Wie einem frischen Beitrag des RA-Blog zu entnehmen ist, wurde heute RA-Blogger Rechtsanwalt Thomas Klotz abgemahnt.
Im streitgegenständlichen Beitrag sollen sich angeblich Zitate eines Anwaltsschreibens der Kanzlei Herold Flashar Gehb aus dem Parteibuch-Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor befunden haben, für dessen zitatweise Veröffentlichung ich gestern eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg bekommen habe.
Hoffentlich entwickelt sich da nun keine Abmahnwelle in Kleinbloggersdorf draus, an der ich wegen meines unbedachten Verhaltens Schuld bin.
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| Lets do the ZPO |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Wer Angst vor der juristischen Keule durch Abmahnung oder einstweilige Verfügung hat, sollte problematische Beiträge beziehungsweise Bildzitate mit Geschäftspost vorsichtshalber zensieren. Es geht einfach nicht anders.
Meine vollkommen ernster Hinweis an jeden Blogger: Bitte nehmt eure Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nach Möglichkeit nicht wahr! Beschränkt euch auf die Beschreibung von allgemeinen Themen, schreibt über Mathematik, Physik, Informatik, Sachverhalte aus der Antike. Also schreibt wirklich nur zu allgemeinen Begriffen, nicht aber zu konkreten aktuellen politischen Themen, die beispielsweise nach § 50 Urhebergesetz erlaubt sind. Immer schön die Klappe halten, wenn es um brisante Themen geht. Ich meine das vollkommen ernst, denn das gegenwärtige Unrechtssystem hält das Staatsvolk in Schach.
Letztlich ist es ein gesamtes System, das das Problem ist. Aber dieses System wird immer auch von bestimmten natürlichen Personen gemacht. Man sollte darüber nachdenken, ob man die verantwortlichen Richter nicht aus dem Amt jagen könnte. Okay, im Beitrag oben geht es um eine Abmahnung, (noch) nicht um ein Gerichtsverfahren. Aber wir wissen ja alle, dass man einer Abmahnung immer nachgeben muss, höchstens um die Kostennote kann man sich noch vor Gericht streiten.
“Meine vollkommen ernster Hinweis an jeden Blogger: Bitte nehmt eure Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nach Möglichkeit nicht wahr!”
Genau. Das ist der Tip, der uns nach vorne bringt. Immer schön die Fresse halten.
*seufz*
Wer in meinem Kommentar bittere Ironie liest, hat ihn verstanden.
Den Beitrag, der hier gerade stand, habe ich zu den Keksen verschoben, weil ich ihn für Stalking halte.
Damit ein Gesetz auch wirklich ein Gesetz ist, darf es dem Naturrecht nicht zuwiderlaufen. So gilt hinsichtlich der Veröffentlichung von Geheimnissen der Grundsatz: “Entschuldigt ist man von der Geheimhaltung, wenn mal dadurch einen verhältnismäßig großen Nachteil von sich oder von anderen fernhalten kann, auch wenn der Schaden, der dem anderen aus der Offenbarung entsteht, größer ist” (Jone).
Auch Inhalte von Briefen dürfen also u.U. durchaus veröffentlicht werden. Dagegen zivil- oder strafrechtlich vorzugehen, würde das Unrecht nur mehren.
Sehr geehrter Herr Bartels,
unabhängig von Ihrer politischen Einstellung verurteile ich diese Abmahnpolitik auf das Schärfste! Sie erinnert in hohem Maße an einen “Maulkorberlaß”, der durch die Hintertür kommt und das Grundgesetz unterhöhlt. In einem Kommentar war ja schon zu lesen, dass man auf die Grundrechte besser verzichten solle und (Zitat)”… die Fresse halten…”(Zitat Ende)!
Um Sie und Ihren Kampf gegen diese Ihnen zugestellten Bescheide und Verfügungen zu unterstützen, habe ich in meinem Weblog einen entsprechenden Eintrag vorgenommen und Ihr Blog (Ihre Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt!) verlinkt.
Allerdings muß ich auch ganz offen sagen, dass gerade Ihr Aufruf zur Mohammed-Karrikatur von mir abgelehnt wird, da er die Grundrechte anderer Bürger (Religionsfreiheit, ~ keine Nachteile etc.) verletzen könnte. Außerdem hätte ich Ihnen da etwas mehr Fingerspitzengefühl zugetraut…
Ansonsten ist Ihre Seite informativ und übersichtlich aufgebaut!
Mit freundlichen Grüßen
Maik,
der “Waldschratt”
[…] Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat für das Zitieren aus der mir später per einstweiliger Verfügung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte. […]