Laid Saidi ist ein wichtiger Zeuge im spektakulären Entführungsfall Khaled El Masri. Er war Zellennachbar von Khaled El Masri im von der CIA betriebenen Foltergefängnis Salt Pit in Afganistan. Gern würde die Staatsanwaltschaft München ihn als Zeugen hören. Laid Saidi hat sich auch bereit erklärt, auszusagen, möchte jedoch seinen Rechtsbeistand aus der Heimat bei sich wissen. Folgt man einem Bericht vom Montag im R-Archiv, verweigert das auswärtige Amt dem Rechtsbeistand von Laid Saidi jedoch scheinbar grundlos die Einreise.
In den USA wurde die Klage von Khaled El-Masri gegen den Kopf der Entführerbande CIA einfach nicht zugelassen mit der Begründung, dass die nationale Sicherheit gefährdet wäre, wenn die Klage von Khaled El Masri gegen CIA Chef George Tenet verhandelt würde. In Deutschland muß sich Außenminister Frank-Walter Steinmeier nun die Feststellung gefallen lassen, dass das ihm unterstellte Auswärtige Amt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München im Entführungsfall Khaled El Masri behindert.
Besonders ungenehm könnte die Frage werden, ob der Außenminister Frank-Walter Steinmeier ein Interesse daran hat, dass die Entführung von Khaled El Masri nicht aufgeklärt wird, weil die Aufklärung der Entführung unangenehm für den Geheimdienstverantwortlichen der letzten Legislatuperiode, zufällig auch Frank-Walter Steinmeier, sein könnte. Schließlich wurde bereits in der Presse ruchbar, dass der Bundesnachrichtendienst bei der Entführung von Khaled El Masri durch die CIA möglicherweise kräftig mitgemischt hat. Und auch Otto Schily hat sich mal verplappert und so bestätigt, dass die deutschen Behörden über die Entführung nicht erst von Khaled El Masri selbst erfahren haben.
Kommt nun zum rechtswidrigen Abhören des Verteidigers von Khaled El Masri, Manfred Gnjidic, auch noch die umfassende behördliche Behinderung der Staatsanwaltschaft? Eine Farce von Rechtsstaat ist das hier.
Nachtrag 15:22h:
Eine Nachfrage zur Verweigerung des Visas beim auswärtigen Amt von Ewald T. Riehtmüller, dem Betreiber des R-Archivs, wurde unter dem Vorwand des Datenschutzes abgebügelt. Der Verdacht, dass von Seiten des auswärtigen Amtes die Aufklärung des Folterverbrechens an Khaled El Masri bewußt sabotiert wird, erhärtet sich damit erheblich.
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Es ist kein großes Problem, Argumente gegen Frank-Walter Steinmeier zu finden. Vielleicht ist es langfristig möglich, seinen Rücktritt zu erreichen, denn ein effektiver Schutz der Menschenrechte ist ohne Steinmeier möglich. Das Auswärtige Amt muss die in Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz getroffenen Wertung berücksichtigen: »Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten […]«
Es ist ein Menschenrecht, nicht gefoltert zu werden. Die juristische Aufarbeitung darf auf keinen Fall irgendwie behindert werden, sondern muss durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert werden. Dazu gehört auch, dass der Anwalt eines wichtigen Zeugen einreisen darf. Zumindest sollte das Auswärtige Amt seine Gründe für die Einreiseverweigerung darlegen. Das Auswärtige Amt ist dem deutschen Volk verpflichtet, das sich zu den Menschenrechten bekennt. Es geht hier nicht um irgendeine Bagatelle, sondern um ein wesentliches Fundament unseres Staates.
Im Übrigen sollten Deutschlands Rechtsanwälte zur Kenntnis nehmen, dass Manfred Gnjidic rechtswidrig abgehört wurde (der englischsprachige Wikipedia-Artikel ist diesbezüglich noch zu ergänzen). Leider haben staatliche Behörden offenbar häufig nur ein geringes Interesse, den Rechtsstaat zu verteidigen und rechtswidrige Abhörmaßnahmen zu unterlassen.
Rechtsanwälte, die ihre Berufsfreiheit wahrnehmen möchten, können jedoch verhindern abgehört zu werden. Die derzeit vermutlich beste Möglichkeit zur Verschlüsselung von Telefonaten ist die kostenlose Kombination Gizmo/Zfone.
nehmen wir mal an der anwalt von dem typen will mit nach deutschland (was er ja auch will).
normalerweise ist ein anwalt doch jemand der jemanden verteidigt. und weil er das normalerweise auch gut macht bekommt er dafür geld.
wenn jetzt ein ausländischer anwalt nach deutschland kommt, braucht dieser dann eine arbeitsgenehmigung?
normalerweise schon oder? kennt der sich denn mit dem deutschen recht überhaupt aus?
nehmen wir mal an er will garnicht hier als anwalt seinen mandanten verteidigen, weil er ja dann eine arbeitsgenehmigung bräuchte. was will der anwalt dann hier?
mfg Xe54
“Das Recht eines Zeugen in Anwesenheit eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand auszusagen wurde ausdrücklich vom BVerfG bestätigt.” - Ich gehe mal davon aus, dass diese Aussage zutreffend ist.
Die Frage nach der Arbeitsgenehmigung ist meiner Meinung nach vollkommen nebensächlich. Wenn eine solche erforderlich sein sollte, dann muss eine Arbeitsgenehmigung eben erteilt werden. Im Ergebnis ist der Rechtsquelle Grundgesetz der Vorrang einzuräumen. Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen (was auch immer das genau sein soll) zu achten und zu schützen. Und genau darum geht es im vorliegenden Fall: Das Folterverbot ist vollständig einzuhalten.
Und jetzt komm mir nur nicht mit dem Argument, der Rechtsanwalt sei ein EU-Ausländer, dessen Tätigkeit die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Deutschland beeinträchtigt.
Der Zeuge möchte seinen Anwalt dabei haben. Im vorliegenden Fall auch vollkommen verständlich, immerhin ist die ganze Angelegenheit keine Bagatelle.
Welches Interesse hat die Bundesrepublik Deutschland, diesem Anwalt ein Einreiseverbot zu erteilen? Bisher ist als einziges Interesse erkennbar, dass Steinmeier geschützt werden soll. Es wäre gut, wenn das Auswärtige Amt
- die Gründe für das Einreiseverbot darlegen würde (man scheint sich hinter dem Datenschutz zu verstecken, wie aus dem Nachtrag von Marcel um 15:22 Uhr hervorgeht) oder
- dem Rechtsanwalt des Zeugen die Einreise erlauben würde.
mir soll das ja auch ganz egal sein. bisher mochte ich den herrn steinmeier eigentlich… soll der typ doch einreisen. ich nehme zwar an, dass der eh keine ahnung von unseren gesetzen hier hat, aber wenn der zeuge das wünscht, dann soll ers doch dürfen. mfg Xe54
Kai @3
Zur Darlegung von Gründen für das Einreisverbot.
Kann nur dem Antragsteller gegenüber dargelegt werden, d.h. dem Anwalt.
Es sei denn er erteilt eine ordentliche anerkannte Vollmacht einem hier im Lande lebenden.
Die Gründe können nur dargelegt werden bei nochmaliger Visumsverweigerung.
Das sind meine Erfahrungen mit dem Auswärtigen Amt unter den Grünen bei Verweigerung eines Dienst-Visums für einen unserer russischen Partner. Habe das schriftlich.
Habe noch nie gehört, dass dunkle russländische Gestalten, welche Geld besaßen, von Deutschland kein Einreisvisum erhielten.
Die Fischer-Visa-Affäre kennzeichnet die reale Situation.
Rechtsbeistand kann auch ein namenloser am Anwaltstisch leisten.
Habe ich am 18.08.06 beim Oberladesgericht Hamburg (Vorsitzende Ruchterin Frau Dr. Raben) erlebt. Neben dem Anwalt Syndikus stand ein namenloser junger Mann.
Auf die Frage der Vorsitzenden, wie er denn hieße, antwortete Anwalt Sansikus sinngenäß, das wäre unwichtig, er helfe nur ihm, dem Anwalt.
Diese Person durfte am Anwaltstische sitzen bleiben und sogar sprechen.
Bei Buske erlebte ich das Gegenteil.
Der Google-Justiziar wurde auf die Zuschauerbank verwiesen und durfte nicht reden trotz Wunsch des Google-Anwalts.
Alles nach Gesetz = Richterwillkür.
“scheinbar grundlos die Einreise”
Rettet PISA!
ama
R.S. - @ 5
»dunkle russländische Gestalten« stehen ja auch nicht unter Terrorverdacht. Es gibt die satirisch-ironische Spekulation, dass der Rechtsanwalt des Zeugen unter Terrorverdacht steht. Der satirische Beweis ist, dass er Personen vertritt, “die von einem befreundeten Geheimdienst (CIA) als so gefährlich eingeschätzt wurden, dass sie (ohne richterliche Anordnung) entführt und über Monate gefoltert und befragt werden mussten“.
»dunkle russländische Gestalten« werden nicht ohne richterliche Anordnung entführt, stehen also nicht unter Terrorverdacht und können deswegen problemlos einreisen.
Das Auswärtige Amt sollte seine Strategie überdenken. Bisher scheint es darum zu gehen, Steinmeier zu schützen. Jedoch wird der Vorgang bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt genauestens in der Öffentlichkeit des Internets dokumentiert. Irgendwelche Ausreden werden von der interessierten Öffentlichkeit schnell erkannt. Es liegt auch im Interesse des Auswärtigen Amtes, das in der deutschen Öffentlichkeit bisher ein hohes Ansehen genießt, dass der Rechtsanwaltes Zeugen einreisen darf und nicht der Eindruck entsteht, das Auswärtige Amt sabotiere die Ermittlungen. Das Auswärtige Amt sollte diesem Eindruck so schnell wie möglich entgegentreten. Anderenfalls könnte das Vertrauen in das Auswärtige Amt reduziert werden.
@ 6 Pisa - was willst Du sagen?
Xe54 @2
nehmen wir mal an er will garnicht hier als anwalt seinen mandanten verteidigen, weil er ja dann eine arbeitsgenehmigung bräuchte. was will der anwalt dann hier?
Abgesehen davon, dass es nicht auf diese Frage ankommt, weil möchte es Laid Saidi, dann ist es zu gewähren seine Anwlat bei sich zu haben.
Was sein Anwalt dann hier alles machen darf sollte hier der richterlichen Willkür überlassen werden, aber nicht schon vor der Grenze.
Trotzdem ein Mindestgrund könnte sein, Unterstützung beim Verstehen der deutschen Gesetze. Das darf niemand verbieten.
[…] dessen, dass die Aufklärung bisher mehr als schleppend verlaufen ist und zudem sein Anwalt nach Anzeige der Tat obendrein Opfer einer rechtswidrigen […]