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17. November 2006

Nachlese zur gestrigen mündlichen Verhandlung “(FH) ./. Parteibuch”

von @ 13:57. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Abmahnung, (FH), Einstweilige Verfügung

Armenrecht
Armenrecht
Copyleft2006 Lurusa Gross

Nachdem ich die Bezieher meines Newsletters bereits gestern über meine Sicht zur gestrigen mündlichen Verhandlung in der Geschichte Rechtsanwalt und Dipl-Ing (FH) Günter Freiherr von G. gegen Mein Parteibuch, also mich informiert habe, wo mir in einer ohne Anhörung erlassenen einstweiligen Verfügung verboten worden war, Abmahnschreiben des Antragstellers wie das gegen den Betreiber von forenabmahnungen.de gerichtete zu veröffentlichen, habe ich nun endlich Zeit gefunden, auch den Bericht hier fertig zu schreiben.

Anwesend bei der Verhandlung waren neben mir das Gericht in der Besetzung, die auch die Einstweilige Verfügung erlassen hat und mir bereits aus der Verhandlung der letztjährigen Klage von Wilhelm Entenmann gegen mich bekannt war, mein Rechtsanwalt, der Berlin Blawger Sebastian Wolff-Marting von Sewoma, ein Rechtsanwalt, den der Verfügungskläger geschickt hat, Rolf von Buskeismus, Princo sowie eine Fernsehteam vom Deutsche Welle TV. Der Verfügungskläger selbst war, wie es sein Vertreter ausdrückte, aufgrund “wichtiger Termine in München” leider daran gehindert, nach Berlin zu kommen.

Da Princo bereits kurz nach Verhandlungsende einen groben Bericht zur Verhandlung veröffentlicht hat und sich bei Rolf ein sehr ausführlicher Bericht zu der Verhandlung findet, möchte ich meine Leser nun nicht langweilen, in dem ich meinen Bericht zur Verhandlung hier auch noch einfüge. Besonders hinweisen möchte ich noch auf ein Schmankerl zur angekündigten Hauptsacheklage im Berlin Blawg.

Deutlich gemacht hat der Richter, dass die Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Anwaltsschreiben einer Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Interesse bedarf, damit eine Einzelfallentscheidung ist und je nach Fall unterschiedlich ausfallen kann.

Das Verfahren endete nach einer Würdigung der Beweise und der rechtlichen Lage mit einem Vorschlag des Vorsitzenden Richters, eine Unterlassungserklärung meinerseits zu Protokoll zu nehmen und die Kosten gegeneinander aufzuheben. Ich habe dem zugestimmt, und der Klägervertreter hat dem nach einem Telefonat mit seiner Mandantschaft auch zugestimmt. Die Unterlassungserklärung ist sodann ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich, mit einem Vertragstrafeversprechen nach Hamburger Brauch zu Protokoll gegeben worden. Mit der Zustimmung meines Anwaltes und des Anwaltes des Klägervertreters zu dem zu Protokoll genommenen Vergleich ist das Verfahren nun zu Ende.

Ich hatte das Gefühl, der Richter hat mir den Vergleich vorgeschlagen, um mich vor den möglichen immensen Kosten in Berufung und Hauptsacheverfahren zu schützen, die mir gedroht hätten, wenn ich im heutigen Termin gewonnen hätte. Die Kostenaufhebung bedeutet für mich, dass ich die Hälfte der Gerichtskosten, also etwa 150 Euro, zu zahlen habe, und jeder seine Anwaltskosten selbst trägt.

Insgesamt kann ich damit, in Anbetracht dessen, dass ich mir es schlicht nicht leisten kann, für mein Recht notfalls durch vier Prozesse - Verfügungsverfahren, Berufung im Verfügungsverfahren, Hauptsacheverfahren, Berufung im Hauptsacheverfahren - bis zum BGH zu gehen, gut leben und ich denke, das war auch durchaus ein Erfolg. Der Abmahner bekommt kein Geld von mir, die Öffentlichkeit ist weiter für das Thema Abmahnungen sensibilisiert worden und ich hoffe, das LG Berlin wird zukünftig etwas vorsichtiger dabei sein, Anträge auf einstweilige Verfügungen gegen Webseitenbetreiber ohne mündliche Verhandlung einfach so durchzuwinken. Weil die Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Anwaltsschreiben jeweils eine Einzelfallentscheidung ist, glaube ich auch, dass es letztlich für das Ziel, den Abmahnungsmissbrauch zu bekämpfen, nicht wesentlich weitergeführt hätte, die Entscheidung zu einer höheren Instanz zu bringen.

Bedanken möchte ich mich insbesondere nochmal bei meinem Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting für seine vorzügliche Arbeit, bei Rolf, bei Peter, bei Lurusa Gross, bei allen, die mich mit einer Spende unterstützt haben und natürlich bei allen Bloggern und Journalisten, die irgendwie etwas dazu geschrieben haben und so Öffentlichkeit hergestellt haben. Die Spender werde ich nun in den nächsten Tagen anschreiben und jedem einzelnen die Rückgabe seiner Spende anbieten. Ansonsten werde ich das Geld Rainer vom Blog Rainersacht zur Abwehr der Forderungen von Media Markt & Saturn und Joachim Steinhöfel zur Verfügung stellen.

Nach der Verhandlung hat das Fernsehteam von Deutsche Welle TV zuerst mich interviewt, dann den Klägeranwalt und ist schließlich noch für ein paar Bilder mit zu mir vor dem Laptop mit geöffneter Parteibuch-Seite nach Hause gekommen. Der Bericht vom Deutsche Welle TV kommt vermutlich am Montag. Sobald ich den genauen Termin weiss, teile ich das hier mit.

Anstelle dessen, vernünftige Musterentscheidungen unter hohem Risiko langwierig in höheren Instanzen zu erreichen, sollte der Kampf gegen den Abmahnungsmissbrauch meiner Meinung nach auf der politischen Seite ansetzen. Hier möchte ich den Petitionsentwurf für ein Abmahngesetz weiterverfolgen, die Idee zur grundsätzlichen gerichtlichen Benachrichtigung des Verfügungsgegners bei abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen auf einstweilige Verfügungen weiterverfolgen, versuchen, noch auf den ziemlich weitgediehenen unsinnigen Entwurf des neuen Telemediengesetzes Einfluss zu nehmen und auch die noch frische Petition der International E-Bussines Association stützen, die sich vor allem der völlig überzogenen Streitwerte und Gebühren für kleinste Verstösse im E-Business annimmt.

Gedanken mache ich mir derzeit darüber, wie man auf politischem Wege dafür sorgen kann, dass der Grundsatz des Verbotes der Veröffentlichung von Anwaltsschreiben umgekehrt werden kann und es grundsätzlich erlaubt ist, Abmahnschreiben zu veröffentlichen, sofern für den Missbrauch anfällige Informationen wie Bankververbindung und Briefkopf daraus entfernt wurden. Dieses Recht könnte nämlich meiner Ansicht nach tatsächlich die schärfste Waffe im Kampf gegen missbräuchliche Abmahnungen werden. Ich halte es nicht für verkehrt, wenn Rechtsanwälte zu dem, was sie schreiben, öffentlich stehen müssen. Das verhindert möglicherweise besser als alles andere, dass Rechtsanwälte ganz bewusst Abmahnungen verfassen, in denen irreführender und bedrohlich wirkender juristischer Quatsch steht.

PS: Wer von mir fortan von mir über meine Geschichten aus Abmahnistan in einer Art Newsletter, der etwa zwei mal monatlich erscheinen soll, informiert werden möchte und im bisherigen Newsletter noch nicht eingetragen ist, der möge mir bitte unter Angabe seines vollen Namens und seiner Webseite eine Bestellung Parteibuch-Newsletter schicken.

8 Kommentare zum Beitrag “Nachlese zur gestrigen mündlichen Verhandlung “(FH) ./. Parteibuch””

  1. Ulrich Brosa sprach

    Ich bin Schlimmeres gewohnt als Michael Mauck,
    den Vorsitzenden der 27.Zivilkammer des Landgerichts
    Berlin. Sein Urteil zum “Rechts”streit
    Böhse Onkelz ./. taz habe ich auf
    http://www.alth...e/onkelzur.html
    veröffentlicht.

  2. modlog sprach

    Billigabmahnung kommt ?

    Kaum bloggt man mal einen “flammenden Appel” an die Bundesregierung schon reagiert Brigitte Zypries pflichtschuldigst und kündigt die Billigabmahnung an.

    Opfer von Abmahnanwälten sollen so künftig weniger als 50 Euro für die erste A…

  3. blariog.net » Blogger leben gefährlich sprach

    […] Naja, ich habe ja immer versucht, den “Gefahren”, denen ich als Blogger ausgesetzt bin, auszuweichen. Dies insbesondere, indem ich keine fremden Bilder und Texte (es sei denn als Zitat, auch wenn sie manchmal lang werden, wie beim Text von Absurd Minds) in mein Blog lasse. Und keine Werbung mache (Banner, Google Ads etc.) um nicht als kommerzieller Anbieter zu gelten. Kontaktangaben inklusive Datenschutzhinweise habe ich auch veröffentlicht. Wen’s interessiert… Aber jetzt meldet Telepolis, dass auch der Blogger nach der nächsten Gesetzesänderung als Journalist zu gelten hat, der nach den anerkannten journalistischen Maßstäben informieren muss. Gelesen habe ich diese Meldung bei FINGER.ZEIT.net, wo auf einen Artikel von Robert bei Basic Thinking verwiesen wird. Wenn man nicht sämtliche Maßstäbe im Kopf hat, kann man sich leicht mal eine Abmahnung einfangen. Wie z.B. Marcel vom Mein Parteibuch. In seinem Blog hat er auch eine Petition für ein Abmahngesetz veröffentlicht. […]

  4. seekXL sprach

    @ modlog … danke für den Link, gibt doch noch Dinge die an einem vorbeirauschen und ich bin gespannt ob das so Eintritt.

  5. Mein Parteibuch » Mein Parteibuch im DW World TV sprach

    […] Um 20:00 Uhr unserer Zeit (19:00h UTC) wird in der Sendung “politik direkt” beim DW World TV der etwa vierminütige Beitrag erstmalig gesendet, zu dem das Fernsehteam der Deutschen Welle bei der Verhandlung zur durch Freiherr von G. erwirkten einstweiligen Verfügung gegen mich Bilder gemacht hat. […]

  6. Mein Parteibuch » Fortsetzung (FH) sprach

    […] Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits. Eigentlich hatte ich gedacht, dass mit dem vor Gericht geschlossenen Vergleich die Geschichte um die Veröffentlichung seiner anonymisierten Abmahnung an den Betreiber von Forenabmahnungen.de auf Mein Parteibuch nun zu Ende sei. Aber Pustekuchen, zwar liegt mir das Protokoll des LG Berlin noch nicht vor, aber Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) Günter Freiherr von Gravenreuth hat meinem Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma schon ein weiteres Schreiben geschickt. […]

  7. Mein-Parteibuch.com » GvFG ./. Parteibuch - Terminankündigung beim AG München am 16.07.2007 sprach

    […] Der bekannte Münchender Rechtsanwalt begehrt mit seiner Klage die Zahlung von Kosten für ein Abschlussschreiben vom 23.10.2006 zu einem Verfügungsverfahren wegen der Veröffentlichung eines Abmahnschreibens, zu dem am 16.11.2006 vor dem Landgericht Berlin ein Vergleich geschlossen wurde. Da der Kläger dem Rat des Gerichts zur Rücknahme der Klage auf Erstattung der Kosten für das Abschlussschreiben nicht gefolgt ist, sondern stattdessen die Klage um das Begehren auf Auskunft über die Menge der Downloads des anonymisierten Abmahnschreibens und die Feststellung eines Schadensersatzanspruches erweitert hat, findet nun eben, entgegen der ursprünglichen Absicht des Gerichts, die Klage im schriftlichen Verfahren zu erledigen, eine mündliche Verhandlung statt. [Trackback URI]    [Permalink] […]

  8. Mein-Parteibuch.com » GvFG ./. Parteibuch - Morgen um 09:30h am AG München sprach

    […] Der bekannte Münchender Rechtsanwalt begehrt mit seiner Klage die Zahlung von Kosten für ein Abschlussschreiben vom 23.10.2006 zu einem Verfügungsverfahren wegen der Veröffentlichung eines Abmahnschreibens, zu dem am 16.11.2006 vor dem Landgericht Berlin ein Vergleich geschlossen wurde. Da der Kläger dem Rat des Gerichts zur Rücknahme der Klage auf Erstattung der Kosten für das Abschlussschreiben nicht gefolgt ist, sondern stattdessen die Klage um das Begehren auf Auskunft über die Menge der Downloads des anonymisierten Abmahnschreibens und die Feststellung eines Schadensersatzanspruches erweitert hat, findet, entgegen der ursprünglichen Absicht des Gerichts, die Klage im schriftlichen Verfahren zu erledigen, eine mündliche Verhandlung statt. Da der Kläger in der letzten Woche mit einem 38-seitigen Schreiben, das freilich zum größten Teil aus Auszügen von Mein Parteibuch besteht, sein Klagebegehren noch einmal unterstrichen hat, und eine Abladung nun auch nicht mehr möglich erscheint, darf damit gerechnet werden, dass der Termin auch wirklich stattfinden wird. […]

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