Es war keine verschwendete Zeit, dass ich heute zum LG Berlin gefahren bin. Die von mir gestern angekündigte Widerspruchsverhandlung zu einstweiligen Verfügungen des 1. KHK Gerhard L. gegen den Verlag 8. Mai als Herausgeber der Tageszeitung “Junge Welt” war ein echtes Spektakel, dass, wie der jungen Welt von heute zu entnehmen ist, leider mit einer verheerenden Niederlage für die Pressefreiheit in Deutschland geendet hat.
Disclaimer
Als Vorbemerkung zu diesem Prozessbericht möchte ich anmerken, dass ich als Prozessbeobachter, obwohl ich die öffentliche Verhandlung besucht habe, über die Rechtsstreitigkeit insgesamt nur schlecht informiert bin. Aufgrund der in Deutschland herrschenden Geheimhaltungsregeln von Schriftsätzen in gerichtlichen Streitfällen, fällt es mir schwer, den Rechtsstreit im Detail nachzuvollziehen und richtig wiederzugeben. Etwaige Ungenauigkeiten und Verfälschungen in meinem nachfolgenden Prozessbericht bitte ich mir deshalb nachzusehen. Sollten Sie als Leser genauere Kenntnis vom Sachverhalt haben, so bitte ich Sie, mich dazu formlos zu infomieren, damit ich das entsprechend richtigstellen kann.
Hier nun mein Bericht:
Die Verhandlung war so gut besucht, dass es nicht einmal für alle Zuschauer Sitzplätze gab. Überrascht war ich, dass nicht nur eine, sondern gleich zwei Termine Gerhard L. gegen den Verlag 8. Mai auf der Terminrolle standen. Der Gegenstand der einen einstweiligen Verfügung war ein Bericht der Jungen Welt vom 23.02.2006, wo nach einer Gegenüberstellung, bei der der Deutsch-Libanese Khaled El-Masri Gerhard L. mit 90 prozentiger Sicherheit als Sam wiedererkannt hat, die Junge Welt sich mit dem bisherigen Wirken von Gerhard L. und seine bemerkenswerte Zusammenarbeit mit dem deutschen Staatsanwalt Detlev Mehlis in einer für ihn nicht vorteilhaften Art und Weise auseinandergesetzt hat. Die zweite einstweilige Verfügung hatte etwas in der Richtung zum Gegenstand, dass die Junge Welt über ihre Rechtsstreitigkeiten mit Gerhard L. nichts mehr berichten darf.
Der Kommissar beim BKA wurde vertreten durch die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, für die Anwalt H. ans Pult gegangen ist, die Junge Welt wurde vertreten durch die mir bereits wegen einer Entscheidung gegen die Pressefreiheit bekannten Kanzlei Eisenberg & Dr. König, für die Rechtsanwalt Eisenberg sich lautstark zu Wort meldete.
Nachdem die Rechtsvertreter sich gleich zu Beginn sich gegenseitig mehrfach Pöbelei vorwarfen und ins Wort gefallen waren, einigten sich die Vertreter unter Anleitung von Richter Mauck, der das als Kindergarten bezeichnete, darauf, sich in der Verhandlung nicht mehr gegenseitig ins Wort zu fallen.
Der erste sachliche Verhandlungspunkt betraf eine eidesstattliche Erklärung des Verfügungsklägers, in der er behauptete, erst Mitte Mai von dem Artikel vom 23.02.2006 in der Jungen Welt Kenntnis erlangt zu haben. Rechtsanwalt Eisenberg wies darauf hin, dass diese eidesstattliche Versicherung sehr unpräzise und deshalb unglaubwürdig sei. Da eine einstweilige Verfügung eine vereinfachte Eilentscheidung ist und nur dann erlassen werden darf, wenn der Verfügungskläger Eilbedürftigkeit nachweist und diese nicht durch zu langes eigenes Zuwarten konterkarriert, lag der Verdacht nahe, dass die eidesstattliche Erklärung bewusst bezüglich des Datums der Kenntnisnahme vom Artikel unpräzse gehalten war, weil dadurch die mögliche Straftat eines Meineides nur schwer zu verfolgen ist. Was die Glaubwürdigkeit des Verfügungsklägers betrifft, wurde später Bezug auf den Richter des Labelle-Prozesses, Peter Marhofer, genommen, der gemeint haben soll, Detlev Mehlis und sein Sonderermittler Gerhard L. hätten wie gedruckt gelogen.
Im weiteren Verlauf machte Rechtsanwalt Eisenberg dann lautstark klar, dass die Junge Welt am 23.02.2006 allen Grund hatte, Gerhard L. näher zu beleuchten. Gerhard L. sei einer der prominentesten Terroristenjäger Deutschlands.
und bereits bei Richtern und Staatsanwälten durch Unwahrheiten aufgefallen. Wenn dann jemand, der entführt und gefoltert wurde, weil ihn die Entführer für einen Terroristen hielten, Gerhard L. als seinen Peiniger Sam mit einiger Sicherheit wiederzuerkennen glaubt, dann rechtfertige das durchaus eine Verdachtsberichterstattung zu Gerhard L. Auch sei, sinngemäß wiedergegeben, das Einholen einer Stellungnahme von Gerhard L. entbehrlich, weil kaum zu erwarten ist, dass jemand, der einer Straftat verdächtigt wird, diese dann gleich zugeben würde, wenn er dazu befragt würde.
Der Rechtsanwalt des Klägers behauptete hingegen, Gerhard L. lege Wert darauf, dass bei jedem Bericht darauf hingewiesen wird, dass er nicht Sam sei. Gern tue ich hiermit Gerhard L. den Gefallen:
Gerhard L. legt Wert darauf, dass seine Behauptung wiedergegeben wird, nicht Sam zu sein.
Glaubwürdiger macht das Gerhard L. jedoch in meinen Augen keineswegs. Merkwürdig war auch, dass die Junge Welt gern ein Hauptsacheverfahren wollte, Gerhard L. dieses jedoch nicht eröffnet hat, obwohl er dort Gelegenheit hätte, alle falschen Verdächtigungen im Detail auszuräumen. Die Behauptung von Gerhard L., er habe zu den für die Begehung der Straftat der unterlassenen Hilfeleistung Urlaub gehabt, wirkte auf mich wie eine völlig unglaubwürdige Schutzbehauptung.
Rechtsanwalt H. von Gerhard L. behauptete, dass Gerhard L., der offiziell im Rahmen seines Jobs früher öfter im Libanon tätig war, nie wegen einer Straftat verurteilt wurde, und das, was irgendein Staatsanwalt über ihn öffentlich sagt, völlig nebensächlich sei. Dem konnte Rechtsanwalt Eisenberg entgegnen, dass Gerhard L. durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages keineswegs reingewaschen worden sei, sondern dass der frühere BGH-Richter und jetztige Abgeordnete Wolfgang NeškoviÄ, der auch Mitglied der parlamentarischen Kontrollkommission der Geheimdienste ist, die mögliche Rolle von Gerhard L. nochmals genauer prüfen will.
Spannend wurde der Teil des Vortrages von Rechtsanwalt H., als er Rechtsanwalt Eisenberg vorwarf, die Wahrheit doch selbst genau zu kennen, weil er zwei Beamte des BND vertrete, die vor dem BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages als Zeugen aussagen mussten. Der Vortrag dieser Tatsache gefiel Rechtsanwalt Eisenberg allerdings gar nicht, und benutzte in seiner Gegenrede dazu auch das Wort Verleumdung.
Nach diesem Sachvortrag der Anwälte würde ich am liebsten Glauben, die Erklärung dafür, dass die einstweilige Verfügung, gegen die nun Widerspruch eingelegt wurde, überhaut ergangen war, wäre gewesen, dass der Richter beim Durchwinken der einstweiligen Verfügung möglicherweise seine Lesebrille vergessen hatte. Die einstweilige Verfügung erschien vollkommen absurd, und so hat das Gericht später verkündet, sie sei aufgehoben.
Die zweite einstweilige Verfügung wurde jedoch nicht aufgehoben, sondern bestätigt. Damit ist der Jungen Welt nun anscheinend jegliche Berichterstattung über ihrerechtliche Auseinandersetzung mit Gerhard L. verboten. Hier scheint es um den 09. September gegangen zu sein. Der Rechtsanwalt des Klägers brachte seine Auffassung zum Ausdruck, dass über privatrechtliches Vorgehen überhaupt nicht berichtet werden darf. Für seinen Vortrag, dass die Zeitungen Gerhard L., der mit dem Fall El-Masri nichts zu tun habe, mal in Ruhe lassen sollten, erntete er schallendes Gelächter aus dem Publikum.
Rechtsanwalt Eisenberg entgegnete dem zutreffend, dass diese einstweilige Verfügung praktisch jedwede Berichterstattung unmöglich mache. Gerhard L. begehrte unverschämterweise ein Schmerzensgeld für die ihm nicht genehmen Artikel und dies solle die Öffentlichkeit schon erfahren dürfen. Der beanstandete Artikel sei jedoch in erster Linie eine massive Kritik am Gericht gewesen. Es gehe nicht an, dass das Gericht auf diesem Wege kritische Berichterstattung über das Gericht selbst verbiete.
Das Gericht mag offensichtlich keine Kritik am Gericht und hat die einstweilige Verfügung bestätigt, mit der kritische Berichte zu den grossartigen Erfolgen von Gerhard L. beim Landgericht Berlin praktisch unmöglich werden. Ich meine, hier sollte nun sofort eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beantragt werden, mit der der Maulkorb aufgehoben wird. Wenn das Gericht wirklich eine Geheimjustiz in Deutschland will, dann möge es, wie ein Zuschauer mir gegenüber treffend anmerkte, bitte auch zu den Entscheidungen wie die PKGr in einen Keller gehen.
PS: Im R-Archiv schildert Ewald T. Riehtmüller seine Eindrücke von der Verhandlung.
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| Die Wurst hat zwei Amen |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Sind die Aktenzeichen der beiden Verfahren bekannt?
Wer waren die beiden anderen Richter?
Die Aktenzeichen stehen im Beitrag des R-Archiv.
Die Geschichte eines Unrechtstaates aus eigener Erfahrung sehr gut kennend, möchte ich die Herren Richter Buske und Mauck davor warnen, zu denken, dass, sollte das Recht auf Meinungsäußerung und auf identifizierbare Berichterstattung über Zivilprozesse endgültig unterdrückt sein, die beiden Richter, und nicht nur diese, persönlich darunter leiden werden.
Viele der heute von ihnen Verurteilte werden Macht bekommen und sich rächen. Berichten wird man darüber nicht dürefen.
Ironie der Entscheidung.
Eingeleitet wurde diese repressivere Rechtssprechung bei Meinungsäußerungen durch Vertreter eines diktatorischen Staates, Gregor Gysi und Manfred Stolpe. Beide haben nicht begriffen, dass sie in ihren obsiegten Persönlichkeitsrecht-Prozessen zutiefst das Persönlichkeitsrecht der Beklagten - Bärbel Bohley, Freya Klier, Lehmann-Brauns und viele andere - unterdrückten.
Jetzt trifft es die damaligen Kläger indirekt selbst.
[…] Mit dieser Aktion erreicht das Gericht nun aber genau das Gegenteil von dem, was wohl gewollt war, denn dieses Urteil weckt nun erst Recht das Interesse der großen und kleinen Medien. […]
Fand der Termin am 7. Dezember 2006 statt? Dumme Frage vielleicht, doch nennen weder dieser noch andere Quellen das Datum. Ich moechte selbst die Darstellung richtig halten: http://galj.inf.../09#1209lehmann
Danke!
Hat sich der Gerhard inzwischen entschieden, ob er zum besagten Zeitpunkt im Urlaub oder in Deutschland war?
Im Urlaub:
http://www.iht....ews/germany.php
In Deutschland:
http://www.ster...rab/559679.html
@ck
ja, selbstverständlich fand der Termin - wie in der Ankündigung geschrieben - am 07.12.2006 statt.
@Tilman
Nicht, dass ich wüsste. Urlaub und Deutschland schliessen sich meiner Meinung nach auch eigentlich nicht aus. Ein Alibi durch den eigenen Biografen halte ich allerdings in jedem Fall nicht für besonders überzeugend.
Nee, es hiess ja einerseits “Er buchte sich immer wieder im Computersystem ein, tauchte auf der Anwesenheitsliste auf und wurde von Kollegen und anderen Zeugen gesehen.” und andererseits “The German police official identified as “Sam” denied that he had visited Masri in Afghanistan and said he was “on holiday” at the time.”
[…] Bericht bei “Junge Welt” Bericht bei Marcel Bartels Bericht bei Telepolis Trackback URL · Gelesen: 1 · heute: 1 […]
[…] Mehr dazu: Mein Parteibuch (Prozessbericht) R-Archiv (Prozessbericht) Telepolis Lawblog Augsblog German American Law Journal More Shameless Remarks by Larko […]
[…] Li Datong hat erfahren müssen, dass es in China schwierig ist, darüber zu berichten, welche rechtlichen Massnahmen ergriffen wurden, um die Publikation der eigenen Berichte zu unterbinden. Aber auch in Deutschland werden vom LG Berlin reihenweise einstweilige Verfügungen erlassen, mit denen Betroffenen untersagt wird, über äußerungsrechtliche Rechtsstreitigkeiten, die sie selbst betreffen, zu berichten. […]
Das Kammergericht hob am 03.05.2007 das Maulkorb-Urteil vom Richter Mauck auf.
Siehe Pressemitteilung des Kammergerichts vom 03. Mai 2007.
[…] Niggemeier nichts davon zu lesen, dass Kritiker zweifelhaften Geschäftsgebarens mürbe und mundtot gemacht […]