Nachdem die unsinnige Abmahnung von Sigmar Gabriel mit meiner Unterwerfung nun wohl erledigt ist, komme ich endlich dazu, nachzutragen, dass bereits seit gesten die Begründung (pdf) zur Zurückweisung der Berufung gegen die skandalöse Bestätigung des einseitigen Vergnügens der einstweiligen Verfügung, dem sogenannten Heise-Forenhaftungsurteil, vorliegt.
Der von mir sehr geschätzte Berliner Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma kommentiert die Begründung des Urteils so, dass hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die völlig überspannten Anforderungen, die das Landgericht Hamburg an die Betreiber von Onlineforen gestellt hatte, ein erhebliches Stück weit zurück genommen hat. Rolf Schälike hat übrigens als interessierte Öffentlichkeit an dem Prozess teilgenommen und auf seiner Webseite zum Buskeismus einen ausführlichen Bericht dazu veröffentlicht.
Das Hamburger Oberlandesgericht erfindet in der Begründung seines Urteils eine Prüfungspflicht für Forenbeiträge für den Fall, dass der Betreiber provoziert hat oder es bereits eine Rechtsverletzung gegeben hat, obwohl dies nirgendwo im Gesetz geschrieben steht.
Es bleibt zu hoffen, dass der Heise-Verlag nun das Hauptsacheverfahren eröffnen und dann in zwei oder drei Schritten über den BGH zu einer Änderung des Urteils kommen wird. Ich meine, es kann nicht angehen, dass die Hamburger Rechtssprechung über den fliegenden Gerichtsstand die politisch erkämpften gewollt freizügig im Sinne der Meinungsfreiheit ausgestalteten Regelungen zur Forenhaftung in MdStV und TDG bundesweit außer Kraft setzt.
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Die Berufung taugt nix, sie sagt ja quasi nur aus, dass du ab dem ersten Rechtsverstoß überwachen musst. Nach der Geschichte mit Sigmar also musst du nach dem Urteil deinen Wiki ständig überwachen. Zum Glück sind OLG-Urteile keine gefestigte Rechtsprechung und andere Gerichte außerhalb Hamburgs könnten auch weiterhin der Rechtssprechung des LG Köln in dem Fall folgen, dass eine Überwachung für Foren ja m.W. ausgeschlossen hat.
Heise sollte aber wirklich versuchen, auch das zu kippen und die Sache bis zum BGH oder wenn die Mist bauen, zum BVerfG zu bringen. Ein höchstrichterliches Urteil wäre wohl hilfreich. Ich fürchte nur, dass es keine Foren mehr geben wird, bis das BVerfG sich entschieden hat. Sind ja nicht die schnellsten^^
Übertragen in das alltägliche lebem würde das “Heise-Urteil” wie folgt ausarten:
Ich veranstalte eine Feier auf meinem Grundstück.
Die Feier lief gut, bis ich dann ein Brief von einem Anwalt meiner Gäste bekomme.
Der Grund: Er Wurde von einem anderen Gast in einer Diskusions runde Beledigt.
Da ich besitzer des Grundes bin, auf welchem diese tätigkeit vollübt wurde muss ich daführ haften, da ich nicht alle Adressen von meien Gästen aufgeschrieben habe.
*kein weiters Kommentar zu solche iner Gesetzgebung*
obwohl…
mhh komisch selbst im Kindergarten wissen die Kinder wer unrecht getan hat hat auch die Folgen dafür zu tragen…
eigentlich nicht schwer oder?
@radix
Das Besipiel hinkt etwas.
Dein Grundtück liegt nicht in Hamburg, damit wäre die Pressekammer Hamburg nicht zuständig.
Außerdem wäre das bei Dir eine beschränkte Öffentlichkeit, und dem nach werden vermutlich andere Kriterien an die Pflicht des Forum-Betreibers gestellt als bei der weltweiten Öffentlichkeit des Internets.
Ungleich wäre enbenfalls, das die Richter und Richterinnen wohl recht gut sich einen Garten vorstellen können mit Streithälsen in diesem.
Das Urteil wäre qualifiziert, womöglich gibt es schon Beispiele bis zum Verfassungsgericht.
Dennoch steht fest, dass ich als Foren Betreiber dafür haften muss, wenn leute meinen Service ausnutzen und andere leute beschimpfen…
mhh wie währe es damit.
Die Post wird verwahnt, da sie eine Poskarte, welche ja “offen” ist, auf der ein Beldeidigung steht nicht sofort aus sotiert hat….
eigentlich ist es ja auch egal. Ob man nun noch andere Beispiele versucht zu finden fakt ist, dass es meienrmeinung nach totaler schwachsinn ist denn es wird ja nicht der Täter belangt.
oh ich hab noch ein Beispiel. die tageszeitung wird verwarn, da in einer Werbung jemand beleidigt wird.
Oder ein Autofabrikant wied verwahnt, weil er nicht verhindert hat das man mit seinem Auto in Fussgängerzonen fahren kann
Ich denke in allen mehr oder minder passendwen beispiel ist doch klar dass der jenige der die Beleidigt hat belangt werden sollte und nicht irgendwelche dritte…
die werden )ja schon genug gestraft durch negative Werbung, weil wer will schon in ein Forum, (o.ä) in dem die ganze zeit nur Beleidigt wird.
Und selbst wenn es so ein Forum dann noch existieren kann, dann sind die User ja mitglied in diesem Forum mit dem Bewustsein dass auch sie Beshimpft werden können.
…
[…] zu hoffen, dass die Richter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg und der Berufungsinstanz, dem 7. Senat des hanseatischen Oberlandesgerichtes, den Artikel auch zur Kenntnis […]