Er hätte unser Star werden können. Seine Zeichnungen, die sich unter dem Begriff Perscheids Abgründe großer Beliebtheit erfreut haben, hätten Martin Perscheid zur Gallionsfigur des deutschen Web 2.0 schlechthin machen können. Hätte die Köpenicker Cartoon Gesellschaft mal eine irre teure Abmahnung wegen irgendeinem vorgeschobenen Wettbewerbsvorteil für den Webshop auf www.martin-perscheid.de erhalten, hätte Martin Perscheid sich sicher sein können, dass wir ihn alle unterstützen. Aber nun sowas …
Aus die Maus. Wenn ich zukünftig Perscheids Abgründe in einer Zeitung oder sonst wo sehe, dann werde ich nicht mehr grinsen, sondern nur noch Würgegefühle bekommen. Ein Gefühl würde sich einstellen, wie wenn einer der Protagonisten von Rotglut.org einen Scherz macht. Sehe ich die Zeichnungen öfter in einer Zeitung wie SZ, Titanic oder Frankfurter Rundschau, werde ich die Zeitung nicht mehr kaufen, um mir die Würgegefühle zu ersparen.
Seine Agentur Bullspress verklagt mithilfe von aus dem Fall von Mario bereits bestens bekannten Anwältinnen einen Funsite-Betreiber auf 18.300,00 Euro fiktiver Lizenzgebühren zzgl Nebenkosten wegen ein paar Bildchen, die ein Fan ins Netz gestellt hat, der glaubhaft versichert, dass sie da gerade mal ein paar Hundert Besucher gesehen haben.
Eine kleine Hoffnung habe ich noch. Martin Perscheid hat sich zu der Klage bisher anscheinend nicht geäußert. Vielleicht liest er ja meine Tips für Unternehmer im Web 2.0. Wenn er sich nun öffentlich entschuldigt, alles daran setzt, den Schaden wieder gut zu machen und sich dazu notfalls auch mit Bullspress vor Gericht anlegt, dann könnte er doch noch unser Star werden.
Nachtrag 10.11.2006: Martin Perscheid hat auf seiner Webseite Stellung bezogen und die Klage verteidigt. Aus die Maus. Ich bekomme nur noch Würgegefühle, wenn ich Martin Perscheids Abgründe sehe und werde jede Zeitung im Regal liegen lassen, wo seine Bildchen drin sind.
Nachtrag 11.11.2006: Mit den Worten Pöbel und Idioten macht Martin Perscheid mir nun klar, dass seine Äußerungen bei mir zukünftig auf die gleiche Blacklist kommen, wo die eines bekannten Dialer-Parasiten bei mir schon lange stehen: *plonk*
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Nunja, in diesem Fall dürfte Perscheid selbst am Ende zahlen müssen, denn die Betreffenden hatten extra bei diesem nachgefragt und dieser hat ja geschrieben, dass Bulls “kommerzielle Verwendung” regle. Ex contrario folgt dadurch, dass private Nutzung durch Bulls NICHT geregelt wird, sondern Perscheid selbs;, dass also die Betreiber darauf vertrauen konnten, dass sie legal handeln und im Fall des Falles Schadensersatz von Perscheid fordern können…
Dieses Bildchen ist copyright-mäßig einwandfrei:
na dann so: http://blaugh.c...1/04/truthiness
Nett, da fällt mir prompt Edelmann zu ein …
Bin ich froh, dass ich alle meine Inhalte selbst produziere. Das Beispiel zeigt mal wieder, welche unüberschaubaren Gefahren das Urheberrecht bietet.
Ich glaube es besteht wohl kein Zweifel daran, dass die Forderung in der Höhe absolut überzogen ist, so ist sie aus meiner Sicht in der Sache berechtigt. Der Zeichner hat die Freigabe für einzelne Werke gegeben und darauf hingeweisen, dass man bei Verwendung von mehr sich an die Agentur wenden soll. Ich hoffe mal die Abmahner beweisen etwas Fingerspitzengefühl und reduzieren die Forderung deutlich. Sollte es vor Gericht gehen werden die Lizenzkosten sicher ähnlich reduziert wie damals bei den Landkarten.
Martin Perscheid, mein Fast-Namensvetter, war - ich habe mal nachgerechnet - sieben Jahre lang mein Star! Und von einer Minute auf die andere ist das nun vorbei.
Es ist wirklich sehr schade, dass er mit diesen perfiden durch die Geldschneiderei mit Hilfe typischer deutscher Anwälte einen seiner treuesten Fans vergrault.
Martin, das hätte ich nicht erwartet.
Diese Type wohnt in meiner ursprünglichen Heimatstadt und ich habe seine Zeichnungen einige Zeit verfolgt, zuletzt in Reihen in regionalen Tageszeitungen. Allerdings kann ich aus dem Text auf der Links-Seite nicht erkennen, dass eine “private” Nutzung ohne weiteres gestattet sei. Bei den Fun-Pages ist von “mehr als 5 Cartoons” die Rede, im heise-Artikel auf der abgemahnten Fanseite jedoch von 365. Cartoons. Es handelt sich dabei offenbar um das tägliche Ergebnis einer Serie über ein Jahr oder vergleichbares.
Knackpunkt ist aber: Gab es eine gültige Zustimmung des Rechteinhabers? Und: Wer ist der Rechteinhaber? Der Verlag oder Perscheid selbst? Möglicherweise hat Perscheid hier halb- bis unwissentlich falsche Angaben gemacht oder er hat erweiterte Rechte an den Verlag abgetreten, woraus die Abmahnung dann resultierte. Alles in allem ist der Verlauf dieser Geschichte widerlich, insbesondere die Forderung der völlig überzogenen Lizenzgebühren. Hätte der Betreiber der Fanpage die Cartoons aus Zeitungen ausgeschnitten und im Freundeskreis usw. herumgezeigt, hätte es niemanden interessiert. Aber im Internet ist ja alles böse, ist ja klar…
Ich denke, aus dieser Geschichte kommt Herr Perscheid nur raus, wenn der Verlag die hanebüchene Forderung der Lizenzgegbühren fallen läßt und maximal für die Abmahnung ein geringer Betrag fällig wird. Weiterhin sollte Perscheid sich mit seinem Verlag auseinandersetzen, um die Lage hinsichtlich Rechte an seinen Zeichnungen zu klären - auch zur Rechtssicherheit solcher Fanseiten.
MfG
Daniel
@Daniel
Die Klage auf Lizenzgebühren mag der Sache nach vielleicht begründet sein.
Die Höhe der verlangten Lizenzgebühren und Nebenkosten empfinde ich jedoch einfach nur als unanständig. Und interessanterweise wieder mal Bullspress.
@ Marcel:
Angesichts der Annahme, dass Perscheid ggf. selbst nicht zutreffende Angaben über die Rechte und die Nutzung seiner Bilder gemacht hat, sehe ich Lizenzgebühren als unsinnig an. Wenn der originäre Rechteinhaber aka Urheber nicht einmal - selbst auf Anfrage - korrekte Angaben machen kann, dann sollte das nicht den Beklagten zum Nachteil gereichen.
MfG
Daniel
Perscheid und die Abmahnungen
Die Abmahnwelle geht in Deutschland um. Und es treibt immer seltsamere Blüten. Heute gab es einen Heise-Artikel, der über eine Fan-Seite berichtet. Deren Inhaber Peter F. ist zur Zahlung von 18.300 EUR Lizenzgebühr zzgl. Anwaltskosten aufgefordert w…
[…] Nachdem ich gerade eben bei Marcel und bei Heise jedoch gelesen habe, wie sich Herr Perscheid gegenüber seinen Fans (Guy Kawasaki würde sagen: Evangelisten) verhält… schäme ich mich dafür. […]
Ist einfach eine Frechheit und zeigt den Auswuchs des Rechts, wenn es sich vom Bürger entfernt.
Ich verstehe die Aufregung um den Fall nicht wirklich. Da hat einer mehrere Hundert Cartoons - wohl den Inhalt mehrerer Bücher - allen frei zugänglich gemacht. Dabei stützt er sich auf einen Passus in der Perscheid-Website, dass Bulls die kommerzielle Nutzung verwalte und auf eine Erlaubnis, die Perscheid eine anderen Site erteilt hat. Warum hat der Betreiber der Fansite nicht selbst um eine Erlaubnis angefragt? Weil man die für knapp 400 Cartoons wohl nicht bekommen hätte?
Schließlich kann man als Fan einer Band auch nicht alle Alben der Band als Download anbieten und sich hinterher darauf berufen, man würde ja nur eine “Werbeplattform” für den Künstler betreiben. Nein, so unterstützt man keine Künstler, sondern so schadet man ihnen. Kostproben anbieten ist wohl nicht das Problem, sondern die Anbieten des ganzen Menüs für lau - da wird der Koch / Urheber dann arbeits- oder zumindest einkommenslos.
Die Fun-Pages zeigen ja, dass es auch mit jeweils wenigen Grafiken eines Künstlers geht. Das reicht üblicherweise auch aus, um Dritten einen Eindruck des Stils zu vermitteln. Es stellt sich auch die Frage, ob auf der “Fanpage” überhaupt andere Inhalte als die Cartoons zu finden waren.
Ich denke, der Streitwert der Abmahnung sollte soweit reduziert werden, dass es bei ein paar Hundert Euro Kosten bleibt und die Forderung nach Lizenzgebühren sollte man sich sparen. Hier wurden auf beiden Seiten sicher Fehler gemacht, aber man sollte auch verstehen können, wenn Urheber nicht ihre Werke in großer Zahl kostenlos im Netz verteilt wissen wollen.
MfG
Daniel
@Daniel
Die Abmahnung und die Pflicht zur Unterlassung stehen überhaupt nicht zur Diskussion. Es geht in diesem Fall des urheberrechtlichen Irrsinns um das krasse Missverhältnis zwischen dem entstandenen Schaden und dem nun geforderten Schadensersatz im Rahmen der Lizenzanalogie.
@ Marcel:
Leider kann man bei solche “Delikten” den tatsächlich entstandenen Schaden meist nicht messen, deshalb diese Berechnungen, die in dem Fall zu 18.000 Euro führten. Offenbar wurden daum die 40-50 Euro je Grafik angesetzt, allerdings für eine nicht ausschließliche Nutzung. Alternatives Beispiel: Bei Getty Images bezahlt man 50-150 Euro je Foto / Grafik in Webqualität, ebenso nicht bei ausschließlicher Nutzung. Rein sachlich oder rechtlich dürfte die Sache daher eigentlich OK sein, denn die Lizenz bezieht sich wohl auf die Veröffentlichung der Grafiken, für die es unerheblich ist, ob sie nun 100 oder 10000000 Leute gesehen haben. Allerdings sollte ein Verzicht auf Lizenzgebühren der PR wesentlich dienlicher sein, andernfalls dürfte sich Perscheid beruflich einäschern lassen dürfen.
MfG
Daniel
@Daniel
Getty Images ist mir bisher nicht bekannt.
Die Argumentation der Kläger läuft vermutlich wirklich so, dass es egal ist, ob die Grafiken 100 oder 10 Mio Leute gesehen haben und pro Bild gut 50 Euro fällig sein sollen.
Das Ergebnis ist jedoch völlig absurd. Und ich meine, die Forderung wird auch rechtlich in der Höhe nicht zu halten sein. Es bleibt zu wünschen, dass der Richter ein Gutachten anfordern wird, bei der die Frage der Besucherzeahlen der Webseite eine entscheidende Rolle spielt. Denn was ein vernünftiger Lizenzpreis ist, hängt tatsächlich von der Anzahl der Besucher ab. Ich vermute, da kämen dann ncht mehr 50 Euro pro Grafik raus, sondern allenfalls noch 2 Euro. Demnach wären 730 Euro der Forderung berechtigt, und der Rest eben unberechtigt. Und so könnte auch ein vernünftiges Urteil ausfallen, beispielsweise, dass die Klage zu 4% berechtigt ist, was dann auch bedeuten sollte, dass Bullspress 96% der Kosten der Verteidigung des Beklagten zu tragen hätte.
Niemand würde für 18.000 Euro Bilder für seine private Hobby-Seite kaufen. Bei einer Forderung von 730 Euro hätte es auch sicher nicht solche Proteste gegeben.
Ich dachte immer, dass die Gesetze zum Schutz der Künstler geschaffen
wurden, nicht aber zu deren Bereicherung. Ich konnte mir soeben auch
meine Anklage von Bulls beim Gericht abholen. Ebenfalls 20.000 €
Damals eher in meinem jugendlichen Leichtsinn der damals geltenden
Freiheit im Internet mit den damals noch existierenden Witze- und
Cartoonseiten habe ich meine Fanseite ziemlich amateurhaft
aufgebaut.Danach ist diese Seite leider bei mir in Vergessenheit
geraten, nicht aber bei den Anwälten…
Auf meiner Homepage gab es auch einen eindeutigen Hinweis, dass ich
die Bilder sofort runternehme, falls jemand ein Problem damit hat,
eine kurze Mail oder ein Brief hätte es also auch getan und ich hätte
mich sogar noch darüber gefreut, persönlich von Perscheid zu hören.
Auf jeden Fall hat dieser Fall der Massenabmahnung im speziellen von
Privatpersonen oder Fans , Peter F und ich waren ja nicht die
einzigen Fälle, doch eher einen faden Beigeschmack, dass es hier
nicht um Recht, sondern um reine Geldmacherei geht.
Wenn ich auch noch Bedenke, was am Anfang als Streitwert pro Bild
veranschlagt war (da ging es um Millionen) …nenene. So viel bekommt
Perscheid wahrscheinlich noch nicht mal für das Original.
Ich weiss: Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber eine geringere,
verhältnismässigere Strafe hätte es bestimmt auch getan…
@ tommes:
Das Recht unterscheidet nun einmal nicht zwischen Millionär und Teenie, zumindest nicht im Zivilrecht. Im Übrigen kann ich hier keine Massenabmahnung erkennen, da offenbar bislang nur 2 Leute abgemahnt wurden, die es mit Hunderten Grafiken einfach übertrieben haben. Ich halte es für unglaubwürdig, dass man als Fan nur so anderen sein “Idol” näherbringen kann, indem man sein ganzes Schaffen oder nicht unerheblich große Teile davon komplett für alle zugänglich publiziert, ohne sich ums Urheberrecht zu kümmern.
Es geht in der Tat um Geldmacherei: für den Verlag und Perscheid, denn von irgendwas müssen auch die leben. Das geht nicht, wenn “Fans” ganze Bücher usw. frei im Netz publizieren. Im Übrigen ist die Summe keine Strafe, sondern es sind Lizenzgebühren. Bei Lizenzgebühren ist es sonst üblicherweise so, dass sie hinterher höher sind als wenn man sich vorher drum kümmert. Insofern sind dann 50 Euro / Bild noch geradezu preiswert.
MfG
Daniel
Nee Daniel, da liegst Du völlig daneben. Es gibt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und der ist hier, wie jeder Laie unschwer erkennen kann, in massiver Weise verletzt worden.
Und dass auf der Hompage von Martin Perscheid explizit nur eine kommerzielle Nutzung ohne Rückfrage untersagt wurde, macht das Verlangen von Lizenzgebühren insgesamt sehr fraglich. Denn warum hatte Martin Perscheid nur eine Aussage zu einer kommerziellen Nutzung getroffen? Es wäre doch leicht gewesen, das wegzulassen und vor jeder Nutzung zu empfehlen, eine Anfrage an Bullspress zu richten.
Und wenn er dann in seinem Gästebuch schreibt, dass nach der Nutzung doch bitte Bullspress davon in Kenntnis zu setzen ist, dann grenzt so eine Klage für mich an Betrug.
Ich gehe fest davon aus, dass Bullspress die Klage spätestens in der Berufungsinstanz zu mindestens 90% verlieren wird, wenn sie nicht komplett als unbegründet verworfen wird.
Ich weiß nicht, Marcel, da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn Perscheid die Rechte abgetreten hat, war er ohnehin die falsche Adresse für Erlaubnisanfragen. Ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch dann greift, wenn die Publikation für die Einforderung von Lizenzgebühren unabhängig von der Besucherzahl ausreicht, halte ich für fraglich.
Vielleicht glaubte Perscheid, dass außer einer kommerziellen Verwendung kein anderer Verwendungszweck gegeben sein könnte? Ob es tatsächlich nur Fans sind, die ihre “Idole” schädigen, indem sie deren Material in Massen veröffentlichen, steht auf einem anderen Blatt. Wo hört eine kommerzielle Nutzung auf und wo fängt eine private Nutzung an? Heißt das, ich könnte mir privat mit Bildern aus dem Netz meine eigene Glückwunschkarte ausdrucken, auch wenn es solche Karten offiziell zu kaufen gibt? Sicher nicht.
Ach ja: Getty Images ist die Muttergesellschaft von Photodisc und diversen anderen Diensten, wo man Stock Images erwerben kann.
Warten wir mal ab, wie sich dieser Fall entwickelt. Ich denke aber, dass die Beklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf jeden Fall eine deftige vierstellige Summe an Lizenzgebühren werden zahlen müssen.
MfG
Daniel
@Daniel
Eine kommerzielle Nutzung liegt sicher nicht vor, wenn innerhalb von einigen Monaten nur einige hundert Besucher auf der Webseite waren. Dies gilt erst Recht dann, wenn die Webseite zudem noch - wie hier vom Beklagten behauptet wird - frei von jeglicher Werbung war.
Ich denke, das Verfahren läuft auf ein Gutachten raus, dass in der Berufungsinstanz zeigen wird, wie hoch der Schaden tatsächlich war. Und da bin ich mal ganz neugierig, welcher Schaden da festgestellt wird. Ich sehe bei den geringen Zugriffszahlen keinen Schaden, der mehr als 10 Euro beträgt. Packt man noch eine 50%-ige Strafe oben drauf, wären es vielleicht 15 Euro. Und damit wäre dann auch die Kirche wieder im Dorf.
[…] Die Geschichte um den Karikaturisten Martin Perscheid, dessen Agentur von einem Fan rund 20.000 Euro einfordert, hat ziemlich Wellen geschlagen, auch in der Blogossphäre. Inzwischen hat sich Perscheid selbst auf seiner Internetseite zu Wort gemeldet. Er verstehe den Wirbel überhaupt nicht, schreibt er. Schließlich seien er, bzw. seine Agentur im Recht und der Bericht bei heise schlecht recherchiert. Kritiker der Klage bezeichnet er nebenbei als “Pöbel”, den Betroffenen als “Idioten”. Trackback URL · Gelesen: 2 · heute: 2 […]
@Marcel
Hast Du einen Blick auf die Logfiles des Servers werfen können oder berufst Du Dich bei den 100 Besuchern auf Hörensagen?
@Farlion
ich halte die Angabe des Beklagten, es seien nur wenige Hundert Besucher auf der Seite gewesen, für glaubwürdig, weil die Seite bei Alexa in den vergangenen fünf Jahren keinerlei Ausschläge verzeichnet hat. Wäre auf der Seite nennenswert Traffic gewesen, hätte Alexa aller Erfahrung nach anschlagen müssen.
Nicht, dass Du jetzt etwas falsch verstehst, Marcel. Ich bin auch kein Freund von Abmahnungen. Ich sogar 2002 selbst eine Abmahnung der Fa. Kelloggs über einen Streitwert von 500.0000 Euro bekommen.
Aber ich versuche einfach auch mal, die Verhältnismäßigkeit von der anderen Seite zu beleuchten.
Wenn jemand einen Künstler bewundert und ihn empfehlen möchte, dann stellt er doch normalerweise nur ein paar ausgewählte Werke auf die Seite und verweist dann auf die Seite des Künstlers, richtig? Ich meine, über 300 Cartoons, das ist eine Menge Holz.
Ich finde es zudem immer wieder erstaunlich, wenn Webmaster vorher nicht wissen, wie und wo sie sich über Copyrights und Verwertungsrechte informieren können, wenn das Kind im Brunnen liegt aber sofort wissen, wo sie das am besten bekanntgeben.
Darum gehe ich auf solche Themen eher vorsichtig ein und versuche, die Sachlage aus der Sicht aller Parteien zu sehen. In diesem speziellen Fall reizt es mich daher auch besonders, die Perscheid/Bulls-Seite auszuleuchten, weil ich bisher eigentlich fast nur einseitige Berichte in Form von:
“Perscheid böse, Bulls böse, Anwälte böse!” gelesen habe, aber kaum Statements dazu, dass der Webmaster der betroffenen Seite extrem leichtsinnig oder nachlässig war und sich ausschließlich darauf beruft, dass auf Perscheids Seite KEIN explizites Verbot der privaten Nutzung zu finden war.
Es klingt jetzt vielleicht etwas polemisch, aber an Gemüseständen auf Märkten steht auch nicht explizit dran, dass man sich nicht einfach nehmen darf, was dort liegt. Trotzdem wäre es Diebstahl.
Was ich damit sagen will ist, dass wir auf amerikanische Verhältnisse zusteuern, wenn der gesunde Menschenverstand und die Eigeninitiative zur Recherche oder zum Nachfragen bei einem Künstler völlig versanden und das Ganze dann rechtlich auch noch bestätigt wird. Dann werden wir uns nämlich zukünftig vor dem Betreten einer Seite erst ellenlange, von Anwälten aufgesetzte AGBs durchlesen müssen, um alle Eventualitäten von Contentmissbrauch auszuschließen.
Das kann doch wohl auch nicht der Sinn der Sache sein.
@ Farlion:
Ein Problem ist schlichtweg, dass man, wenn man in Deutschland die Schule verläßt, in juristischen Angelegenheiten so unwissend ist wie ein gebürtig Blinder bei den Farben. Ergreift man dann nicht einen Beruf, der zumindest kaufmännisch orientiert ist, bleibt man auch nach dem Ende der Berufsausbildung bzw. nach dem Ende des Studiums so unwissend. Erweiterte Grundlagen des Straf-, Zivil- und öffentlichen Rechts wären jedoch dringend notwendig, bevor man die Leute - dann voll geschäftsfähig - in die Welt entläßt. Genauso wären eigentlich auch kaufmännische Grundkenntnisse nicht falsch. Beide Themengebiete zusammen könnten z.B. auch verhindern, dass heute Jugendliche schon zu Schulzeiten mit Handy-Unfug und ähnlichem teils massiv ins Minus rutschen. Aber ein selbständig denkender Bürger wird in D offenbar nicht gewünscht.
MfG
Daniel
@Daniel
Das mit den Handys ist eine andere Sache. Hier sind auch die Eltern gefragt, die ihren Kindern Verträge statt Prepaid-Karten geben.
Aber eins ist sicherlich richtig: zu meiner Schulzeit bekamen wir sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich eine bessere Ausbildung. Das Bildungswesen ist eben im Eimer. Allerdings sollte man, besonders bei Seitenbesitzern, davon ausgehen können, dass sie auch eigenverantwortlich etwas recherchieren, was man darf und was nicht.
Kritische Masse erreicht. Anstatt aus Sympathie nicht einfach “mein momentanes Lieblingsbild” von Perscheid als einzelnes Bild einzustellen, sind >300 Bilder wohl schon ein Haufen Holz. Wie dem auch sei - eine schädigende Absicht war wohl niemals bei einem Fan der Auslöser. Erinnert mich an den “Krtek” - den kleinen Maulwurf - hier nachzulesen - da wurde einem Fan auf einmal vorgeführt, dass “sein Idol” wohl genauso humorlos agiert, wie jeder x-beliebige erbsenzählende Abmahner. Die kritische Masse hat anscheinend auch der satte Zeichner P. erreicht; es ist doch ein schmaler Grat zwischen Humor und eiskaltem Geschäftssinn.
Ganz gesättigt dürfte inzwischen das Anwältinnenduo sein - sollten Jahre des Suchens nach Sinn, Zweck, Einnahmequellen und bequemen Marktlücken nun vorbei sein?
Wie auch immer: hier kamen einige kritische Massen zusammen - aber ich werde erfreut die bei OpenOffice vorhandene Druckformatvorlage für schmales Rollenpapier (4-lagig dürfte genehm sein) nehmen und mir die Werke des P. für den einzig mir noch denkbaren Verwendungszweck ausdrucken.
Inzwischen schlägt Perscheid ja kulantere Töne an:
http://www.martin-perscheid.de/content/aktuelles.html
Was Martin Perscheid sagt, finde ich inzwischen ziemlich egal. Das ist für mich etwa so, wie wenn ein allseits bekannter Domain-Engel nun kulantere Töne anschlagen würde.
Was Bullspress für eine Agentur ist, konnten wir alle gerade im Prozess gegen Mario erlben. Wenn Martin Perscheid mit denen Geschäfte macht und deren Geschäftsmodell unterstützt, dann ist er für mich mitverantwortlich.
Eine deutliche Entschuldigung bei beiden Opfern - hier hat nämlich inzwischen jemand gepostet, dass es ihn auch getroffen hat - und eine Bereitschaft zur persönlichen Wiedergutmachung wären das Mindeste, was ich von ihm erwarten würde, bevor ich mir die Mühe mache, mich mit seinem Geschreibsel und seinen Pöbeleien noch einmal auseinanderzusetzen.
Ich frage mich, warum manche denken, dass im Internet alles frei und kostenlos sein müßte und niemand irgendwas beachten müßte. Ich habe mir alle noch verfügbaren Fassungen des “Disclaimers” hinsichtlich der kommerziellen Nutzung angesehen. Wer daraus schließt, man könnte einfach so alles kopieren und auf seine Site packen, der gehört einfach schon wegen massiver Dummheit abgestraft. Solange nun noch kein Ergebnis der Korrepondenz von Perscheid mit den Betroffenen da ist, sollte man nicht vorschnell urteilen. Dass Bullspress als “Rechteverwerter” kein Interesse daran hat, sich von “Fans” das Geschäft versauen zu lassen und entsprechend hart vorgeht, sollte auch klar sein. Wenn Werke eh frei verfügbar sind, macht es keinen Sinn, für die Rechte noch einen Cent zu zahlen.
Im Übrigen sollte man Täter nicht zu Opfern stilisieren, auch wenn die Tat aus jugendlicher Unreife oder schlicht Naivität / Dummheit resultierte. Warum man sich als Geschädigter bei den Tätern entschuldigen soll, will sich mir nicht erschließen. Ich denke, es dürfte damit genug getan sein, wenn die Betroffenen nun mit Peanuts an Kosten davon kommen anstelle vin 18.000-2.000 Euro und gut ist. Was die “Pöbeleien” betrifft: Wie man in den Wald ruft… Mal ins Gästebuch geschaut die letzten Tage und bei heise? Beschimpfungen, Bedrohungen, Morddrohungen und vieles mehr. Da soll Perscheid sich wegen sarkastischem, aber generell noch gemäßigten Konter entschuldigen? Ich glaube, bei weiten Teilen der Netzgemeinde sind schlichtweg die Relationen massiv verschoben, was Recht und was Unrecht ist.
MfG
Daniel
@Daniel
Darüber, ob die Forderung an sich berechtigt ist oder nicht, kann man angesichts der alten Aussagen unter dem Aspekt “Recht Wort für Wort” gegen “Venire contra factum proprium” sicher streiten.
Darüber, dass 20.000 Euro absurd viel Geld sind für das Vergehen sind, brauchen wir uns wohl nicht zu unterhalten.
Wenn Du Dich darüber beklagst, dass die Leute im Netz alles umsonst wollen, befindest Du Dich in bester Gesellschaft mit den alten Medien.
Ich hab heute eine Abmahnung von Sperzels Anwalt Gucia bekommen.
Sieht auch nach einer Massenabmahnung aus, die diese Woche rausging
Ich war halt so blöd und hab 1 Cartoon auf der Webseite gehabt.
Mal sehen, was draus wird….
Die mitgelieferte Unterlassungserklärung darf man, so wie sie ist, keinesfalls unterschreiben!
(Sagt mein Anwalt)
Hi,
ich habe von Perscheid auf einer Buchmesse ein selbstgezeichnetes Autogramm bekommen. Das werde ich ihm morgen zurückschicken mit der Begründung, dass ich mich vor künftigen Besuchern nicht schämen möchte, mit so jemandem schon einmal Kontakt gehabt zu haben.
S.
Hi,
ich habe von Perscheid auf einer Buchmesse ein selbst gezeichnetes Autogramm bekommen. Das werde ich ihm morgen zurückschicken mit der Begründung, dass ich mich vor künftigen Besuchern nicht schämen möchte, mit so jemandem schon einmal Kontakt gehabt zu haben.
S.
Hi, mich würde mal interessieren, wen es, außer Abdallah und uns, noch erwischt hat. Auch wir bekamen wegen eines Comics Post von RA Gucia. Flash
Hallo, auch ich habe sogar 2 Abmahnungen (am 16.07.07) von dem lieben RA Gucia bekommen, 1x wegen (darf ich öffentlich nicht nennen) und 1x wegen Catprint (Uli Stein). Jetzt sammle ich Unterschriften und Ware der entsprechenden Firmen um sie Ihnen zurück zuschicken, solche Gebahren kann man nicht unterstützen.
Auch ich bin ein Opfer des Abmahn-Anwaltes
Bernd Gucia …
Im Moment habe ich einen eigenen Anwalt eingeschaltet, aber ich würde gerne wissen, wie solch ein Fall ausgehen
kann.
Ein Opfer
(Wolfgang)
und wenn du das alles durch hast, wirst du erfahren, warum man so wenig von dem “Hinterher” hört.