Die Zeiten ändern sich. Hätte früher jemand warnend “Haltet den Dieb!” gerufen, so bemühte sich die Gesellschaft, den vermeintlichen Dieb zu fangen. Im heutigen Informationszeitalter hingegen würde der als Dieb bezeichnete dem warnenden Rufer den Ruf Haltet den Dieb! per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Hamburg untersagen lassen, denn schließlich darf man jemand öffentlich erst einen Dieb nennen, wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen den Dieb vorliegt.
Wo nun das absurde Urteil Heise Verlag ./. Mario Dolzer endlich vorliegt, wollte ich eigentlich dazu noch was schreiben. Nun haben Heise und diverse Blogger und Blawger bereits herausgearbeitet, dass im Urteil Systeme zur Verbreitung von Meinungsäußerungen als Gefahrenquelle angesehen werden, was nur den Schluß zuläßt, dass die freie Meinungsäußerung dementsprechend vom Landgericht Hamburg in erster Linie als Gefahr gesehen wird. Mit dem Urteil setzt das Landgericht Hamburg nahtlos die Linie der Mißachtung des Willens des Gesetzgebers bezüglich der §§9 MDStV, 11 TDG fort, die bereits in der Entscheidung bei Euro-Cities AG ./. Heise Verlag zum Ausdruck gebracht worden ist.
Da die rechtliche und ethische Lage bereits eingehend gewürdigt wurde, möchte ich mal auf den politischen Aspekt der Hamburger Sonderlinie der meinungsrechtlichen Rechtsprechung eingehen. Die Rechtsprechung der Hamburger Medienjustiz ist nicht nur wegen dem inzwischen in jedem zweiten Webseiten-Impressum zu findenden Landgericht Hamburg Disclaimer bemerkenswert, sondern auch weil in Hamburg am laufenden Band Entscheidungen über Sachverhalte gefällt werden, bei denen weder Kläger noch Beklagter irgendetwas mit Hamburg zu tun hat, außer dass das Medium eben auch in Hamburg zu bekommen ist und Hamburg durch den fliegenden Gerichtsstand eben auch zuständig ist.
Einerseits beschert die presserechtliche Kammer des Landgerichts Hamburg unter Vorsitz von Richter Andreas Buske meinen Genossen von der SPD wie Gerhard Schröder schöne Urteile am laufenden Band, so dass niemand behaupten darf, Gerhard Schröder hätte gefärbte Haare oder er hätte den Vertrag über die Gaspipeline durch die Ostsee als Bundeskanzler gemacht, und davon später als Aufsichtsratsvorsitzender profitiert. Andererseits jedoch steht die Hamburger Linie der einschränkenden deutschen meinungsrechtlichen Rechtssprechung wie hier im Falle des Heise-Verlags soweit abseits vom vermutlichen politischen Willen der meisten Mitglieder der SPD, dass es unvollstellbar scheint, diese Rechtsentwicklung nicht zu korrigieren.
Da der Heise Verlag Rechtsmittel bereits angekündigt hat, fällt nun vermutlich irgendwann dann den Bundesrichtern, die mit den Stimmen der SPD in die Ämter gekommen sind, die unangenehme Aufgabe zu, die Hamburger Linie komplett zu kassieren, und dem ansonsten sehr genossenfreundlichenen Buskeismus in Hamburg einen deutlich wahrnehmbaren Tadel zu verpassen.
Die Gefahrenquellen der Hamburger Justiz könnte allerdings auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beseitigen, indem sie bei der für diese Legislaturperiode gelpanten Einführung von einem Telemediengesetz, das Mediendienstestaatsvertrag und Teledienstegesetz ablösen soll, explizit in das Gesetz hineinschreiben läßt, wie das Gesetz auszulegen ist und den fliegenden Gerichtsstand bei Internetprozessen beendet.
Update 17.04.2006 0:02h:
Eine juristische Analyse des Urteils findet sich bei Dr. Bahr (via F!xMBR)
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Ooch Marcel, Du siehst das ganze Urteil zu eng.
Da ist eine klare Aussage drin, die Du erstmal finden mußt.
Ein paar Semester Germanistik oder besser Amtsdeutsch könnten
da hilfreich sein . . .
Im Klartext:
Wenn du selbst in deinem eigenen Forum oder Blog einen
provozierenden Starteintrag setzt, von dem du annehmen kannst,
daß dieser als Grundlage für Hetzparolen jenseits der
abgesegneten Meinungsfreiheit bei deinem Publikum willkommen
ist, dann solltest du dein Forum oder Blog nicht unbeaufsichtigt
lassen und genüßlich darauf warten, daß sich da negativ Betroffene
fürchterlich ärgern.
Da Gleiche gilt, wenn Du einen entprechend provozierenden
Kommentar in deinem Blog selbst kommentierst.
Denn dann hast du ihn zur Kenntnis genommen und Du kannst dich
nicht mehr damit herausreden, daß du keine Ahnung gehabt hättest,
was sich daraus entwicken könnte.
Also schau dir deine Kommtateure in deinem Blog genauer an und
dann sei vorsichtig bei solchen Startpostings wie diesem hier:
http://www.mein...ein-parteibuch/
Kommt die erste Anfrage nach einem neuen Motiv, so mit Galgen
und passendem Kommentar, dann solltest du prompt reagieren und
notfalls weitere Kommentare erst nach Sichtung freischalten.
- In Hamburg wurde da aus einem solchen Anlaß schon einmal ein
- PC von der Staatsanwaltschaft eingezogen . . .
- Der Gästebuchbetreiber (die Pressestelle der Hansestadt
- Hamburg) kam damals allerdings noch ungeschoren davon.
- Damit wäre es heute vorbei; die Pressestelle würde mit verknackt
- und das wäre völlig in Ordnung!
Was ist Selbstzensur?
- Wenn du selbst in deinem eigenen Forum oder Blog auf das Setzen eines
provozierenden Starteintrags, von dem du annehmen kannst, dass … , verzichtest.
- Keinen provozierenden eigenen Kommentar in Deinem Blog setzt.
- Die Kommtateure in deinem Blog Dir genauer anschaust.
- Vorsicht bei solchen Startpostings wie … walten lässt.
- Bei Motiven mit Galgen
und passendem Kommentar prompt reagierst.
- Wenn Du weitere Kommentare erst nach Sichtung freischaltest.
Was ist dann in Ordnung, falls diese Selbstzensur nicht klappt?
- Einzug deines PC durch die Staatsanwaltschaft.
Alles sehr einfach und klar.
Das mit den Motiven mit Galgen ist noch irgendwie eindeutig. Obwohl sich durchaus die Frage stellen kann, was ist ein Galgen. Bei Piech wurde schon gestriten, was ist ein Jagtmotiv.
Bei der Frage, was eine Provokation ist, wird es schon schwieriger. Definiert sich jedoch mit der Zeit durch die Selbstzensur.
Einfacher geht es wirklich nicht.
Wo ist da die Gefahr?
Wünscht ihr Antworten?
Zu meiner Person:
Die Pressekammer hat in 6 Entscheidungen gegen mich entschieden. Es können mehr werden.
Damit gehöre ich zu den Kommtateuren in Deinem Blog, welche Du Dir genauer anschauen solltest.
Dank gebührt Kurt Netgärtner.
@Kurt
Ich habe das Hamburger Urteil schon verstanden.
Gefährlich ist es, “Haltet den Dieb!” zu rufen, wenn jemand auf frischer Tat erwischt wurde. Schließlich kann der Dieb sich damit verteidigen, dass er für die Tat bisher nicht rechtmäßig als Dieb verurteilt ist und demnach die Bezeichnung Dieb eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes ist.
Eine Frage hätte ich aber noch, Kurt: Wieso soll ausgerechnet der Beitrag mit den T-Shirts zu den Mohammed Karikaturen als “Grundlage für Hetzparolen jenseits der abgesegneten Meinungsfreiheit” bei meinem Publikum willkommen sein? Oder anders ausgedrückt, aber im Prinzip die gleiche Frage: Woran erkenne ich, ob ein Beitrag als “Grundlage für Hetzparolen jenseits der abgesegneten Meinungsfreiheit” bei meinem Publikum willkommen ist?
So wie ich das Urteil lese, ist es vermutlich zukünftig ratsam, auf ein Impressum zu verzichten, die Domain eines Landes einer Südsee-Insel zu nutzen, Server in Übersee zu nutzen, Inhalte nur über anonyme Proxy einzustellen und das ganze anonym mit E-Gold zu bezahlen.
@ Rolf
Mit deinem Schlußsatz sagst du genau das, was ich nicht so schön ausdrücken konnte.
Ja, ich schaue mir meine Gäste schon genauer an, aber ich hab ja auch keine zig-tausende wie heise.de
@Kurt
Das Problem bei Deiner Beschreibung ist, herauszufinden, was denn ein provozierender Starteintrag ist, wo ich die Kommentare dann beaufsichtigen muß.
Während der Mohammed Karikatur Wettbewerb leicht als provozierend gesehen werden kann, scheint mir der Beitrag zu Gerald Asamoah erstmal unverdächtig zu sein.
atsächlich gab es jedoch im Beitrag zum Mohammed Karikatur Wettbewerb meiner Erinnerung nach bisher kaum Anlaß zur Zensur - auch wenn ich aufgrund der Fülle der Kommentare nach ein paar Hundert aufgehört habe, alles mitzulesen - hingegen im Beitrag zu Gerald Asamoah übelste rassistische Beschimpfungen, die meiner Meinung nach zügig entfernt gehören.
Fazit der Analyse: es ist nicht der Inhalt des Beitrages, sondern die Auswahl eines sensiblen Themas, was die üblen Gäste anzieht wie Hundedreck die Schmeißfliegen. Im Ergebnis erweist sich damit die Forderung nach der Moderation von Kommetaren bei provokativen Beiträgen als eine Forderung, eine Diskussion von Themen zu unterlasssen, wenn rechtsradikale und andere Hetzer dies wünschen und dem Wunsch durch anonyme rechtswidrige Kommentare Nachdruck verleihen.
Ich halte das im Ergebnis für katastrophal, wenn die Hetzer allen anständigen Menschen vorschreiben können, worüber diskutiert werden darf und worüber nicht. Da hat das Gericht wohl trotz der vier Monate Zeit für die Begründung einfach nicht drüber nachgedacht.
@ Marcel
Woran du erkennst, wann Gefahr in Verzug ist?
Nun, mir sagt das mein Bauch.
Spätestens, nachdem da jemand eine Raubombe in meiner Stube gezündet hat, weiß ich auch, daß Gefahr in Verzug ist.
Marcel, seien wir doch einmal ehrlich, DDoS-Attacken gegen einen bösen Nachbarn sind etwas feines, besonders, wenn mein erwachsener Sohn das hinter meinem Rücken auf meinem PC gemacht hat.
Aber spätestens, wenn der Nachbar mir eins auf die Finger gegeben hat, werde ich den Lausebengel von Sohn bremsen müssen.
Vielleicht schick ich ihn dann ins Internet-Café? Ich weiß es nicht, aber mein PC wird mit einem Paßwort für ihn gesperrt. Und zwar soo lange, bis ich genug Geld gespart habe, um einen Prozeß durchstehen zu können.
Daß du DDoS-Attacken (auch bei deinen Kommentaren in andern Blogs) verniedlichst und als ‘Schleife’ bezeichnest, das befremdet mich.
Schau einmal, wie sich der Heise-Verlag über solche Dinger gefreut hat:
und
Na, mit deinen Tags für Links stehe ich hier noch ein wenig auf Kriegsfuß.
Hier sind die Links:
Verbraucherschutz-Sites
erneut von DDoS-Attacke lahmgelegt
und
Gezielte Denial-of-Service-Attacke
gegen heise online
@Kurt
Solche DDOS Angriffe, wie Du sie in den Links beschreibst, werden üblicherweise mit Hilfe von Backdoor-Programmen und Botnetzen von den Rechnern Tausender ahnungsloser Internetnutzer gefahren, und sind etwas ganz anderes als eine simple Schleife:
while (true); do
wget (”");
done;
Die Störung war nicht mehr als das Posten einer solch simplen Schleife, wo als URL der Download-Link des Backdoor-Programmes von Mario Dolzer eingegeben wurde. Als Server-Betreiber sperrt man in so einem Fall die IP des Downloaders in iptables und gut ist.
Der ct-Artikel beschäftigte sich nun ausgerechnet kritisch mit einem solchen Backdoor-Programm von Mario Dolzer, dass genauso arbeitet wie die, die für solche DDOS Angriffe genutzt werden können. Nur hat Mario Dolzer da als Payload keine DDOS-Attacke reingepackt, sondern die Überprüfung von Domainnamen.
Zu Kurt:
Mit deinem Schlußsatz sagst du [Rolf] genau das, was ich nicht so schön ausdrücken konnte. Ja, ich schaue mir meine Gäste schon genauer an, aber ich hab ja auch keine zig-tausende wie heise.de
Der Unterschied zwischen Dir und mir besteht wahrscheinlich darin, dass ich und diejenigen, welche nicht genau hinschauen, Dich für Dein Verhalten nicht abzustrafen gedenken. Du bist jedoch zum Abstrafen bereit bzw. schaust zustimmend zu, wie andere abstrafen.
Diese Meinungsdifferenz erinnert mich an eine frühere, die ich mit den Kommunisten hatte, die bereit waren, zur Schaffung eines neuen glücklichen Menschen, diejenigen zu vernichten, die nicht bereit waren, das als Glück zu emspfinden und zu erleben, was von dieser Art von Kommunistenals als Glück verstanden wurde. Diese Kommunisten schufen Lager, u.a. bekannt als Gulag, und hatten andere Formen zur Umerziehung und Vernichtung.
Ich war auch mal so vermessen - komme aus einem kommnistischen Haus - zu denken, dass ich weiss, was ein neuer Mensch und sein Glück ist. Z.B. hätte ich damals mir eigebldet, besser zu wissen, was für Dich Glück bedeutet, als Du selbst.
Ich war jedoch nie dazu bereit, sollte ich Dich nicht überzeugen können - und zwar nur mit Worten - zu versuchen, Dich umzuerziehen, und. falls das nicht gelänge, zu vernichten..
Ich dachte, in unserem heutigen Deutschland ist das ausdiskutiert, und die Verfassung samt Justiz verbietet die Vernichtung Andersdenkender.
Leider werden Anbdersdenkende als Andershandelnde behandelt und zumindest exitentiell vernichtet, falls die “Umerziehung” nicht klappt.
Das ist für mich der Kern der Auseiandersetzungen.
Darf man mit dem Mantel des Persönlichkeitsarechts, welches ja auch Handlungen bedeutet, Andersdenkende als Ansdershandelnde empfindlich bestrafen.
Das NEIN hieß und heißt Meinungsfreiheit, das JA hieß und heißt Persönlichkeitsrecht und Schutz des Eigentums.
In beiden Fällen werden versteckt knallharte persönliche Interessen vertreten.
Die Frage ist, welche Menschen werden obsiegen und wohin steuert Deutschland mit den buskeistischen Entscheidungen: Siegen Menschen, welche sich hinter der Meinugsfreiheit verstecken oder Menschen, welche sich hiner dem Persönlichkeitsrecht und Schutz des Eigentums verstecken.
Das Kriterium darf nicht die Presekammer Hamburg definieren und keinesfalls die Justiz allein.
[…] Kurz nachtragen möchte ich, dass das Forum der Aussteiger von AWD , AWD-Aussteiger.de, Ende April geschlossen wurde. Betreiber Björn Gauger verweist in einem offenen Brief darauf, dass nicht zuletzt das gegen Heise gerichtete Urteil zu den Gefahrenquellen der Hamburger Justiz wichtig war bei seiner Entscheidung, das Forum zu schließen: Nicht zuletzt sind da noch die rechtlichen Gründe, die ein Fortführen der Seite für mich erheblich erschweren. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung durch das Landgericht Hamburg sind Forenbetreiber einer verschärften Haftung unterworfen. Diese Rechtsprechung führt zwangsläufig zu einer Zensur der Beiträge. […]
[…] Um den ärgerlichen Äußerungen Einhalt zu gebieten, hat Carsten Brüggeman den Betreiber des Bikerforums MTB-News.de, Thomas Paatz, anwaltlich und kostenpflichtig abmahnen lassen. 997,37 Euro fordert der abmahnende Anwalt an Gebühren und die können Thomas Paatz sicherlich eine Lehre sein, was für Gefahrenquellen Webforen sind. […]
[…] Dass zu der Entscheidung, auf die sich der Abmahnanwalt hier beruft, heute um 11:00 Uhr die Berufungsverhandlung vor dem hanseatischen Oberlandesgericht stattfinden wird, scheint dem Abmahnanwalt entgangen zu sein. Durch die Abmahnung zeigt er aber, wie wichtig die erfolgreiche Berufung oder Revision gegen das skandalöse Urteil von Dialer-Dolzer gegen den Heise-Verlag ist. […]
[…] Wie Prozeßbeobachter Rolf Schälike soeben hier als Kommentar mitgeteilt hat, wurde die Berufung des Heise-Verlags gegen das absurde Urteil zugunsten von Dialer-Dolzer, was den Heise-Verlag zur Vorab-Zensur von Forenbeiträgen verpflichtet, vom hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in Person von Richterin Dr. Raben zurückgewiesen. […]