Wie Rolf Schälike auf seiner Buskeismus-Seite berichtet, hat der Darmstädter Fachverlag Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) am Mittwoch seinen Antrag auf einstweilige Verfügung um das unerlaubte Einscannen von deutschen Büchern durch den Google Print Dienst vor der Zivilkammer 8 des Landgerichts Hamburg gegen Google wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückgezogen.
Google lebt davon, an möglichst viel fremdem Content seine Werbung anflanschen zu können. Bücher bieten jede Menge erstklassigen Content. Da es an Autoren mangelt, die freiwillig und unentgeltlich sämtliche Nutzungsrechte an Google abtreten, ist Google auf die Idee gekommen, die Bücher amerikanischer Bibliotheken ohne Zustimmung der Autoren und Verlage einzuscannen und so den Content der Bücher für sich geschäftlich nutzbar zu machen. Um rechtlichen Problemen aus de Wege zu gehen, benutzt Google wie schon beim Kopieren des Internets das Schlupfloch Suchmaschinenprivileg im Urheberrecht, und bietet lediglich einen Textauszug aus den - aus deutscher Sicht widerrechtlich - kopierten Werken. Wem das als Rechteinhaber nicht gefällt, der darf sich an Google wenden, und im Wege des Gnadenverfahrens von einem Opt-Out Recht Gebrauch machen.
In einem gestern auf Buchmarkt.de veröffentlichten Interview bedauert Andreas Auth, der geschäftsführende Direktor der Darmstädter WBG die rechtliche Niederlage gegen Google, und erklärt, dass er nun mit dem Börsenverein gemeinsam prüfen wolle, das Hauptsacheverfahren zu eröffnen. Als Tip möchte ich dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit auf den Weg geben, sich dazu einen Kläger zu suchen, der sich an ein anderes Gericht wendet. In Hamburg sind vernünftige Entscheidungen nicht zu erwarten.
Obwohl ich es grundsätzlich richtig finde, dass Bücher digitalisiert werden, so finde ich das doch mehr als befremdlich, dass deutsche Bücher am deutschen Urheberrecht vorbei in den USA digitalisiert werden und dann die aus deutscher Sicht wohl rechtswidrig erlangten Ergebnisse in Deutschland kommerziell verwertet werden dürfen. Der deutschen Politik zu denken geben sollte es, dass, da das Kopieren in Deutschland verboten ist, Google aus rechtlichen Gründen keine Konkurrenz aus Deutschland fürchten muß, die die Inhalte der Bücher im Internet nutzbar macht und damit Geld verdient. Wäre das Einscannen der deutschen Bücher ein deutsches Bibliotheksprojekt so würde es aus rechtlichen Gründen gestoppt.
In der deutschen Politik hat man den Wert des in den Büchern gelagerten geistigen Eigentums offensichtlich noch gar nicht entdeckt und deshlab gibt es auch keinerlei Aktivitäten, um wenigstens Chancengleichheit für deutsche Unternehmen herzustellen. Die USA regieren da ganz anders, wenn ihnen es nicht paßt, dass in anderen Ländern anderes Urheberrecht als in den USA gilt. So haben die USA Schweden mit Sanktionen in der WTO gedroht, falls sie nicht den in Schweden legalen Torrenttracker Pirate Bay schließen sollten und Rußlands Aufnahme in die WTO davon abhängig gemacht, dass das Urheberrecht, auf dem das in Rußland legale Download-Portal allofmp3 basiert, geändert wird. Aus der deutschen Politik ist jedoch nichts davon zu hören, wie die deutsche Politik die Interessen der deutschen Verlage und Autoren gegenüber den USA vertritt.
PS: Patrick Döcke berichtet auf tagesschau.de unter dem Titel Google darf weiter deutsche Bücher scannen auch über den Fall, läßt aber, wie das im Qualitätsjournalismus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks üblich ist, eigentlich alle wichtigen Informationen weg, nämlich zum Beispiel was genau der Gegenstand des Rechtsstreits war, wer gegen wen prozessierte, welche Kammer und welche Richter darüber zu entscheiden hatten, welche Anwälte Kläger und Beklagte vertreten haben.
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| Frau Ani Moese |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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es ist doch immer wieder interessant, dass grosse Firmen wie google oder youtube sich in punkto urheberrecht alles erlauben dürfen. Aber wehe ein kleiner 16-jähriger Schüler liest sich die Lizenz für die Wallpapers auf seiner Seite nicht durch…..
Die Klage wurde wegen der fehlenden Eilbedürftigkeit und anderen formalen Gründen zurückgenommen, nicht aus inhaltlichen Gründen.
D.h. im Eilverfahren wäre diese Klage nicht durchsetzbar gewesen, weil die Möglichkeiten von Beweisanträgen etc. im Einverfahren fehlen bzw. wesentlich schwächer sind als im haupsacheverfahren.
Im Hauptsacheverfahren dürfte es in Hamburg ananlog zu dem Verfahren zu Bildern (hat Googel verloren)- gleiche Kammer - Chancen geben, gegen Google zu obsiegen.
Die Hauptargumente gegen Google waren aus meiner Sicht, dass wenn Europa (Deutschland) so weit ist und auch alles einscannt, dann sei es wirtschaftlivch zu spät, weil Google den Weltmarkt schon erobert habe.
Halte dieses Argument für falsch. Neue Technologien sind nicht aufzuhalten.
Mißbrauch des Technologiefortschritts gegenüber den “Nachzüglern” ist das Problem (Z.b. Patente, Besitzrechte, Erbschaften etc.).
Warum hinkt Europa und Deutschland nach, wäre auch wichtig zu erkennen.
Wir werden nicht nur den USA, sondern auch China, Indien etc. bald nachstehen.
Hat ebenfalls etwas mit dem Krieg im Nahen Osten zu tun.