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7. November 2006

Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes?

von @ 11:28. abgelegt unter Recht und Unrecht, Deutschland, Politik, Abmahnung

Nachdem ich mir gestern noch einmal Gedanken dazu gemacht habe, wie die Fehlentwicklungen im Abmahnunwesen zu stoppen sind, meine ich, dass ich nun einen möglichen Lösungsweg gefunden habe. Die mögliche Lösung kam mir bei der Betrachtung einer Frage im Webhostforum zum Thema Abmahnungen.

Die Juristen werden sicher bei der Frage etwas schmunzeln:

Frage: Wäre es rein theoretisch für den Gesetzgeber möglich das Abmahngesetz so zu verändern, dass eine Abmahnung erst nach erfolglosem Versuch einer Kontaktaufnahme ohne Anwaltskosten zulässig wäre, oder verstößt das gegen irgendwelche Grundprinzipien.

Die Juristen unter Ihnen werden schmunzeln, da jedem Juristen klar ist, dass es selbstverständlich kein Abmahngesetz gibt und das Rechtsinstitut Abmahnung durch eine sich verfestigende ständige Rechtsprechung aus der recht weit hergeholten gesetzlichen Regelung im BGB zur Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt wurde.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, ein Experte auf dem Gebiet des Abmahnrechtes, hat auf die Frage des Forenteilnehmers interessanterweise wie folgt geantwortet:

Der Gesetzgeber kann eine solche Regelung durchaus einführen, das steht in seinem Ermessen.

Die entscheidende Frage ist nur, ob eine solche Regelung - wie hier schon in den vorherigen Postings angedeutet wurde - aber auch interessensgerecht ist.

Damit hat er elegant versucht, die Klippe, jemandem erklären zu müssen, dass es Rechtsinstitute gibt, die in keinem Gesetz verankert sind und gerade das Abmahnrecht, das so häufig für Zwecke missbraucht wird, die seine Erschaffer vermutlich nie gewollt haben, zu eben jenen nahezu gesetzlosen Rechtsgebieten gehört. Ehrlicherweise müsste die Frage des Forennutzers wie folgt beantwortet werden:

Nein, man kann das Abmahngesetz nicht verändern, da es keines gibt. Die kleine von Ihnen zur Diskussion gestellte Änderung im Abmahnrecht ist nicht umzusetzen, da das Abmahnrecht wegen Fehlens eines entsprechenden Gesetzes praktisch keinerlei parlamentarischer und demokratischer Kontrolle unterliegt. Das Schaffen eines Abmahngesetzes wäre ein solch grosses juristisches Projekt, dass da der kleine Änderungsvorschlag, den Sie haben, zur Marginalie würde.

Ich finde, es wäre wichtig, ein Abmahngesetz zu schaffen, damit es eine Möglichkeit gibt, nach einer gründlichen Diskussion das Abmahngesetz zu ändern, so dass zum Beispiel der Missbrauch des Abmahnrechtes deutlich erschwert wird. Ich denke deshalb daran, aus dem Entwurf einer Petition gegen das Abmahnunwesen eine Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes zu machen, um damit die Fortentwicklung des Rechtsinstitutes Abmahnung dem demokratischen Willensbildungprozess zugänglich zu machen. Was haltet ihr von der Idee? Wer macht mit?

Über Kommentare und Hilfen beim Formulieren würde ich mich freuen.

31 Kommentare zum Beitrag “Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes?”

  1. xmr sprach

    find ich gut!

  2. Q sprach

    Kaum wird eine Misstand bekannt oder durch ein Ereignis einem größeren Kreis augenfällig, ertönt der Ruf nach einer Petition. Eien Petition ist eine Bittschrift, eine Bitte bzw. ein Gesuch an den Herrscher bzw. ein Staatsorgan. In so einr ersuchen dann die Betroffenen bzw. betroffen Reagierenden an die für die Beseitigung Verantwortlichen zu appellieren, doch bitte, bitte der Unerträglichkeit ein möglichst schnelles Ende zu bereiten. Toll! Das man heute das Recht hat zu bitten, sich dazu nihct dem Herrscher oder Kirchenfürsten, den Rocksaum absabbern zu Füßen werfen muss und auch nicht Gefahr läuft ob der Unverschämtheit etwa geköpft zu werden, ist natürlich ein irrsinniger Fortschritt. Aber was bitte nützt das wirklich? Gibt es eine Statistik über die Erfolgsquote, mit der die erlauchten Politiker sich den Sorgen der Bürger und ihrer Wähler annehmen? Ist es völlig abwegig anzunehmen, dass den Politikern die Wünsche und Sorgen des Wahlvolkes mehrheitlich am A… vorbeigehen und damit der größere Teil der Bitten formvollendet im Müll landet? Machen Sie doch systematisch und täglich auf’s Neue erfahrbar. Und hepp! weg ist sie. Etwa 20.000 Petitionen erreichen Jahr für Jahr den Bundestag. Ca. 300 Petitionen sind allein in der Online-Liste http://itc.napi...t_petitions.asp aufgeführt. Aber wieviel Einfluß wird den Bürgern damit wirklich gewährt? Die Frage muss erlaubt sein, schließlich verzichtet die Republik auf Volksentscheide und in den Bundesländern werden solche Willensäußerungen des Volkes gern ignoriert.

  3. Mein Parteibuch sprach

    @Q

    Eine Bitte kann ganz schön wuchtig und laut werden, wenn sie aus entsprechend vielen Kehlen kommt.

    Schau dir mal die Petition gegen Wahlcomputer an. Auch wenn sie “nur” 25.000 Mitzeichner hat, hat sie doch dazu beigetragen, dass das Thema “Sicherheit der Wahlcomputer” wieder auf die öffentliche Agenda der Medien gekommen ist. Auch wenn die Petition zum Verbot von Wahlcomputern - wie ich vermute - abgelehnt wird, hat sie doch erheblich mit zur Bewusstseinsbildung in Bezug auf Wahlcomputer beigetragen. Und wenn die Petition zu den Wahlcomputern abgelehnt wird, dann kann man das den Politikern noch oft genug in Dskussionen vorhalten - zum Beispiel bei der nächsten Bundestagswahl.

    Die Petition zum Verbot der Wahlcomputer hat mich auf die Idee gebracht, wie eine Petition aussehen müsste, damit sie Wucht bekommt. Und wenn eine Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes abgelehnt werden sollte - zum Beispiel mit der Begründung, dass kein Regelungsbedarf herrsche, weil das Abmahnrecht, so wie es ist, sehr gut sei - dann kann man die Ablehnung den Politikern bei jeder neuen absurden Abmahnwelle wieder auf’s Neue vorhalten.

    Ich bin mal gespannt, wieviel Dampf so eine Petition entwickeln kann…

  4. Q sprach

    @ Marcel: Das ist ja gut und schön. Aber ich wüßte schon gern, wie denn die Statistik bezüglich der Petitionen z. B. der letzten 20-30 Jahre aussieht. Schon um die Erfolgsaussichten grundsätzlich einschätzen zu können. Es kann sein, dass man online leicht 50.000 Unterstützer oder mehr bekommt. Was viel damit zu tun hat, dass das ja nicht sonderlich anstrengend ist. Ob solche Unterstützung aber wirklich kraftvoll ist? Wenn Petitionen nun mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit nicht erfolgreich sind, könnte man sich m.E. selbst den Aufwand auf der elektronischen Spielwiese sparen.

    Auch beim Kampf gegen Manipulationen per Wahlcomputer könnte es unter Umständen wirksamer sein, 50.000 Einwände gegen eine computergestützte Wahl vorzubringen, ggf. 50.000 Mal zu klagen. Das kostet aber deutlich mehr Mühe, wobei einige Mitbürger die ja nicht einmal für den Gang ins Wahllokal aufbringen wollen. Und das ist die Crux: sobald eine größere Ungerechtigkeit flächig bekannt wird, taucht das Schlagwort “Petition” geradezu aus dem Nichts auf. Geht ja einfach. Der Nutzen einer Petition wird offenbar von vielen unterstellt. Aber wo sind die harten Fakten dazu?

  5. Simon sprach

    In diesem Fall vielleicht ganz interessant für dich: Mein offener Brief an Brigitte Zypries vom 15. Oktober 06.

    Ich mache den Vorschlag zu einer konkreten Änderung im UWG (das einem “Abmahnungsgesetz” wohl am nähesten kommen dürfte) und erkläre meine Gründe. In der Zwischenzeit habe ich übrigens auch eine Antwort aus dem Justizministerium bekommen, die ich, wenn ich schon mal dabei bin, auch gleich online stelle.

  6. Hartmut Pilch sprach

    Eine Petition ist eine gute Basis für eine Kampagne. Sie sollte einer Gruppe, die die Kamagne führt, ein klares Mandat verschaffen. Es ist wichtig, sie argumentativ gut zu unterfüttern und die Unterstützung von immer mehr Autoritätspersonen zu gewinnen. Die eigentliche Arbeit beginnt nach Veröffentlichung der Petitios-Website. Der FFII hat mit Petitionen recht erfolgreich die Gesetzgebung in Europa beeinflusst. Das Europäische Parlament hat sich zwei mal mit deutlicher Mehrheit unsere Positionen, die sich aus solchen Petitionen herleiteten, zu eigen gemacht.

  7. Rolf Schälike sprach

    Wie ein Schreiben heißt, dürfte unwesentlich sein. Ob Petition, Eingabe, Aufforderung, Offenner Brief etc.

    Bedeutung haben der Inhalt, die Aktivität der Mitmachenden, die Nachhaltigkeit und die Streubreite.

    Den Gedanken von Marcel finde ich gut.

    Grundlagen für einen solchen Vorstoß gibt es viele.

    Der Schriftsverkehr von Simon #5 kann genutzt werden.

    Eine gute Grundlage bildet ebenfalls Mimosenschutz verdrängt Meinungsfreiheit.

  8. Robin sprach

    Wenn man da drangeht, sollte man neben einer Petition auf in den Parteien dafür werben.
    Ein kurzer Brief/Email an Mandatsträger usw.
    Außerdem ist das ja hier nicht umsonst ein “Partei”-bezogener Blog. Dann gehen wir halt in unsere Parteien und machen dafür Lobbyarbeit. Es muss ja deswegen niemand einer Partei beitreten, aber die bereits irgendwo dabei sind, könnten dies ja ohne große Probleme tun.

  9. Hartmut Pilch sprach

    In wie weit die zu erreichenden Änderungen durch ein “Abmahngesetz” zu erreichen sind oder durch Änderung bestehender Gesetze ist eine eher rechtstechnische Frage, die vielleicht nicht im Vordergrund der Kampagne stehen sollte. Es schadet allerdings nichts, eine “Referenzimplementation” der eigenen Forderungen zu liefern, um zu zeigen, dass sie durchdacht und umsetzbar sind.

  10. Mein Parteibuch sprach

    @Hartmut
    Ich habe bisher keinerlei Erfahrung mit Petitionen. Tatsächlich ist mein wichtigstes Anliegen, das Abmahnrecht aus dem undurchschaubaren Gestrüpp des Richterrechts herauszuholen und der demokratisch legitimierten Meinungsbildung überhaupt erst mal zugänglich zu machen. Um das unterstützen, braucht es im Prinzip nicht mehr, als Konsens darüber, dass das derzeitige Rechtsinstitut Abmahnung zu Fehlentwicklungen geführt hat. Möglicherweise ist dieser Konsens einfacher herzustellen, als eine Verständigung auf einen konkreten Entwurf.

    Insofern bin ich mir nicht sicher, ob eine Referenzimplementation vernünftig wäre. Ich könnte mir vorstellen, dass die Chance zu einem recht grossen Konsens ohne Referenzimplementation grösser ist.

    Einen demokratischen Prozess würde ich mir dann im weiteren so vorstellen, dass die Parteien, die sich aller Voraussicht nach nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen können, verschiedene Entwürfe machen, dann die Entwürfe diskutiert und verglichen werden und es so zu einem möglichst guten Ergebnis kommt.

    Anstelle einer Referenzimplementation könnte ich mir viel besser vorstellen, die Regelungsbereiche, die in einem Abmahngesetz (oder wie auch immer das Ding heissen soll - könnte von mir aus auch Rechtsschutzgesetz oder anders heissen) enthalten sein sollen, zu benennen.

    Also zum Beispiel: das Gesetz soll Ausssagen treffen zu den Kosten von Abmahnungen, dazu etwas sagen, inwieweit den Abmahner eine Schadensminderungspflicht trifft, welche Fristen angemessen sein sollen, ob ein Gerichtsort angegeben werden soll, an dem der Streit im Falle der Nicht-Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen soll und so weiter und so fort.

    Das könnte den Konsens erhöhen. Ich bin übrigens der festen Überzeugung, dass bei der Formulierung eines Gesetzesentwurfes viele Widersprüchlichkeiten der derzeitigen Rechtslage ans tageslicht kommen werden. Da muss sich dann demokratisch für eine Variante entschieden werden, was gegenüber der jetztigen Situation in jedem Falle den entscheidenden Vorteil hätte, dass das Recht nicht mehr so sehr davon abhängt, bei welchem Gericht die Klage eingereicht wird.

    Aber, wie gesagt, alles bisher nur eine Idee, und noch weich und offen für Veränderungen. Die wichtigste Frage, die ich mir dabei stelle, ist, was ist so simpel und konsensfähig, dass da sehr viele Leute zustimmen. Auch der Name Abmahngesetz könnte interessant sein, weil es Aufmerksamkeit erregen könnte, wenn Abmahngegner ein Abmahngesetz wollen. Könnte aber auch nach hinten losgehen, wenn deshalb die Unterstützung von Leuten ausbleibt, die sich eine ähnliche Referenzimplementation wünschen wie wir.

  11. Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes? auf Augs.blog sprach

    […] Das Wort Abmahnung dürfte gute Chancen bei der Wahl zum Unwort des Jahres haben. Immer häufiger setzen Unternehmen Abmahnungen als Druckmittel gegen unliebsame Kritiker ein, nicht selten dient die Abmahnung auch einfach nur dazu, Geld in die Kasse eines Abmahners zu spülen. Marcel Bartels, ungekrönter König unter den abgemahnten Bloggern, hat jetzt eine neue Idee ins Spiel gebracht. Er denkt an eine Petition um die   Politik dazu zu bewegen, ein Abmahngesetz auf den Weg zu bringen. So könnte der Missbrauch dieses Mittels endlich eingedämmt werden, meint Bartels - und ruft zur Diskussion auf. Trackback URL · Gelesen: 1 · heute: 1 […]

  12. Anonymous sprach

    Der Gesetzgeber muss nur die Kosten für eine Abmahnung deckeln.

    20 Euro sind hier eine vernünftige Grössenordnung.

  13. JohnnyBGoode sprach

    Sehr gut, doch wahrscheinlich Schuß ins Leere. Genau diesen Vorschlag machte ich bereits unserer lieben Frau Justizministerin Zypries mit Schreiben vom 18.02.2005. Das Schreiben eines Herrn Dirk Seichter, Referent im BM der Justiz, das ich daraufhin erhielt:

    “Ihre Forderung….ist aus unserer Sicht nicht berechtigt. Die Abmahnung ist ein Mittel der außergerichtlichen Streiterledigung. Da über den Weg der Abmahnung dem Verletzer letztlich unnötige gerichtliche Kosten erspart werden können, ist die von Ihnen kritisierte Kostentragungspflicht des Adressaten der Abmahnung berechtigt. Den Interessen des Abgemahnten ist dadurch Rechnung getragen, dass er diese Kosten nur bei berechtigten Abmahnungen bezahlen muss. Im Falle einer unberechtigten Abmahnung kann er seinerseits seine Kosten vom Abmahnenden ersetzt verlangen. Zu ersetzen sind auch nur die objektiv erforderlichen Aufwendungen, wozu in einfach gelagerten Fällen nicht ohne weiteres die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts gehören.”

  14. Mein Parteibuch sprach

    @anonymous
    In welches Gesetz soll der Gesetzgeber das denn reinschreiben? Soll das auch für Verbraucherzentralen gelten, die Abzockern mit Abmahnungen zusetzen und davon bisher zum Teil leben? Ich danke, wir sollten einen Schritt nach dem anderen tun, zuerst ein Abmahngesetz schaffen, wo so wichtige Dinge überhaupt geregelt werden, und uns dann darum streiten, wie sie geregelt werden.

    @JohnnyBGoode
    Mir ist die Position des BMJ bekannt, dass das Recht eigentich schon ganz gut so sei wie es ist. Bloss gibt es immer Missverständnisse mit Leuten, die nicht verstehen, wie toll das Recht ist. Ja, aber wie sollten sie auch, wo das Recht nur in dicken teuren Kommentaren zu finden ist, die sich aus unübersichtlichen Gerichtsentscheidungen zusammensetzen.

    Genau deshalb möchte ich ja, dass das BMJ das Recht mal eben schnell in ein Gesetz aufschreibt, wo jeder nachlesen kann, was das geltende Recht ist. Und wo jeder, der damit nicht zufrieden ist, Änderungsvorschläge zu machen kann, wie man es besser machen könnte, damit die dann demokratisch diskutiert werden können.

  15. L-Roy sprach

    Die Idee, das Abmahnwesen via Gesetz zu ändern, finde ich prinzipiell gut und richtig. Ob aber die Initiative von dieser Seite ausgehen sollte, weiß ich nicht. Ich fühle mich irgendwie an den notorischen Raser erinnert, der eine Abschaffung von Tempolimits fordert. :)

  16. Mein Parteibuch sprach

    @L-Roy

    Um mal im Bild zu bleiben:

    Ich möchte nicht die Abschaffung des Tempolimits, sondern die Einführung einer Strassenverkehrsordnung fordern.

  17. hanneken sprach

    Ich muss zugeben, dass ich mit der ganzen Geschichte auch große Probleme habe. Eine Abmahnung muss die eigenen Kosten decken. Wenn ich einen Anwalt einschalten muss, weil ich nun mal keine Ahnung von der Materie habe, darf ich nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn ich im Recht bin. Auf der anderen Seite kann ich nicht einem Schüler, der ‘verbotene’ Bilder auf seiner HP hat, deshalb eine Rechnung über ein paar TEuro schicken. Und wenn ich als einfacher Nebenbei-Onlinehändler ein Satzzeichen an einer falschen Stelle habe: das ist selbstverständlich schrecklich und schadet der Volkswirtschaft, ach was, der globalen Wirtschaft in unzumutbarer Weise. Da muss man ihm doch eine Rechnung präsentieren, sodass er sich solches in Zukunft gut überlegt…
    Ich kann mir vorstellen, dass man anstatt der ersten Abmahnung etwas Ähnliches wie einen Mahnbescheid etablieren könnte. Kind oder Unternehmer bekommt den Bescheid, dass das nicht i.O. ist und eine Rechnung über vielleicht 20 Euro und kann sich dann überlegen, was er macht. Entweder mitteilen, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, dann geht’s vor Gericht (oder so) oder sich fügen, 20 Euro bezahlen, und alles ist okay. Das verursacht keine Kosten beim und ist sozusagen gerecht.
    Aber ob das bei unserer starken Anwaltlobby durchkäme?!

  18. Hugo Habicht sprach

    >>Die Juristen unter Ihnen werden schmunzeln, da jedem Juristen klar ist, dass es selbstverständlich kein Abmahngesetz gibt und das Rechtsinstitut Abmahnung durch eine sich verfestigende ständige Rechtsprechung aus der recht weit hergeholten gesetzlichen Regelung im BGB zur Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt wurde.

  19. Hugo Habicht sprach

    “Die Juristen unter Ihnen werden schmunzeln, da jedem Juristen klar ist, dass es selbstverständlich kein Abmahngesetz gibt und das Rechtsinstitut Abmahnung durch eine sich verfestigende ständige Rechtsprechung aus der recht weit hergeholten gesetzlichen Regelung im BGB zur Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt wurde.”

    Was die Entstehung anbetrifft, ist das richtig, auch ist richtig, daß es kein Gesetz mit dem Titel “Abmahngesetz” gibt. Der Gesetzgeber hat für den Bereich des Wettbewerbsrechtes aber die Abmahnung zwischenzeitlich mit seinen Weihen bedacht. Vgl. § 12 UWG.

  20. Mein Parteibuch sprach

    @Hugo
    Mit dem §12 UWG (2004) hat der Gesetzgeber gezeigt, dass er sich des Problems des Wildwuchses bei Abmahnungen irgendwie schon bewusst ist.

    Die Regelungen dort greifen jedoch viel zu kurz. Einerseits betreffen sie “nur” wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und so will Genossin Brigitte Zypries nun die Kosten der urheberrechtlichen Abmahnungen im Urheberrecht deckeln. Andererseits ist im §12 UWG auch nur sehr wenig geregelt, was ich finde, dass geregelt werden sollte.

    Regelungsbereiche für eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung im Abmahngesetz könnten zum Beispiel sein:

    - Kosten von Abmahnungen
    - Schadensminderungspflicht des Abmahners
    - Rechte bei überzogenen Kostenforderungen
    - Gegenabmahnung, negative Feststellungsklage
    - (Un)wirksamkeit des Kostenverlangens in der U-Erklärung
    - Hamburger Brauch
    - was ist eine angemessene Frist, Fristverlängerung zur Abgabe einer U-Erklärung bei zwischenzeitlicher Unterlassung
    - Angabe eines Gerichtsortes zur Hinterlegung einer Schutzschrift
    - hinreichende Beschreibung des abgemahnten Sachverhaltes
    - Pflicht zum Weglassen nicht abgemahnter Sachverhalte
    - Folgen unberechtigter Drohungen (mit Strafanzeigen u.a.)
    - besondere Regelungen zum Jugendschutz
    - Privilegien für Verbraucherzentralen und ähnliche anerkannte Einrichtungen
    - Folgen unrichtiger rechtlicher Bewertung des abgemahnten Sachverhaltes
    - Pflichtbelehrungen

    Ich denke, man kann gerade Anwälten durchaus gewisse Sorgfaltspflichten bei Abmahnungen auferlegen und daurch dafür sorgen, dass die teuren Abmahnungen auch ein Qualitätsprodukt sind, und nicht nur unausgegorener Mist, aus denen der Abgemahnte sich die rechtliche Substanz selber raussuchen muss. Derzeit ist das Abmahnrecht so gestaltet, dass es einen Anreiz für Anwälte bietet, möglichst unfaire und unsachliche Abmahnungen zu schreiben.

    Wenn also jemand schreibt “Produkt X, das Verkäufer Y mir verkauft hat, finde ich eklig”, dann schreibt derzeit ein Anwalt, der den rechtsunkundigen Gegner in die Irre führen will, beispielsweise “Kreditgefährdung”, also einen Straftatsvorwurf, in den Betreff, im Schreiben steht dann was von Schmähkritik und Schadensersatz und in der Unterlassungserklärung wird gefordert, den Satz nicht mehr zu verbreiten. Dass wohl das einzige, worauf der Abmahner Anspruch hat, die Unterlassung der Nennung des Namens des Verkäufers ist, erschließt sich dem Unkundigen dabei in keiner Weise.

    Und der abmahnende Anwalt hat auch überhaupt kein Interesse, dass der Abgemahnte erfährt, worauf sich eine EV stützen könnte, denn schließlich will er ja eigentlich nicht, dass der Name des Verkäufers ausge-x-t wird, sondern dass der Satz verschwindet.

  21. Rolf Schälike sprach

    Bei “Abmahnungen” und “Einstweiligen Verfügungen” sollte der Gesetzgeber einen Unterschied machen zwischen den einzelnen Anwendungsgebieten.
    Strafrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Äußerungsrecht u.a.

    Beim Äußerungsrecht bedarf es keines Überraschungseffekts.

    Viele Äußerungen in den Zeitungen werden so und so nicht wiederholt. Die Widerholungsgefahr durch Erstveröffentlichung ist meist eine fiktive Gefahr.

    Außerdem ist der Erlass einer Eintweiligen Verfügung im Äußerungsrecht stark abhängig von der subjektiven Haltung der entscheidenden Richter.

    Damit ist die Wahrscheinlichkeit einer Bestätigung im Widerspruchsverfahren und im Hauptverfahren höher als bei den anderen Rechtsgebieten.

    Die Meinungsfreiheit hat dem gegenüber einen allgemeinen hohen Stellenwert. Die Meinungsafreiheit betrifft das System als Ganzes.

    Die anderen Freiheiten sind in der Regel nur Teilfreiheiten des Gesamtsystems.

    Ohne Markenschutz wird das System sich weiter entwickeln können, ebenfalls ohne Urheberschutz. Jedoch nicht ohne Schutz der Meinungsfreiheit.

    Die Abwägung zwischen Meinungsäußerung und Tasachenbehauptungf ist relativ willkürlich, auch was die inneren Tatsachen betrifft.

    Damit sind Beweise in den Gerichtsverfahren in Äußerungsfragen subjektiv, selten objektiv.

    Das hier diskutierte “Abmahngesetz” (Abmahnregeln) sollten diese Gesichtspunjte berücksichtigen.

  22. Simon sprach

    So, jetzt:

    http://www.heis...23/23968/1.html

  23. Mein Parteibuch sprach

    Klasse Text zum Telemediengesetz, Simon.

  24. Mein Parteibuch » Antwort an die Kanzlei Steinhöfel sprach

    […] Das ermöglicht es, mich weiter damit zu beschäftigen, wie die gesetzliche Lage so verbessert werden kann, dass der Missbrauch von Abmahnungen erschwert wird und die Meinungsfreiheit gestärkt wird. Beispielhafte Ideen dazu sind eine Petition für ein Abmahngesetz und ein Vorschlag zur Benachrichtigung des Antragsgegners im Falle von gescheiterten einstweiligen Verfügungen. [Trackback URI]    [Permalink] […]

  25. Mein Parteibuch » Nachlese zur gestrigen mündlichen Verhandlung “(FH) ./. Parteibuch” sprach

    […] Anstelle dessen, vernünftige Musterentscheidungen unter hohem Risiko langwierig in höheren Instanzen zu erreichen, sollte der Kampf gegen den Abmahnungsmissbrauch meiner Meinung nach auf der politischen Seite ansetzen. Hier möchte ich den Petitionsentwurf für ein Abmahngesetz weiterverfolgen, die Idee zur grundsätzlichen gerichtlichen Benachrichtigung des Verfügungsgegners bei abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen auf einstweilige Verfügungen weiterverfolgen, versuchen, noch auf den ziemlich weitgediehenen unsinnigen Entwurf des neuen Telemediengesetzes Einfluss zu nehmen und auch die noch frische Petition der International E-Bussines Association stützen, die sich vor allem der völlig überzogenen Streitwerte und Gebühren für kleinste Verstösse im E-Business annimmt. […]

  26. Dr. W.E. sprach

    Nachdem ich in den letzten 7 Jahren mit meiner bescheidenen Website über 5 Unterlassungserklärungen mit Kostennote unterschreiben durfte, bin ich der festen Ansicht, dass ein Internetauftritt in Deutschland keine Zukunft ohne eine zeitgemäße Gesetzesgrundlage haben wird.
    Flagge momentan mein Unternehmen aus. Schöner Nebeneffekt: Meine Steuerlast konvergiert dann gegen 0!

    Schöne Grüße bald aus Uru…

  27. Abmahnungen vorbei? « Sammeljurium.de sprach

    […] Meine Meinung: Jetzt, wo das Gesetz verhandelt wird, ist der richtige Zeitpunkt, Öffentlichkeit herzustellen. Deutlich zu machen, dass auch Kleinst-Gewerbetreibende und prekäre Freiberufler Schutz vor überzogenen Abmahnhonoraren brauchen. Gut wäre es, wenn unter den Betroffenen ein möglichst breiter Konsens hergestellt werden könnte. Dafür kann man zum Beispiel im Abmahngesetz-Wiki Ideen für einen besseren Gesetzesentwurf beisteuern. […]

  28. Dieter sprach

    Eine Petition ist zwar besser als nichts, aber leider, wenn man die Ergebnisse sieht, auch nicht viel mehr als nichts.

  29. Haiopai sprach

    Ich finde nicht das es hier eines erneuten Gesetzes bedarf, unsere Rechtssprechung ist kompliziert genug .
    Handlungsbedarf sehe ich da vielmehr beim Verfassungsgericht, unser Recht ist in dieser Hinsicht wie meine sehr eindeutig .
    Nach §92 des GG obliegt die Rechtsprechung allein den Gerichten.
    Im Klartext halte ich es für eine unglaubliche Anmaßung, wenn Privatleute ohne rechtliches Verfahren kostenpflichtige Abmahnungen verteilen oder sie über Anwaltsbüros verteilen lassen .
    Nennen wir das Kind doch beim Namen, hier versuchen sich Privatleute gesund zu stoßen unter Umgehung der rechtlichen Instanzen .
    Angebliche Kostendeckung ist doch nur ein Deckmantel für widerrechtlich verhängte Ordnungsgelder.
    Ein Verbot solcher Abmahnungen wäre in meinen Augen überhaupt kein Problem, die Frage ist doch vielmehr, ob dies überhaupt im Interesse des Gesetzgebers liegt .
    Mir scheint eher, das hier seitens des Gesetzgebers und der Richter großzügig über einen klaren Bruch des Grundgesetzes hinweg gesehen wird, um den Berufskollegen in den Anwaltskanzleien eine lukrative Verdienstmöglichkeit nicht zu verderben .

  30. Werner Harms sprach

    Die Abmahnungen basieren unter anderm auf §12 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Um dieses zu ändern wurde von der Handwerkerpartei e.V. (HWP)eine Petition gestartet, die bereitz über 9000 Mitzeichnungen hat. es kann noch bis zum 3.9. mitgezeichnet werden.

    http://itc.napi...?PetitionID=478

    Gruß
    Werner Harms

  31. mein-parteibuch.com » Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes sprach

    […] wurde auf www.mein-parteibuch.de die Frage aufgeworfen, ob es sich lohnt, dafür zu streiten, dass ein Abmahngesetz geschaffen wird. Mit einem Abmahngesetz könnte das Abmahnunwesen aus den oft undurchschaubaren Tiefen des […]

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