Mit dem Namen des früheren Personalvorstandes bei VW, Peter Hartz, verbinden nicht wenige von Hartz IV Betroffene bittere Armut. Andere verbinden mit dem Namen von Peter Hartz Zigarren, Mobbing und Vögeln inklusive Viagra auf Betriebskosten für einige Auserwählte bei VW. In der Justiz hingegen könnte man mit dem Namen Peter Hartz bald den Untreue-Prozess, über den am wenigsten in der Öffentlichkeit bekannt wurde, verbinden.
Die Vögeleien, die Peter Hartz aus der Kasse von VW finanziert hat, sollen 4,5 Mio Euro gekostet haben. Nachdem Peter Hartz erwischt wurde, könnten naive Zeitgenossen auf die Idee kommen, genau das zu erwarten, was jedem Kassierer blühen würde, der 4,5 Mio Euro aus der Kasse nimmt und großzügig an die Kollegen für Bordellbesuche verteilt. Jeder normale Kassierer würde das Geld zurückzahlen müssen, durch die vielen Details eines Gerichtsverfahrens bei seinen Nachbarn bestens bekannt werden und müsste mit einer langen Zeit hinter schwedischen Gardinen rechnen.
Kurt Hetschko zum Beispiel durfte einige Jahre absitzen, weil ihm zu kurze Wege bei der Auftragsvergabe nachgesagt wurden. Andere Gerüchte meinen zwar, Kurt Hetschko hätte nur brummen müssen, weil er einer Ausschreibung mit vorbestimmten Ergebnis bezüglich reichlich teurer Pressen im Wege stand, aber das ist eine andere Geschichte.
Peter Hartz hingegen scheint ein richtiger Glückspilz zu sein. Erst übernahm die Vögel-Rechnungen großzügigerweise eine Vollkasko-Versicherung gegen unbeabsichtigte Manager-Vögeleien. Und nun hat er allem Anschein nach auch noch Glück mit der Justiz. Unter dem Titel Kurzer Prozeß mit Peter Hartz stand am Donnerstag in der FAZ, dass das Landgericht Braunschweig lediglich zwei Verhandlungstage, nämlich den 17.01.2007 und den 25.01.2007 für den Prozess gegen Peter Hartz angesetzt hat, obwohl die allein Prozessakten 17 Ordner umfassen sollen. Wenn Staatsanwalt Joachim Geyer Kontate mit der Verteidigung zwar bestätigt, aber von einem Deal nichts wissen will und Gerichtssprecher Ingo Groß den Vorwurf der Mauschelei entschieden zurückweist, dann klingt das etwa so glaubwürdig wie eine beliebige Geschichte aus dem Buch “Grimms Märchen”.
Wie das Hamburger Abendblatt unter dem Titel Wieder ein (Kuh-)Handel mit einem Ex-Manager ausführt, macht das 1979 eingeführte Selbstleseverfahren nach §249 Abs 2 StPO den kurzen Prozeß möglich. Dabei wird im Prinzip nur noch die Anklage verlesen, dann bezüglich des Sachverhalts auf die nicht-öffentlichen Akten verwiesen, die Plädoyers gehalten und schon gibt es ein Urteil. Das kann sogar innerhalb eines einzigen Tages vonstatten gehen. In diesem Selbstleseverfahren ist die Öffentlichkeit beim Prozess zwar dabei, ist aber wegen der fehlenden Aktenkenntnis nur sehr bruchstückhaft über das Verfahren informiert. Dass das Selbstleseverfahren anscheinend in diesem hochbrisanten Fall angewendet wird, wo von nicht wenigen eine korruptionsbedingte Absprache von vornherein befürchtet wurde, halte ich für eine Skandal, denn eine korruptionsbedingte Absprache zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richterschaft kann die Öffentlichkeit bei Vereinbarung eines Selbstleseverfahrens praktisch nicht mehr erkennen. Für die Zukunft meine ich, sollte die StPO deshalb schleunigst dahingehend geändert werden, dass die Öffentlichkeit bei Anwendung des Selbstleseverfahrens vollständige Akteneinsicht bekommt.
Nahdem ich in den letzten Wochen wegen vom LG Berlin verhängter totaler Schreibverbote zu äußerungsrechtlichen Verfahren gegen Rolf Schälike und gegen die Junge Welt zweimal den Begriff Geheimjustiz in Zusammenhang mit der deutschen Justiz gebraucht habe, bin ich erstaunt zu lesen, dass nun auch die FAZ im Artikel Hartz-Prozeß - Kurz und diskret von “Fast ein Geheimverfahren” spricht.
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| Der Richter |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Die Geheimjustiz hat mehrere Facetten. Sogar die einfachsten Informationen werden vorenthalten:
- Beim Landgericht Berlin Zivilkammer 27 (Pressekammer), Vorsitzender Richter Herr Mauck, stehen auf der Terminrolle nicht die Namen der Richter.
Es erfolgt auch keine öffentliche Verkündung, wenn keine Vertreter der Partei im Saal sind, obwohl der Verkündungstermin auf der Terminrolle steht. Es sei, die Anfrage des Vorsitzenden, ob jemand von der Partei anwesend sei und die tatasache, dass die “Verkündung” auf der terminrolel steht, juristisch gesehen, eine öffentliche Verkündung ist.
- Beim Landgericht Hanburg, Zivilkammer 24 (Pressekammer), Vorsitzender Richter Herr Andreas Buske, stehen zwar die Richter auf der Terminriolle (vier bis fünf). Welcher Richter jedoch die Verhandung führen, kann an hand der Terminrolle nicht erkannt werden.
Die Namen der Parteien sind ncht eindeutig.
Zum Beispiel steht Wussow, man weiß nicht ist es Herr oder Frau Wussow (erst recht nicht welche). Ganaus so bei “… von Hannover”. Die Namen der Firmen werden nicht vollständig ausgedruckt (wahrscheinlich eine mangelnde Beherrschung des Computers).
- Beim Hanseatischen Oberlandesgericht, Senat 7 (Pressesenat), Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben, werden wir nicht erfahren können, wann und wo Herr üntefering in den nächsten Tagen “öffentlich” befragt wird, ob er eidesstattlich gelogen hat. Oder wird dieser überhaupt befragt.
Wird bei diesem gericht etwas von der Öffentlichkeit nicht verstanden, dann hat diese eben Pech gehabt. Das ist die Meinng der Vorsitzenden.
All das ganz zu schweigen von der bewussten “Geheimsprache” während den Verhandlungen selbst.
Jeder Gerichts-Reporter kann sein eigenes Lied dazu singen.
Auch im Verfahren gegen Germar Rudolf wird wahrscheinlich sein Buch im “Selbstleseverfahren” gelesen.
“Geheimjustiz” an allen Orten.
Wie die Justiz funktioniert, kann auch auf der Seite
Bund freier bauern
nachlesen.
[Editor: Die Seite vom Bund freier Bauern werde ich hier sicher nicht verlinken. Der Link wurde deshalb entfernt]
Zum Bund freier Bauern gibt es hier im Parteibuch schon einen Artikel.
Mit seinem Ex-REP-NPD-Chef Martin Dembowsky, zu dem es auch einen Artikel bei Nadir gibt, will ich wirklich nichts zu tun haben.
Dass der Name Martin Dembowsky dann auch noch auf den Seiten der Thelema Society auftaucht, macht ihn mir erst recht nicht sympatischer.
Es hat zwar nicht unmittelbar mit dem oben angesprochenen Verfahren zu tun, aber terminologisch finde ich die Unterscheidung zwischen dem Begriff Geheimprozess (solche gibt es in Deutschland nicht) gegenüber den Prozessen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik ganz lehrreich. Aber bei dem Verfahren, um das es im Hauptartikel geht, wird ja die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen, denn so etwas ist nur bei Konstellationen wie beispielsweise Jugendschutz-Delikte, Staatsschutzverfahren, Landesverrat, Hochverrat möglich, wo ein besonderes Geheimhaltungsinteresse besteht.
Also ich habe volles Vertrauen in die Justiz, dass der Vorgang vollständig aufgearbeitet wird. Die Justiz in Braunschweig hat ja auch in der Vergangenheit stets korrekt gearbeitet.
Ganz interessant ist, dass bei Strafverfahren im Zusammenhang mit Geheimdiensten regelmäßig nur Anklage und Urteilstext veröffentlicht werden, aber die oben genannte Person, die insbesondere bei den von der Presse so genannten »Sozialschmarotzern« sehr beliebt ist, ist doch gar kein Geheimdienstmitarbeiter. Immerhin dürfte im Gegensatz zu nachrichtendienstlichen Verfahren zumindest das Plädoyer der Gerichtsöffentlichkeit zugänglich sein.
Also man gewinnt so den Eindruck, dass die Zusammenhänge mit dem bekannten Autokonzern in Niedersachsen ähnlich wie eine nachrichtendienstliche Angelegenheit durch die Justiz behandelt werden soll. Dabei ist ein Autokonzern doch gar kein Nachrichtendienst.
Genug geschwatzt, ich bleibe ja absichtlich immer nur oberflächlich, damit es möglichst keine juristische Angriffsfläche gibt. Grüße
Es gibt verschiedene Geheimhaltungsstufen von Dokumenten.
Ebenfalls bei den Gerichtsprozesen kann es verschiedene Geheimhaltungsstufen geben.
Es gibt verschiedene Formen für die Durchsetzung der Geheimhaltung.
Die Geheimhaltungsstufen für Dokumente brauchen nicht mit denen von Gerichtsverfahren übereinzustimmen.
Jedenfalls ist die mangelnde Information der Öffentlichkeit durch unverständliche Prozessführung eine Form der Geheimhaltung.
Die Schwierigkeit bzw. Unmöglichkeit, Prozesstermine vorab, nicht erst am Tag der Verhandlung, zu erfahren, gehört ebenfalls zu den Geheihaltungsmethoden.
Hinzu kommen die Gefahren, in Prozesse als Prozess-Berichtserstatter verwickelt zu werden. Die eigenen Kosten werden auch beim Obsiegen nicht erstattet.
Usw., usf.
Es ist angebracht von einer Geheimjustiz zu sprechen.
Schon allein aus dem Grund, weil viele Äußerungsverfahren und Gerichtsverbote erst gar nicht zur pseudoöffentlichen Verhandlung kommen, wenn der Antragsgegner einer Einstweiligen Verfügung bzw. dem Verbot zustimmt.
Diese Verfahren bwz. Gerichtsbeschlüsse bleiben de facto geheim.
Von den jährlich ca. 1000 Verfahren bei der Pressekammer Hamburg sind nur ein Drittel “pseudoöffentlich”.
Von den anderen mehr als 600 Verfahren erfährt die Öffentlichkeit nichts.
Tatsachenhintergrund für diesen Verdacht sind die Aktenzeichen.
Volksagen AG % Klaus-Joachim Gebauer
Morgen findet im Landgericht Hannover Saal Saal 127 vor der 15 Kammer des Arbeitsgerichtes unter Vorsitz des RI Löber statt. Es ist der Richter der in meiner Kündigungsache nicht so glücklich agierte. Ob der Richter trotz “Unabhängigkeit der Ric
[…] Heute fand in Braunschweig die Farce der öffentlichen Verhandlung gegen Peter Hartz statt. Dabei gab es, wie sich bereits durch die lediglich auf zwei Tage termininierte Verhandlung angekündigt hat, eine Urteilsabsprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Wenn Peter Hartz ein glaubwürdiges Geständnis ablege, dann, so der Deal würde er mit einer maximal zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe von maximal 360 Tagessätzen, also dank des unsinnigen §40 StGB maximal 1,8 Mio Euro, davonkommen. […]
ein grosser Schaden für den Standort Deutschland