Der Branchenklick GmbH gefiel es gar nicht, dass Nutzer bei der Google-Suche nach dem Stichwort Branchenklick über Adsense Werbung mit Rechtsanwalt Theisen aus Dresden gleich einen Anwalt finden konnten, der Forderungen von Adressbuchbetrügern preisgünstig abwehrt und so hat sie Rechtsanwalt Theisen aus Dresden eine Aufforderung zur Unterlassung zukommen lassen. Branchenklick GmbH? Die kenne ich doch …
Ich halte es für naheliegend, dass viele Menschen, die nach dem Stichwort “Branchenklick” suchen, Rechtsrat suchen. Genau das hat sich auch Rechtsanwalt Theisen aus Dresden gedacht, der nach eigenen Angaben schon 70 Fälle gegen Abdressbuchbetrug bearbeitet und noch keinen einzigen verloren hat. Damit seine potenziellen Kunden ihn auch schnell finden, hatte er zum Keyword Branchenklick Google Adsense Werbung geschaltet.
Ob die Werbung in diesem Fall rechtlich zulässig ist, ist umstritten. Zumindest aber hat es schon mal eine einstweilige Verfügung gegen einen anderen Anwalt gegeben, der ebenfalls Adsense Werbung an Branchenklick drangehängt hatte. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall die Impuls Entscheidung zu Adsense Keywords (LG Braunschweig, AZ: 9 O 2852/05) nicht greift, weil das Recht von Betroffenen auf kompetenten Rechtsbeistand Vorrang vor dem Schutz der Marke hat, den die Branchenklick GmbH den Kennzeichenschutz für das Wort Branchenklick überdies meinen Informationen nach auch aus der Domain branchenklick.de ableitet, obwohl es auch schon branchenklick.net und branchenklick.com gab. Da wird meiner Ansicht nach wie in der Plakat24 Entscheidung (LG Leipzig Az.: 5 O 146/05) nicht der gute Ruf des Kennzeichens “branchenklick” ausgebeutet. Wenn es einen Ruf des Kennzeichens Branchenklick gibt, dann würde ich diesen und den anders geschriebenen aber gleich klingenden Begriff branchenclick eher als Gattungsbegriff für eine besondere Form von Wirtschaftskriminalität sehen. Da die Streitwerte in so einem Fall jedoch absurd hoch angesetzt werden, lohnte es sich in dem vorherigen Fall aufgrund einer simplen Risiko-Nutzen-Abwägung einfach nicht, das auszufechten.
Damit Betroffene in Zukunft trotzdem leicht Anwälte finden, die in das Thema eingearbeitet sind, werde ich in einigen thematisch passenden Artikeln Hinweise auf Rechtsanwälte geben, die Verfahren gegen “sogenannte Adressbuch - Betrüger”, wie RA Theisen auf seiner Webseite schreibt, gerne übernehmen. Neben Rechtsanwalt Theisen und Rechtsanwalt Thomas Klotz vom ra-blog finden sich weitere Rechtsanwälte, die sich in der Thematik auskennen, auf der Anwaltsliste bei gegenjustizunrecht.ru. Eine ganz lange Geschichtezum Thema Adressbuchtrug kann Michael Plümpe erzählen.
Meine eigene Geschichte mit Branchenklick ist daggeen schnell erzählt. Nachdem mir die Firma Branchenklick GmbH aus Ismaning bei München im letzten Jahr eine täuschende Anzeigenofferte geschickt hat und ich das Schreiben der Branchenklick GmbH prompt veröffentlicht habe, sah ich mich im Internet einer Rufmordkampagne ausgesetzt, die ich in dieser Intensität bisher noch nicht kannte. Ich habe dann Strafanzeige gegen die Branchenklick GmbH wegen versuchtem Betrug gestellt. Aktueller Stand der Dinge ist es, dass ich auf Mein Parteibuch dazu aufgerufen habe, analog zur bisher schon recht erfolgreichen Petition beim europäischen Parlament, die dazu geführt hat, dass EU-Kommissar Marcos Kyprianou sich mit der Sache beschäftigt, Petitionen gegen Adressbuchbetrug bei Landtagen und beim Bundestag einzureichen, damit auch die deutsche Politik aktiv wird.
Die Suche nach Branchenklick bei technorati sieht übrigens noch recht langweilig aus. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
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| Froschkönig |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Ts ts ts, jemand hat nun die Abmahnung hier ins Wiki hochgeladen.
[…] Quellen: Kommentar von RA Theisen Mein Parteibuch […]
Soetwas habe ich bei Google ja noch nie gesehen: Bei der Suche nach “branchenklick” gibt es unter den Suchergebnissen folgende Einblendung:
“Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.”
@Princo
Och doch, das bekommt man beim Themenkomplex “Abmahnungen” in letzter Zeit öfters, speziell z.B. bei “Euroweb”. Wenn man allerdings dem Link folgt, gelangt man zu einer Seite, die nebeneinander google.de und google.com mit den jweiligen Suchergebnissen anzeigt… mit ein bisschen Sorgfalt sieht man dann also nicht nur ALLE Ergebnisse, sondern hat auch die Zusatzinfo, welche Einträge da wem nicht genehm waren, sprich: Es wird eher mehr enthüllt als verborgen *g*
@DemonDeLuxe
Soetwas finde ich bei dem Link http://www.chil...ce.cgi?sID=1008 aber eben nicht. Ich sehe dort nur die Meldung “Notice unavailable”.
Ist mir da etwas entgangen?
Die Ergebnisse der thematisch verwandten Suche nach Meinolf Lüdenbach finde ich sogar so bemerkenswert, dass ich da einen eigenen Beitrag zu geschrieben habe.
Dieses Blog mutiert allmählich zu einer ergiebigen Quelle über den ganz normalen Abmahnwahnsinn.
Die Antwort auf die Abmahnung liest sich recht kurzweilig. Wer “Venire contra factum proprium” nicht versteht, wird sicherlich die Worte “Betrug … als Geschäftszweck” und “wertlose Leistungen für teures Geld” verstehen. In dem Zusammenhang macht dann auch der Begriff “Marktführer” Sinn.
@DemonDeLuxe und Marcel Bertels
Als Marcel heute mittag die Suche nach “Meinolf Lüdenbach” erwähnte, habe ich mir die Google-Ergebnisse angesehen, bin dem Link auf chillingeffects.org gefolgt, und fand dort die Gegenüberstellung der Ergebnisse von google.de und google.com (so wie DemonDeLuxe es beschrieben hat).
Als ich mir die Sache heute abend nochmal genauer anschauen wollte, fand ich bei der Suche nach “Meinolf Lüdenbach” dann auf chillingeffects.org auch nur die lapidare Meldung “Notice Unavailable, German defamation complaint”. Die Gegenüberstelllung der Suchergebnisse war auf einmal nicht mehr vorhanden!
Das hat mich natürlich etwas neugierig gemacht, und ich wollte mir selbst die Unterschiede zwischen google.de und google.com ansehen.
Das gestaltete sich aber nicht ganz einfach, denn auf google.com kann man aus Dt. gar nicht zugreifen (es erfolgt eine Zwangsweiterleitung auf google.de).
Um das zu umgehen, sind zwei Dinge zwingend nötig:
1. Man braucht eine IP-Adresse, die nicht aus DE stammt.
2. Man braucht einen nichtdeutschen Browser.
Ich habe mir daher von http://torpark.nfshost.com/ eine englische Firefoxversion mit integrierten Torproxy heruntergeladen.
Damit konnte ich endlich eine google.com-Suche nach “Meinolf Lüdenbach” durchführen, welche ganz andere Ergebnisse brachte:
1. http://www.stop...wirtschaft3.htm
2. http://www.stop...f_ludenbach.htm
3.
4. http://www.besc...ch-10-09-05.htm
5. http://www.besc...-luedenbach.htm
Schade, daß deutschen Verbrauchern diese Informationen vorenthalten werden.
Irgendwie fühle ich mich wie ein chinesischer Dissident.
Ein köstliches anwaltliches Schreiben wurde da im Kommentar Nr. 8 verlinkt.
Selbst meine Frau, die ansonsten alle Computer meidet, hat zustimmend mit dem Kopf genickt und fand die Antwort des Beklagten an den Anwalt des Klägers erstklassig!
Ja, Andreas (7.), Du hast Recht, dieser Blog von Marcel mausert sich zu einem Fachblog gegen den Abmahnwahnsinn.
@Princo
Was meinst Du, wie ich mich fühle. Bemerkenswert finde ich vor allem, dass da jemand anscheinend gut zwei Dutzend Domains registriert und sinnlose Webseiten dazu erstellt hat, nur um das Ergebnis der Suche nach Meinolf Lüdenbach bei Google zu beeinflussen. Die extra erstellten Webseiten liegen SEO-mäßig auch gar nicht schlecht, deshalb ist es sehr schwer, nach oben zu kommen.
Ein solcher Aufwand, nur um das Ergebnis einer Suchanfrage zu beeinflussen, ist mir bisher noch nicht begegnet. Aber es bekommt ja auch nicht jeder seine eigene parlamentatirsche Anfrage im Europäischen Parlament und einen eigenen Artikel beim Daily Mirror.
@ Kommentar 9 von Princo:
Google.com von Deutschland aus erreichst Du hierüber:
http://www.goog...com/webhp?hl=en
“Google.com URL”
[…] Nachdem die Branchenklick GmbH Rechtsanwalt Hans Theisen aus Dresden abmahnen ließ, weil der das Keyword Branchenklick für Adsense Anzeigen verwendet hat, um zu bewerben, dass er Opfern von Adressbuchbetrug kompetent hilft, ist zwischenzeitlich die Antwort von RA Hans Theisen auf die Abmahnung (pdf) aufgetaucht. Wer “Venire contra factum proprium” nicht versteht, wird sicherlich die Worte “Betrug … als Geschäftszweck” und “wertlose Leistungen für teures Geld” verstehen. […]
Es gibt Urteile, die Domainnamen mit Bestahdteilen bekannter Unternehmen zulassen, weil keine inhaltliche Verwechslungsgefahr besteht.
Z.B., hat Esso erfolglos gegen ist www.stoppesso.de geklagt (LG Hamburg, 312 O 329/03 v. 07.05.2003).
“Stopp Branchenklick” müsste als Stichwort (Adsense Keyword) zulässig sein und funktionieren.
[…] dass ein gewisser Herbert Rossa, der genau wie Katja Mummert mit der im Parteibuch schon mal thematisierten Firma Branchenklick GmbH auch irgendwas zu tun zu haben scheint, dort Geschäftsführer […]