Gerade eben bekam ich einen Anruf von jemandem, der angab, im Auftrag des Staedtler-Reinigungsservices anzurufen.
Auf Nachfrage erklärte er, dass er meine Telefonnummer aus den “gelben Seiten” hätte. Ob ich interessiert sei an der Reinigung meiner Räumlichkeiten. Leider ist die Anbahnung eines - sicher kostenlosen - Probeputztermins
daran gescheitert, dass der Herr mir seinen Namen nicht sagen wollte und auch keine Telefonnummer für einen Rückruf angeben wollte. Schade.
Dabei habe ich auf das §7 UWG bis dahin gar keinen Bezug genommen. Kurz nachgeschaut: Staedtler Berlin hat auf seiner Webseite übrigens eine Telefonakquisiteurin aufgeführt. Was die wohl so macht?
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| Zukunft 2007 |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Kurze Nachschau im §7 UWG zeigt mir, daß die namentlich
feststellbare Dame/Firma ihren Job macht, ohne wider
ein Gesetz zu handeln.
Oder täusche ich mich?
Nachtrag: ob Dame oder Herr ist hier sicher entschuldbar.
@oldman
Es ist keine mutmaßliche Einwilligung in Anrufe für Putzdienstleistungen, wenn jemand in den gelben Seiten eingetragen ist.
“Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen, bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber … sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung;”
Vertrieb per Outbound Calling, wo das gesamte Branchenbuch durchtelefoniert wird, ist eine unzumutbare Belästigung.
Der Herr, der mich angerufen hat, wußte das vermutlich ganz genau, und wollte mir deshalb seinen Namen und Rückrufnummer nicht nennen. Das verheimlichen der eigenen Daten ist allerdings auch wieder ein eindeutiger Verstoß gegen UWG §7 II Ziffer 4, denn ich muß erfahren können, wohin ich mich mit dem Unterlassungsbegehren wenden kann.
Nun könnte man auf die Idee kommen, Stadtler Reinigungsservice würde kein Outbound Cold Calling machen und ich wäre auf einen Trick hereingefallen. Gegen diese Vermutung spricht, dass das Telefonakuise in der Jobbeschreibung der Mitarbeiterin steht.
Hallo,
ichwar bei der genannten Reinigungsfirma einige Tage tätig, ich wollte für diese Tage meinen Lohn. Darauf sagte die Firma, die ersten 14 Tage sind probeputzen, dafür gibt es keinen Lohn, obwohl dies nicht im Arbeitsvertrag steht.
Alles Schwachsinn,ich arbeite seit 10 Jahren für diese Firma und bin hoch zufrieden!!!!!!!!!!!