Wie Prozeßbeobachter Rolf Schälike soeben hier als Kommentar mitgeteilt hat, wurde die Berufung des Heise-Verlags gegen das absurde Urteil zugunsten von Dialer-Dolzer, was den Heise-Verlag zur Vorab-Zensur von Forenbeiträgen verpflichtet, vom hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in Person von Richterin Dr. Raben zurückgewiesen.
Mehr dazu gibt es sicherlich bald im Heise-Ticker und auf vielen anderen Webseiten. Ein gutes hat die Zurückweisung der Berufung womöglich, denn immerhin wird so hoffentlich der Weg frei, um die Frage der Haftung eines Forenbetreibers für ihm unbekannte Beiträge höchstrichterlich durch ein Bundesgericht klären zu lassen. Schließlich hat das Oberlandesgericht Düsseldorf erst in diesem Jahr genau anders herum entschieden. Und wo wir im Internet schon fliegenden Gerichtsstand haben, darf es nicht sein, dass die Gerichte eines Bundeslandes in der Rechtsprechung die bundesdeutsche Gesetzgebung, so wie sie im MDStV verankert ist, völlig außer Kraft setzen.
Nachtrag 15:27h:
Inzwischen gibt es auch eine Meldung im Heise-Ticker dazu.
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| M.Dolzer |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Bin dabei, meine Notizen über die heutige Dolzer-Heise-Verhandlung vor dem HansOLG ins Internet zu stellen.
Dauert aber noch.
Wer an den Anfängen interessiert ist, kann reinschauen und die ersten Eindrücke erhalten.
Bericht
Bitte um Verständnis für Rechtschreib- und Tippfehler.
Die Gerichtsreportage von Rolf Schälike ist ausgezeichnet - und gibt, nach Meinung einer der Anwälte des Prozesses, bis auf leichte Abweichungen, den Verhandlungsverlauf korrekt wieder.
Zum Artikel:
Die Urteile des OLG stehen, soweit die Rechtsmeinung des Senats bekannt ist, nicht im Widerspruch zu den beiden Urteilen des OLG Düsseldorf.
Das die Berufung verworfen wird war ziemlich klar, die Frage war: Mit welcher Begründung?
Bleibt der Senat bei seiner mündlichen Meinung - ist eine Prüfpflicht des Forenbetreibers - weitgehenst - vom Tisch.
Ich hoffe, die Revision wird zugelassen, eine BGH Entscheidung würde Rechtsklarheit bringen.
Es ist immer noch ein Verfügungsverfahren.
Da ist eine Revision in der ZPO nicht vorgesehen.
Es muss zum Haupsacheverfahren kommen. Dann Berufung, und erst danach Revision beim BGH.
Das ist mein Wissensstand.
@Ter: Bleibt der Senat bei seiner mündlichen Meinung - ist eine Prüfpflicht des Forenbetreibers - weitgehenst - vom Tisch.
Diese Meinung kann ich nicht teilen.
Eine kleine Abmahnung, ob gerechtfertigt oder nicht, spielt keine Rolle, und dann beginnt die juristische Pflicht zur Selbstzensur.
Das HansOLG hat die ganzen Sache lediglich verschleichert und der Willkür Tür und Tor geöffnet.
In der Juristensprache heißt das: abhängig vom Einzelfall - Abwägung.
Damit nicht kalkulierbar für den Einzelnen.
Die Juristen haben sich ein Betätigungsfeld geschaffen auf Kosten der auf dem Markt und tätigen und der privaten Forumbereiber.
Geld, Geld, Geld regiert.
Ich werde beide Anwälte anschreiben und das Gericht zwecks Korrektur der leichten Abweichungen.
War in Dresden. Entschuldigung
@ Rolf Schälike
Das Internet als RA- Versorgungskasse ist ja nicht so neu.
Zur Klarstellung: Ich habe nicht gesagt das “Fehler” in Ihrem Bericht sind - mir wurde mitgeteilt, dass ich weitere Einzelheiten über den Verhandlungsverlauf Ihrem Bericht entnehmen kann - mit der Einschränkung (wörtlich)…”liegt in einigen Dingen leicht daneben”…
D.h., der RA hat einige Dinge anders verstanden als Sie - ob er sie richtig verstanden hat, wissen Sie und ich nicht.
@ter:
Nicht das Internet als Versogungskasse für Juristen war mein Thema.
Juristen suchen miteinander Versorgungskassen. Sie streiten, und es geht denen nicht um Inhaltem, geschweige denn um das Internet als eine neue gesellschaftliche Erscheinung.
Deren Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Standpunkte in Geld zu wandeln, wobei jeder bei seiner Meinung bleiben darf.
So hat Anwalt Smid Heise vertreten und vor kurzem gegen Google ein verheerendes Urteil erstritten.
Seine Meinung zum Internent düfte deswegen lediglich aufs Geldverdienen reduziert werden können.
Ist auch erlaubt. Geldverdienen war noch niemals strafbar.
Die Verhandlung am 22.08.06 hat aufgezeigt wie die Aufteilung unter den Juristen erfolgt. Das Internet war nur zufälliges Objekt.
Für die 3 Juristen von Dolzer, 2 von Heise und 3 als Richter war das Internet zweitrangig, keinesfalls primär.
Die Begründung des Gerichts wird allen passen. Alle drei Juristengruppen werden versuchen, der Internetgemeinschaft einzurden, dass eine rechtliche Lösung nun endlich gefunden wurde.
Was allerdigs nicht stimmt.
Eine neue Geldquelle hat ihr juristische Untermauerung erhalten, ohne dass Leistung dahinter steckt.