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1. September 2006

Noch mehr Fanpost von der Kanzlei Buse Heberer Fromm

von @ 0:25. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Fanpost, Deutschland, Politik, SPD, Abmahnung, Katzenbilder, Sigmar Gabriel, Unterlassungserklärung, pop ./. www

Zweites Schreiben von den Rechtsanwälten Buse Heberer FrommWas die kleine PR-Agentur am Rande unserer Stadt macht, das macht sie gründlich. Die Kanzlei Buse Heberer Fromm ist nicht weniger gründlich. Immerhin hat es die Kanzlei Buse Heberer Fromm mit ihrer Abmahnung von Mein Parteibuch bereits geschafft, ihren Mandanten Sigmar Gabriel in zahlreichen gut besuchten und gern gelesenen Weblogs, im Heise-Ticker und im Kölner Stadt-Anzeiger zu plazieren.

Jetzt legt die Kanzlei Buse Heberer Fromm noch mal Fanpost nach. Weshalb die Kanzlei nun beanstandet, dass meine Unterlassungserklärung im Falle einer gegenteiligen höchstrichterlichen Entscheidung gegenstandslos sein soll, ist mir rätselhaft. Erwartet man denn eine gegenteilige höchstrichterliche Entscheidung? Ich bin fast geneigt zu meinen, die hübsche Anwältin der Kanzlei Buse Heberer Fromm würde eine Brieffreundschaft mit mir aufbauen wollen.

In Sachen der öffentlichen Wahrnehmung von Humor und Internetkompetenz wird Umweltminister Sigmar Gabriel dank der gründlichen Arbeit der Kanzlei Buse Heberer Fromm sicherlich nun auf Jahre unterirdisches Niveau halten. Dafür kann sich der ehemlige VW-Aufsichtsrat Sigmar Gabriel nun ganz sicher sein, dass jeder weiß, wie wichtig es Sigmar Gabriel ist, dass er mit den Nutten nichts zu tun hat, die Parteifreund Peter Hartz aus der VW-Firmenkasse bezahlt hat. Die Frage, wieso Sigmar Gabriel an diesem Punkt so empfindlich ist, werde ich jedoch nicht stellen.

Wenn ich dann noch lese, was Ewald T. Riehtmüller vom R-Archiv zur Leistung der Anwältin schreibt, dann kann ich meinen Genossen Sigmar eigentlich schon fast bedauern. Da nützt dann nicht mal mehr die sensationell gute Erfolgsquote der Kanzlei Buse Heberer Fromm beim Hamburger Presserichter Andreas Buske was. So wird aus der Ankündigung wohl nichts, Hans-Joachim Selenz für seine Strafanzeige gegen Sigmar Gabriel eine Verleumdungsklage anzuhängen.

Nachtrag 12:55h: Meine Antwort auf das alberne Fax der Kanzlei Buse Heberer Fromm ist nun auch online

39 Kommentare zum Beitrag “Noch mehr Fanpost von der Kanzlei Buse Heberer Fromm”

  1. A.S. sprach

    Ich glaube, Gabriel ist so empfindlich, weil Nutte ein widerliches Wort ist. Versuch es doch mal mit Prostituierte oder Leichtes Mädchen!
    Oder Kopulationssozialistin?!
    Ich denke, dann hättest du beim Pop-Beauftragten bessere Karten.

  2. Anonymous sprach

    Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen!

    Die promovierte Kollegin schreibt blanken Unsinn.

  3. Kai sprach

    Der Vorgang erinnert mich an folgendes Zitat:

    »Die Kanzlei Waldorf widersprach meiner Stellungnahme in allen Punkten in einem Schreiben vom 25. Oktober 2004, nahm die modifizierte Unterlassungserklärung erstaunlicherweise jedoch dennoch an.«

    In der verlinkten modifizierten Unterlassungserklärung befindet sich folgende Formulierung:

    »Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.«

    Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat die Kanzlei Waldorf damals eine modifizierte Unterlassungserklärung mit auflösender Bedingung angenommen.

    Also etwas erstaunt bin ich schon, dass Du jetzt schon wieder in Deiner Angelegenheit Fanpost von “Deiner” Kanzlei erhältst. Aber Kanzlei Waldorf war damals mit einer Unterlassungserklärung mit auflösender Bedingung einverstanden. Warum ist das bei der netten Kanzlei aus Hamburg anders? Im Augenblick verstehe ich nur noch Bahnhof.

  4. Chris sprach

    Hmm, Buses schaffen es wirklich, die Sache unnötig am Kochen zu halten.

    Ich werde übrigens aus dem Briefkopf nicht schlau, was ist das jetzt für eine Firma, diese Anwaltskanzlei?
    “Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte”ist doch keine vollständige Firmenangabe, oder?

    Müssen auf deren Briefkopf nicht auch vollständige Angaben drauf?

  5. Chris sprach

    Hmmm:
    § 10 BORA
    Briefbögen
    (1) Auf Briefbögen müssen auch bei Verwendung einer Kurzbezeichnung die Namen
    sämtlicher Gesellschafter mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
    aufgeführt werden. Gleiches gilt für Namen anderer Personen, die in einer
    Kurzbezeichnung gemäß § 98 enthalten sind. Es muss mindestens eine der
    Kurzbezeichnung entsprechende Zahl von Gesellschaftern, Angestellten oder freien
    Mitarbeitern auf den Briefbögen namentlich aufgeführt werden.

  6. Chris sprach

    Achso, die BORA ist die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die gibts auf der Seite www.BRAK.de, das ist die Bundesrechtsanwaltskammer, die Juristen haben schon einen echten AbküFi (Abkürzfimmel), oder?

  7. SvenR sprach

    Sehr schöner Brief.

    Insbesondere dass er “4Herrn” (das ist bestimmt ein Anglizismus und bedeutet “For Herrn” und ist besonders professionell, da kenne ich mich aber nicht so gut aus.) Bartels ist. Auch diese klassische Art und Weise, vor der PLZ und dem Ort eine Leerzeile einzufügen - einfach schön.

    Was mir auch gut gefällt, ist, dass der Brief ohne Betreff auskommt. Normale Anwaltsbriefe haben ja immer so ein aufwändiges Rubrum als Betreff. Modern sich das einfach zu sparen. Der Herr Bartels ist ja schlau, der weiß ja um was es geht.

    Sehr schön finde ich auch, wie geradezu verschwenderisch mit Weißraum umgegangen wird. Kurze Zeilen sind ja auch besser lesbar, deshalb sind Tageszeitungen ja auch immer in Spalten gesetzt.

    Und diese moderne Platzierung der Unterschrift, direkt nach dem Text, nicht stumpf nach rechts verschoben, nicht zuviel Platz für die Unterschrift verschwendet - Respekt!

    Richtig begeisternd ist, wie professionell Steffi V. (schreibt man das eigentlich mit “ff” wenn Stephanie mit “ph” geschrieben wird? Wenn ich den Nachnamen wüßte, würde ich ja Fra V… schreiben.) Herrn Bartels in Verzug setzt. Sie hat das so notiert, dann wird das bestimmt so erfolgen.

    Was den Briefbogen angeht: Ich wette, dass die Partner - mit allen Vornamen, akademischen Graden, Berufsbezeichnungen, Fachanwälten und weiß der Teufel was noch - aller Standorte auf der Rückseite abgedruckt sind. Das machen die so, die markführenden, internationalen Kanzleien von Staranwälten. Und manche schreiben auch noch alle Nicht-Partner darauf. Die schon ein bischen länger dabei sind. Und die man nicht gleich wieder los werden will.

    Steht Steffi auch auf der Rückseite? Oder haben Sie bislang nur diese Fax bekommen? Haben Sie eigentlich auch eine unterschriebene Vollmacht des GröAnzBuUmwMi übersendet bekommen.

    Weiter so, Sigmar Gabriel, das ist wirklich extrem professionell, sympathisch und erfolgsversprechend.

  8. Blog News von Schoggo-TV » Blog Archive » Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels Über unzureichende Erklärungen und mangelhafte Berichte sprach

    […] Die Blog News von Schoggo-TV haben bereits über die Auseinandersetzung zwischen Herrn Marcel Bartels, Webmaster von Mein Parteibuch, sowie Herrn Sigmar Gabriel, oberster Dienstherr vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit berichtet und dabei vorausschauend gefragt, ob sich der Bundesumweltminister mit der, von Herrn Bartels verfassten und abgegebenen Erklärung (“Unterwerfungserklärung”, vom 29.08.2006, als png-Datei ebenda online) zufrieden geben wird. Wie ein neuer Beitrag von Herrn Marcel Bartels auf Mein Parteibuch zeigt, wird die besagte Erklärung von Herrn Bartels durch die Gegenseite, vertreten durch die Kanzlei Buse Heberer Fromm, mit Schreiben vom 30.08.2006 als “unzureichend” eingestuft (als png-Datei ebenda online) und um die uneingeschränkte Abgabe der ursprünglich geforderten Erklärung bis Freitag, den 01.09.2006 11.00 Uhr gebeten. […]

  9. Dominik Boecker sprach

    Es ist üblich, auf der linken Seite einen recht breiten Rand zu lassen.

    Wenn Du mal eine Handakte mit 400 gelochten Blättern in die Hand nimmst und Lesen willst, wirst Du merken, warum es sinnvoll ist, links einen ziemlichen Rand zu lassen.

    Die wenigsten Gerichte verlangen bei einer Abmahnung die Vorlage einer Vollmacht. Das sollte sich eigentlich langsam mal rumgesprochen haben.

  10. SvenR sprach

    @ Nr. 9 (Dominik Boecker);

    Meiner - zugegebenermaßen nicht maßgeblichen - Meinung nach war es üblich “auf der linken Seite einen recht breiten Rand zu lassen”. Das ist Kanzleistiel von vor der Jahundertwende.

    Zur Vollmacht: Na und, ist Herr Bartels denn ein Gericht? Da könnte ja jeder kommen.

    Wieso ergreifen Sie eigentlich Partei für Steffi - das hat die doch gar nicht nötig bei solch einem hervoragenden Schriftstück.

  11. Dominik Boecker sprach

    Es ist nach wie vor üblich, links einen breiten Rand zu lassen, denn das vereinfacht das Lesen dicker Akten.

    Hmm. Mit Verlaub: eine Abmahnung soll ein gerichtliches Verfahren vermeiden; wenn die Abmahnung mangels Vollmacht unwirksam wäre, würde der Antragsteller die Kosten bekommen. Weil aber der Antragsgegner die Kosten bekommen soll stellt sich die Überlegung: verlangt das Gericht zu dem ich mit diesem Streit gehen würde eine Vollmacht oder nicht? Wenn das Gericht keine Vollmachtsvorlage bei der Abmahnung verlangt, dann gibt’s auch keinen Anlass, eine Vollmacht beizufügen.

    Oh, ich ergreife sicherlich keine Partei für Dr. Stephi. :-)

    Ich teile in der Frage die Ansicht des Kollegen ter vom r-archiv. Und spätestens nach diesem (in meinen Augen schon aus Rechtsgründen ungerechtfertigten) Nachfassen sollte man der Kollegin mE die Grenzen aufzeigen.

  12. SvenR sprach

    @ Nr. 11 (Dominik Boecker):

    Aber die Adresse darf trotzdem an der Fensterbriefumschlagposition stehen? Klar, die brauche ich nicht lessen zu können, in sooooo einer dicken Akte.

    Ich habe schon Anwalts- und Gerichtsakten gesehen, die waren mehrere zehntausend Seiten dick. Aber - heureka - auch Anwälte dürfen Leitz-Ordner verwenden.

    Lassen Sie uns nicht darüber streiten wie breit der Rand jetzt wirklich sein muss.

    Die andere Sache finde ich viel spannender:

    Da ich kein Anwalt bin kann ich Ihnen wahrscheinlich nicht folgen: Sie schreiben, dass eine Abmahnung ein gerichtliches Verfahren vermeiden soll und dass das Gericht keine Vollmacht will. Was hat das miteinander zu tun?

    Wenn ich z.B. mit jemanden einen Kaufvertrag > 100.000 EUR abschließen möcht, stelle ich ja auch sicher, dass der das darf bzw. tatsächlich für den-und-den handeln darf.

    Und: Könnte Siegmar (kleines Wortspiel) nicht kommen, nachdem Herr Bartels alles gezahlt hätte (rein hypothetisch) und sich wohlfeil verhielt, und sagen: “Die hatte ich gar nicht beauftragt. Jetzt kommen meine richtigen Anwälte.”?

  13. BerndK sprach

    MUHAA! Das “4Herrn” ist Weltklasse … für uns Zuschauer. Aber überaus peinlich für die Kanzlei.

  14. Matthias sprach

    4 Herren Bartels wären nun wirklich zu viel des Guten! **grins**

    BTW: Die Anschaffung eines einfachen Scanners wäre inzwischen wohl ratsam, bei der Menge von Papier, das hier veröffentlicht wird.

  15. mitleid_fuer_steff sprach

    was für ein peinlicher auftritt, was für eine schlampige arbeitsweise. gabriel wird toben, denn das fällt auch auf ihn zurück!

  16. Dominik Boecker sprach

    “Was hat das miteinander zu tun?”

    Wenn das Gericht (entgeegen der wohl herrschenden Meinung) bei der Abmahnung die Vorlage einer Vollmacht verlangt und diese bei der Abmahnung nicht vorgelegt wurde, dann besteht ein nicht unerhebliches Kostenrisiko, wenn nach einer erfolglosen Abmahnung ein gerichtliches Verfahren angestrengt wird.

    ““Die hatte ich gar nicht beauftragt. Jetzt kommen meine richtigen Anwälte.”?”

    Dann steht eine Straftat im Raum.

    Mir fällt grade auf, dass ich vorhin in der Eile den Nachnamen der Kollegin vergessen habe. :-( Das wird nicht wieder vorkommen!

  17. SvenR sprach

    Was bin ich froh, dass mein Schicksal mich davor bewahrte, Anwalt zu werden. So richtig verstanden habe ich es noch nicht, aber vielen Dank für den Versuch.

    Straftat hin, Straftat her, die A-Karte hätte Marcel Bartels (erst einmal).

    Das einzig wahre System ist und bleibt die gerechte Diktatur, unter mir als gerechtem Diktator ;-)

  18. Ironwhistle sprach

    Klar ist die modifizierte UE unzulässig - die wollen Geld sehen Marcel, dein Geld… :D

    Ganz ehrlich, ich empfinde das Vorgehen dieser Kanzlei nicht gerade als Professionell. Werde Sigmar übrigens für seine freundliche Haltung einen kleinen Beitrag auf meiner Seite widmen… :)

  19. Mein Parteibuch » Antwort auf das alberne Fax der Kanzlei Buse Heberer Fromm sprach

    […] Auf das alberne Fax der Kanzlei Buse Heberer Fromm in Sachen Sigmar Gabriel habe ich inzwischen geantwortet (pdf, 74kb). Um so mehr ich mich mit der unsinnigen Abmahnung von Bundesumweltmiister Sigmar Gabriel beschäftige, um so mehr Fragen kommen mir inzwischen. […]

  20. stefan sprach

    Entschuldigung, aber das tut doch nur noch weh, oder?

  21. Christoph Selzer sprach

    Was soll ich sagen?

    Eigentlich nur eines (es wäre allerdings standeswidrig): Bitte, bitte, bitte lassen Sie mich die Prozeßvertretung übernehmen.

    Ales Gute,

    Rechtsanwalt/Maître en Droit des Affaires Christoph Selzer

  22. Ungesüßt » Blog Archiv » Sigmar tritt nach … sprach

    […] Aber lest selbst - “Noch mehr Post von der Kanzlei …” und “Antwort auf das alberne Fax…“. […]

  23. Rolf Schälike sprach

    Habe heute im Briefkasten eine Abmahnung vom Anwalt Helmuth Jipp erhalten.
    Darf in meinem Buskeismus nicht behaupten, er arbeite als Einzelanwalt von zu Hause aus. Ich wüsste, dass das falsch sei.
    Habe den beanstandetenText als Verdachtsberichtserstattung umformuliert.

    Marcel hat mit der netten Anwältin noch Glück gehabt, und genug Zeit erhalten, sich anwaltlich beraten zu können.

    Anwalt Helmuth Jipp erwartet die Unterwerfung am Montag. Leider ist er auch schon über sechzig und auf Männer stehe ich nicht.

    Kämpfen jetzt die Linken gegen die Linken zum Gaudi aller anderen?
    Bin schon mal als Sohn von Berufskommunisten 1966 aus der SED ausgeschlossen worden und habe Berufsverbot erhalten.

    Was ist los mit den Linken?

  24. Kai sprach

    @ 23 - Warum wird mit der Abmahnung gegen Sie vorgegangen? Warum wird nicht ein (möglicher) Gegendarstellungsanspruch geltend gemacht? Wenn jemand die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangt, dann habe ich dafür große Sympathie. Denn in einer Demokratie soll auch die andere Meinung dargestellt werden. Irgendwie passt das nicht: Immer gleich abmahnen. Warum wurde keine Gegendarstellung verlangt?

    Im Übrigen setzt eine zu kurz bemessenen Frist eine angemessene Frist in Lauf. Hoffentlich habe ich durch meine Meinungsäußerung nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz von 1935 verstoßen! Ob eine Frist, die dem Abgemahnten am Freitag gesetzt wurde, und in der verlangt wird, die Unterlassungserklärung bis Montag abzugeben, angemessen ist, kann ich natürlich nicht beurteilen, denn ich trage keine Robe.

    Es ist ehrenvoll, wenn man aus der SED ausgeschlossen wurde. Es ist ehrenvoll, wenn man von einem Minister abgemahnt wird. Ist das jetzt schon eine Beleidigung? Hoffentlich nicht! Man muss immer bedenken, dass ein Vergleich keine Gleichsetzung ist. Also der Ausschluss aus der SED kann mit der Abmahnung durch einen Minister keinesfalls gleichgesetzt werden.

  25. Rolf Schälike sprach

    Zu Kai @24:
    Wenn eine Abmahnung und der SED-Ausschluss die gleiche Person betriffen, und die Gründe sich ähneln - Äußerungen -, dann lohnt es sich Gedanken zu machen, welche Gemeinsamkeiten es bei den “Verfogern” gibt.

    Gysi hat gegen Bärbel Bohley bei der Pressekammer gewonnen.
    Bärbel Bohley wurde in der DDR verfolgt und saß auch im DDR-Knast.

    Gysi stand in der DDR auf der anderen Seite von Bärbel Bohley und steht heute erfolgreich auf der anderen Seite von Bärbel Bohley.

    Das gibt zu Denken. Warum sollen Gedanken und Untersuchungen zu Ähnlichkeiten verboten sein?

  26. Rolf Schälike sprach

    Zu Kai @24
    Habe mich inzwischen sachkundig gemacht.
    Es kann durchaus sein, dass Jipp in der Villa, in der er arbeitet, auch wirklich wohnt.
    Unten ist die Kanzlei mit Sekratärin, oben die Wohnung.
    So habe ich das mehrmals empfunden, als ich bei ihm war. Er kam sogar einmal mit Bademantel von oben runter.
    Das heißt aber nicht, er arbeite “von zu Hause aus”, denn ein durchschnittlicher Deutscher versteht “von zu Hause aus” als vom Bett bzw. Küchentisch oder von etwas Ähnlichen aus. Jedenfalls ohne einer eigenen Kanzlei in einer Villa,in der man auch wohnt.
    Ist das so?
    Ich empfinde die deutsche Sprache nicht so.
    Kann daran liegen, dass für mich die deutsche Sprache eine Zweisprache ist.

    Damit entsteht das juristische Problem mit den Migranten und deren anderen Gebrauch der deutschen Sprache.

    Anwalt Jipp nutzt das möglicherweise zu seinem Gunsten und Buske dürfte die Deutsche Sprache für alle verbindlich definieren.

    Lernt Deutsch in der Pressekammer, wäre die Devise.

  27. Kai sprach

    Zu R.S. @ 25
    Historische Vergleiche sind in Deutschland unbeliebt. Konkretes Beispiel: Ein Kommunalpolitiker aus Bonn soll die »Würde des Gerichts« angegriffen haben, indem er einen Vergleich mit dem Ausnahmegerichtspersonal unter H. gezogen hat.

    Diese Rechtsprechung wirft die Frage auf: Ist es erlaubt, den amerikanischen Kriegspräsidenten mit Adolf Hitler zu vergleichen? In den USA ist ein solcher Vergleich offenbar erlaubt und wird in einem Inserat in der NYT abgedruckt.

    Darf man die Parteien in der gegenwärtigen Scheindemokratie mit den Parteien in der DDR vergleichen? Oder wäre ein solcher Vergleich eine Beleidigung?

    Mit anderen Worten: Wo liegt die Grenze? Beleidigung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Würde des Gerichts, Verleumdung, üble Nachrede, Abmahnung - kann man in einer Demokratie nicht miteinander diskutieren? Wer Blödsinn schreibt, disqualifiziert sich selbst. Warum kann Sigmar Gabriel nicht einen Pressesprecher hier im Parteibuch mitdiskutieren lassen? Dadurch könnte er Pluspunkte sammeln. Ich jedenfalls habe den Eindruck, dass in der vorliegenden Auseinandersetzung Gabriel/Bartels die wirtschaftlich stärkere Seite sich durchsetzt.

    @ 26
    Wenn Deutsch für Sie die Zweitsprache ist, was ist dann ihre Erstsprache?
    Meine Muttersprache ist deutsch. Aber als mein Vaterland kann ich die gegenwärtige Berliner Republik nicht akzeptieren.

  28. Rolf Schälike sprach

    Kai @27
    Zu meiner Erst-und Zweitsprache:
    Geboren bin ich 1938 in Moskau.
    Zu Hause sprachen wir deutsch.
    1941 Juli (Kriegsbeginn) wurden wir Kinder nach Gorki evakuiert. Dort wurde Russisch gesprochen.
    1944: Als klar war, dass die Sowjetunion gewinnt, kamen wir Kinder zurück zu unseren Eltern nach Moskau.
    Meine Eltern sprachen deutsch. Es waren beide Berliner. Ich mit meinem Bruder sprachen Russisch.
    Die erste Klasse besuchte ich in Moskau (Russisch).
    Die 2-4. Klasse in Berlin in einer Russischen Besatzerschule in Karlshorst (Russisch). Zu Hause sprachen wir Brüder Russisch untereinander und mit unseren Freunden, mit den Eltern gemischt und immer mehr Deutsch.
    Die 5. Klasse war ich ein halbes Jahr in einer deutschen Schule in Berlin-Lichtenberg.
    Dann wurde für solche Kinder, wie wir es waren, die deutsch-russische Schule in Ostberlin gegründet.
    Erdkunde, Biologie wurde Russsich nach russischen Lehrplänen, von russichen Lehrern unterrichtet. Mathematik, Physik, Geschichte, Sport Deutsch von deutschen Lehrern.
    Die Schule wurde aufgelöst, die DDR wollte keine Elite-Schulen.
    Ab der 9.Klasse ging ich in die Oberschule in Berlin.
    Erst ab der 10.Klasse konnte ich normal Deutsch, um nicht wegen Deutsch sitzen zu bleiben.
    Deswegen verstehe ich sehr, sehr gut die gesamte Diskussion zur deutschen Sprache, was die Migranten betrifft.

    Der deutschen Sprache den höchsten Stellenwert zu geben, und das Leben in Deutschland davon abhängig zu machen, ist eine großer Fehler und schadet Deutschland.

    Das ist auch Buskes Problem, aber nicht nur was das Migrantendeutsch betrifft.

    Studiert habe ich in Leninmgrad und war 17 Jahre mit eienr Russin verheiratet. Sprachen zu Hause nur Russisch.
    Usw., usf.

  29. outsmart sprach

    @A.S.

    Der Ausdruck “Nutten” hat bei der Jugend mittlerweile das Wort “Frauen” ersetzt.

  30. Rolf Schälike sprach

    Wer sich interessiert für die Abmahnung von Anwalt Helmuth Jipp und die Art und Weise meines Umgangs damit, verweise ich auf meine beide neuen Seiten Abmahnung und Fall Anwalt Helmuth Jipp.

    Für jeden Hinweis bin ich dankbar.

  31. Anonymous sprach

    @ 30 - Bitte ergänzen Sie in Ihrem eigenen Interesse in Ihrem Impressum den Hinweis auf den Ausschluss der Geschäftsführung ohne Auftrag.

    Mein Hinweis ist natürlich nur eine Meinungsäußerung, denn ich unterwerfe mich dem Rechtsberatungsgesetz, das antisemitische Wurzeln hat, worauf in der juristischen Ausbildung regelmäßig nicht hingewiesen wird.
    Also fragen Sie bitte vor Anwendung meines Hinweises Ihren Rechtsanwalt oder Anwalt, der natürlich nicht als Einzelanwalt von zuhause aus tätig sein sollte. Aus Angst vor einem ungerechtfertigten Bußgeld gebe ich diesen Kommentar auch extra anonym ab. Also bitte outet mich nicht! Ich bin ein regimetreuer Untertan, der hier nur seine kleine Meinung abgibt. Um meine Identität zu schützen, habe ich diesen Kommentar auch extra mit Tor eingetragen, so dass meine IP-Adresse verschleiert wird. Ich möchte mich nicht wegen angeblichen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz angreifbar machen.

  32. A n d e r e - A n s i c h t . d e » Gabriels Abmahnung geht in die nächste Runde sprach

    […] Aber Marcel Bartels hatte eine Vorbehaltsklausel in seine Unterwerfungserklärung aufgenommen. Er unterwarf sich vorbehaltlich einer gegenteiligen höchstrichterlichen Entscheidung. Das gefällt den Anwälten aber nicht. Denn die Erklärung soll auch dann gelten, wenn eine gegenteilige höchstrichterliche Entscheidung gefällt würde. […]

  33. Mein Parteibuch » Informationsstörfälle sprach

    […] Während die hübsche Anwältin der Kanzlei Buse Heberer Fromm es dank ihrer liebevollen Anrede in ihrem Brief an mich diese Woche nun auch in die sonntägliche Wochenschau bei Heise geschafft hat, wären die sonstigen politischen Versäumnisse von Sigmar Gabriel dank seiner geschickten Themensetzung mit der Posse rund um seine Abmahnung an mich, Peter Hartz und leichte Mädchen auf Kosten der Firmenkasse von VW fast hinten runter gefallen. Hans-Joachim Selenz und Peter Schridde beschäftigen sich in ihrem gestrigen Kommentar “Gabriels Informationsstörfälle” nun mit ernsteren Geschichten rund um Sigmar Gabriel: Selenz` Kommentar 2. September 2006                     www.hans-joachim-selenz.de […]

  34. Mein Parteibuch » Zusammenfassung der Nuttenposse sprach

    […] Kai Schott hat sich die Mühe gemacht, und in seinem Weblog die Schreiben der hübschen Anwältin der Anwaltskanzlei Buse Heberer Fromm zur Abmahnung von Mein Parteibuch durch Sigmar Gabriel chronologisch geordnet unter rechtlichen Aspekten für Laien leicht verständlich analysiert. […]

  35. F!XMBR » Linktipps zum Sonntag sprach

    […] Leben wir heutzutage in einer Generation Kuschel? Vuck.net schreibt: Wenn ich jetzt so ummich sehe dann kann ich das schon nachvollziehen. Ich glaube wirklich die meisten Leute leben heutzutage so dahin, machen sich zwar Gedanken um die Zukunft, sehen aber nicht wie man “etwas ändern” könnte. Über Marcel, sein Parteibuch und die Abmahnung vom Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hatten wir schon geschrieben, Marcel selbst hat eine neue Brieffreundin - die Anwältin des Popbeauftragten Sigmar Gabriel (1, 2). In den Medien scheint der Fall Sigmar Hartz Gabriel auch langsam anzukommen, der Kölner Stadt-Anzeiger: Gabriels Feldzug in die Blogosphäre. […]

  36. macdet sprach

    4Herrn ist ja echt köstlich. Es erinnerte mich sofort ein meine Abmahnung bzgl. der autostadt.info —> http://mobbing-...terlassung1.jpg Sehr geehrter Herr Frellstedt, spontan hatte ich das Rechnungswesen mit den 1860 Konten in Verdacht. Die haben ja wohl anscheinend auch so gewissenhaft gearbeitet.

    Näheres unter http://mobbing-...light=abmahnung

    Will aber nicht damit sagen das ich fehlerfrei bin, sondern nur mal die Gewissenhaftigkeit bei diesen AKTen betonen. :)

  37. flugdeck.de » Vom Umweltminister und vom Sautreiben sprach

    […] Ich habe gerade mal nachgesehen: Sigmar Gabriel, dessen Anwaltskanzlei Buse Heberer Fromm derzeit ihr bestes gibt, den Minister in den Köpfen der Blogger zu verankern, ist am 12. September 1959 geboren und hat somit im chinesischen Tierkreis das Sternzeichen Schwein. Ob er wohl sein Horoskop kennt? […]

  38. Mein Parteibuch » Honorarnote von Michael Nesselhauf sprach

    […] Eigentlich wollte ich ja heute eine gut begründete Wahlempfehlung für die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern schreiben. Nun habe ich aber rechtzeitig vor den Wahlen noch einen Brief (pdf, 1,3 MB) zur Fortsetzung der Nuttenposse von der kleinen PR-Agentur am Rande der Stadt, äh nein, von der renommierten Anwaltskanzlei Buse Heberer Fromm aus Hamburg, bekommen. Deshalb schreibe ich, anstelle dessen, dass ich hier eine begründete Wahlempfehlung abgebe, nun diesen Beitrag hier zur Abmahnung von Sigmar Gabriel. Vielleicht hilft ja dem einen oder anderen auch ein Blick auf die Stimmzettel zur Abgeordnetenhauswahl 2006 in Berlin, um zu einer glücklichen Wahlentscheidung zu kommen. […]

  39. Mein Parteibuch » (Äußerst moderate) Antwort auf eine (äußerst moderate) Honorarnote sprach

    […] Heute, am Sonntag, bin ich nun endlich dazu gekommen, der Kanzlei Buse Heberer Fromm eine Antwort (pdf, 49kb) auf die Honorarnote vom Genossen Kanzleranwalt und Verfassungsrichter in Hamburg Michael Nesselhauf für die Abmahnung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zu schicken. […]

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