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6. Dezember 2006

Geheimjustiz zur Folter von Khaled El-Masri im LG Berlin: BKA-Mann Gerhard L vs Junge Welt

von @ 18:59. abgelegt unter Über dieses Blog, Pressefreiheit, Recht und Unrecht, Kriminalität, Zensur, Medienmanipulation, Meinungsfreiheit, Entführung, Folter

Wie die linke Zeitung “Junge Welt” heute berichtet, führt BKA-Hauptkommissar Gerhard L., der trotz eines wandelnden Alibis nach wie vor im Verdacht steht, unter dem Decknamen Sam an der Folter von Khaled El-Masri beteiligt gewesen zu sein, ein äußerungsrechtliches Verfahren vor dem LG Berlin gegen die “Junge Welt”. Am morgigen Donnerstag wird dazu vor dem mir auch bereits bestens bekannten LG Berlin eine mündliche Verhandlung stattfinden:

Sache: Gerhard L. ./. Junge Welt
Ort: Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Raum 143, 12 Uhr
Zeit: Donnerstag, den 7.12.2006

Bemerkenswert an dem Fall ist in meinen Augen auch, dass der “Jungen Welt” vom LG Berlin anscheinend zudem ähnlich wie Buskeismus-Forscher Rolf Schälike in seinem Rechtsstreit mit einem bekannten Hamburger Medienanwalt verboten wurde, über den öffentlichen Prozess identifizierend zu berichten. Ob in diesem möglichen Fall von Geheimjustiz Hauptkommissar Gerhard L. wie bei dieser Gegendarstellung in Fairpress von Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz vertreten wird, ist mir jedoch nicht bekannt.

Diesen Fall mit was auch immer für einer Begründung der Öffentlichkeit zu entziehen, halte ich für mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar, denn die potentielle Verstrickung deutscher Behörden und Politiker in das Verbrechen der Folter von Khaled El-Masri ist hochbrisant und äußerst verworren zugleich.

Nachfolgend finden sich einige weitere Informationen zur Folter von Khaled El-Masri im afganischen Salt Pit, zu Sam, zu Gerhard L. und zur möglichen Verstrickung deutscher Behörden und Spitzenpolitiker in das Verbrechen. Die nachfolgenden Quellen möge der Leser bitte mit der presserechtlich notwendigen Vorsicht studieren und mit der von den einschlägigen Pressegerichten gebotenen Distanz auswerten:

R-Archiv vom 06.12.2006 - »Hintergründe« relevante Telefongespräche: http://www.r-archiv.de/article2679.html

Indymedia am 06.12.2006 - “Sam” gegen JUNGE WELT: http://de.indymedia.org/2006/12/163636.shtml

Hans-Martin Tillack in den Stern Blogs am 04.12.2006 - Fragen eines lesenden Spions: http://www.stern.de/blog/index.php?op=ViewArticle&articleId=788&blogId=6

R-Archiv vom 21.06.2006 - »Khaled el Masri« täuschen, tricksen, tarnen: http://www.r-archiv.de/article2488.html

R-Archiv vom 11.06.2006 - »519th Military Intelligence Battalion« Salt Pit & Sam: http://www.r-archiv.de/article2651.html

Saar-Echo vom 31.12.2005 - Deutsche Rechtskultur geht den Bach runter: http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=29873

Entsprechend der von der absurden von der deutschen Interessenjurisprudenz aufgestellten Regeln zur Linkhaftung gibt es hier keine Links. Ob ich selbst Zeit finden werde, mir den Gerichtstermin morgen live anzuschauen, vermag ich im Moment noch nicht abzuschätzen.

6 Kommentare zum Beitrag “Geheimjustiz zur Folter von Khaled El-Masri im LG Berlin: BKA-Mann Gerhard L vs Junge Welt”

  1. Kai sprach

    Nur zur Linkhaftung:

    “der Hyperlink sei der eigenen Behauptung gleichzusetzen” - Also ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass eine solche Rechtsprechung, sollte sie denn jemals stattgefunden haben, wovon offenbar auszugehen ist, Bestand haben wird. Man muss halt gegebenenfalls dem Richter erklären, was ein Hyperlink ist. Genauso wie man einem Richter gegebenenfalls erklären muss, was ein Wiki ist.

    Ich denke, dass auch Richter lernfähig sind, deine Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf Textlinks halte ich ehrlich gesagt für übertrieben, aber nachvollziehbar. Sämtliche Textlinks in deinem Beitrag stammen von Quellen mit einem jeweiligen Autor genannt, und ein Impressum ist auch vorhanden. Das trifft lediglich evtl. für die Quelle de.indymedia.org nicht zu, in diesem Fall mag ein Textlink gerechtfertigt sein.

    Also ich würde mich nicht so weit der Rechtsprechung unterordnen, das wollte ich nur mal gesagt haben. r-archiv.de und saar-echo.de verlinke ich immer direkt, da sehe ich keine Probleme. Der Textlink sollte nur dann erfolgen, wenn man ganz konkrete Zweifel hat.

    Aber ich kann Dich verstehen, Marcel, du hast ja schon eine Menge Ärger. Und es ist sicherlich nicht möglich, dass man den Richtern immer wieder das Internet neu erklärt.

    Es ist doch eigentlich klar: Jeder haftet für seine eigene Aussage. Der Text, der im Browser angezeigt wird, wenn man auf einen Hyperlink geklickt hat, der auf eine fremde Quelle führt, ist jedoch eine fremde Aussage und keine eigene Aussage. Genauso in deinem Wiki: Das sind fremde Aussagen, wenn dort ein Benutzer was hinein schreibt.

    Nur bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen kann eine Linkhaftung infrage kommen. Aber wenn die Rechtsprechung das nicht akzeptiert, dann macht sie sich schuldig.

  2. evilboy sprach

    Auch im Kampf gegen Terrorismus sollte man rechtsstaatliche Grundsätze nicht über Bord werfen, das kann nie gut gehen. Leider können wohl nur wenige in der momentanen Regierung darüber klar und unvoreingenommen denken.

  3. dolziger2 sprach

    Da ist ein neuer Artikel über Al Masri, ein Interview mit seinem Anwalt.

    http:/ /www.jungewelt.de/2006/12-07/055.php?sstr=masri

  4. Mein Parteibuch » Maulkorb für die junge Welt vom LG Berlin sprach

    […] Es war keine verschwendete Zeit, dass ich zum LG Berlin zu fahren. Die von mir gestern angekündigte Widerspruchsverhandlung zu einstweiligen Verfügungen des 1. KHK Gerhard L. gegen den Verlag 8. Mai als Herausgeber der Tageszeitung “Junge Welt” war ein echtes Spektakel, dass, wie der jungen Welt von heute zu entnehmen ist, leider mit einer verheerenden Niederlage für die Pressefreiheit in Deutschland geendet hat. […]

  5. Mein Parteibuch » Hilfe, immer mehr fürchterliche Weblogs sprach

    […] Richtig gemein ist auch der Nachtwächter Elias Schwerdtfeger von “Lumieré dans la nuit”, der sich erdreistet, als Obdachloser ein Weblog ohne abmahnfähige Anschrift zu betreiben. Wen wundert es da, dass er auch sogleich Hochverrat begeht, in dem er Windows User auffordert, sich mal Betriebssysteme wie Linux und BSD anzuschauen und damit den Erfolg der Trojanischen Pferde gefährdet, zu deren Einbau der Mann mit dem Bildband der hundert häßlichen Männer Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble deutsche Softwarefirmen demnächst verpflichten will, damit gemeingefährliche Internetnutzer zukünftig an ihrem gefährlichen Tun gehindert werden. Dass dieser gemeingefährliche Nachtwächter sich dann auch noch erdreistet, einen offenen Brief an Wolfgang Schäuble zu schreiben, darf ein demokratischer Rechtsstaat wie Deutschland nicht tolerieren. Das Internet ist schliesslich kein rechtsfreier Raum. Wo kämen wir denn da hin, wenn im Internet einfach jeder seine Meinung schreiben könnte? […]

  6. Mein Parteibuch » Geheimjustiz beim LG Braunschweig: “Selbstleseverfahren” für Peter Hartz sprach

    […] Nahdem ich in den letzten Wochen wegen vom LG Berlin verhängter totaler Schreibverbote zu äußerungsrechtlichen Verfahren gegen Rolf Schälike und gegen die Junge Welt zweimal den Begriff Geheimjustiz in Zusammenhang mit der deutschen Justiz gebraucht habe, bin ich erstaunt zu lesen, dass nun auch die FAZ im Artikel Hartz-Prozeß - Kurz und diskret von “Fast ein Geheimverfahren” spricht. […]

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