Soeben hat mich ein zweiseitiges Fax mit der bereits angekündigten von einem Rechtsanwalt und Dipl.-Ing (FH) aus München erwirkten einstweiligen Verfügung der 27. Kammer des Landgerichtes Berlin (pdf, 39 kb) erreicht.
Demnach ist es mir erstens bei Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Ordnungshaft “untersagt, im Internet Abmahnschreiben des Antragstellers zu veröffentlichen, wie unter der URL http://www.mein-parteibuch.com/blog/2006/09/04/dann-kann-ich-auch-anders/ geschehen.” Zweitens wird angeordnet, dass die Antragsgegnerin - damit bin wohl ich gemeint - die Kosten des Verfahrens trägt und drittens wird der Verfahrenswert auf 5.001 Euro festgesetzt.
Als Rechtsgrundlage der unter dem Geschäftszeichen 27 O 1044/06 “wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung” getroffenen Anordnung wird §§935, 940, 91 ZPO; §§823 Abs. 1 und 2 i. V. m. 1004 Abs. 1 S. 2 analog BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG angegeben. Die Begründung soll sich aus der Antragsschrift ergeben, die mir bisher nicht vorliegt.
Überschlägig berechnet dürften die Kosten für die erste Instanz so um die 2.000 Euro liegen, inklusive einer möglichen zweiten Instanz dürften die Kosten auf etwa 5.000 Euro hinauslaufen. Wer von mir über den Fortgang der Geschichte jeweils per E-Mail in einer Art Newsletter unterrichtet werden möchte, der möge mir bitte unter Angabe seines vollen Namens und seiner Webseite eine E-Mail mit Betreff Newsletter-Bestellung (FH) ./. Parteibuch schicken.
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| Gewaltmonopol |
*kopfschüttel
bevor ich jetzt endgültig die beherrschung verliere, schreibe ich jetzt lieber gar nichts dazu…
Tja, nachdem “Tanja”, “Webspace” und “Explorer” zu Ende verhandelt sind, braucht da halt jemand neue Einkommensquellen. Da kommen Blogger halt gerade recht…
MfG
Daniel
Guten Tag,
In jedem Falle ist ein solches Schreiben sehr ernst zu nehmen, so sehr der Münchner RA das deutsche Recht auch pervertieren mag. Man muss nur seine einschlägigen Fälle auf wikipedia durchlesen. Ich denke in Schwabing wird sicher mal die Neuauflage der Simpson Serie “Wer erschoss Mr.Burns” gedreht werden, dann mit leicht abgeänderten Titel. Auch hier dürfte die Suche nach dem wahren Täter schwierig bis unmöglich werden!
Ich werde auf das Paypal Konto für Mein-Parteibuch eine angemessene Summe überweisen, denn ehrliche Kritiker werden in Deutschland immer seltener
und sie sind einer davon. Lassen sie sich von einem solchen Rechtsparasiten nicht unterkriegen und kämpfen sie Herr Bartels!
@Dr. Lendwei
Ich habe bisher gar keinen Spendenbutton. Mit dem Spendenbutton oben links promote ich eine Sammlung für Mario’s Berufung.
Falls Sie mich großzügig sponsorn möchten, finden Sie in meinem Webshop ein Logo für 100 Euro zum Kauf:
http://shop.tra...amp;language=de
Es wäre allerdings ein Novum, dass mich jemand mit Geld sponsort.
Wer für die Kosten meines Rechtsweges zur Abwehr der einstweiligen Verfügung spenden möchte, kann dies nun auch mit einem Spendenbutton tun:
Guten Tag,
ich denke, es ist die einzige Art ihnen zu helfen, denn dieser Pervertierung unseres Rechtssystems muss Einhalt geboten werden. Manchmal frage ich mich wirklich wieso solche Abmahn********* überhaupt praktizieren dürfen!
Geben sie nicht auf, in diesem Falle wurden die Schreibe ja anonymisiert, und diese einstweilige verfügung wird in einer späteren Verhandlung nicht bestehen können!
[Editor: Aus vermutlich naheliegenden Gründen zensiert]
Tscha Marcel, die Zensur ist halt eines der letzten Mittel vor dem Ende einer Demokratie.
Aber der Wille zur Freiheit ist stärker denn je; Honni hat das ja auch schon spüren müssen.
Halt den Rücken gerade!
Das eine missachtete und meiner Meinung nach zu werberzwecken missbrauchte Abmahnung fast zwangläufig eine Einstweilige Verfügung nach sich zieht, kommt doch nicht unerwartet, oder etwa doch? Tja, so oder so, du hast dir meiner Meinung nach genug Mühe gegeben, die sogenannte einschlägige Klientel zu reizen, das Du nun die (bitteren) Früchte deines T(Sch)reibens ernten kannst.
bye Rene
Guten Tag
Na wenn sehe ich denn hier. Wenn das nicht der gute Rene von forennews.de ist. Die Bezeichnung FROG dürfte ihnen ja nicht neu sein, immerhin verdienen sie diese auch nachdem sie in Forennews von Beginn an gegen forenabmahnungen.de gewettert haben und bei der Abmahnung beinahe einen Lobeshymnus für den Münchner Anwalt angestimmt haben. Was bekommen sie dafür eigentlich monatlich aufs Konto?
@Rene von forennews
Manche schaffen das gleich mit dem ersten Posting, eine Umleitung zu den Keksen zu gewinnen. Du bist einer davon. Gruß. Marcel.
Rene gehört zu den von ihm selbst beschriebenen klientel.
Und was ist das überhaupt für eine hörige denke (vielleicht bestehen da ja auch andere beziehungen?), du bist selbst schuld, weil du die und die gereizt hast. Krank, einfach nur krank.
Guten Tag
Wobei eines zu hoffen bleibt, dass den Richtern, die diese Verfügung behandeln, so es zu einem Prozess kommen sollte, Worte wie E-Mail nicht nur aus der Badewannenbeschichtung bekannt sind, sonst wird das wieder ein Trauerspiel! Also passen sie auf Herr Bartels dass ihr Rechtsanwalt den Richtern den Fall so erklären kann, wie ich es auch meinem 5 jährigen Jungen oder meinem ehemaligen Prof an der Uni erklären würde, der beim Wort Internet mal gefragt hat, ob man das essen kann. Denn ein guter Gschichteldrücker ist er ja unser Münchner Winkeladvokat
Hallo Marcel,
Ich wünsche dir alles Gute für die wahrscheinlich anstehende Verhandlung.
Ich bin entsetzt wie weit es heute in unserem Rechtsstaat kommen kann, wenn man auf zulässt, dass Privatpersonen und kleine Unternehmen mit Abmahnungen in den Ruin getrieben werden. Wenn man sich die Ruhmesliste des Anwaltes ansieht kann man Hans Söllner like eh nur auf einen Schluss kommen “Dieser Typ ******** geistig!”
[Editor: ich möchte darum bitten, die Persönlichkeitsrechte des Antragstellers zu respektieren und sei es nur deshalb, um ihm keinen Vorwand für weitere juristische Massnahmen zu liefern]
Viel Glück! Die Bolloger drücken dir alle Daumen und wir freuen uns auf weitere Berichte.
Wir hoffen am Ende der Sache ist das beklagte Schreiben ein Teil der Zeitgeschichte und kann dann von dir veröffentlicht werden.
Warum muss man solche Anwaltsschreiben schwärzen? Stehen die Herrschaften nicht gern mit ihrem guten Namen für ihre Aktionen?
[…] keine kommentare zu’abmahnungen gehören nicht ins internet…’ RSS feed fuer kommentare und trackback URI fuer ‘abmahnungen gehören nicht ins internet…’ […]
Ich habe mal ein wenig nachgelesen und das Veröffentlichen prozessrelevanter Dokumente vor der Eröffnung des Hauptverfahrens kann in der Tat geahndet werden. Ich erinnere mich daran, dass eine gewisse Bloggerin, die sich selbst als “blökendes Schaf” bezeichnet, das gleiche Problem hatte, als sie einem Spinner Solidarität bewies, der “Koran” auf Klopapier gedruckt hatte, indem sie die Klageschrift veröffentlichte.
Also immer schön aufpassen, dass man gelangweilten Juristen keine Spielwiese bietet…
MfG
Daniel
[…] Marcel Bartels hatte auf Mein Parteibuch ein Abmahnschreiben eines bekannten Münchener Anwalts veröffentlicht. Dieser sah darin sein Persönlichkeitsrecht verletzt und lies dies nun per Einstweiliger Verfügung untersagen. Handelt Marcel dem zuwider, drohen ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monate Ordnungshaft. […]
Hi
Damit dürfte Mein-Parteibuch wohl endgültig jedem bekannt werden:
http://www.gole...0609/48016.html
Möglicherweise sollten Sie über eine einstweilige Verfügung gegen das Landgericht Berlin nachdenken, immerhin könnte die Bezeichnung als “Antragsgegnerin” Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen…
Entschuldigung, ich weiß soetwas ist nicht lustig, aber diese Ironie konnte ich mir dann doch nciht verkneifen.
[…] Marcel Bartels, offizielle Anlaufstelle für Anwälte mit Freizeitüberschuss, hat eine Einstweilige Verfügung bekommen, per Fax übermittelt von einem Rechtsanwalt G. aus München, also noch nicht vom Gericht zugestellt. Antragsteller war ein Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) aus München. […]
Kosten: 204 Eur für das Gericht und 532,90 EUR + außergerichtliche Kosten (278,05) für den Anwalt (wenn ich mich nicht verrechnet habe).
na, wie ich gesagt hab, einen gang runterschalten sonst knallts … da hab ich ja richtig vermutet, dass du momentan zu stark am rad drehst … wie gesagt, wer sein glück herausfordert darfs sich dann nich wundern wenns nen klapps aufm arsch gibt.
übrigens, das mit dem spenden find ich ja einerseits ganz nett aber andererseits hast du dich mit den/dem herren angelegt also ist das auch dein problem da wieder rauszukommen. sei es strafrechtlich oder finanziell …
trotzdem viel glück und demnächst vielleicht etwas aufpassen was man so von sich gibt.
(weil der herr f.v.g. wird nich der einzige sein der ggf. spaß daran hat dich leiden zu sehen, die gefahr besteht immer und wenn noch 2-3 schreiben in der form auf dich zukommen könnte das finanziell auch gefährlich werden, spenden hin oder her, darauf wird das gericht keine rücksicht nehmen ;).
also lieber klappe halten, tut weh aber manchmal hilfts nicht anders … )
Tut mir leid das zu lesen Marcel…
Wie würde es eigentlich aussehen wenn du deine Seiten auf einen Ausländischen Server betreibst?
Ironwhistle: Wo der Server steht, spielt in diesem Streit keine Rolle. Der Kläger ist in Deutschland, der Beklagte ist in Deutschland. Der Server kann sich in einer Erdumlaufbahn befinden und nichts würde sich ändern.
Hi
Vielleicht sollte Marcel eine englische Ltd um 1 Euro gründen, damit könnte man wenigstens dieses Risiko auch abfangen.
G**** hat **********, wohl keine A******* mehr
[Editor: Kommentar aus naheliegenden Gründen ge-sternt]
Allgemein muss man sagen, D-Land ist eine Bananenrepublik in der die Antwaltlobby die Politik fest im Griff hat.
Man sollte es schlichtweg unterbinden, dass Anwälte für Arbeiten “in eigener Sache” die normalen Gebühren von Dritten verlangen dürfen. Da wird die Rechtspflege pervertiert zu einer cashcow für Juristen, denen das Recht scheißegal ist, solange nur der Kontostand stimmt. Es würde bereits ausreichen, Abmahnungen, die von Anwälten in eigener Sache oder ohne Geschäftsbeziehung zum Abgemahnten verschickt werden, in den Gebühren knallhart auf 25-30 Euro zu begrenzen. So viel kostet es z.B. einen Gewerbetreibenden, einen Mahnbescheid zu beantragen. Ich bezweifle, dass der Aufwand eines Anwalts für ein solches Schreiben angesichts moderner Kanzlei-Software da höher liegt als der Aufwand eines Gewerbetreibenden für einen Antrag auf Mahnbescheid.
Deutschland ist an vielen Stellen sanierungsbedürftig, nicht nur in Sachen Bürgerrechte und soziale Grundsicherung, sondern auch bezüglich der Gesetze und der damit verbundenen Bürokratie samt Bürokraten. Das ist einer dieser Fälle, wo schon viel zu lange geschlafen wurden.
MfG
Daniel
@28:
Drei Mal darfst Du raten, wer den größten Teil der Abgeordneten darstellt: Beamte, Anwälte und verbeamtete Juristen. Für den durchschnittlichen Bürger ist der deutsche Bürokraten- und Verwaltungsapparatschik eine wesentlich größere Bedrohung als der “internationale Terrorismus”. Man könnte ihn schon fast als “Staatsterrorismus” bezeichnen.
MfG
Daniel
Hallo
Ja wir stehen auf der Vorstufe zu China. Bald wird es so sein, dass wenn man bei google nach mein-parteibuch such oder nach Marcel Bartels auf die offizielle Seite der deutschen Bundesregierung kommt. *lol*
@31:
Ich erinnere nur an die Sperrungsverfügungen von Düsseldorf, siehe http://odem.org...ationsfreiheit/
Weit ist es nicht mehr bis China. Und den letzten Rest Freiheit, Menschenrechte, soziale Absicherung, Arbeitnehmerrechte, Privatsphäre und Rechtssicherheit kriegt unsere Lumpenelite sicher auch noch schnell kaputt. Alles im “Kampf gegen den Terror” und für das goldene Kalb “Wirtschaft” bzw. “Wirtschaftswachstum”.
MfG
Daniel
Ich drücke Ihnen auf jeden Fall die Daumen - beide!
Hallo
Manchmal wundert es mich schon gewaltig, dass das BKA Marcel noch nicht wegen Terrorverdacht festgenommen hat. Er schreibt kritische Artikel, und bekommt hier Beiträge von Leuten die ebenfalls kritisch sind. Vielleicht ist unter uns ohnehin ein Maulwurf, und man will Marcel bald anhängen hier eine terroristische Vereinigung aufzuziehen. Fahrenheit 9/11 hat gezeigt das alles möglich ist, ich erinnere nur an die Aktivistentruppe die friedlich ihre Cookies aß und dann draufkam, dass eines ihre Mitglieder ein Sonderermittler war.
leider vergessen viele Internetbetreiber, daß die Justiz und die ihr angeschlossene Bürokratie die Veröffentlichung ihrer geistigen Ergüsse scheut, wie der Teufel das Weihwasser. Alles, was unsere Bürokratie produziert, wird irgendwie immer als “geheim” oder zumindest nicht “für die Öffentlichkeit geeignet” eingestuft.
Daß Deutschland sich bis heute weigert, das in allen Staaten der EU eingeführte Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen und alle Behörden dazu verpflichtet, allen Bürgern uneingeschränkte Akteneinsicht zu gewähren, beweist dies zu deutlich.
Den Betreibern von Internetportalen steht also eine geballte Macht an Juristen und Bürokraten gegenüber, die das Internet und deren Betreiber als hochgradige Geheimnisverräter einstuft!
Dies muß allen Internetportalbetreibern, die justizkritische Artikel schreiben, bewußt sein!
stefan fügner
@ 16 - Hallo Daniel,
Du beziehst Dich auf die Mitteilung der Anklageschrift vor der Hauptverhandlung.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit (einstweilige Verfügung). Diese einstweilige Verfügung mag zwar von dem einen oder anderen Besucher wie eine Anklageschrift empfunden werden, es ist aber keine. In dem von Dir genannten Fall wurde tatsächlich gegen § 353 d Strafgesetzbuch verstoßen. Damals war die Anklageschrift vor der Hauptverhandlung veröffentlicht worden, was verboten ist. Dieses Verbot in § 353 d bezieht sich aber nicht auf die Veröffentlichung einer einstweiligen Verfügung. Im Übrigen ist die Publikation von Gerichtsentscheidungen weitestgehend erlaubt.
@18: Ursache des steigenden Bekanntheitsgrades ist vor allem das Ego des RA und die daraus resultierende Leidenschaft über jeden noch so kleinen Furz ein mordsmäßiges (Presse-)Geschrei zu veranstalten. Unter http://www.r-ar...rticle2599.html erfährt man, dass der RA dazu eine Presseerklärung herausgegeben hat. Weil man sinnvolle Nachweise erfolgreicher Tätigkeit nicht mehr vorzeigen kann, müssen es nun offenbar zweifelhafte Aktivitäten in eigener Sache bringen. Vielleicht wird ja damit jede Aktivität des Herrn zu einem Gegenstand, der dei Öffentlichkeit interessiert. Dann dürfte man die Messlatte des Persönlichkeitsschutzes u. U. etwas niedriger hängen. Allzu viel Persönlichkeit war da eigentlich nie. Was also die Berliner Richter eigentlich schützen wollten, wird wohl ihr Gehemnis bleiben
Hallo Marcel,
kann weder finanziell noch fachlich Unterstützung bieten, wünsche Dir aber viel Erfolg und bewundere Deine Chuzpe…
Seit wann kürzt man “Freiherr” mit (FH) ab? SCNR - ich fürchte, nach der “Judenstern”-Entgleisung[*] des Münchner Diplom-Abmahners muss der einfach ein paar Bonus-Punkte in Form von Blog-Abschüssen erzielen.
[*] was ist dabei eigentlich herausgekommen? Hat jemand einen Link?
Marcel: Daumendruck von einem geografischen Nachbarn des (FH)vG. Werde heute mal einen ******** an das ******schild in der ***********strasse kleben.
[Editor: Der Antragsteller hält das anscheinend für eine “Aufforderung zur Sachbeschädigung”]
Hallo
Würde ich nicht machen Münchner, dann kriegst du noch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung *lol*
Achja und das FH steht nicht für Freiherr, sondern der gute Münchner RA hat auch seinen FH Abschluss in Maschinenbau soweit ich das gelesen habe, und hat erst danach Jura studiert. Also FH = Fachhochschule
[…] Das gibt es in Kleinbloggersdorf so natürlich nicht. I wo! Da darf ein Kämpfer selbstzerstörerisch noch auf dem Boden liegend nach oben trampeln und sich der Anfeuerungsrufe seiner Kurve sicher sein. Er kriegt nach unten noch eine auf’s Maul und ist stolz darauf. Seine Sympatisanten feuern ihn an und rechtsberaten auf jungenhaft unbekümmerte Weise. Der Ringrichter (Gz.: 27 O 10444/06) schickt mahnend - abmahnend eine Verfügung, die genauso wie eine Kampfunterbrechung für Besinnung sorgen sollte. Nachdem übrigens der Gegner im Ring schon mahnend - abmahnend die Handschuhe gehoben hat. (siehe auch dort den gesamten Vorgang) […]
Gerade gefunden:
BVerfG meinte im Beschluss 1 BvR 1611/99 vom 17.12.99:
*** Zitat
Der Einwand des Beschwerdeführers, das Oberlandesgericht habe durch eine fehlerhafte Auslegung des § 32 Abs. 3 StUG sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, ist bereits deshalb unschlüssig, weil der Beschwerdeführer weder darlegt noch sonst ersichtlich ist, inwieweit dieses Recht vorliegend überhaupt beeinträchtigt sein könnte. Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar.
Bei der Frage, inwieweit das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers in sonstiger Weise beeinträchtigt sein könnte, hat das Oberlandesgericht zu Recht darauf abgestellt, daß der Beschwerdeführer durch die Veröffentlichung der Berufungsschrift, durch die - in Kontrast zu dem nachfolgend abgedruckten Beschluß des Bezirksgerichts - lediglich seine ordnungsgemäße anwaltliche Tätigkeit belegt wird, nicht in nachvollziehbarer Weise betroffen ist.
*** Ende des Zitats
Diese Masstäbe angesetzt bezweifle ich, dass durch die anonymisierte Publikation einer Abmahnung das Persönlichkeitsrecht des RA verletzt wird. Dass er hier in eigener Sache tätig wird, dürfte daran nichts ändern.
?
2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
Einstweilige Verfügung gegen Mein Parteibuch
Manchmal nur manchmal Frage ich mich ob manche Anwälte wirklich glauben sie würden das Recht habe jedem alles zu verbieten.
Marcel Bartels jedenfalls hat jetzt eine Einstweilige Verfügung bekommen von einem Müncher Anwalt weil er ei…
ich weiß nich was ihr euch alle so aufregt… “marcel schreibt kritische artikel” … mag sein dass die artikel in den augen von webloggern als “kritisch” und professionell eingestuft werden aber für einen journalisten oder auch anwalt sind das lächerliche ansticheleien.
ich lese es persönlich gerne, für mich ist es die online ausgabe der bild, meist amüsant und ab und an auch mal gerechtfertigt. trotzdem lehnt sich herr bartels hier immer seeeehr weit aus dem fenster und ist für mich in der form nur boulevard journalismus zu vergleichen, mit dem versucht wird durch möglichst “krasse” aktionen oder geschichten auf sich aufmerksam zu machen.
wer sich mit anderen anlegt muss damit rechnen früher oder später einen auf den deckel zu bekommen. dass dies hier nicht täglich passiert bei den “artikeln” die man hier findet ist wohl nur auf die gutmütigkeit der betroffenen personen und belanglosigkeit dieses weblogs im vergleich zu print artikeln zurückzuführen.
@Thomas
Bist Du zufällig aus Passau? Zu einem Anwaltsgehilfen aus Passau und seiner Mutter gab es letztens doch auch eine lustige Geschichte. Hast DU davon gehört?
ja, davon hab ich natürlich hier gelesen aber nur weil eine ip zu einem pop der telekom in einer größeren stadt der umgebung weiterleitet heißt das nicht gleich dass ich in passau bin
passau ist von mir etwa 80km entfernt.
(mein gott muss dir langweilig sein …)
(mein gott muss dir langweilig sein …)
Wenn Du willst, darfst Du mich auch anbeten. Langweilig ist mir nicht.
nein, nein, lieber nicht. demnächst hochverschuldete sollte man nicht anbeten …
im übrigen, mein tipp: auf deinen namen verzichten, com/net/org domain mit whois protection holen, ltd zur doppelten sicherung benutzen und server im ausland (amerika). schon hat sich das mit den problemen erledigt. du müßtest halt darauf verzichten dich als autor zu nennen.
(es ist im übrigen nicht sehr höflich eine ip adresse hier öffentlich anzuprangern.)
sorry ich kann gerade nichst schreiben ohne womöglich eine bestimmte person im schönen bayern zu beleidigen. Nur eines sei gesagt ich würde meine Existenz als Mensch und Persönlich als gescheitert betrachten würde ich mein Geld so verdienen wie diese Person.
Meine Unterstützung hat Marcel zu hundert Prozent.
Dass solche inhaltslosen Auseinadersetzungen zum Gegenstand von Gerichtsverfahren werden, kann ich nur mit mangelnder Selbstachtung des Antragstellers und der zu entscheidenden Richter erklären.
Alles andere ist Trash.
Nachtrag zu Posting #39 - das mit der Unkenntlichmachung ist OK - es wäre sowieso zuckerfreier gewesen. Wegen des schlechten Wetters beliess ich es bei einem Frustkauf in der benachbarten Elektronikmeile - aber ein böser Blick auf das besagte Schild war schon drin. Hoffentlich ist’s nicht dadurch gesprungen
[…] Ob es nun knüppeldick für Herrn Marcel Bartels von Mein Parteibuch kommen wird? Wie Golem berichtet, erwirkte Herr Günter Frhr. v. Gravenreuth, Anwalt und Igenieuer aus München, beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Bartels, Zitat: Bei Zuwiderhandlung droht dem Blogger ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Herr Bartels berichtet selbst über den Fall, u.a. hier und das RA-Blog gibt eine Zusammenfassung des Geschehen. […]
Ich glaube, daß vielen hier gar nicht bewußt ist, was dieser Beschluß bedeutet.
So ein Beschluß schwebt wie ein Damolklesschwert über jedem, der mit der Androhung zu solch ein Ordnungsgeld verurteilt wurde.
Auch ich habe seit 5 Jahren wegen einer solchen E.V. und habe dadurch ein faktisches Berufsverbot erteilt bekommen.
http://www.kund...egner/index.htm
Wie dieser Beschluß in Zukunft bei Streitigkeiten zu handhaben ist, entscheidet jedesmal ein Richter nach Sachlage.
Dieser Unwägbarkeit will und kann sich niemand aussetzen und ist somit per Gerichtsbeschluß mundtot gemacht worden.
Es ist die Pressezensur durch die Hintertür, bei der die Justiz als Steigbügelhalter fungiert.
Hatten wir alles schon mal.
stefan fügner
Hallöle,
über das Posting von “Günni” im Selfhtml-Forum bin ich auf diese Seite gekommen und habe etwas quergelesen. Das wichtige bei einer Abmahnung ist doch, dass man fristwahrend klärt, ob der Sachverhalt rechtlich Bestand haben könnte. Unterlässt mensch dies, riskiert sie eben die Abmahnung. Dieser kannst bzw. “solltest” Du im Zweifel zuvorkommen, indem Du sie (evtl. modifiziert) unterschreibst. Anwaltliche Honoraransprüche könnten dabei ersteinmal zurückgewiesen werden, zumal wenn es zuvor keine anwaltshonorarfreie Kommunikation gegeben hat (a la einfacher Mail: “bitte lassen Sie dies und jenes…”). Diese wiederum müsste der Klagende dann zivilrechtlich geltend machen. Hast Du die Abmahninhalt nicht ausreichend prüfen?
Gruß, frankx
@frankx
>Das wichtige bei einer Abmahnung ist doch, dass man fristwahrend klärt,
>ob der Sachverhalt rechtlich Bestand haben könnte. Unterlässt mensch
>dies, riskiert sie eben die Abmahnung.
Auch wenn es wohl anders gemeint war, kann ich zur einstweiligen erfügung bisher wenig sagen, da mir bisher weder die Begründung noch die Antragsschrift vorliegt. Demnach kann ich bisher auch nicht dazu Stellung nehmen, ob das Gericht möglicherweise nur aufgrund eines sehr “einseitig” geschilderten Vorganges diese Verfügung erlassen hat.
Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall eindeutig die Meinungsfreiheit Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht hat, und glaube, auch das Gericht würde das so sehen, wenn es denn den Sachverhalt umfassend kennen würde.
Hallo Marcel,
häh, da hab ich wohl was falsch verstanden. Eine Abmahnung besteht doch daraus, dass sie dem Antragsgegner mit einer möglichst kurzen Antwortsfrist zugestellt wird bzw. eine einstwilige Verfügung gleichzeitig beim Gericht beantragt wird. Dem Antragsgegner bleibt dann eine Frist von ein paar Tagen, der Abmahung oder einer Variante davon zu entsprechen oder dem Sachverhalt zu widersprechen.
Gruß, Frankx
Marcel,
eine gerichtsliche Begründung für die Einstweilige Verfügung gibt es nicht. Es gibt den Antrag des Antragstellers. Dieser Antrag wird Dir nicht automatisch zugesendet. Du musst diesen anformern, jedoch vorab und unabhängig dem Gericht mitteilen, ob Du Widerspruch einlegen möchtest, d.h. anwaltlich vertreten wirst.
Anderenfalls rennen Dir die Termine weg und Du verlierst unabhängig vom Inhalt.
Mit solchen einfachen Fehlern rechnen viele Abmahnanwälte.
ja, so ist dass, schnell und direkt handeln. sonst ist es zu spät. wobei man auf der seite von herrn g. auch sagen muss dass man jedem alles verbieten kann wenn man will. da immer ausreichend gründe gefunden werden können. in dem fall fühlt sich halt herr g. im nachteil und will dies nicht mehr sehen. gericht sieht dann dass er wohl in irgendeiner form im “recht” sein wird und läßt sowas durchgehen. ob er damit nun “wirklich” recht hat oder nicht, da ist wieder die frage ob man sich das antun will sowas vor gericht zu bringen und komplett durchzuziehen oder einfach der verfügung nachzugehen was weitaus weniger kostet…
Hallo Zsammen,
da die einstweilige Verfügung ja bereits erwirkt ist, ist diese Zug ja erstmal abgefahren. Es sollte hier für andere vielleicht noch einmal betont werden, dass es in solchen Fällen wirklich elementar ist, die Rechtsfragen innerhalb der Frist zu klären. Wer nicht genug Geld hat, erhält von staatswegen einen Beratungsschein. Und damit ab zum Anwalt oder erst zum Anwalt und Beratungsschein nachreichen.
Gruß, Frankx
[…] Und ein alter Bekannter ist auch wieder aktiv geworden der Freiherr Günter von Gravenreuth, aka Tanja. Erstmal legt er sich mit dem Betreiber des Forenabmahnungen.de an, und als ob das noch zu langweilig ist, hat es es bei bis zur einerMein Parteibuch einstweiligen Verfügung geschafft. Ich spare mir mal einen Kommentar da zu. […]
Verdient ist verdient, oder?
Schon schade, daß ein einziger Mensch unter über 130.000 Rechtsanwälten in diesem Land die deutsche Justiz so derbe ausnutzen kann.
Die einzige Form der Kritik, gegen die man wohl nicht vorgehen kann, kommt anscheinend anonym aus dem Ausland.
Wobei ich mir jetzt schon gut vorstellen kann, wie ein gewisser RA in naher Zukunft wütend Abmahnungen gegen Blogger, Blogster und andere Free-Services verschickt.
häh?
natürlich wird die Antragsschrift dem gegner mit dem Beschluss per GV zugesendet. Die AG wird vom GV beglaubigt und dem AG zugesendet.
AG muss doch nicht hinterherrennen. wäre ja noch schöner.
[…] Schön auch, wie er sich mit einem Herrn Dr. Lendwei über Pekuniäres verständigt. Dr. Lendwei hat keine Website verlinkt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, Mr. Hyde. […]
Es ist leider schon wieder amüsant wie sich ein offenbar frustierter alter Mann immer mehr Feinde macht.
Ich verfolge das ganze schon eine Weile, und subjektiv betrachtet sitzt der Straftäter, für mich zumindest, in München.
Zu 12 #66:
In Hamburg ist es nicht so.
Die Antragsschrift, wird diese nicht angefordert, erhält der Antragsgegner während der Widerspruchsverhandkung das erste Mal zu sehen.
Das wird kaum der ZPO widersprechen. So einfach sind die Richter nicht zu kriegen.
häh
die wird doch mit einem beschluss zusammengeheftet und per gv zugestellt.
auch in hamburg.
antragsschrift ist nur nicht dabei, wenn dem gegner vorher die antragsschrift zwecks rechtl gehör mtigeteilt wurde.
Abmahnungen dürfen nicht veröffentlicht werden?
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film …
Mailverlust. Falls mir jemand zwischen gestern 23:00h und heute 03:00h eine Mail geschreiben hat, oder sich für den Abmahnnewsletter zum Fall angemeldet hat, möge er das bitte wiederholen. Ich habe gerade 93 Mails in meiner Mailbox aus Versehen ungelesen gekillt.
Zu 12 #72
Komme bitte bei mir vorbei, und ich beweise Dir das Gegenteil Deiner Behauptung.
Meine Erfahrungen betreffen die Zivilkammer 12 und die Zivilkammer 24 (Pressekammer).
Mit diesen Erfahrungen stehe ich nicht allein da.
Richter Andreas Buske hat auf eine entsprechende Anfrage während einer Verhandlung auch konkret geantwortet, dass die Antragsschrift nicht automatisch mit der EV zugesandt wird.
In allen meinen Fällen musste ich die Zusendung beantragen.
Der Schriftverkehr im Zusammenhang mit einer Abmahnung entspricht selten 1:1 der Antragsschrift.
Gerade bei den Winkeladvokaten kommt es auf die genauen und endgültigen Formulierungen an.
Dasselbe betrifft die Anlagen zu den Antragsschriften. Die anwaltlichen Vertreter des Antragstellers versuchen nicht selten, die Anlagen nicht mitzusenden mit der Begründung, diese wären dem Antragsgegner bekannt. Das stimmt meistens inhaltlich, jedoch nicht in den Details, dem Datum der Kenntnisnahme etc.
Das sind alles wichtige Momente im Widerspruchsverfahren. Inhalte spielen in der Regel die geringste Rolle.
Paragrafen, Formalien, Finanzstärke und Willkür sind die entscheidenden Kriterien für den “Erfolg”.
Es gibt Menschen, die, wenn sie nach einem langen Tag darüber sinnieren, wie sie diesen Tag ihres Lebens genutzt haben, zu dem Ergebnis kommen, dass sie etwas geschaffen haben, auf das sie stolz sind oder das sie doch zumindest mit Wohlwollen und Zufriedenheit schauen können. Andere können mit einem Gefühl der Behaglichkeit von sich sagen, dass sie irgendjemandem irgendwie geholfen haben.
Und dann gibt es natürlich Menschen, die nach einem solchen Tag nichts in der Hand haben als das Bewusstsein, jemanden tyrannisiert, sich selbst fälschlich als ungeheuer wichtig dargestellt und die Gerichte von der Bearbeitung tatsächlich relevanter Dinge abgehalten zu haben, und das alles zur Befriedigung eigener, charakterlicher Defizite. Das muss ein Scheißleben sein, wobei das Fatale daran ist, dass ein solches Scheißleben dazu neigt, einen immer mehr zu Scheißkerl werden zu lassen, der sein menschliches Versagen durch immer weiteres, an die möglichst große Glocke gehängtes, menschliches Versagen wettzumachen sucht. Ein Teufelskreis der charakterlichen Abgründe.
Es sei jedem freigestellt, beliebige Personen frei diesen diversen Menschen- und Unmenschengruppen zuzuordnen. Aber Vorsicht: Je mehr sich Leute darin erkannt fühlen, desto galliger reagieren sie.
Marcelito, Du wirst alt.
Du stellst zu wenig Fragen.
Siehst Du den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Du bist mit Deiner Abmahnung und nachfolgender EV sauber geleimt worden (you have been framed!).
Stell Dir mal diese Fragen:
1. Warum wurde “Günni” in den ig-foren.de solange geduldet (und fast ein wenig hofiert)?
2. Warum wurde “Klaus68″ dort rausgeschmissen?
3. Warum meldete sich dort ein “br-fl” an?
4. Warum wurde “Günni” vor die Tür gesetzt (NACHDEM sich “br-fl” im Forum etabliert hatte)?
5. Was haben “Klaus68″ und “br-fl” gemeinsam?
6. Und warum setzt Du Dich dort noch heute mit “br-fl” auseinander (siehe 5.)?
7. Wer sponsert die ig-foren.de?
Die Reihenfolge der Fragen ist nicht ganz unbedeutend. (!)
Marcelito,Du bist blind!
Hast Du Machiavelli nicht gelesen?
spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,376046,00.html
Dein Mürfi
@Murphy
Die bisher einzige Frage, die ich mir wegen Deines Postings stelle, ist: Wer ist Murphy? Mir riecht das nämlich so, als wolltest Du mir nahelegen, meine Zeit mit abwegigen Verschwörungstheorien zu verschwenden.
Darfst mir gerne eine Mail schreiben, in der Du mich darüber aufklärst, wer Du bist, bleibt auch vertraulich.
@ murphy
ich bin zwar nur unregelmäßiger leser bei den IG-Foren, diese fragen kann ich dir aber aus dem stegreif beantworten
1) laut aussage des dortigen teams, weil man jedem die chance auf freie meinungsäußerung geben möchte, solange dessen meinung nicht diskriminierend, verletztend oder gar rechtswidrig ist. soweit ich das mitbekommen habe gab es zuerst 2 verwarnungen gegen Günni, als das nichts fruchtete wurde er gebannt.
2) was ich damals mitbekommen habe, weil er in einem wutanfall alle seine postings editiert und gegen nonsense ausgetauscht hat, damit hat er viele diskussionen unbrauchbar gemacht
3)ist vielleicht nur ein interessent, der sich als sehr wissend aufspielt.
4) ich sehe in den beiden fällen den zusammenhang nicht
5) sie sind beide neunmalkluge poster, die für viele eine unbequeme meinung haben
6) musst du marcel selber fragen, aber ist diskutieren verboten
7) soweit ich das nach dem neustart erfahren habe, liegt das projekt bei supernature
hoffe ich habe deinen durst nach wissen stillen können
Verschwörungstheorien?
Wieso Theorien?
Du hast Dich mit mafiösen Strukturen befasst und dabei einige Leutchen verärgert.
Tron hat nicht überlebt.
Entweder wurde er aufgebaumelt oder er hat sich irgendwo verrannt und sich selbst dem ihm feindlichen Leben entzogen.
Theorien? Nee Du grübelst zu lange.
Frag nicht, wer ich sei, frage wer “br-fl” ist, bevor Du Dich mit ihm abgibst und auch noch antwortest.
Anstatt zu grübeln könntest Du ja auch eine Datenbank mit den Forenbeiträgen vom Gulli, Dir und den ig-foren füttern und dann einen Abgleich der Übereinstimmungen und der Fehler machen. Dann wüsstest Du, wer “br-fl” ist.
Dein Mürfi
also
werden wir ab jetzt ejden donnerstag zum tag der verschwörungstheorie erklären, gell?
ich mag keine leute die keinen arsch in der hose haben und sich mit diversen anschuldigungen und verdächtigungen unter dem deckmantel der anonymität verbergen. solche meinungen sind wenig bis gar nicht ernstzunehmen.
vorallem interessant wenn du br-fl = günni setzt. das ist ungefähr gleich realistisch wie der bei gulli geäußerte verdacht, günni wäre ein verflossener vom moshammer *lol
na denn
ich habe mal gulli suche gefüttert und versucht zwischen hier, deinem zitierten beitrag in den ig-foren und gulli eine brücke herzustellen. leider reicht es bei mir intelligenzmäßig nicht aus, einen zusammenhang zu erkennen.
vielleicht kannst du ja auch einen link zu gulli und mein-parteibuch setzen?
@letzi #77
Nachdem Supernature sich nach der Kritik hier im Parteibuch von forenabmahnungen.de zurückgezogen hat, liegt die Verantwortung bei Carsten Rusch, dessen Abmahnung durch Günni hier veröffentlicht wurde, was nun Gegenstand des neuen Rechtsstreites ist.
Als gegnerischen Anwalt würde ich Marcel den Boris Höller aus Bonn empfehlen, siehe http://www.bonnanwalt.de/ Der war schon damals der “Lieblingsgegner” von Günni bei so Scherzen wie “Webspace” und “Explorer”
MfG
Daniel
zu #74:
wen meinst du?
haha.
zu #76:
überall nur verschwörungen und intriegen wittern wird auf dauer für den leser langweilig. ausserdem den ganzen tag ip’s zu resolven und spuren nachzugehen nur um aus einen kryptischen text, der mich gar nicht interessieren würde, einen tropfen wissen zu saugen … ich weiß ja nicht …
v.Gravenreuth hat selbst seinen Namen zu sehr
in die Öffentlichkeit gebracht, als dass er noch
einen Anspruch auf Verheimlichung haben könnte.
Die Richter und RichterInnen müssen sowieso
namentlich zu ihren Entscheidungen stehen, die sie
angeblich im Namen des Volkes gefällt haben.
Das zentrale Problem ist indes die Justiz,
nicht v.Grafenreuth.
Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 21.9.2006
drückt Parteilichkeit und Verweigerung rechtlichen
Gehörs aus, da v.Gravenreuths Antrag ohne Anhörung
des Antragsgegners und ohne eigene Begründung
vom Gericht einfach übernommen wird. Die
Schlamperei mit der “Antragsgegnerin” verdeutlicht
die geringe Sorgfalt, mit der “das Gericht”
“arbeitet”.
Je mehr man sich solchen Leuten unterwirft,
desto mehr wird man ihre Zielscheibe.
Vielleicht sollten JustizkritikerInnen in Berlin
mit den Mitteln der Meinungs- und
Versammlungsfreiheit für ein wenig
Problembewusstsein im Landgericht sorgen.
Das Übelste an dieser ganzen geschichte ist die Tatsache, daß sich der Herr RA aus dem Steuertopf bedient, weil der Herr bartels ja bekanntlich mittellos ist und aus staatlichen Transferzahlungen lebt.
D.h. wir alle, die wir das lesen, müssen zahlen, durch unsere Steuern.
Und gleichzeitig meckert der Herr Bartels über die Mehrwertsteuererhöhung, zieht sich aber, statt sich mal zu überlegen, wie man Dinge so formuliert, daß man nicht belangt werden kann, ins soziale Netz zurück.
Nein, Herr Bartels, so nicht!
An den anonymen Tor: Wer hat Dich denn aus der Psychatrie rausgelassen?
@Tor und doch nicht Tor
Auf Grund deines Bemühens um die Gesundheit des “deutsche Volxkörpers” bist du Teilnehmer am 1.Bollogaward.
Hey, Marcel.
Könntest du den Hype nicht nutzen um mal eine Abstimmung zu starten. Abmahung/Copyright - Sinn/Blödsinn.
Bitte vorher aber abklären ob solch ein basisdemokratisches Instrument in der freiheitlich bundesrepublikanischen Grundordnung überhaupt erlaubt ist.
Hi
Ich dachte immer hier gilt
http://www.onli...ettbewerbsrecht
[…] Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits: in der Sache der einstweiligen Verfügung gegen mich für die Veröffentlichung von einem Abmahnschreiben eines Münchener Rechtsanwaltes und Dipl.-Ing. (FH) in Mein Parteibuch habe ich wieder die Berlin Blawger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Sewoma mit meiner Vertretung beauftragt. […]
[…] Weil sich in den letzten Wochen einmal mehr die Fälle häufen, in denen Blogger in Deutschland aus dem ein oder anderen Grund abgemahnt wurden (1, 12,3,4), hat sich des Deutschen liebstes Vorzeige-Blog Spreeblick einmal die Mühe gemacht und eine kleine Hilfestellung zusammengestellt: Was darf man als Blogger und was darf man nicht? […]
[…] mobile money movies mp3music news online opensourceosx personal photo Okt 7′ 2006 Abmahn Gegenmittel Weil sich in den letzten Wochen einmal mehr die Fälle häufen, in denen Blogger inDeutschland aus dem ein oder anderen Grund abgemahnt wurden (1, 2, 3, 4), hat sich des Deutschen liebstes Vorzeige-Blog Spreeblick einmal die Mühe gemacht und eine kleine Hilfestellung zusammengestellt: Was darf man als Blogger und was darf man nicht? […]
[…] Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits. Die mündliche Verhandlung in meinem Fall Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth ./. Bartels (AZ 27 O 1044/06), wo es um die Rechtmässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen mich wegen der Veröffentlichung eines Abmahnschreibens eines unzufriedenen Forenteilnehmers bei forenabmahnungen.de geht, wurde angesetzt für den […]
[…] 2006 Lurusa Gross Die Bezieher meines Newsletters wurden bereits vorab informiert. Heute findet die mündliche Verhandlung über meinen Widerspruch gegen die von Rechtsanwalt und Dipl-Ing (FH) Günter Freiherr von G. gegen mich erwirkte einstweilige Verfügung zur Unterlassung der anonymisierten Veröffentlichung seines an den Betreiber von www.forenabmahnungen.de gerichteten Abmahnschreibens auf Mein Parteibuch statt. Fall: Rechtsanwalt Freiherr von G. ./. Bartels (AZ: 27 O 1044/06) Ort: LG Berlin (Zivilkammer 27), Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, Raum I/143 Zeit: Donnerstag, den 16.11.2006 um 12:30h […]
[…] Was soll das Ganze? Es hat sich nichts verändert, außer daß Marcel mit Anwalts- und Gerichtskosten dasitzt. Wer ihn unterstützen möchte, findet hier einen Spendenbutton. […]
mit Diskussionen ist in disem Deutschland nichts mehr zu erreichen. Organisiert Euch und schickt das Pack in die Wüste.
vergessen! meine email ist unter www . deutschland-verkommt . de zu finden
@ 95/96: Du machst für die NPD Werbung. Damit schadest Du uns allen. Unsere Herrscher brauchen Leute wie Dich, um uns alle unterdrücken und ausbeuten zu können.
@MaFri
Deine auf deiner Webseite veröffentlichte Analyse der Lage in Deutschland teile ich in weiten Teilen.
Unverständlich ist mir, wieso Du für die rechtsextreme Partei der Verfassungsschützer Werbung machst. Den herrschenden Politikern ist nichts lieber, als dass sich die Unzufriedenen in solch einer Partei sammeln. Mit dem Anknüpfen an die Werte der Nazi-Diktatur sind die Rechtsextremisten für die Machthabenden nicht gefährlich, denn die deutsche Bevölkerung wird niemals wieder so etwas wie eine Nazi-Diktatur wollen.
Du rufst auf Deiner Seite offen zu Terror auf. Das ist rechtswidrig. Nun stellen sich für mich als jemanden, der schon reichlich Respressionen erfahren hat, warum Dir deswegen offensichtlich nichts geschieht.
Eine Möglichkeit dafür, dass Du anscheinend so etwas wie Immunität gegen juristische Angriffe besitzt, wäre, weil Du - wie viele andere in der NPD auch - für den VS arbeitest.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie Dir Deine Seite noch nicht zugemacht haben, es aber bald tun werden.
Ich will mit Gewalt und Terror nichts zu tun haben, und habe deshalb die Links zu Deiner Webseite entfernt. Aufgrund von Link- und Forenhaftung wird es hier auch keine weiteren Links zu deiner Webseite geben.
Gern freue ich mich jedoch auf eine Diskussion mit Dir - allerdings ohne Links, für die ich irgendwann mal gerade stehen muss.
@ 98: Im Rahmen der Diskussion kannst du ihn ja mal fragen, ob er sich denn mit seinem Führungsoffizier gut versteht. Sollte er keinen Führungsoffizier haben, was auch gut möglich ist, dann kann er sich mal als V-Mann bewerben.
Scherz beiseite, pass auf, Marcel, das ist eine Gratwanderung. Du riskierst, dass politische Gegner über dich Überschriften schreiben wie zum Beispiel: »Parteibuch-Blogger diskutiert mit NPD-Sympathisant«, et cetera. Passt nur auf, die Spielregeln sind so: Einfach so tun, als ob es keine Rechten geben würde. Der politische Gegner wartet nur darauf, dich fertig zu machen. Keine Angriffsfläche bieten.
..armes Deutschland, wo sind wir gelandet??!!!
Mfg
Corinne Petrovic
[…] Im Nachgang zum Verfahren 27 O 1044/06 Rechtsanwalt Freiherr v. G. gegen mich wegen Veröffentlichung eines anonymisierten Abmahnschreibens in pdf-Form, in dem ich einen Vergleich geschlossen hatte, gibt es nun auch eine Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin. […]
vor dem ECHR läuft im Moment eine Klage gegen die BRD wegen verstöße gegen EUHR 7.1 und EUHR 7.2 => Angeklagt sind die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Italien (EG-BGB/DIP).
Kommunikation ist schwer zu verbieten, da gegen die Grundrechte und Menschenrechte verstoßen wird. GG 1 schreibt vor, dass die Menschenrechte (Absatz 2) in Deutschland anerkannt werden. Davon waren die Gerichte in Deutschland jedoch bis heute nicht zu überzeugen. Protokoll 11 EUHR schreibt in Artikel 10 vor, was unter freier Meinungsäußerung zu verstehen ist. Im Grundgesetz wird dies in Art. 5 beschrieben.
Die Kosten im EV/ziv. Arrest Verfahren werden nach den Vorschriften der GOA geregelt. Es gilt GG 103!! in Verbindung mit EUHR 5.4 und 5.5 als auch EUHR 13.
Für Kosten gilt Zusatzprotokoll 1 EUHR Artikel 1. Die Landesjustizkasse Berlin kennt diesen Artikel von mir.
Für das OLG-B gilt: Strafrecht für Verbrechen durch Richter muss angewendet werden - zuständig ist die Staatsanwaltschaft B.
Eine Straftat in Deutschland ist StGB 240 Absatz 3.
@102 Dott.YY
Du schreibst sehr schön:
“Protokoll 11 EUHR schreibt in Artikel 10 vor”
Du magst ja Recht haben, auch wenn ich kein Wort von dem was Du geschrieben hast verstanden habe.
Würdest Du hier bitte einen Link posten, wo ich das “Protokoll 11 EUHR schreibt in Artikel 10″ nachlesen kann?
Kurt
im Grunde genommen hab ich schon gesagt, aber hier nochmal der Link den kein Gericht in Deutschland mag (siehe Art. 1 Prot. 11):
http://www.coe....htsgerichtshof/
@104 Dott. YY
Danke, ich hab wieder gelernt.
@Marcel
Dieser Blog sollte als Schulungsstätte erhalten bleiben und fortgeführt werden.
[…] in der Berichterstattung über äußerungsrechtliche Rechtsstreitigkeiten ist nach Erfahrung von Mein Parteibuch das Urteil 27 O 605/98 des Landgerichts Berlin, demzufolge aus zum Zwecke der Rechtewahrnehmung […]
[…] Manche Leute bekommen eine Abmahnung und ärgern sich derartig darüber, dass sie diese im Internet veröffentlichen, um den Abmahner bloßzustellen. Und das kann dann gleich die nächste Abmahnung zur Folge haben. […]