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28. September 2006

Urheberrechtlich geschütztes Fax von der UGV Inkasso GmbH

von @ 22:05. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Fanpost, Wirtschaft, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberrecht, Inkasso

Ich liebe Fanpost. Heute im Laufe des späten Nachmittags ist auf meinem Webfax ein 6-seitiges Fax von der UGV Inkasso GmbH eingetrudelt. Gleich auf der ersten Seite erfolgt in Fettschrift ein Hinweis, dass das Schreiben urheberrechtlich geschützt sei. Aha, ein Werk im Sinne des Urheberrechts habe ich da dann wohl bekommen. Ich frage mich, ob das Werk wohl einer Literaturgattung zuzurechnen ist.

Folgerichtig weist die UGV Inkasso GmbH dann auch darauf hin, dass ihr allein die Rechte an der Nutzung, Bearbeitung und Verbreitung des Schriftsatzes zustehen. Ausdrücklich untersagt ist jegliche Veröffentlichung im Ganzen oder auszugsweise, sowie jegliche öffentliche Zitierung oder Kommentierung. Oh je, da scheint meine Ausgabe des Urheberrechtsgesetzes wohl veraltet zu sein. Naja, wenn die UGV Inkasso GmbH das sagt, dann wird das schon stimmen und ich lasse das mal lieber.

Ob ich das nette Schreiben wohl nutzen darf, in dem ich es lese? Ich kann ja mal einen kleinen Blick riskieren, dafür werde ich bestimmt nicht erschossen. Es scheint darin um die Beiträge im Parteibuch Wiki zur UGV Inkasso GmbH, zur Firma FKH in Heuchelheim, zu Werner Jentzner, zu Heinz Volandt, zur Rechtsanwaltskanzlei Wehnert und Kollegen und zu Deltacredit aus Speyer zu gehen.

Vielleicht kann ich ja heimlich noch mal schauen, wie das Werk endet? Oi, da steht was vom 29.09.2006 12 Uhr. High Noon also. Jetzt bin ich stark verunsichert. Ob ich das Schreiben wohl ganz lesen darf? Eine schwierige Entscheidung, da werde ich nun erstmal drüber nachdenken.

Nachtrag 02.10.2006: Hier findet sich meine Antwort an die UGV Inkasso GmbH

81 Kommentare zum Beitrag “Urheberrechtlich geschütztes Fax von der UGV Inkasso GmbH”

  1. Kai sprach

    Hallo Marcel,

    Du solltest Dir folgende Vorgehensweise überlegen:
    - Auf Deinem eigenen Desktop legst Du ein nichtöffentliches Desktop-Lexikon an. Hierzu könntest Du beispielsweise XAMPP und MediaWiki installieren.
    - Du kopierst den Inhalt von beanstandeten Artikeln aus dem Parteibuch Lexikon in Dein Desktop-Lexikon.
    - Anschließend löschst Du die beanstandeten Artikel vollständig aus dem Parteibuch Lexikon.

    Nachgiebigkeit kann das eigene Überleben sichern. Unnachgiebigkeit kann den Untergang bedeuten.

    Grüße

  2. Mein Parteibuch sprach

    Ich habe das Schriftwerk nun gelesen, und bin zu dem Schluß gekommen, dass es sich um ein wahres Meisterwerk der Weltliteratur und gleichzeitig freundliches Zensurbegehren handelt.

    Na, dann werde ich mich mal an die Arbeit als Zensor machen.

  3. Kai sprach

    Hallo Marcel,
    Meiner Ansicht nach sollte man eine Strategie in folgender Richtung entwickeln:
    - Triviale Informationen kommen in das öffentliche Parteibuch Lexikon.
    - Wichtige Informationen über bestimmte Unternehmen kommen in ein nichtöffentliches Desktop-Lexikon.
    - Das nichtöffentliche Desktop-Lexikon wird dem inoffiziellen Fanclub von umstrittenen Unternehmen durch ein Virtual Private Network zugänglich gemacht.

    Ich wünsche Dir viel Spaß bei der Zensur. Man muss halt nach den Regeln des jeweiligen politischen Systems spielen. In der DDR konnte man seine Meinung auch nicht frei äußern. Am besten, Du machst es so wie die anderen deutschen Untertanen und hältst einfach die Klappe.
    Grüße

  4. Rolf Schälike sprach

    Systeme mit Zensur und Unterdrückung der Meinungsäußerung brechen in sich zusammen, weil Kreativität unterdrückt wird und damit die Wettbewerbsfähigkeit.

    Der Zusammenbruch der DDR lehrt uns, mit den Akteuren des DDR-Unrechts umzugehen. Diese obsiegen in Deutschland Heute.

    Analoges zu verhindern in Deutschland Morgen ist eine nette Aufgabe, welche die heutigen Akteure der Meinungsunterdrückung nicht verhindern können.

    Hängt natürlich ab von dem Wunsch nach Freiheit und Selbständigkeit und hat auch etwas mit Bildung zu tun.

    Auf das Niveau eines UGV Inkasso GmbH würde ich nicht herabsteigen.
    Nicht auszuschließen, dass deren Sicherheitsleute von Gestern sind.

  5. Dr.Lendwei sprach

    Hallo Herr Dipl-Ing Bartels,

    Darf man sie denn fragen,was die netten Herren von der UGV Inkasso wollten. War das nun eine offizielle Abmahnung oder nur eine informelle Bitte, etwas aus dem Wiki zu entfernen.
    Ich weiss mit meinem Namen können sie nicht viel anfangen, aber glauben sie mir, die netten Herren von der UGV Inkasso kenne ich besser als sie glauben.
    Diese Leute werden dann angeheuert, wenn ein Schuldner von einem anderen Unternehmen nicht gepfändet werden können, auch von r******* Inkasso ist bei der UGV die Rede.
    Seien sie jedoch versichert, dass aufgrund der Unternehmenssituation die UGV Inkasso es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wird, dafür haben diese leute selber zuviel auf dem K*******.
    Wie ich bereits bei der einstweiligen Verfügung sagte: Lassen sie sich ihre kritische Ader nicht zerstören, für mich ist es immer wieder eine Freude, ihre Beiträge zu lesen, und dafür bin ich bereit auch einiges zu spenden! Natürlich liegt es an ihnen, dieses Fax online zu stellen, aber wie gesagt, eine Rechtsgrundlage für die Forderung der UGV fehlt. Dieser Schn*********verein lebt noch im frühen 20ten Jahrhundert, und deren Gesetzbücher sind sicher veraltet. Wenn ich sie wäre würde ich mir sogar den Spaß machen, und ihnen selber eine Abmahnung wegen N******* schicken, am besten durch RA von Gravenreuth *muahaha*

    [Editor: Kommentar zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der UGV Inkasso ein bisschen ausge-stern-t]

  6. Thomas sprach

    ausserdem geht das gar nicht. man kann ein fax nicht einfach urheberrechtlich schützen. dazu muss eine schöpfungshöhe vorhanden sein und so weiter… also das ist unfug. man könnte das veröffentlichen untersagen aber nich ein banales fax vom urheberrecht schützen lassen.

  7. Mein Parteibuch sprach

    Sehr geehrte(r) Dr. Landwei,

    ich weiß nicht, ob ich das sagen darf, was die netten Herren von der UGV Inkasso wollten. Das Werk ist ja urheberrechtlich geschützt.

    Vielleicht sollte ich da mal den einen oder anderen Anwalt um Rat fragen? Aber wenn ich das Werk nun an den einen oder anderen Anwalt - oder gar an mehrere Anwälte - weiterleite, verletze ich dann wohl das Urheberrecht damit?

    Noch etwas: bitte achten Sie übrigens bei ihren zukünftigen Kommentaren etwas besser darauf, dass Sie die Persönlichkeitsrechte Dritter wahren.

    Mit bestem Gruß
    Marcel Bartels

    PS: Es würde Sie für mich übrigens sympatischer machen, wenn ich wüßte, wer Sie sind. Wenn Sie mir eine E-Mail schreiben, würde ich mich freuen.

  8. Thomas sprach

    mit perso-nummer bitte… mein-parteibuch stasi? ;-)

  9. Daniel sprach

    @Thomas:

    In Zeiten, wo der “Agent provocateur” aus dem gegnerischen Lager immer mal wieder in Blogs und Foren auftaucht, halte ich Marcels Vorsicht für angebracht. Im Unternehmensbereich gilt “If you can’t beat them, buy them!”, in solchen Auseinandersetzungen würde ich mich daher über intrigantes Verhalten nach dem Schema “If you can’t beat them, fool them!” nicht wundern. Im Internet merkt niemand, wenn Du ein Hund bist.

    MfG

    Daniel

  10. Mein Parteibuch sprach

    @Thomas
    Parteibuch-Stasi? Nein, ganz und gar nicht. Ich freue mich auch über (fast) jeden anonymen Kommentar. Aber natürlich hilft es mir, einen Kommentar zu beurteilen, wenn ich weiß, wer der Verfasser ist.

    Das gilt um so mehr, wenn mir Kommentare juristische Schwierigkeiten bringen können. Wenn ich weiß, wer der Verfasser ist, kann ich beispielsweise mal per E-Mail nachfragen, welche Belege es für aufgestellte Tatsachenbehauptungen gibt.

  11. Rolf Schälike sprach

    Die Stasi hat Verbrechen begangen. Deswegen sind jedoch noch lange nicht alle Handlungen der Stasi verbrecherisch und anzulehnen.

    Z.B.: Auf das Klo gehen.

    Auch der Wunsch nach Kenntnis der Absenderadressen, welche die Stasi bekanntlich interesierte, ist oft begründet, um Provokationen aus dem Wege zu gehen.

    Provokationen waren bei der Stasi beliebt.Insofern kann der Stasi-Vorwurf auch an Thomas zurück gegeben werden.

    Halte den Ball !!

  12. Kai sprach

    Ich würde mal davon ausgehen, dass auch ein ganz normales Fax urheberrechtlichen Schutz genießt. Um die Werkeigenschaft zu bejahen, muss natürlich eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreicht sein. Aber das dürfte immer dann der Fall sein, wenn mehrere Sätze hintereinander geschrieben worden sind.

    Ich würde an der Stelle von Marcel einen Rechtsstreit nach dem anderen abschließen. Momentan sind glaube ich noch zwei rechtliche Auseinandersetzungen nicht ganz geklärt. Jetzt kommt noch die Sache mit dem Inkasso-Unternehmen hinzu. Also das sind jetzt insgesamt schon drei rechtliche Auseinandersetzungen parallel. Man sollte nicht zu viele juristische Schlachten gleichzeitig führen.

  13. Dr.Lendwei sprach

    Herr Dipl-Ing Bartels

    Ich kann gut nachvollziehen, dass sie in diesem Zusammenhang gesternt haben. Wahrscheinlich hätte ich selbiges getan, man hat meist nicht die zeit, über google sich die Bestätigung zu holen, dass der Kommentator recht hat. Sie wollten etwas zu meiner Person wissen: Es hat einen guten Grund, warum ich meine Person aus der Sache raushalte, und zwar weil ich bereits vor 3 Jahren mit meiner Frau und meinen Kindern nach Österreich übersiedelt bin, da ich teilweise Details über mafiöse Netzwerke in Fachkreisen ausgeplaudert habe, und dich solche Dinge immer wie ein Fluch wieder einholen. In Deutschland hätte ich damals die Sicherheit meiner Familie nicht garantieren können. Aber dass ich mich nicht in Deutschland aufhalte, hat ihnen doch sicher schon meine IP verraten, als verantwortungsbewusster Blogger haben sie doch schon Trace bei meiner IP gemacht, und können meinen Standort eingrenzen. Bitte beachten sie jedoch, dass ich zu meiner eigenen Sicherheit nicht mehr über meine Person sagen möchte. Es sollte reichen, dass sie wissen, dass sie jemand dafür bewundert, dass sie ihren kritischen Schreibstil trotz Probleme nicht ablegen! Bei ihnen hat die “Die Geister die ich rief” Phase doch gerade erst angefangen.
    Ich gebe ihnen noch einen Tipp mit auf den Weg, den sie bitte beherzigen sollten: Wenn sie aufhören, kritisch zu sein, und auch den Finger in die Wunde legen, haben die bereits gewonnen. Aber unterschätzen sie niemals deren Netzwerk. Nur ein offenes Geheimnis als Beispiel: Denke sie an die IG-Foren. Herr von Gravenreuth hat sich ja auch abgesichert, falls man ihn sperrt, und das in der Phase wo Lesezugriff nur für Mitglieder war. Schauen sie sich doch mal die Mitgliederliste bei den IG-Foren an. Sich fällt ihnen der Name Michael Burat auf. Dann schauen sie mal auf http://www.burat.net/ und speziell hierauf http://www.bura.../impressum.html, Zusammenhang erkannt? Ich kann ihnen zu diesem Fall nur eines sagen: Die UGV Inkasso versendet sicher viele dieser Faxe, der Inhalt wird zu 90% derselbe sein, nur der Sachverhalt und der Name sind ausgetauscht, damit dürfte eine schützenswerte Inhaltshöhe wohl nicht erreicht sein. Aber wie gesagt: Es ist ihre Sache ob sie in der Sache etwas erzählen oder nicht, aber wenn sie hier resignieren, haben sie bereits verloren!

  14. Thomas sprach

    @kai: das sichert ihm zumindest den stätigen content auf diesem weblog … :-P

    wegen schützenswerte werke, siehe UrhG §2 “Geschützte Werke”:
    “(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.”

  15. Dr.Lendwei sprach

    Stehenbleiben wo er ist kann Marcel ohnehin nicht. In einer Woche spätestens ist die nächste Abmahnung wegen irgendetwas da. Marcel ist wie ein blutender Mensch der durch die Wüste stapft. Über ihm die Geier, die nur darauf warten, den blutenden verwesenden Kadaver zu fressen. Es gibt zwei Wege: Den zurück, sprich schauen, dass man alle Probleme sofort lösen kann, z.B. das geld für die Abmahnung von Herrn Gabriel bezahlen, und schaue, ob man sich mit Gravenreuth einig werden kann, oder den Weg nach vorne, und stattdessen in die Gegenoffensive gehen, und den Weg wie eh und je weitergehen. Man muss halt wissen, welcher Weg der kürzere ist.

  16. Thomas sprach

    also ich find das ja gut was hier passiert, stimme ich dr. lendwei absolut zu aber ich sags mal so:
    meine kommilitonen lesen auch alle mein-parteibuch.de aber nicht aus dem grund sich juristisch oder fachlich weiterzubilden … eher um zu sehen wie weit man es treiben kann ohne dass jemand mal richtig der kragen platzt.

    aber wie es aussieht könnte das demnächst der fall sein.

    und genau da liegt das problem, wie ich schon mehrfach sagte, einfach mal fresse halten wenns zu weit geht oder absehbar wird dass es jemanden seeehr verärgern könnte.
    weil was bringt es einem sich gegen herrn f.v.g. anzulegen? haben schon viele gemacht/versucht, da ist nichts interessantes/tolles/heroisches dran.

    aber kleinen gaunern auf die spur kommen, ohne die exakten namen der personen zu nennen um so schwierigkeiten eben aus dem weg zu gehen, oder politikern auf die füße treten kann helfen und finde ich auch wahnsinnig gut. trotzdem muss man wissen wann man die reissleine zieht und einfach ruhe gibt. weil diese probleme entstehen hier ja nur weil herr b. nicht weiß wann schluss ist und immer weiter sogar auf kleinigkeiten rumreiten muss. sowas treibt einen normalen menschen nunmal zur weissglut und dann kommt sowas dabei raus wie diese woche mit herrn f.v.g., irgendwann reichts einem halt.

  17. UsF sprach

    Evtl. koennte man bei der Inkasso GmbH nachfragen, ob man fuer persoenliche Zwecke eine Kopie des urheberrechtlich geschuetzten Werkes machen darf oder ob es einen Kopierschutz gibt. Nicht, dass man am Ende noch als Raubkopierer dasteht ;)

    Dieser Beitrag, der hier geschrieben wurde, bietet m.M.n. keine Angriffsflaeche fuer evtl. Abmahnungen oder Streite und ist dennoch gut kritisch gehalten :) (der Blogbeitrag)

  18. Rolf Schälike sprach

    Zu Thomas #12
    Irgendwann reichts einem halt, gilt für alles, ohne Ausnahme.

    Einem kann der Kragen platzen, wenn mehr als 10 Autos am Tage an seinem Haus vorbeifahren, dem anderen, wenn eine Frau auf der Straße falsch frisiert ist.

    Dem anderen, wenn … .

    Wer entscheidet, wann ein zur Weissglut Getriebener erfolgversprechend klagen darf?

    Es gibt natürliche und gesetzliche Grenzen.

    Diese Grenzen sind heute falsch gesetzt, und hängen ab von der Finanazstärke der Kläger sowie von deren und dem Geisteszustand der Richter und Anwälte.

    Thomas hat Recht, es ist kein Problem der juristischen und fachlichen Weiterblding.

    Es ist ein politisches Problem.

    Lösen dieses nicht die Politiker, wird es zusätzliche Katastrophen geben.

  19. Mein Parteibuch sprach

    @Dr. Lendwei
    Das Ermittlungsbüro ist mir durchaus bekannt, aber dass das Forum www.forenabmahnungen.de eine zeitlang nur Lesezugriff hatte, ist mir neu.

    Falls ich dazu verurteilt werden sollte, die Abmahnung durch Sigmar Gabriel zu bezahlen, dann werde ich das - falls ich das kann - eben tun. Falls ich das nicht kann, dann geht das eben den üblichen Gang, wie das in so Fällen geht.

    Von Verschwörungstheorien möchte ich mir nicht den Spaß an mienem Hobby verderben lassen. Ich bin auch keinerwegs revolutionär. ich mache nichts weiter, als meine Meinung auf einer privaten Internetseite kundzutun.

    @Thomas
    Es freut mich, wenn ich Euch mit meinem kleinen fröhlichen Internettagebuch mit Katzenbildern eine Freude machen kann. Jemanden mit meiner Webseite zu ärgern, liegt wirklich nicht in meiner Absicht.

  20. Rolf Schälike sprach

    Zu Dr.Lendwei #13:
    Die haben ihre Strukturen und Netze, aber veraltete Ideologien.
    Damit sind die Gegenparts stärker. Sie vertreten die Zukunft.
    Der Weg dahin ist natürlich holprig und manchmal bitter.

  21. Andreas Skowronek sprach

    Vorbei die Zeiten, als Panorama, Monitor oder Report noch aus Briefen zitieren durften.
    Und warum das Alles? Weil der Bartels die ganze Geschäftswelt dermaßen verunsichert, dass kein Unternehmen ihm noch über den Weg traut.

    Dass ein Blog so eine Wirkung erzielen kann, ist schon beachtlich.

  22. Der Gerechte sprach

    @ Herr Bartels,

    Offenbar will die UGV Inkasso etwas verbergen. Was war denn an den Seiten so verwerflich, dass man ein Schreiben bekommt und Sie daraufhin die Seiten sperren. Tatsachen darf man veröffentlichen. So wurde über die UGV Inkasso GmbH schon mehrfach in den Medien kritisch berichtet.
    Will die UGV Inkasso GmbH etwas verhindern? Die Wahrheit und Tatsachen dürfen gesagt werden.
    Warum will der Verfassers oder Verfasserin des Schreibens nicht, dass Sie dieses Schreiben veröffentlichen?
    Lassen Sie sich nicht einschüchtern

  23. Der Gerechte sprach

    Schade, dass die Verweise nicht mehr gehen. Auch die Texte wurden wohl im Sinne der UGV Inkasso GmbH “entschärft”

  24. Dr.Lendwei sprach

    Guten Tag

    Ich kann auf der einen Seite den Herrn Bartels sehr gut verstehen. Der Druck eine Abmahnung des Bundesumweltministers, eine einstweilige Verfügung von Herrn Gravenreuth und nun auch ein Fax von UGV Inkasso lasten auf ihm.

    Wobei man wie ich bereits erwähnt habe die Schreiben der UGV ohne weiteres veröffentlichen sollte da es sich um kein schützenswertes Werk nach dem Urheberrecht handelt. Wenn nicht ganz veröffentlichen dann zumindest zitieren, denn dies ist in jedem Falle zulässig, da es unter die Pressefreiheit fällt!

    Berichten sie darüber Herr Bartels, zitieren sie daraus, lassen sie sich ihr interessant zu lesendes Blog nicht kaputtprozessieren!!

  25. RA-Blog » Blog Archive » Bartels ./. XY Inkasso sprach

    […] Marcel Bartels soll ein Schreiben von der UGV Inkasso GmbH erhalten haben, die sich gegen einige offenbar missverständliche oder falsche Erklärungen im Parteibuch-Wiki, also… jedenfalls soll das Schreiben urheberrechtlich geschützt und keinesfalls zitierfähig sein. Habe ich gehört. Aber der Eintrag im Wiki ist nun etwas anders, so dass alle zufrieden sein können. […]

  26. Rolf Schälike sprach

    Zu Dr. Lendwei #24:
    Habe mich mit Richter Dr. Weyhe von der Pressekammetr Hamburg heute unterhalten über die Veröffentlichung von Inkasso-Schreiben.
    Im Prinzip würde die Pressekammer in den meisten Fällen die Veröffentlichung des Originalsschreibens verbieten, wenn es sich um Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht bzw. Recht einer Firma handelt. Erlaubt es die Firma, dann gibt es keine Probleme.
    Zitieren und kommentieren darf man frei.
    Das UWG und UGV können ebenfalls greifen, ist aber weniger wahrscheinlich. Ist fallabhängig.

    Aus den genannten Gründen wäre ich vorsichtiger, was die vollständige Veröffentlichung des Originals betrifft.
    Das Risiko, dass behaupten wird, man zitiere falsch oder einseitig, bleibt.
    Dafür ist die Öffentlichekeit der Gerichte vorhanden und ausreichend.

    Das Grundgesetz wird damit eingehalten, ist die Meinung der Pressekammer Hamburg.

    Hoffentlich haben diese Meinung nicht alle Richter, ist meine Meinung .

    Um die Rechtsanwaltskosten würde ich konsequent streiten.
    Meine finanzielle Unterstützung ist Dir, Marcel, gewiss.

  27. Kai sprach

    @ 26 - Hallo Rolf Schälike,
    Genau diese Frage beschäftigt mich auch schon seit einer kleinen Weile:
    - man veröffentlicht das Schreiben eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens auf seiner Webpräsenz in der Form des Bildzitats. Was ist jetzt der Unterschied, wenn man eine Textpassage zitiert - oder wenn man ein Bildzitat einfügt? Das Bildzitat müsste doch dem Zitat einer Textpassage gleichwertig sein. Natürlich muss man im begleitenden Text auf die zitierten Passagen konkret eingehen. Darüberhinaus sollte natürlich auch immer irgendein öffentliches Interesse bestehen.

    Also aus Kommentar 21 entnehme ich, dass Panorama, Monitor und Report in der Vergangenheit auch schon irgendwelche Schreiben zitiert haben. Wenn das Fernsehen Zitate von anwaltlichen Schreiben bringen durfte, dann darf man das als Blogger doch auch. Im Fernsehen gibt es übrigens ein Millionenpublikum. Blogs haben nur einen Bruchteil an Lesern.

    Wenn man jetzt aber gar nicht zitiert, sondern nur den Inhalt des Schreibens mit eigenen Worten wiedergibt, dann wird einem sehr schnell vorgeworfen werden können, die eigene Darstellung enthalte eine falsche Tatsachenbehauptung. Aber wenn man das originale Schriftstück als Bildzitat einfügt, dann ist das Risiko geringer, man würde eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellen, denn der Leser kann sich an Hand des originalen Schriftstücks einen direkten Eindruck verschaffen. Das ist doch eine Zwickmühle, bei der man sein Grundrecht auf Pressefreiheit im Ergebnis kaum wahrnehmen kann. Also ich hoffe, dass die Pressekammer in Hamburg mal ihre Rechtsprechung künftig etwas überdenkt.

    Also meine Meinung: Die Veröffentlichung von Schriftstücken als Bildzitat muss erlaubt sein - natürlich muss im begleitenden Text ganz genau auf den Inhalt des Bildzitats Bezug genommen werden. Also nicht nur einfach so im Blog veröffentlichen, ohne eigenen Kommentar. Die Veröffentlichung eines Schriftstückes mit begleitendem Kommentar ist zunächst mal eine Tatsachenbehauptung, die dann die Grundlage für weitere Meinungsbildung ist. Eine Demokratie kann anders nicht funktionieren.

    Im Übrigen sollte meiner Ansicht nach ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer Firma beziehungsweise eines Rechtsanwalts nur in besonderen Ausnahmefällen bejaht werden.

    Im Grunde genommen ist die Rechtsprechung gar nicht so schlecht, es ärgern halt diese extremen hohen Gebühren, die problemlos von Konzernen bezahlt werden können, nicht aber von Bloggern. Und genau das ist der Knackpunkt: Ein Blogger ist nicht die Bild-Zeitung. Ein Blog hat zwar theoretisch eine sehr große Reichweite, praktisch aber relativ geringe Reichweite. Deswegen muss die Gebühr deutlich abgesenkt werden - eine Honorarnote von circa 750 € ist ein absoluter Wahnsinn. Solche Honorarnoten sollten gegenüber Bloggern verboten werden - 20 € bis 40 € würden doch als Abschreckung vollkommen reichen. Ein Strafzettel wegen Falschparkens kostet doch auch nicht 750 €, sondern 15 €.

  28. Andreas Skowronek sprach

    Die Handbücher zum Presserecht stehen zwar im Büro, aber das Web kann auch helfen!

    @ 26 erwähnt das Persönlichkeitsrecht von Unternehmens.

    Nach Lektüre dieser Entscheidung des OLG Hamburg (insbesondere der Rdnrn: 32 bis 34) http://www.jurp...pr/20040061.htm
    steht zu vermuten, dass eine Persönlichkeitsrechtsverletzung allenfalls in Betracht käme, wenn dieser Brief schützenswerte Privatissima der betreffenden Firma enthielte. Das kann ich von hier aus nicht beurteilen.

    Aber das “Persönlichkeitsrecht” als Totschlagargument anzuführen, um jegliches Zitieren aus Geschäftsbriefen (um einen solchen dürfte es sich bei dem als FAX übermittelten Schreiben ja wohl handeln) unmöglich zu machen, halte ich für falsch.

    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine persönliche Meinung. Ohnehin dürfte sich der Streit ja inzwischen erledigt haben, wenn ich den Diskussionsverlauf hier richtig verstanden habe.

  29. SvenR sprach

    Hallo rote Socke,

    hören Sie doch mal auf so viele Leute zu ärgern, ich muss ja immer mehr Geld für Sie zurücklegen (dies ist eine Spendenankündigung im Sinne des BlogSpendAufrufG §1, Satz 2 - wenn ich endlich mal einen PayPal-Account eingerichtet bekomme).

    Viele Grüße vom NeoCon-Arschloch ;-))

  30. Rolf Schälike sprach

    Die heutige Diskussion mit dem Richter Dr. Weyhe zu diesem Thema habe ich in meinem Bericht wiedergegeben.

    Traurige Tatsachen.

    Zu hoffen, dass nicht alle Richter die Meinung der Richters Dr. Weyhe der Pressekammer Hamburg teilen.

    Gegen diese Meinung vorzugehen, müsste Pflicht eines jeden Demokraten sein.

  31. SvenR sprach

    @ Nr. 30 (Rolf Schälike):

    Gegen Meinungen vorzugehen sei Demokratenpflicht - das ist ja mal ein interessantes Rechtsverständnis.

    Soviel ich für viele Ihrer Thesen übrig habe, insbesonder Ihr Buskeismus-Engagement bewundere - das geht mir zu weit. Überlegen Sie bitte, dass nicht alle Ihre Worte auf die Goldwaage legen und überreagieren könnten.

  32. Rolf Schälike sprach

    Zu Andreas Skowronek #28.

    Den Richter habe ich so verstanden, dass eine Abmahnung ja immer ein Betroffener macht. Dieser hat einen Bettroffenheitsgrund.

    Damit auch ein Recht, in Ruhe gelassen zu werden.

    Durch Veröffentlichung seiner Abmahnung, wird er aber nicht in Ruhe gelassen, unabhängig davon, ob es sich um die Privatsprähe oder Sozialsphäre handelt.

    Unser umstritterner Anwalt und ebnfalls das Inkasso-Unternehmen fühlen sich in ihrer Sozialsphäre betroffen und geschädigt.

    In dieser Sphäre ist zwar der Schwellwert höher als in der Privatsphäre, aber nicht unendlich hoch.

    Es ist eine Frage der Abwägung, und die Pressekammer wägt eben lieber zu Gunsten des Abmahners ab, denn er war ja nachweislich betroffen und das nicht grundlos.

    Niemand mahnt grundlos ab.

    Noch mehr Kafka gewünscht?

  33. Rolf Schälike sprach

    Zu SvenR #31
    Gegen diese Meinung vorzugehen, müsste Pflicht eines jeden Demokraten sein, habe ich geschrieben.

    Nicht wie Sie “zitieren: “Gegen Meinungen vorzugehen sei Demokratenpflicht”.

    Es ist ein Unterschied, kein kleiner.

    Es kann z.B. Meinungen geben, alle Ausländer raus aus Deutschland.

    Auch gegen eine solche Meinung vorzugehen wäre Pflicht eines jeden Demokraten.

    Den Unterschied verstanden?

    Ich schreibe nichts über die Vorgehensweise gegen solche Meinungen.

    Was die Vorgehensweise bertrifft, da wird es möglicherweise ebenfalls Unterschiede geben zwischen mir und Ihnen wie zwischen mir und den Richtern der Pressekammer Hamburg.

  34. SvenR sprach

    @ Nr. 33 (Rolf Schälicke):
    ICH habe Sie schon verstanden, Sie MICH aber anscheiend nicht. Ich bleibe bei dem was ich geschrieben habe, vollinhaltlich. Darüber müssen wir uns aber nicht streiten.

  35. Hartmut Pilch sprach

    Dass man vor Gericht gegen die Abmahner gewinnen könnte, ist ein schwacher Trost.

    Schon in dem Moment, wo ein Gericht glaubt, sich des Falles annehmen zu müssen, hat der Blogger verloren. Ob er irgendwann mal in einem späteren Leben nach hundertfachem Totprozessieren einen Sieg davon tragen könnte, interessiert doch nicht mehr.

  36. Hartmut Pilch sprach

    Gegen das real existierende deutsche Äußerungsrecht vorzugehen, kann man wohl schon als “Demokratenpflicht” bezeichnen. Herr Weyhe soll aber ruhig bei seiner Meinung bleiben. Und wenn 70% der Teilnehmer an einer Schweizer Volksabstimmung der Meinung ist, es gäbe zu viele Ausländer im Land, wird man auch schwerlich gegen deren Meinung vorgehen wollen. Man kann allenfalls versuchen, Anhänger für eine Gegenmeinung zu gewinnen.

  37. Andreas Skowronek sprach

    Wieviel einfacher wäre es doch, wenn wir alle irgendwo zusammensäßen, Marcel uns das betreffende FAX in Kopie zum Lesen geben könnte und wir keine Rücksicht auf irgendwelche Beobachter der hier laufenden Diskussion nehmen müssten.

    Zu allem Überfluss kommt auch noch der Udo Vette-Fan SvenR vorbei, um anderen Sätze in den Mund zu legen, die sie nie gesagt haben.

    Sven R. Ihrer Selbstbeschreibung als “Neo-Con-Arschloch” werde ich nich widersprechen :-o

  38. SvenR sprach

    Ah, der Troll, die Sorte fütter ich am liebsten:

    Es heißt Cor-Vette und nicht Udo-Vette und in Wirklichkeit finde ich den Aston Martin V8 Vantage viel besser. Aber auch davon verstehen Sie sicherlich nichts.

    Wie von Selbstironie.

    Sind noch Erwachsene da?

  39. nberlin sprach

    Da hat sich der Anwalt den ich letztens in der Rechtvorlesung hatte wohl geirrt, er erklärte nämlich das Briefe und Schriftsätze von Anwälten nicht als urheberrechtlich geschützt gelten und das es bisher nur einmal einen Fall gab wo ein Anwalt, Verfasser eines 120seitigen Skriptes, es vor Gericht bestätigt bekommen hat das in diesem speziellen Falle, wegen der länge und Form das Urheberrecht gilt… Viel Glück ich bin gespannt…:-)

  40. Hartmut Pilch sprach

    Mir hat mein Anwalt auch mal gesagt, für das Urheberrecht fehle dem Abmahnschreiben die nötige Schöpfungshöhe. Aber wenn nur leise Zweifel bestehen, wie sie ja von Herrn Dr. Weyhes Äußerungen nahe gelegt werden, hat man trotzdem verloren. Die Inkasso-Firma betreibt ein systematisches Geschäft, für dessen unbehelligte Fortsetzung sich die Investition in Gerichtsverfahren lohnt. Für einen Blogger gilt dies nicht. Er kann nur wegrennen, sobald irgendwo etwas Gefahr droht. Und andererseits auch gerne bewusst das Recht verletzen, solange er sich sicher ist, dass niemand klagen wird. Den Rat, mich nach dieser Maxime zu verhalten, gab mir übrigens kürzlich ein Jura-Professor.

  41. Dr. Lendwei sprach

    Guten Tag,

    Ich möchte der These, dass es keinen Sinn für einen Blogger macht Rechtsstreitigkeiten zu führen, aufs schärfste Widersprechen. Sicherlich ist es ein bequemer Weg, einfach mal die Fresse zu halten, denn auf diesem Wege werde ich nicht verfolgt, aber kann ich meine Meinung dann noch frei äußern.
    Leben wir dann nicht bereits in chinesischen Verhältnissen, wenn wir es dem Staat überlassen zu entscheiden, was die einzig wahre und richtige Meinung ist. Wieso schaffen wir dann nicht gleich die Blogs und Foren ab, wieso sollte ich diskutieren oder mit einem Beitrag etwas kritisch hinterfragen, wenn es ohnehin nur mehr eine vom Bonzensystem vorgegebene richtige Meinung gibt.
    Dieses Vorgehen gegen Foren und Blogger von Abmahnanwälten und zwielichtigen drückerkolonnenähnlichen Firmen wie der UGV Inkasso bringen uns doch eher in ein Szenario wie es in Amerika Realität ist. Auch dort führte man den Krieg gegen das eigene Volk indem man durch mutwillige Störaktionen für regimekritische Menschen ein andauerndes Bedrohungsszenario aufrechterhält, damit man bereit ist, seine persönlichen Freiheiten aufzugeben.
    Man sollte sehrwohl die rechtliche Basis schaffen, damit man als Blogger oder Forenbetreiber genau weiss, was man darf und was nicht. Da die Politik so dumm war und massenhaft Gummiparagraphen und schwammige Formulierungen gebilligt hat, ist es Abmahnparasiten und kriminellen Subjekten erst möglich, anständige Leute zu verklagen, die über deren kriminelle Machenschaften berichten.
    Am Anfang dachte ich ja supernature alias Martin Geuß ist eine persönlichkeit die was bewegen will. Ich habe mich gefreut ihn an der Spitze von www.forenabmahnungen.de zu sehen. Aber als er schließlich genug Geld hatte, um kein Risiko mehr beim Prozess zu haben, verließ er forenabmahnungen. Ein massiver Feigling, der nur Geld haben wollte, um kein Risiko beim Prozess zu haben, den er dann vor dem Hamburger Gericht führt obwohl er sich den Standort hätte aussuchen können, ging er dorthin, wo seine Chancen am geringsten sind. Seine Spender werden es ihm danken!
    Zur UGV abschließend nochmals mein Tipp: Lass dich von solch zwielichtigen Organisation nicht einchüchtern Marcel, mach weiter wie bisher, diese Firma hat mehr Leichen im Keller als du vielleicht glauben magst.

  42. Dr.Thodt sprach

    @Dr. Lendwei
    Ich habe es den Rückzug von Martin Geuß auch sehr bedauert, aber ich bin mir ziemlich sicher, daß dies nichts mit seiner Spendenaktion zu tun hat. Aber gut, daß ist Ihre Meinung, aber die teile ich nicht. Ich weiss nicht inwieweit Sie Kontakt zu Herrn Geuß hatten. Ich für meinen Teil vermute jetzt einfach mal, daß ich einen etwas engeren Kontakt hatte und habe und seinen Rückzug daher gänzlich anders bewerte.

  43. Rolf Schälike sprach

    Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden.
    Moralische Vorwürfe sind unangebracht.
    Die Akteure sollten die Entscheidungen jedes Einzelnen als Tatsache sehen - nicht mehr oder weniger.

    Durch Tatsachen entwickelt sich die Gesellschaft.

    Unangebracht ist, dass alle Tasachen endgültig durch Gerichte bewertet werden dürfen, nötigenfalls mit Gerichtsentscheidungen belegt.

    Wird den Gerichten das letzte Wort zugesprochen und nehmen dieses sich dieses Recht konsequent heraus, denn gehen die Menschen in der Endkonsequen in die Illigalität. Die Gesellschaft wird durchgängig kriminell.

    An sich kein Problem. Lediglich unrentabel und mit viel mehr Verlusten, Toten, Willkür, Unrecht etc als in einem funktionierendem Rechtsstaat, der wir nicht mehr sind.

  44. Andreas Skowronek sprach

    Passend zu der Frage, ob aus Briefen, Telegrammen und FAXen zitiert werden darf, hier etwas aus der journalistischen Praxis: http://37sechsblog.de/?p=980

    @ # 41:

    Ich möchte der These, dass es keinen Sinn für einen Blogger macht Rechtsstreitigkeiten zu führen, aufs schärfste Widersprechen. Sicherlich ist es ein bequemer Weg, einfach mal die Fresse zu halten, denn auf diesem Wege werde ich nicht verfolgt, aber kann ich meine Meinung dann noch frei äußern.

    100-prozentige Zustimmung!!!

  45. Die Gerechte sprach

    Ein Schriftsatz z.B. eines Anwaltes, der Ansprüche stellt, ist kein urheberrechtlich geschütztes Werk.
    Das Bundesverfassungsgericht musste sich schon mit solchen Fragen auseinandersetzen vgl. Beschluss des BVerfG vom 17.12.1999 Az.: - 1 BvR 1611/99 - http://www.bund...1bvr161199.html hier Veröffentlichung eines Berufungsurteils und Persönlichkeitsrecht
    Dies gilt auch für Schriftsätze von Anwälten bzw. Unternehmen und Veröffentlichungen. Es besteht sicherlich ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit über Unternehmen, sofern diese Unternehmen in der öffentlichen Kritik stehen.

  46. Die Gerechte sprach

    Ob ein Anwaltsschriftsatz ein urheberrechtliches geschützes Werk ist, wird in juristischen Fachkreisen diskutiert (vgl. hierzu BGH, GRUR 1986, S. 739 ff.).

  47. Rolf Schälike sprach

    Das Problem ist nicht das Urheberrecht, sondern die Betroffenheit des Abmahnenden, und dessen zu schützenden Interessen (Geschäftsschädigung etc.). Ansonsten würde der Betrioffene nicht abmahnen.

    So habe ich Richter Dr. Weyhre von der Pressekammer verstanden.

    Ist für mich offensichtlich Willkür.

    Kastanien aus dem Feuer holen, sollten nur Menschen raten, welche selbst ins Feuer greifen, und bereit sind, mit dem Beratenen zusammen sich zu verbrennen.

    Marcel hat meine volle Unterstützung in allen drei Fällen.

  48. Daniel sprach

    Die Schöpfungshöhe bei Anwaltsschriftsätzen halte ich für nicht gegeben. In der Regel handelt es sich dabei um banale Druckvorlagen aus einer Kanzleisoftware, wo nur noch Datum, Anschrift, Streitwert und Aktenzeichen ergänzt wird. Und warum sollte der Bürger nicht wissen dürfen, dass der abmahnende Anwalt auch mit solchen Mitteln sein Geld verdient? Das ist ohnehin allgemein bekannt, weiterhin ermöglicht die Veröffentlichung dem Verbraucher die Wahl, ob er einen solchen Anwalt mandatieren würde oder nicht.

    MfG

    Daniel

  49. Basic Thinking Blog » Das Recht auf Zitieren: Lex Firma? sprach

    […] höchst interessante Auslegung der Gesetze >> […]

  50. Thomas sprach

    #48: ach ne. siehe #6.

  51. Thomas sprach

    Verstehe nicht wie ihr alle soviel reden könnt ohne etwas zu tun. Ihr seid dich alle so tolle Weblogger, dann unternehmt doch was?
    Stellt doch zb. alle die Abmahnung von Herrn f.v.g. online? Er kann ja nicht einfach alle Anzeigen.

    Aber ich glaub das traut sich dann doch wieder keiner …

  52. Dr. Lendwei sprach

    Guten Tag

    Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass solche Vorgehen von zwielichtigen Firmen und Abmahnanwälten neben einem ganzen Haufen von Problemen für die betroffenen Forenbetreiber / Blogger trotzdem auch einen positiven Aspekt hat. Betrachten wir das mal im Falle www.forenabmahnungen.de , www.supernature-forum.de und mein-parteibuch hier. Mit den Abmahnungen gegen diese Plattformen entstand im Internet das was wir einen Hype nennen. Große und bekannte Pressestellen wie golem, gulli, computerbase und die netzzeitung berichteten über diese Fälle, was der Popularität der Plattformen sicherlich zugute kommt. Auch wenn ich mit dem Dialer- und Gravenreuth Mann Dolzer niemals einer Meinung sein werde, so hatte er recht als er sagte, dass sich forenabmahnungen.de die Publicity um 10.000 Euro nicht hätte kaufen können, die sie nun hat. Die Abmahnung nun als großen Dienst für Forenabmahnungen oder mein-parteibuch zu verkaufen wäre trotzdem tollkühn und pervers, denn wer möchte Publicity zu diesem Preis denn haben.
    Ein Defizitgeschäft ist es in jedem Falle für den RA Gravenreuth, dem dies aber nichts mehr ausmachen dürfte (Ist der Ruf einmal ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert) sowie für die windige UGV, die denkt, ihr eigenwilliges Rechtsverständnis firmenintern zum Dogma der Rechtssprechung erheben zu müssen.
    zu Herrn Dr.Thodt:
    Ich bewundere ihre souveräne Haltung im Abmahnfall forenabmahnungen.de und die Art und Weise wie sie das Projekt führen. Umso mehr betrübt es mich zu sehen, dass sie jemand den Rücken stärken, der offensichtlich nur so lange die arme Sau für die Medien gespielt hat, bis die Kasse stimmt. Sie Herr Rusch haben mit dem Verstreichenlassen des Ultimatums stärke gezeigt und ein Signal gesetzt, bei Martin Geuß arbeiten fehlen mir die Aspekte der gemeinnützigkeit, den bis dato gings ihm ja nur darum, wie arm er ist, dass sein Board abgemahnt wurde, Fremdengagement scheint für ihn ein Fremdwort zu sein, denn in anderen Fälle Partei ergreifen und tötig zu werden habe ich von ihm nicht gesehen. Aber wie gesagt ich kenne den Herrn Geuß nicht persönlich und das spiegelt auch nur meine persönliche Sicht der Dinge wieder, und soll auf keinen Fall als Tatsache hingestellt werden, nicht dass der gute Marcel vom Opfer Martin Geuß im Endeffekt auch noch eine Abmahnung bekommt, würde er meine Meinung als unwahre Tatsachenbehauptung hinstellen.

  53. Dr. Lendwei sprach

    zum Kommentar 51:

    Glauben sie das bitte nicht. Herr Gravenreuth weiss was es heisst, Serienabmahnungen zu versenden. Dem ist es egal ob er gegen einen oder 100 Blogger gleichzeitig vorgeht, der produziert Abmahnungen im Akkord wie IKEA das Billy Regal.

  54. Hartmut Pilch sprach

    @ 41, 44
    Zivilcourage dadurch zeigen zu wollen, dass man sich vor Gericht wehrt, zeugt meistens von einem naiven Glauben an die Regeln und Institutionen der Justiz. Es ist bezeichnend, dass solche Zivilcourage in diesem Forum vor allem von anonymen Schreibern eingefordert wird.

  55. Daniel sprach

    @#53:

    Unterschied: das Billy Regal erfüllt in der Regel einen zumindest halbwegs sinnvollen Nutzen.

    MfG

    Daniel

  56. Hartmut Pilch sprach

    Ich befürchte die Behauptung, einem gewissen Freiherrn sei etwas egal, stellt eine “nachweislich falsche Tatsachenbehauptung” dar, deretwegen Marcel abgemahnt werden kann. Zum “Nachweis” genügt vermutlich eine eidesstattliche Erklärung des Freiherrn beim LG Hamburg. Ferner kann er noch eidesstattlich erklären, dass er weit weniger Abmahnungen produziert als IKEA Billy-Regale und dass es bei ihm sich durchweg um Individual-Anfertigungen handele. Dann ist wieder eine Kostenrechnung von ca 00 eur fällig, und ein Widerspruchsverfahren würde das ganze noch teurer machen. Die Aussichten, das zu gewinnen, wären auch nicht sehr hoch, aber darauf kommt es letztlich gar nicht an. Zermürbt wird man als Veröffentlicher so oder so.

  57. Kai sprach

    Meine Bilanz aus der vorliegenden Diskussion:
    - Man muss die Öffentlichkeit darüber informieren, dass der derzeitige Grundsatz Mimosenschutz verdrängt Meinungsfreiheit geändert werden muss. Der öffentliche Druck auf den Gesetzgeber muss deutlich erhöht werden.
    - Das Veröffentlichen von anwaltlichen Schriftstücken im Internet sollte man wegen der freiheitsfeindlichen Rechtsprechung grundsätzlich unterlassen.
    - Über den Aufbau eines virtuellen privaten Netzwerkes von Bürgerrechtlern sollte nachgedacht werden. (Siehe Kommentar #3 und Kommentar #37) Viele von uns wohnen in unterschiedlichen Städten - ein persönliches Treffen zum Austausch von diversen anwaltlichen Faxen ist kaum möglich. Da wäre es doch wirklich praktisch, wenn man eine gemeinsame Datenbank aufbauen würde, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, sondern nur einigen ausgewählten Teilnehmern. Ich denke da an ein Wiki wie das Parteibuch Lexikon, nur eben innerhalb eines virtuellen privaten Netzwerkes.

  58. Thomas sprach

    “- Über den Aufbau eines virtuellen privaten Netzwerkes von Bürgerrechtlern sollte nachgedacht werden. …
    Da wäre es doch wirklich praktisch, wenn man eine gemeinsame Datenbank aufbauen würde, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, sondern nur einigen ausgewählten Teilnehmern.”

    oh ja, genau… tut das eigentlich weh?
    was soll das bringen? eine informationsquelle für leute die sich gerne mit anderen menschen anlegen und es drauf ankommen lassen? eintritt nur gegen kopie des perso’s und mindestens einer abmahnung gegen die eigene person?

    mensch, ihr macht hier wirklich der stasi konkurenz.
    wobei die es aber schlauer angestellt hat …

  59. Thomas sprach

    noch ein kleiner tipp bevor hier einer anfängt (und so bescheuert ist) ein blacknet aufzubauen:
    http://freenetproject.org/


    What is Freenet?
    Freenet is free software which lets you publish and obtain information on the Internet without fear of censorship. To achieve this freedom, the network is entirely decentralized and publishers and consumers of information are anonymous. Without anonymity there can never be true freedom of speech, and without decentralization the network will be vulnerable to attack.

  60. Thomas sprach

    (darknet natürlich, nicht blacknet, mein fehler.)

    ihr könnt euch ja der piratenpartei anschließen:
    http://de.thein...garantiert.html
    http://board.gu...tartet-darknet/

  61. Dr. Lendwei sprach

    Guten Abend,

    Den Aufbau eines VPNs halte ich für nicht durchfphrbar und auch nciht praktikabel. Die Kosten wären extrem hoch, speziell für die Personalienüberprüfung, und trotzdem kann man nicht sicher sein, nicht ein Opfer von Unterwanderung zu werden. Desweiteren ist das vom Datenschutz her extrem kritisch, man müsste einen Datenschutzbeauftragten bestimmen etc. etc.

    Der Aufbau eines darknets wäre natürlich eine Möglichkeit, wenngleich dann aber auch die CI von mein-parteibuch draufgehen würde. Besser wäre es wirklich eine Parteibuch Ltd. in Großbritannien zu gründen. Das Kostet einen Euro und dabei handelt es sich dann um eine selbststänige juristische Person wie bei einer GmbH oder einer AG. Damit bleibt zumindest die persönliche Pfändung und der Offenbarungseid aus. Und wenn die Ltd. bankrott ist, wird eben eine neue Ltd. auf den Marshall Inseln gegründet. Danach könnte man sich ja auch andere Standorte wie Tonga, Kiribati oder die Cook Inseln suchen.

  62. Kai sprach

    Grundsätzlich gibt es zwei VPN-Möglichkeiten:

    1. Ein ganz normales VPN mit für die anderen Teilnehmer identifizierbarer Identität. Also die Verbindung zwischen den Teilnehmern wäre verschlüsselt, für Angreifer nicht oder nur äußerst schwierig einsehbar. Aber den Teilnehmern innerhalb des Netzwerkes wäre klar, wer wer ist.

    2. Ein VPN, bei dem die einzelnen Teilnehmer anonym bleiben können. Beziehungsweise bei dem im übertragenen Sinne Plausible Deniability möglich ist. Der Gedanke ist, dass der Urheber einer Meinungsäußerung immer glaubhaft abstreiten kann, eine konkrete Meinung geäußert zu haben. Es würde jedoch die Gefahr bestehen, dass bei einem anonymen Netzwerk möglicherweise sogar Amtsträger mitmachen würden, die ihnen anvertraute Geheimnisse ausplaudern könnten, wobei der Nachweis des Geheimnisverrats unmöglich wäre. Der Vorteil wäre, dass sich jedermann ziemlich ohne Angst vor Konsequenzen frei äußern könnte.

    @ 61: Sofern das wirklich notwendig ist, was ich nicht genau weiß, könnte man einen Datenschutzbeauftragten aus den eigenen Reihen bestimmen. Dass man unterwandert wird - das wäre auch nicht so schlimm, mir geht es vor allem darum, dass man den Gegner ein bisschen verunsichert. Letztlich soll sowieso möglichst viel für die Öffentlichkeit präsentiert werden, denn nur die Öffentlichkeit bringt etwas. Aber so eine kleine Ergänzung zur Öffentlichkeit des Internets könnte so ein VPN schon sein.

    @ 58: War die Staatssicherheit wirklich schlauer als wir? Das mag sein. Damit kann ich leben, denn die Stasi ist Geschichte.

  63. Andreas Skowronek sprach

    @ # 61: Dr. Lendwei, Du wirst mir immer sympathischer ;-)

    Und die hier geführte Diskussion zeigt mir, dass ich mir die Usancen des Herrn Baron aus München mal etwas genauer ansehen sollte.

  64. Dr.Lendwei sprach

    zu Kommentar 63

    Gute Informationsquellen sind www.rotglut.de, wikipedia und natürlich google. Der von der boocompany bereits zum Beron erhobene Abmahnanwalt Gravenreuth ist ja so berühmt dass er sein eigenes Computerspiel hat! Für den C64 wurde ja damals “**** Gravenreuth” entwickelt. Ich warte nur darauf, bis ein geschädigter Programmierer das Spiel endlich für Windows XP kompatibel macht, vielleicht mit etwas besserer Grafik, damit man auch virtueller Weise Dartpfeile auf das Konterfei des Münchner Adeligen werfen kann. Immerhin wollte er ja in einer Kneipe mal selber Pfeile auf sein Konterfei werfen.

  65. Dr. Lendwei sprach

    Guten Abend,

    Ich habe für die Nostalgiker unter uns noch einen Hinweis. Wer dieses alte C64 Game gerne mal ausprobieren möchte, kann hier einen Emulator für Windows und DOS herunterladen: http://www.c64g.../emulatoren.php
    Bitte habt Verständnis, dass ich einen direkten Link zum Download des Spiels nicht hier posten kann, da ich nicht weiß, ob diese Quelle das Spiel legal anbieten darf, eine google Suche nach “**** gravenreuth” fürfte aber den gewünschten Downloadlink gleich bringen. Da es sich bei **** um ein böses Wort handelt musste ich es hier auseinanderschreiben, beim suchen sollte man die Buchstaben jedoch wieder zusammenfügen ;-)

  66. Anonymous sprach

    Lizenz:Public Domain
    guckst du hier:
    (Editor: Link entfernt)

  67. Dr. Lendwei sprach

    Guten Abend,

    Danke für den Link, das mit der Domain habe ich überlesen, mein Fehler. Damit dürfte unseren C64 Nostalgikern und jenen die es noch werden wollen, nichts mehr im Wege stehen.

  68. Kuroi Tenshi's darkness sprach

    Literarisches Meisterwerk Fax!

    Ich weiß gar nicht so genau, ob ich das jetzt alles Schreiben darf. Behaltet am Besten stillschweigen über alles, was ihr jetzt lest. Sollte irgendwo jemand kommen, der verdächtig aussieht, nimmt die Beine in die Hand und rennt. Im Zweifelsfall alle…

  69. Chat Atkins sprach

    AGV Inkasso ist eine höchst ehrenwerte Gesellschaft

  70. Daniel sprach

    Ist ja nett, was man über die UGV Inkasso so im Google Cache findet…

    http://tinyurl.com/q8vsz

    MfG

    Daniel

  71. Der Gerechte sprach

    @Daniel

    Man kann im Google - Cache noch viel mehr finden… Aber wie ja auf der Seite steht: Die UGV Inkasso GmbH mag ja Kritik und kann damit auch gut umgehen, sofern die Kritik der Wahrheit entspricht..Aber aus Sicht der UGV Inkasso GmbH entsprechen eben Artikel im Internet, auf dieser Seite und in den Medien nicht der Wahrheit, die sich negativ zu der seriösen Geschäftsmethode äußern. Deshalb musste ja ein urheberrechtlich geschütztes Fax bei dem Betreiber eingehen. Lügen denn soviele Leute, dass reihenweise die Artikel nur noch im Google - Cache zu finden sind? Lügen denn alle Schuldnerberatungsstellen?

  72. Kai sprach

    Was spricht eigentlich dagegen, über ein umstrittenes Inkassounternehmen anonym mit Tor und Wordpress zu berichten?

  73. Mein Parteibuch » Antwort an die UGV Inkasso GmbH sprach

    […] herzlich möchte ich Sie als neuen, hoffentlich nun regelmäßigen, Leser von Mein Parteibuch - Ein Internettagebuch mit Katzenbildern willkommen heißen. Sehr gefreut habe ich mich über ihren netten Leserbrief vom Donnerstag. Selbstverständlich werde ich das Urheberrecht auf ihrem Werk entsprechend Ihrer Wünsche und dem Rahmen der geltenden Gesetze beachten. Besonders gut gefallen hat mir Ihr Scherz, jegliches zitieren und kommentieren in den Nutzungsbedingungen Ihres Werkes auszuschließen. Diese Antwort steht im Gegensatz zu Ihrem Leserbrief jedoch wie alle Inhalte meiner Webseite unter einer Copy-Left Lizenz, das heißt, Sie können diesen Antwortbrief nach Herzenslust kopieren, publizieren und in eigene Werke einbinden, sofern Sie nur jedem anderen das Recht einräumen, dies auch zu tun. […]

  74. DiTTES.iNFO BLOG » Marcel’s Leserbriefe sprach

    […] Marcel Bartels von Mein-Parteibuch.de hat einen netten “Leserbrief” bekommen. Seine Antwort darauf gibt es hier zu lesen. Wer dann noch Fragen hat, dem kann ich nur wärmstens ein PDF-Merkblatt der Schuldnerhilfe Essen über die Forderungen der UGV Inkasso ans Herz legen. […]

  75. Anno Nühm sprach

    Demnächst: Erpresserbriefe mir Urheberschutz…

    Die Anordnung und Gestaltung der Buchstabenschnipsel stellt ein künstlerisches Werk mit einer nicht unerheblichen Schöpfungshöhe dar. Die Weitergabe, insbesondere an die Polizei, stellt eine Uhrheberverletzung dar und wird mit entgangenen Lizenzkosten in ungeahnter Höhe bestraft.

    Irrenhaus Deutschland!

  76. Shorty sprach

    Da würde ich doch einmal bzg. der “Fanpost” sagen, das es wieder einmal gelungen ist, eine Möglichkeit zu finden um zu verhindern, das etwas an`s Licht kommt.

    Es scheint, als werden die Kommunikationsmöglichkeiten irgendwie immer weniger…. oder täuscht dies nur?

    Wie war es doch so schön, wer Wind säht darf sich nicht wundern, wenn er Sturm erntet…

    Vielleicht sind viele die sich äußerten auch mit dem Virus der “blühenden Phantasie” infiziert, der sich immer mehr ausweitet? Komisch nur, das es dann soviele wären…

    Vielleicht wissen findige PC Profis, ob es möglich wäre solche Seiten im Ausland zu betreiben und Rechtsanwälte, ob es dort auch so einfach wäre etwas stillzulegen, wenn es kein “deutscher” Betreiber wäre … vielleicht sollte man einmal in diese Richtung denken?

  77. Mein Parteibuch » Troll-Alarm sprach

    […] Das heisst jedoch noch lange nicht, dass wir uns den Mund oder den Spass am bloggen verbieten lassen sollten. Aber wir können auch etwas tun, um die Situation zu ändern: wir können das Problem öffentlich machen, Eingaben an Politiker schreiben und die auch gleich nebst der Antwort oder Nicht-Antwort veröffentlichen, Petitionen starten und den Politikern klarmachen, dass unser Wahlverhalten bei der nächsten Wahl entscheidend davon abhängen wird, wie diese Politiker mit unseren Anliegen zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit umgehen. […]

  78. Ernst-Rudolf sprach

    Urheberrecht hin oder her,diese Herrschaften können die Wahrheit nicht vertragen.

    Veröffentliche das Fax und laß es drauf ankommen.

  79. Mein-Parteibuch.com » Mal wieder ein urheberrechtlich geschütztes Fax sprach

    […] Betreiber von Mein Parteibuch ist gestern mal wieder ein urheberrechtlich geschütztes Fax eingegangen, das dem Betreiber von Mein Parteibuch als juristischem Laien nur schwer […]

  80. Tweedy sprach

    Hallo Herr Bartels,

    Ihr Schreiben war Prima, wenn Sie nun den Inhalt der Antwort nicht veröffentlichen dürfen!!!

    Dann gehören Sie nämlich leider in die Katergorie Opfer!!!! In welcher sie sich sicheherlich nicht gerne sehen!

    Sie dürfen nichts mehr sagen, wir Abmahnopfer dürfen auf die nächsten Jahrzehnte nichts mehr sagen …

  81. Profinetworker sprach

    Bin über UGV und Co. auf die Seite geraten. Ein ganz großes Bienchen für Marcel Bartels, er schreibt mir aus dem Herzen.
    Ich darf ja hier wohl schreiben, da ich Europäer bin, demzufolge kein Deutscher, oder? Außerdem extremer Katzenfreund mit persönlichem Kontakt zur Familie Clinton (wegen dessen Kater “Socks”), was mir aber außer Fernseh- und Zeitungsberichten bisher nichts gebracht hat.
    Über FKH, UGV, RAe Wehnert&Koll., Jentzer, Volandt & Co. habe ich seit einigen Jahren dicke Akten, aber noch nichts bezahlt.
    Dummerweise hat mich jetzt das
    unbedarfte Amtsgericht Erfurt verurteilt, obwohl ich ihnen vorher davon abgeraten habe.
    Nun geht ein fröhlicher Streit los, denn ich zahle nichts, bin nämlich infolge
    “prekärer wirtschaftlicher Situation” zahlungsunfähig, und als gelernter Jurist habe ich mir zudem von meiner Ärztin und Amtsärztin auch noch die Haftunfähigkeit und einen Dachschaden bestätigen lassen. Damit sind die Justizbehörden am Ende ihres Lateins.
    Wie trägt sich denn die Seite?
    Darf man da auch spenden? Eine Stiftung wäre okay, da kommt nämlich keiner ans Geld
    (also Justiz, Finanzamt udgl. mehr).
    Mir tut keiner was, zum einen habe ich den Jagdschein und außerdem war ich mal in einer Spezialeinheit und habe noch gute internationale Kontakte,
    also kann ich mich auch bedenkenlos outen:
    networking-insider@gmx.de
    wohnhaft in Erfurt/Thüringen
    mobil: 0174-4702080

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