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12. November 2006

Gedächtnis-Verlust des Internets gerichtlich angeordnet

von @ 22:11. abgelegt unter Pressefreiheit, Recht und Unrecht, Informationszeitalter, Kriminalität, Zensur, Internet, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit, Mord, Entführung, Einstweilige Verfügung

Dunkelkammer
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Copyleft2006 Lurusa Gross

Vorbemerkung: dieser Artikel basiert auf einem Bericht von Prozessbeobachter Rolf Schälike. Da der Öffentlichkeit bisher - wie so oft - keine schriftlichen Unterlagen vorliegen, liegt es in der Natur der Sache, dass Irrtümer und Missverständnise möglich sind.

Auf der Buskeismus-Seite von Rolf Schälike gibt es einen bemerkenswerten Bericht zu einer Widerspruchsverhandlung beim LG Hamburg in der Sache 324 O 521/06 K. vs. Berliner Verlag GmbH. In dem einstweiligen Verfügungsverfahren entschied die Pressekammer des LG Hamburg am 07.11.2006, dass das Verfügbarmachen von Zeitungsartikeln im Internet, die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung rechtmässig waren, durch Zeitablauf rechtswidrig werden kann.

Der Verfügungskläger K. hat durch seinen Antrag erreicht, dass Zeitungsartikel der Berliner Verlag GmbH, die unter anderem die Berliner Zeitung verlegt, aus dem Internet entfernt werden, in dem er offenbar argumentierte, dass sein Persönlichkeitsrecht verletzt würde, weil durch die Verfügbarkeit der Artikel im Internet seine Resozialisierung erschwert wird. Wieso bei einem uralten Artikel das Verfahren der einstweiligen Verfügung zur Anwendung kommt, kann ich nicht verstehen.

Bezüglich des Interessenkonfliktes von Medienfreiheit versus Persönlichkeitsrecht von Straftätern ist eine BGH-Entscheidung von 1973, das sogenannte Lebach-Urteil einschlägig, mit der das gleichnamige Dokumentarspiel zum Soldatenmord von Lebach unaufgeführt in den Giftschrank verbannt wurde. Das BGH hatte 1973 im Lebach-Urteil für Recht befunden:

Für die aktuelle Berichterstattung über schwere Straftaten verdient das Informationsinteresse der Öffentlichkeit im allgemeinen den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz des Straftäters. […] Der verfassungsrechtliche Schutz der Persönlichkeit läßt es jedoch nicht zu, daß das Fernsehen sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus etwa in Form eines Dokumentarspiels zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters und seiner Privatsphäre befaßt. […] Eine Gefährdung der Resozialisierung ist regelmäßig anzunehmen, wenn eine den Täter identifizierende Sendung über eine schwere Straftat nach seiner Entlassung oder in zeitlicher Nähe zu der bevorstehenden Entlassung ausgestrahlt wird.

In der Zusammenfasung bedeutet dies, dass bei der Berichterstattung zu einem Verbrechen in einem aktuellen Zeitungsartikel großzügigere Massstäbe in Sachen Persönlichkeitsrecht des Täters gelten, als dass dies bei in zeitlich unbefristet verfügbaren Medien der Fall ist. Im Umkehrschluss heisst dies, dass ein Artikel im Internet durch altern illegal werden kann. Genau dies ist nach Auffassung des Landgerichts Hamburg anscheinend im Falle des strittigen online verfügbaren Zeitungsartikels der Berliner Zeitung geschehen. Ob der Beschluss anders ausgefallen wäre, wenn die Kanzlei Schertz Bergmann anders vorgetragen hätte, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. So weit, so schlecht aus der Perspektive von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.

In der Kostenentscheidung bahnt sich jedoch eine Katastrophe in Form einer zukünftigen Abmahnwelle an, da die Kosten des Rechtsstreites der Berliner Verlag GmbH angelastet wurden. Denn dies bedeutet meinem Rechtsverständnis nach, dass die Berliner Verlag GmbH pflichtwidrig gehandelt hat. Ich schliesse daraus, dass, wer als Webseitenbetreiber ein Archiv hat, und dort problematische Artikel nicht selbst unaufgefordert entfernt, wenn eine Resozialisierung eines Straftäters ansteht, sich nach Auffassung der Pressekammer des LG Hamburg rechtswidrig verhält.

Wer also ein Webarchiv wie ein Webog oder ein Wiki betreibt, dem kann es passieren, dass er zukünftig kostenpflichtig abgemahnt wird, weil er alte Artikel nicht von allein entfernt hat. Da kaum jemand eine Chance hat, nachzuprüfen, welche alten Artikel inzwischen rechtswidrig geworden sein könnten, bedeutet das für Webseitenbetreiber, die nicht Gefahr laufen wollen, sich rechtswidrig zu verhalten und dafür kostenpflichtig abgemahnt zu werden, dass sie alle Inhalte ab einem nicht näher definierten Alter löschen müssen.

Sollte dieser Beschluss rechtskräftig werden und Schule machen, würde dies meiner Meinung nach nicht weniger als den gerichtlich verfügten Verlust des Gedächtnisses im Internet bedeuten. Die einzige Alternative zu diesem kollektiven Gedächtnisverlust, der mich stark an das Verbot der Verbreitung gesammelter und geordneter Zeitungsartikel in der DDR erinnert, scheint mir die Auswanderung aus Deutschland zu sein.

Wie die Hinterbliebenen des entführten und ermordeten Jacub F. zu dem Beschluss stehen, ist mir nicht bekannt.

13 Kommentare zum Beitrag “Gedächtnis-Verlust des Internets gerichtlich angeordnet”

  1. Kai sprach

    Und ich dachte, Onlinearchive müssen nicht geschwärzt werden. Ein Irrtum? Sollte West-Deutschland etwa inoffiziell der DDR beigetreten sein?

  2. Mein Parteibuch sprach

    Vermutlich ist der Kläger nach Hamburg und nicht nach Frankfurt gegangen, weil er sich da bessere Chancen ausgerechnet hat.

  3. Kai sprach

    Im Gegensatz zu Frankfurt scheint Hamburg den gewünschten chilling effect zu haben. Leute wie “Fat” Siggy können sich freuen. Die Meinungsfreiheit ist bald weg.

  4. The Ministry of Truth « More shameless remarks by Larko sprach

    […] As Marcel Bartels points out, this ruling means in practical terms that an article which is legal at the moment of its publication in the web, may become illegal at a later point. If the legal status of web contents can change over time, it would be practically impossible to publish anything of significance in a blog. You would have to constantly evaluate your old posts to determine if they are as legal today as they were at the time they were written and published. […]

  5. Rolf Schälike sprach

    Marcel schreibt: Vermutlich ist der Kläger nach Hamburg und nicht nach Frankfurt gegangen, weil er sich da bessere Chancen ausgerechnet hat.

    Kaum anzunehmen, dass der Kläger von sich aus Hamburg gewählt hat.
    Das müssen ihm die Anwälte empfohlen haben. Die Kanzlei, welche den Kläger vertrat, ist selten in Hamburg. Hat jedoch schon mal gegen den Springer für ihren Mandanten obsiegt, und 25.000,00 EUR Entschädigung erreicht. Falls gewünsch kann ich auch datrüber berichten. Das war am 03.03.06.

    Der hier dikutierte Fall war für die Kanzlei Schertz bestimmt ein Glücksfall. Zu vermuten ist, dass zur Verfestigung der umstrittenene Rechtsauffassung dem Berliner Verlag von seinem rechtlichen Vertreter empfohlen wird, in Berufung zu gehen.
    Danach würde Deutschland ein OLG-Urteil haben, und tiefer in die Dunkelheit des kollektiven Gedächtnisverlustes fallen.

    Dank der Freien und Hansestadt Hamburg mit deren Richtern und Richterinnen.

  6. Meinung sprach

    Ist doch gut so - die Entscheidung.

    Wieso ist das Urteil schlecht?
    Wenn ein bestimmter Namensträger vor zehn Jahren ein Verbrechen begangen hat, dann von Bild darüber berichtet wird, ein Forum den Bericht im Wortlaut wiedergibt, usw. und jemand, auch den exotischen Namen trägt:

    Wieso soll dieser dann, wenn nach seinem Namen gegoogelt wird, dadurch Nachteile erleiden, wenn ein Archiv nicht in der Lage ist, Klarnamen, etc. zu schwärzen, obwohl er gar nichts mit dem Verbrechen zu tun hat, außer, dass er den gleichen Namen wie der Verbrecher trägt und seine Bekannten denken, er sei der Verbrecher?

  7. Chat Atkins sprach

    Jedes Blog wäre in diesem Sinne ein «Archiv». Die bisherige Regel “Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern” gilt einfach nicht mehr: Das Netz vergisst und vergibt nichts. Das ist zwar eine ganz neue soziale Situation, aber nicht zu ändern. Gestern war gestern.

    Auch die Justiz muss sich ihre Omnipotenzphantasien abschminken. Und der «Archivbetreiber» kann letztlich nichts machen - selbst, wenn er irgendwann löscht, hat er keinerlei Kontrolle über die Mirrors und Kopien des jeweiligen Threads, die irgendwo in den Weiten des Netzes herumschwirren. Resozialisierung muss eben künftig «nichtsdestotrotz» erfolgen.

  8. Rolf Schälike sprach

    Zu 6:
    Das Argument der Namensverwechslung gilt auch für für die Gegenwart. Darum geht es nicht.

    Das Thema ist: Resozialissierung von Verbrechern und Wirtschaftsbetrügern sowie das Prinzip “Die Täter müssen mit den Taten allein gelassen werden dürfen.”

    Das Problem, welches dahinter steht:
    Wirtschaftverbrecher und -betrüger u.a. dürfen nach 10 Jahren wieder betrügen und Verbvrechen begehen. Die Öffentlichkeit darf nicht darüber infomiert werden, dass der und der Manager u.a. vor zehn Jahren Betrug bzw. eine Verbrechen begangen hat.

    Es ist mehr als zweifelhaft, ob ein Betrüger und Vebrecher sich in zehn Jahren als Mensch geändert hat. Er hat Erfahrungen gesammelt und betrügt noch besser unter den neuen Bedingungen (z.B. ehemalige IM’s und Stasimitarbeiter und Nazirichter etc.)

    Warum müssen die Menschen immer wieder reinfallen, und erst danach den Betrüger bzw. Verbrecher wieder bloßstellen dürfen?

    Das ist eine Grundsatzfrage und bedarf der Abwägung.

    Kategorisches Verbot von Archiven mit Namensnennung und befohlener kollektiver Gedächtnisverlust kann nicht die richtige Antwort sein.

    Zur Namensnennung kommt noch hinzu, dass nicht nur die Namensnennung verboten wird, sondern die Identifizierbarkeit an sich.

    Diese ist de facto immer möglich.

    Umso besser die Anwältre und Richter das Internet persönlich beherrschen und es lernen, wissenschaftlich zu arbeiten, umso mehr werden diese erkennen, dass alles identifizierbar ist.

    Um so mehr wird es Verbote hageln, bis das Internet zur einer Unterdrückungmaschine abgebaut wird, anstatt die Chancen zu nutzen, jahrtausend lange ungelöste Probleme neu anzupacken, und z.B. Kriege zu vermeiden versuchen.

  9. dolziger2 sprach

    Und somit fängt die Geschichtsschreibung wieder bei Null an, wirklich praktisch für Diejenigen, die es auszunutzen wissen….Geschichtsschreibung , was war das nochmal? Was willst Du ….ich meine damit den Spamfilter!

  10. Droht Online-Archiven der Zeitungen das Aus? auf Augs.blog sprach

    […] Die Pressekammer bestätigte jedoch dem Bericht zufolge die einstweilige Verfügung. Und die Kosten des Verfahrens müsse demnach dem Verlag tragen. Was das für Folgen haben könnte, beschreibt Marcel Bartels bereits in düsteren Worten: Wer also ein Webarchiv wie ein Weblog oder ein Wiki betreibt, dem kann es passieren, dass er zukünftig kostenpflichtig abgemahnt wird, weil er alte Artikel nicht von allein entfernt hat. Da kaum jemand eine Chance hat, nachzuprüfen, welche alten Artikel inzwischen rechtswidrig geworden sein könnten, bedeutet das für Webseitenbetreiber, die nicht Gefahr laufen wollen, sich rechtswidrig zu verhalten und dafür kostenpflichtig abgemahnt zu werden, dass sie alle Inhalte ab einem nicht näher definierten Alter löschen müssen. […]

  11. Rolf Schälike sprach

    Zu 10:
    Dein Link Diesem Bericht funktioniert nicht

  12. Rolf Schälike sprach

    Zu 10:
    Der Link Bericht funktioniert jetzt. Danke.
    Kedoch der Link zu www.buskeismus.de funktioniert immer noch nicht.

    Um direkt auf die Berichte des einzelnen Fälle zu verklinken, im Inhaltsverzeichnis suf den Fall clicken, und die erscheinende URL für das verlinken verwenden.

    Im Falle des Berichts über das Verbot der Archivierung unerlaubter Daten ist das die folgende URL:

    http:// www.buskeismus.de / berichte/ bericht_061103.htm#Umgang_mit_Archiven

    Natürlich ohen den Leerzeichen hinter “/”.

    Das ist bei Bericht nicht so gemacht.

  13. mein-parteibuch.com » Großangriff der deutschen Zensur gegen Internet-Archive sprach

    […] wird die deutsche Zensur jedoch nicht durchkommen. Denn auch wenn sich die deutsche Zensur bemüht, den Deutschen den schnellen Zugriff auf ihr kollektives kuturelles Gedächtnis zu v…, so wird das kultuerelle Erbe deutschsprachiger Texte im Ausland schnell verfügbar bleiben. […]

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