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4. Dezember 2006

Geheimjustiz in Deutschland - berichten verboten

von @ 16:09. abgelegt unter Recht und Unrecht, Rechtsanwalt, Zensur, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit, Buskeismus, Rechtsbeugung, Einstweilige Verfügung

Scherzartikel
Scherzartikel
Copyleft2006 Lurusa Gross

Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert die Meinungsfreiheit. Unter dem Titel “Eine Zensur findet nicht statt” habe ich mir zur tatsächlichen Situation der Meinungsfreiheit in Deutschland bereits vor einigen Tagen einige Gedanken gemacht.

Juristen mit herrschender Meinung erklären den Satz in Deutschland so, dass zwar keine Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen stattfindet, aber im Nachhinein jeder für seine Äußerungen im Internet von Gerichten fertig gemacht werden kann. Dass damit eine offizielle Vorabzensur von Meinungsäußerungen lediglich durch die aus Angst installierte Schere in den Köpfen von Publizisten ersetzt wird, hält offenbar die herrschende Meinung im Gegensatz zu mir nicht für verfassungswidrig.

Berichte über das deutsche Rechtswesen, dass die Zensur durchsetzt, können jedoch in Deutschland, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, auch in einer Vorab-Zensur verboten werden:


Einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin (Az.: 27 O 1264/06).

Verboten wird darin:

identifizierend über privatrechtliche Auseinanderstezungen zwischen dem Antragsgegner und dem Antragsteller zu berichten und/oder berichten zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschtrift “Fall Xxxxxxx Xxxx” geschehen.

Antragsteller ist der bekannte Hamburger Medienanwalt Xxxxxxx Xxxx, vertreten von Anwalt Xxxxxxx Xxxx von der bekannten Berliner auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei Xxxxxxx.

Antragsgegner ist Rolf Schälike von Buskeismus.de

Auffällig ist hierbei nicht nur, dass mit der einstweiligen Verfügung eine Vorabzensur zur Berichterstattung über Maßnahmen der Rechtspflege zur Durchsetzung von Zensurmaßnahmen durchgesetzt wird. Auffällig ist auch, dass ein Hamburger Anwalt, der auf Äußerungsrecht spezialisiert ist, gegen einen Hamburger Justizbeobachter in Berlin mit Hilfe eines Berliner Anwalts vorgeht. Weiterhin ist auffällig, dass auch das “berichten lassen” verboten wird, so dass der Antragsgegner Rolf Schälike nun dem Tenor folgend auch für Äußerungen Dritter haften soll.

Transparenz im Rechtswesen ist mit einer solchen Rechtsauffassung nicht zu erreichen. Das Rechtswesen in Deutschland wird dadurch unter Berücksichtigung des auf das Persönlichkeitsrecht von Anwälten zur freien Berufsausübung gestützten Zitatverbotes aus Anwaltsschreiben in eine Geheimjustiz verwandelt - berichten verboten.

6 Kommentare zum Beitrag “Geheimjustiz in Deutschland - berichten verboten”

  1. Kai sprach

    Ich hatte damals in meinem Blog über den Vorgang, um den es im Hauptartikel im zensierten Zitat geht, umfangreich berichtet. Meiner Meinung nach gibt es durchaus ein öffentliches Interesse darüber zu berichten, wie mit einem bekannten Justizkritiker aus Hamburg umgegangen wird. Aber ich habe meinen Bericht für die Öffentlichkeit gesperrt, denn ich habe Angst vor einer Abmahnung, obwohl ich nicht von der einstweiligen Verfügung betroffenen bin und selbst niemals abgemahnt wurde oder irgend eine andere Aufforderung erhalten habe.

    Mir selbst geht es darum, dass ich als vollkommen unbeteiligter Beobachter darüber berichten möchte, welche Auseinandersetzung es zwischen dem unabhängigen Justizbeobachter in Hamburg und dem Hamburger Medienanwalt gibt. Natürlich kann man die Meinung vertreten, dass das eine reine Privatangelegenheit sei. Ich jedoch sehe jedoch ein öffentliches Interesse. Natürlich kann man das auch anders sehen, es gibt eben zu diesem Thema zwei Meinungen.

    Aber: Ich habe eine persönliche Meinung, kann mir aber einen vollständigen Rechtsstreit aus finanziellen Gründen nicht leisten. Letztlich läuft das Ganze im Ergebnis doch auf eine Zensur hinaus. Oder vielleicht sollte man genauer sagen: »Chilling Effect« - ich halte diesen Ausdruck für präziser als den Ausdruck Zensur, der eigentlich streng genommen einen etwas anderen Sachverhalt betrifft. Denn rein formal gesehen ist das keine Zensur, wenn eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung ergeht. Materiell gesehen handelt es sich natürlich schon um eine Zensur, also die Terminologie ist irgendwie nicht so ganz richtig überzeugend, aber in der Sache geht es darum: Ich möchte meine Meinung äußern können, ohne Angst haben zu müssen, finanziell erheblichen Schaden erleiden zu müssen.

    Im übrigen gehe ich davon aus, dass Richter - überall in Deutschland - durchaus Argumenten zugänglich sind, und vielleicht irgendwann auch mal ihre Rechtsprechung etwas ändern.

    Meinungsäußerungen sollten nicht unterbunden werden, wenn es lediglich um Bagatellen geht. Aber wie auch immer: Es geht gar nicht so sehr um das Verbot einer konkreten Meinungsäußerung, sondern vor allem um die Kosten, die damit verknüpft sein können. Da werden sofort etwa 756 € in Rechnung gestellt! Und das für eine Abmahnung, die im Interesse des Abgemahnten ergeht. Und jetzt darf der Abgemahnte, der für diese Abmahnung auch noch Geld bezahlen soll, diese nicht veröffentlichen? Die Abmahnung ist doch »in seinem Interesse« ergangen. Okay, man muss dieser Argumentation nicht folgen.

    Also mir macht die ganze Angelegenheit hier in Deutschland überhaupt gar keinen Spaß mehr, ich selbst verzichte in sehr vielen Fällen auf eine Meinungsäußerung, die zwar sehr häufig ohne weiteres zulässig ist, aber ich habe halt nicht die notwendigen finanziellen Mittel, um die ganze Angelegenheit dann auch finanziell bis zum Ende durchfechten zu können.

    Im Ergebnis kann man sagen, dass das gegenwärtige politische System mehr einer Diktatur als einer Demokratie ähnelt. Wir werden darüber sprechen müssen, ob wir bestimmte Richter nicht aus dem Amt jagen. Es geht um die Wahrnehmung essenzieller Menschenrechte und Bürgerrechte, möglicherweise werden wir uns auch an internationale Menschenrechtsorganisationen wenden müssen, beziehungsweise diese selbst aufbauen. Speziell zu diesen Zweck habe ich in den vergangenen Monaten Englisch gelernt, mit den Gegnern unserer Rechtsordnung, die gelegentlich auch in Richterrobe auftreten können, werden wir uns noch angemessen auseinandersetzen müssen. Aber so langsam werde ich wütend, deswegen mache ich Schluss.

  2. Mein Parteibuch » Maulkorb für die junge Welt vom LG Berlin sprach

    […] Das Gericht mag offensichtlich keine Kritik am Gericht und hat die einstweilige Verfügung bestätigt, mit der kritische Berichte zu den grossartigen Erfolgen von Gerhard L. beim Landgericht Berlin praktisch unmöglich werden. Ich meine, hier sollte nun sofort eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beantragt werden, mit der der Maulkorb aufgehoben wird. Wenn das Gericht wirklich eine Geheimjustiz in Deutschland will, dann möge es, wie ein Zuschauer mir gegenüber treffend anmerkte, bitte auch zu den Entscheidungen wie die PKGr in einen Keller gehen. […]

  3. Mein Parteibuch » Prozessbericht vom LG Berlin: Anwalt X gegen Rolf Schälike sprach

    […] Die Verhandlung machte auf mich einen geradezu kafkaesken Eindruck. Eine Fortsetzung findet die bizarre Veranstaltung vermutlich, wenn über eine weitere einstweilige Verfügung von Anwalt X entschieden wird, mit der Rolf Schälike verboten wird, identifizierend über die rechtliche Attacke von Anwalt X überhaupt zu berichten. Ich frage mich, wie es sein kann, dass in Deutschland so etwas überhaupt vor einem Landgericht landet. Ich meine, dieser Rechtsstreit würde besser in eine Museum für moderne Kunst pasen. […]

  4. Mein-Parteibuch.com » Terminankündigung LG Berlin am Dienstag sprach

    […] dem Hauptsacheverfahren beim LG Berlin geht es um die Bestätigung oder Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Hamburger Betreiber der Buskeismus-Seite, Rolf Schälike, die Berichterstattung […]

  5. claus becker sprach

    da sie ein künstler sind, sollten sie sich auch durch einen solchen status schützen !
    Aber ihre arbeit muß auf die spitze getrieben werden damit ihr werk verstanden wird. zerstörerische übertreibung im sinne
    von eulenspiegel und schweijk.
    “die versteinerten verhältnisse müssen zum tanzen gebracht werden, indem man ihnen ihre eigene melodie vorsingt !
    Die theorie der negativen affirmation enthält die fröhliche empfehlung sich zum narren zu machen, damit der totalitäre unsinn nicht zur menschenvernichtenden programtik werden kann”

    in tiefer achtung vor ihrem WERK und
    mit der bitte um weitere KUNSTWERKE

    CLAUS BECKER
    0172 4003692
    museum of modern art hamburg

  6. mein-parteibuch.com » Über die Entzauberung der Justiz im Jurastudium sprach

    […] oder eigene Straftaten verstellt wird, aber im Interesse einer gerechten Gesellschaft steht ein auf Geheimniskrämerei basierender und mit Utensilien wie schwarz oder rot gefärbter Duschvorhänge oder Ritualen […]

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