herzlich möchte ich Sie als neuen, hoffentlich nun regelmäßigen, Leser von Mein Parteibuch - Ein Internettagebuch mit Katzenbildern willkommen heißen. Sehr gefreut habe ich mich über ihren netten Leserbrief vom Donnerstag. Selbstverständlich werde ich das Urheberrecht auf ihrem Werk entsprechend Ihrer Wünsche und dem Rahmen der geltenden Gesetze beachten. Besonders gut gefallen hat mir Ihr Scherz, jegliches zitieren und kommentieren in den Nutzungsbedingungen Ihres Werkes auszuschließen. Diese Antwort steht im Gegensatz zu Ihrem Leserbrief jedoch wie alle Inhalte meiner Webseite unter einer Copy-Left Lizenz, das heißt, Sie können diesen Antwortbrief nach Herzenslust kopieren, publizieren und in eigene Werke einbinden, sofern Sie nur jedem anderen das Recht einräumen, dies auch zu tun.
Ihrem Wunsch, die Angelegenheit ohne eine Einschaltung von Rechtsanwälten, Gerichten und eine förmliche Abmahnung zu erledigen, kann ich mich nur anschließen. Es steht mir fern, Aussagen, die wie Sie sagen, als unwahre Tatsachenbehauptungen oder gar Beleidigungen zu werten sind, verbreiten zu wollen. Gerne habe ich die Artikel des Parteibuch Lexikons zur UGV Inkasso GmbH und zur Firma FKH in Heuchelheim Ihren Wünschen vollumfänglich entsprechend geändert. In den Artikeln zu den Unternehmern Werner Jentzer und Heinz Volandt, zur Rechtsanwaltskanzlei Wehnert und Kollegen und zu Deltacredit aus Speyer ist mir so auf Anhieb gar nichts aufgefallen, wo Änderungsbedarf besteht. Da auch Sie mir in Ihrem Schreiben dazu keinerlei Hinweise gegeben haben, habe ich diese Artikel im wesentlichen so belassen, wie sie waren.
Zu einigen ausgewählten Textpassagen Ihres netten Schreibens sind mir dann doch noch einige Fragen aufgetaucht. Dass die UGV Inkasso GmbH unberechtigte Forderungen nicht geltend macht, finde ich, sofern der Schuldner Einwände geltend macht und es denn stimmt, sehr löblich. Vielleicht könnten Sie sich auch dafür einsetzen, dass Ihren Schuldnern nach dem Erklären der Aufrechnung mit einem Gegenanspruch aus einer Gewinnzusage, wie sie beispielhaft unter http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=548 diskutiert wurde, der verbleibende Rest des Gewinns ausbezahlt wird? Ich könnte mir vorstellen, dass Sie als erfolgreiches Inkassounternehmen da hervorragende Möglichkeiten haben, gerade wo Sie doch, wie Sie schreiben, Tausende von Mandanten haben.
Für die Information, dass die Höhe von Inkassogebühren gesetzlich nicht geregelt ist, bedanke ich mich. Dass sich Ihre Gebühren im Rahmen des in der Inkassobranche üblichen bewegen, finde ich beruhigend, schon deshalb, weil dadurch meiner Meinung nach jeglicher falsche Verdacht, der durch ein unter http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=785 publiziertes Urteil entstehen könnte, wo es anscheinend um ungerechtfertigte Bereicherung mittels ungerechtfertigter Inkassokosten ging, ausgeräumt wird. Wenn dann, wie Sie schreiben, über 80% der Personen, gegen die Sie Forderungen eintreiben, bereits vor Ihrer Beauftragung den Offenbarungseid abgelegt haben, finde ich das sehr bedauerlich. Ist das wirklich zielführend, bei Menschen, die ohnehin schon einen Offenbarungseid abgelegt haben, noch ein aufwendiges Inkassoverfahren durchzuführen? So als Laie hätte ich das nicht vermutet.
Dass Sie schlechte Erfahrungen mit einigen Medien und einer Verbraucherzentrale, die glücklicherweise nun insolvent ist, gemacht haben, kann ich Ihnen gut nachfühlen, denn auch über mich wird viel Falsches in den Medien gebracht. Geradezu bewundernswert finde ich es, wie Sie sich erfolgreich gegen unwahre Behauptungen in Medien wie Spiegel, Focus und ZDF zur Wehr setzen. Schade finde ich es in dem Zusammenhang, dass Sie mir nicht gestatten, ihr nettes Fax vom Donnerstag zu veröffentlichen, denn darin sind schließlich einige Fakten enthalten, an denen auch die Medien sicherlich in ihrer Berichterstattung nicht vorbeikämen. Vielleicht überdenken Sie ja Ihre Haltung noch einmal, was die Erlaubnis zur Publikation Ihres urheberrechtlich geschützten Faxes angeht?
Ihre Bereitschaft, in einer Live-Sendung aufzutreten, bei der neben Ihnen auch ein Schuldner, dessen Name Ihnen so rechtzeitig vor der Sendung mitgeteilt wird, dass Sie die entsprechenden Unterlagen heraussuchen können, sowie ein Rechtsanwalt des Schuldners teilnimmt, finde ich vorbildlich. Vielleicht findet sich ja doch noch einmal ein Sender, der sich zu so einer Live-Sendung bereit erklärt und dann nicht, wie geschehen, am Vormittag der Sendung wieder absagt. Wäre es Ihnen recht, wenn ich einen entsprechenden Aufruf auf meiner Webseite starte?
Gerne habe ich beim Weblink zu Nadine das Datum korrigiert. Das geht ja auch wirklich nicht an, was die Nadine da geschrieben hat. Das ist wirklich so schlimm, dass ich das hier gar nicht wiederholen mag. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie die Nadine, die sonst ein eher ruhiges Gemüt hat, dazu gekommen ist, so etwas zu schreiben. Damit meinen Lesern klar ist, dass andere Seiten im Internet für ihren Inhalt selbst verantwortlich sind und ich keine Möglichkeit habe, diesen Inhalt zu verifizieren, habe ich da einen entsprechenden Hinweis eingefügt. Zu eigen machen möchte ich mir den Inhalt solcher Seiten erst recht nicht, deshalb habe ich aus den Links außerdem unverlinkte Verweise gemacht. Ich hoffe, das entspricht Ihren Wünschen?
Dass heute von zweifelsfrei absolut renommierten Unternehmen kaum mehr ohne die Verwendung des Wortes Gewinn geworben wird, war mir bisher gar nicht aufgefallen. Ich als juristischer Laie wäre doch glatt davon ausgegangen, dass, wenn mir jemand in großen Lettern zu einem Gewinn gratuliert, ich auch tatsächlich etwas gewonnen habe. Möglicherweise bin ich als juristischer Laie einfach nicht schlau genug, um ein Gewinnversprechen von einer Gewinnzusage nach §661a BGB, wie sie unter http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=96 diskutiert wird, einer Gewinnmitteilung, einem Gewinnspiel oder einer Gewinnchance wirklich eindeutig zu unterscheiden?
Dass der einzige Berührungspunkt zwischen der FKH GbR und der UGV Inkasso GmbH ist, dass die FKH GbR die UGV Inkasso GmbH mit dem Inkasso der von ihr erworbenen Forderungen beauftragt, nehme ich gern zur Kenntnis. Als unbedarfter Leser hätte ich beinahe vermutet, dass die Person Werner Jentzer als Geschäftsführer der UGV Inkasso GmbH und geschäftsführender Gesellschafter der FKH GbR einen weiteren Berührungspunkt darstellt.
Dass die Verantwortlichen der ODD ausschließlich wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verurteilt und vom Vorwurf des Betruges im Zusammenhang mit nicht erfüllten Gewinnzusagen freigesprochen wurden, habe ich gern klargestellt. Freuen würde ich mich, wenn Sie mir erläutern würden, in welcher Beziehung die in Ihrem Fax von Ihnen vertretenen Unternehmen und Personen zur ODD GmbH eigentlich genau standen. Wären Sie so nett?
Wie es kommt, dass Ihre Inkassokosten nicht von ausnahmslos allen Gerichten anerkannt werden, kann ich mir nicht erklären. Ob das eine Tatsache ist, dass die Zahl der gewonnenen Prozesse die Zahl der verlorenen Prozesse bei weitem übersteigt, kann ich natürlich von hier aus nicht beurteilen, nehme das aber gern als Ihre Sicht der Dinge zur Kenntnis. In dem Zusammenhang würde mich interessieren, was Sie von dem Merkblatt UGV des Vereins Schuldnerhilfe Essen e.V. halten, das über das Forum Schuldnerberatung unter dem URI
http://www.f-sb.de/akgeschaefte/ugv/merkblattugv.pdf
abrufbar ist?
Trotz dieser offenen Fragen habe ich Ihren Änderungswünschen in vollem Umfang innerhalb der von Ihnen gewünschten extrem kurzen Frist entsprochen. Um zukünftigen widerrechtlichen Verunstaltungen der Artikel vorzubeugen, habe ch die Artikel zudem gegen eine weitere Bearbeitung gesperrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich erst heute dazu komme, Ihr nettes Fax zu beantworten. Ihren Antworten sehe ich gespannt entgegen. Sollten Sie weitere Wünsche oder Anregungen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, mich nochmals zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Bartels
Nachtrag: Einen vergessenen Link habe ich nachträglich noch hinzugefügt und ein paar kleinere Rechtschreibfehler beseitigt.
![]() |
| Zur Hölle mit .... |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
Ein interessanter Link auch dieser:
http://www.trib...uwg-verurteilt/
Marcel antwortet
Marcel hat ja vor kurzem ein schönes Fax von der UGV Inkasso GmbH bekommen. Heute hat er dazu eine wunderbar formulierte Antwort abgeschickt.
Mal davon abgesehen das ich mir nicht vorstellen kann das ein Fax eines Anwalts vor Gericht als Urheberr…
[…] Marcel Bartels von Mein-Parteibuch.de hat einen netten “Leserbrief” bekommen. Seine Antwort darauf gibt es hier zu lesen. Wer dann noch Fragen hat, dem kann ich nur wärmstens ein PDF-Merkblatt der Schuldnerhilfe Essen über die Forderungen der UGV Inkasso ans Herz legen (http://www.f-sb.de/akgeschaefte/ugv/merkblattugv.pdf). […]
[…] lese missvergnüglich den Eintrag im Blog Mein Parteibuch über die UGV Inkasso. Um was gehts da eigentlich? Nach etwas googlen soweit mein Infostand: Es geht um Gewinnbriefe. Man wird darin informiert, etwas gewonnen zu haben. Zum Beispiel einen Geldbetrag iHv 25.000 Euro. Doch, um an den “Gewinn” zu kommen, soll man Waren bestellen. Meist zu geringen Werten von 10, 20 oder mehr Euro. Die Verbaucherzentrale schreibt bereits anno 2003: Darin wurden sie über einen Gewinn informiert und zum Kauf von Waren wie etwa einem Messerblock aufgefordert. „Doch wer bestellt, bekommt keinen Gewinn, sondern eine Zahlungsaufforderung von [dreimal darf man jetzt raten von wem]… “, erklärt Matthias Wins von der Verbraucherzentrale. Ui… klingeling? Lautes klingeling? Eher ein ganz lautes Klingeling! Es gibt ein schönes Sprichwort: Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er zerbricht. […]
Um ehrlich zu sein: Ich habe vor Lachen nicht mehr in Ruhe frühstücken können, das nehme ich Dir, lieber Marcel, sehr übel
Ansonsten ein sehr gutes Schreiben, das in vielen Arten und Weisen meinem eigenen Stil entspricht, mit entsprechenden “Konversationspartnern” zu verfahren.
Eine Antwort erwartest Du wohl ebenso wenig wie ich, aber spannend wäre sie schon.
Und wie gut, dass Du nichts aus dem Fax öffentlich wiedergegeben hast
Also ich bin schon verwundert, dass die UGV Inkasso GmbH nicht gleich das Abmahnverfahren gewählt hat, da aus Ihrer Sicht doch falsche Tatsachen verbreitet werden. Aber es geht doch auch außergerichtlich.
Es ist zwar richtig, dass es keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Inkassokosten gibt, jedoch ist ein Gläubiger auch zur Schadensminderung verpflichtet und die Inkassokosten dürfen nicht höher sein, als die Kosten eines Anwaltes. Ferner kann der Gläubiger nur die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und des Inkassos verlangen. Notfalls muss der Schuldner gem. § 788 ZPO Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckungskosten einlegen bzw. die Inkassokosten gerichtlich überprüfen lassen, was wohl getan wird.
Völlig verwundert bin ich natürlich, dass nach dem Zitat des Prokuristen 80 % der Schuldner vorher schon einen “Offenbarungseid” geleistet haben, oder habe ich mich da verlesen? Dies wäre sehr bedenklich!!! Was da wohl der unbedarfte Leser denkt? Wie kommen denn da die Gläubiger an Ihr Geld? Na ja, meist ist es ja nicht viel, was die Gläubiger als Hauptforderung haben,wenn man den Schuldenberatungsstellen Glauben schenkt, da kann der Schuldner dies sicherlich auch von seinem nichtpfändbaren Einkommen bezahlen. Ein freundlicher Brief des Gläubigers hätte es da wohl auch getan, zumal die UGV Inkasso doch auch das Factoring betreiben könnte, oder sind die Schuldner etwas sehr böse, weil Sie Ihre vermeindlichen Gewinn von dem Gläubiger nicht gekommen haben oder haben die Schuldner etwa aufgerechnet? Sei wie es will, die UGV Inkasso GmbH sieht sich als Opfer und man sollte natürlich das Persönlichkeitsrecht des Opfers respektieren. Übrigens kann sich die UGV Inkasso GmbH an den Weißen Ring wenden, der sich der Opfer annimmt.
Sehr löblich finde ich es, dass Herr Bartels es gestattet, sein literarisches Werk, dass eine gewisse schöpferische Höhe aufweist, abgedruckt werden darf und er sein Urheberrecht nicht beansprucht. Toll!!
Ja, fast hätte ich es vergessen…
Sehr schön, dass die Verantwortlichen der UGV Inkasso GmbH im Fernsehen auftreten möchten, haben diese doch bisher alle öffentlichen Stellungnahmen in den Medien bisher abgelehnt.. Sicherlich könnte man eine Gesprächsrunde mit Schuldnern, deren Anwälte, der UGV Inkasso GmbH, der FkH GbR und deren Anwälte und Verbraucherschützern durchführen. Wäre sicherlich sehr aufschlussreich. Das Angebot der UGV Inkasso GmbH steht ja.
Noch was…
es gibt wohl noch einen weiteren Berührungspunkt zwischen der UGV Inkasso GmbH und der FkH GbR.. Beide haben zum Geschäftsgegenstand laut Ihren Homepage das Factoring… Warum kauft die UGV Inkasso GmbH nicht gleich die Forderungen auf?
Ich halte es für eine Farce, dass die Gebühren der Inkassobranche nicht geregelt sind und man für billige 0815-Serienbriefe von fortgebildeten Rechtsanwalts- oder Steuerfachangestellten die Gebühren von Rechtsanwälten veranschlagen kann. Nicht zuletzt werden vielfach auch Gerichtsgebühren in die Berechnung einbezogen, die beim Inkasso gar nicht entstehen. Hier würde eine eindeutige Regelung per gesetzlicher Regelung dem Verbraucher Klarheit und Sicherheit verschaffen. Es kann nicht angehen, dass ein Verbraucher klagen soll, bloß um die Höhe der Kosten einer nicht bestellten und meist auch sinnlosen Leistung prüfen zu lassen. Das wird kaum eine Rechtsschutzversicherung abdecken und auch sonst kaum einer jenseits der Verbraucherzentralen das Prozesskostenrisiko dafür tragen. Fragwürdig sind auch Gebühren die Hauptforderungen übersteigen oder sich gar auf ein Vielfaches der Hauptforderung summieren können. Da wäre es möglich, gesetzlich eine Untergrenze und / oder eine Sperrfrist nach Eintritt des Verzuges festzulegen, in der Inkasso-Aasgeier noch nicht tätig werden dürfen. Von vorschnellen und falschen Meldungen von Inkassounternehmen an Auskunfteien brauche ich erst gar nicht anfangen zu schreiben, da gibt es genug Beispiele, die via Google auffindbar sind. Mit dem schlechten Image, das die “schwarzen Schafe” a la Russisch Inkasso und Balkan Team der Branche eingebracht haben, spielen auch die grauen Schafe der Branche, weiße Schafe dürften dort einen absoluten Seltenheitswert besitzen. Solange die Gebührenfrage außerdem ungeregelt ist und somit eine rechtliche Lücke ausgenutzt wird, sehe ich keinerlei für den Verbraucher praktikable Möglichkeit, weiße Schafe in der Inkassobranche zu finden, die oftmals nach dem Prinzip der legalisierten Schutzgelderpressung arbeitet.
Aber die Verbraucher haben - zumindest beschränkt - Möglichkeiten: Jedes Unternehmen, das mit den mafiösen Inkasso-Gebührentreibern kooperiert, konsequent zu meiden. Auf deren hohle Versprechungen von 0,00 Euro fallen allerdings zu viele Unternehmen rein, vernachlässigen dabei aber den Aspekt, dass der schlechte Ruf der Branche, Wut über überhöhte Gebühren usw. auf das beauftragende Unternehmen zurückfällt. So werden Maßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenbindung erfolgreich konterkarriert, für das viele Unternehmen nicht unerhebliche Mittel mit relativ großen Streuverlusten aus dem Fenster werfen müssen.
MfG
Daniel
@Daniel
Wie der Landgerichtspräsident von Frankenthal als Aufsichtsbehörde der UGV Inkasso GmbH in mehreren Interviews geäußert hat, bewegt sich die UGV Inkasso GmbH in einer rechtlichen Grauzone. Na ja, wie Grau muss die Zone sein, damit die Aufsichtsbehörde mal reagiert. Aber sicherlich hat der Landgerichtspräsident alles genau geprüft und kann eben nichts machen, obwohl man das sicherlich auch anders sehen und beurteilen kann.
Ich muss dir recht geben, dass Inkassounternehmen eigentlich überflüssig sind. Es gibt über 125.000 Anwälte, die das Inkasso billger machen, denn zum einen sind bei den Anwälten die Gebühren gesetztlich geregelt und zum anderen gibt es bei den Anwälten eine viel strengere Aufsicht, was bei der Inkassobranche fehlt. Weiter müssen sich Anwälte die außergerichtlichen Gebühren zum Teil bei einem weiteren Verfahren anrechnen lassen, was es für den Schuldner “günstiger” macht. Bei Anwälten wird man es nicht erleben, dass aus einer Hauptforderung von 20 Euro Kosten in Höhe von 200 bis 300 Euro produziert werden.Auch normale Gläubiger werden niemals dulden, dass ein Inkassounternehmen zusammen mit einem Anwalt Kosten produziert, die die Hauptforderung um ein Vielfaches übersteigt.
Jedoch hat jeder Schuldner umfangreiche Rechte und muss die Kosten nicht in beliebiger Höhe bezahlen. Bei mittelosen Schuldner gibt es auch Beratungshilfe. Diese können dann einen Anwalt aufsuchen, der Ihnen hilft.
@ Der Gerechte:
Nachdem ich dieses Jahr nach dem Urlaub auch den Kontakt mit so einer Inkasso-Klitsche “geniessen” durfte, weil während meiner Abwesenheit eine Zahlungsfrist abgelaufen und letztlich auch überzogen worden war, bin ich bereits bestens informiert, danke. Ich habe konsequent gehandelt, indem ich die Zahlung an den Lieferanten vornahm und mit Hinweis auf Gebührenwucher die Gebühren halbierte. Pech für den Lieferanten: Wer seinen Kundne während der Ferienzeit beim Überschreiten des Zahlungstermins gleich ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzt, fliegt für dieses Leben für immer von der Liste der von mir bevorzugten Unternehmen. Den Umsatz von ca. 2.500-3.000 Euro im Jahr macht nun ein Konkurrent.
Weiterhin trifft es zu, dass Anwälte meist nicht wegen Forderungen von 5 - 20 Euro Mahnverfahren anzetteln, es sei denn, es sind solche, wie diverse Anwälte Geschäftsführer oder Gesellschafter von Inkassoklitschen, die den Hals nie voll bekommen. Für mich als Gewerbetreibenden kam die Zusammenarbeit mit Inkasso-Abzockern nie in Frage. Da könnte man ja gleich die Mafia mit Schutzgeld- (bzw. Schutzgebühren-) Erpressung beauftragen. Und siehe da: kleinere Forderungen, mal länger liegen blieben, kamen nach einiger Zeit nach einer freundlichen Mahnung mit 10 Euro Mahngebühren problemlos aufs Konto. Ich denke gar, dass eine Untergrenze hinsichtlich der forderungshöhe oder eine Sperrfrist nach Eintritt des Verzugs die einzige Möglichkeit ist, die Abzockerei der Verbraucher durch die Inkassobranche zu stoppen. Und jedes Unternehmen, das nicht mit solchen Gebührentreibern kooperiert, tut damit automatisch etwas für eine positive Kundenbeziehung und den Verbraucherschutz. Um die “anderen” sollte man besser einen Bogen machen. Ganz im Stil eines Kinderliedes: “Kauf nicht beim Inkasso-Abzocker, glaub nicht die leere Versprechungen, dasss deren Leistungen Dich nichts kosten.”
MfG
Daniel
Mit Inkasso-Unternehmen haben wir so gut wie keine Erfahrungen.
Vor ca. 15 Jahren erhielten wir mal ein Inkasso-Schreiben und teilten dem Inkasso-Unternhemen mit, dass es einen Rechtsstreit mit dem Lieferanten bezüglich der Rechnungshöhe bzw. der Lieferung gibt.
Das Inkasso-Unternehmen waren wir los.
War allerdings ein spezifischer Fall.
Trotzdem ist zu überlegen, ob man den Firmen, welche überschnell Inkasso-Unternehmen einschalten, mit Gegenforderungen aufwartet. Ist in der Regel nicht schwer.
Schlimmer sind die mehr als unhöflichen und gefühlslossen Behördenscheiben, Schreiben der Krankenversicherungen etc., bei welchen sich die schreibenden Damen und Herren durch Gesetze geschützt und ihres Arbeitsplatzes sicher, nicht um eine normale Kommunikation und die Folgen kümmern brauchen.
Aber auch dagegen gibt es effektive Mittel.
Die Folgen für den Staat sind bekannt.
@10: An einen Anwalt kann man allerdings keine Forderungen “verkaufen”, das darf dieser aus standesrechtlichen Gründen nicht machen. Außerdem würde man als Gläubiger ggf. sowohl auf dem Geld des Schuldners als auch auf der Rechnung des Anwalts sitzenbleiben.
Anders beim Inkasso: Dem Inkassounternehmen kann man die Forderung gegen echtes und sofortiges Geld (für 60%? Oder wie sind die Tarife?) verkaufen und das Inkassounternehmen arbeitet danach auf eigene Rechnung. So hat man als Unternehmer zwar weniger aber immerhin schnelles Geld und ein ganz genau kalkulierbares Risiko.
Das nennt man dann neudeutsch “Factoring”.
Das Inkassounternehmen hat dann natürlich jegliches Interesse, “sein” Geld vom säumigen Zahler zu bekommen und wird ggf. auch “unkonventionelle” Mittel einsetzen.
Und doppelte Einnahmen hat die Inkasso auch:
zum Einen die Gebühren, zum anderen die Differenz zwischen dem eingetriebenen Geld und der Zahlung an den ehemaligen Gläubiger (abzüglich Zinskosten und Ausgaben für Baseballschläger).
Zumindest eine dieser Quellen ist zuviel. An dieser Stelle ist der Gesetzgeber tatsächlich gefordert!
(Natürlich gibt es auch das Inkasso ohne Verkauf der Forderung)
@13:
Factoring ist bekannt, dient der Liquditätssicherung und ist in D leider oftmals aber einer gewissen Größe des Kundenstamms auf Grund der meist miesen Zahlungsmoral notwendig. Ich denke jedoch, dass der Gebührenwucher der Inkassounternehmen nicht zu der Schadenersatzpflicht wegen Verzuges gehört. Denn würde kein Inkassobüro eingeschaltet, würden dessen Gebühren nicht entstehen, sondern lediglich der Zinsschaden des Leistenden. IMHO verstößt daher schon die frühzeitige Beauftragung von Inkasso-Aasgeier gegen die Schadenminderungspflicht. Das scheint eine Branche zu sein, der - ähnlich wie der Dialer-Branche - erst einmal der Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden so richtig kräftig den A…. aufreissen und deren Treiben harten Regelungen / Grenzen unterwerfen muss, weil die Vertreter dieser Branche sonst immer weiter abzocken und jegliche Selbstverpflichtungen - siehe Euro-Umstellung, siehe Ausbildungsmisere - nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen.
MfG
Daniel
Also die Antwortschreiben sind wirklich der Hammer. Die müssen doch vor Wut platzen…
@Daniel
Sicherlich ist der Gläubiger zur Schadensminderung verpflichtet. Nach h.M. ist es auch einem Unternehmen nicht erlaubt, wenn eine Tochterfirma das Inkasso macht. Interessant ist, dass die UGV Inkasso GmbH als Geschäftsgegenstand auch das Factoring auf Ihrer Homepage angibt. Warum “kauft” die UGV GmbH nicht gleich die Forderungen auf?
@#16:
Dann schau mal hier:
“Die Auslagerung des Inkassowesens auf ein anderes Unternehmen ist zulässig.”
Quelle
Factoring *ist* das Aufkaufen von Forderungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb anderer Unternehmen. Darunter dürften beispielsweise so Geschichten wie das RZ Dr. Güldener fallen, mit dem viele Zahnärzte zusammenarbeiten. Die Forderungen werden vom Leistenden abgetreten, er erhält eine Zahlung, die etwas geringer ist und das Factoring-Unternehmen kassiert. Das Aufkaufen von (”kaputten”) Forderungen ist hingegen mehr das “Hobby” macher Inkassounternehmen, die sich damit im Zweifelsfall selbst an den Ärmsten der Armen und an Verschuldeten / Überschuldeten ohne Skrupel bestmöglich selbst bereichern wollen mit Gebühren auf dem Niveau eines Nobel-Bordells und ihren fragwürdigen bis menschenverachtenden Methoden. IMHO gehört die Inkassobranche zu mindestens 90% ausgerottet, wenn sie nicht endlich vom Gesetzgeber scharf reguliert wird.
MfG
Daniel
Die UGV scheint auf sittenwidriges Inkasso “spezialisiert” zu sein, siehe:
http://www.jur-...ndex.php?id=546
http://www.evz....17/doc619A.html
IMHO ist ein Landgerichtspräsident, der einer solchen Klitsche nicht die Zulassung entzieht, ebenso Mittäter wie die Rechtsanwaltskammer, die den beteiligtren Anwälten nicht die Zulassung entzieht - eine Schande für beide Branchen, für die Inkassobranche ebenso wie für die Anwaltschaft.
MfG
Daniel
@17
Die Auslagerung auf ein anderes Unternehmen ist zulässig, nicht jedoch die Auslagerung auf ein eigenes Unternehmen z.B. Tochterunternehmen im Konzern. Wäre ja ein gutes Outsourcing für die Versandhäuser wie Quelle AG, wenn eine Tochterfirma gegründet wird und die Mahnabteilung dann auf die Tochterfirma übergeht. Wie gesagt ist der Gläubiger zur Schadensminderung verpflichtet. Wenn der Gläubiger selber seine Forderungen eintreibt, kann er keine Inkassogebühren oder Rechtsanwaltskosten geltend machen, nur seine eigener Aufwand z.B. 10 Euro Mahngebühr.
Die Herren Wehnert und Konsorten sperren seit mehr als einem halben Jahr mein Konto. Aus einer Forderung von 36€ sind mittlerweile mehr als 500€ geworden. Delta-Credit versprach mir seinerzeit einen Kredit von 3tsd€. Nach einer Rückfrage von Delta-Credit nahm ich Abstand von diesem Angebot und betrachtete diese Aktion als beendet. Von wegen, denn diese “Rechtsverbieger” (Klage 1;-)) trieben mich in die EV und sperrten mein Lohnkto. Da meine Tochter nicht mein eigen Fleisch und Blut ist, durfte auch das Kindergeld gesperrt werden. Durch das Internet und den Kontakt zu anderen Geschädigten weiß ich, daß Wehnert & Konsorten andere Menschen bis in den Tod treiben, um an “ihr” Geld zu kommen (Klage 2 ;-)). Und nach dem Ableben fordern sie es dann von den Erben ein. Ich werde für eine nicht erbrachte Dienstleistung auch weiterhin keinen Cent bezahlen! Ich laß mich von diesen Herren doch nicht verarschen! Hiermit einen herzlichen Dank an die Postbank. Durch einen der Mitarbeiter wurden wir damals erst mißtrauisch und übergaben dann diese Angelegenheit unserem Anwalt.
Sehr geehrter Herr Wehnert: Wenn Sie als “Opfer” ins Fernsehen gehen, wäre ich gerne dabei! Das wird ein netter Abend. Wir werden sehr viel Spaß miteinander haben. Ich verspreche Ihnen nicht viel. Nur soviel… Es wird ein Sch…-Abend für Sie und Ihre feinen Kollegen.
Mit ganz freundlichen Grüßen aus NRW
Klaus
@Klaus
Gut, dass Sie sich wehren. Sie haben umfassende Rechte als Schuldner und können sich erfolgreich wehren. Leider läuft die Masche mit dem Kredit auch ohne Schufa immer wieder erfolgreich, obwohl es ein Gutachten zur Strafbarkeit vom BKA gibt. Dies scheint unseren Staatsanwälten sehr schwer zu fallen, entsprechende Ermittlungen und Anklageverfahren durchzuführen. Wehren Sie sich, sie haben gute Chancen. Bitte helfen Sie dann auch anderen und teilen Sie Ihre Erfahrungen der Schuldnerhilfe Essen e.V. mit.
Warum haben Sie es zum Titel (Vollstreckungsbescheid) kommen lassen? Es ist nicht so schwer, bei einer unberechtigten Forderung Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erheben. Steht doch auch auf dem Mahnbescheid unter Belehrung. Die Berechtigung der Forderung wird dann von einem Gericht geprüft, sofern der Gläubiger Klage erhebt. Sie können aber auch selbst aktiv werden und nach dem Widerspruch selbst die Abgabe an das Gericht beantragen. Sie haben ein Rechtsschutzbedürfnis, dass ein Gericht feststellt, dass die Forderung unbegründet ist. Der positive Effekt ist, dass der Gläubiger dann auch alle Ihre Kosten für das Verfahren tragen muss z.B. Ihre Anwaltskosten
Sofern Sie ein strafbares Verhalten erblicken, können Sie auch Strafanzeige stellen.
Zu UGV-Inkasso - DELTA-Kreditvermittlung
Meine Meinung:
Aus einer Kreditvermittlung (????) in Höhe von € 3000,- bei DELTA Kredit und einer ” Bearbeitungsgebühr ” in Höhe von € 35,- bei DELTA - Kredit , werden innerhalb von 4 Wochen bei UGV-Inkasso 356,58 € fällig, die die UGV ??? GmbH .Lec..mi…a. A …!!
per Kontosperrung eintreibt, da man gezwungen ist die geforderte Summe zurückzuhalten oder einen s.g. unrechtmäßigen ” Knebelvertrag ” im original an UGV zurückzuschicken!!!!!!!!!!!!!!
W A R N U N G !!!!!!!
KEINE KREDITANTRÄGE AN DELTA-KREDIT!!!!!!!!
@ T.Hermert
Warum haben Sie sich nicht gewehrt? Ein Anwalt kostet Sie weniger als 356,58 Euro. Auch gegen Kontopfändungen können Sie sich wehren. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass aus 35 Euro Hauptforderung in 4 Wochen 356,58 Euro Forderungen werden. Das traut sich selbst die UGV Inkasso GmbH nicht. Wenn doch, dann dürfte ein strafbares Verhalten vorliegen.
ich habe seit Jahren mit diesen UGV-Abzockern zu tun und bisher noch alle Prozesse gegen diese gewonnen. Schickt diesen Abzockern einfach unfrei ihren Muell zurueck. Aergert die gewaltig. Inkassokosten auch bei berechtigter Hauptforderung NIE zahlen!!
Bei dubiosen Firmen, die Gewinne versprechen und von eine “Testbestellung” abhaengig machen, koennt ihr ruhig bestellen und dann mit dem Gewinnanteil anteilig die Aufrechnung erklaeren. Ist wie Zahlung. Habe ich desoeftern erfolgreich getaetigt. Einiges von dem angebotenen Ramsch war brauchbar (Kaffeemaschinen, Gartenmoebel u.a.) Gegen Mahnbescheide immer Widerspruch einlegen! Fast alle Gerichte lehnen die Erstattung von Inkassokosten ab, weil willkuerlich und wie bei UGV wucherisch ueberhoeht. Mich wollte diese m.E. kriminelle Vereinigung schon vergeblich mundtot machen durch Strafanzeigen und Antrag auf Betreuung (war frueher Entmuendigung, bzw. Pflegschaft) Es ist an der Zeit, diesen Inkassomenschen das Handwerk zu legen! Weiter kaempfen!!
Die Firma UGV scheint eine neue Art der Eintreibung gefunden zu haben. Man nehme den Nachnamen eines Schuldners, suche sich dann einen einen beliebigen Menschen mit gleichem Nachnamen und fordere ihn auf die Zahlung nebst horrenden Kosten zu leisten. Ich frage mich dabei natürlich, ob noch andere mit dem Nachnamen Becker die gleiche Zahlungsaufforderung bekommen. Telefonisch war niemand bereit den Fall zu bearbeiten, man fragte nur beim 2. Anruf, ob ich mich schon beruhigt hätte.
Ich gehe davon aus, dass die Firma damit rechnet, dass die Angeschriebenen ohne Prüfung zahlen oder das Schreiben liegenlassen, so dass es tiuliert wird, den Mahnbescheid wieder nicht beachten und so eine titulierte Forderung zusande kommt bei liquiden Menschen, die dann eintreibbar ist. Das Geld zurück zu bekommen dürfte dann der schwierigere Weg sein.
ich habe das allgemein bekannte problem mit ugv inkasso. allerdings handelt es sich dabei um eine forderung aus einem angeblichen zeitungsabo. ich scheu den rechtsstreit mit ugv nicht, allerdings den drohenden schufa eintrag. dabei ist unklar, ob ugv selbst an die schufa angeschlossen ist, also in die schufa einträgt. seit einigen stunden recherchiere ich dazu nun. kann mir jemand darüber auskunft geben? hat jemand von ugv einen schufaeintrag bekommen? ( damit meine ich nicht einen eintrag durch einen vollstreckungsbescheid). bitte um hilfe.
Ich habe auch seit Jahren Ärger mit diesem RA-Büro und zum 2. Male Kontopfändung. Sogar eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wurde eingestellt. Es war auch so Glückspielheft, kostenloses Heft Bestellung, nachher weitere Hefte, ohne mein Einverständnis und Rechnung von 24 DM. Die Rechnung beträgt inzwischen über 400 Euro. Wofür? Für diesen RA, daß er tollen Wagen fährt und täglich zum Italiener zum Essen geht oder die Nutten besucht, mit meinem Geld. Der Herr RA hat unzahl Kühe zum Melken. So kann man wohl toll leben. Man muß wissen, wie man, Gesetzeslücken nützt und so zu einem guten Einkommen kommt. Die Gerichte in Deutschland sind da machtlos. Es wird Zeit, daß man eine Gesetzesänderung gegen solche kriminellen Inkassaobetreiber und RA-Büros beschließt. Um die Bürger bzw. Verbraucher besser zu schützen.
@N.Y.
Bitte etwas Mäßigung N.Y. Können sie Ihre Behauptung belegen? Sicherlich gibt es laut Aussage der zuständigen Behörde für die UGV Inkasso eine Gesetzeslücke, obwohl das viele Juristen auch anders sehen. Auch Gerichte sehen dies anders und geben den Verbrauchern Recht z.B. AG Schwelm etc.
Lieber “Der Gerechte”,
ich könnte eine Privatklage gegen UGV Inkasso beim Gericht einreichen, da hätte ich vielleicht
bessere Chance. Die Strafanzeige hat nichts gebracht. Wie ich gestern erfahren habe, hat
UGV Inkasso die Pfändung die 6 Wochen mein Konto sperrte, zurückgezogen. Gott sei Dank, das Konto
ist wieder frei. Ich gehe bald in die Privatinsolvenz, somit hat sich die Sache erstmal vom Tisch.
Eine andere Geschichte über dieses Inkassobüro: Ich hatte per Post ein Werbeblatt bekommen, darauf
in schöner Farbe Pralinen für 20 Euro, angeblich im Wert von 100 Euro sehr günstig zu haben.
Dieses Angebot habe ich gleich bestellt. Die Ware kommt und Inhalt: Alles andere schöne teuere
Pralinen, nämlich ganz billige jugoslawische Ware (Schokolade und ähnliches in slawischer Sprache
kam aus Jugoslawien)und ein paar Kekse und Schokolade, natürlich kleine Packung, vom Aldi. Noch dazu, zu meinem Staunen eine billige Kette, Ohringe und 2x Putzlumpen. Ich habe den Karton nicht mehr zur Post gebracht.
UGV wollte von mir Geld, ich bin zum Rechtsanwalt, RA zum Gericht, da hat Inkasso UGV die Forderung für immer
zurückgezogen.
@ N.Y.
Sehr schön, dass Ihnen der Anwalt geholfen hat. Man sieht, dass ein guter Rechtsanwalt Ihnen helfen kann. Also warum nicht gleich zum Anwalt Ihres Vertrauens.
mußtet ihr bei delta auch einen kreditantrag unterschreiben und zurücksenden?
pardon ich meinte einen extra-versicherungs-antrag zwecks sicherheit?
Hallo,
meine Erfahrungen mit UGV. Habe nach einer Kontopfändung die Forderung direkt von meiner Bank überweisen lassen. Den Titel (ist inzw. 4 Monate her) habe ich bis heute nicht bekommen. Nun der Hammer, es sind weitere Kosten aufgelaufen. Wie geht denn sowas? Nun wird wieder mit Pfändung gedroht. Ich hab keinen Plan was ich jetzt noch machen kann. Eine Kostenaufstellung wird nicht zugeschickt, trotz 3maliger Anmahnung und den Titel bekomme ich erst wenn die restlichen Gebühren bezahlt sind. Der Titel belief sich auf ca. 300 Euro, die Kontopfändung war jedoch uber 612 Euro. Ich bin so ziemlich am Ende mit meinem Latein. Kann da jemand helfen wie ich mich verhalten soll?
Hallo Vivaldone,
falls Du es noch nicht gemacht hast, würde ich Dir dringenst empfehlen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen! Dann sollte es wohl mit der Zusendung einer Aufstellung und Klärung des Sachverhaltes klappen. Du kannst Dich auch mit mir in Verbindung setzen: sunny@sofort-mail.de
@vivaldone
Hallo Vivaldone,
ist ja der helle Wahnsinn, was die UGV Inkasso GmbH bzw. deren Auftraggeber hier macht.
Wenn du alles bezahlt hast, dass geh zum Anwalt und lasse eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Die zuviel bezahlten Kosten kannst du dann zurückfordern. (vgl. Urteil des AG Speyer hier auf der Seite).
Das Vorgehen dürfte auch die Aufsichtsbehörde der UGV Inkasso GmbH interessieren. Du kannst hier ein Beschwerde einreichen.
Also wehr dich!
Habe heute einen Brief an Wehnert und Kollegen geschrieben, die aus einer längst bezahlten Forderung von 24,90 .- Euro über 200.- machen wollen. Kann ich gerne mal zur Verfügung stellen.
Und PS: Bin ja ein friedlicher Mensch. Ist aber schade, dass dieses komische Kaff wo die hocken soweit weg von meiner Heimatstadt ist. In Berlin hätten bei denen schon ein paar Autos gebrannt, wenn die ihre Abzocke bei den richtigen versuchen würden…
Hallo ihr lieben Betroffenen! Ich als Betrofffene Person habe einen guten RA gefunden, der diesem Spektakel gerne mal ein Ende setzten würde! Dieses geht jedoch nicht ohne Euch als Person! Ihr müßtet uns helfen mit Euren Situationen! Von nichts kommt nichts…
Also meldet Euch! Ein einzelner diesbezüglich ist nichts, doch wenn wir alle zusammen halten, dann können wir etwas erreichen!
Das Problem mit FKH, UGV und RA Wehnert & Kollegen ist in vielen Fällen leider durch die Unwissenheit der Betroffenen begünstigt.
Früher war es einfacher und man konnte wegen der ev. unberechtigten Hauptforderung im Mahnbescheidsverfahren Einspruch einlegen. In nur wenigen Fällen kam es zur Klage durch RA Wehnert & Kollegen.
Dies haben auch UGV & Co mitbekommen und ihre Arbeitsweise geändert. Dem Betroffenen wird schon mit den ersten Mahnschreiben das Angebot zur Ratenzahlung unterbreitet. Die Höhe der Raten kann man sogar selbst bestimmen, man muss nur den beigefügten “Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich” unterschreiben.
Leider werden die folgenden Sätze und deren Bedeutung nicht ernst genommen:
“Ich …… erkenne hiermit ausdrücklichan, der FKH GbR einen Betrag von insgesamt …,-€, einschließlich der darin enthaltenen Kostenund zuzüglich gegebenfalls weiter anfallender laufenden Zinsen, Kontoführungskoste usw. zu schulden. Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden gegen den Grund und die Höhe der Forderung”
Aufgrund dieses “konstitutiven Schuldanerkenntnis” betreiben die RA Wehnert & Kollegen dann das Mahnbescheidsverfahren. Es gibt nur wenige Gerichte die dann noch die Berechtigung der Ursprungsforderung prüfen.
Hier müsste man ansetzen und Verbraucheraufklärung betreiben. Diese Hompage ist eins der wenigen Beispiele die dies bereits umsetzen.
@ Pettersson
bei einem Schuldanerkennis ist es - wie Petterson richtig schreibt - juristisch sehr schwierig, diese Forderung anzugreifen, denn mit diesem Schuldanerkenntnis wird von vielen Gerichten die Grundforderung, die anerkannt worden ist - nicht mehr geprüft. Bei dem Text erkennt der Schuldner auch zukünftige “weiter anfallende Zinsen, Kontoführungskosten etc. ” an.
Ob dies rechtlich geht, darf bezweifelt werden.
Dann ist die Gefahr, dass die FkH GbR die weiteren anfallenden Kosten z.B. Kontoführungskosten und zukünfiten Vollstreckungen nach dem Schuldanerkenntnis in einem späteren Mahnbescheid durch die RAe Wehnert u. Kollegen als Hauptforderung aus einem Schuldanerkenntis geltend machen.
Bedenklich ist auch, dass man damit zugleich auf alle Einwendungen und Einreden wie z.B. Verjährung verzichtet.
Was diesen Herrschaften so alles einfällt.
Es dürfte besser sein, gleich zu einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale zu gehen, als selber mit diesen Herrschaften zu verhandeln und ein “Anerkenntnis - und Ratenzahlungsvergleich” zu unterschreiben. Am Besten,man lässt dies von Fachleuten prüfen. Am Ende ist dies billger.
Delta Kreditvermittlung oder besser Delta sucht annunglose zum abzocken?
Ich Wende mich an Sie aus denn einfachen Grund weil ich mich von Delta Kredit und Rechtsanwälte Wehnert ausgenutzt und über denn Tisch gezogen fühle!
Ich habe in der Vergangenheit einige Fehler gemacht die ich bereit bin auch zu bezahlen aus diesen Grund habe ich meine gesamten schulden vor mehr als ein Jahr der Caritas Schuldner Beratung hier in Fulda zur Einsicht übergeben. Es konnte mit allen eine für mich erträgliche Monatsrate vereinbart werden. Nur Delta und ihre Anwälte meldete sich bis dahin nicht. Ich zahle alle meine schulden regelmäßig und wäre zum damaligen Zeitpunkt auch gern bereit gewesen dellte Kredit Geld zu bezahlen. Nicht weil sie im recht wären nein einfach nur um meine ruhe von so Leuten zubekommen zu denn damaligen Zeitpunkt hatte ich eine schuld von 207,14€ . Da wie ich ja schon bereits erwähnt hatte in der Vergangenheit einige Fehler machte wollte ich ein neu Anfang für meine Famielie, und mich beginnen. Meine Frau war mit unseren 2 Sohn schwanger gewesen und ich auf Grund meiner Vorgeschichte schlecht in der Schufa gestanden habe wandte ich mich an Delta Kredit um ein Schufa freien Kredit zu bekommen.
30€ Bearbeitung Gebühr konnte oder hatte ich übersehn rechtzeitig zu überweisen. Meine Meinung ist heute wozu eine Beabeitungs Gebür für was denn bitte schön, wenn man nicht bezahlt macht man vor her auch nichts! Ich habe weder eine zusage noch absage für ein dahlen bekommen bis zum heutigen Tag. Also wären diese 30€ nicht ein Mal Einzuglagen. oder?!
Am 13.07.2007 bekomm ich von einer Gerichtsvollzieherin ein Berief in denn steht das ich am 01.08.2007 339€ bezahlen soll die EV abgeben soll oder ins Gefängnis gehen darf. Ich habe die EV abgegeben. Nach denn die Gerichtsvollzieherin nun bei mir war und ich die EV abgegeben hatte, habe ich mich gleich an Telefon gehangen und bei denn Rechtsanwälten anzurufen um mich mit ihnen noch ein Mals im ruhigen zu einigen. was die nette Frau da mir am Telefon sagte hätte mich fast vom Stuhl geschmissen nun sind es keine 339€ mehr, nein ich soll nun mehr 484€ bezahlen? Wie geht das denn bitte schön inerhalb von 2 Wochen ein plus von 145 €.
Warum ich mich an sie wände ist einfach der ich möchte das so Leuten die vom leid anderer leben endlich ein Riegel vor geschoben wird ich mein ich habe zum Glück das Glück noch eine Arbeit zu haben die auch recht gut bezahlt ist aber es gibt heut zu Tage in unseren Land Menschen die für 1 € die stunde arbeiten müssen (dürfen) und die würde es sicher noch mal um einiges härter mit so gaunern treffen als mich.
Wie gesagt ich habe zum Glück Arbeit zu haben und auf Grund meiner schulden meiner Vergangenheit die ich auch einsehe und auch bezahle ein 2 Job angenommen denn ich auch bereits 4jahre Mach. Seit Anfang des Jahres arbeite ich noch zusätzlich in einer Discothek nur um endlich wider Schulden frei zu sein und meiner Familie. Etwas leisten zu können.
Was ich vor habe ich habe am Dienstag 07.08. ein Termin bei einem Rechtsanwalt denn ich dies alles vorbringe nur ich denke einer allein kann gegen so Geier leider nicht viel ausrichten doch wenn man das ganze öffentlich macht und in einer Gemeinschaft gegen so Leute vorgeht denk ich wird man zum Schluss mehr erreichen .
Ich mein es geht mir dabei nicht um das Geld was ich heute von der Gerichtsvollzieherin gesagt bekommen habe ich denk da bin ich zum Teil auch selber schuld ich hätte ja auch früher mal ein Widerspruch einlegen können aber wie meine Frau sagte ist ja weder ein Mahnbescheid noch ein Vollstreckung Befehl gekommen da möchte ich mich auch nicht fest beißen auf etwas. Nur meine Meinung ist ES REICHT es ist sehr sehr schwer für sein Geld zu arbeiten und zu wertvoll das man es geier und co in denn Hals steckt. Nein nicht mit mir .
ich hoffe auf ihre Mithilfe gegen diese Geier und Abzocker und würde mich freuen bald von Ihnen zu hören:
so nun war ich am 07.08. bei ein Anwalt der mir leider sagen musste das er da wenig machen kann (kann oder will) Er sagte es wäre eine längere sache und die mit sehr hohen kosten in ferbindung steht .
na Klasse und nun?
Beratungshilfe schein bekomm ich nicht da ich zu viel verdien aber das ich das Geld für meine schulden und die meiner frau ausgebe intressiert wohl kein.
Ich habe mich an Bild an Bizz fass ohne boden und noch andere gewand doch leider nichts gehört von Ihnen schade.
Ich werde nichts denn bezahlen wo ich denn Rechtsanwälte mein Geld angeboten hatte wollten die es nicht nun will ich auch nicht mehr.
konto haben die mir auch gefändet aber nicht mein Lohn konto!
und auf ein mal sind es ca. 550€
nächste Woche bekomm ich wohl noch mal ne rechnung wo ich dann wohl über 600€ Zahlen darf. aber nicht mit mir!
Kann mann denn nicht gemeinsam gegen so Leute vorgehn traut sich keiner oder haben die zum schluß etwar doch Recht?! na dann sollte ich wohl mal umschulen wenn mann auch so sein Geld verdienen kann. Oder (Geld abzocken)!
Nein Danke lieber Arbeite ich für mein Geld und kann morgen noch in denn Spiegel sehn!
Ich habe noch mal ein termin bei der Schuldner beratung und bei der Verbraucher Zentrale in Fulda wo ich mir juristischen Rat holle.
Sollte das dann auch nichts einbringen dann werde ich Privat Inso machen und dann bekommen die NICHTS! Leider aber bekommen dann auch erliche Fa. auch nichts!
Last uns zusammen gegen so was vor gehn nur gemeinsam ist mann stark !!!
Ja werden einige sagen dann ist einer weg und ne andere Fa. kommt und macht es auch so nur wissen die dann schon mal das die Leute nicht mehr so leicht über denn Tisch zu ziehen sind.
Euch allen schon mal Danke und ein schönen Tag
Nette Grüße aus Fulda!
@Jörg Lange
ja, es ist schwer aus der Schuldenfalle herauszukommen, wenn man es mit den obigen Herrschaften zu tun bekommt.
Es wäre gut, sich mit einem Anwalt oder Verbraucherschützern zu beraten. Man könnte die Hauptforderung und weitere Kosten durch Gericht (Vollstreckungsabwehrklage) klären und verbindlich feststellen lassen. Es gibt bereits einen Titel und diesen Titel (Vollstreckungsbescheid) ist nur sehr schwer wieder wegzubekommen (vgl.BGH Az. VIII ZR 299/04).
Forderungen dieser Herrschaften auch überprüfen lassen z.B.Bearbeitungsgebühr Kontoführungskosten etc. z.B. Kontoführungskosten eines Inkassobüros sind nach einem Urteil des AG Dortmund 125 C 1278/95 vom 23.03.1995 nicht als Verzugskosten erstattungsfähig.
Alles andere ist bei diesen Herrschaften vergebliche Mühe. Strafrechtlich kann man dies überprüfen lassen, wenn man meint, dass die Herrschaften sich hier strafbar verhalten.
Derzeit gibt es leider keinen Internet-Infopool an welchen sich, ob nun zurecht oder zu unrecht Betroffene, in solchen Situationen wenden können!
Sie werden lediglich an Rechtsanwälte und Verbraucherzentralen verwiesen.
Die Kommunikation derer untereinander erscheint leider sehr schwer, bis unmöglich!!
Hier nun Bitte und ein Aufruf an all unsere Rechtsanwälte!
Wer wäre in der Lage, einen solchen Infopool zugründen und zu verwalten!!??
Diese Anfrage richtet sich gerade an Sie, da
sie rechtswissend sind!
Meine Partnerin hat seit 2003 mit diesen Ehrenmännern von UGV,regen Kontakt.
Einmal eine Forderung von ehem. 24,90€, für
eine Vom-Heiligen-Geist bestellte Zeitung namens “Glücksbringer”.
Und zum zweiten eine Forderung von 19€ und ein paar zerquetschten, deren Zahlungsanlass wir überhaupt nicht kennen.
Jetzt kam es zu einer Kontopfändung, bei der meine Freundin aus gesundheitlichen Gründen, und Unwissenheit die Fristen versäumte und 750€ an die Inkassohaussierer wandern ließ.
Jetzt ist die Stimmung natürlich auf dem Höhepunkt.
Sie empfängt Hartz 4 und hat zwei Kinder zu versorgen.Eine 8-Jährige Tochter und einen 5-Jährigen Sohn,der seit Geburt an einer Chronischen Lungenkrankheit namens Pseudo-Krupp leidet. Und bis zum Ersten sind es ja auch noch ein paar Tage. Im Namen aller Betroffenen,geht ein herzliches Dankeschön nach Harthausen.
Jetzt was ganz anderes.
Wie ich zufällig weiss sind die Herren Jentzer und Volandt, Freunde Exklusiver Automobilmarken. Herrliches Hobby,oder nicht?
Tja,da haben wir ja endlich mal was erfreuliches gemeinsam.
Und zwecks freundlicher Annäherung hätt ich da ne nette Idee. Da ich alle Daten leider verschlampt habe, warte ich halt auf eine
erneute Forderung aus ihrem guten Hause.
Und dann können wir endlich unser gemeinsames Hobby mal ausleben.
Als nette Überraschung werden meine Freunde zusammen mit mir, unsere noblen Motoren anlassen und uns zum Gedankenaustausch einfach mal Blicken lassen. Ok wir fahren alle keine grossen Autos, aber auch was nobles. Wir fahren alle Harley. Sogar fast alle in der selben dunkle Farbe.
Und wir haben noch viel mehr gemeinsam!
Wir sind auch äusserst Loyal untereinander und lieben tiefsten Zusammenhalt innerhalb unserer “Firma”!
Ach das wird ein herrliches Treffen!
das verspreche ich ihnen!!
Und mein Wort Zählt!!
Bis dann, liebe Freunde.
Der Irrtum der Bearbeitungsgebühr!
Hallo Ihr!
Also wenn im Wissen und der Kenntnis der Bearbeitungsgebühr eine Anfrage gestellt wurde, so ist diese auch rechtsmäßig zu erstatten! Hierbei spielt es rechtlich keine Rolle, ob das Ergebnis positiv oder negativ gewesen ist! Ausnahme ist, wenn es sich um eine Gratis Anfrage gehandelt hat!
Viele so wie man im Internet lesen kann, sind der Meinung, wenn ihnen hier kein Kredit ausgezahlt wird, müssen dann auch keine Bearbeitungsgebühr entrichten! Dieses ist ein Denkfehler! Diese fallen im positven sowie im negativen an! In diesen Unterlagen steht sicherlich nicht, das bei einer negativen Bewertung, die Bearbeitungsgebühr entfällt!
Habt ihr eine Anfrage gemacht (welche nicht gratis gewesen ist) müßt ihr diese auch entrichten. Sonst ereilt Euch das Schicksal, das aus einer Bearbeitungsgebühr von vielleicht ca. 50 € eine Gebühr von mehreren hundert Euro wird !!!
Hier solltet ihr, wenn es Euch ereilt hat ansetzen, …. wäre eine solch horende Gebühr rechtsmäßig oder verstößt vielleicht gegen gute Sitten. Ganz wichtig, ist diesem Schreiben eine Mahnung voraus gegangen oder nicht?
Ich weiß z.B. das die Gegenseite mitliest. Das kann sie auch ruhig…
Ein großer Tip, schafft Euch in jedem Falle (falls nicht vorhaden) Kopien Eurer Anfragen an!
@Anonymous
Wenn ein Kreditvermittler eine Werbung macht, dass man auch einen Kredit mit einem negativen Schufaeintrag oder Schufa frei bekommt, dann ist das eine irreführende Werbung, die nur dazu dient, irgendwelche “Dienstleistungsverträge” zu bekommen, um dann eine “Dienstleistungsgebühr” zu erlangen. Was gibt es bei einem negativen Schufaeintrag zu bearbeiten oder zu vermitteln? Denn in der Regel bekommt jemand mit einem negativen Schufa-Eintrag z.B. bei eidesstattlicher Versicherung keinen Kredit. Dies müsste der Kreditvermittler eigentlich schon vorher wissen. Es gibt nichts zu vermitteln. Oder will er nur die “Bearbeitungsgebühr”?
Also wenn der Kreditvermittler wirbt, dass es auch Schufa frei einen Kredit gibt, dann sollte man lieber keine Anfrage bei diesem Unternehmen starten. Denn sonst kann es passieren, dass man nur neue Schulden (Bearbeitungsgebühr) hat, sich über dieses Unternehmen ärgern muss und eines Tages Post von einer sehr bekannten Inkassofirma bekommt, die auch im Zusammenhang von urheberrechtlich geschütze Faxen genannt wird.
neuer firmenname
atwork
Ich finde es eher mehr als suspekt und beschämend das in solchen Fällen der Gesetzgeber nicht reagiert. Wenn es fälle gab in denen der betreffende Rechtsanwalt und sein ” kompagnon ” der diese Firmen dort leitet trotz mehrmaliger Rechtssprechung und Verurteilungen weiterhin agieren dürfen so frage ich mich doch was ein Rechtsstaat ´wert´ist der seine Bürger auch ein wenig schützen sollte.
Auch ich bin aus Finanznöten in diese Falle getappt der DeltaKredit -Sippe. Ich hab mich auch schon an die Schuldnerberatung gewendet mittlerweile und wurde auch dort informiert das die Herren dort schon sehr bekannt sind. Der Berater mußte auch gleich schmunzeln und schlug sich die Hände vor das Gesicht.
Es handelt sich nicht um einen großen Betrag. Es wäre auch kein problem dieses zu schlucken , zu bezahlen , die Sache dann abzuhacken nach dem Motto ” Selber Schuld “. Ich seh es aber einfach nicht ein mich diesen Betrügern geschlagen zu geben. Ich habe Deltakredit und diesen suspekten Rechtsanwalt jeweils am Monatsanfang der letzen beiden Monate angeschrieben. Delta direkt mit den Betrugsvorwurf konfrontiert und um auflistung gebeten welche Gegenleistung für deren Rechnung erbracht wurde da ich es noch schriftlich habe das die Banken abgesagt hätten wegen Kredit (..angeblich Schweizer Banken .. welches wenig glaubwürdig ist mittlerweile ) und auch Herrn Wehnert mittlerweile im zweiten Brief direkt mal Mittäterschaft vorgeworfen und mit dem Betrug konfrontiert. Da ich bis bis heute noch keine Antwort haben , die Briefe aber per Einschreiben geschickt wirden sind und auch klar die Unterschrift zu erkennen ist werd ich bald mal mehrere Schritte versuchen.
- Strafanzeige wegen Betrugs an DeltaKredit & FKR ( wird aber wahrscheinlich vom Staatanwalt eingestellt , wurde schon nahezu vorrausgesagt )
- Weil ja keine Antworten kommen vom Herrn Wehnert mangels Aussagekraft und Beweislage werd ich mich auch an seine Rechtsanwaltskammer wenden und mich dort offiziell beschweren und mal nachfragen wie so einigen zusstande kommen kann und wieso so einer noch weiter tätig sein darf (..das wurde auch vom Schuldnerberater mal als gute Idee gewertete…versuch kostet nichts. Und die Fakten sprechen ja nunmal für sich )
- Da meine Forderung auch tituliert ist werd ich auch ein Gerichtsverfahren deswegen einleiten müssen um das gerichtlich auflösen zu lassen. Chancen stehen 50/50 ..je nach Laune des Richters…kein witz..das ist ein Zitat von einem Anwalt^^…schon traurig. Aber da sollten dann auch die Fakten helfen die ich selber grade zusammentrage und halt die unbeantworteten Briefe.
Ich find es aber schonmal gut das ich nicht allein bin mit dem Verdacht das sich dort eine kleine Gruppe von Betrügern zusamman getan hat die sich darauf spezialisiert haben finanzschwache Personen auszubeuten mit dubiosen Angeboten.
gruß
Sascha
Über diesen dubiosen Laden berichtete die ARD vor einiger Zeit:
http://www.dase...4z0kisw6~cm.asp
Auch Antispam hat einen diesbezüglichen Thread:
http://www.anti...asso&page=2
Interessant ist die Stellungnahme von Werner Tholey, bis vor kurzem Präsident des Landgerichts Frankenthal (hat die Inkassolizenz erteilt):
Zitat des Herrn Präsidenten: „Ich kann ja nicht frei von der Leber weg hier irgend etwas verbieten, sondern ich muss ja immer vor dem Hintergrund handeln, dass das gerichtlich überprüft wird. Und der Steuerzahler würde wahrscheinlich wenig Verständnis haben, wenn ich hier eine Untersagungsverfügung machen würde bei der UGV, die ja immerhin, ich glaube, über 70 Arbeitsplätze hat. Ein Riesen-Ausfall entstünde, der dann anschließend im Zuge des Schadenersatzes vom Land erstattet werden müsste“.
Diese “Firmenverflechtungen” sind ein Skandal ohnegleichen!
” Zitat des Herrn Präsidenten: „Ich kann ja nicht frei von der Leber weg hier irgend etwas verbieten, sondern ich muss ja immer vor dem Hintergrund handeln, dass das gerichtlich überprüft wird. Und der Steuerzahler würde wahrscheinlich wenig Verständnis haben, wenn ich hier eine Untersagungsverfügung machen würde bei der UGV, die ja immerhin, ich glaube, über 70 Arbeitsplätze hat. Ein Riesen-Ausfall entstünde, der dann anschließend im Zuge des Schadenersatzes vom Land erstattet werden müsste“. ”
Das ist doch nicht sein ernst , oder was `:-D
Was kostet den Steuerzahler auf Dauer denn mehr ?
.. Prozesskostenbeihilfe jedes einzelnen Falles ? Ich glaube das sollte mal jeder einzelne beantragen..jeder der betrogen worden ist nehme sich bitte einen Anwalt. lasst es prüfen und beschäftig die Gerichte mit unötigen Prozessen die zu 90% gerechtfertigt sind ? Da sagt der Präsident um es mal grob zu formulieren : ” Da machen wir nix. Ist ja nen großes steuerzahlendes Unternehmen ” ? Lach… da schlägt man sich doch die Hände vor dem Gesicht zusammen.
Braucht die Mafia eigentlich noch Azubis ? Wird das nen anerkannter Beruf irgendwann ? Anstatt zu verfolgen doch lieber leicht besteuern und ansonsten ´freie hand ´lassen ..
Da sagt ein studierter Gesetzesmann solche Sätze, erteilt die Lizenzen und möchte nichts dagegen machen ?
Entweder ist das ein ” Schulfreundproblem ” oder es ist resignation weil machtlos..
Die sind mehrmals verurteilt worden aus unterschiedlichen Gründen und keiner vermag es das Firmengeflecht mal auseinander zu puzzeln ?
Mit dem Präsidenten würd ich gern mal was essen gehen und nett diskutieren dabei .. dem würd ich was erzählen^^.
Ich bin selber schuld mit meinen Schulden.. aber betrügen lassen muss man sich ja dennoch nicht
—
Mal nebenbei : Hab da wohl eine kleine lücke gefunden um den titulierten titel auch nochmal nachträglich zu beklagen. Da sich Deltakredit nicht meldet (2* per einschreiben angefragt= und der Herr Wehnert ja auch nicht (1* einschreiben bisher) ..werd ich die nun jeden monat einmal anschreiben..für ein Jahr. Wenn in der Zeit keine Antwort kommt muss man leider davon ausgehen das die Parteien an dem Titel und der Forderung nicht mehr interressiert sind und man kann es per Gericht nochmal anfechten usw
Ich werd die Deltakredit und den Wehnert aber noch fein auffodern doch noch irgendwas zu machen…Kontopfändung versuchen oder so :-)..sofort gegenan und mal schauen wann termin für die Klage des Herrn Rechtsverdrehers ist. Konsequent durch. Ich werd die so nerven jetzt.
Deltakredit iat ja auch noch aktiv nebenbei. Hab da mal einen Kredit angefragt..falscher name , meine handynummer .. *vertippt natürlich beim namen* ..wie wunderlich das die Dame dort leider nur für neue Kredite zuständig wäre. Aber die nette Frau wollte es weiterleiten. Hab mich dann aber auch artig für ein lebenszeichen bedankt
..hätt ja sein können das es Deltakredit nicht mehr gibt in der zwischenzeit. Aber war wohl wunschdenken
Back zum Thema… für die aussage des Präsidenten sollt man dem die Lizenz rechts und links um die Ohren hauen. Das ist keine Aussage. Das ja schon ein Schuldeingeständnisse ala ” sorry, bin machtlos ” … wegen 70 Mittätern^^ ..grauenhaft