Ein Anwalt, der Verbrauchern für eine Pauschale von 20 Euro Kurzberatungen anbietet, macht sich damit einer unzulässigen Gebührenunterschreitung schuldig, meint das Landgericht Ravensburg.
Ein Spargelstecher muß in Deutschland für 20 Euro brutto beinahe vier Stunden schuften und bei einem Anwalt soll 15 Minuten Plaudern für 20 Euro also eine unzulässige Gebührenunterschreitung der eigentlich nach §4 Abs 2 RVG frei aushandelbaren Vergütung sein. Hiermit bescheinige ich dem Landgericht Ravensburg in aller Form, im Elfenbeinturm hinter dem Mond zu leben. Solche Richter schimpfen dann vermutlich abends über die faulen deutschen Erntehelfer. (Az: 8 O 89/06 KfH 2 gefunden bei Elbelaw)
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Na na na, Du willst doch nicht etwa hoch angesehene Rechtsanwälte, die für Ihren Beruf mehrere Jahre studiert haben, mit Erntehelfern vergleichen, die entweder aus Polen kommen oder ALG2-Schmarotzer sind? Gerade letztere müssen doch nur einen Antrag ausfüllen und auf einen Großteil ihrer Grundrechte verzichten. Das ist doch keine Leistung!
[Ironiemodus:aus]
Es muss leider festgestellt werden, dass sich viele Rechtsanwälte auf dem Weg ins Proletariat befinden. Ein Ausweg aus dieser Misere könnte sein, dass Rechtsanwälte nicht für eine Pauschale von 20 Euro Kurzberatungen anbieten, sondern statt dessen als 1-Euro-Zwangsarbeiter die Spargelstecher in ihrem Recht auf Arbeit beraten. Im Übrigen sollte das Regime in Berlin die elektronische Fußfessel für diejenigen Rechtsanwälte zur Pflicht machen, die ihre Anwaltszulassung wegen unzureichenden Gebührenaufkommens freiwillig zurückgeben. Das ist ein Gebot der Staatsräson.
Das Problem der Anwaltschaft ist die Schwemme der Juristen, die Jahr für Jahr von den Unis kommen. Es gibt da doch so schöne Sprüche wie der, der nicht weiß, was er studieren soll, BWL studiert. Wer dann noch feststellt, dass er nicht rechnen kann, der wechselt zu Jura
Wer seine Zulassung als Anwalt zurückgibt, braucht nicht zwingend eine Fussfessel, sondern er kann sich anderweitig verdingen, z.B. als angestellter Jurist in der Finanzwirtschaft, wo er die Broschüren zu neuen Schrottimmobilien frisieren darf, oder als Helfershelfer bei Inkassounternehmen, denen in der aktuellen Wirtschaftssituation in Deutschland sicher so schnell die Arbeit nicht ausgeht.
Wenn ich mich an meine Zeit an der juristischen Fakultät erinnere, graust es mir. Jede Menge tumbe Tussis, die in den Vorlesungen lieber über ihre Fingernägel schwadroniert haben und vor den Klausuren dann beim Repetitor saßen. Oder Berufssöhnchen, die halt gerade “irgendwas machen” wollten, jeden Tag auf der Piste waren und sich dann ebenfalls lieber beim Repetitor eingefunden haben. Eigentlich läuft ein Großteil der Juristenausbildung bei Repetitoren, weil die Vorlesungen oftmals grottig sind, oder die Profs nicht über den Tellerrand ihrer Fachidiotie hinausblicken können. Aber das ist ja bei anderen Fächern auch oft genug der Fall.
Unter diesem Gesichtspunkt sollte man auch einmal die Ausbildungsplatz-Misere betrachten: je schlechter die Ausbildung an den Unis ist, sei es fachlich oder durch Überladung mit Bürokratie, desto mehr Abiturienten drängen auf den Ausbildungsmarkt. Wie sich diese Situation nun mit Studiengebühren entwickeln wird, kann man sich an drei Fingern abzählen.
MfG
Daniel
@ 3:
“Wer dann noch feststellt, dass er nicht rechnen kann, der wechselt zu Jura”
Dass das Bundesverfassungsgericht rechnen kann, hat es in einem stark umstrittenen Beschluss unter Federführung des damaligen Richters Paul Kirchhof bewiesen: »Vermögenssteuer und weitere Steuern sollen einem obiter dictum in BVerfG NJW 1995, 2615, 2617 […] zusammengenommen nicht mehr als 50% der Erträge aus dem Vermögen ausmachen (sog. Halbteilungsgrundsatz im Steuerrecht).«
Was will ich damit sagen? Es ist einfach absurd, wie in der vorliegenden Entscheidung gerechnet wurde. Ein bisschen Kenntnis über wirtschaftliche Zusammenhänge kann nicht schaden, um juristische Fragestellungen zutreffend zu beantworten. Wir wissen alle, dass Paul Kirchhof von der gleichgeschalteten Presse gerne zum Finanzminister gemacht worden wäre. Es stellt sich die hypothetische Frage: Wer kann besser rechnen: Der Diplom-Volkswirt Peer Steinbrück oder der Steuerrechtler Paul Kirchhof?
Wenn die Studiengebühren kommen, dann sollten die Jurastudenten es bitte unterlassen, dafür eine Gegenleistung zu verlangen. Es wäre parasitär, wenn man bessere Studienbedingungen einfordern würde, nur weil Studiengebühren zu entrichten sind. Jurastudenten können ohne Probleme damit leben, wenn sie Studiengebühren bezahlen und zusätzlich zum Repetitor laufen, für den weitere Gebühren zu bezahlen sind.
Darüberhinaus ist die elektronische Fußfessel für Studenten, die die Regelstudienzeit überschreiten, angezeigt. Diesem faulen Pack muß man unbedingt zu einem geregelten Tagesablauf verhelfen! Deutschlands Studenten sollten dankbar sein dafür, dass der Grundsatz wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen auf sie noch keine Anwendung findet. Also entweder kein Essen für faule Studenten oder elektronische Fußfessel!
@ Hauptartikel:
Ob das von dir kritisierte Gericht wirklich »im Elfenbeinturm hinter dem Mond« sitzt, darf man bezweifeln. Die haben einfach nur das Gesetz angewendet. Jedoch zeigt der vorliegende Fall, dass die potentiellen Mandanten möglicherweise einfach gar kein Geld mehr haben, die regulären Anwaltsgebühren zu bezahlen. Also da kommt einiges zusammen: Auf der einen Seite gibt es immer mehr Anwälte. Auf der anderen Seite gibt es bei den potentiellen Mandanten häufig die Situation, dass kaum noch Geld im Geldbeutel aufzufinden ist. Vielleicht ein paar Münzen, vielleicht ein kleiner Schein im Wert von 50 €. Da ist es eigentlich im Sinne der gegenwärtigen Staatsräson Neoliberalismus (Freiheit, Wettbewerb, Eigenverantwortung - natürlich nur für diejenigen, die es sich leisten können) nur angezeigt, dass man auch als Rechtsanwalt günstige Preise wie beispielsweise 20 € für eine Kurzberatung verlangt. Also dieser Rechtsanwalt hat sich durchaus gemäß der Staatsdoktrin verhalten, dabei jedoch gegen die RVG verstoßen. Das ist tragisch.