Bei der gestrigen Verhandlung der Klage vom Popbeauftragten der SPD, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, gegen Mein Parteibuch ist die wesentliche Erkenntnis eigentlich die, dass es praktisch keine neue Erkenntnis zur Sache gibt. Allenfalls über den Stand der Fortschritte des Gerichtes beim Erkenntnisgewinn zu Internetsachverhalten konnte dieser Termin aus meiner Sicht Aufschluss gegeben.
Anwesend war das laut Geschäftsverteilungsplan des AG Hamburg für Medienrecht zuständige Gericht der Abteilung 36a, das sich nicht namentlich vorstellte, meine Wenigkeit, mein Rechtsbeistand Sebastian Wolff-Marting von der Berliner Kanzlei Sewoma, für den Kläger die Anwältin der Kanzlei Buse Heberer Fromm, die auch schon die Klageschrift verfasst hatte, sowie als interessierte Öffentlichkeit Buskeismus-Forscher Rolf Schälike, Netzgärtner Kurt und PsykoMan Thomas Horn.
Der Richter war wider Erwarten freundlich, recht gelöst und schien unvoreingenommen zu sein. Bemerkenswert fand ich gleich zu Anfang, dass sowohl das Gericht wie auch die Klägervertreterin nach einm Blick auf das streitgeständliche Bild sich ein Grinsen nicht verkneifen konnten.
Der vorsitzende Richter hat dann auch eingestanden, dass das Bild schon irgendwie zum Schmunzeln angetan ist, sich danach jedoch unschlüssig in der Frage gezeigt, ob das Bild inklusive der Bildunterschrift eine erlaubte Satire im Rahmen der Kunstfreiheit sei, wie es von meinem Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting im Rahmen der Klageerwiderung vorgetragen wurde, oder eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und dann erklärt, er tendiere eher zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Im zweiten Teil der Verhandlung ging es um die Frage, ob ein Wiki als Meinungsforum im Sinne von TDG und MDStV anzusehen sei. Dabei war der Richter anfangs der Meinung , dass kein Haftungsausschluss nach dem Teledienstegesetz in Frage käme, weil ich ja wohl kein Provider sei und deshalb das TDG für mich nicht gelte. §11 TDG Satz 1 lautet:
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Mein Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting hat dem Gericht dann dargelegt, dass das TDG sehr wohl einschlägig ist, und man allenfalls darüber diskutieren könne, ob meine Seite kein Teledienst, sondern ein Mediendienst ist, es jedoch im §9 MDStV eine gleichlautende Regelung zur Speicherung von Informationen gibt.
Dass sowohl der Richter als auch die Anwältin des Klägers dann zu erkennen gaben, nicht zu wissen, was ein Wiki ist, will ich niemandem zum Vorwurf machen. Ich bin vielmehr der Überzeugung, dass auch ein blinder Richter gerecht über Farben urteilen kann, wenn ihm der Sachverhalt entsprechend erklärt wird. Das gilt um so mehr, als der Richter frei heraus bekannte, das Internet nicht zu nutzen.
Fü Juristen ein Leckerbissen mögen die nachfolgenden Erklärungen des Vorsitzenden Richters zur GoA sein. Vor dem dritten Teil der Prüfung des Sachverhaltes erklärte der Vorsitzende Richter, er habe sich zum Thema GoA mal grundsätzlich mit dem LG Hamburg kurzgeschlossen, und dort werde inzwischen die Auffassung vertreten, dass GoA im Falle von Abmahnungen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung grundsätzlich nicht anzuwenden sei und er korrigiere insofern auch seine eigene Rechtssprechung der jüngeren Vergangenheit. Übrigens habe er vor vielen Jahren als junger Richter auch schon die Auffassung vertreten, dass GoA bei Abmahnungen nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht anzuwenden sei. Praktisch macht das allerdings einen eher geringen Unterschied, da Abmahnkosten trotzdem nach §823 BGB in Form von Schadensersatz für eine unerlaubte Handlung in Frage kommen.
Zur Sache hat die Anwältin von Sigmar Gabriel dann vorgetragen, dass ich ja schön öfter abgemehnt worden sei und wollte daraus eine mögliche Haftung entgegen dem Wortlaut des TDG herleiten. Der vorsitzende Richter schloss sich dem nicht an, sah es aber als Indiz für eine mögliche Pflichtverletzung meinerweits an, dass das strittige Bild von Sigmar Gabriel recht lange im Wiki gestanden hat.
Ich habe dazu erklärt, dass die Zusendung einer einfachen E-Mail vom Genossen Sigmar an mich zur Herausnahme des Bildes völlig ausreichend gewesen wäre und dass die anwaltliche Abmahnung inklusive des Verlangens von Abmahnkosten in meinen Augen den Verdacht nahelegt, das Ziel der kostenpflichtigen Abmahnung sei es möglicherweise prmär, mich über die Abmahnkosten zu bestrafen. Leider vergessen zu fragen habe ich, warum Sigmar Gabriel wegen des strittigen Bildchens zwar gegen mich mit einer kostenpflichtigen Abmahnung vorgeht, das Original im Baseblog jedoch nicht attackiert.
Nicht vorgetragen habe ich auch, dass ich die Prüfung der Rechtswidrigkeit von Kommentaren oder anderen Nutzerbeiträgen durch den Betreiber einer Webseite insgesamt in vielen Fällen als unmöglich ansehe und damit die Pflicht dazu für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz halte. Wenn, wie ich gestern erfahren wurfte, selbst ein für Medienrecht zuständiger Richter nicht das notwendige Fachwissen hat, um beurteilen zu können, ob eine Karikatur rechtswidrig ist oder nicht, wie soll das dann ein einfacher Webseitenbetreiber können? Völlig unmöglich wird eine solche Prüfung in der Regel bei in Kommentaren enthaltenen Äußerungen, die als Tatsachenbehauptung gewertet werden könnten. Wenn jemand über jemand anders schreibt, dass er oder sie beim Trinken einer Coca-Cola gesehen wurde, wie soll ein Webseitenbetreiber dann erkennen, ob das eine wahre oder eine falsche Tatsachenbehauptung ist? Woher soll ein Webseitenbetreiber wissen, dass der oder diejenige, worauf sich der Kommentar bezieht, dass möglicherweise als Persönlichkeitsrechtsverletzung sieht, weil er oder sie einen Werbevertrag mit der Konkurrenzfirma Pepsi hat? Dem Webseitenbetreiber ist der Wahrheitsbeweis von in Kommentaren getätigten Aussagen oft völlig unzugänglich. Ähnliches gilt auch im Urheberrecht. Wenn jemand ein Rezept postet, woher soll der Webseitenbetreiber wissen, dass das Rezept nicht von der Großmutter stammt, sondern irgendwo abgeschrieben wurde und die ungefragte Veröffentlichung demnach eine Urheberrechtsverletzung darstellt? Woher soll ein Webseitenbetreiber wissen, ob der Kommentator tatsächlich den Namen trägt, den er vorgibt zu tragen und keine Verletzung von Namens- oder Markenrechten vorliegt?
Noch unangenehmer ist es, dass man als Betreiber einer interaktiven Webseite keinerlei Möglichkeit hat, sich davor zu schützen, dass jemand in einem Nutzerbeitrag gezielt einen schwer als rechtswidrig zu erkennenden Inhalt einstellt und ein Komplize in Anwaltsrobe diesen dann kostenpflichtig abmahnt. Obwohl solche Fälle schwer nachzuweisen sind und die Dunkelziffer entsprechend hoch sein wird, wissen wir spätestens seit den Osnabrücker Ermittlungen zum Abmahnbetrug mit E-Cards, dass es solche Fälle gibt.
Es ist schlicht nicht möglich, eine Prüfung von Nutzerbeiträgen auf Rechtswidrigkeit zu verlangen, wenn man nicht deutlich weniger Meinungsfreiheit möchte, als es sie beispielsweise in China gibt. Bei der derzeitigen Rechtslage kann man in Bezug auf Nutzerkommentare meiner Meinung nach durchaus davon sprechen, dass über die deutschen Gerichte eine strafende Zensur beliebiger missliebiger Meinungen ähnlich wie in China durchgesetzt werden kann.
Allenfalls kann man verlangen, dass ein Webseitenbetreiber offensichtlich rechtswidrige Inhalte nach Kenntnisnahme entfernt. Anstelle dessen, dass ich hier nun das Bundesverfassungsgericht bemühe, werde ich das Problem zunächst mal durch einen entsprechenden Vorschlag an Brigitte Zypries für das Gesetzgebungsverfahren zu lösen versuchen.
Im Anschluss an die Erörterung des Sachverhaltes schlug der Richter einen Vergleich vor, demzufolge ich 500 Euro Abmahnkosten und anteilige Gerichtskosten zu zahlen hätte. Da ich dem Vergleich mit einem Hinweis darauf, dass ich an die Gerechtigkeit glaube, nicht zugestimmt habe, wird es ein Urteil geben. Wie das Urteil am 23.01.2007 letztlich ausfallen wird, scheint mir zumindest formal derzeit noch völlig offen zu sein und vom weiteren Schriftverkehr abzuhängen.
Weitere Berichte zum Prozess:
Rechtsanwalt Dennis Sevriens von Sewoma hat bereits gestern im Berlin Blawg eine knappe Zusammenfassung der Verhandlung veröffentlicht.
Sobald weitere Berichte veröffentlicht werden, werde ich die hier nachtragen.
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| Schulmilch |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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“Beklagtenvertreterin” - Verstehe ich nicht. Inhaltsirrtum?
Danke für den Hinweis auf den Fehler, habe ich nun auch prompt korrigiert.
Vielleicht passt 2. Timotheus 3, 2-4 (Hfa) ganz gut.
Zugegeben ist dieser Bibeltext ernüchternd!
Das sollte uns anspornen, weiter für ein bescheidenes bischen Gerechtigkeit einzustehen.
Als “homo sapiens” interessiert uns das Wohl des anderen immer weniger.
Diese Form der Gerechtigkeit (Nächstenliebe) wurde immer wieder vorgeschlagen, aber aus irgendeinem Grund hat sich dieses “Gerechtigkeits-System” nicht durchgesetzt.
Was für ein Armutszeugnis einer angeblich hoch entwickelnden Zivilisation!
Bevor jeder danach googlen muss:
GoA == Geschäftsführung ohne Auftrag
Habe Marcels Bericht genommen und Richterzitate hinzugefügt.
Hoffentlich verklagt er mich nicht wegen Diebstahl seines Werkes als Urheber.
Bericht
@ 5: Sollte dieser theoretisch denkbare Zustand eintreten, dann berufen sie sich auf die Copyleft Notiz - es wäre treuwidrig, wenn er Sie wegen Urheberrechtsverletzung verklagen würde.
Hoffentlich geht man jetzt nicht gegen mich vor wegen unerlaubter Rechtsberatung. Egal was man sagt, nahezu immer gerät man an die Grenzen des gegenwärtigen Äußerungsrechts. Dabei äußere ich doch nur meine Meinung.
Ich mag gar nicht glauben, dass die Gegenseite wirklich so schlecht vorbereitet war. Also natürlich kann man sich wohl allein aus Zeitmangel nicht überall allumfassend einlesen, aber gerade im Hinblick auf die “Prominenz des Klägers” ist doch wohl ein gewisses öffentliches Interesse gegeben und da stell ich mich doch als Anwalt nicht hin und hab nicht den geringsten Schimmer …. Wiki was ? PEINLICH!
Nicht nur du bekomst gelegentlich Fanpost.
http://www.wort...s/news1860.html
na das is doch nen alter hut, dass ein webseiten inhaber für den kompletten inhalt, inkl. aller von usern darauf gestellten beiträge, video- und audio dateien sowie bildern, verantwortlich ist…
kenne das von einem freund auf dessen forum ein user ein bild von einem bekannten deutschen model geuploaded hat, danach hat der vater des tollen models den admin-c, eben ihn, verklagt. da gabs auch keine chance drumrum zu kommen. anwalt meinte dazu auch nur, man ist in jedem fall für den inhalt seiner seite verantwortlich. es wurde sich dann aussergerichtlich geeinigt weil vor gericht wäre das um einiges teuerer geworden.
wenn also ein user in ein forum schreibt “ich hasse alle {rasse} und werde alle {rasse} morgen verbrennen” dann kann die person die sich deswegen angepisst fühlt den webseiten inhaber anzeigen. verletzung des persönlichkeitsrechts oder was auch immer dem angepissten dann so einfällt.
der benutzer der das bild ursprünglich ins forum gestellt hat könnte natürlich _danach_, nachdem man selbst dran war, nochmal vom webseiten inhaber angezeigt werden weil er ja eine teilschuld hat aber das würde dann wohl auch nur noch mehr geld und zeit kosten…
als eigentümer einer interaktiven webseite muss man 24/7 über den inhalt wachen. theoretisch müßte also ein forum, weblog oder eine community (forum) komplett moderiert laufen und alles was nur den ansatz von ärger bedeuten könnte muss abgelehnt werden.
willkommen in der absoluten zensur.
so wie sie in deutschland schon immer war nur es kaum einer weiß.
wegen deiner ablehnung des vergleichs:
viel glück, das kann jetzt aber mal riiiichtig ordentlich in die hose gehen… ich hätte die 500 euro + gerichtskosten akzeptiert, wäre schlauer gewesen.
wie ich schon einmal schrieb: man muss wissen wann man die klappe halten muss. in dem fall, wann man einfach einen rückzieher macht um sich selbst zu schützen.
aber naja, du machst das schon
Wegen deiner ablehnung des vergleichs:
Wenn deine “Kriegskasse” gut gefüllt ist, dann ist das bestimmt eine gute Entscheidung. Ansonsten muss man wohl mit dem Gedanken leben, dass sich der Kläger ins Fäustchen lacht.
Jede Ansammlung von Beiträgen jedwelcher Art von unterschiedlichsten Menschen bringt doch bekannte Nachteile mit sich. Ich würde also Vorschlagen, dass eine Forumsteilnahme nur mit eindeutiger Identifikation des Users möglich sein sollte. Der Betreiber wäre frei, weil immer nur der Urheber die Verantwortung hat. Andere Lösungen über die Gesetzgebung werden wiedermal richtig kompliziert. Menschliche Gesetze tragen eben doch sehr wenig zur Gerechtigkeit bei.
Vielmehr tragen sie dazu bei, das Bestreben, dem anderen eine reinzuwürgen, noch interessanter zu machen. Wenn ich es durch eine neue Lücke geschafft habe, den anderen zu übervorteilen, dann ist das eine geniale Erfolgsbestätigung.
Halte durch, solange es noch Strom gibt, schreiben wir weiter…
Die Äußerung eines Bekannten, man müsse dem Richter einen Sachverhalt erklären wie einem Kind um sicher sein, das man verstanden wird, scheint sich zu bestätigen.
Das allerdings der Klagevertreter keinen Schimmer hat ist schon merkwürdig.
Wenn der Richter dem Marcel als “Einigung” vorschlägt, daß er bezahlen soll, muß man dann nicht davon ausgehen, daß er damit schon seine Sicht der Dinge quasi preisgegeben hat, folglich man dann besser beraten wäre das Güteangebot anzunehmen?
Der Herbst des Auto-Kraten - oder ich find es gut
Stefan Klein vpn der www.sueddeutsche.de bringt es auf den Punkt. Als Norddeutschen fallen mir gleich die Fische ein! Es beginnt wie ein Nachruf. Steigert sich dann in eine unterschwellige Kritik um mit einem gezielten Versuch die Person und ihr Wirken zu
[…] Und wo wir gerade beim Thema sind, da die SPD sich in der Vergangenheit als satireresistent erwiesen hat, ist der neueste Beck-Artikel mit Passwort-Schutz versehen worden. […]
siehe #12, genau das ist der punkt…
Auch hier wird der Umweltminister im Zusammenhang mit Marcel erwähnt
http://www.focu..._nid_41343.html
[…] 2007 Lurusa Gross Nachdem am 5. Dezember die mündliche Verhandlung beim AG Hamburg zur Klage auf Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen mich war, und Richter Steinmetz sich dabei unentschlossen gezeigt hat, zu entscheiden, ob das Corpus Delikti - also das im Parteibuch Wiki eingefügte Bild von Sigmar Gabriel mit der Bildunterschrift “Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz” - zulässige Satire oder eine unzulässige Persönlichkeitsrechtverletzung ist, und auch deutlich gemacht hat, dass er nicht wisse, was ein Wiki ist und ob Wikis unter das Forenhaftungsprivileg fallen können, gab es eine einmonatige Frist zum Einreichen weiterer Schriftsätze. […]