Brigitte Zypries überrascht mich und andere immer wieder. Mit dem auf die Abmahnpraxis bezogenen Ausschnitt ihrer Rede zum 57. Deutschen Anwaltstages in Köln letzten Freitag hat Brigitte Zypries mich und viele andere auch positiv überrascht. Hier ein Ausschnitt:
Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.
Ich möchte aber auch die Anwaltschaft bitten, solche Fälle im Blick zu behalten, vor allem zu sensibilisieren und zu informieren. Und ich bitte Sie: In Missbrauchsfällen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden. Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben.
Das klingt schon fast nach Revolution und ist weit mehr, als ich im schwerfälligen politischen Geschäft so kurzfristig zu hoffen gewagt hatte. Mit der Deckelung der Kosten bei 50 bis 100 Euro fordert Brigite Zypries im wesentlichsten Punkt exakt das, was ich mir durch die Einführung von Online-Schnellgerichten versprochen habe, nämlich die radikale Senkung von Kosten und Gebühren bei Internetstreitigkeiten von gering frequentierten Webseiten.
Und mit der Anwendung des Berufsrechtes gegen Anwälte und Anwältinnen, die zynisch aus der Abmahnung eine persönliche Goldgrube machen, spricht Brigitte Zypries mir aus der Seele. Namen von “Kollegen”, bei denen gleich morgen mit der Anwendung des Berufsrechtes gegen rechtsmißbrauchende Abmahnanwälte begonnen werden sollte, fallen mir spontan viele ein. Mit “Promis” wie “Tanja” könnten die Standesrechtler gleich anfangen.
Trotzdem habe ich Kritik an den Vorschlägen von Brigitte Zypries, denn sie gehen nicht weit genug. Brigitte Zypries ist Juristin und spricht als Expertin nur davon, die Kosten für einmalige Urheberrechtsverletzungen auf der Webseite zu deckeln. Ob Brigitte Zypries vor allem an das Urheberrecht denkt, weil sie in ihrem Weblog selbst bemerkt hat, wie leicht ein Webmaster Urheberrechte verletzen kann, vermag ich nicht zu beurteilen.
Beurteilen kann ich jedoch, dass das, was bei Urheberrechtsverletzungen gelten soll, auch für Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und andere immaterielle Rechtsverletzungen auf gering frequentierten Webseiten gelten muß. Denn, wie wir am Beispiel der Marken Explorer, Dsquared oder Valentino Rossi sehen, kann auf Basis des Kennzeichenrechts mit Abmahnungen mindestens ebenso viel Schindluder getrieben werden wie mit viel zu teuren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.
Insgesamt aber nochmal: Bravo Brigitte! Weiter so. Setze das nun aber auch zügig um.
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Geduld, Geduld…
Da wird sich sicher noch so einiges zum Positiven hin wenden; nur wird die gute Frau wohl aus taktischen Gründen (noch) nicht alles verraten.
Etwas negative Kritik muss allerdings auch von meiner Seite mal sein:
WANN soll die neue Regelung denn bitte in Kraft treten ?
Denn irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass, bevor diese neue Regelung in Kraft tritt, einige Anwälte noch einmal so richtig zugreifen werden…
Zypries erzählt doch den lieben langen Tag allerhand, nur: Am Ende kommt dann doch nichts dabei heraus.
Beispiele gefällig? Neuregelung des Urheberrechts… Softwarepatente… Justizreform…
Gerede ohne Taten ist wertlos.
[…] Mittlerweile einigten sich sich O’Reilly-Vertreter mit den Organisatoren der Konferenz. Für diesen einen Fall dürfen die Iren den Begriff verwenden, für künftige Fälle muss dann aber neu verhandelt werden. CMP Verantwortliche sagten, dass man zwangsläufig gegen Missbrauch vorgehen müsse, ansonsten sei es “schlechte Geschäftspraxis” und könne deshalb der eigenen Bewerbung um die Markenrechte schaden. Genau dieser Automatismus - diese scheinbare Zwangsläufigkeit - war es wohl, was die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries dazu trieb, den Abmahnwahn einiger Anwälte anzuprangern. […]
Nihct uninteressant der
Kommentar von RA Dr. Bahr.
[…] Ohne dass ich die Abmahnung, die abmahnungsgegenständlichen URI, die abmahnende Fotografin und die abmahnende Kanzlei kenne, riecht das für mich trotzdem schon jetzt nach einem mißbräuchlichen Fall, bei dem meiner Meinung nach, wie auch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jüngst erst gefordert, standesrechtliche Konsequenzen für den abmahnenden Anwalt geprüft werden sollten. Falls das so sein sollte, sollte natürlich auch die abmahnende Fotografin zur Übernahme der Anwaltskosten zur Abwehr der schwachsinnigen Abmahnung verpflichtet werden, was meiner Meinung nach notfalls auch mit einer negativen Feststellungsklage durchgesetzt werden sollte. Ich meine, dass es nicht sein kann, dass der Haftungsschutz des §8 TDG versucht wird dadurch auszuhebeln, dass der fremde Inhalt, von dem der Forenbetreiber bis zur Abmahnung keine Kenntnis hatte, Bilder sind. Sollte das nämlich so sein, dass die Ausnahme von der Betreiberhaftung in Foren bei Bildern nicht gilt, so würde das zum computertechnischen Schwachsinn führen können, dass Bilder aus rechtlichen Gründen nur noch als Text - beisielsweise Base64-kodiert, in Foren gepostet werden dürfen. […]
[…] Selbstverständlich würde ich das begrüßen, wenn Brigitte Zypries das deutsche Abmahnunwesen nicht nur vor Fachkollegen kritisieren würde, sondern dem Treiben der Abzocker mit dem Gesetz ein Ende setzen würde, allein, mir fehlt der Glaube. […]
[…] Überraschend war der zweite Teil. Darin bewies die hübsche Anwältin Dr Stephanie V****, dass sie auch Sinn für Humor hat, indem sie suffisant im Anschreiben durchblicken liess, dass sie ihre (äußerst moderate) Honorarnote beifüge. Nachdem ich das auf der ersten Seite des Schreibens gelesen habe, war ich gespannt, ob die Kanlzlei Buse Heberer Fromm nun wohl noch unter der Forderung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bleibt, die die Abmahnkosten in ähnlich gelagerten Fällen auf 50 bis 100 Euro begrenzen will. […]
[…] Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte vor inzwischen fast sechs Monaten empfohlen, in Missbrauchsfällen Mittel des Berufsrechtes zu nutzen: Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen. […]
[…] Brigitte Zypries möchte ich auf diesem Wege nochmals darauf hinweisen, dass es eben nicht reicht, Mondhonorare für urheberrechtlich gestützte Abmahnungen durch eine Deckelung der Abmahnkosten auf 50 Euro im Urheberrecht zu unterbinden. Wähler möchte ich dazu aufrufen, den von Ihnen zu wählenden Politikern klarzumachen, dass es sich auf das Wahlverhalten auswirken wird, wenn sie nicht dafür sorgen, dass missbräuchliche oder kostenorientierte Abmahnungen bald kein Thema mehr sind. Vorschläge, was dazu getan werden könnte, gibt es mehr als genug. […]
[…] Habe ich Brigitte Zypries vor einigen Monaten noch dafür gelobt, dass sie die Abmahnkosten für urheberrechtliche Abmahnungen auf 50 Euro begrenzen will, so kann ich angesichts der neuen Gesetzesentwürfe, die nach dem Willen der Bundesregierung in etwa gleichzeitig in Kraft treten sollen, ein kleines Fensterchen für Abzocker und Betrüger geschlossen wird, gleichzeitig aber mit dem geplanten Telemediengesetz ein riesiges Scheunentor aufgerissen wird. […]
kraft mein parteibuch
Bei der Google-Suche „kraft mein parteibuch“ ergibt sich eine nicht-intendierte Fündigkeit.
Gemeint ist die Suche nach Hannelore Kraft, Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen seit 2005 und ist Favoritin für die Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl NRW 2009.
Bei einem misshandelten und getöteten Gefangenen hat sie eine andere Empfindsamkeit als bei fünf Kindern in neun Monaten (Verantwortungsbereich Jugendamt Duisburg) mit dem gleichen Schicksal.
[…] Bundesjustizministerin Brigitte Zypries spricht in dem Zusammenhang überraschend deutlich von Mondhonoraren und will die Abmahnkosten bei einfach gelagerten Fällen von Verstössen gegen das Urheberrecht auf 50 Euro begrenzen. Das reicht zwar nicht aus, um den Abmahnwahn zu stoppen, und wird dann auch noch durch die geplante Einführung des Telemediengesetzes konterkariert, sind aber trotzdem recht deutliche Worte. Noch deutlichere Worte zum Geschäftsmodell der modernen Fotografie finden fanden sich in den Kommentaren zu einem Interview mit Marion von Marions Kochbuch bei den PC-Freunden. Da lesen wir zum Beispiel: Ich bin selber von der Abmahnwut dieser “ach so netten” Kochbuchautorin und ihrem Mann betroffen. […]
[…] Über diejenigen, die gar dazu tendieren, den eigenen Blog mit fremden Texten oder geklaut-geliehenen Bildern zu schmücken, braucht man erst gar nicht zu reden. [↩]Im Falle des Urheberrechts steht eine Änderung für Bagatellfälle bzw. die "1. Abmahnung" an; mehr Infos hier. [↩]Ein flammendes Plädoyer für die Blogpressefreiheit und gegen ihre Gefährdung durch die Abmahnhysterie hält Malte am Schluß seines Artikels bei Spreeblick. [↩]Wenigstens in Urheberrechtsstreitigkeiten dürfte hier ja erfreulicherweise alsbald eine Änderung anstehen: durch Einfügen des § 97a in das Urhebergesetz werden die Abmahngebühren gegen Privatpersonen hier auf 50,- bis max. 100,- Euro Euro beschränkt. [↩]Wobei man neuerdings ja zur Kenntnis nehmen muß, daß sich manche Blogger nun auch gegenseitig mit juristischen Winkelzügen das Leben schwer machen. Sehr seltsam das alles. Aber die bekannten Abmahnungen gibt es ja dennoch noch. Puh!, hätte mich ja fast gewundert.
[↩]Und ich breche übrigens nicht nur deshalb eine Lanze für die Anwälte, weil ich seit bald 7 Jahren mit einer jungen Dame zusammenlebe [übrigens wohngemeinschaftlich und nicht eheähnlich!], die sich in wenigen Wochen wohl auch Anwältin nennen darf.
[↩]Und welcher Blog dient tatsächlich nur dazu, um Tante Irmchen ab und an ein paar bunte Grüße vom Auslandsstudienjahr zu schicken?
[↩]Und das auch bei einer Vielzahl der sog. A-Blogger! Also, beeilt Euch mit der Korrektur! [↩]Hilfreicher Einstieg und Erklärung zu den Regeln: Hullen, Nils: Das Impressum nach dem neuen Telemediengesetz, 28.5.2007 [↩]Und dies müßte entweder durch die Inhalte gerechtfertigt sein, die nur für Personen des engsten Lebensumfelds interessant sind oder es müßte der Blog per Paßwort geschützt sein; nur in solchen Fällen kommt man auf die Angaben zum Impressum herum! [↩] […]