Gerade hat mich dieser offene Brief der Malerin Ursula Behr an Valentino Rossi wegen einer 4141 Euro teuren Abmahnung der Kanzlei Ihr Anwalt24 Rechtsanwalt AG mit der Bitte um Weiterleitung und Veröffentlichung erreicht. Der Bitte um Weiterverbreitung schließe ich mich an. Ein englischsprachiger Brief an die Markeninhaber PRECISPORT aus Barcelona, den ich gleich in einem separaten Posting veröffentlichen werde, liegt auch bei. Vielleicht ist es ja so möglich, Valentino Rossi zu erreichen, obwohl keine Adresse bekannt ist? Hier ist der Text:
Fulda, den 30. April 2006
Offener Brief
an den mehrfachen italienischen Motorradweltmeister Herr V. RossiSehr geehrter Herr Rossi.
Ich bin Malerin und seit fast 10 Jahren ein absoluter Bewunderer Ihres
fahrerischen Könnens und Ihrer sehr humorvollen Showeinlagen, bei Rennüber-
tragungen bin ich nicht vom Fernsehgerät wegzubekommen.
Ich habe ein schönes Bild ( Cartoon) gemalt und es mir auf ein T-Shirt
drucken lassen. Bekannte, welche dieses Shirt gesehen haben, meinten es würde
bestimmmt auch anderen Fans gefallen, ich soll es über Ebay zur Verfügung stellen.
Im Zeitraum von Juli 2005 bis März 2006 habe ich fünf dieser Shirts verkauft
und sie als originell bezeichnet.
Nun habe ich am 13.04.2006 eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltkanzlei aus München
erhalten, bevollmächtigt von der spanischen Firma PRECISPORT mit einer Kostenforderung
von 4141 Euro und der Androhung von weiteren erheblichen Gerichtskosten und
Strafverfolgung wegen Markenrechtsverletzung.Sehr geehrter Herr Rossi,
ich wußte nicht das Ihr Name eine Markenbezeichnung darstellt und der Titel/Hinweis
auf mein Bild eine Verletzung Ihrer Marke/Lizenz der Firma PRECISPORT bedeutet.
Ich möchte mich für meinen aus Unkenntnis begangenen Fehler entschuldigen.
Ich habe kein Plagiat Ihrer Marke hergestellt sondern ein eigenes Bild entworfen.
Ich versichere Ihnen hiermit keine T-Shirts mehr mit meiner Fan-Zeichnung herzustellen
noch zu verkaufen.
Das originelle Bild würde ich Ihnen gerne schenken, es wurde aus Bewunderung
gemalt und nicht um Ihnen zu schaden.Bitte Herr Rossi,
legen Sie ein gutes Wort bei der Firma Precisport für mich ein,
helfen Sie mir, als Malerin habe ich nur ein sehr geringes unregelmässiges Einkommen,
die geforderten Rechtsanwaltkosten sowie weitere Gerichtsfolgekosten werde
ich nicht aufbringen können.Bitte Herr Rossi,
helfen Sie mir, es kann doch nicht in ihrem Interesse liegen
einen Ihrer treusten Fans so hart zu bestafen.
Hochachtungsvoll und sehr verzweifeltUrsula Behr
Ich schreibe diesen OFFENEN BRIEF, weil ich nicht weiß wie ich Sie, Herr Rossi,
sonst erreichen kann.
Bitte unterstützt mich und leitet diesen Brief weltweit weiter.Danke
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| Gründlichkeit |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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[…] In the last post of this weblog I have printed the Open letter to Valentino Rossi in German, here is now a letter in English to the merchandise company of Valentino Rossi, Precisport, S.L. from Sant Quirze del Valles near Barcelona (please distribute and republish): […]
Hier ist die Abmahnung als pdf.
Der Streitwert scheint mir mit 150.000 sehr übertrieben zu sein.
Originell, das T-Shirt.
Originell auch, daß Frau Behr bei Ebay als gewerbliche Anbieterin
geführt wird. Ihr Shop ruht zwar zur Zeit, weil sie sich bis zum
30.4.2006 im Urlaub befindet, die umgesetzten Artikel allerdings
lassen auf intensives gewerbsmäßiges Handeln schließen.
Wird wohl schlecht gelaufen sein für Frau Behr.
Im offenen Brief allerdings auf die Tränendrüse zu drücken,
um Mitgefühl für die “sehr verzweifelte” Mutter von drei Kindern
zu erheischen, halte ich schlicht für dreist.
Ich bin sicher, über den MDR der einen netten Artikel (mit Link)
über sie und ihr künstlerisches Werk verfasste, würde Frau Behr
eine Postanschrift von Herrn Rossi erlangen können.
Aber eine nette PR ist es allemal.
@oldmanjo
Da liegt Du völlig daneben.
Ich habe in den Bewertungen in diesem Jahr fünf verkaufte Artikel gefunden: 2 Paar Stiefel, ein T-Shirt, und zwei Pinselsets. Sieht so für Dich gewerbsmäßiges Handeln - und gar noch intensiv - aus? Selbst wenn es dazu noch unbewertete Verkäufe gab, finde ich, dass das ein Beweis für eine minimale Tätigkeit ist.
Dass der Account als gewerblich gekennzeichnet ist, liegt wohl eher daran, dass sich jeder bis zum 1.4.06 entscheiden mußte, ob ein Account gewerblich oder privat ist. Wer superehrlich war, und das aufgrund von Verkäufen wie Pinselsets oder T-Shirts gewerblich genannt hat, der hat dann auf den Button gewerblich geklickt.
Und der Artikel vom MDR zu Ursula Behr zeigt auch, dass sie wirklich Künstlerin und keine Produktfälscherin ist. Das Kunstgewerbe sieht auch nicht nach “einem dicken Fisch” aus, sondern nach einem redlichen Lebenswerwerb in kleinstem Stil. Dass sie nicht auf ALG II hängt, kann man ihr wahrlich nicht vorwerfen.
Der Vermarktungsfirma von Valentono Rossi und den Münchner Anwälten kann man hingegen Instinkt- und Herzlosigkeit vorwerfen.
@Marcel,
Deinen letzten Satz unterschreibe ich.
Frau Behr wird allerdings auch nicht der Produktfälschung geziehen.
Ihr wird offensichtlich vielmehr vorgeworfen , einen Artikel unter
der Bezeichnung : “T-Shirt VALENTINO ROSSI Originell”
angeboten zu haben.
Dieser Name allerdings sei wie auch immer “geschützt”.
siehe auch PDF oben. PDF, Seite 8 , Absatz 2. den eigentlichen
Vorwurf.
(was unterscheidet eine minimale gewerbliche Tätigkeit von einer
anderen. Der erziehlte Gewinn? )
Das Vorliegende ist solch eine kleine Verfehlung, die schon einigen
ICH AG-lern zu denken gab und zur Zahlung veranlaßt haben.
Es ist müßig über Recht und Verschulden zu streiten.
Die Kanzlei ist mandatiert und handelt im Aufrag des Mandanten.
Schmerzlich, aber so isses.
Eine Entscheidung nach Herz oder Instinkt steht einem beauftragten
Anwalt vertraglich sicherlich nicht zu.
Jetzt hier im Sinne der in Blogs verbreiteten Unmutsäußerungen über
Ebay - resultierende unberechtigte (!) Abmahnerei zu diskutieren
erscheint mir nicht Sachgerecht.
Aber das war ja sicher auch nicht die Absicht.
Die postalische Ansprechbarkeit des Herrn Rossi würde ich doch erst
einmal über eine seiner zahlreichen Fanpages versuchen.
Sicher auch über das Management des Lausitzrings.
( beim Management ebendort)
Ich wünsche Frau Behr von Herzen gutes Gelingen
PS.: Unklug ist natürlich auch das Einbringen von Warnungen
in seine Angebots - Seite so wie es auf den Seiten 11 ff des PDF
dargestellt wird. Das schmälert das Öffnen der Herzen.
@oldman
Du hast völlig recht. Die Künstlerin wird nicht der Produktfälschung bezichtigt, wird aber so behandelt. Obwohl ihr Produktpiraterie nicht mal von den Anwälten vorgeworfen wird, soll sie trotzdem an Eides statt umfangreichen Auskunftspflichten zu ihren Produkten nachkommen.
Dabei ist das in diesem Fall meiner Meinung nach längst nicht mal so eindeutig, wie die Anwälte tun, ob das Nennen des Namens überhaupt eine Markenverletzung, also eine “Verwässerung” oder ein unlauteres “Ausbeuten” der Marke Valentino Rossi ist. Wenn sie ein Bild gemalt hat und das wie den Rennfahrer Valentino Rossi nennt, dann fällt das könnte das zum Beispiel unter die künstlerische Freiheit fallen, auch wenn sie es unter Angabe des Namens verkauft. Wir erinnern uns alle an die Popkunst von Andy Warhol? Sind das auch alles Markenrechtsverletzungen? Können die Markeninhaber nun Museen abmahnen lassen?
Das gerichtlich überprüfen zu lassen, könnte durchaus ein Ergebnis hervorbringen, dass den Abmahnanwälten gar nicht gefällt, nur das kann Ursula Behr sich angesichts des absurd hohen Gegenstandwertes von 150.000 Euro nicht leisten. Die Kosten wären einfach viel zu hoch.
Da sind wir dann auch schon beim Kern der Abmahnung, nämlich beim Geld. 4141 Euro für eine solche Abmahnung, die durch den riesigen angesetzten Gegenstandswert und das unbekannte Wirken des Patentanwaltes zu standen kommen, in jedem Fall zu viel. Sie zeugen auch nicht davon, dass die Abmahnanwälte einer Schadensminderungspflicht, wie es sie nach ständiger Rechtsprechung gibt, nachgekommen wären. Hätten sie nämlich eine formlose Notiz geschrieben, dass der Name des Rennfahrers “Valentino Rossi” eine Marke ist, und er ist nicht wünscht, dass sein Name so benutzt wird, dann hätte Ursula als Fan von Valentino Rossi sich da sicherlich sofort in dem von ihm gewünschten Sinne verhalten.
Ursula Behr hat also, damit Mißverständnisse zukünftig unterbleiben, darauf hingewiesen, dass der Name ihres Idols “Valentino Rossi” eine Marke ist und es deshalb rechtlich verfolgt wird, wenn er in Auktionen verwendet wird.
Und, oh Wunder, der Anwalt, dem es um den Schutz der Marke vor Verwässerung geht, ist daraufhin pampig geworden, und hat sich so verhalten, als wenn die Ursula ihm das gute Geschäft des Abmahnens kaputt machen würde.
Die Anwälte haben also jedoch offenbar kein primäres Interesse daran, den Schutz der Marke vor Verwässerung zu sichern, sondern sich selbst durch überhöhte Gebührenforderungen zu bereichern. Ein solches Vorgehen aber ist rechtsmißbräuchlich und führt zum Verlust des Vergütungsanspruches für die Abmahnung. Die Anwälte bestehen aber auf Zahlung der überhöhten Abmahngebühren.
Und schwups, sind wir beim nächsten Fehlverhalten: Der Rechtsanwalt, der die Abmahnung geschrieben hat, droht völlig zusammenhanglos mit einer Strafanzeige, falls Ursula Behr sich nicht im gewüsnshten Sinne still verhält, sondern die Tatsache der Existenz der Marke und das Vorgehen des Anwaltes publik macht. Eine Strafanzeige kann ein empfindliches Übel darstellen. Wäre ich der Anwalt von Ursula Behr würde ich ihr empfehlen, eine Strafanzeige nach §240 StGB gegen den abmahnenden Anwalt und Vorstandsworsitzenden der Law Firm, Christian Zierhut, wegen Nötigung zu stellen.
Dass Valentino Rossi ihr Idol war, macht die Sache dann schließlich auch noch zu einer Herzensangelegenheit. Dass Valentino Rossi seine treuesten Fans anwaltlich auf unfaire Weise abzocken läßt, kann der Sympathieträger nicht wirklich ernst meinen. Ich hoffe, dass dieser Brief Valentino Rossi und alle seine Fans erreicht. Denn bin ich mir ganz sicher, dass das nicht im Interesse von Valentino Rossi oder seinem Management liegt.
Vielleicht - und das ist wenigstens eine kleine Hoffnung - nimmt Valentino Rossi dann sogar das Bild als Geschenk an und sein Management läßt die Münchner Anwälte zusammenfalten.
@Marcel,
ich vermisse die gebotene Objektivität.
… und gebe gerne ein Beispiel:
Ich fertige in meiner (vorhandenen) Werkstatt Laufschuhe (Spikes)
die so ähnlich, aber nur so ähnlich aussehen wie die Addidas - Schlappen
aus Känguruh - Leder ( Exemplar liegt vor).
Es ind keine echten, das weiß ich auch.
Ich verssuche trotzdem diese bei Ebay zu verhökern
und betitele mein Angebot mit ” Spikes Adidas Spikes originell”.
Setze 5 (fünf) Paar davon ab (über einen längeren Zeitraum)und streiche
verm. einen Gewinn ein.
(Deshalb mache ja den “Festpreis”)
Und nun? Was liegt vor?
Ich bin ein armer Pensionär mit drei Enkeln.
Adidas zeigt Herz?
Ja, Schit, unter den im Falle vorliegenden Fakten wäre das
neue Auto für Bambi getrichen.
Auf die einzelnen Absätze unter Posting 7. möchte ich nicht eingehen,
weil juristisch nicht/ wenig bewertbar/relevant.
@oldman
Zur Frage, ob Du Dich überhaupt rechtswidrig verhälst, gibt es da einen Unterschied zu den T-Shirts mit dem selbstgemalten Bild von Valentino Rossi:
Deine Schuhe wären kein Kunstwerk, dass Herrn Addidas zeigt.
Warum sollte es juristisch nicht bewertbar oder relevant sein, zu prüfen, inwieweit für diese Abmahnung Gebühren in Höhe von 4141 Euro angemessen sind - vorausgesetzt, es würde entschieden werden, dass überhaupt ein Unterlassungsanspruch vorliegt?
Ich halte die Kostennote von 4141 Euro für den einzig wirklich relevanten Teil der Abmahnung. Da wird man ja wohl mal fragen dürfen, ob 4141 Euro angemessen - und rechtlich zulässig - sind.
Ich meine, diese Abmahnung ist rechtsmißbräuchlich und daher von Kosten freizustellen, da es dem Abmahnenden offensichtlich in erster Linie um die Abmahngebühren geht.
@Marcel,
auch hier bin ich mit Dir einer Meinung, da es m.E. nicht sein darf, daß
ein vom Nutzen Ziehenden ein Streitwert festgelegt werden darf.
Das scheint mir eine Lücke im entsprechenden Gestz zu sein.
Diese ist zu korrigieren. Mit Nachdruck durch die Parteien der großen Koalition.
Rossi - Adidas- Kunstwerk. Darum geht es doch nicht, wie wir uns doch geeinigt hatten.
Wir sind im Grunde genommen einer Meinung.
Die Fakten allerdings sprechen ihre eigene Sprache.
Als Ergänzung noch ein Schmankerl :
Die copy and paste - Gesellschaft macht sich häufig zu wenig Gedanken
über eigene Pflichten. Die Benutzungsbedingungen auch bei Ebay werden
zu oft etwas zu sehr auf die leichte Schulter genommen.
Beispiel von 19.12 Uhr:
______________________________________
§ 339· eBay ist sch****
eBay ist echt so sch****. Ich habe heute Mittag drei Stunden damit
verbracht, Auktionen online zu stellen, …
__________________________________
Fundstelle: http://www.rech...referendarin.de
Sicher nur als schlimmes Beispiel verfasst. (?)
Ähhh, oldman,
es ist zum Glück noch nicht ganz so, dass der Nutznießende den Streitwert und damit auch sene Mahngebühren willkürlich festlegen kann.
Wir sind einer Meinung, dass das Ergebnis des Verhaltens der Rechteverwerter an der Marke “Valentino Rossi” moralisch nicht gerade toll ist. Wir sind jedoch unterschiedlicher Meinung in der juristischen Bewertung des Sachverhaltes. Ich meine, die überhöhten Kosten und die Drohung wegen der Warnungen zeigt, dass die Abmahnung rechtsmißbräuchlich ist, und meine, die Drohung mit der ungerechtfertigten Strafanzeige stellt strafrechtlich eine Nötigung dar.
Apropos Copy-paste-Gesellschaft, hast Du mal bei der Jurastudentin nachgefragt, ob sie damit einverstanden ist, dass du ihren ganzen Beitrag hierhin kopiert hast? Was den Beitrag der Jurastudentin angeht, so verbietet Ebay externe Links lediglich, damit die Identität der Hehler nicht öffentlich wird die Verkäufe nicht an Ebay vorbei gehen, und Ebay bei der Provision leer ausgeht.
@ Marcel
die Drohung mit einem Rechtsmittel ist nicht strafbar !
Von Willkür bei der Festlegung rede ich nicht !!
Siehe Kostennote.
Um nicht einfach zu verlinken habe die Quelle “Rechtsreferendarin”
“not linkable” geschrieben.
Da hast Du wohl korrigierend eingegriffen?
Und die Fundstelle als Link angepasst?
Das und die Kürzung ist dem Admin natürlich erlaubt.
(Screenshot - Original bei mir. Man lernt ja dank Parteibuch)
( Ja ist es denn reaktionsfrei erlaubt Menschen als A***** zu bezeichnen?
Und das mehrfach ?
Als jemand der sich immer wieder als der von mir sehr geschätzten
Berufsgruppe der Juristen zugehörig bezeichnet ? )
Hältst Du es nicht auch so, daß ständig öffentliche Textbeiträge
Dritter veröffentlicht werden?
Mit Quellenangabe versteht sich!?
Rechtsreferendarin.de/ Jurastud… das habe ich nun mal garnicht
??
gedanklich verknüpft. Toller Scherz am 30.April
Zur Sache:
Die Beweggründe von Ebay sind nun wirklich irrelevant.
Mögen sie auch noch so zu bekritteln sein.
oldman, ich werde Dir gesomdert antworten, es ist for Kinder nicht einfach eine Malerin als Mutter zu haben, mein Einkommensbescheid weist ooooo auf, kannst du gerne haben.
Wenn ich Rechnungen zu bezahlen habe, versuche ich bei Ebay etwas zu verkaufen, soviel zum Gr0ßgewerbe…. Ich habe mich bemüht nicht dem Staat auf der Tasche zuliegen und hole inzwischen Holz aus dem Wald weil ich Heizöl nicht bezahlen kann. Ich habe Schulden von 46000Euro und weiß nicht wie ich das abbezahlen soll, aber ich bin nie in Verzug geraten. Wenn Du auf meiner Internetseite gewesen bist, müsstest Du gesehen haben, das Ich in der Vergangenheit an schweren Depressionen gelitten habe, was nur Jemand nachvollziehen kann der selbst ein Trauma mit sich herumschleppt- Und um dem zuvorzukommen-ja, ich habe auch psychologische Hilfe in Anspruch genommen-weil stark suizidgefärdet gewesen, und ich meinen Kindern erhalten bleiben wollte. Ich habe zu den “Berufsdemonstranten”gehört und auf der Straße gesessen während Wasserwerfer vor mir aufgebaut wurden. soviel zu der Tränendrüsenaktion.
Und das ist die Fortsetzung:
Ich bin Marcel sehr dankbar mich wachgerüttelt zu haben und sich so für mich einzusetzen, und habe ich mich daran erinnert nicht kampflos unterzugehen; Und ob es jetzt 4000Euro sind oder 6000, spielt keine Rolle- ich habe Beides nicht.
Liebe Ursula,
in wie weit es sich bei Dir um die tatsächlich Betroffene handelt,
wird Marcel feststellen können und mir evtl. mitteilen. (! ?)
Herzens - Entscheidungen und geltendes Recht sind leider oft nicht
deckungsgleich.
Ich fühle mit Dir; und wünsche Dir und Deinen Kindern alles Gute.
Danke, wünsch mir Durchhaltevermögen, meine Nerven liegen ziemlich brach, alles dreht sich nur noch um die Abmahnung und meine jüngste Tochter leidet am meisten weil sie mich in dieser Situation nicht wiedererkennt….
Es gibt Urteile, die die Ausstellung von Bildern bekannter Künstler mit Personen der Zeitgeschichte verbieten.
Gebt in Google z.B. “Skandal um nackte Claudia Schiffer” ein.
Landgericht Hamburg Az.: 324 O 225/96.
Das Endergebnis ist mir allerdings unbekannt.
Bei Boocompany gibt es inzwischen einen Insider zu IhrAnwalt24.
Nochmals vielen Dank,
ihr seid einfach supergenial
Zitat:
Quelle: www.ihranwalt24.de/german/rechtsanwalt-markenschutz.php?rechtsgebiet=abmahnung_ebay
Leider kommt es “ironischer weise” immer öfters vor, das so genannte Fachanwälte Ihre eigenen Texte oder der von Kanzleikollegen nicht lesen (bin gerade in der selben Lage ;-( werde auch unberechtigt Abgemahnt).
Hätten Deine „Abmahner“ seine eigen Zeilen gelesen, hätte es gar nicht soweit kommen dürfen. Ich hoffe Du hast schon einen „guten“ Anwalt eingeschaltet…
Ansonsten DAUMEN DRÜCK und viel Glück
Was sagt uns das denn? Die Datenbank Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt verneint ausgerechnet bei der einzigen Marke der Precisport, die den Schriftzug “Valentino Rossi” zeigt und für die Kategorie Bekleidung eingetragen wurde, die Unterscheidungskraft und spuckt gar einen Widerspruch aus:
Und ein Widerspruch kommt auch aus Deutschland:
Wird damit womöglich die ganze Abmahnserie insgesamt fragwürdig?
Honi soit qui mal y pense …
[…] Die Künstlerin Ulla, die bis zum Erhalt der Abmahnung ein Fan des Motorradweltmeisters war, hat hingegen einen offenen Brief an Valentino Rossi geschrieben, auf den sie bisher leider noch keine Antwort bekommen hat. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Vielleicht gefällt dem Motorradweltmeister das T-Shirt ja sogar? Mir jedenfalls gefällt es. [Trackback URI] [Permalink] […]
Ich sitze hier und heule, das Ganze hat mich fix und fertig gemacht, richtig krank-
ich möchte mich bedanken ……tausendmal und noch viel mehr XxxxxxXxxx
Ulla
Die Anwälte von Valentino Rossi sind mir angesichts meiner finanziellen Situation mit den Kosten entgegengekommen. Sie wollen halt, dass ich meine Fehler einsehe. Mein Anwalt hat mich ausführlich darüber aufgeklärt, dass mein Vorgehen in Ebay in markenrechtlicher Hinsicht äußerst zweifelhaft war und dass es wahrscheinlich zu erheblich höheren Kosten ohne das Entgegenkommen von Rossis Anwälten gekommen wäre. Gewerblicher Handel lag bei mir vor, weil ich ein Atelier betrieben habe.
Das muss ich alles wirklich nicht haben. Ich bin jetzt froh, dass es jetzt vorbei ist.
Damit verabschiede ich mich von Euch.
Entfernen Sie bitte die Beiträge zu Valentino Rossi. Ich fordere Sie auf, auf jeden Fall, meine eigenen Beiträge bis zum 7.5.2006 um 18Uhr zu entfernen.
Hallo, ich bin auch einer der Geschädigten bzw. Abgemahnten im Fall Valentino Rossi. Ich denke es ist nicht ganz uninteressant das es doch mittlerweile einige gibt die quasi immer den gleichen Brief und auch die gleichen Gründe bzw. Abmahnkosten bekommen haben. Das belegt doch wiederum das es sich hier um ein Massenschrieb handelt bei dem quasi immer nur Personen spezifische Angaben ersetzt wurden. Nach meiner Info sind solche Massen-Abmahnungen gar nicht zulässig, oder habe ich da falsche Infos? Aus Posting 25 entnehme ich das Ulla sich wohl damit abgefunden hat bzw. froh ist das alles rum ist. Mir fehlt leider etwas das Rechtswissen, jedoch bin ich noch fest der Meinung das es eine Lücke geben wird zu beweisen das diese Abmahnwelle nicht rechtens ist bzw war. Wenn es nicht ein Einzelner schafft dann aber vielleicht ein Zusammenschluss mehrerer Geschädigter im gleichen Fall. Auch wenn ich Adressen von weitern Geschädigten habe weiss ich leider nicht recht wie ich weiter vorgehen soll bzw. was für Möglichkeiten ich habe. Mir wird ebenfalls der Missbrauch der Marke valentino rossi vergeworfen den ich in einer ebay Auktion verwendet habe. Bei meinem Artikel wurde weder dieser Rennfahrer in irgendeiner bildlichen Form verkauft noch sonstirgendwie dargestellt. Es wurde lediglich das Wort “valentino Rossi” (ab nun kurz VR) verwendet. Nun habe ich aber gesehen das VR gar keine Wortmarke ist sondern eine Bildmarke. “Besteht aus der Bezeichnung “VALENTINO ROSSI ” ,
die in einer besonderen, aus asymmetrischen
Buchstaben in der Art von SCHACHTELN bestehenden
Schrift geschrieben ist ..”
Diese Comicschrift ist nun aber gar nicht zur Verwednung gekommen, handelt es sich dann trotzdem um ein Vergehen meinerseits? Macht es einen Unterscheid ob man privat oder gewerblich verkauft?
Im Prinzip handel ich schon gewerblich jedoch bezogen auf das LG Berlin: “40 Auktionen in 5 Monaten können ein Indiez für ein geschäftsmäßiges Handeln sein” wäre es in meine Fall bei dem Artikel mit “VR” nicht zutreffend. Ich habe in Verbindung mit dem Begriff “VR” in zwei Jahren gerade mal 20 Artikel verkauft die einen Einzelwert von unter 20 Euro hatten.
Auch weiss ich das gerade bei finanzschwachen Abgemahnten, quasi als Angebot zur Minderung der geforderten Summe, angestiftet wurde, bereits Abgemahnte nochmals in die Pfanne zu hauen! Daraus würde natürlich die Zahlung der stolzen Summe von 10.000 Euro resultieren welche man bei der Unterlassungserklärung quasi unterschrieben hat. Ich bin um jeden weiteren Hinweis dankbar!
Mit Anwälten hab ich zum Teil recht schlechte Erfahrungen gemacht. Zum aktuellen Fall habe ich um telefonischen Rat gesucht, mir wurde lediglich gesagt das der RA die Tage in Urlaub geht ich die Mahnkosten bzw. RA kosten bezahlen soll und die Unterlassungserklärung unterzeichnen soll. Schwups war die neue Rechnung da, stolze 220,- euros…schon wieder abzocke? Ich weiss 190,- netto ist wohl der Höchstbetrag bei Beratungen. Aber es kann doch nicht sein das ich diesen gleich zahlen muss obwohl mir eigentlich gar nicht richtig geholfen wurde.
Wie gesagtm ich hoffe sehr hier Unterstützung bzw. hilfreiche Tips zu finden.
ich bin ebenfalls opfer der abmahnung. frau behr, mit was kann ich da jetzt rechnen? wäre es möglich mir die telnummer von den anwälten zu geben, um das irgendwie zu regeln? ich bin student, ich habe kein geld. ich bin am boden zerstört, wenn ich mir so durchlese, um welche summen es hier geht!
bitte um eine antwort!
paul p
Hallo
ich möchte mich auch zu dieser sache äusern vielleicht schreibe ich auch einen offenen Brief.
Mir geht es auch so habe eine abmahnung mit unterlassungserkärung erhalten weil ich ein paar armbanduhren mit dem Rammstein LOgo bei ebay verkauft habe. Ein Anwalt hat sich eingeklickt und eine Uhr gekauft nun soll ich auch 1.500 euro bezahlen. Dies schein ein neues Hobby von Anwälten zu sein.
Kann man nicht was gegen solche Anwälte unternehmen?
Vielleicht habt ihr einen Vorschlag.
Mit besten grüßen Peter
Hallo!
Es würde mich mal wirklich interessieren was dabei nun raus gekommen ist. Habt Ihr den Vale denn nun erreicht oder nicht? Habt Ihr mal versucht bei Eurosport mit Jemandem Kontakt aufzunehmen? Vielleicht ist das eine Möglichkeit an Vale ran zu kommen. Viel Glück jedenfalls.
@Stef
Nach diesem Kommentar von Ulla habe ich die Sache nicht weiter verfolgt.
Mein Gott diese Typen sollen sich nicht so aufregen! Ich bin selber ein großer Fan und ich würde das auch machen!!!!!!! Schließlich ist dieses T-Shirt ja selbst kreiert und das hat mit den T-shirts aus dem Offiziellen Fanshop “eigentlich” nichts zu tun. Nur weil man als Rossi Fan auf ein T-shirt ein selbst gemaltes Bild druckt, das an ein paar Leute verkauft, soll man direkt eine Abmahnung bekommen?? Das ist echt nicht begreifbar!!!!!!!
moin:
hab mal bei fehler 5 solche tee bekommen und einfach so verkauft. genau diese ar….. hat mir ein schoenes brief geschickt unter Gewaltandrohung zu erpressen. wer kann ihn stoppen?