte , dass eine solche Unterlassungserklärung bisher nicht abgegeben wurde.

Anschliessend wurde über Kostenfrage der einstweiligen Verfügung verhandelt. Richter M. erklärte, dass Anwalt X keine Person der Zeitgeschichte sei. Rolf Schälike erklärte unter Hinweis auf verschiedene Veröffentlichungen in der Presse, die durch den bekannten Anwalt X erfolgt seien, dass Anwalt X eben doch eine Person der Zeitgeschichte sei. Rolf Schälike wies darauf hin, dass Anwalt X genau wisse, warum er ihn in Berlin und nicht in Hamburg, dem Wohnort von Kläger und Beklagtem, vor Gericht zerre.

Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Martting von Sewoma erklärte, dass bezüglich der Kostenfrage einem höchstrichterlichen Urteil folgend andere Maßstäbe als für die einstweilige Verfügung selbst gelten, da auch eine nicht ganz perfekte Unterlassungserklärung einen ausreichenden vorläufigen Rechtsschutz geboten hätte. Richter M. erklärte, die Entscheidung würde am Ende der Sitzung verkündet.

Die Verhandlung machte auf mich einen geradezu kafkaesken Eindruck. Eine Fortsetzung findet die bizarre Veranstaltung vermutlich, wenn über eine weitere einstweilige Verfügung von Anwalt X entschieden wird, mit der Rolf Schälike verboten wird, identifizierend über die rechtliche Attacke von Anwalt X überhaupt zu berichten. Ich frage mich, wie es sein kann, dass in Deutschland so etwas überhaupt vor einem Landgericht landet. Ich meine, dieser Rechtsstreit würde besser in eine Museum für moderne Kunst pasen.

* Den Namen von Anwalt X habe ich wegen des Verbotes der identifizierenden Gerichtsberichterstattung zu dem Fall durch ein X ersetzt.

34 Kommentare zum Beitrag “Prozessbericht vom LG Berlin: Anwalt X gegen Rolf Schälike”

  1. Kai sprach

    “Klingelschild, auf dem es nur einen Klingelknopf gibt” - es gibt zwei Klingelknöpfe, ein entsprechendes Foto habe ich in meinem Desktop-Wiki, das für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, archiviert. Auf diesem Foto kann ich jedoch leider nicht erkennen, ob auch beide Klingelknöpfe beschriftet sind.

  2. Chris sprach

    Klingelschilder fotografieren, das ist aber nicht nett. Ist Herr Schälike etwa ein Stalker?

  3. Robin sprach

    Bei aller Liebe … jemandem bis vor die Haustüre nachzustellen finde ich auch etwas bedenklich.

  4. stefan sprach

    Statt über die Klingelschilder zu diskutieren, sollte man sich vor Augen führen was eigentlich der Auslöser war und mit welchen Mitteln hier durch richterliche Urteile möglicherweise weiter massiv unsere Rechte beschnitten werden.

    Und dabei ist es mir völlig egal, ob ein Anwalt nun von zu Hause arbeitet oder nicht. Schließlich mache ich das gelegentlich auch, auch wenn das scheinbar gar nicht zu meinem Arbeitgeber zu passen scheint ;-)

  5. Kai sprach

    Hallo Stefan,

    Theoretisch hast du natürlich recht, dass man nicht über das Klingelschild diskutieren muss. Aber genau um solche Kleinigkeiten geht es doch bei diesen Äußerungsprozessen. Hier einige Gedanken:

    [Eigentlich wollte ich jetzt hier umfangreiche Gedanken veröffentlichen, aber ich zensiere mich mal selber. Denn diese Gedanken würden zahlreiche Tatsachenbehauptungen beinhalten, und ich möchte keinen Rechtsstreit haben. Deswegen ist mein eigener Beitrag von mir umfangreich zensiert.]

  6. Kolon sprach

    Sehe ich das also richtig ?

    Kollege Schälike hat voll verloren ?? Oder wie oder was ?

  7. Rolf Schälike sprach

    Das Klingelschild habe ich fotogtafiert, um das Thema “von zu Hause aus” zu präzisieren. Auf diesem Schild ist nur eine Klngel beschriftet.
    Fotografiert wurde von der Strasse aus.
    Die Anwälte behaupteten in ihren Schriftsatz falsch, dass offensichtlich dafür das Grundstück von mir betreten wurde.

    Im Schritfsatz des Klägervertreters steht: “Dieser hat in dem gezeigetn Haus seine Kanzleiräume. In erster Linie wohnt der Antragstellere aber dort und hat dort seinen Lebendsmittelpunkt.”

    In der ersten Abmahnung schrieb der Anwalt, ich wüsste es, dass es falsch sei, dass er von zu Hause aus arbeitet.

    Er mag recht haben und hat Recht, dass er nicht von zu Haue aus arbeitet.

    Ist es aber zulässig zu behaupen, ich wüsste es, und weil ich es anders gesehen habe und die Mehrzahl der Deutschen in diesem konkreten Fall es anders sieht, dafür mehr als 600,00 EUR von mir zu verlangen?

    Zu Chris #2: Stalker?
    Unterstellst Du gern anderen Straftaten, ohne der notwendigen Recherche?

  8. Kolon sprach

    Herr Schälike, es ist doch irrelevant, ob Sie das Grundstück betreten haben oder von der Straße fotografierten.

    Es geht einzig und allein darum, dass Sie über einen Mitmenschen unter voller Namensnennung berichtet haben und dabei viel schmückendes Beiwerk benutzten.

    Der Mitmensch will Ihre Berichterstattung nicht und verbietet Ihnen das.

    Wieviel müssen Sie eigentlich noch bezahlen, um zu merken, dass Ihre Art von Berichterstattung verboten ist ?

    Lassen Sie das doch einfach !

    Oder wenn Sie schon Michael Kohlhaas spielen wollen, jammern Sie nicht noch rum.

  9. Matthias sprach

    Liegts an mir, am Berichterstatter oder am Verfahren selbst?
    Ich versteh jedenfalls nicht genau, was jetzt eigentlich los war.

  10. Rolf Schälike sprach

    #3 Robin sprach am 20. Dezember 2006 um 1:46h
    Bei aller Liebe … jemandem bis vor die Haustüre nachzustellen finde ich auch etwas bedenklich.

    Das Foto wurde gemacht, unmittelbar nachdem ich beim Anwalt die Unterlassungserklärung abgegeben habe. Das ist keine Nachstellung.
    Robin, Sie haben mich beleidigt und dagegen kann ich erfolgversprechend kostenpflichtig abmahnen.
    Ich erwarte eine öffentlche Entschuldigung.

    Kolon sprach am 20. Dezember 2006 um 12:40h # 8:
    …, jammern Sie nicht noch rum.
    Das ist ebenfalls eine Unterstellung und Beleidigung.
    Sie sind aber feig genug, und möchten nicht durch erfolgreiche Abwehr meiner möglichen Abmahnung Ihren Unsinn verteidigen.

    Es geht einzig und allein darum, dass Sie über einen Mitmenschen unter voller Namensnennung berichtet haben und dabei viel schmückendes Beiwerk benutzten.

    Wenn es ein berechtigtes Interessen gibt, und es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt, dann ist Bericterstattung in einer Demokratie fast Pflicht. Verschulden muss ebenfalls vorliegen. Etc.

    Gegen den Abbau des Rechtsstaates mit rechtsstaatlichen Mitten, an dem Anwälte und Richter aktiv beteiligt sin
    d, ist die Öffentlichkeit gefordert.

    Wieviel müssen Sie eigentlich noch bezahlen, um zu merken, dass Ihre Art von Berichterstattung verboten ist ?

    Von welche Berichterstattung spreche Sie? Vor der über den Anwalt?
    Diese Berichtersstattung ist nicht verboten.
    Ein Teil ist allerdings zeitwelig verboten.
    Was alles ist jedoch schlecht definiert.
    Das Ganze ist rechtlch noch nichtg ausgestanden.

    Zur Bezahlung:
    Lernen kostet nun mal Geld.
    Das ist eins der Probleme in Deutschland:
    Es wird zu wenig gelernt, oder das Lernen müssen andere bezahlen.
    Eigenes Geld geht hauptsäclich in den Konsum.

    Die Folgen, nicht nur für die Umwelt, sollen die anderen später tragen.

    Vogel Strauß läßt grüßen.

  11. Kolon sprach

    Aha

    Wer eine Person der Zeitgeschichte ist, bestimmt also der Berichterstatter ?

    Aha
    ihre Meinung als “Jammern” zu bezeichnen, ist also eine Beleidigung.

    Aha
    das Landgericht Berlin hat Ihnen aber gezeigt, wer hier den “Rechtsstaat” abbaut, in dem er sich rechtswidrig verhält

    Aha
    “Lernen kostet nun mal Geld” Wie wahr… Dann zahlen Sie ! Und da ich noch viel Bedarf bei Ihnen entdecke, wird es wohl teuer. Aber “Guter Rat ist eben teuer”

  12. baseface sprach

    Ja, zeitlos schön und immernoch passend…

    http://tinyurl.com/yc2rn3

  13. Mein Parteibuch sprach

    Kolon,

    bei deiner letzten Stänkerei hier war ich nett zu Dir. Da habe ich Dich freundlich gefragt, ob Du Dich nicht selbst reichlich peinlich findest. Darauf hast Du bisher nicht geantwortet, sondern stänkerst weiter unter Verschweigung Deines Namens.

    Nun frage ich Dich also noch einmal: Andreas, findest Du als Anwalt Dich nicht selbst reichlich peinlich?

    @Robin
    Keine Angst, die Antwort von Rolf soll sicher nur verdeutlichen wie absurd die Abmahnerei ist.

  14. stefan sprach

    @Kai #5
    EMail?

  15. stefan sprach

    @Kolon #8
    Schon der erste Satz zeigt, dass Du keine Ahnung hast, wovon Du redest. Rein rechtlich macht es einen sehr großen Unterschied.

  16. Rolf Schälike sprach

    # 11 - Kolon sprach am 20. Dezember 2006 um 13:40h

    Aha
    Wer eine Person der Zeitgeschichte ist, bestimmt also der Berichterstatter ?

    Es ist jedenfalls nicht in Ordnung, dass das die Richter bestimmen, wer eine Person der Zeitgeschichte ist.

    Aha
    ihre Meinung als “Jammern” zu bezeichnen, ist also eine Beleidigung.

    Vielleicht sind Sie ein Jammerfritze und fühlen sich dabei wohl.
    Sind Sie das nicht, dann kann ich Ihnen erläutern, worin die Beleidigung besteht.

    Aha
    das Landgericht Berlin hat Ihnen aber gezeigt, wer hier den “Rechtsstaat” abbaut, in dem er sich rechtswidrig verhält

    Das Urteil des Landgerichts kenne ich noch nicht. Sollte es der Abmahnkanzlei Dr. Schertz gelungen sein, zu behaupten, die Unterlassungserklärung war nicht gültig, dann hat das letzte Wort noch das Kammergericht.
    Sie urteuilen jetzt schon. D.h. Sie vorverurteilen. Das ist rechtswidrig. Dazu gibt es Konsens.
    Wird das Kammergericht ebenfalls gegen mich entscheiden, dann kann nicht behaupten werden, die Unterlassungerklärung war rechtswidrig.
    Denn nur über deren Gültigkeit wurde gestritten.
    Können Sie folgen?
    Sie liegen mit Ihrer Denke absolut daneben und haben nicht verstanden, wie der Rechtsstaat funktioniert.
    Besorgen Sie suich die Unterlassungserkklärung und erzählen Sie uns, was darin rechtswidrig war.

    Was passiert aber, wenn das Landgericht jetzt schon oder später das Kammergericht zu meinem Gunsten entscheidet? Kriechen Sie mir dann in meinen … und jammern: Entschuldigung, Entschuldigung?

    “Lernen kostet nun mal Geld” Wie wahr… Dann zahlen Sie ! Und da ich noch viel Bedarf bei Ihnen entdecke, wird es wohl teuer. Aber “Guter Rat ist eben teuer”

    Wahrscheinlich haben Sie zu wenig Geld und Zeit ins Lernen investiert, so dass bei Ihnen Hopfen und Malz verloren sind.

  17. Chris sprach

    @Rolf:
    Ich unterstelle gar nichts, ich stelle Fragen. Die Frage war auch an Marcel gerichtet, der bei seinem eigenen Klingelschild diese Maßstäbe anlegte und in dem Zusammenhang von “Stalking” schrieb. Von daher ist meine Frage wohl legitim.

  18. Rolf Schälike sprach

    Zu 17 #
    Der Anwalt war mal mein Anwalt. Wenn ich diesem besuche oder schreibe und dierser mit antwortet und gegen moch klagt, da ist der Schwellwert für Stalking sehr hoch angesetzt.

    Marcel bekommt Telefonanrufe von ihm unbekannten Leuten. Marcel erhält auch direkte und indirekte Morddrohungen.

    Ich handle immer unter meinem Namen.

    Das sind wesentliche Unterschiede.
    Wer dann “Stalking”, “Nachstellungen” etc. mit vorwirft und versucht, mit Marcel zu argumentieren, muss sich gefallen lassen, als unseriös, unehrlich etc. gesehen zu werden.

    Den Vorwurf, unlautere Ziele und Mittel zu verwenden, müssen sich diejenigen ebenfalls gefallen lassen.

    Ausräumen könnt ihr das nur durch eine öffentliche Entschuldigung.

  19. Chris sprach

    Stalking muss nicht anonym sein, aber das weißt du ja sicherlich. Dein Fall ist für mich persönlich eigentlich so interessant wie der sprichwörtliche Sack Reis in China. Deine Prozessberichte sind aber immerhin ganz unterhaltsam.
    Wenn jemand, mit dem ich in Streit bin, mein Klingelschild fotografiert, dann empfinde ich das allerdings als Belästigung. Ob das justiziabel ist kann ich nicht beurteilen. Wenn du meinst, das Vorgehen ist in dem Fall angemessen und gerechtfertigt, dann wird das wohl so sein. Wenn du meinst, kritische Nachfragen ggü. Marcel durch Behauptungen wie “unehrlich, unseriös” etc. abwürgen zu können, dann hast du dich geirrt. Das kann nur Marcel als Inhaber des Blogs selber.
    Wer ist eigentlich “ihr”?

  20. Rolf Schälike sprach

    Zu Chris 19#

    Mir ging es bei der Abbildung des Klingelschildes darum, dass es ein Merkmal ist für die Arbeitsweise des Anwalts, wegen welcher er mich abmahnte mit der Behauptung, ich wüsste, dass meine Äußerung über seine Arbeitsweise falsch wäre. Dafür forderte er mehr als 600,00 EUR.
    Für meine Begriffe und Gefühlswelt, eine Frechheit und Mißbrauch der Gerichte.

    Es hätte ein beliebig anderes Klingelschild in ähnlicher schäbigen Form sein können, welche die Arbeitsweise des Anwalts kennzeichnet.

    Wäre die Abbildung eines anderen Klingelschildes zur Klärung der Frage, ob meine Charakterisierung der Arbeitsweise des Anwalts berechtigt war, ebenfalls eine Belästigung?

    Der Hintergrund ist die Forerung des Anwalts auf Zahlung von 600,00 EUR für etwas, was unvermeidbar ist, und jeden treffen kann, wenn man es nur möchte.

    Damit meine ich, dass es z.B. auch Euch treffen könnte: Chris, Robin, Kolon.

    Der Unterschied zu Marcel besteht darin, dass ich es vielleicht wirklich versuche, Euch mit Euren eigenen Argumenten zur Kasse zu bitten.

    Dass Stalking nicht unbedingt anonym sein muss, weiss ich. Dein Argument ist aber ein Schutzargument.

    Warum definierst Du nicht die inzwischen massenhafte, kampangnenartige Belästigung durch die Ahnwaltskanzlei Dr. Schertz als Stalking.

    Nur deswegen, weil das Alwälte sind, damit priviligiert, und in der Lage, schnell in die Schutzräume der Gerichtssäle zu flüchten?

  21. ich sprach

    Klingelschild hin , Klingelschild her…
    was ist denn daran negativ, wenn man seinen Beruf von zu Hause aus ausübt????
    Das sagt doch mal nix über die Qualität der Arbeit aus.

  22. Rolf Schälike sprach

    zu 21:
    Kafka der Analyst sowie Orwell der Wahrsager sagen es uns.

    Das ist Sinn und die Bedeutung des Klngelschildes.

  23. Mein Parteibuch sprach

    Ich finde die ganze Geschichte nur absurd. Das ist ein sehr schönes Beispiel wie Medienanwälte reagieren, wenn Ihnen etwas nicht gefällt.

    Es soll ja Anwälte geben, die suchen geradezu nach irgendwas, um jemandem in die Karre zu fahren, wenn ihnen möglicherweise eigentlich was ganz anderes nicht passt.

  24. Rolf Schälike sprach

    Der klagende Anwalt und sein sein Prozessvertreter, die Kanzlei Dr. Schertz, sind gerade bekannt dafür, irgendetwas herauszusuchen und zu klagen. Wobei es denen offensichtlich um andere Dinge geht.
    Es gibt sogar psychologische Opfer infolge derer Klagen und angezettelten Gerichtsprozesse.

    Verfolgt mal die Sache 27 O 1279/06 des gleichen Landgerichts (05.12.06).
    Anwalt ist diesmal nicht die Kanzlei Dr. Schertz, sondern der bei vielen beliebte Anwalt Johannes Eisenberg.

    Veboten wird:
    identoifizierend über der Rechtsstreit zwischen dem Antragsteller und Roman Grafe bzw. dessen Verlag über deren Berechtigung namentlich den Antragssteller zu erwähnen … zu berichten.

    Es gab dazu eine Protesterklärung Promineter.
    Veröffentlicht wurde diese von der Internationalen Gesellschaft für Menschnerechte (IFGM). Auch gegen diese gibt es ein anwaltliches Unterlassungsbegehren.

    Ich teile die folgende Meinung:
    In der Tat ist es für die politische Kultur in Deutschland und für die Gerechtigkeit gegenüber den Opfern unerlässlich, dass Verantwortliche benannt, Strukturen aufgedeckt und ideologische Scharfmacher zur Rechenschaft gezogen werden.

    Betrifft nicht nur Opfer der DDR-Diktratur.

  25. Ulrich Brosa sprach

    Ich würde einen Rechtsanwalt empfehlen, sobald bekannt wird, dass er sogar auf dem Klo an seinen Schriftsätzen arbeitet. Engagierte Menschen hat man selten.

    In Zukunft darf eine Äußerung
    nur dann juristische Konsequenzen haben, wenn
    1) die Äußerung unwahr ist,
    2) die Äußerung schadet, und zwar materiell.

    Ich habe die Grundlagen der zukünftigen Gesellschaft,
    auch der Justiz, in einem Essay mit dem Titel
    “Eine Frau mit elegantem Skelett hat entscheidende Vorteile”
    beschrieben:
    http://home.arc...nd/skelett.html

  26. Rolf Schälike sprach

    Zu 25:
    Wer entscheidet, was wahr ist?

    Die einen behaupten, von zu Hause aus arbeiten bedeute unprofessionell arbeiten.
    Andere behaupten, es bedeutet das Gegenteil.
    Andere wiederum behaupten, eine teure und modern gestaltete Kanzlei zeugt von unprofessioneller Arbeit (nur Abzocke).
    Wieder andere behaupten, Abzocke sei gerade professionell und dagegen vorzugehen zeugt von Dummheit und ist zutiefst unprofessionell.

    Es gibt das bekannte Problem, wer war IM. Man streitet um die Kriterien. Der Bundestagsausschuss hat andere Kriterien als die Gerichte, und hat anders entschieden als die Gerichte.
    Die Abgeordneten dürfen die Kriterien des Budnestagausschusses verwenden, deren Wähler jedoch nicht. Für die sind wieder die Gerichte zuständig, zu entscheiden, was wahr ist.

    Deswegen bin ich nur für Punkt 2) mit harten Kriterien für den Nachweis eines Schadens.

  27. Kai sprach

    @Stefan #14 So unglaublich wichtig ist die Sache auch nicht. Ich wollte nur sagen, dass man wegen Kleinigkeiten unglaublich Ärger kriegen kann. Und so wichtig ist das mit dem Klingelschild auch nicht, dass man jetzt deswegen einen Email-Wechsel starten müsste.

    Um nachzuvollziehen, wie Juristen denken, muss man beispielsweise mal in juristischer Fachliteratur zum Thema Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung gegenüber Werturteil nachlesen (Grundrechte), außerdem muss man die Relationstechnik sich mal rein ziehen (Beweislast im Zivilprozess). Und wenn man das Ganze konsequent bis zum Ende durchdenkt, dann hat man halt das gegenwärtige restriktive Äußerungsrecht.

    Das ist eine eigene Welt, in der die Juristen denken, die in sich schlüssig ist, die aber im Ergebnis zu einer Aushebelung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit führen kann. Alles schön subsumiert, alles schön gegeneinander abgewogen, aber den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Das ist das Problem, das Juristen haben.

    Das liegt auch ein bisschen an der Juristenausbildung - ein Punkt, über den man auch mal umfangreich diskutieren müsste.

    @Rolf Schälike #26 »Bundestagsausschuss hat andere Kriterien als die Gerichte« - und genau an diesem Punkt kann man ansetzen. Es gibt den Trick, dass man als Untertan in der gegenwärtigen Republik primär nicht seine eigene Meinung äußert, sondern beispielsweise aus Bundestags-Protokollen zitiert. Also auf eine fremde Meinungsäußerung verweist, die beispielsweise im Bundestag geäußert wurde.

    Ich habe kürzlich mal so ein Protokoll gelesen. Ich war erstaunt, dass dort tatsächlich noch vereinzelt sehr kritische Stimmen zu hören sind. Und diese kritischen Stimmen kann man zitieren. Das ist immer noch sicherer, als selbst eine eigene Meinung zu äußern.

    Also über den Trick geht es: Kein eigener investigativer Journalismus, sondern aus öffentlich zugänglichen Quellen zitieren. Mit dieser Strategie kommt man ziemlich weit.

    Ich muss mich ja immer zurückhalten, damit meine Kommentare einigermaßen kompakt bleiben. So absurd das gegenwärtige Äußerungsrecht auch sein mag - es gibt immer wieder Möglichkeiten, auch einigermaßen sicher seine Meinung zu äußern. Das benötigt natürlich umfangreiche juristische Kenntnisse.

    Kurze Gesamtbewertung zum Fall Anwalt X gegen Schälike: Im Wesentlichen hat Schälike meiner Meinung nach Recht. Die Sache mit dem Klingelschild ist nur eine Hilfstatsache, darum geht es nicht im Kern. Im Kern geht es um die Frage, ob man überhaupt noch aus dem Gerichtssaal berichten kann oder nicht. Es kommt halt auf den gesamten Kontext an.

    Richter sollten sich mal das bekannte Thema Schranken-Schranken bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten vergegenwärtigen:

    In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt eingeschränkt werden (Art. 19 Abs. 2 GG).

    Und die gegenwärtige Rechtsprechung im Buskeismus hat leider diese Tendenz, dass der Wesensgehalt der Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Es geht wohl bemerkt nicht so sehr um den einzelnen Fall, es geht nicht um das Klingelschild des Medienanwalts aus Hamburg, es geht um die Gesamtsumme der Beschränkungen der Meinungsfreiheit. Und diese Gesamtsumme aus Beschränkungen ist eine Gefahr für die Demokratie.

  28. Ulrich Brosa sprach

    “Das ist eine eigene Welt, in der die Juristen denken, die in sich schlüssig ist”

    Das Einzige, was in dieser Welt schlüssig ist,
    ist die Neigung zu Opportunismus und Betrügerei.
    “Die deutsche Justiz ist seit Jahrhunderten eine
    Hure der Fürsten” schrieb schon Georg Büchner.

    Auffassungen der Art, die Welt des “Rechts” sei
    halt kompliziert und nur Leuten verständlich,
    die “Recht” jahrelang studiert haben, entsprechen
    nicht der Wirklichkeit und sind propagandistisch
    schädlich. Die Juristerei ist simpel. Einer, der
    Differenzial-Integral-Rechnung und die höhere Algebra versteht, versteht mühelos auch Jura,
    während das Umgekehrte praktisch nie funktioniert.

    In früheren Zeiten haben die Priester behauptet,
    nur sie könnten mit Weihrauch, Weihwasser und
    sonstigem Brimborium eine Standleitung zu Gott
    aufbauen. Sie haben von diesem Betrug üppig
    gelebt.

  29. Rolf Schaelike sprach

    Die Juristerei ist simpel.

    Die Justerei im engeren Sinn ist simpel.

    Das Rechtssystem ist nicht simpel, wie jede Machtstruktur und deren Vertreter.

    Mit den Richtern, haben diese eine vorgefasste Meinung, ist diskutieren zwecklos.

    Die Jusrterei als Kenntnis der Gesetze und der Rechtssprechung wird nur vogeschoben.

  30. Tom Bombadil sprach

    Bin jetzt bei Eintrag 29. Frage an alle Beteiligten:
    Habt Ihr denn sonst keine Probleme???

  31. Rolf Schälike sprach

    Das Äußerungensrecht ist die Grundlage jedes anderes Rechts. Ansonsten herrscht Geheimniskrämerei. Diese hilft Betrügern, Abzockern, Erpressern und anderen Kriminellen.

    Dieser Prozess zeigt, wie mit kleinsten und unsinnig erscheinenden Nebenkampfplätzen Versuche unternommen werden, Berichterstatter mundtot zu machen, die Öffentlichkeit auszuschalten.

    Der Prozess ist ein Stellvetreterprozess, rechtsdenkende Menschen werden missbraucht.

  32. Neuber sprach

    “Der Prozess ist ein Stellvetreterprozess, rechtsdenkende Menschen werden missbraucht.”

    Ist das ein Tippfehler ?

  33. Rolf Schälike sprach

    Zu 32#:
    Du meinst wahrscheinlich mit dem Tippfehler “rechtsdenkende Menschen”.

    Ist ein Tippfehler, genauer ein Schreibfehler.
    Muss heißen “rechtdenkend” - im Sinne, an das Recht glaubend, auf das Recht vertrauend.

    Keinesfalls meinte ich die Rechten.

    Danke.

  34. Mein-Parteibuch.com » Kippt die deutsche Gerechtigkeit die deutsche Zensur? sprach

    […] Möglich erscheint nun sogar, dass das Kammergericht Berlin anlässlich von Roman Grafes Buch “Deutsche Gerechtigkeit” die verfassungsrechtlich äußerst fragwürdigen Verbote der identifizierenden Berichterstattung über äußerungsrechtliche Auseinandersetzungen komplett für rechtswidrig erklärt. Klüger wär das wohl, denn mit dem Versuch, Berichte über Gerichtsverhandlungen namenlos zu machen, stehen die Gerichte im Internetzeitalter genauso auf verlorenem Posten wie der ehemalige Politoffizier mit seinem Versuch, durch die Entfernung seines Namens aus der deutschen Geschichte einer Diskussion um seine persönliche moralische Mitverantwortung für Mauertote ausweichen zu können. 1f68 [Trackback URI]    [Permalink] […]

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